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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 30. Dezember 1881.)

In Ausführung eines vom Schweiz. Ständerathe erhaltenen Auftrages zur Berichterstattung über Anlegung eines s c h w e i z e r i s c h e n H i l f s f o n d s hat der Bundesrath an sämmtliche eidgenößisehe Stände das nachstehende Kreisschreiben gerichtet.

,,Getreue, liebe Eidgenoßen !

,,Der h. Ständerath hat uns eine Petition zum Bericht überwiesen, in welcher Herr Alfred Furrer, Redaktor in Herisau, gestüzt auf Art. 2 der Bundesverfassung, worin als Zwek des Bundes auch die Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt der Eidgenoßen genannt wird, das Gesuch stellt, die Bundesversammlung möge beschließen : 1) Es sei ein schweizerischer Hilfsfond anzulegen für solche Fälle, da durch höhere Gewalt (Bergsturz, Hagelschlag, Hochwasser, Theurung, anhaltende Nothlage gewisser Berufsklassen, Krieg etc.) der schweizerische Nationalwohlstand geschädigt wird.

2) Dieser Hilfsfond sei in der Weise zu bilden, daß alljährlich die Kantonsregierungen vom Bundesrath zu einem demselben passend scheinenden Zeitpunkt angewiesen werden, auf ihrem Gebiet eine Kollekte von Haus zu Haus anzuordnen und das Ergebniß der Bundeskasse einzuliefern.

3) Von dem jeweiligen Ergebniß dieser Sammlung sei alljährlich eine gewisse von der h. Bundesversammlung zu bestimmende Quote auszuscheiden, um damit einen Spezialfond für im Kriege verunglükte Wehrmänner, beziehungsweise deren Angehörige zu bilden.

,,Da in dieser Petition zunächst der Bethätigung der h. Kantonsregierungen gerufen wird, so erlauben wir uns, Ihre gefällige Riikäußerung über dieses Projekt und dessen Ausführbarkeit nachzusuchen, und ergreifen den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenoßen, sammt uns in Gottes Machtschuz zu empfehlen.*

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Mit Schreiben vom 24. d. Mts. hat die Regierung des Kantons Bern dein Bundesrathe angezeigt, daß der Stand B e r n von dem zwischen den eidgenößischen Ständen Zürich, Luzern, Schwyz, Zug, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Appenzell-Außer- und Inner-Rhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Waadt, Wallis und Neuenburg noch bestehenden Konkordat vom Jahr 1852 über Bestimmung und Gewähr der Viehhauptmängel *) auf den 1. Januar 1882 zurüktrete.

-Vom gleichen Konkordate ist auch der eidgenößische Stand F r e i b u r g zurükgetreten, laut Zuschrift des dortigen Staatsrathes vom 27. Mai 1881.

Der Bundesrath wählte zum Schweiz. Konsul in Montevideo (Republik Uruguay) : Hrn. Dr. V. R a p p a z, von Monthey (Wallis), Arzt in Montevideo.

(Vom 6. Januar 1882.)

Der Bundesrath ernannte zum Schweiz. Vizekonsul in Odessa Hrn. Jean Emile S p ö h r l e, von Verrières (Neuenburg), in Odessa.

Der Bundesrath hat gewählt: zum Inspektor der Emissionsbanken: Hrn. Otto Scherer, derzeit Unterdirektor der eidg. Bank in Bern; ,, Zolleinnehmer in Ulrichen : ,, Cäsar Lagger, von Ulrichen (Wallis), Sohn des daselbst verstorbenen Zolleinnehmers ; ,, II. Sekretär des internationalen Postbureau: ,, Charles Hoch, von Genf, bisher Sekretär der Schweiz.

Oberpostdirektion ; Sekretär adjoint des interfl nationalen Postbureau : ,, Auguste Wendung, aus Frankreich.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band IV, Seite 210.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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07.01.1882

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