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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung,

betreffend Be-

willigung von Nachtragskrediten für das Jahr 1882.

(Vom

9. Juni 1882.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr zu unterbreiten.

Zweiter Abschnitt, AllgemeineVerwaltung.

D. Bundeskanzlei.

3. A u ß e r o r d e n t l i c h e D r u c k a r b e i t e n Fr. 12,800 Nach bisheriger Uebung ist bei der Aufstellung des ordentlichen Budget pro 1882 von dem Ansätze einer Position für die Kosten allfälliger eidg. Abstimmungen Umgang genommen worden.

Die auf den 30. Juli nächsthin angesetzte Referendumsabstimmung über das Epidemiengesetz und über einen Zusatz zu Art. 64 der Bundesverfassung, betreffend den Erfindungs-, Muster- und Modellschutz, erfordert deßhalb einen Nachkredit im angegebenen Betrage.

Die Höhe desselben steht im Verhältniß zum textlichen Umfang der beiden Vorlagen.Spezifizirtee Voranschläge der Druckereien liegen auf der Bundeskanzlei zur Einsicht.

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Dritter Abschnitt.

Departernente und. Vei'waltu.ng-en.

A. Politisches Departement.

10. R e p r ä s e n ta ti o n s k o s t e n .

. Fr. 30,000 Der internationale Charakter, welcher der Eröffnung der Gotthardbahn ihrer Natur nach beigelegt werden mußte, veranlaßte uns, die offiziellen Einladungen in der Schweiz, in Deutschland und in Italien selbst zu besorgen und demnach auch an die durch diese Feierlichkeit erwachsenden Kosten beizutragen.

Im Einverständniß mit der Direktion der Gotthardbahn beschlossen wir daher, die Kosten des großen offiziellen Bankets vom 23. Mai in Luzern zu übernehmen, desgleichen die Kosten der Unterkunft der Eingeladenen vom 21. bis 23. Mai und der zwei Frühstücke vom 22. und 23. gleichen Monats.

Diese Ausgaben überschreiten aber ganz erheblich den bescheidenen Ansatz von Fr. 3000 für Repräsentalionskosten, der gewöhnlich hinreicht. Wir ersuchen Sie daher um Bewilligung eines Nachtragskredites von obigem Betrage.

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

2. A r c h i v e.

h. P a r i s e r A b s c h r i f t e n .

.

.

. Fr. 7000 Als wir in unserer Botschaft zu dem Voranschlage pro 1880 den zukünftigen Wegfall des Büdgetpostens für die zu Händen des Bundesarchivs erworbene Abschriftensammlung historischen Materials aus den venetianischen Staatsarchiven zu konstatiren in der Lage waren, hat die nationalräthliche Büdgetkommission in ihrem Bericht vom 15. November hievon Veranlaßung genommen, den Gedanken anzuregen : ,,ob nicht der Versuch sollte gemacht werden, ähnliche Auszüge (wie aus Venedig) aus den französischen Archiven zu erlangen a . Hiebei ging die Kommission von der Erwägung aus, daß die seit Jahrhunderten ununterbrochenen und für die Geschichte unseres Landes so bedeutungsvollen diplomatischen Beziehungen der Schweiz mit Frankreich einen solchen Versuch von selber zu rechtfertigen scheinen. (Bundesblatt 1879, III, S. 856). In Folge dieser Anregung und anderer ähnlicher Kundgebungen von Gescliichtsfreunden haben wir nicht ermangelt, dem Gegenstande unsere Auf-

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merksamkeit zuzuwenden. Bevor indeß bestimmte Anträge an die Bundesversammlung gebracht werden konnten, erheischte die Natur der Sache, vorerst in Paris genaue Erhebungen über den Umfang und die finanzielle Tragweite des Unternehmens machen zu lassen.

Diese Aufgabe übertrugen wir einer durch ihre Fachkenntuiß hiezu vorzüglich geeigneten Person, dem Herrn Legationssekretär Dr. E. Rott in Paris, der auch in der uneigennützigsten Weise seine Dienste zur Verfügung stellte. Das Resultat von dessen bezüglichen Studien liegt nunmehr vor in einem an unser Departement des Innern vom 11. Februar d. J. erstatteten sehr einläßlichen Bericht nebst Aktenverzeichniß von mehr als 1000 Seiten.

Indem wir uns auf diesen Bericht, sowie auf ein sachbezügliches Gutachten des Vorstandes der allgemeinen geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz vom 28. Februar beziehen, stehen wir an der Hand dieser Schriftstücke nunmehr nicht an, die Ausführimg des angeregten Unternehmens zu beantragen und hiefür einen erstmaligen Jahreskredit von Fr. 7000 zu verlangen. Allerdings gehen die Erhebungen des Herrn Dr. Rott zunächst nur bis zum Todesjahr König Heinrichs IV. (1610), und es kann keineswegs die Absicht sein, bei diesem Zeitpunkte stehen zu bleiben ; auch zeigt die ältere Zeit bis gegen die Mitte des 16. Jahrhunderts in dem vorhandenen Material ganz erhebliche Lücken ; aber dennoch wird schon dieser erste Zeitraum nach den genauen Berechnungen des Herrn Rott einen Kostenaufwand von zirka Fr. 17,000 zur Gewinnung der Abschriften erfordern, da ungefähr 7500 Aktenstücke mit annähernd 42,000 Seiten zu kopiren sein werden und die Abschrift kaum unter 40 Rappen pro Seite erhältlich ist, während in Venedig nur 20 Rp. bezahlt werden mußten. Dazu kommen dann noch die besondern Ausgaben für Leitung und Ueberwachung der Arbeit, sowie für Fortführung der Studien und Erhebungen über die Folgezeit, um für die weitern Entschließungen wiederum eine sichere Basis zu haben. Kommen also die Kosten gegenüber Venedig hier ganz erheblich höher zu stehen, so ist dagegen aber auch der größere historische Werth des zu gewinnenden Materials in Anschlag zu bringen ; denn das unterliegt keiner Anfechtung, daß in diesem Pariser Material für unsere Landesgeschichte eine neue Quelle allerersten Belanges eröffnet wird. Darum empfehlen wir auch ohne Bedenken die Ausführung des Unternehmens und ersuchen um die Bewilligung des obigen Kredites.

II. Statistisches Bureau.

7. V o l k s z ä h l u n g

Fr. 25,000

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Außerordentliche Ausgabe behufs der Beschleunigung der Volkszählungsarbeiten (Band II und III), wovon verwendet werden für provisorische H Ulfs arbeiten Fr. 15,700 ,, Papier und Druck von Zählkarten noch ,, 3,500 ,, Beiträge an Zürich und Basel-Stadt ,, 5,800 In Folge des anfänglich sehr gering bemessenen Kredits des statistischen Bureau erschienen die Publikationen betreffend die Volkszählung des Jahres 1860 erst in den Jahren 1862, 1866 und 1869, diejenigen betreffend die Zahlung von 1870 in den Jahren 1872, 1874 und 1876. Um solchen Verspätungen, bei welchen den zuletzt erscheinenden Bänden keine Beachtung mehr zu Theil wird, vorzubeugen, waren für 1881 und 1882 etwas höhere Kredite in Aussicht genommen worden ; die Erhöhungen wurden aber durch nicht vorgesehene Arbeiten verschlungen, so daß der erste Band der Volkszählung von 1880 auch wieder erst im zweiten Jahre nach der Zählung erscheinen konnte. Es waren dies Arbeiten betreffend kantonale Zählung im Kanton Tessili, Tessiner National rathswahlen, Beamtenversicherung, namentlich aber die mehrere Monate wegnehmende Revision und Ergänzung der in den Volkszählungstabellen vorgefundenen Ungenauigkeiten und Lücken betreffend den Beruf der Gezählten; es waren dies Ungenauigkeiten und Lücken ähnlicher Art, wie diejenigen, welche sich in der Berufsstatistik von 1870 vorfanden, welche das statistische Bureau nicht mehr zu beseitigen im Stande war, wie dies in der Einleitung zu der Berufsstatistik von 1870 (S. VII, ff.) auseinandergesetzt ist.

Diese Lücken sind im Zählungsmaterial von 1880 von den Kantonen nachträglich nach Möglichkeit beseitigt worden.

Ferner wurde, um die einläßlichen und sorgfältigen Volkszählungsarbeiten der Kantone Z ü r i c h und B a s e l s t a d t in der eidgenössischen Publikation (Band II und III) verwerthen zu können, mit diesen Kantonen eine Uebereinkunft erzielt, welche nicht nur eine gleichmäßige Form der Alters- und Berufsstatistik dieser Kantone und des Bundes zur Folge, sondern auch die Anwendung derselben Methode in der Bearbeitung zur Voraussetzung hat. Für diese Mitwirkung sind den Kantonen Zürich und Baselstadt Beiträge von zusammen Fr. 5800 zugesichert.

Nach diesen Veranstaltungen wird es möglich sein, den zweiten Band der Volkszählung im Jahr 1882 und den letzten im Jahr 1883 erscheinen zu lassen.

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III. Bauswesen.

6. E r w e i t e r u n g s - und U m b a u a r b e i t e n Fr. 14,500 Bei Aufstellung des Budget pro 1882 glaubten wir von der Aufnahme eines Postens für den Abbruch und den Ausbau des Treppenhauses der ehemaligen Kanzlerwohnung im Bundesrathhause, sowie für die Einrichtung der letztern in Büreaulokale abstrahiren und die Ausführung dieser Arbeiten erst auf das Jahr 1883 in Aussicht nehmen zu können.

Nachdem sich jedoch schon zu Anfang dieses Jahres herausgestellt hatte, daß die Zutheilung weiterer Zimmer an das Handelsund Landwirthschaftsdepartement nicht länger hinausgeschoben werden könne, und wir durch Postulat des Nationalrath.es vom 25. Januar 1882 eingeladen worden waren, für diese Behörde weitere Kommissionszimmer einzurichten, beschlossen wir, diese letzten Ausbauarbeiten im Bundesrathhause, wozu sich die Erstellung von Dienstenzimmern im Dachraum gesellte, sofort vornehmen zu lassen, und bei Ihnen um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredites einzukommen.

Durch den Abbruch und den Ausbau des Treppenhauses und die erwähnten-übrigen Einrichtungen sind wir in den Stand gesetzt worden, der Bundeskanzlei, sowie dem Justizdepartement je ein und dem Handels- und Landwirthschaftsdepartement sechs weitere Zimmer anweisen und zudem den Kommissionen der eidgenössischen Räthe im östlichen Flügel des zweiten Stockwerkes ein großes und ein kleineres Konferenzzimmer zur Verfügung stellen zu können.

Ueber die erwachsenen Kosten geben die detaillirten Rechnungen nähere Auskunft.

8. N e u b a u t e n

Fr. 2700

D a m p f k e s s e l g e b ä u d e f ü r d i e eidg. W a f f e n f a b r i k dem Wylerfeld in Bern.

auf

Diese Baute, wofür Sie im verflossenen Jahre einen Kredit von Fr. 6500 bewilligt hatten, konnte bis zum Jahresschluß nicht zur Vollendung gelangen, und es wurden deßhalb von dem betreffenden Büdgetbetrag im Jahr 1881 nur Fr. 3800 verwendet.

15. G a r t e n a n l a g e n beim Bun.desr ath h a u se Fr. 3500 Die Erstellung des neuen Dampfkesselraumes im Hofe des Bundesrathhaiises hatte zur Folge, daß an den Gartenanlagen daselbst

153 Aenderungen vorgenommen werden mußten. Bei diesem Anlaße glaubten wir, die Anlagen, deren hohe, dicht in einander gewachsenen Gesträucher sich zu nahe an das Gebäude ausbreiteten und dadurch die Wirkung der im Sockel angebrachten Luftzüge, wie sich durch die von Jahr zu Jahr zunehmende Feuchtigkeit im Souterrain deutlich erwies, illusorisch machten, von der Gebäudefacade zurücksetzen zu sollen.

Es führte dies zu einer vollständigen Umänderung der ganzen Gartenanlage, bei deren Neuerstellung auf die Bauart des Gebäudes möglichst Rücksicht genommen und die Gruppirung der Pflanzen derart gewählt wurde, daß die prachtvollen Säulengänge des Gebäudes hervorgehoben und die architektonisch weniger schönen Partien theilweise maskirt werden.

IV. Polytechnikum.

3. Besondere mit dem Polytechnikum verbundene Anstalten, a) Beitrag an den Betrieb der F e s t i g k e i t s p r ü f u n g s m a s c h i n e Fr. 12,000.

Zur Begründung dieses Begehrens beehren wir uns, auf denjenigen einläßlichen Bericht zu verweisen, welchen die vom schweizerischen Schulrathe niedergesetzte Kommission, betreffend die Ausführung außerordentlicher Arbeiten für die schweizerische Landesausstellung durch die eidgenössische Anstalt zur Prüfung der Festigkeit von Baumaterialien erstattet und dem Bundesrathe unterm 24. März d. J. einbegleitet hat. Dieses Kreditgesuch wird auch durch eine besondere Eingabe des Vereins schweizerischer Kalk- und Cementfabrikanten unterstützt. Auf die diesfalls vorgebrachten Gründe gestützt wurde durch Schlußaahme vom 31. März, unter Vorbehalt der Genehmigung der Bundesversammlung, der genannte Kredit sofort zur Disposition gestellt.

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l .

3. g. A r t i l l e r i e k o m m i s s i o n Fr. 1500 Der ordentliche Jahreskredit von Fr. 2000 ist durch drei diesjährige und insbesondere die letzte 12tägige Sitzung anläßlich der Versuche mit Positionsgeschützen bereits erschöpft, während nothwendigerweise noch einige weitere Versuche, namentlich aber noch mehrtägige Sitzungen zur Verwerthung der Ergebnisse dieser

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Schießversuche und Erledigung einer Anzahl weiterer Verband!ungsgegenstände abzuhalten sind.

Diese Sitzungen werden die verlangte Summe von Fr. 1500 in Anspruch nehmen, um deren Bewilligung hiermit nachgesucht wird.

5. b. S e k r e t ä r des S t a b s b ü r e a u Fr. 1600 Am 6. Februar verstarb der langjährige Sekretär des Stabsbureau, Herr Oberstlieutenant von Watten wyl vom Generalstab.

Wir haben der hinterlassenen Wittwe den Nachgenuß der Besoldung für 6 Monate bewilligt.

8. a. O b e r p f e r d a r z t Fr. 1750 Der Familie des verstorbenen Oberpferdarztes, Herrn Oberst Zangger, bewilligten wir einen Besoldungsnachgenuß von Fr. 1250, und dem interimistischen Stellvertreter während der Krankheit des gewesenen Oberpferdarztes, Herrn Hauptmann Zschokke, wurde eine Entschädigung von Fr. 500 zugesprochen.

9. b. 2. K a s e r n e n v e r w a l t e r in T h un Fr. 600 Bisher bezog dieser Beamte einen Gehalt von Fr. 2200 und als Liegenschaftsverwalter weitere Fr. 800. Mit Rücksicht auf die große Ausdehnung des Areals in Thun war die Kreirung einer besondern Stelle für diesen letzteren Geschäftszweig nothwendig geworden, und es wurde derselbe vom 1. April laufenden Jahres an einem besondern Beamten übertragen, wodurch die Zulage von Fr. 800 an den Kasernenverwalter wegfiel. Es ist nun aber die jetzige Besoldung desselben, im Betrage von nur Fr. 2200, weit unter der für eine solche Beamtung anderwärts bezahlten Entschädigung, so daß bei Anlaß der Reorganisation des Oberkriegskommissariates auf Beseitigung dieses Mißverhältnisses wird Bedacht genommen werden müssen.

Inzwischen halten wir es für billig, dem jetzigen Inhaber deiStelle, welcher seit 1854 im. Dienst der Eidgenossenschaft steht, den bisherigen Gehalt von Fr. 3000 auszurichten, zu welchem Zweck um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 600 nachgesucht wird.

B. I n s t r u k t i o n s p e r s o n a l .

3. A r t i l l e r i e Fr. 1150 Der Wittwe des langjährigen Artillerie-Hülfsinstruktors Hiestand wurde der Nachgenuß der Besoldung mit Fr. 1150 zugesprochen.

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C. U n t e r r i c h t.

2. R e k r u t e n s c h u 1 e n. c. A r t i l l e r i e Fr. 2550 Die große Gefährlichkeit der nicht gesprungenen scharfgeladenen Geschoße erfordert deren Unschädlichmachung mit Dynamit an ihrem Fundorte, und zwar nach Maßgabe der diesfalls aufgestellten Instruktion vom 1. März 1882. Es ist daher nothwendig, die Artilleriewaffenplätze Frauenfeld, Thun und Bière mit der nöthigen Sprenggelatine zu versehen, wozu auf jedem dieser Waffenplätze eine Hütte zur Unterbringung dieses Materials zu erstellen ist.

Der Transportschwierigkeiten wegen erscheint es sodann angemessen, von der Dynamitfabrik von Isleten je 100 Kilo als muthmaßlichen Jahresbedarf direkt auf diese Waffenplätze liefern zu lassen. Eine Hütte zur Unterbringung des Sprengstoffes kostet inklusive sichernder Umzäunung Fr. 250, und wir bedürfen somit für 3 Hütten Fr. 750 3 Mal je 100 Kilo Sprenggelatine nebst den dazu gehörenden Zündungen à Fr. 600 .

, 1800

zusammen

Fr. 2550

E. Finanz- und Zolldepartement.

II. Zollverwaltung.

1. G e h a l t e .

a. 0 b e r z o 11 d i r e k t i o n. D r i t t e r S e k r e t ä r Fr. 1600 Die Errichtung einer dritten Sekretärstelle bei der Oberzolldirektion ist zufolge des Umfanges der seit mehreren Jahren andauernden Geschäftsvermehrung, welche fortwährend in Zunahme begriffen ist, eine unumgängliche Notwendigkeit geworden.

Bei dem bisherigen Personalbestande macht es sich für den Geschäftsgang nachtheilig fühlbar, daß die Thätigkeit des Oberzolldirektors und der beiden Sekretäre kaum mehr zu genügen vermag, um den Andrang von laufenden Geschäften zu bewältigen. Tritt dann noch der Fall ein, daß der erste Sekretär in Amtsaufträgen u. s. w. abwesend ist, so wird der Oberzolldirektor durch den ihm von daher zufallenden Arbeitszuwachs beinahe vollends verhindert, sich mit den ihm instruktionsgemäß zukommenden anderweitigen Aufgaben zu befassen.

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Es sollte daher eine bessere Arbeitsvertheilung in der Weise ermöglicht werden, daß ein dritter Sekretär sich .mit dem zweiten in die umfangreiche leichtere Korrespondenz und in die Besorgung dei1 dem Sekretariat zufallenden mannigfaltigen Geschäftsdetails theilen würde, so daß der erste Sekretär dadurch in seinem bisherigen Arbeitskreis angemessen erleichtert und dagegen vorzugsweise für wichtigere Arbeiten verwendbar würde, was hinwieder eine Entlastung des Oberzolldirektors zur Folge hätte.

Das Personal der Oberzolldirektion, einschließlich des Oberzollrevisorates, zählt neun Beamte, ohne weiteres Hilfspersonal, und hat seit 31 Jahren eine Vermehrung von nur einem einzigen Beamten (Kanzlisten) erfahren, ungeachtet der Ausdehnung, welche die Einrichtungen des Zolldienstes und der Verkehr der Zollverwaltung genommen haben, und die sich danach bemessen läßt, daß die Zolleinnahmen seit dem Jahr 1851 von Fr. 4,892,000 auf Fr. 17,200,000 im Jahr 1881 gestiegen sind.

Während dieses Zeitraums hat sich die Anzahl der Zollerhebungsstellen von 226 auf 274 vermehrt.

Die Korrespondenz erzeigt folgende Zunahme, wobei zu bemerket! ist, daß zahlenweise Erhebungen aus frühern Jahren als 1867 nicht mehr möglich sind.

1867 1881

Eingegangene Geschäfte.

Abgegangene Korrespondenzen.

2426 4307

2786 4360

Hiezu kommen noch eine Menge täglicher Korrespondenzen mittelst Randantworten, Ueberweisungen, Antworten per Karte oder per Formular u. s. w., deren Anzahl ebenfalls in fortwährender Zunahme begriffen ist.

Bei dieser Geschäftsvermehrung hat es sodann sein Bewenden noch nicht, sondern es wird dieselbe mit der Durchführung der Tarifrevision noch mehr gesteigert werden.

Im Besoldungsgesetz von 1873 (A. S. XI, S. 279) sind für die Oberzolldirektionssekretäre ohne Fixirung ihrer Anzahl, mit Besoldungen von Fr. 3200 bis Fr. 4500 vorgesehen, so daß deren Anzahl bei eintretender Nothwendigkeit einfach auf dem Wege des Budget vermehrt werden kann.

Das Zolldepartement beantragt nun, für die Anstellung eines dritten Sekretärs, mit dem Minimalgehalte von Fr. 3200, die Bewilligung eines Nachtragskredites pro zweite Jahreshälfte mit Fr. 1600, wie Eingangs aufgeführt, einzuholen.

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F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

II. bis. A u s s t e l l u n g in M e l b o u r n e 1880/81 Fr. 11,407. 35 Von dem Kredite, welchen die Bundesversammlung s. Z.

bewilligt hatte, blieb am Schlüsse des Jahres 1881 ein Saldo von Fr. 11,568. 85, welcher aus dem Grunde nicht verwendet worden war, weil der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins, welcher als schweizerischer Generalkommissär bei der genannten Ausstellung fungirte, seine Rechnungen verschiedener Hindernisse halber erst im April a. c. zum Abschluß bringen konnte. Laut der endgültigen Schlußrechnung beträgt die Summe, welche der Bund dem Vorort noch auszurichten hat, Fr. 11,407. 35, bleibt somit um Fr. 161. 50 unter dem Kreditsaldo vom Jahre 1881.

Da indeß eine Uebertragung des letztern aus dem Grunde nicht stattfand, weil man nicht voraussehen konnte, wie hoch sich die noch zu deckenden Ausgaben belaufen würden, so sind wir in der Lage, zur Begleichung derselben die Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 11,407. 35 zu beantragen.

V I . Kontrolirung v o n G o l d - u n d S i l b e r waaren Fr. 5000 Der im Budget pro 1882 vorgesehene Kredit ,von Fr. 5000 genügt nicht, indem die Anfertigung der Stempel für die Kontrolbüreaux von Gold- und Silberwaaren den größten Theil desselben in Anspruch nimmt, wozu dann noch die Kosten für den Probirerkurs am eidgenössischen Polytechnikum in Zürich kommen. Dagegen ist zu bemerken, daß die Auslagen, welche dem Bund aus der Lieferung der Stempel für die kantonalen Kontrolbureaux erwachsen, von den betreffenden Kantonen rückerstattet werden. Bis die Rückvergütung indessen erfolgt, bedürfen wir zur Bestreitung der laufenden Ausgaben eines Nachtragskredites von Fr. 5000.

VIII. 12. L a n d w i r t h s c h s c h a f t l i c h e A u s s t e l l u n g e n (Luzern) Fr. 15,000 Wie Sie unserm Geschäftsbericht pro 1881 (Bundesblatt 1882, II, 157) entnehmen wollen, hat die landwirtschaftliche Ausstellung, welche vom 2. bis 11. Oktober in Luzern abgehalten wurde, mit einem Defizit von Fr. 47,000 abgeschlossen.

Als Ursachen des ungünstigen Resultats werden vom Centralkomite angeführt : Die große Ausdehnung, für welche die Hülfsquellen an und für sich nicht genügten, und die Ungunst der Witterung während der ganzen Dauer der Ausstellung, welche die

158 Einnahme aus den Eintrittsgeldern über alle Erwartungen verringerte.

Zur nähern Beleuchtung dieser beiden Ursachen wird vorgebracht, daß die Subventionen der Kantonsregierungen, Gemeinden und Korporationen für die allgemeinen Organisationskosten Fr. 34,400 betrugen, woran der Kanton Luzern allein Fr. 25,900 beigesteuert hat, während die Subventionen für die nicht so umfangreiche Ausstellung in Freiburg die Summe von Fr. 35,258 erreichten.

Eine Veranlaßung zu der großen Betheiligung war der gegenüber den frühern bedeutend erhöhte Bundesbeitrag. Derselbe sei, meint das Centralkomite, für den festgebenden Ort geradezu verhängnißvoll geworden.

Nach Schluß des Anmeldetermins für die Viehausstellung (1. Mai 1881) zählte die Liste der angemeldeten Thiere 1579 Stück Großvieh und 161 Stück Kleinvieh, d. h. mehr als doppelt so viel, als je an einer schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung aufgeführt worden sind. Alle Bemühungen zur Erzielung einer Reduktion der Anmeldungen hatten nur einen theilweisen Erfolg. Es verblieben zur Zeit des Abschlusses der Verträge über die Stalleinrichtungen noch immer Anmeldungen für 1283 Stück Großvieh und 231 Stück Kleinvieh. Da eine Anzahl Aussteller ohne vorherige Anzeige von der Ausstellung wegblieb, waren trotz jener Schritte noch 200 Stallungen mehr erstellt worden, als nothwendig waren. Der Umfang der erstellten Stallbauten überstieg den der gleichen Einrichtungen in Weinfelden um das Doppelte, denjenigen der Stallungen in Freiburg um 300 Ställe.

In noch viel größerem Maßstabe überstiegen die Einrichtungen für die Produktenausstellung den Rahmen der frühern schweizerischen Ausstellungen ; der überdeckte Raum für Ausstellung der Feldfrüchte betrug in Freiburg 648 m2, in Luzern 2392 m 2 .

Die Abtheilung Maschinen und Geräthe, Produkte, Milch- und Alpwirthschaft hat folgenden gedeckten Raum in Anspruch genommen : in Weinfelden .

. 3210 m 2 ,, Freiburg .

. 2585 ,, ,, Luzern .

.

. 4727 ,, Die Abtheilung ,,Bienenzucht" war ebenfalls bedeutend umfangreicher, als bei frühern Ausstellungen.

Wie die Bauten, haben mit dem Umfang der Ausstellung auch alle andern Ausgaben, so die Druckkosten, diejenigen der Betriebseinrichtungen und der Jury zugenommen.

159 Zu diesen durch den Umfang der Ausstellung bedingten Kosten kommen eine Reihe zufälliger und unerwarteter Mehrausgaben, die mit der ungünstigen Witterung während der Dauer der Ausstellung in Zusammenhang stehen, so z. B. ein Conto von Fr. 3500 für Bretter zur Herstellung benutzbarer Passagen in dem aufgeweichten Boden, Fr. 3500 für einen bedeutenden Mehrbedarf an Streue und verschiedenen Vorrichtungen zum Schütze der Thiere gegen Frost und Nässe. Die ungünstige Witterung hat übrigens nicht allein die Ausgaben vermehrt, sondern auch die Einnahmen erheblich vermindert. Letztere waren mit Rücksicht auf die centrale Lage Luzerns auf Fr. 50,000 büdgetirt worden, erreichten aber nur die Höhe von Fr. 40,100, während sie in Freiburg Fr. 42,470 betrugen.

Wie bereits erwähnt, beläuft sich in Folge der geschilderten Umstände das Gesammtdefizit auf Fr. 47,000. Davon wurden anfänglich durch die Einzahlung der Hälfte des Garantiekapitals Fr. 18,700 gedeckt, so daß sich das ungedeckte Defizit auf Fr. 28,300 belief. Trotz aller Mühe und Anstrengung gelang es dem Centralkomite nicht, auch die zweite Einzahlung gänzlich zu erzielen. Einige Subskribenten waren abgegangen, andere glaubten der Opfer genug gebracht zu haben, und verweigerten die Bezahlung. Immerhin wurden noch Fr. 13,200 zusammengebracht, so daß zur Deckung des Defizits noch Fr. 15,000 fehlen.

Das Centralkomite hat an uns das Gesuch gerichtet, wir möchten diese Deckung durch die Bundeskasse bei Ihnen befürworten, und wir stehen nicht an, dies zu thun.

Es hat sich bis anhin allerdings der Bund nicht an den Kosten der Organisation von landwirtschaftlichen Ausstellungen betheiligt, indem die Bundessubvention ausschließlich zu Prämien verwendet werden mußte, und es muß befürchtet werden, daß durch Entsprechung ein Präcedens geschaffen wird, das in der Folge auch von andern Austellungen veranstaltenden Orten angerufen werden wird, ein Präcedens, das auf die Bestrebungen zur Vereinfachung der Organisationskosten von nachtheiligem Einflüsse sein und die Bundeskasse zu bedeutenden Ausgaben führen könnte. Aber auf der andern Seite glauben wir nicht, daß dem Ausstellungsorte und dem Bauernvereine von Luzern, welche sich redlich bemüht haben, allen Anforderungen der Aussteller in vollem Maße zu genügen, weitere Opfer zugemuthet werden dürfen.

Die ungemein
lebhafte Betheiligung an der Ausstellung ist zum Theil durch die hohe Bundessubvention, im Ganzen Fr. 77,000, hervorgerufen worden, und es erscheint deßhalb einerseits als Pflicht

160 des Bundes, an die zum Theil dadurch verursachten Mehrkosten einen Beitrag zu gewähren, andererseits allerdings auch als angezeigt, bei zukünftigen Subventionsgesuchen diese Folge in Betracht zu ziehen. Und schließlich hat die große Betheiligung im Interesse der gesarnmten schweizerischen Landwirtschaft stattgefunden, und es wäre unbillig, die Folge eines nicht vorauszusehenden ungünstigen Einflusses auf die Einnahmen -- der schlechten Witterung -- diejenigen allein tragen zu lassen, welche außer den bedeutenden finanziellen Opfern (Fr. 32,000) auch noch solche an Zeit und Mühen gebracht haben.

Was dann noch das zu befürchtende Präcedens anbetrifft, so kann und muß den Folgen desselben vorgebeugt werden, und zwar dadurch, daß an Hand der gemachten Erfahrungen die Organisation der schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellungen modifizirt und insbesondere der Umfang derselben nach den vorhandenen Hülfsmitteln reglirt wird, indem an kantonalen Vorschauen die angemeldeten Gegenstände einer strengen Sichtung unterworfen werden.

Wir empfehlen Ihnen sonach die Entsprechung des Gesuches des Centralkomite für die Ausstellung in Luzern und ersuchen, uns hiefür einen Kredit von Fr. 15,000 zu eröffnen.

X. J a g d und F i s c h e r ei.

4. F i s c h e r e i Fr. 4000 Da der Kredit für Fischerei pro 1881 nicht ausreichte, indem die Gesuche um Beiträge für die künstliche Fischzucht bedeutend zahlreicher eingegangen als vorauszusehen war, so mußte das Budget pro 1882 mit einem Theil dieser Beiträge, nämlich Fr. 1750, belastet werden.

Ferner hat die künstliche Fischzucht in jüngster Zeit einen derartigen Aufschwung genommen, daß die hiefür in Aussicht genommene Summe von Fr. 4000 auf wenigsten Fr. 5500 erhöht werden sollte, was eine Mehrausgabe von Fr. 1500 hervorruft.

Sodann ist eine kleine, sehr zeitgemäße und nützliche Schrift über Fischerei für Schulen und Organe der -Fischereipolizei in Arbeit, an deren Kosten wir einen Bundesbeitrag zum Zwecke der erforderlichen Vorstudien im Betrag von Fr. 500 ausgesetzt.

Einen weiteren Beitrag von etwa Fr. 300 haben wir für die Illustration der Schrift in Aussicht genommen, was zusammen sich auf Fr. 800 belaufen wird.

161

Aus Obigem ergibt sich die Notwendigkeit eines Nachtragskredites von Fr. 4000 pro 1882.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 9. Juni 1882.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Bavier.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. III.

11

162

(Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1882.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 9.. Juni 1882, beschließt: Es werden dem Bundesrathe folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

Fr.

D. B u n d e s k a n z l e i : 3. Außerordentliche Druckarbeiten

.

.

12,800. --

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

A. Politisches Departement.

10. R e p r ä s e n t a t i o n s k o s t e n : Eröffnung der Gotthardbahn .

.

.

Uebertrag

30,000. -- 42,800. --

163 üebertrag

Fr.

42,800. --

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

2. A r c h i v e : .

Fr.

7,000.--

II. Statistisches Bureau.

7. Volkszählung .

.

.

25,000. -

h. Pariser Abschriften .

III. Bauwesen.

6. Erweiterungs- und Umbauarbeiten im Bundesrathhause .

.

.

.

8. Neubauten.

Dampf kesselgebäude für die eidg. Waffenfabrik .

15. Gartenanlagen beim Bundesrathhause .

.

.

IV. Polytechnikum.

3. Besondere mit dem Polytechnikum verbundene Anstalten.

a. Beitrag an den Betrieb der Festigkeitsprüfungsmaschine .

.

.

14,500.--

2,700. -- 3,500. --

12,000. -- 64,700. --

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. V e r w a l t u n g s. p e r s o n a l .

Fr.

3. g. Artilleriekommission .

1,500. -- 5. b. Sekretär desStabsbüreau.

Gehaltsnachgenuß .

.

1,600. -- Üebertrag

3,100. --

107,500. --

164 Uebertrag 8. a. Oberpferdarzt. Gehaltsnachgenuß und Entschädigung .

.

.

.

9. b. 2. Kasernenverwalter in Thun .

.

.

.

B. I n s t r u k t i o n s p e r s o n a l .

3. Artillerie: Gehaltsnachgenuß .

.

.

.

C. U n t e r r i c h t .

2. Rekrutenschulen : c. Artillerie .' ' .

.

Fr.

3,100. --

Fr.

107,500. --

1,750.600. --

1,150.--

2,550. -- 9,150. --

E. Finanz- und Zolldepartement.

II. Zollverwaltung.

I. G e h a l t e , a. Oberzolldirektion: Dritter Sekretär

.

1,600. --

F. Handels- u. Landwirthschaftsdepartement.

Fr.

IIbis. Ausstellung in Melbourne 1880/81 VI. Kontrolirung von Gold- und Silberwaaren .

.

.

VIII. Landwirtschaft: 12. Landwirthschaftliche Ausstellungen (Luzern) .

X. Jagd und Fischerei: 4. Fischerei .

.

.

11,407.35 5,000. --

15,000. -- 4,000.-- 35,407.35 Total

153,657.35

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1882. (Vom 9. Juni 1882.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1882

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.06.1882

Date Data Seite

148-164

Page Pagina Ref. No

10 011 538

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