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Schweizerisches Bundesblatt.

34. Jahrgang. II.

Nr. 27.

27. Mai 1882.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrükungsgebühr per Zeile 15 Rp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden Druk and Expedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Verlängerung der Unterrichtszeit für die Kavallerierekruten.

(Vom 5. Mai 1882.)

Tit.

In unsern Berichten über die Geschäftsführung in den Jahren 1880 und 1881 haben wir die Unzulänglichkeit der Leistungen unserer Kavallerie im Reiten besonders hervorgehoben und die Abhaltung von Winterkursen, in denen die Rekruten auf dressirten Pferden der Regieanstalt den ersten Reitunterricht zu erhalten hätten, als höchst wünschenswerth dargestellt und diese Innovation in Aussicht genommen, sobald die finanziellen Verhältnisse des Bundes dauernd geregelt sein würden.

Die mit der Prüfung des Geschäftsberichts pro 1880 betraute ständeräthliche Kommission sprach sich über die Anregung folgendermaßen aus : ,,Ungeachtet der Bedenken finanzieller Art, welche von Seite des Militärdepartements an den Tag gelegt werden, dürfte dennoch der Anregung im Interesse unserer Armee Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es läßt sich nicht verkennen, daß die Beweglichkeit der Kavallerie und die Selbstständigkeit des einzelnen Mannes zu Pferde den Anforderungen nicht vollständig entspricht und Vieles zu wünschen übrig läßt. Diese Mängel entspringen weder der Instruktion der Rekruten, noch der Dressur der Pferde im Zustande der Abgabe an dieselben. Jede einzelne dieser Abtheilungen ist Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. II.

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an und für sich gut; allein da die Rekruten bei Uebernahme der Pferde noch keine Kenntniß des Reitens besizen, so entfremden sie denselben die ihnen kaum beigebrachte Dressur für Haltung, Gangart, Folgsamkeit für Hülfen und Führung, und die Folge ist, daß Reiter und Pferd nicht mit einander verwachsen sind.

,,Ein ungeschulter Reiter verdirbt jedes gut dressirte j u n g e Pferd , schadet dagegen der Dressur eines a l t e r n Pferdes nicht, und im Hinblik auf diese allgemein anerkannte Thatsache dürfte es angezeigt sein, die verdeutete Anregung des Militärdepartements einer Prüfung zu unterziehen, um die Kavallerie zu einer im Ernstfall wirklich nüzlichen Hülfswaffe heranzubilden.

,,Wenn wir den Werth des Kavalleriematerials und die Kosten, welche jezt schon für die Ausbildung der Waffe verwendet werden, ins Auge fassen, so glauben wir annehmen zu dürfen, daß die angeregten Winterkurse proportional ein minimes Opfer an Zeitaufwand und Geld erfordern, dagegen unverkennbar große Vortheile für die Verwendbarkeit derselben schaffen werden."

Diese Kundgebung des Ständerathes und die sich daran anschließenden Verhandlungen, welche in den militärischen und speziell kavalleristischen Kreisen mit lebhafter Genugthuung aufgenommen wurden, veranlaßen uns nun, schon jezt Ihnen eine sachbezügliche Vorlage zu machen.

Die Dauer des ersten Unterrichts der Kavallerierekruten war in der Militärorganisation von 1850 auf 42 Tage festgesezt, welchem in einzelnen Kantonen ein Vorkurs von 4--6 Tagen vorausging.

Durch den Bundesbeschluß betreffend Fortsezung der Versuche mit der Kavalleriebewaffnung, vom 23. Dezember 1869, wurde diu Dauer dieser Instruktion auf 60 Tage erhöht, weil die Bewaffnung der Dragoner mit einem Repetirkarabiner einerseits eine eingehende Ausbildung erforderte und anderseits die an die Kavallerie im Allgemeinen höher gestellten Anforderungen in der bisherigen, gesezlich eingeräumten Zeit nicht erreicht werden konnten.

Obsehon wir auch in unserer Botschaft zur neuen Militär organisation eine Erhöhung der Dauer des Rekrutenunterrichts der Kavallerie, welche sich durch die neue Art der Benttenmachung begründen ließ, befürwortet hatten, beliebte dieselbe nicht und wurden die Schulen auf 60 Tagen belassen, so -daß die Kavallerie die einzige Waffe war, bei welcher damals keine Verlängerung der
Instruktion des Mannes stattfand, obwohl die großen Mängel, die gerade an diesem Theil der Armee anhaften, eine gründlichere Instruktion der Rekruten gerechtfertigt hätten.

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Diese Mängel, welche in jedem Bericht des Waffenchefs hervorgehoben werden und hauptsächlich auf das fehlende Verständniß zwischen Reiter und Pferd zurükzuführen sind , müssen beseitigt werden, wenn die Kavallerie ihren Rang unter den verschiedenen Waffen behaupten soll und sie mit ihnen gleichen Schritt in der Vervollkommnung halten will. Dieses Ziel ist indessen nur zu erreichen , wenn jedem einzelnen Reiter auf seinem Pferde diejenige Gewandtheit, Beweglichkeit und Selbstständigkeit beigebracht wird, die er zur Lösung seiner Aufgabe nöthig hat.

Die oberflächliche Massenausbildung, die nur eine Blendung über die Truppe wirft, welche bei dem geringsten Anlaß die Unfähigkeit durchbliken läßt, muß durch die Erzielung der größten Gewandtheit des Einzelnen in Führung und Handhabung seiner Waffen auf dem eigenen Pferd verschwinden.

Eine größere Leistungsfähigkeit und Tüchtigkeit bei unserer Kavallerie erlangen wir aber nur durch eine richtige Art in der Ausbildung, durch eine gründliche Durcharbeitung aller dienstlichen Anforderungen und durch allmälige Steigerung der Ansprüche.

Nebst der höchsten Gebrauchs- und Leistungsfähigkeit wird dann auch eine längere Erhaltung und größere Dauerhaftigkeit des Pferdematerials bewirkt werden. Es ist fast unmöglich, die körperliche Gewandtheit des Kavalleristen hoch genug zu steigern; nicht nur werden sie bessere Reiter, gewandter in der Handhabung ihrer Waffen und geschikter bei Ausführung ihrer Dienstobliegenheiten, sondern sie lernen dadurch etwas wagen und unternehmen und gelangen in Folge dessen zur Herrschaft über ihren Körper, was ihnen im weitern Verfolge der Ausbildung das Selbstgefühl, das Selbstvertrauen und die Zuversicht gibt, welche Eigenschaften ein Kavallerist besizen muß, wenn er im Ernstfall seine Pflicht voll und ganz erfüllen soll.

Die Militärorganisation von 1874 hat für die Kavalleriepferde eine Abrichtungszeit von 90 bis 100 Tagen vorgesehen, bevor sie den Rekruten übergeben werden; in diesem Zeiträume sollen sie für den Reitdienst soweit ausgebildet werden, daß sie keinen eigenen Willen mehr zeigen und alle Gangarten anstandslos gehen. Um uun aber die Pferde auf der einmal erlangten Dressurhöhe zu erhalten, ist es nöthig, daß auch den Rekruten im Reiten ein gewisser Vorunterricht ertheilt wird, bevor ihnen die noch jungen und lebhaften
Pferde an die Hand gegeben werden, auf denen sie ihre ersten Reitstudien zu machen haben.

Die größere Zahl unserer Kavallerierekruten ist vor ihrem Diensteintritte selten im Bcsize von reittauglichen Pferden gewesen ;

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sie kennen die Behandlungsweise weder in noch außer dem Stalle, sie zeigen Furcht und Mißtrauen auch gegen die gutartigsten Pferde und verlieren diese Scheu nur durch längern Umgang mit denselben. Bei unserer knappen Instruktionszeit muß daher auf die Beseitigung dieser Uebelstände getrachtet werden , bevor die Rekruten in ihre Schulen einrüken. Es wird dies jedoch nur erreicht, wenn zwekontsprechende Vorkurse angeordnet werden , in denen die jungen Leute auf gerittenen altern und ganz zuverlässigen Pferden unter gehöriger Leitung ihren ersten Reitunterricht erhalten und in der Wartung und Besorgung der Thiere, Sattlung, Zäumung, Handhabung der Waffen etc. unterrichtet werden.

Bei dem bestehenden System kommen die meistens temperamentvollen, jungen und frisch dressirten Perde in ganz unkundige Hände; das was während der Abrichtungsperiode nur mit großer Mühe, Geduld und Ausdauer erzielt worden ist, geht zum großen Theil in den 3 bis 4 ersten Wochen einer Rekrutenschule wieder verloren, indem die Rekruten beim ersten Reitunterricht mehr auf den Pferden hangen als reiten. Siz und Führung ist unsicher und unbestimmt, das Verständniß zwischen Reiter und Pferd mangelt vollständig und die Folgen davon sind Ungehorsam und Widersezlichkeit der sonst willenlosen Pferde. Diese Untugenden steigern sich in vielen Fällen in so hohem Grade, daß die betreffenden Pferde den Besizern nicht selten wieder für einige Zeit weggenommen und einer ersten Redressur, theils während, theils nach den Schulen, unterworfen werden müssen.

Unter solchen Umständen ist eine Ausbildung, wie sie jeder einzelne Rekrut bedarf, geradezu unmöglich und deßhalb finden wir auch am Schluß der Rekrutenschulen nur wenige Reiter, die in allen Situationen Meister ihrer Pferde sind und ihren eigenen Willen durchzusehen vermögen. Was von einer solchen Kavallerie im Ernstfalle zu erwarten steht, darüber kann man nicht im Zweifel sein, und es muß daher auf eine gründlichere und verlängerte Instruktion gedrungen werden, wenn die großen Ausgaben für das gute und für unsere Verhältnisse passende Pferdematerial gerechtfertigt sein sollen.

Bei der Einführung von Winterkursen werden wir dann auch in den Stand gesezt, diejenige Mannschaft, die für den Reiterdienst sich nicht eignet, rechtzeitig zu einer andern Waffe einzutheileu, und zwar bevor die eidgenössische Militärverwaltung sie vollständig ausgerüstet und mit großen Kosten die Pferde für solche Mannschaft angekauft und abgerichtet haben wird.

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Die Eintheilung des Unterrichts hat sodann in der Weise stattzufinden, daß die erste und kürzere Periode, der Reitvorkurs, in die Monate November, Dezember, Januar und Februar, und die zweite Periode, die eigentliche Rekrutenschule, in die Sommermonate fällt, wodurch die jungen Leute ihren Sommerarbeiten nicht mehr als bisher entzogen werden. Die erste der jährlich abzuhaltenden Kavallerieschulen beginnt in der Regel Anfangs Februar und die lezte Anfangs Oktober mit Schluß im Dezember; den Vorkursen ist eine Dauer von 20 Tagen zu geben, so daß inskünftig die Dauer des Rekrutenunterrichts 80 Tage betragen wird. Für die successive Abhaltung der "Winterkurse oder der 20 ersten Instruktionstage ist Thun der geeignetste Waffenplaz. In den Wintermonaten sind die Kasernenräumlichkeiten unbewohnt und es stehen die beiden großen Reitbahnen zur Verfügung. Das zum Reitunterricht erforderliche Pferdematerial befindet sich auf dem Waffenplaz, indem die Regiepferde in dieser Jahreszeit in der nöthigen Zahl ^vorhanden sind. Rechnen wir per Rekrut täglich 2 Reitstunden und die Stärke eines Vorkurses zirka 100 Mann, so ergibt dies 4 Reitklassen à 24 bis 28 Mann in zwei Abtheilungen formirt, was für die Abtheilung 12 bis 14 Pferde oder per Tag 60 bis 70 Pferde erfordert, von welchen jedes 3 und nur ausnahmsweise 4 Stunden tägliche Bahnarbeit zu leisten hat.

Nebst dem Reitunterricht von 40 Stunden per Rekrut können die Leute noch in folgenden Fächern instruirt werden : Sattelung und Zäumung, Nomenklatur der Ausrüstung, Pferdewartung in Theorie und Praxis ; Pferdekenntniß, Pferdewesen, Stalldienst, Waffenübungen und Reinlichkeitsarbeiten, Signale, Innerer und Wachdienst, Kundschafts- und Sicherheitsdienst ; Armeeorganisation.

Nach so bestandenen Vorkursen werden die Rekruten im Reiten so weit gebracht sein, daß in der ersten Hälfte der Rekrutenschulen die meisten Dienstbranchen zu einem richtigen Abschluß kommen uud daß alsdann in der zweiten Hälfte die praktischen Uebungen einläßlicher und so betrieben werden können, daß die Rekruten völlig ausexerzirt aus den Schulen entlassen und den Schwadronen zugewiesen würden. Nebst dem eigentlichen Felddienst, Kundschafts- und Sicherheitsdienst kann dann auch dem Reiten im Terrain in geöffneten und geschlossenen Abtheilungen, in allen Gangarten und mit Nehmen von Hindernissen,
mehr Zeit gewidmet und dadurch der jungen Mannschaft die erforderliche Kekheit und Entschlossenheit beigebracht werden. Die Ausbildung im Reiten nur in der Reitbahn einzig genügt eben nicht, um schneidige Reiter zu bilden. Die Rekruten müssen natürliche Hindernisse über-

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winden lernen, über starke Steigungen oder steile Abhänge reiten und zwar sowohl einzeln als im Schwärm, mit Zügen und Schwadronen. Nur die Routine im Reiten befähigt jeden Einzelneu, seinen Dienst gehörig zu versehen. Das Gefühl der Sicherheit zu Pferd wird den Kavalleristen in allen seinen Unternehmungen selbstständiger und findiger machen und dadurch den Werth der Waffe für die Armee ganz wesentlich erhöhen.

Was die innere Organisation der Winterkurse anbelangt, so gedenken wir hiezu nur wenige Cadres einzuberufen und den Offiziersdienst durch das Instruktionspersonal besorgen zu lassen, wodurch die unausweichlichen Ausgaben auf ein Minimum gebracht werden könnten, da an besagtes Personal außer einer Deplacements-Entschädigung, wie dieselbe für den Dienst in Centralschulen ausgerichtet wird, keine weiteren Vergütungen zu bezahlen sein werden.

Die Unteroffizier-Cadres beschränken wir auf je l Wachtmeister und 4 Korporale, bezw. 5 Unteroffiziere per Kurs, Zweks Uebervvachung des innern Dienstes und Aushülfe in der Bahn, und würden hiezu solche Unteroffiziere beordert, welche den Dienst mit ihren respektiven Schwadronen oder Kompagnien versäumt und daher nachzuholen haben. Für den Gesundheitsdienst ist das nöthige Personal in Aussicht genommen, die Komptabilität der Kurse hätte das Kriegskommissariat in Thun zu besorgen und verursacht dieselbe daher keine besondern Auslagen.

Von einem Miethgeld für die verwendeten Regiepferde wird Umgang genommen, da diese leztern im Winter in der in Aussicht genommenen Zahl meist ohne Beschäftigung sind und die übrigbleibenden für den Bedarf der freiwilligen Reitkurse ausreichen ; die Fourage kommt dagegen auf Rechnung der befürworteten Kurse, Reparaturen und Beschläge können im Kriegsdepot und bei der Regiehufschmiede erstellt werden.

Mit Rüksicht auf das Gesagte gestalten sich die Gesammtkosten der Winterkurse auf zirka Fr. 40,000, oder Fr. 10,000 per Kurs, wobei jedoch in Betracht zu ziehen ist, daß auf dem Budget der Regieanstalt eine Ersparniß in Folge Verminderung der Pferdeverpflegung im Winter im Betrage von über Fr. 10,000 eintreten wird, so daß die effektiven Mehrkosten dieser Kurse für den Bund nur zirka Fr. 30,000 betragen. Diese Kosten sezen sich zusammen wie folgt :

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A. Rekruten.

400 400 4 4 16 16 8 4 12 l

1. B e s o l d u n g .

Tage Fr. Rp.

Rekruten à 20 Tage . . . . = 8000 à --. 50 = ,, à 2 Reisetage . . . = 800 ,, --. 50 = Wachtmeister à 20 Tage . . = 80 ,, 2.70 = ,, à 2 Reisetage. . =.

8 ,, 2. -- = Korporale à 20 Tage . . . . r= 320 ,, 2.20 = ,, à 2 Reisetage . . . -- 32 ,, 1. 50 = Plazarzt Krankenwärter à 20 Tage . . = 160,, 1.70 = Signalisten à 20 Tage . . . . = 80 ,, 1.70 = Mann à 2 Reisetage . . . . = 24 ,, 1. -- = Pferdewärter (Krankenwärter) . = 80 ,, 3. 50 =

Fr.

4,000 400 216 16 704 48 560 272 136 24 280 6,656

2. V e r p f l e g u n g .

9504 Rationen à 80 Rp. (nach dem Ergebniß von 1881) Fr. 7,603 Fourage-Rationen für 65 Pferde à 80 Tage à Fr. 2 ,, 10,400 18,003 3. K a s e r n e m e n t.

452 Mann incl. Instruktoren à 21 Tage X 0,10 Fr.

Beheizung und Beleuchtung ,, Beleuchtung der Stallungen und Bahn .

· '»

Rp.

950 1300 1100 o.oou

4. R e i s e v e r g ü t u n g .

432 Mann à 240 Kilometer à 0,05 Rp 5. G e s u n d h e i t s p f l e g e .

Medikamente für Mannschaft und Pferde .

.

6. K o s t e n der D i e n s t p f e r d e .

Abschazung und Beschlag 7. I n s p e k t i o n s k o s t e n .

8. I n s t r u k t i o n s b e d ü r f n i s s e und V e r s c h i e d e n e s .

5,184 .

200 2,000

.

300

.

987 36,680

866 Uebertrag Fr. 36,680 B. Instruktoren.

1. B e s o l d u n g : 5 Instruktoren à 80 Tage X Fr. 5 Fr. 2000 2. R e i s e e n t s c h ä d i g u n g : 20 Instruktoren mit Pferden und Bedienten à 240 km. ,, 1320 3 on 3,ÖÄV ~Fr7 40,000 Der Voranschlag für die Kavallerieschulen wäre somit um obige Summe zu erhöhen. Wir glauben im Fernern, daß diese Mehrausgabe nicht nur durch die weit beßern Leistungen der Waffe, sondern nebst den früher erwähnten Vortheilen auch namentlich durch die Verminderung der jährlich zu stellenden Ersazpferde kompensirt werden wird; denn es ist unslreitig, daß die unzulängliche Ausbildung unserer Kavalleristen mit die Ursache zu Pferdeausrangirungen ist, welche nur auf den Mangel an Vertrautheit und auf unrichtige Verwendung und Behandlung der Pferde, unzwekmäßige Beschirrung und Zäumung derselben außer Dienst zurükzuführen sind. Sodann scheint es gerechtfertigt, daß ein Theil des Mehrerlöses, welchen die Versteigerung der Pferde dem Bunde zubringt, wieder zu Gunsten der Kavallerie verwendet werde, um so mehr, als dieser Mehrerlös immerhin die Kosten der beantragten Winterkurse um zirka Fr. 20,000 übersteigen wird.

VVir erlauben uns daher, dea nachstehenden Gesezentwurf Ihrer Genehmigung zu unterbreiten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 5. Mai 1882.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Bavier.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf)

Bundesbeschluß betreifend

Abänderung des Artikels 107 der Militärorganisation der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 13. November 1874.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 5. Mai 1882, beschließt: Art. 1. Die im Artikel 107 der Militärorganisation vom 13. November 1874 festgesezte Dauer des Unterrichts der Guiden- und Dragonerrekruten wird von 60 auf 80 Tage erhöht, wovon 20 Tage auf den Wintervorkurs und 60 Tage auf die eigentliche Rekrutenschule fallen. An diesem Unterricht haben außer den Rekruten die nöthigen Cadres theilzunehmen.

Art. 2. Der Bundesrath wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesezes _vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgeseze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesezes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusezen.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Verlängerung der Unterrichtszeit für die Kavallerierekruten. (Vom 5. Mai 1882.)

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1882

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2

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27

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27.05.1882

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859-867

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