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Inserate.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit Bezugnahme auf unsere Publikationen vom 21. und 25. Februar und 18. April dieses Jahres (Bundesblatt Nr. 9, 10 und 20), mit welchen wir die derzeitigen Gütertarife für den internen Verkehr der Nordostbahn, der Bötzbergbahn und der Linie Effretikon-Hinweil, ferner die direkten Gütertarife der genannten Linien unter sich und die Tarife für den Güterverkehr der rechtsufrigen Dampf bootstationen unter sich und mit den Stationen der Nordostbahn auf 1. Juni dieses Jahres gekündigt und deren Ersetzung durch neue Tarife nach dem deutschen Systeme in Aussicht gestellt haben, bringen wir zur Kenntniß, daß im Anschluß an die genannten Tarife auch diejenigen für den Verkehr der Nordostbahn, einschließlich der Linie Effretikon-Hinweil und der Bötzbergbahn, mit den Vereinigten Schweizerbahnen, der Aargauischen Südhahn, einschließlich Wohlen-Bremgarten, der Linie "WädensweilEinsiedeln und der Rorschach-Heiden-Bergbahn, ferner der Gütertarif Basel S. C. B.-Ostschweiz nach dem deutschen Tarifsystem umgearbeitet und successiv außer Kraft gesetzt werden.

Die Einführung der neuen Tarife wird jeweilen sechs Wochen vor deren Inkraftsetzung publizirt werden, unter gleichzeitiger Auflegung derselben auf den Stationen. Inzwischen bleiben die seitherigen Tarife noch in Kraft.

Z ü r i c h , den 6. Mai 1882.

Die Direction.

Gotthardbahn.

Die allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation für den inernen Verkehr der Gotthardbahn und den direkten Verkehr derselben mit einigen andern schweizerischen Bahnen, sowie der Tarif für den Transport von Gütern im internen Verkehr der Gotthardbahn, beide gültig vom 1. Juni 1882 an, können von heute an bei unserem kommerziellen Bureau und den Stationen bezogen werden.

L u z e r n , den 6. Mai 1882.

Die Direction.

803 Rorschach-Heiden-Bergbahn.

In Folge Einführung des sog. Eeform-Systems für den Güterverkehr der Rorschach-Heiden-Bahn treten vom 1. Juli dieses Jahres ab die bestehenden internen und die bezüglichen directen Gütertarife mit den Vereinigten Sclrweizerbahnen und der schweizerischen Nordostbahn successive in der W eise außer Kraft, daß sie -- gemäß jeweiliger besonderer Publikation -- durch solche nach dem neuen System ersetzt werden.

H e i d e n , den 3. Mai 1882.

Der Betriebschef der Rorschach-Heiden-Bergbahn.

Fabrik- und Handelsmarken.

Durch Note vom 24. April 1882 gibt die französische Botschaft in Bern dem schweizerischen Bundesrath Kenntniß von Beschwerden , die vom französischen Handelsministerium und der Pariser Handelskammer erhoben worden seien gegen die Schädigung, welche der Pariser Handel durch den Import ausländischer, mit französischen Marken oder der Bezeichnung ,,Paris" versehener Waaren erleide. In der Note wird im Weitern mitgetheilt, daß die genannte Kammer beschlossen habe, auf Grund von Art. 19 eines Gesezes vom 23. Juni 1857 alle rechtlichen Maßnahmen gegen fernere Einführung solcher Waaren zu ergreifen.

Das unterzeichnete Departement theilt nun nachfolgend den Wortlaut von Art. 19 des oben erwähnten Gesezes mit, um die dabei interessirten Importeure nach Frankreich auf die Folgen ungesezlicher Bezeichnung ihrer Sendungen aufmerksam zu machen.

Der citirte Artikel lautet: ,,Allen ausländischen Erzeugnissen, welche Firma oder Marke eines in Frankreich domizilirten Fabrikanten, Namen oder Ortsbezeichnung von französischen Fabriken führen, wird Eintritt, Transit und Lagerung verweigert. Solche Waaren können, wo immer, mit Beschlag belegt werden, sei es auf Verlangen der Zollverwaltung, des Staatsanwalts oder der geschädigten Partei."

B e r n , den 27. April 1882.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1; Briefträger in Eenens (Waadt). Anmeldung bis zum 19. Mai 1882 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postkommis in Langenthal (Bern). Anmeldung bis zum 19. Mai 1882 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Posthalter und Briefträger in BubenAnmeldung bis zum 19. Mai dorf (Basel-Landschaft).

1882 bei der Kreispostdirektion 4) Postablagehalter, Briefträger und in Basel.

Bote in Kestenholz (Solothurn).

5) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau St. Gallen. Anmeldung bis zum 19. Mai 1882 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Telegraphist in Einsiedeln (Schwyz). Jahresbesoldnng Fr. 270, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Mai 1882 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

7) Telegraphist in Escholzmatt (Luzern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision.

Anmeldung bis zum 16. Mai 1882 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

8) Telegraphist in Lausanne. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 16. Mai 1882 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

9) Telegraphist in Bonaduz (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Mai 1882 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

10) Telegraphist in Büsserach (Solothurn). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Mai 1882 oei der Telegrapheninspoktion in Ölten.

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1882

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.05.1882

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802-804

Page Pagina Ref. No

10 011 492

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