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Bekanntmachung.

In Ergänzung der Bekanntmachung vom 17. vorigen Monats (Bundesblatt 1831, IV, 1035) wird, gestiizt auf eine weitere Zuschrift des Schweiz.

Konsuls in B e s a n ç o n vom 20. dies, Folgendes mitgetheilt: ,,Von den Arbeitern, die sich bei der Direktion des dortigen Zeughauses meldeten, wurden einige angestellt, während andere sich entfernen mußten, sei es weil sie zu schwach in ihrem Berufe waren, sei es wegen völliger Unkenntniß der französischen Sprache, sei es wegen Abgangs der Mittel, sich bis zur Lohn-Auszahlung, welche nur halbmonatlich erfolgt, zu verköstigen.

,,Das Zeughaus in Besançon fährt nun zwar fort, schweizerische Arbeiter anzustellen (Schlosser, Justirer, Kupferschmiede, Eisenblech-Arbeiter, MetallDrechsler), jedoch nur solche, welche in ihrem Berufe sehr tüchtig sind, einige Kenntniß der französischen Sprache besizen, um die ihnen zu ertheilenden Instruktionen verstehen zu können, endlich wenigstens 30 Franken Baarschaft besizen, so daß sie den Zahltag abwarten können."

B e r n , den 23. Januar 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Bekanntmachung.

Der schweizerische Generalkonsul in Bucarest, Herr J. Staub, hat mit Depesche vom 19. dies dem Bundesrathe folgende Mittheilung gemacht : ,,Ich erlaube mir, Sie aufmerksam zu machen, daß Pässe nach R u m ä n i e n , von den kantonalen Staatskanzleien ausgestellt, gar keiner weitern Visa mehr bedürfen, und stelle es Ihrem Ermessen anheim, die Kantone im Interesse der Beisenden davon zu unterrichten."

B e r n , den 24. Januar 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Bekanntmachung.

' Die Auswanderungsagentur von M. Goldstnith in Basel hat unterm 21. dies dem unterzeichneten Departemente mitgetheilt, daß Herr Carl Aeschlimann-Hess -in Burgdorf (siehe Bundesblatt 1881, IV, 31), nicht mehr ihr Unteragent sei.

B e r n , den 23. Januar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Bezug nehmend auf die im Bundesblatte Nr. 2 vom 14. dies betreffend die Eröffnung eines Abonnements auf die Jahresberichte der schweizerischen Konsuln enthaltene Publikation bringen wir anmit zur Kenntniß, daß die Herausgabe der Konsularberichte nicht in regelmäßigen Zwischenräumen erfolgen kann, indem sie von der Ablieferungszeit der Berichte abhängig ist.

Die Abonnenten werden dieselben in der Reihenfolge, wie sie jeweilen einlaufen, erhalten; die ersten Hefte sind f r ü h e s t e n s im Laufe des Monats Februar zu gewärtigen.

B e r n , den 26. Januar 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Stellen-Ausschreibung.

Bei den Genietruppen sind zwei Stellen für HilfsinstruTctoren zu besezen. Soldatisch geschulte Bewerber, vorzüglich Handwerker und auch im W asserfahren geübt, haben bis längstens den 15. Februar beim eidg. Geniebureau in Bern sich schriftlich anzumelden und über entsprechende Befähigung auszuweisen.

B e r n , den 27. Januar 1882.

Der W a f f e n c h e f des Genie: J. Dnninr.

194

Bekanntmachung.

Das schweizerische Handels- und Landwirthschaftsdepartement macht hiemit bekannt, daß an der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich vom 6. März laufenden Jahres an die Prüfungen für das Diplom eines beeidigten Probirers zur Kontrolirung von Gold- und Silberwaaren abgehalten werden.

Diejenigen, welche sich diesen Prüfungen zu unterziehen wünschen, haben sich vor dem 15. Februar bei dem unterzeichneten Departement anzumelden.

Die Prüfungsgebühr im Betrage von Fr.' 25 muß vor dem 5. März an Herrn Professor Dr. L u n g e in Zürich eingezahlt werden, welcher zusammen mit dem beeidigten Probirer Herrn Eugen Tissot mit der Abhaltung der Prüfung beauftragt ist.

Die m ü n d l i c h e P r ü f u n g umfaßt: Elemente der anorganischen Chemie. Nomenclatur und Formeln. Eigenschaften der wichtigsten Metalloide. Eigenschaften der für die Industrie wichtigsten Metalle und ihrer wichtigsten Verbindungen. Zusammensezung und unterscheidende Merkmale der in der Technik am meisten gebrauchten Legirungen. Prinzipien der qualitativen und quantitativen Analj'se der Edelrnetall-Legirungen auf trokenem und nassem Wege. Beschreibung der bei den Proben angewendeten chemischen Reagentien und Untersuchung ihrer Reinheit. Darstellung von chemisch reinem Gold und Silber. Anwendung der Wage für genaue Wägungen. Entnahme der Proben. Herstellung der Kapellen. Kenntniß des Bundesgesezes und der Vollziehungsverordnung über Kontrolirung der Gold- und Silberwaaren.

Die Bewerber können je nach ihrem Wunsche in deutscher oder französischer Sprache geprüft werden.

Für die mündliche Prüfung, welche mindestens zwei Stunden dauert, werden sie in Gruppen von höchstens drei Theilnehmern getheilt. Es haben zu derselben Zutritt die Mitglied er'des schweizerischen Schulrathes, die Abgeordneten der Bundesbehörde, der Kantonsregierungen und der lokalen Verwaltungen.

Die p r a k t i s c h e P r ü f u n g unifaßt 15 bis 20 Proben von verschiedenen Legirungen von Gold, Silber und Platin auf nassem und trokenem Wege; ferner die Anwendung des Probirsteins und die Manipulation der Stempelung; die Entnahme der Proben und

195Herstellung der Kapellen. Bei den Kapellenproben darf die höchsteFehlergrenze nicht 2 Tausendtheile für Gold und 5 Tausendtheilefür Silber, bei den nassen Silberproben nicht l 1 /« Tausendtheileübersteigen.

Das Ergebniß beider Prüfungen (der mündlichen und praktischen) wird durch eine der drei folgenden Noten ausgedrükt werden: g u t , g e n ü g e n d , u n g e n ü g e n d .

Wenn ein Bewerber die Note u n g e n ü g e n d in einer beiden Prüfungen erhält, so kann er nicht diplomirt werden.

der

Wenn ein Bewerber bei der Prüfung eine ungenügende Noteerhalten hat, so kann er sich noch zweimal spätem Prüfungen, unterziehen. Wenn er dreimal die Prüfung nicht bestanden hat,, wird er zu weitern nicht mehr zugelassen.

B e r n , den 27. Januar

1882.

Schweizerisches Handels- und Landwirtuschaftsdeparlement.

Zürichsee-Gotthard-

Bahn-Gesellschaft.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden anmit zur

ordentlichen Generalversammlung auf Sonntag den 29. Januar, Nachmittags 2 Uhr, in das Rathhaus im Eapperswil eingeladen, zur Behandlung folgender Gegenstände : 1. Abnahme der Rechnung pro 31. Dezember 1880 und des Geschäftsberichtes.

2. Wahl von drei Rechnungsrevisoren.

Die Stimmkarten können Samstags den 28. Januar auf unserm Bureau, im ,,Schwanen" dahier, sowie Sonntags den 29. Januar, von Mittags l Uhr an, im Rathhaus bezogen werden.

Der Präsident.

196

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Februar dieses Jahres tritt ein I. Nachtrag zum internen Personenund Gepäcktarif der Nordostbahn vom 1. Juli 1881 in Kraft. Derselbe kann auf allen unsern Stationen eingesehen werden.

Z ü r i c h , den 19. Januar 1882.

Für den Güterverkehr zwischen B a s e l Centralbahnhof (Bötzbergbahn) einerseits und den Stationen der Bötzbergbahn, der Nordostbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen und der Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln anderseits tritt am 1. Februar 1882 ein neuer Tarif in Kraft.

Soweit die Taxen im bisherigen Tarif vom 1. Januar 1880 und in dessen Nachträgen, beziehungsweise diejenigen im Uebernahmetarif für Gütersendungen zwischen Basel S. C. B. und den Stationen der ehemaligen Schweizerischen Nationalbahn, sowie der Tößthalbahn vom 1. April 1880 billiger sind als die neuen Frachtsätze, bleiben sie entsprechend unserer Publikation vom 14. Dezember vorigen Jahres noch bis 31. März 1882 in Wirksamkeit.

Z ü r i c h , den 20. Januar 1882.

Im österreichisch-bayerisch-schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr via Lindau-Bodeusee-Eomanshorn tritt mit 1. März dieses Jahres ein neuer Tarif in Kraft. Derselbe kann auf den betheiligten schweizerischen Stationen «ingesehen werden.

Z ü r i c h , den 20. Januar 1882.

Für Pyrittransporte in Wagenladungen von mindestens 10,000 kg. ab Sainbel bei Lyon treten nachstehende ermäßigte Taxen in Kraft: Genf transit-Wädensweil . 120 Cts. per 100 kg.

id.

-Cham .

. 125 ,, id.

Z ü r i c h , den 21. Januar 1882.

Bis zur durchgehenden Betriebseröffnung der Gotthardbahn wird auf Rohseidetransporte in Eilfracht ab Luzern nach Zürich ein ermäßigter Frachtsatz von 180 Cts. per 100 kg. angewendet.

Z ü r i c h , den 25. Januar 1882.

Die Direction.

197 Vereinigte Schweizerbahnen.

Für Petroleum in Wagenladungen von 10,000 kg. sind im Instructions^ wege ab nachbenannten belgischen Plätzen folgende Frachtsätze nach Mörschwyl eingeführt worden : Belgische Staatsbaimen.

per 1000 kg.

Ab Antwerpen .

.

. Fr. 45. 73 ,, Brügge ,, 46, 56 ,, Brüssel .

.

.

. ,, 44. 30 ,, Gent ,, 45. 93 ,, Löwen .

.

.

,, 44. 34 ,, Meuport .

.

.

,, 47. 10 ,, Ostende .

.

.

. ,, 46. 86 ,, Termonde .

.

.

,, 45. 38 ,, Terneuzen .

.

,, 46. 24 Grand Central-Belge.

Ab Antwerpen .

.

. Fr. 45. 73 ,, Löwen .

.

.

,, 44. 34 St. G a l l e n , den 19. Januar 1882.

Die Generaldirektion.

Bekanntmachung.

Laut einer Mote der königl. belgischen Gesandtschaft in Bern vom 12. Januar 1882 macht der Herr Justizminister von Belgien folgende Mittheilung : ,,Wenn Aktenstüke, welche in Belgien gefertigt wurden und Civilrechte betreuen, außer Landes produzirt werden, so verlangt die auswärtige Behörde von den Betheiligten häufig eine Bescheinigung meines Departements über die Gültigkeit dieser Aktenstüke, ihre Glaubwürdigkeit und ihre UebereinStimmung mit unsern Gesezen.

,,In audern Fällen stellt man an mich das Ansuchen, in Ermangelung einer förmlichen Gesezesbestimmung, zu bezeugen, daß gewisse Rechte z. B.

dem Vormunde oder dem Minderjährigen, dem Ehemanne oder der Ehefrau u. s. w. zukommen.

,,Solche Bescheinigungen sezen voraus, der Chef der Behörde, welche sie ausstellt, habe die Befugmß, in den betreffenden Civilrechtsfrageu eiuen Entscheid zu treffen. Diese Befugniß steht nun aber weder meinem DeparteBundesblatt. 34. Jahrg. Bd. I.

14

198 mente, noch meiner Regierung zu, und auch an die Gerichte könnte man sich diesfalls, weil kein Streitfall vorliegt, nicht wenden (Verfassung, Art. 92).

,,Auf Verlangen der Betheiligten bescheinige ich in vorkommenden Fällen, daß die Gesezesbestimmungen, die mau mir bezeichnet, in den in Belgien in Kraft bestehenden Gesezen figuriren.

,,Es scheint mir durchaus wünschbar zu sein, daß auswärtige Behörden künftig darauf verzichten, anderweitige Bescheinigungen streitiger Natur zu verlangen, welche ich nicht befugt bin, auszustellen.

,,Es läge dies wesentlich im Vortheile der Privaten, welche soust vergebliche Schritte uad Kosten machen und deren Interessen unter einer Verzögerung leiden. Wenn die auswärtigen Regierungen ihren Staatsangehörigen mittheilen wollten, daß solche Bescheinigungen von Seite der belgischen Regierung nicht erhältlich sind, so würden sie solche fernerhin nicht mehr reklamiren. was im Interesse einer rascheren Erledigung läge."

B e r n , den 17. Januar 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur M. Goldsmith in Basel hat unterm 19. dies dem unterzeichneten Departemente mitgetheilt, daß Hr. Alois Stökli, Lehrer in Modersdorf (siehe Bundesblatt 1881, IV, 31), nicht mehr ihr Unteragent sei.

B e r n , den 20. Januar 1882.

Hr. Heinrich Hänsler in Bern, dessen Anstellung als Unteragent der Auswanderungsfirma Wirth-Herzog in Aarau der Bundesrath unterm 22. Juli vorigen Jahres genehmigt hat, ist nunmehr als Unteragent der Auswanderungsagentur M. Goldsmith in Basel angestellt.

B e r n , den 20. Januar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

199

Publikation.

Bei derjenigen internationalen Kunstausstellung, welche von der Genossenschaft der bildenden Künstler in Wien während des laufenden Jahres in den Lokalitäten des dortigen Künstlerhauses veranstaltet wird (siehe Bundesblatt 1881, II, 881), ist das erste Stokwerk des westlichen Pavillon für die Ausstellungen der S c h w e i z und Dänemarks gemeinschaftlich bestimmt worden. Dieser Kaum umfaßt eine Wandfläche von 70m2. Die Zutheilung dieser Fläche hängt von dem Maße der Betheiligung der genannten beiden Länder ab, wobei zu bemerken ist, daß für die Unterbringung von Sculpturen, Aquarellen und architektonischen Zeichnungen, welche überhaupt gemeinschaftlich zur Ausstellung gelangen, in den übrigen Bäumen entsprechend gesorgt ist.

B e r n , den 16. Januar 1882.

Eidg. Departement des Innern.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brod und Ochsenfleisch für die im Laufe des Jahres 1882 auf den Waffenpläzen Z o f i n g e n , Basel und W a l l e n s t a d t abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das erste Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1882 formulirt, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod oder Fleischlieferung" versehen, bis 4. Februar nächsthin dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat in B e r n franko einzusenden.

Bei den Eingaben für die Fleischlieferung ist die Ration sowohl per 312l/2 g. als auch zu 320 g. zu berechnen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Leztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheiniung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht erüksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Aarau, Basel und St. Gallen und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 20. Januar 1882.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

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200

Stellen-Ausschreibung.

Zur Bewerbung für eine neue Amtsdauer vom 1. April 1882 bis 31. März werden folgende Stellen der B u n d e s k a n z l e i ausgeschrieben: des Stellvertreters des eidg. Kanzlers ; des Registrators ; der zwei Kanzleisekretäre; des Unterregistrators ; von eilf Kanzlisten.

Die gegenwärtigen Inhaber der betreffenden Stellen, sowie diejenigen, welche sich um die gegenwärtig noch nicht besezte Stelle des Sekretärs und Büreauchefs beworben haben, gelten als angemeldet. Eine Kanzlistenstelle ist infolge Rüktrittes neu zu besezen. Bewerber um dieselbe haben sich über Rechtsfähigkeit, Leumund, Bildungsgang und Sprachenkenntniß auszuweisen : die Besoldung wird bei der Wahl festgesezt : Maximum derselben Fr. 3200. Anmeldungen und Ausweise für diese wie für die andern Stellen sind dem eidg. Kanzler bis 12. Februar nächsthin einzusenden.

B e r n , den 19. Januar 1882.

1885 a.

'* 6.

c.

d.

e.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufes der Amtsdauer auf 31. März nächsthin werden die Stellen der sämmtlichen Beamten des eidg. Justiz- und Polizeidepartementes zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben, ihre Anmeldung schriftlich und in Be gleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den 15. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 16. Januar 1882.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

201

Stellen-Ausschreibung.

Wegen der am 31. März 1882 ablaufenden dreijährigen Amtsperiode der eidg. Beamten gelangt die Stelle des Sekretärs des politischen Departements zur Ausschreibung.

Die Anmeldung ist beim unterzeichneten Departemente bis zum 22. Februar nächsthin zu machen.

Der gegenwärtige Inhaber wird als angemeldet betrachtet.

B e r n , den 19. Januar 1882.

Eidg. Politisches Departement.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufs der Amtsdauer auf den 31. März 1882 werden die Stellen der sämmtlichen Beamten der E i s e n b a h n a b t h e i l u n g des P o s t u n d E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t s zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die gegenwärtigen Inhaber der betreffenden Stellen werden ohne Weiteres als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen bis am 15. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 12. Januar 1882.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement: Welti.

Stellen-Ausschreibung.

In Folge Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März nächsthin werden die Stellen der sämmtlichen Beamten des Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartements hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben.

. Die bisherigen Inhaber der betreffenden Stellen werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung

202 schriftlich und mit den nöthigen Befähigungsausweisen begleitet bis zum 8. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 16. Januar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufes der Amtsdauer auf 31. März nächsthin werden die Stellen sämmtlicher -Beamten des Finanzdepartements und der demselben unterstellten Verwaltungen zur Wiederbesezung ausgeschrieben.

Die bisherigen Inhaber werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und in ·Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den 1. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 16. Januar 1882.

Eidg. Finanzdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Zufolge Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März nächsthin werden die Stellen der sämmtlichen Beamten des eidg. Departements des Innern andurch zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Inhaber der betreffenden Stellen werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich una mit den nöthigen Befähigungsansweisen begleitet bis zum 1. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 7. Januar 1882.

· Eidg. Departement des Innern.

203

Stellen-Ausschreibung.

lu Folge Ablaufs der Amtsdauer auf den 31. März 1882 werden d i e s ä m m t l i c h e n B e am t en 31 e i l e n der T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Die gegenwärtigen Inhaber der Stellen werden als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und portofrei, unter genauer Angabe des Namens, des Alters und des Heimatortes, so wie unter Anschluß der nöthigen Befähigungszeugnisse, spätestens bis den 15. Februar 1882 einzureichen, und zwar: .

a. für die Stelle des Telegraphendirektors : dem Post- und Eisenbahndepartement; b. für die übrigen Stellen der Z en tral ver waltung, sowie für die Stellen der Kreisinspektionen: der T e l e g r a p h e n d i r e k t i o n ; c. für die Stellen der Telegraphenbüreaux : der b e t r e f f e n d e n KreisTelegrapheninspektion.

Die genannten Amtsstellen werden auf Verlangen die nöthige Auskunft über die Obliegenheiten und Besoldung der ausgeschriebenen Stellen ertheilen.

B e r n , den 12. Januar 1882.

Schweiz. Post- und E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t : Welti.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufes der Amtsdauer auf 31. März nächsthin werden die Stellen der sämmtlichen Beamten der schweizerischen Militärverwaltung zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre- Anmeldung schriftlich und in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den 1. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 5. Januar 1882.

Schweiz. Militärdepartement.

204

Ausschreibung.

Es wird hiemit der Druk und das Broschiren des Nachtrages zum Kataloge der eidgenössischen Militärbibliothek in einer Auflage von 1000 Exemplaren zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Lieferungsangebote sind franko, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Eingabe für den Druk, resp. das Brochiren von Katalogen" bis zum L Februar nächsthin bei der unterzeichneten Abtheilung einzureichen, woselbst auch die Muster zur Einsicht aufliegen.

B e r n , den 9. Januar 1882.

Eidg. Stabsbüreau, Generalstabs-Abtheilung, alte Kavallerie-Kaserne.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Der Druk der ,,Eintheilung der schweizerischen Armee", sowie der Etat der Offiziere der Stäbe und der eidg. Truppeitkörper", erstere in einer Auflage von 2500 Exemplaren, lezterer in einer solchen von 2000 Exemplaren, wird hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Angebote sind bis zum 1. Februar der Schweiz. Militärkanzlei einzureichen, welche auch zu näherer Anskunftsertheilung bereit ist.

B e r n , den 17. Januar 1882.

Schweiz. Militärdepartement.

Bekanntmachung.

Das königl. bayerische Staatsministerium des Innern hat unterm 2. dies zur Verhütung einer Einschleppung der Rinderpest die Ein- und Durchfuhr lebenden Rindviehes, sowie frischen Fleisches von Kindvieh, Schafen und

205 Ziegen aus Oesterreich-Ungarn nach Bayern verboten. Zur Sicherung des Vollzugs dieser Maßregel ist die Einfuhr von Kindvieh ans der Schweiz nach Bayern nur dann gestattet, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens 3Otägige Aufenthalt der einzuführenden Thiere au einem seuchenfreien Orte der Schweiz nachgewiesen wird.

B e r n , den 9. Januar 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

(Abtheilung Landwirthschaft.)

Publikation betreffend

Eröffnung eines Abonnements auf die schweizerischen Konsulatsberichte.

Um den Jahresberichten der schweizerischen Konsuln größtmögliche Verbreitung zu verschaffen, hat der Bundesrath unterm 6. Januar 1882 die schweizerische Bundeskanzlei angewiesen, für die Schweiz. Konsulatsberichte ein separates Abonnement à Fr. 2 per Jahr zu eröffnen, unter der Voraussezung, daß die Abonnenten des Bundesblattes, wie bisher, die Konsulatsberichte ohne Preiserhöhung als Supplement zum erstem erhalten.

Die Berichte werden in ihrer Originalsprache (deutseh oder französisch) veröffentlicht.

Abonnemente werden entgegengenommen von der Stampfli'schen Buchdrukerei, sowie von allen Schweiz. Postbüreaux.

B e r n , den 12. Januar 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlel.

206 *

Ausschreibung.

Die Direktion des eidg. Laboratoriums in Thun eröffnet hiemit Konkurrenz über die Lieferung folgender Gegenstände: 200 Kies Papier zum Einwikeln von Infanteriepatronen.

9,000 Kilo Umschlagpapier.

10,000 Kilo Carton.

3,000 Meter rohes, leichtes Baumwolltuch.

12,000 Kilo Schwefelsäure (66 ° Beaumé).

Vorschriften, beziehungsweise Muster über erforderliche Qualität der betreffenden Materialien können von der Direktion des Laboratoriums bezogen werden.

Die Waare muß franko auf die dem Versender nächstgelegene Bahnstation geliefert werden.

Liefernngsangebote sind bis Ende laufenden Monats franko an die unterzeichnete Stelle einzusenden.

T h u n , den 6. Januar 1882.

Eidg. Laboratorium.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Fiankoeinsendnng des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Civil Standsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschirt: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 386 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare sammt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfniß entgegen und darf

207 als vorzüglicher K a t h g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amisstelleii, den Advokatur- und Geschäfts-Büreaus aufs Beste empfohlen werden.

Stämpfli'sche Buchdruckerei in Bern.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den Heimatort, sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefkastenleerer in Genf. Anmeldung bis zum 10. Februar 1882 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postpaketträger in Bulle (Freibnrg). Anmeldung bis zum 10. Februar 1882 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postkommis in Bern. Anmeldung bis zum 10. Februar 1882 bei der Kreispostdirektion-in Bern.

4) Briefträger in Bois (Bern). Anmeldung bis zum 10. Februar 1882 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5) Postkommis in Ölten. Anmeldung bis zum 10. Februar 1882 bei dei» Kreispostdirektion in Basel.

6) Büreandiener beim Hanptpostbüreau Chur. Anmeldung bis zum 10. Februar 1882 bei der Kreispostdirektion in Chur.

7) Telegraphist, eventuell Chef des Telegraphen bureau in Chur. Jahresbesoldung_ gemäß Bundesgesez vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Februar 1882 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

8) Telegraphist in Hermance (Genf). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. Februar 1882 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Briefträger in Oberburg (Bern), Anmeldung bis zum 3. Februar 1882" bei der Kreispostdirektion in Bern.

208 2) Briefträger in Ölten. Anmeldung bis zum 3. Februar 1882 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3; Briefträger in Aarau. Anmeldung bis zum 3. Februar 1882 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

4) Postpaker in Zürich. Anmeldung bis zum 3. Februar 1882 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Briefträger in Speicher (Appenzell A. Eh.). Anmeldung bis zum 3. Februar 1882 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Telegraphist in Etvy (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 8. Februar 1882 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.'

7) Telegraphist in Filisur (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 8. Februar 1882 bei der Telegrapheninspektion in Chnr.

Beilage zum Bundesblatt Nr. 4. -- Annexe à la Feuille fédérale N° 4 -- 28 Janvier 1882. --

Schweiz. Fabrik- und Handels-Marken.

Marques de fabrique et de commerce suisses,

Die nacbfolgenden Marken sind vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 16. Januar 1882, 10 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerco en date du 16 .Tauvier 1882, à dix heures du matin.

N° 669.

Gustav Kling, Kaufmann, Lachen.

Seifenextrakt, Glanzwichse, schwedische Zündhölzer.

N° 670.

Kaiser & Grasek, Fabrikanten, Eheinfelden.

Cigarren und Tabak.

46

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Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

N° 671.

Louis Weber, distillateur, Lausanne.

Produits de la distillerie.

Die nachfolgenden Marken sind vom Eidg. Amt für Fabrik- undHandelsMarken in Bern am 19. Januar 1882, 2 Uhr Nachmittags, eingetragen worden.

Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 19 Janvier 1882, à deux heures après-midi.

N° 672.

Aurèle Jobin, fabricant, aux Bois (Ctn. de Berne).

Boîtes de montres.

Marques de fabrique et de commerce suisses.

347

N" 673.

E. Veit & Cie., Fabrikanten, Basel.

Cigarren.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarkeu in Bern am 19. Januar 1882, 5 Uhr Abends, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 19 Janvier 1882, à cinq heures du soir.

N« 674.

Bourgeois & Jacky, fabricants,

Bienne.

Boîtes de montres.

348

Schweizerische Fabrik- und Handels-Marken.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- and Handels-Marken in Bern am 23. Januar 1882, 10 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédérât des marques de fabrique et de commerce en date du 23 Janvier 1882, à dix heures du matin.

N° 675.

E. Siegwart, Chemiker, Schweizerhall.

Chemische Präparate.

Die nachfolgende Marke ist vom Eidg. Amt für Fabrik- und Handels-Markeu in Bern am 25. Januar 1882, 10 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

La marque suivante a été enregistrée par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 25 Janvier 1882, à dix heures du matin.

N° 676.

J. J. Hess, Bijoutier, Horgen.

Bijouterie -Waaren.

Beilage zum Bundesblatt Nr. 4. -- Annexe à la Feuille fédérale N° 4.

-- 28 Janvier 1882. --

Ausländische Fabrik- und Handels-Marken, Marques de fabrique et de commerce étrangères.

Die nachfolgenden Marken sind vom Eidg. Amt für Fabrik- und HandelsMarken in Bern am 13. Januar 1882, 10 Uhr Vormittags, eingetragen worden.

Les marques suivantes ont été enregistrées par le Bureau fédéral des marques de fabrique et de commerce en date du 13 Janvier 1882, à dix heures du matin.



142.

Joseph kïlodg&rs & Sons (Limited), fabricants, Sheffield.

Acier fondu,fétiré et laminé, outils tranchants, coutellerie de toutes sortes, rasoirs, ciseaux, orfèvrerie et couverts d'argent et d'argent déposé.

V*R

JOSEPH RODGERS & SONS CUTLERS TO HER MAJESTY, N 9.6.NORFOLK ST. SHEFFIELD

'-* * 10

32

Ausländische Fabrik- und flandels-Marken.

N° 143.

Joseph Rodgers & Sons (Limited), fabricants, Sheffield.

Acier fondu, étiré et laminé, outils tranchants, coutellerie de toutes sortes, rasoirs, ciseaux, orfèvrerie et couverts d'argent et d'argent déposé.

Ä

JOSEPH RODGERS & SONS

Af '

N°_ 6 NORFOLK STREET SHEFFIELD

^CUTLERS TU T H E i R M A J E S T I E S

N» 144.

Joseph Eodgers & Sons (Limited), fabricants, Sheffield.

Acier fondu, étiré et laminé, outils tranchants, coutellerie de toutes sortes, rasoirs, ciseaux, orfèvrerie et couverts d'argent et d'argent déposé.

RODGERS CUTLERS TO HER MAJESTY

Marques de fabrique et de commerce étrangères.

33

N» 145.

Joseph Eodgers & Sons (Limited), fabricants, Sheffield.

Àcier fondu, étiré et laminé, outils tranchants, coutellerie de toutes sortes, rasoirs, ciseaux, orfèvrerie et couverts d'argent et d'argent déposé.

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1882

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.01.1882

Date Data Seite

192-208

Page Pagina Ref. No

10 011 362

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