366

#ST#

Inserate.

Bekanntmachung.

Veranlaßt durch öfter an uns gelangende Anfragen, welche Staaten den Schweizern in denjenigen Ländern, wo die Schweiz keine Konsulate hat, diplomatischen Schutz gewähren, müssen wir auf das diesfalls vom Bundesrath unterm 8. Juli 1871 an sämmtliche eidgenössische Stände erlassene Kreisschreiben verweisen*), nach welchem das Deutsche Kaiserreich und die Nordamerikanischen Vereinsstaaten den gedachten diplomatischen Schutz den Angehörigen der Schweiz gewähren, wenn sie nämlich denselben ansprechen, was ihnen vollkommen freisteht.

B e r n , den 30. Juni 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Internationale Fischerei-Ausstellung zu London im Jahr 1883.

Bezugnehmend auf unsere Bekanntmachung vom 6. Juni d. J. betreffend

enannte Fischerei-Ausstellung (siehe Seite 27 hievor) machen wir, veranlaßt gdurch eine Mittheilungg der Gesandtschaft Großbritanniens, nachträglich darauf aufmerksam, daß B e w e r b u n g e n um R a u m vodemem 1. September 1882 an den Sekretär des Ausstellungskomites einzusenden sind.

B e r n , den 28. Juni 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement: Abtheilung Forstwesen.

*) Siehe Bundesblatt vom Jahr 1871, Band U, Seite 1103.

367

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Todfalles erledigte Stelle des Kasernenve r W a l t e r s i n T h u n wird hiermit zur Wiederbesetzung j ausgeschrieben. Jahresbesoldung bis auf Fr. 3000; Amtsbürgschaft Er. 5000.

Anmeldungen für diese Stelle sind bis zum 10. Juli nächsthin dem schweizerischen Militärdepartement einzureichen, j B e r n , den 28. Juni 1882.

: Schweiz. Militärdepartement.

Bekanntmachung.

Von der Auswanderungsagentur M. Goldsmith in Basel wird dem unterzeichneten Departement mitgetheilt, daß sie Emil Pfeifer-Meyer, z. Z.

in Basel (Bundesblatt 1882, I, 498) als Unteragenten entlassen habe.

B e r n , den 28. Juni 1882.

j Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Gestützt auf die anläßlich eines Spezialfalles eingezogenen Erkundigungen wird hiemit vor Annahme von Angeboten gewarnt, aie von einem sich ,,Madame Gerpertz" oder auch ,,agence de l'enseignement" titulirenden Geschäfte in Brüssel an junge Frauenzimmer unter Vorspiegelung von Engagements als Gesellschafterinnen, Reisebegleiterinnen, Erzieherinnen etc. erlassen werden. ° B e r n , den 15. Juni 1882.

Die Schweiz. Bandeskanzlei.

368

V er z © i c h n i ss der

Datum der Bewilligung.

Ordnimgs- !

nummeri 1

bis 1. Juli 1882 vom Bundesrathe autorisirten schweizerischen Emissionsbanken.

Vom BîtnBisherige desrath Emissions- bewilligte summe. Emissionssumme.

Firma.

1882.

Fr.

1

20. Jan.

23. ,, 10. Febr.

2 3

17. März

4

24. ,, 14. April 17. .

25. ,, 28. ,,

5 6 7 8 9

9. Mai

10

12. ,,

11

St. Gallische Kantonalbank Basellandschaftliche Kantonalbank Kantonalbank von Bern Z w e i g a n s t a l t e n : Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer, Pruntrut.

Tessiner Kantonalbank Z w e i g a n s t a l t e n : Locamo , Lugano, Mendrisio.

* Bank in St. Gallen Crédit agricole et industriel de la Broyé Tlmrgaiiische Kantonalbank Aargauische Sanie, Tof/genburger Bank Z w e i g ' a n s t a l t e n : Rorschach, St. Gallen.

Bank der italienischen Schweiz Z w e i g a n s t a l t e n : Locamo , Bellinzona, Mendrisio, Luino, Gallarate.

Ihurgauische Hypothekenbank Z w e i g a n s t a l t : Komanshorn.

Deckimgssystem.

Fr.

St. Gallen Liestal Bern

6,600,000 8,000,000 Kantonsgarantie 720,000 1,500,000 n 7,950,000 10,000,000 ·n

Bellimona

1,986,670

2,000,000 Werthschriften.

St. Gallen Estavayer Weinfeìden Aarau Lichtensteig

5,000,000 300,000 1,500,000 3,000,000 1,000,000

6,000,000 500,000 1,500,000 4,000,000 1,000,000

Lttgano

1,650,000

2,000,000

n

750,000

1,000,000

·n

Frauenfeld Uebertrag

30,456,670 37,500,000

Portefeuille.

Werthschriften.

Kantonsgarantie 7}

"Werthschriften.

Ordnungs- 1 nummen 1

Datum derSewüligung.

Vom BunBisherige desrath Emissions- bewilligte summe. Emissionssumme.

Firma.

1882.

16.

19.

19.

27.

Mai ,, ,, ,,

12 13 14 15

27. ,,

16

30. ,, 12. Juni 12. ,, 12. ,, 19. »

17 18 19 20 21

_

_-

26.

,,

22

26.

30.

30.

30.

,, ,, ,, ,,

23 24 25 26

_

Graubündner Kantonalbank Kantonale Spar- wnd LeihJcasse Banque du commerce Appenzell A.-Mh., KantonalbanJc Z w e i g a n s t a l t : Heiden.

Sank in Zürich · Z w e i g a n s t a l t : "Wintertkur.

Sanie in Basel .

Bank in Luzern Banque de Genève Créait Gruyérien Zürcher Kantonalbank Z w e i g a n s t a l t e n : Winterthur , Affol- ' tern a./A., Kiiti, TJster, Andelfingen, Bülacb., - - - Banma, -Meilen, Bieisdörf, "Hörgen.

Soloiliwrnische Bank Z w e i g a n s t a l t e n : Ölten, Balsthal.

Bank in Schaffhausen Banque cantonale fribowrgeoise Caisse d'amortissement de la dette publique Banque cantonale vaudoise

Uebertrag Chur Lugern Genf Herisau Zürich

Fr.

Fr.

30,456,670 37,500,000 2,000 000 3,000,000 Kantonsgarantie 1,096,500 2,000,000 n 18,900,000 20.000,000 Portefeuille.

2,000,000 3,000,000 Kantonsgarantie 5,000,000

Basel Luzern Genf Bulle Zürich

Deckungssystem.

6,000,000 Portefeuille.

8,000,000 12,000,000 n 2,000,000 2,000,000 Werthschriften.

5,000,000 5,000,000 Portefeuille.

240,000 300,000 Werthschriften.

15,000,000 15,000,000 Kantonsgarantie

- -Solothurn

2,200,000

2,200,000

Schaffhausen Freiburg ,, Lausanne

700,000 1,681,805 750,000 6,847,410

1,000,000 Werthschriften.

1,000,000 n 1,500,000 K antonsgarantie 8,000,000 n

n

Total 101,872,385 119,500,000

Eidgenössisches Finanzdepartement.

369

B e r n , 30. Juni 1882.

370

Verzeichniss derjenigen

Banken, deren Emission vom 1. Juli 1882 an ganz oder theilweise hinfällig wird.

Die nachstehenden bisherigen schweizerischen Emissionsbanken haben beim schweizerischen Bundesrathe die Ermächtigung zur Fortsetzung der Notenemission unter der Herrschaft des Bundesgesetzes vom 8. März 1881 nicht nachgesucht; nach Maßgabe von Art. 51 des benannten Gesetzes gilt diese Unterlassung als Verzicht auf die Emission.

Sank in Glarus Glarus Banque cantonale newchâteloise .

.

.

Neuenburg Eidgenössische Sank "Bern (Emission der Haupthank und der Comptoirs Zürich und Luzern.)

Caisse hypothécaire de Fribourg .

.

.

Freilwrg Leihkassa Glarws Glarus Banque populaire d e l a Broyé .

.

.

.

Payerne Der Rückzug der Noten dieser Bankinstitute findet nach Maßgabe der Bestimmungen des vom Bundesrathe festgestellten Regulativs vom 12. Juni 1882 statt.

B e r n , den 30. Juni 1882.

Eidg. Finanzdepartement.

Die Sangue cantonale fribourgeoise in Freiburg, deren gegenwärtigeEmission Fr. 1,681,805 beträgt, hat vom schweizerischen Bundesrath die Ermächtigung zur Notenausgabe unter der Herrschaft des Bundesgesetzes vom 8. März 1881 im Betrage von einer Million Franken erhalten.

Der Rückzug der Noten dieses Institutes im Betrage von Fr. 681,805 als Minderbetrag der vom Bundesrathe bewilligten Emissionssumme von einer Million Franken gegenüber der bisherigen Emission von Fr. 1,681,805 findet nach Maßgabe der Bestimmungen des vom Bundesrathe festgestellten .Regulativs vom 12. Juni 1882 statt.

B e r n , den 30. Juni 1882.

Eidg. Finanzdepartement.

371

Verzeichniss derjenigen

Banken, deren Emissionsbegehren am 30. Juni 1882 noch unerledigt sind.

Die von den nachstehenden schweizerischen Banken dem schweizerischen Bundesrathe eingereichten Begehren um Ermächtigung zur Notenausgabe unter der Herrschaft des Bundesgesetzes vom 8. März 1881 befinden sich noch unerledigt : Banque populaire de la Gruyère .

.

.

Bulle Kantonale Spar- und Leihkassa von Nidwaiden Stans Ersparnisskassa Uri Altorf

B e r n , den 30. Juni 1882.

Eidg. Finanzdepartement.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über nachverzeichnete Gegenstände.

Diejenigen Lieferanten, deren Adr.essen uns noch nicht bekannt sind, oder die bis zum 10. Juli nicht im Besitze der Angebotbogen sein sollten, werden ersucht, dieselben zu verlangen unter Angabe der Gruppe, auf welche sie gedenken Angebote einzureichen.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angelote für Kriegsmaterial" franko bis zum 22. Juli niichsthin einzusenden.

Die Lieferungstermine beginnen mit dem 15. Januar und schließen mit 15. November 1883.

Die Preise sind franko Packung und Transport auf die dem Lieferanten nächst gelegene Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaaren, liegen zn Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Ordonnanzen sind vom eidg. Oberkriegskommissariat (Reglementsyerwaltung) zu beziehen. Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden gegen Nachnahme des Kostenpreises von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten die ihnen von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (Garnituren, Sattelbäume, Strikwerke etc.) gratis und franko Anknnftsstation zugesandt.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

372

Gruppen.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

I. Gruppe.

9000 lOOOO 1200 800 lOOOO 1000 9000 300 100 40 300 900 120 250 100 100 50 3000

Gewehrriemen.

Leibgurte.

Faschinenmessertaschen, einfache.

,, mit 2 Schnallen.

Bajonnetscheidentaschen.

Bajonnetscheiden, mit Schlaufen.

Patrontaschen für Infanterie.

,, ,, Dragoner.

,, ,, Guiden.

Säbelkuppel mit Schlagbandfür Adjutant-Unteroffiziere.

,, B B Dragoner.

n B ,, ,, ,, Guiden und Train.

Trommelkuppel mit Kniefell.

Trompetertaschen.

Tragriemen für Trompeten.

Fouriertaschen für Unberittene.

,, ,, Berittene.

Futterale für Linnemann'sche Spaten.

* * * * * * * % * Modell.

* * Modell.

Offiziers -Reitzeuge, vollständige, nebst Zäumung, vordem und hintern Packtaschen, Packriemen, Gurt, Steigriemeu mit Bügel, Sattelunterlagdecke (I. 70, II. 80 Qualität). Die Verwaltung liefert hiezu gratis und franko den Filz zu den Unterlagdecken.

Ordonnanz vom 24. April 1874, zweite Auflage,

n ,, n n

n

n

" n n

fi n n

II. Gruppe.

150

·n n n

n *

Gruppen.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach. Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

II. Gruppe.

300

Vollständige .Reitzeuge für Kavallerie, nebst Zäumung, Packtaschen, Packriemen, Sattelgurt, Steigriemen, Unterlagdecke, Vorrathsmunitionstaschen, Hufnageltäschchen. Hiezu liefert die Verwaltung gratis: Sattelbaum mit Grundsitz, hänfenes Gurtstück, Filz und Tuch zu Unterlagdecke, Stegpolster und Keile, Gebisse, Steigbügel.

Kemontensättel mit Gurt, Steigriemen, Unterlagdecke und Zäumung. Hiezu liefert die Verwaltung gratis : Pilz zu Unterlagdecke, Gebisse und Steigbügel.

Sattelkisten für Offiziersreitzeuge.

Grundsize, aufgespannt.

Hänfene Gurtstücke zu Kavallerie-Sattelgurten.

Karabinerholftern.

Revolvertaschen.

Stallhalftern.

Stallgurten.

Kopf sacke aus Segeltuch für Kavallerie.

Futtersäcke für Kavallerie Paar Heugarne.

Fouragierstricke.

Pferdedecken.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Artillerie.

Futtersäcke für Artillerie.

U ebergurten.

Hänfene Gurtstücke zu Trainsattelgurten.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875 und Vorschrift.

10 150 300 300 300 50 450 550 550 200 300 700 1050 600 200 400 500

Modell.

Vorschrift und Zeichnung.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Modell und Beschreibung.

Ordonnanz überdas Artilleriepferdepuzzeugvon 1876,

Modell.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Ordonnanz vom24. April 1874und Modell.

co -j OS

374

Gruppen.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

II. Gruppe.

1700 500 400 100 6000

Tränkeimer aus Segeltuch.

Staublappen für Kavallerie, als Taschen eingerichtet.

,, ,, Artillerie.

Lederhalftern.

Braun melirte wollene Bivonakdecken.

Muster.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

III. Gruppe.

20 20

140 20 40 200 30 70

100 100 100 100 450 450 1500

Fangsehnüre für Dragoner-Unteroffiziere.

,, ,, Guiden-Unteroffiziere.

Trompeterschnüre für Infanterie.

,, ,, Kavallerie.

,, Artillerie.

n Mundstüksehnüre für Infanterie.

,, ,, Kavallerie.

,, ,, Artillerie.

Unteroffiziers-Gradabzeichen.

1. I n f a n t e r i e .

a. Füsiliere.

Paar für Feldweibel, fein, Silber.

» r, » halbfein, ,, ,, ,, Fouriere, fein, ,, ,, ,, ,, halbfem, ,, ,, ,, Wachtmeister, fein, n n ,, , halbfein, , Korporale, "Wolle, weiß.

n n

Ordonnanz überdasArtilleriepferdepuzzeug von 1876.

Muster.

Modell und Zeichnung.

Modell.

Muster und Reglement vom 24. Mai 1875.

Gruppen.

Bedarf.

III. Gruppe.

25 25 25 25 60 60 20 40 20 40 25 50 100 20 40 20 40

100 200

500

Gegenstand.

Paar B ,, B ,, B

b. Schützen.

für Feldweibel, fein, Gold.

B B halbfein, ,, ,, Fouriere, fein, ,, B n halbfein, ,, ,, Wachtmeister, fein, ,, B « halbfein, n

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Muster und Reglement vom 24. Mai 1875.

2. Kavallerie.

Paar für Feldweibel, fein, Silber.

,, ,, nalbiein, ,, fein ,, B Fonriere, B B halbfein, ,, ,, Wachtmeister, fein, ,, ,, ,, halbfein, ,, ,, Korporale, Wolle, weiß.

Paar B ,, ,, n

,, ,,

3. Artillerie.

für Feldweibel, fein, Gold.

B B halbiem, ,, Fouriere, fein, ,, ,, halbfein, ,, Wachtmeister, fein, ,, halbfein.

,, Gefreite, Wolle, orange.

370

376

Gruppen.

Bedarf.

III. Gruppe.

25 60 25 60 60 120 600

Paar für ,, ,, ,, ,, ,, ,,

200

Paar für Korporale,

30 60 30 60

Gegenstände.

4.

Peldweibel, ,, Fouriere, ,, Wachtmeister, ,, Gefreite,

Genie.

fein, Gold.

halbfein, ,, fein, ,, halbfein, ,, fein, ,, halbfein, ,, Wolle, orange.

5. Sanität.

Wolle,

weiß.

6. Verwaltung.

Paar für Fouriere, fein, Silber.

» » m » halbfein, ,, ,, ,, Wachtmeister, fein, n ,, ,, ,, halbfein, NB. Die Preise sind paarweise und für zum Aufnähen fertige Abzeichen mit farbigen Passepoils zu berechnen; die Unteroffiziers-Gradabzeichen in Silber und Gold müssen jeweilen auf vorherige Bestellung hin längstens drei Tage nachher, sorgfältig in Cartonschachteln verpackt und in durchaus fehlerloser und frisch aussehender Waare zur Ablieferung gelangen.

Die Korporal- und Gefreitenschnüre dagegen sind paketweise zu verpacken und zu überschreiben.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Muster undKeglement vom 24. Mai 1875.

Gruppen.

Bedarf.

IV. & V. Gruppe,

1000

700 100 50 70 60 10 40 20 20

15000 400 500 400 400 900 500 400 900 900 3000 3850 2120

Gegenstände.

Säbel für berittene Mannschaft.

Pionniersäbel.

Säbel für Infanterie-Feldweibel.

Feldbeile.

Musi ki n st r um ente.

Cornet.

Bügel.

Baßtrompeten.

Althorn.

Baryton B.

Baryton Es.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Ordonnanz und Modell.

n

ii

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Modell und Vorschrift v. 10. Dezbr. 1877.

Oelfläschchen für Infanterie.

Zeichnung vom 20. Juli 1875.

,, ,, Berittene.

Striegel mit Hufräumer, für Kavallerie.

Ordonnanz v. 3. Februar 1875 und Modell, Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeug von 1876 Stahlstriegel für Artillerie.

Hufräumer aus Stahl.

n Pferdebürsten.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

Hufsalbbürsten fürKavallerie-Putzzeuge, mitUeberzug.

Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeug von 1876, ,, ,, Artillerie-Putzzeuge, ,, ,, Hufsalbbüchsen.

Ordonnanz vom 3. Februar 1870.

Schwämme.

Linnemann'sche Spaten.

Zeichnung und Modell.

Tragbare Bikel.

Wurfschaufeln mit Stiel.

Modell.

377

co -a oo

Gruppen.

Bedarf.

IV, & V. Gruppe.

1060 1060 530 80 484 238 394 175 150 300 300 300 200 200 800

VI. Gruppe.

240

480 480

Gegenstand.

Bickelhauen mit Stiel.

Große Aexte mit Halm.

Waldsägen mit Heften.

8.4cm. Shrapnelskisten.

10 cm. Granatkisten.

10 cm. Shrapnelskisten.

10 cm. Patronenkisten.

Feldstecher mit Etui, Riemen und Schnur.

Fouriertaschen-Ausrüstungen.

Stangengebisse für Kavallerie.

Trensengebisse ,, ,, Vorrathskinnketten mit Haken.

Stangengebisse für Artillerie-Zugpferde.

Trensengebisse ,, ,, Paar Steigbügel.

Paar Geschirre, aus ungeschwärztem Zeugleder gearbeitet: Lederhalfter mit Halfterstrick, Stangenund Trensenzaum mit Zügeln, Zugstrangen mit Zugriemen und Anstößen: Rückhaltriemen mit Rückhaltkloben, Hintergeschirr mit Hintergeschirrriemen und Strangenträgern. Hiezu liefert die Verwaltung gratis und franko Geschirrgarnituren, Zugstrangen, Anstöße und Gehisse.

Paar Zugstrangen.

. Anstöße.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

"

Modell.

Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr vom 24. April 1874 una Modell.

Nach Zeichnung vom Dezember 1878 und Supplement vom Januar 1880.

B u n d t e a b s t l34. J a h r s . Bd. III.

Gruppen.

Bedarf.

VI. Gruppe.

680 200 200 400

VIL Gruppe.

800

' 25 25 25 25 200

150 150 100 100

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Gegenstand.

Nach Zeichnung vom Dezember 1878 und Supplement vom Januar 1880.

Ordonnanz v. 24. April 1874 und Modell.

Pferdetornister, aus schwarzem Kalbleder.

Trainpeitschen.

« Muster.

Unterkumte, aus schwarzem Zwilch und gutem, vollständig mischungsfreiem Roßhaar gefüllt.

NB. Die Trainsättel gelangen in nächster Zeit ebenfalls zur Konkurrenz-Ausschreibung.

Paar Packriemen.

Exerzierwesten für Infanterie, aus Kaputtuch nach Vorschrift und Normalmuster.

Westen für Bereiter ,, ,, Wärter Müzen ,, Bereiter > Arbeitskleider für Kavallerie ,, Wärter Stallschürzen X? Beinkleider } Arbeitskleider für Artillerie.

Westen Paar Beinkleider } Arbeitskleider für Genie.

25

B e r n , den 1. Juli 1882.

379

Technische Abtheilung der Kriegsmaterialverwaltung.

380

Gotthardbahn.

Für den Transport von roher Baumwolle in Ladungen von mindestens 5000 kg. pro Wagen ab Genua nach Bern via Grotthard tritt mit dem.

25. d. Mts. für die Strecke Chiasso transit-Bern ein direkter Prachtsatz von.

Fr. 27. 52 pro 1000 kg. in Kraft.

L u z e r n , den 23. Juni 1882.

Vom 1. Juli nächsthin an tritt für den direkten rheinisch-schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr, inklusive Gotthardbahnstationen, ein Tarif in Kraft, von welchem bei den Stationen Bellinzona, Chiasso, Locamo, Lugano,, Luzern, Rothkreuz, Brunnen und Gesehenen Exemplare zur Einsichtnahme aufliegen.

L u z e r n , den 23. Juni 1882.

Mit dem 1. k. Mts. tritt ein I. Nachtrag zum direkten Personen- und Gepäcktarif Gotthardbahn-Vereinigte Schweizerbahnen und Appenzellerbahn vom 1. Juni 1882 in Kraft, enthaltend Personentaxen ab der Station Wetzikon via Uster-Zürich nach Stationen der Gotthardbahn.

L u z e r n , den 28. Juni 1882.

Die Direction.

Schweizerische Nordostbahn.

Behufs Durchführung des neuen Tarifsystems im direkten Güterverkehr der Ostschweiz mit der Central- und Westschweiz kündigen wir die nachstehend verzeichneten direkten Gütertarife auf 1. Oktober d. J. : 1) Den Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen einerseits und denjenigen der Schweiz. Centralbahn, Brünigbahn und Westschweizerischen Bahnen anderseits, vom 1. Januar 1878, nebst den Nachträgen I--XII derselben ; 2) den Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Nordostbahn einerseits und denjenigen der Jura-Bern-Luzernbahn anderseits, vom 1. September 1880, nebst Nachtrag I hiezu; 3) den Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen einerseits und denjenigen der Jura-BernLuzernbahn anderseits, vom 1. November, beziehungsweise 1. Dezember 1880, nebst Nachtrag I hiezu ;

381 4) den kombinirten Tarif für die Beförderung von Gütern in gewöhnlicher Fracht von Genf transit nach Aarau transit und weiter gelegenen Stationen oder vice-versa, vom 1. März 1876, nebst Nachträgen ; 5) den kombinirten Tarif für den Transport von Gütern in gewöhnlicher Fracht. von Genf transit nach Luzern transit und weiter gelegenen Stationen und vice-versa, vom 15. April 1876, nebst Nachträgen.

Z ü r i c h , den 27. Juni 1882.

Zum Gütertarif Tößthalbahn-Nordostbahn, Effretikon-Hinweil und Bötzbergbahn vom 10. April d. J. ist ein Verzeichnis von Taxberichtigungen erschienen, welches bei den betheiligten Stationen unentgeltlich bezogen werden kann.

Z ü r i c h , den 27. Juni 1882.

Die Direction.

Schweizerische Centralbahn.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli d. J. tritt ein I. Nachtrag zum direkten Personen- und Gepäektarif zwischen Stationen der schweizerischen Eisenbahnen einerseits und solchen des mitteldeutschen Eisenbahnverbandes anderseits, d. d. 1. Juni 1881, in Kraft, enthaltend : 1) Einbeziehung : a. der Siationen der Berliner Stadtbahn : SchlesischerBahnhof, Alexanderplatz und Friedrichsstrasse ; b. der Stationen der Gotthardbahn : Göschenen, Locamo, Lugano und Chiasso.

2) Neue Billetpreise und Gepäcktaxen für Luzern.

Dieser Nachtrag kann auf den Verbandstationen eingesehen werden.

B a s e l , den 26. Juni 1882.

Mit 1. Juli 1882 tritt für die directe Beförderung von Personen "und Reisegepäck zwischen Stationen der Hessischen Ludwigsbahn und der Kgl.

Directionsbezirke Frankfurt, Köln und Elberfeld einerseits und Stationen der schweizerischen Bahnen anderseits ein neuer Tarif in Kraft unter Aufhebung der rheinisch-schweizerischen und nassauisch-schweizerischen Tarife vom 1. Juni 1881.

Derselbe kann auf den Verbandstationen eingesehen werden.

B a s e l , den 26. Juni 1882.

382 Wir nehmen Bezug auf unsere Publikation im Schweiz. Bundesblatt Nr. 17 vom 15. April 1882 und bringen hiemit E. E. Handelsstand zur Kenntniß, daß der neue, auf Grund des Reformsystems erstellte Gütertarif für den i n t e r n e n Güterverkehr der Aargauischen Südbahn und der Linie Wohlen-Bremgarten, sowie für den d i r e c t e n Verkehr dieser beiden Bahnunternehmungen unter sich mit dem 1. September 1882 in Kraft gesetzt wird, somit bis zu diesem Tage der bisherige Tarif noch in Kraft verbleibt.

Der neue Tarif ist auf den betreffenden Stationen vom 1. Juli 1882 an znr Einsicht des Handelsstandes aufgelegt und kann daselbst zum Preise von 30 Ct. pro Exemplar bezogen werden.

B a s e l , den 28. Juni 1882.

Mit 1. Juli d. J. tritt ein II. Nachtrag zum directen Personen- und Gepäcktarif zwischen der Aargauischen Südbahn und Bremgarten einer- und der Centralbahn anderseits, d. d. 1. Dezember 1881, in Kraft, enthaltend : Fahrpreise und Gepäcktaxen zwischen den neuen Aargauischen Südbahnstationen B r n g g , B i r r f e l d und O t h m a r s i n g e n einerseits und Stationen der Centralbahn anderseits.

Derselbe kann auf den betreffenden Stationen eingesehen werden.

B a s e l , den 28. Juni 1882.

Das Direktorium.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Der G e t r e i d e s p e z i a l t a r i f Nr. 6, Neuausgabe vom 4. Januar 1882, tritt im internen, sowie directen Verkehr mit der Nordostbahn und Tößthalbahn mit 1. September nächsthin außer Kraft und ist von da nur noch im Verkehr mit der Central- nnd Jura-Bern-Luzern-Bahn (ausschließlich der Juralinie) nnd der Suisse occidentale gültig, mit der Modification, daß an Stelle von Art. 5 der Transportbedingungen (Auf- und Ablad) die Bestimmungen der Art. 28, 29 und 30 der allgemeinen Tarifvorschriften vom 1. Juni d. J. treten werden.

St. G a l l e n , den 28. Juni 1882.

Die Generaldirection.

Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Mit 15. Juli 1. J. tritt eine neue Ausgabe des Tarifs für die Beförderung von Personen per Abonnement in Kraft.

Diese Ausgabe enthält, außer derjenigen vom 15. Mai d. J., Transportbedingungen und Spezialtaxen für die Beförderung von Schulen per Abonnement, sowie Spezialtaxen für Personen per Abonnement zwischen Genf einerseits und Gland, Gilly-Bursinel und Rolle anderseits, und vice-versa.

383 Exemplare dieses Tarifs können durch die Stationsvorstände oder direct durch unterzeichnete Direction bezogen werden.

L a u s a n n e , den 24. Juni 1882.

Die Direction der Westschweiaerischen Bahnen und der Simplonbahn.

-A-toonnem-entseinlacliMie:.

Der Bundesrath ermächtigte durch Beschluß vom 12. Juni abbin das eidgenössische Finanz- und Zolldepartement, vom i. Juli laufenden Jahres an ein amtliches SpezialOrgan in regelmäßiger Ausgabe erscheinen zu lassen.

Dasselbe hat bis auf weiteres als amtliches Publikationsorgan des Bundes für Veröffentlichungen, die sich auf das Banknotenwesen beziehen, zu dienen, und zwar an der Stelle des in Art. 18 der Vollziehungsverordnung vom 21. Dezember 1881 zu diesem Zwecke vorgesehenen Bundesblattes.

Dieses amtliche Publikationsorgan des eidgenössischen Finanzund Zolldepartements erseheint in deutschem und französischem Text wöchentlich einmal unter dem Titel

Schweizerischer Finanz- und Zoll-Anzeiger und soll enthalten :

A. Im amtlichen Theil: 1) Sämmtliche Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, welche auf das Finanz-, Zoll-, Münz- und Banknotenwesen Bezug haben, nebst den einschlägigen Botschaften des Bundesrathes und den Berichten der Kommissionen der eidgenössischen Räthe.

2) Die das Finanz- und Zolldepartement beschlagenden, zur Veröffentlichung bestimmten Verordnungen, Réglemente und Erlasse des Bundesrathes.

3) Die zur Veröffentlichung bestimmten Réglemente und Verfügungen des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements und Gutachten von Kommissionen.

4) Kapital- und Zinszahlungen, Auslösungen von eidgenössischen Anleihen, Aufruf und Amortisation von Titeln.

5) Monatliche Auszüge aus den Zolltabellen über die Ein-, Aus- und Durchfuhr der Schweiz.

384

6) Weisungen betreffend die Münzzirkulation, Beschreibung falscher Münzen.

7) Wochensituationen, Monatsbilanzen und Jahresrechnungen der schweizerischen Emissionsbanken. Sämmtliche statistische Erhebungen betreffend das Banknotenwesen.

8) Ausschreibung von Stellen und Lieferungen.

B. Im nicht amtlichen Theil: Inserate, die dem Charakter des Finanz- und Zoll-Anzeigers entsprechen.

Der Abonnementspreis beträgt Fr. 4 per Jahr; für. 1. Juli bis 31. Dezember 1882 Fr. 2. Vierteljährliche Abonnements werden nicht angenommen.

Sämmtliche Postbureaux, sowie auch die Expedition des ,,Schweizerischen Finanz- und Zoll-Anzeigers" in Bern (Buchdruckerei Jent & Reinert) nehmen Bestellungen entgegen.

Inserate für den nicht amtlichen Theil sind direkt an die Expedition des ,,Schweizerischen Finanz- und Zoll-Anzeigers" in Bern einzusenden.

Zeilenpreis 25 Cts. die gespaltene Zeile.

B e r n , den 20. Juni 1882.

Eidg. Finanz- und Zolldepartement.

Ursprungszeugnisse für die

Waarenausfuhr nach Spanien.

Laut Mittheilung des schweizerischen Konsulats in Barcelona ist eine neue Verordnung über Ursprungszeugnisse für die nach Spanien auszuführenden Waaren erlassen worden. Nach dieser Verordnung hat die Beglaubigung der amtlichen Zeugnisse durch die spanischen Konsuln u n e n t g e l t l i c h zu erfolgen. Die Zeugnisse können in f r a n z ö s i s c h e r Sprache geschrieben sein, und es braucht denselben keine Uebersetzung in die spanische Sprache beigefügt zu werden.

385 Das am 1. Juni 1882 im Bundesblatt und durch besondere Mittheilung an die Interessenten bekannt gemachte Formular für die Abfassung dieser Zeugnisse wird hiedurch widerrufen. Letztere sind von jetzt an nach folgenden, vom genannten Konsulat aufgestellten Beispielen auszufertigen:

1. Ursprungszeugniß für Waaren, welche vom betreffenden Fabrikanten selbst, ohne Vermittlung, nach Spanien geschickt werden.

Nous, Jean Ulrich, Maire de Trogen, certifions que M. Pierre Jacob, fabricant de tissus de coton dans cette ville, a déclaré devant nous que les tissus de coton contenus dans les colis suivants : J H 1450; 1 caisse; poids brut kg. 50; valeur fr. 5000; B C 13; l ,, ,, ,, ,, 75; ,, ,, 7000, .sont des produits de sa fabrique et sont destinés à M. Juan Hohl, à Barcelone (Espagne).

Trogen, le 30 juin 1882.

Le Maire: (Folgt Beglaubigung durch den spanischen Konsul.)

2. Ursprungszeugniß .Tür Waaren, welche durch Vermittlung eines Dritten nach Spanien geschickt werden.

Nous, , Maire de , certifions que M , commissionnaire - expéditeur de cette ville, a déclaré devant nous, dûment autorisé par M , fabricant de tissus de coton à , que les tissus de coton contenus dans le coli suivant: J H 13 ; 1 caisse ; poids brut kg. . . . ; valeur fr. . . ., sont les produits de la fabrique du dit fabricant et sont destinés à M , à , le ...

Le Maire : (Folgt Beglaubigung durch den spanischen Konsul.)

B e r n , den 22. Juni 1882.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

386

Authentische Liste der

auf die Schweiz entfallenen Preise und Auszeichnungen der internationalen Ausstellung in Melbourne.

Diese Liste konnte erst jetzt vollständig und endgültig festgesetzt werden.

I. Preis: Diplom, gleichbedeutend mit einer goldenen Medaille.

Schweizerische Kollektivausstellung von Uhren,

für Taschenuhren und Chronometer.

I. Preis: Diplom, gleichbedeutend mit einer silbernen Medaille.

Genfer Kollektivausstellung von Bijouterie,

für Bijouterie in Gold und Silbei'.

Zwei I. Preise: Diplome, gleichbedeutend mit silbernen Medaillen.

Genfer Kollektivausstellung von Musikdosen,

für Musikdosen und für neue Erfindungen im Mechanismus derselben.

II. Preis : Diplom.

Schweizerische Kollektivausstellung von Uhren, für Gravirarbeiten in Metall.

Zu den vorstehend erwähnten Preisen ist zu bemerken, daß Kollektivausstellungen dem Ausstellungsreglement gemäß keine Medaillen erhalten konnten.

I. Preis: Goldene Medaille und Diplom.

J. Trost & Cie, Zürich, für Pianos.

I. Preis : Silberne Medaille und Diplom.

J. H. Heller, Bern, für Musikdosen; J. Monnet & Cie., La Plaine, ,, Anilinfarben ; H. Nestlé, Vivis, ,, kondensirte Milch ; Peter, Cailler & Cie., Vivis, ,, pnlverisirte Chocolade; C. Schindler-Escher, Zürich, ,, Seidengaze.

387

I. Preis: Bronzene Medaille und Diplom.

J. Flück, Brienz, J. Ganz, Zürich, H. Nestlé, Vivis, A. F. Dennler, Interlaken, Bsenziger, Bürke & Cie., St. Gallen,

für ,, ,, ,, ,,

Holzschnitzereien; laterna magica; Kindermehl; Magenbitter ; Stickereien.

II. Preis: Diplom.

G. A. Bonfantini, Basel, J. Kottmann, Solothurn, Ormond & Cie., Vivis, A. F. Dennler, Interlaken, Egli & Sennhauser, Zürich, Albert Arnold, Heiden, Blumer & Wild, St. Gallen.

Ernst Stückelberg, Basel,

für typographische Arbeiten; ,, Cigarren; n

,, ,, ,, ,, ,,

n

Magenbitter ; Seidengaze ; gestickte Tüll-Vorhänge; Fantasieartikel ; Oelgemälde.

III. Preis: Diplom.

Baume & Cie., London und Genf, J. Lecoultre, Sentier, Wilhelm Reiner, Aarau, J. L. Eudisuhli, Basel,

für ,, ,, ,,

Taschenuhren und Chronometer ; Rasirmesser ; elastische Gewehe; Oelgemälde.

IV. Preis: Diplom.

Bally & Schmitter, Aarau,

G. Daverio, Zürich,

für elastische Gewebe.

V. Preis: Diplom.

für Modell einer Walzenmühle.

Ehrenmeldung.

B. Abt, Bern,

für Pläne der Gießbachbahn.

Goldene Verdienstmedaille und Diplom.

Herr Bundespräsident Numa Droz.

,, Ernst Eugster, Schweiz. Kommissär in Melbourne (diese Auszeichnung wurde von Hrn. Eugster wegen Differenzen mit der Ausstellungskommission zurückgewiesen).

Silberne Verdienstmedaille und Diplom.

Herr John E. Icely, Schweiz. Kommissär in Basel.

388 Folgende Medaillen und Diplome wurden dem Bundesrath von der Ausstellungsbehörde für diejenigen Persönlichkeiten übermittelt, welche sieb um die Ausstellung verdient gemacht haben. Das Handels- und Landwirthschaftsdepartement hat dieselben bestimmt wie folgt :

Goldene Medaille und Diplom.

Herr Alexis Favre in Genf, Schweiz. Mitglied des Preisgerichts für Uhren.

Silberne Medaille und Diplom.

Schweizerischer Handels- und Industrieverein, dessen Vorort als Generalkommissär funsirte ; Herr K. Comtesse in Neuenburg, in seiner Eigenschaft als Präsident der interkantonalen Ausstellungskommission ; ,, de Pury, Schweiz. Konsul in Melbourne.

Bronzene Medaille und Diplom.

Société intercantonale des industries du Jura ; Association commerciale et industrielle genevoise; Herr Ernst Eugster, Schweiz. Commissär in Melbourne; ,, Charles Martin, kaufmännischer Vertreter in Melbourne; T, Châtelain, ,, ,, ,, ,, T, de Castella, in Melbourne; ,, Badollet, Genf, ,, Albert Cingria, Genf, ,, Ernest Françillon, St. Immer, l Mitglieder der interkantonalen AusArnold Grosjean, Chaux-de-Fonds, ( Stellungskommission.

fl ,, J. Rutishauser, Genf, ,, C. Schindler-Escher, Zürich, B e r n , den 15. Juni 1882.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur Otto Stoer in Basel hat unterm 17. dies dem unterzeichneten Departemente mitgetheilt, daß sie Hrn. Josef Meinrad Grood in St. Grollen (siehe Bundesblatt 1881, III, 617) als Unteragent entlassen habe.

B e r n , den 19. Juni 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirtkscliaftsdeparfement.

389

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die im Laufe der Monate August und September 1882 auf den Waffenplätzen M a y e n f e l d (eventuell Fläsch), L u z i e n s t e i g und L a n d q u a r t abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten entweder für einen Platz nur oder für alle drei Plätze zusammen schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für B r o d oder F l e i s c h " versehen, bis den 15. Juli nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben für ihre Angebote bis Ende Juli behaftet.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Chur und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 21. Juni 1882.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von S c h l a c h t v i e h und M e h l für die im Laufe des Monats September 1882 im U r s e r e n t h a l abzuhaltenden militärischen Uebungen werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, für M e h l unter Beilage von Mustern, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Schlachtvieh oder M e h 11 i e f e r u n g " versehen, bis 15. Juli nächsthin dem eidg.

Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Bewerber sind für ihre Angebote bis Ende Juli behaftet.

Das Schlachtvieh und das Mehl werden in Andermatt nach Bedarf übernommen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Altdorf, sowie bei Hrn. Aloys M ü l l e r , Brigadekommissär daselbst, und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 21. Juni 1882.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

390

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H e u und S t r o h für die im Laufe der Monate August und September 1882 auf dem Waffenplatz C h u r abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für H e u und/oder Stroh" versehen, bis 15. Juli nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Bewerber sind für ihre Angebote bis Ende Juli behaftet.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Chur und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 21. Jnni 1882.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von S c h l a c h t v i e h und M e h l für die im Laufe der Monate August und September 1882 auf G r a u b ü n d n e r G e b i e t abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, für M e h l unter Beilage von Mustern schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Schlachtv i e h oder M e h l l i e f e r u n g " versehen, bis 15. Juli nächsthin dem eidg.

Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Bewerber sind für ihre Angebote bis Ende Juli behaftet. Das Schlachtvieh wird eventuell successive nach Bedarf in Chur, Ilanz, Dissentis oder Thusis übernommen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Chur und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 21. Juni 1882.

Das eidg, Ober-Kriegskommissariat.

391 Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , F l e i s c h und F o u r r a g e (Hafer, Heu und eventuell Stroh) für die im Laufe des Jahres 1882 auf dem Waffenplatz Schaffhausen abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für B r o d - , F l e i s c h - und F o u r r a g e l i e f e r u n g" versehen, bis den 15. Juli nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Schaffhausen und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 21. Juni 1882.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferung von B r o d und F l e i s c h für die im August/September des Jahres 1882 in Höngg, Altstetten, Albisrieden, D i e t i k o n und I s l i k o n - K e f i k o n abzuhaltenden Militärkurse werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- und/oder F l e i s c h l i e f e r u n g " versehen, bis den 9. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber sind für ihre Angebote bis 25. Juli behaftet, und es bleiben Modifikationen an den einmal eingereichten Offerten ausgeschlossen.

In den Angeboten sind gleichzeitig die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Zürich und Frauenfeld und bei Unterfertigtem aufgelegt.

Z ü r i c h , den 12. Juni 1882.

Das D i v i s i o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t VI: J. Wirz, Oberstlieutenant.

392

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H eu und S t r o l l für die im August/September des Jahres 1882 auf dem Waffenplatz W i n t e r t h u r und Umgebung abzuhaltenden Militärkurse, Vorkurs zum Divisionszusammenzug, werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für H e u - oder S t r o h l i e f e r u n g " versehen, bis den 9. Juli näcnsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber sind für ihre Angebote bis 25. Juli behaftet, und es bleiben Modifikationen an den einmal eingereichten Offerten ausgeschlossen.

In den Angeboten -sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Zürich und bei Unterfertigtem aufgelegt.

Z ü r i c h , den 12. Juni 1882.

Das Divisions-K riegskommissariat VI: J. Wirz, Oberstlieutenant.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von S c h l a c h t v i e h , M e h l und T a n n e n h o l z für den im August/September des Jahres 1882 auf dem Waffenplatz W i n t e r t h u r abzuhaltenden Wiederholungskurs der Verwaltungskompagnie Nr. 6, in Verbindung mit dem Divisionszusammenzug, werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten für M e h l , unter Beilage von Mustern, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Schlachtv i e h , M e h l - und/oder H o l z l i e f erung" versehen, bis den 9. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber sind für ihre Angebote bis 25. Juli behaftet, und es bleiben Modifikationen an den einmal eingereichten Offerten ausgeschlossen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Zürich, Frauenfeld und Schaffhausen und bei Unterfertigtem aufgelegt.

Z ü r i c h , den 12. Juni 1882.

Das D i v i s i o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t VI: J. Wirz Oberstlieutenant.

393

Ausschreibimg Die Lieferungen von W e i n und K ä s e für den im September des Jahres 1882 bei Wintertbnr stattfindenden Divisionszusammenzug werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten unter Beilage von getreuen Mustern schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Extra-Verpflegung" versehen, bis den 9. Jnli nächsthiu dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber sind für ihre Angebote bis 25. Juli behaftet, und es bleiben Modifikationen an den einmal eingereichten Offerten ausgeschlossen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gerneinderäthliche Habhaftigkeitsbeseheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Zürich, Schaffhausen und Franenfeld und bei Unterfertigtem aufgelegt.

Z ü r i c h , den 12. Juni 1882.

Das D i v i s i o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t VI: J. Wirz, Oberstlieutenant.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Céligny (Genf). Anmeldung bis zum 14. Juli 1882 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Echallens (Waadt).

3) Posthalter und Briefträger in Servion Anmeldung bis zum 14. Juli (Waadt).

1882 bei der Kreispostdirektion in 4) Posthalter und Briefträger in Or- -Lausaune, sières (Wallis).

394 5) Briefträger in Münster (Bern). Anmeldung bis zum 14. Juli 1882 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Postkommis in Wohlen (Aargau). Anmeldung bis zum 14. Juli 1882 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

7) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Zürich. Anmeldung bis zum 14. Juli 1882 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Postkommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 14. Juli 1882 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Telegraphist in Zürich. Jahresbesoldung gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Juli 1882 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

10) Telegraphist in Bevaix. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 14. Juli 1882 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

6) Telegraphist in Orsiéres. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 14. Juli 1882 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Traininspektor bei der Oberpostdirektion. Anmeldung bis zum 7. Juli 1882 bei der Oberpostdirektion.

2) Briefträger in Aubonne (Waadt). j Anmeldung bis zum 7. Juli 3) Postablagehalter und Briefträgerin? 1882 bei der Kreispostdirektion in Bellegarde (Jaun, Freiburg).

J Lausanne.

4) Postpacker in Winterthur. Anmeldung bis zum 7. Juli 1882 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

·5) Postkommis in Chur. Anmeldung bis zum 30. Juni 1882 bei der Kreispostdirektion in Chur.

·6) Telegraphist in "Wiesen (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Juli 1882 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

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1882

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34

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.07.1882

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