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Ausschreibung.

Die Stelle eines Instruktors II. Klasse der Infanterie im IV. Divisionskreise wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen für diese Stelle sind bis zum 25. April dem Schweiz.

Militärdepartement einzureichen.

Bern, den 4. April 1882.

Schweizerisches Militärdepartement.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsfirma M. Goldsmith in Basel hat dem unterzeichneten Departemente die Mittheilung gemacht, daß Hr. Heinrich Weber in Rorschach (St. Gallen) (siehe Bundesblatt 1881, IV, pag. 31) aufgehört habe, ihr Unteragent zu sein.

B e r n , den 3. April 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

787 Gotthardbahn.

Mit der Eröffnung der Monteceneri-Linie (10. April nächsthin) treten folgende Tarifnachträge in Kraft: a. I. Nachtrag zum Tarif für die Beförderung von Personen im internen Verkehr der Gotthardbahn vom 15. Mai 1877.

h. 1. Nachtrag zum Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der Gotthardbahn.

c. V. Nachtrag zum Tarif für den Transport von Gütern im internen Verkehr der Gotthardbahn vom 20. Oktober 1874.

Diese Tarifnachträge, welche neue Taxen für die tessinischen Thalbahnen, einschließlich der Monteeneri-Linie, enthalten, bleiben bis zur Eröffnung unserer durchgehenden Linie in Kraft und können von heute an bei unserem kommerziellen Bureau in Luzern und vom 7. April an auch auf den Stationen der tessinischen Thalbahnen bezogen werden.

L u z e r n , den 31. März 1882.

Die Direction der Uotthardbahn.

Gotthardbahn.

Eröffnung der Eisenbahn über den Monte Ceneri.

Bundesräthliche Genehmigung vorbehalten, wird am 10. April nächsthin die Eiseubahn von Giubiasco über den Monte Ceneri nach Lugano für den gesammten Personen- und Güterverkehr dem Betriebe übergeben werden.

Mit diesem Tage tritt ein neuer Fahrplan der Gotthardbahn, in Verbindung mit den Postkursen der Gotthardroute, in Kraft, welcher in üblicher Weise zur Veröifentlichung gelangen wird.

L u z e r n , den 30. März 1882.

Die Direktion der Gotthardbahn.

788

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 15. April tritt ein I. Nachtrag zu Heft I des bayerisch-schweizerischen Gütertarifs vom 1. September 1881 in Kraft. Derselbe enthält eine Ergänzung der allgemeinen Tarifvorschriften, ferner Aenderungen und Ergänzungen der Waarenklassifikation. Exemplare können bei unsern Verbandstationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 1. April 1882.

Die Direktion.

Westschweizerische Bahnen.

Dem Publikum wird hiermit bekannt gemacht, daß der Tarif commun de transit (P. V.) Nr. 448 für den Transport von gestoßenem Zucker ab einzelnen böhmischen Stationen nach Marseille-Joliett vom 1. April 1882 an direkt zur Anwendung gelangen wird.

L a u s a n n e , den 30. März 1882.

Die Direction der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

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Jahr

1882

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.04.1882

Date Data Seite

786-788

Page Pagina Ref. No

10 011 440

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