17T

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession für eine schmalspurige Straßeneisenbahn von Genf nach Veyrier.

(Vom 8. September 1897.)

Tit.

Der Verwaltungsrat der Eisenbahn Genf-Veyrier stellte mittelst Eingabe vom 4. vorigen Monats das Gesuch, es möchte die Konzession vom 2. Juli 1886 dahin geändert werden, daß die Linie Genf-Veyrier mittelst Elektricität betrieben werden könne.

In seiner Vernehmlassung vom 24. August erklärte sich der Staatsrat des Kantons Genf prinzipiell mit der Konzessionsänderung einverstanden, behielt sich aber vor, das System, welches zur Einführung gelangen sollte, zu prüfen und allenfalls Verbesserungen, zu verlangen.

Was diesen Vorbehalt betrifft, so ist derselbe überflüssig, da sowieso den kantonalen Behörden für sich und zu Händen der Lokalbehörden von wichtigen Änderungen an der Bahnanlage jeweilen nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften behufs Vernehmlassung Kenntnis gegeben wird.

Da unserseits kein Grund vorhanden ist, gegen das Gesuch um Konzessionsänderung Einwendungen zu erheben, beantragen wir Ihnen, demselben durch Annahme des nachstehenden Entwurfes, die Genehmigung zu erteilen.

178 Wir benutzen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 8. September 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident: Ruffy Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

179

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Aenderung der Konzession für eine schmalspurige Straßeneisenbahn von Genf nach Veyrier.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Gesuches des Verwaltungsrates der Eisenbahn GenfVeyrier, vom 4. August 1897; 2. einer Botschaft des Bundesrates, vom 8. September 1897, beschließt: 1. In der Konzession für eine schmalspurige Straßeneisenbahn von Genf nach Veyrier vom 2. Juli 1886 (B. A. S. n. F. IX, 56 ff.)

erhält Artikel 8 nachstehenden Zusatz: ,,Es ist der Gesellschaft gestattet, die Bahn mittelst Elektricität zu betreiben."

2. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession für eine schmalspurige Straßeneisenbahn von Genf nach Veyrier. (Vom 8.

September 1897.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1897

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.09.1897

Date Data Seite

177-179

Page Pagina Ref. No

10 017 995

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.