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Schweizerisches Bundesblatt.

34. Jahrgang. IV.

Nr. 51.

28; Oktober 1882.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrükungsgebühr per Zeile 15 Bp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden Druk und Expedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung betreffend

das Budget für das Jahr 1883.

(Vom 19. Oktober 1882.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen den Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1883 vorzulegen und denselben mit nachstehenden Erläuterungen zu begleiten : Die Einnahmen sind veranschlagt mit .

. Fr. 48,382,000 und die Ausgaben zu ,, 48,674,000 es erzeigt sich somit ein Ausgabenüberschuß von

Fr.

292,000

Wenn wir, wie in den vorhergehenden Jahren, die Budgets der Militärwerkstätten, der Regiepferdeanstalt und der Münzverwaltung ausheben, da diese Anstalten den Voranschlag nicht oder in nur unbemerkbarem Maße beeinflussen, so ergeben sich folgende Ziffern : Einnahmen .

.

.

.

.

.

Bei der nämlichen Aushebung wird der dießjährige Voranschlag von Fr. 41,929,000 auf

F r . 39,709,868 ,, 38,536,851

reduzirt und die Einnahmenvermehrung für 1883 gegenüber dem Vorjahre beträgt in runder Summe Fr.

Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

1,173,000 6

66

1) 2) 3) 4) 5)

V e r m e h r u n g e n finden sich: bei den Liegenschaften und Kapitalien .

. Fr. 123,000 ^ der Militärpflichtersatzsteuer .

.

. ^ 50,000 ,, ,, Banknotensteuer ,, 20,000 ,, den Zöllen ,, 1,150,000 ,, dem Handels-und Landwirthschaftswesen. . ,, 33,000 Fr. 1,376,000

Verminderungen: 1) bei der Pulververwaltung .

.

.

2) ,, dem Post- und Eisenbahndepartement 3) ,, Verschiedenem

.Fr.

. ,, ,,

17,000 185,000 1,000

Fr. 203,000 Vermehrung gleich den obstehenden

Fr. 1,173,000

Bei Vergleichung der büdgetirten Ausgaben zwischen dem laufenden und dem künftigen Jahre, unter Weglassung der hievor angeführten Anstalten, erzeigen sich folgende Resultate: nächstjähriger Voranschlag .

.

.

. F r . 40,022,191 dießjähriger Voranschlag '.

.

.

· ,, 38,901,851 Vermehrung in 1883 in runder Summe Fr. 1,120,000 Dieselbe entfallt auf folgende Administrationszweige : Vermehrungen: 1) Politisches Departement Fr.

39,000 2 ) Departement d e s Innern .

.

.

.

.

. 465,000 3) Militärdepartement ,, 245,000 4 ) Finanzverwaltung .

.

.

.

.

. n 7,000 5) Zollverwaltung ,, 29,000 6) Handels- und Landwirthschaftsdepartement . ,, 176,000 7) Post- und Eisenbahndepartement ,, 179,000 Fr. 1,140,000 Verminderungen: Allgemeine Verwaltungskosten

,,

20,000

Vermehrung gleich obigen Fr. 1,120,000 Es ergibt sich aus dieser Darstellung, daß Ausgaben- und Einnahmenvermehrung annähernd gleichen Schritt halten.

67 Was letztere anbelangt, so beruht sie, wie ersichtlich ist, zum größten Theile auf dem Zollertrag, welcher, nach dem bis jetzt bekannten diesjährigen Stand zu schließen, die Einstellung einer Summe von Fr. 18,250,000 für das Budgetjahr unter der Voraussetzung gestattet, daß keine störenden Ereignisse dazwischen· treten. Eine Erhöhung dieser Ziffer wäre unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht zu rechtfertigen.

Eine namhafte Einnahmenverminderung findet sich bei der Postverwaltung infolge Eröffnung der Gotthardbahn, eine Verminderung, die sich noch bedeutend steigern würde, wenn die vorgeschlagenen Taxreduktionen beschlossen werden.

Werfen wir einen Blick auf die Mehrausgaben des D e p a r t e m e n t s des I n n e r n , so finden wir zunächst zwei neue Posten im Betrage von Fr. 112,500 für die Binuenkorrektion im Bezirk Werdenberg und die Merligen-Neuhaus-Straße. Die Erstellung von Wasserkräften für die Militärwerkstätten in Thun erheischt einen einmaligen Aufwand von Fr. 226,700 und für Neubauten sind Fr. 71,000 mehr als im Vorjahre veranschlagt.

In den Mehrausgaben des M i l i t ä r d e p a r t e m e n t s sind namentlich begriffen Fr. 30,000 Pferdewartungsgebühr an berittene Offiziere und Berittenmachung der Instruktoren I. Klasse, Fr. 68,000 für Kavalleriekurse und Zunahme der Mannschaftszahl an den Wiederholungskursen, Fr. 85,000 Zinsentschädigung an die Kantone für Haltung einer Ausrüstungsreserve, entsprechend einem jährlichen Rekrutenkontingent und Vervollständigung der bezüglichen Vorräthe des Bundes, und endlich Fr. 40,000 für Kompletirung der Korpsmaterial bestände.

Nach Abzug der Einnahmen betragen die eigentlichen Militärausgaben Fr. 13,155,625.

Das Budget des H a n d e l s - und L a n d w i r t h s c h a f t s d e p a r t e m e n t s erzeigt ebenfalls eine Vermehrung der Ausgaben von Fr. 176,000 und zwar findet sich der Ansatz für das Handelsund Gewerbewesen um Fr. 30,000 erhöht; Fr. 22,000 werden für das Handelsamtsblatt und Fr. 110,000 für landwirtschaftliche Ausstellungen und Subvention einer rationellen Milchwirthschaft anläßlich der Landesausstellung in Zürich verlangt.

Im P o s t - und E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t stehen die Ansätze der Ausgaben um Fr. 179,000 höher als im Vorjahre; für Aufbesserung der Gehalte des Post- und Telegraphenpersonals, Vermehrung
der Anstellungen etc. finden sich Fr. 299,000 mehr als im dießjährigen Budget angesetzt; die successiven Besoldungserhöhungen in den Jahren 1879 bis und mit 1882 beziffern sich

68

per Jahr durchschnittlich in runder Summe mit Fr. 300,000 bei der Postverwaltung und mit Fr. 46,000 bei der Telegraphenverwaltung.

Wiewohl das vorliegende Büdgetdefizit keine beunruhigende Höhe erreicht, so scheint uns doch darin eine Mahnung zum Maßhalten in Dekretirung neuer Ausgaben zu liegen, wenn nicht eine abermalige Störung im finanziellen Gleichgewicht unseres Staatshaushaltes eintreten soll. Bekanntlich sind gegenwärtig schon Beiträge an die Kantone Zürich, Aargau und St. Gallen für Flußkorrektionen im Betrage von Fr. 3,220,000 bewilligt, wovon noch keine Ansätze im Budget stehen und die einen jährlichen Aufwand von Fr. 341,000 erheischen .werden ; für Fr. 2,131,000 solcher, das Budget jeweilen mit wenigstens Fr. 200,000 belastenden* Unternehmungen in Graubünden, Tessin und Waadt sind Vorlagen zur parlamentarischen Behandlung bereit. Die Amortisation der Gotthardsubvention erheischt nach Verrechnung der Quoten pro 1882 und 1883 noch eine restanzliche Summe von Fr. 2,100,000, so daß deren Tilgung bei regelmäßigem Fortgang nicht vor dem Jahr 1887 beendigt sein wird. Ankauf und Umbau des zur Aufnahme der Militärverwaltung bestimmten hiesigen Inselgebäudes müssen mit wenigstens Fr. 1,200,000 veranschlagt werden. Der Prozeß mit der Regierung von Zürich, betreffend kostspielige Erweiterungsbauten am Polytechnikum, ist gegenwärtig noch bei dem Bundesgericht anhängig. Der in Aussicht stehenden Vorlage über Beschaffung von Positionsgeschützen wird hier nur im Vorbeigehen erwähnt. Alle die genannten bezifferten und un bezifferten Ausgaben dürfen bei Besprechung unserer Finanzlage nicht außer Betracht fallen. Auf eine allfällige Einwendung, daß im vorliegenden Budget einige namhafte, nicht wiederkehrende Posten sich befinden, müßten wir erwidern, daß in jetziger Zeit fortwährend neue Bedürfnisse zu befriedigen sind und neue, die finanzielle Unterstützung des Bundes beanspruchende Unternehmen auftauchen.

Nach diesem kurzen Anbringen liegt uns noch die Begründung der einzelnen Ansätze ob.

69

IE i n ii a li m e n.

Erster Abschnitt.

Ertrag der Liegenschaften und Kapitalien.

A. Liegenschaften.

1)

Waffenplätze.

a . Thun .

b. Frauenfeld c. Herisau .

Kapitalanschlag.

.

.

.

.

.

.

F r . 1,301,755. 9 5 ,, 60,775. 60 ,, 270,000. --

F r . 48,000 ,, 1,200 ,, 12,000 Fr. 60,200

B. 1882 Fr. 40,000. -- R. 1881 ,, 44,461. 85 Die diesjährigen Liegenschaftsankäufe, welche sich auf annähernd Fr. 215,000 belaufen, gestatten eine Erhöhung des Ansatzes an Einnahmen cvom Waffenplatz in Thun, welche wir zu Fr. 8000 veranschlagen. Gegenüber dem letztjährigen Ertrag beträgt zwar die Erhöhung nur Fr. 3500; es fällt aber in Betracht, daß in den Einnahmen pro 1881 Fr. 2150 Inventarvermehrung, von zwei angekauften Pferden herrührend, begriffen sind -- eine Vermehrung, die sieh im Budgetjahr voraussichtlich nicht wiederholen wird.

Durch eine rationelle Bewirtschaftung hoffen wir nach und nach zu einem namhaft höheren Ertrag aus dem Waffenplatz zu gelangen.

Schon die dießjährige Heuernte, in welcher noch keine Einnahmen aus den neuangekauften Liegenschaften enthalten sind, erzeigt eine Vermehrung gegenüber dem Vorjahr. Der Torfstich soll ausgiebiger gemacht werden vermittelst einer Korrektion des Wahlenbaches, welche eine tiefere Ausbeutung des Mooses gestatten wird.

70

Zur Taxirung des Ertrages der Waffenplätze in Frauenfeld und Herisau dienen uns die Angaben der mit der Administration betrauten Personen.

2) S c h a n z e n b o d e n (Kapitalanschlag Fr. 47,200) . Fr B. 1882 R. 1881 Ohne Veränderung.

Fr. 1,200. -- ,, 1,193. 12

3) P u l v e r m ü h l e n und D e p e n d e n z e n.

I. Bezirk: Lavaux Ì ^ .. , IT

m IV.

Worhlaufen

: ;,

Kriens Chur

1,200

,.

Kapitalanschlag

l B. 1882 R. 1881

Fr. 360,983, 02

Fr. 14,440

Fr. 13,780. -- ,, 13,780. 70

Das Liegenschaftskapital der Pulververwaltung beträgt z. Z.

Fr. 360,983. 02, wovon 4°/o Fr. 14,440 abwerfen.

4) L i e g e n s c h a f t in K ö n i z (Kapitalanschlag Fr. 40,000} B. 1882 Fr. 1600 R. 1881 ,, 1843 Ohne Veränderung.

Fr. 1,600

5) Z o l l h ä u s e r .

I. Zollgebiet '

n.

m.

IV.

v.

Kapitalanschlag Fr. 757,176. 87

VI.

B. 1882 R. 1881 Keine Bemerkung.

Fr. 30,066. -- ,, 30,141. 06

Fr. 30,287

71 6) P o s t g e b ä u d e .

Genf, Kapitalanschlag Fr. 495,000. -- Fr. 19,800 Chur, 9,280 n ·n 232,000. -- T) 550,000.

-- 22,000 e. ,, Bern, n ·n n 230,820. 15 ·n 9,233 d. ,, Winterthur ·n D e. -, Glovelier (Postremise) ·n 6,000. - ·n 240 D Fr. 1,513,820. 15 Fr. 60,552 B. 1882 Fr. 60,320 R. 1881 ,, 63,120 Die Verzinsung der Postgebäude geschieht nach dem nämlichen Maßstabe, wie diejenige der übrigen eidgenössischen Liegenschaften, nämlich 4% vom jeweiligen Kapitalanschlag.

B. Kapitalien.

1. Angelegte Kapitalien.

Kapitalanschlag.

a . Bankdepositen .

b. Werthschriften c. Wechsel

.

.

. F r . 5,000,000 ,, 6,040,000 -- --

F r . 150,000 ,, 256,700 ,, 33,300

Fr. 11,040,000 Fr. 440,000 B. 1882 Fr. 417,500. -- R. 1881 ,, 501,028. 32 Die eidg. Kapitalien (Bankdepositen, Werthschriften und Wechsel) betrugen zu Ende 1881: a. die Bankdepositen Fr.

b. die Werthschriften und Wechsel .

. ,,

4,865,000 8,400,000

Fr. 13,265,000 Davon kommen in Abzug: welche als Bundessubsidie an die Gotthard- und Monte-Cenere-Bahn im laufenden Jahr restanzlich noch auszurichten waren.

Es verbleiben somit an zinstragenden Kapitalien auf Ende 1882

Fr.

2,230,000

Fr. 11,035,000

72 Unter Voraussetzung, daß die dießjährigen Einnahmen und Ausgaben sieh annähernd ausgleichen dürften, oder mit andern Worten, daß der Kapitalstand, wie er sich aus obiger Darstellung ergibt, keiner wesentlichen Veränderung unterliege, veranschlagen wir : 1. Die Bankdepositen zu Fr. 5,000,000 zu 3°/o Fr. 150,000 2. Die Werthschriften zu ,, 6,040,000 ,, 41/* ,, 256,700 Fr. 11,040,000 3. Wechseldiskontirungen

Fr. 406,700 ,, 33,300

Muthmaßliches Total: Fr. 440,000 Aus den Wechseldiskontirungen sind im Vorjahr eingegangen.

Fr.

50,000

2. Betriebskapitalien und verzinsliche Vorschüsse.

Regiepferdeanstalt .

.

.

Konstruktionswerkstätte .

. ' Munitionsfabrik.

Waffenfabrik .

.

.

.

Pulververwaltung Münzverwaltung .

.

.

Postverwaltung Telegraphen Verwaltung .

.

Liegenschaftsverwaltung in Thun B. 1882 R. 1881

Fr. 185000 ,, 50,000 ,, 425,000 ,, 175,000 ,, 450,000 ,, 375,000 ,, 2,400,000 ,, 3,250,000 ,, 15,000

Fr. 7,400 ,, 2,000 ,, 17,000 ,, 7,000 ,, 18,000 ,, 15,000 ,, 96,000 ,, 130,000 ,, 600

Fr. 7,325,000

Fr. 293,000

Fr. 218,017. -- ,, 214,708. 45

Diese Ansätze bedürfen an dieser Stelle keiner weitern Begründung, da dieselben in den betreffenden Spezialbüdgets enthalten und daselbst motivirt sind.

73

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

1) Bundeskanzlei 2) Bundesgericht

Fr. 18,000 ,, 13,000 Fr. 31,000 B. 1882 R. 1881

Fr. 40,000. -- ,, 49,626. 59

Ad 1. Die Herabsetzung der Einnahmen der Bundeskanzlei begründet sich durch den Wegfall der Taxen für die Bürgerrechtsbewilligungen, welche im Jahre 1881 sich auf Fr. 16,520 beliefen, nun aber dem politischen Departement, woselbst sie sich mit Fr. 12,000 büdgetirt finden, übertragen worden sind.

Ad zerfallen Fr.

,,

2. Die Einnahmen von Fr. 13,000 des Bundesgerichts in 10,000 Gerichtskosten-Gebühren, 3,000 Ertrag aus dem Verkauf der bundesgericht.lichen Entscheidungen.

Die Erhöhung auf Fr. 15,000 war für das Budget von 1881 von der Bundesversammlung beschlossen worden gegenüber unserem Voranschlag von Fr. 12,000 und stützte sich auf das mit dem 1. Wintermonat 1880 in Kraft getretene neue Bundesgesetz über die Kosten der Bundesrechtspflege. Der gleiche Posten wurde dann von uns in den Voranschlag für 1882 aufgenommen. Die Rechnung für 1880 verzeigt nun freilich Fr. 15,482. 85 Einnahmen; allein schon diejenigen für 1881 fallen auf Fr. 14,565. 70 und die diesjährige Rechnung wird auch diese Summe nicht erreichen. Die Differenz kommt daher, daß im Jahr 1880 wesentlich von der Gotthardbahn her 313 Expropriationsfälle erledigt wurden, so daß allein die Monatsrechnung vom Dezember 1880 eine bezügliche Einnahme von Fr. 3800 ausweist; im vorigen Jahre fiel die Anzahl dieser Fälle auf 55 und wird in diesem Jahre noch geringer sein.

Ferner figurirt unter den Einnahmen für 1881 die für die Liquidation der Nationalbahn festgesetzte Gerichtsgebühr von Fr. 1000. Wenn nun auch mit dem 1. Januar 1883 das schweizerische Obligationen-

74 recht in Kraft tritt, welches mit der Zeit jedenfalls eine bedeutende Vermehrung der Streitfälle und daher auch der Einnahmen mit sich bringen wird, so dürfte diese Wirkung doch für das erste Jahr kaum eine erhebliche sein, so daß wir die Summe von Fr. 13,000 hoch genug gegriffen finden.

Dritter Abschnitt.

I) e p a r t e m. e n t e .

A. Politisches Departement.

Bewilligungen für Erwerbung des Schweizerbürgerrechtes Fr. 14,000 B. 1882

Fr. 12,000

Wir glauben, den Ansatz von Fr. 12,000 auf Fr. 14,000 erhöhen zu sollen, weil die Einnahmen in 1880 Fr. 16,030 und in 1881 für 472 Bewilligungen Fr. 16,520 betrugen. Vom 1. Januar bis 15. September des laufenden Jahres wurde 323 Begehren entsprochen, welche Fr. 11,305 ergaben. Unter Annahme einer Ziffer von 400, welche jedenfalls überstiegen werden wird, wird die Einnahme (400 X 35) die Summe von Fr. 14,000 erreichen.

B. Justiz- und Polizeidepartement.

Justizeinnahmen

.

.

.

.

.

B. 1882 Fr. 200. -- R. 1881 Ti 683. 47 L1 Ohne Veränderung o-

.

. Fr. 200

75

C. Militärdepartement.

1. R e g i e p f e r d e a n s t a l t .

a. Miethgelder: 185 Pferde während durchschnittlich 200 Tagen des Jahres im Dienste ergeben 37,000 Diensttage à Fr. 3. 50 .

.

. Fr. 129,500 b. Vergütungen für im Dienste beschädigte und umgestandene oder ausrangirte Pferde .

. ,, 12,000 c. Erlös von an Offiziere verkauften Pferden . ,, 12,000 d. Verschiedenes ,, 11,000 Fr. 164,500 B. 1882 R. 1881

Fr. 155,850. -- ,, 179,662. 59

Ad a. Gegenüber dem Vorjahre ist eine Vermehrung im Pferdebestand um 5 Stück und eine solche der Diensttage vorgesehen, weßhalb sich der Ansatz um Fr. 6650. höher stellt.

Ad b. Der Ansatz wurde erhöht in Anbetracht des letztjährigen Rechnungsergebnisses.

2. K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e .

B. 1882 R. 1881

.

. Fr. 212,932

Fr. 203,799 ,, 184,047

1. Neues Material, a. Artillerie : 20 erhöhte 12om - Laffeten mit Protzen und theilweiser Ausrüstung .

. Fr. 72,000 f 394 Munitionstransportkisten für den Depotpark ,, 2,955 Material für die Landwehrparkkolonnen .

.

.

. ,, 19,000 Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Positionsgeschütze .

.

.

. ,, 3,000 2 Parkrüstwagen . ,, 9,200 Uebertrag

Fr. 106,155

76

üebertrag Fr. 106,155.

b. Genie : 11 Fuhrwerke .

.

. F r . 33,000 Vervollständigung des Brückenmaterials . ,, 9,000 Bearbeitung der vorhandenen Holzvorräthe . ,, 3,000 ,, 45,000 c. Sanität : Umänderung von 37 Blessirtenwagen .

. ,, 1.700 d. Allgemeines Korpsmaterial : 25 fahrende Feldküchen .

. Fr. 32,500 1022 Aufschriftentäfelchen für Bagage-, Proviant- und Requisitionswagen .

.

.

. ,, 3,577 ,, 36,077 Fr. 188,932 2. Reparaturen und Lieferungen.

An Schulen, Depots und Zeughäuser An Privaten

.

.

. Fr. 20,000 ,, 4,000 Fr.

24,000

Die in Aussicht genommenen Einnahmen basiren in ihrer Hauptsache auf dem am 22./28. Juni 1882 genehmigten Materialbüdget.

3. M u n i t i o n s f a b r i k .

.

.

.

B. 1882 Fr 1,371,200. -- R. 1881 ,, 1,505,784. 22

. Fr. 1,715,000

Für zu liefernde Munition an eidgenössische Depots , Militärschulen und Pulververkäufer : a. Munition für Handfeuerwaffen .

.

. F r . 1,191,30 b. Artilleriemunition ,, 470,700 c. Inventarvermehrung .

.

.

.

. ,, 8,000 d. Materialvorrath ,, 45,000 Fr. 1,715,000

77

a. Munition für Handfeuerwaffen: 18,000,000 2,000,000 250,000 20,000

scharfe Patronen à Fr. 60 °/oo . Fr. 1,080,000 blinde ,, ,, ,, 49 ,, . ,, 98,000 scharfe Revolverpatronen à Fr. 50 o/oo ,, 12,500 blinde ,, ,, ,, 40 ,, ,, 800 Fr. 1,191,300 b. Artilleriemunition :

7,5 cm Munition 8,4 cm ,, 10 cm ,, 12TM ,, 15» Exerzirpatronen .

.

.

.

.

Zündungen Petarden Versuchsmunition und Verschiedenes

.

. F r . 26,093 ,, 294,450 ,, 55,380 ,, 22,660 ,, 32,935 .

.

13,800 ,, 13,840 ,, 5,260 ,, 6,282 Fr. 470,700

Ad a. Der Patronenverkauf hat sich in den letzten Jahren derart vermehrt, daß die pro 1882 in Aussicht genommene Fabrikation von 15 Millionen Patronen als Handels- und Militärmunition nicht genügte, so daß wir uns genöthigt fanden, für 1883 die Erstellung von 18 Millionen scharfen Infanteriepatronen in Voranschlag au bringen. Die Zahl der blinden Patronen muß mit Rücksicht auf den Bedarf der Landwehr ebenfalls erhöht werden.

Ad b. Die Lieferungen umfassen sämmtliche Ersatzmunition für den Verbrauch durch die Instruktionskurse, ferner Munition für diverse Versuche und die im Materialbüdget vorgesehene Kontingentsmunition für vorhandene neue Positionsgeschütze.

4. W a f f e n f a b r i k B. 1882 R. 1881

Fr. 787,200 Fr. 732,800. -- 717,722. 15

78 a. Von eidgenössischen Verwaltungen : . 6200 Repetirgewehre à Fr. 82 .

.

.

. Fr. 508,400 1000 Repetirstutzer ,, ,, 94 .

.

.

. ,, ' 94,000 1000 Revolver ,, ,, 43 .

.

.

. ,, 43,000 Einzelne Bestandtheile und Waffen . ,, 18,000 Verschiedene Werkzeuge, Ersatzausrüstung von Büchsenmacherkisten etc.

,, 12,000 Reparaturen, Aufrüsten von Repetir- und Peabodygewehren und Verschiedenes .

.

.

. ,, 50,000 Inventarvermehrung .

.

.

.

.

.

.

6,300 Fr. 731,700 b. Von kantonalen Verwaltungen: Einzelne Bestandteile und Waffen .

Verschiedene Werkzeuge und Lehren .

Reparaturen und Verschiedenes

.

. F r . 15,000 ,, 1,000 ,, 6,000 Fr.

c. Von Privaten : Einzelne Bestandtheile und Waffen .

Verschiedene Werkzeuge und Lehren .

Reparaturen und Verschiedenes

.

22,000

. F r . 21,000 ,, 1,500 ,, 11,000 Fr.

33,500

Den angesetzten Summen liegen die im Materialbüdget in Aussicht genommenen Anschaffungen zu Grunde; die Lieferungen an kantonale Verwaltungen und Privaten werden dem Bedarfe annähernd entsprechen.

5. M u n i t i o n s d e p o t

Fr. 2,500

B. 1882 Fr. 2500. -- R. 1881 ,, 2982. 60 · Mehrerlös des Verkaufes scharfer Munition in's Ausland.

79

6. K a v a l l e r i e p f e r d e

.

.

.

.

. Fr. 560,100

B. 1882 Fr. 553,100. -- R. 1881 ,, 486,515. 10 Für die Rekruten sind, wie voriges Jahr, im Inland und Ausland 450 Pferde anzukaufen, deren Preis, wie bis anhin, mit Fr. 1400 angesetzt werden muß. 10 °/o, oder rund 40 Pferde, werden erfahrungsgemäß in der Akklimatisirungs- und Dressurperiode zur Ausrangirung kommen, so daß nur 410 Pferde an die Rekruten abgegeben werden können, von welchen die Hälfte des durchschnittlichen Ankaufspreises von Fr. 1400 mit . Fr. 287,000 in die Staatskasse zurückfließt.

Der Mehrerlös durch Steigerung wird nach den Ergebnissen des Vorjahres circa Fr. 160 per Pferd betragen, was eine Einnahme ausmacht von .

. ,, 65,600 Außer den hievor erwähnten 450 Rekrutenpferden ist noch eine Anzahl Ersatzpferde für die im Jahre 1883 abgehenden Truppenpferde zu beschaffen.

Dieser Abgang betrug im Vorjahre 6 % des Bestandes.

Auf Ende 1882 werden sich 2430 Bundespferde in den Händen der Mannschaft befinden, so daß bei (3 % Abgang circa 150 Pferde zu ersetzen sein werden. Es sind somit deren halber Ankaufspreis im Betrage von Fr. 700 nebst Fr. 50 durchschnittlicher Steigerungsmehrerlös, somit Fr. 750 per Pferd, mit . ,, 112,500 in Rechnung zu bringen.

Zu diesen Posten kommt ferner der Erlös der ausgemusterten 40 Rekrutenpferde und der zurückgenommenen 150 Mannschaftspferde , zusammen 190 Stück à Fr. 500 im Durchschnitt = .

. ,, 95,000 Totaleinnahmen für Kavalleriepferde 7. Réglemente, O r d o n n a n z e n und Forra u l a r i e n B. 1882 Fr. 1200.

R.

B 1881 ,, 1583. 05 Wie im Vorjahre.

Fr. 560,100

Fr. J,200

80

8. D i e n s t b ü c h l e i n

B. 1882 R. 1881

Fr. 1,200

Fr. 1200. -- ,, 1239. 80

Wie im Vorjahre.

9 . B l ä t t e r d e s s c h w e i z e r i s c h e n A t l a s s e s F r . 18,000 B. 1882 R. 1881 Wie im Vorjahre.

Fr. 18,000. -- ,, 16,320. 40

10. V e r s c h i e d e n e s .

.

.

.

.

. F r . 1,000 B. 1882 Fr. 3000. -- R. 1881 ,, 323. 03 Der Posten wird mit Rücksicht auf das letztjährige Rechnungsergebniß herabgesetzt.

Total-Militäreinnahmen

.

.

. Fr. 3,463,632

D. Finanz- und Zolldepartement.

Fiuanzverwalluiig.

1. Pulververwaltung.

a. P u l v e r v er k auf B. 1882 R. 1881

Fr. 566,500 Fr. 582,000. -- ,, 641,611. 30

Das in Aussicht genommene Quantum beträgt 400,000 Kilo, nämlich : 5,000 kg. Jagdpulver à Fr. 2. 80 per kg. = Fr. 14,000 50,000 ,, Gewehrpulver à ,, 1. 75 ,, ,, = ,, 87,500 60,000 ,, Kanonenpulver à ,, 1. 15 ,, ,, = ,, 69,000 280,000 ,, Sprengpulver à ,, 1. 40 ,, ,, = ,, 392,000 5,000 ,, Sprengsatz à ,, --. 80 ,, ,, = ,, 4,000 400,000 kg.

Fr. 566,500

81 b. L i e g e n s c h a f t s z i n s e .

.

.

B. 1882 Fr. 3,000. -- R. 1881 ,, 3,290. --

.

Fr.

3,000

c. Aus V e r s c h i e d e n e m .

.

.

. Fr. 5,000 B. 1882 Fr. 6,000. -- R. 1881 ,, 8,277. 19 incl. Fr. 4.000 für die im Ausgaben-Conto vorgesehene Anschaffung von Inventargegenstäuden.

2. MUnzverwaltung.

a. P r ä g u n g von M ü n z e n : 250,000 Zwanzigfrankenstücke .

.

2,000,000 Zwauzigrappenstücke 2,000,000 Zehurappenstücke 3,000,000 Fünfrappenstücke 1,000,000 Zweirappenstücke

. F r . 5,000,000 ,, 400,000 ,, 200,000 ,, 150,000 ,, 20,000

8,250,000

Fr. 5,770,000 B. 1882 R. 1881

Fr. 910,000 ,, 1,100,000

b. W e r t h z e i c h e n f a b r i k a t i o n .

B: 1882 Fr. 14,000. -- R. 1881 ,, 11,300. 75 c. N e b e n a r b e i t e n

.

,,

18,000

,,

2,000

Fr. 5,790,000 B. 1882 R. 1881

Fr.

2000. -- ,, 151,348. 60

Nachdem die h. Bundesversammlung auch die im Budget für das Jahr 1881 vorgeschlagene Goldprägung im Befrage von 5 Millionen Franken nicht bewilligt hatte, mag es auffallen, daß der nämliche Vorschlag für das Budgetjahr erneuert wird. Die Ursache hiezu liegt theils in den damals bereits angeführten Gründen, daß die Stellung der Schweiz im internationalen Münz verband eine angemessene Betheiligung derselben an den Erstellungs- und Abnutzungskosten der Goldmünzen erheische. Wie schon früher bemerkt, war das bisherige passive Verhalten der Schweiz nach dieser Richtung ßundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

7

82 hin anläßlich der Konferenzverhandlungen im Jahre 1878 vermerkt worden und bei dem jüngsten Korrespondenzenwechsel, betreffend eine abermalige Einberufung der lateinischen Münzkonferenz, wurde von Belgien die Frage aufgeworfen, ob für den Fall, daß die Einziehung der 5- und 10-Frankenstücke in Gold beschlossen würde, nicht auch die Schweiz, weil sie selbst keine nationalen Goldmünzen geprägt habe, bei den eintretenden Verlusten in Mitleidenschaft zu ziehen sei. -- Ein weiterer Grund zur Emission von Goldmünzen liegt in dem Umstände, daß, da infolge des Banknotengesetzes 40 °/o der jeweiligen schweizerischen Notenzirkulation durch Baarschaft gedeckt sein sollen und aus den jüngsten Bankausweisen sich ergibt, von 47 Millionen Franken 32 Millionen, also ungefähr 2/a in Gold vorräthig sind, wozu von der Schweiz selbst kein Stück geliefert wurde; sie hat auch Verträge mit, auswärtigen Staaten, denen zufolge sie gewisse Zahlungen in Gold leisten muß.

Es liegt wohl etwas Außer- gewöhnliches darin, daß ein Land Verpflichtungen zur Abgabe einer Geldsorte eingeht, wovon es selbst keine eniittirt.

Uns scheint demnach die gegenwärtige Stellung der Schweiz im internationalen Münzverbande auf die Dauer nicht haltbar zu sein; sie darf sich nicht darauf beschränken, nur von den Vortheilen des Vertrages Gebrauch zu machen und dagegen die Nachtheile insofern sorgfältig zu umgehen, daß sie dieselben den Mitkontrahenten allein zu tragen überläßt.

Allerdings legt der lateinische Münzvertrag den dabei betheiligten Staaten keine Verpflichtung zu Goldprägungen auf; allein wir halten dafür, es liege denn doch im Sinne und Geiste der Konvention, daß jeder Staat die ihm zur Sättigung seiner innern Zirkulation benöthigte Summe gesetzlicher Münzen selbst herstellen und auf diese Weise den ihm rechtmäßig zufallenden Antheil an den daherigeu Opfern tragen solle. -- Es kann daher nicht auffallen, wenn der Gedanke aufgetaucht ist, die Schweiz für die bei einem allfälligen Rückzug der 5- und 10-Frankenstücke in Gold entstehende Einbuße mithaftbar zu machen. Uns erscheint es angezeigt, ein solches Ansinnen durch eigene angemessene Prägung rechtzeitig abzuwehren. Infolge der Anregung Belgiens haben wir nicht ermangelt, die Erklärung abgeben zu lassen, daß der Bundesversammlung neuerdings eine Vorlage zur Prägung von Goldmünzen eingereicht werden solle; Seit dem Bestände der Münzunion 1865 wurden bis 1. September 1878 an Goldmünzen geprägt:

83

in in in in

Belgien.

.

Frankreich Italien Griechenland

.

.

. F r . 553,028,460 ,, 2,100,884,870 ,, 61,573,550 ° .

,, 1,000,000

Im Hinblick auf diese Ziffern muß allerdings die völlige Enthaltung der Schweiz in hohem Maße auffallen. Gegen die Prägung schweizerischer Goldmünzen wird häufig geltend gemacht, es würden dieselben nur dazu dienen, vollgewichtige Stücke in die Schmelztiegel der schweizerischen Bijouterie- und Uhrenindustrie zu liefern. Es kann allerdings nicht in Abrede gestellt werden, daß zu dem angegebenen Zwecke eine gewisse Menge gemünzten Goldes der Zirkulation entzogen wird ; allein in dieser Thatsache liegt gerade für die Schweiz ein Grund, ihrerseits zum Ersatz der abgehenden Stücke beizutragen.

Uebrigens scheint uns die Befürchtung wegen Wiedereinschmelzung der schweizerischen Zwanzigfrankenstücke nicht ganz gerechtfertigt, da vorerst dieselben nur successive in Verkehr gesetzt und nebstdem in öffentlichen und Privatkassen in Menge aufbewahrt.

würden, wo sie der Sammlung zu dem angegebenen Zweck entzogen blieben.

Auf vorstehende Motive gestützt, empfehlen wir Ihnen die Genehmigung der vorgeschlagenen ersten Goldprägung um so mehr, als dieselbe ohne Belästigung des Budgets ausgeführt werden kann.

Von einer besondern Botschaft glaubten wir Umgang nehmen zu sollen, da nach dem Bundesgesetz vom 31. Jänner 1860 (A. S. VI, 442) die Menge der zu prägenden Münzen jeweilen im Budget festgesetzt wird. Auch sind alle Modalitäten der Prägung, wie Gewicht, Feingehalt, Toleranzen etc. etc. der Münzen im internationalen Vertrag selbst festgesetzt, so daß hierorts keinerlei bezügliche Berathungen zu pflegen oder Beschlüsse zu fassen sind, welche zum Gegenstand einer Vorlage außerhalb der Büdgetbotschaft gemacht werden könnten.

Die büdgetirten Billonmünzen dienen zum Ersatz der abgeschliffenen gleichnamigen Sorten, welche gegenwärtig zurückgezogen werden. Es waren folgende Quantitäten geprägt worden :

84 20-Rappenstücke. 10-Rappenstücke. 5-Rappenstücke.

15,883,608 17,694,848 26,513,566 Davon waren bis Ende 1881 zurückgezogen 2,807,100 2,360,000 1,640,000 An neuen Stücken werden bis zum Schluß des laufenden Jahres zirkuliren. . . . 1,000,000 9,000,000 7,000,000 Da unter den Zwanzigrappenstücken viele falsche sich befinden, so trachten wir deren Rückzug beförderlichst zu Ende zu bringen ; unterdessen müssen aber die beiden andern Münzsorten noch im Verkehr bleiben, damit nicht allzu fühlbarer Mangel an Ersatzstücken eintritt. Wir werden übrigens eine möglichst große Zahl Va-Franken zur Stelle zu bringen suchen, um auf diese Weise die entstehende Lücke einigermaßen auszufüllen.

Nachdem im vorigen Jahre eine Probeprägung von neuen Zwanzigrappenstücken vorgenommen worden und dieselben nunmehr sehr gesucht sind, beantragen wir für das Budgetjahr eine weitere Emission von 2 Millionen Stücken ; eine größere Zahl anzufertigen, ist unserer Münzstätte nicht möglich, weil für diese Münzgattung nur eine Presse zur Verfügung steht und dieselbe nicht mehr zu leisten vermag. Die Aufstellung einer zweiten Presse kann nicht in Frage kommen, weil in der Münzstätte hiezu kein geeigneter Platz vorhanden ist. Fälschungen an den neuen Stücken sind bis jetzt wenige und keine solchen vorgekommen, welche zu Besorgnissen Anlaß geben könnten.

Der Vorrath von Zweirappenstücken ist gänzlich vergriffen, weßhalb eine Nachprägung von l Million in Vorschlag gebracht wird.

Der Ansatz · für die Werthzeichenfabrikation darf füglich von Fr. 14,000 auf Fr. 18,000 erhöht werden, weil dieselbe im Fortschreiten begriffen ist; die dießjährigen Einnahmen mögen voraussichtlich diese letztere Ziffer erreichen.

Den Posten ,,Nebenarbeitena glauben wir unverändert auf Fr. 2000 belassen zu sollen, wiewohl im Budgetjahr die Landesausstellung in Zürich und das eidgenössische Freischießen in Lugano stattfinden sollen, infolge deren der Münzstätte Aufträge zu Theil werden dürften. -- Die Rechnung für das abgelaufene Jahr erzeigt zwar in dieser Rubrik die namhafte Summe von Fr. 151,348. 60, worin aber das zur Medaillenprägung für das Schützenfest in Freiburg verwendete Silber begriffen ist. Es sollen künftighin nur die Präglöhne oder die reinen Ergebnisse in den Einnahmen verzeigt werden.

85 3. Halbe Militärpflichtersatzsteuer .

.

. Fr. 1,150,000 B. 1882 Fr. 1,100,000. -- R. 1881 ,, 1,200,000. -- Mit Rücksicht auf den letztjährigen Ertrag glauben wir den Antheil des Bundes an der Ersatzsteuer von Fr. 1,100,000 auf Fr. 1,150,000 erhöhen zu dürfen. Ein höherer Ansatz schiene uns nicht gerechtfertigt, weil die Doppelbesteurung für einjährige Dienstversäumnisse voriges Jahr wieder aufgehoben worden ist, welcher Umstand immerhin die Einnahmen im Sinne etwelcher Herabsetzung beeinflussen wird.

4. B a n k n o t e n s t e u e r . . . ' . . . Fr. 100,000 B. 1882 Fr. 80,000. -- R. 1881 ,, --. -- Die in den Schranken des Bundesgesetzes über Ausgabe und Einlösung von Banknoten bewilligte Emission von neuen Noten beläuft sich zur Zeit auf 119 1/2 Millionen Franken, so daß nach dieser Ziffer die daherige Einnahme des Bundes zu beiläufig Fr. 120,000 zu veranschlagen wäre. Da es indessen sehr zweifelhaft ist, ob schon mit dem Beginn des Budgetjahres die sämmtlichen neuen Noten zur Ausfolgung bereit sein werden, so glauben wir sicherer zu gehen, wenn wir die bisherige Fr. 101,800,000 betragende Emissionssumme zu Grunde legen und hiernach auf einen Ansatz von Fr. 100,000 abstellen.

5. Abonnemente des Finanz- und Zollanzeigers Zollverwaltung.

a. Einfuhrzölle b. Ausfuhrzölle c. Durchfuhrscheingebühren .

.

d. Niederlagsgebühren e . Bußenantheile .

.

.

.

.

f. Ordnungsbußen g. Waaggebühren h. Untermieten i. Verschiedenes : Entschädigungen für Besorgung des kantonalen Ohmgeldbezuges, anderweitige vertragsmäßige Vergütungen an die Zollverwaltung, Verbleiungsgebühren u. s. w

. Fr. 1500 Fr. 17,576,000 ,, 550,000 5,700 fl ,, 24,500 .

5,000 ,, 1,000 ,, 3,700 ,, 18,700

,,

65,400

Total Zollverwaltung .

.

.

. F r . 18,250,000 B. 1882 Fr. 17,100,000. -- R. 1881 ,, 17,436,495. 78

86

Wir legen dieser Ziffer das Ergebniß der dießjährigen Zolleinnahmen zu Grunde.

Diese erzeigen bis 10. Oktober eine Steigerung um Fr. 826,000 gegenüber dem nämlichen Zeiträume des Vorjahres und werden daher, auch wenn die Einnahmen während der letzten Monate des Jahres, entgegen der bisherigen Erfahrung, sich nicht weiter erhöhen sollten, den Ertrag von Fr. 18,250,000 nicht unerheblich übersteigen.

Bei Aufstellung dieses Voranschlages sehen wir von der Einführung eines neuen Zolltarifes für das nächste Jahr ab, da die diesfalls noch bevorstehenden Verhandlungen, sowie, eintretenden Falles, die Vorbereitungen für die Vollziehung eines neuen Tarifes nicht voraussehen lassen, daß derselbe noch im Laufe des Jahres 1883 werde in Anwendung treten können.

E. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

1. F a b r i k m a r k e n .

2. H a n d e l s a m t s b l a t t

.

.

.

.

. F r . 8,000 ,, 33,500 Fr. 41,500

B. 1882 R. 1881

Fr. 8000. -- ,, 8810. 50

Was die Einnahmen für Fabrik- und Handelsmarken betrifft, so haben wir für das nächste Jahr wieder den gleichen Betrag, wie pro 1882, aufgenommen.

Neu ist der Posten ,,Handelsamtsblatt"1 mit Fr. 33,500.

In Ausführung des Artikels 873 des Obligationenrechts ist vom Neujahr 1883 an ein schweizerisches Handelsamtsblatt herauszugeben.

Durch dieses Organ werden veröffentlicht: 1) Die in den Handelsregistern erfolgten Eintragungen, nach Kantonen geordnet; 2) die Bekanntmachungen der Liquidatoren von Genossenschaften (0. R. 712); 3) Bekanntmachungen kantonaler Behörden , insofern sie in das Gebiet des Civilrechts, des Handels und Verkehrs einschlagen ; 4) nach Ermessen der Bundesbehörde Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, welche Handel und Industrie berühren, z. B. Handelsmarken, Konsulatsberichte u. s. w.

87

Für die Publikationen unter Ziffer 4 hat das Departement vorläufig folgendes Programm aufgestellt: G e s e t z e und B e s c h l ü s s e . In diese Rubrik fallen alle auf Handel, Verkehr und Industrie bezüglichen Gesetze, Beschlüsse, grundsätzlichen Entscheide, Verträge, Konventionen.

P u b l i k a t i o n e n , die nicht in die vorhergehende .Rubrik eingereiht werden können, und zwar : a. Fabrik- und Handelsmarken; b. betreffend Kontrolirung von Gold- und Silberwaaren ; c. Ausstellungswesen.

B e r i c h t e . Geschäftsbericht des Departements und allfällig andere offizielle Berichte desselben oder des Bundesrathes, Berichte der schweizerischen Konsulate im Auslande über Handel und Industrie. Allfällig andere schweizerische Berichte über den gleichen Gegenstand.

Mittheilung v o n a u s l ä n d i s c h e n G e s e t z e n , V e r o r d nungen, Beschlüssen, Verträgen, Tarifen, Ber i c h t e n u. s. w., die auf Handel, Industrie und Gewerbe sich beziehen und für die Schweiz Interesse bieten.

Die Einnahmen für das Handelsamtsblatt werden: 1) aus dem Ertrag eines Fünftels der von den Kantonen gemäß der bundesräthlichen Verordnung über Handelsregister und Handelsamtsblatt, vom 29. August 1882, zu erhebenden Einschreib-, Aenderungs- und Löschungsgebühren, 2) aus dem Abonnementsertrag bestehen.

Mit Bezug auf den Fünftel ist anzunehmen , daß im ersten Jahr 15,000 Einzelfirmen , 2000 Gesellschaften, Genossenschaften und Vereine, sowie eine bedeutende Zahl von gemäß 0. R. 422 freiwillig sich meldenden Personen eingetragen und 1000 Aenderungen und Löschungen vorgenommen werden , was ungefähr im Verhältniß zu den gegenwärtig in verschiedenen Kantonen geführten Ragionenbüchern stände. Es sind nämlich eingeschrieben in: Zürich

.

.

Luzern .

.

St. Gallen (Stadt) Schaffhausen .

GlarUS

Baselstadt

.

Einzelfirmen.

4100

Gesellschaften.

970

.

.

.

1111 846 711

39 26 95

.

.

525

125 (wov.100 Kollekt.-Ges.)

.

514

260 ( ,, 172 ,,

Total

7807

1515

,,)

88

Die angeführten Zahlen vorausgesetzt, steht pro 1883 eine daherige Einnahme von Fr. 26,000 zu erwarten.

Für die Einnahmen aus Abonnement haben wir 1500 Abonnenten und einen Abonnementspreis von Fr. 5 angenommen. Derselbe dürfte für das erste Jahr nicht zu hoch sein, da nach unserer Berechnung (s. Auslagen) das Handelsamtsblatt einen Umfang von ungefähr 1200 Quartseiten erreichen wird.

E. Post- und Eisenbahndepartement.

1. Postverwaltung.

a. E r t r a g der R e i s e n d e n B. 1882 R. 1881

.

.

. F r . 2,120,000

Fr. 2,300,000. -- ,, 2,669,842. 78

An Reisenden- und Gepäckübergewichtstaxen wurden eingenommen: in den ersten 7 Monaten 1882 .

.

. F r . 1,218,120 in den letzten 5 Monaten 1881 . ,, 1,345,693 zusammen vom 1. August 1881 bis 31. Juli 1882

Fr. 2,563,813

Davon fielen auf die nunmehr gänzlich aufgehobenen Gotthardkurse Fr. 443,066. Mit Ausschluß der Gotthardkurse erreichten also die Einnahmen während obgenanntem Zeitpunkt den Betrag von rund Fr. 2,120,000 Da eine Ertragsvermehrung bei den fortbestehenden Kursen mit Sicherheit nicht vorauszusehen ist, so glauben wir für 1883 eine muthmaßliche Einnahme von Fr. 2,120,000 annehmen zu sollen.

b. E r t r a g der T a x e n von B r i e f p O s t g e g e n s t ä n d e n , F a h r p o s t s t ü c k e n , G e l d a n w e i s u n g e n u n d Einzugsmandaten .

.

.

.

. F r . 12,350,000 B. 1882 Fr. 12,450,000. -- R. 1881 ,, 12,357,273. 81 Wenn das bisherige System, wonach die Werthzeichen der Postverwaltung als Einnahme gebucht werden, sobald sie durch die Werthzeichenbüreaux dei Kreise den Poststellen geliefert worden sind, überall beibehalten würde, so könnte für 1883 eine Einnahme

89 von Fr. 12,700,000 büdgetirt werden, nämlich die Voranschlagssumme von 1882 mit Fr. 12,450,000 nebst einer voraussichtlichen Vermehrung von Fr. 250,000. (Dieselbe betrug von 1878 auf 1881 Fr. 725,762, also im Durchschnitt circa Fr. 240,000 per Jahr.)

Nun hat aber die Postverwaltung schon längst die mehrfachen Uebelstände gefühlt, welche mit dem seit der Zenlralisation der schweizerischen Posten fortwährend praktizirten Rechnungssystem verbunden sind, wonach die Postwertzeichen aller Art in ihrem vollen Betrag vereinnahmt werden, sobald sie den Poststellen geliefert sind und also das bei letztern in Von-ath befindliche Quantum, für welches die Post noch keineswegs das baare Geld eingenommen hat, gleichwohl als Kassaeinnahme der Verwaltung figurirt.

Wir erinnern daran, daß wir uns in unsern Geschäftsberichten von 1874 und 1878 (Bundesblait 1875, II, 393, beziehungsweise 1879, II, 490) bereits über dieses Verhältniß ausgesprochen und daß auch die betreffenden Geschäftsprüflingskommissionen sich mit der Angelegenheit befaßt haben. (Siehe Bericht der ständeräthliehen Geschäftsprüfungskommission pro 1878, B.-Blatt 1879, II, 779, sowie der nationalräthlichen Kommission zur Prüfung der Staatsrechnung von 1878, B.-Blatt 1879, 789).

Obschon nun die Bundesversammlung uns dießfalls keine Direktionen ertheilt hat, glaubte dennoch die Postverwaltung die Frage nicht aus dem Auge verlieren, sondern trachten zu sollen, in Bezug auf ihre Werthzeichen eine richtige Komptabilität einzuführen, sobald die Verhältnisse es erlauben.

Nachdem die Posterträgnisse sich in so erfreulicher Weise gestaltet haben und zu gestalten fortfahren, glaubten wir Hand anlegen zu sollen an eine Reform in obenerwähntem Sinne.

Der Vorrath an Postwerthzeichen aller Art betrug Ende Juni 1882 bei sämmtlichen schweizerischen Poststellen circa Fr. 1,400,000. Diese Summe war auf genannten Zeitpunkt in den Einnahmen der Postverwaltung bereits Inbegriffen, durch entsprechende Baarschaft in der Postkasse aber nicht gedeckt.

Wenn man das richtige System für Vereinnahmung der Postwerthzeichen durchführt, welches darin besteht, daß nur diejenigen Frankomarken, Couverte, Postkarten etc. als Einnahme der Postverwaltung gebucht werden, welche die Poststellen dem Publikum v e r k a u f t , für welche sie also den Baarbetrag wirklich in Kasse haben,
so entsteht nun selbstverständlich in den Posteinnahmen ein Ausfall in obigem Betrage. Da es nun nach unserer Ansicht unzuläßig wäre, ein und dasselbe Jahr mit diesem Ausfall in vollem

90 Betrage zu belasten, so haben wir beschlossen, die Reform auf mehrere Jahre zu vertheilen, in der Weise, daß sie succesive in den verschiedenen Postkreisen durchgeführt wird. Es wird damit bereits im Jahr 1882, und zwar mit 1. Oktober begonnen werden, wobei wir Angesichts der bisherigen Erträgnisse die Voraussetzung aussprechen dürfen, es werde trotz dem mit der theilweisen Durchführung der Reform pro 1882 verbundenen Ausfall von Fr. 250,000 bis 300,000 der Reinertrag der Postverwaltung dennoch den im Budget vorgesehenen Betrag erreichen.

Im Jahr 1883 werden wir nun die Aenderung in einigen weitern Postkreisen durchführen und nehmen einen dießbezügliehen Ausfall von Fr. 350,000 in Aussicht, so daß sich die Berechnung der muthmaßlichen Einnahmen für 1883 stellt wie folgt: ö Voraussichtliche Einnahmen bei Beibehaltung des bisherigen Komptabilitätssystems betr. die Postwertzeichen.

Fr. 12,700,000 Ausfall in Folge Durchführung der neuen Rechnungsweise in einigen weitern Postkreisen ,, 350,000 Daher Voranschlag für 1883 c. E r t r a g der Z e i t s c h r i f t e n

.

.

.

Fr. 12,350,000

.

.

. F r . 605,000

B. 1882 Fr. 595,000. -- R. 1881 ,, 580,997. 96 Muth maßlicher Ertrag des Jahres 1882 circa Fr. 590,000; wir berechnen den Ertrag pro 1883 mit Fr. 605,000, da die durchschnittliche Einnahmevermehrung per Jahr erfahrungsgemäß circa Fr. 15,000 beträgt.

d.

E r t r a g der T r a n s i t g e b ü h r e n

.

. Fr. 10,000

B. 1882 Fr. 10,000. -- R. 1881 ,, 6,955. 38 Da die für die Transitgebührvergütungen vom Jahr 1883 maßgebende Statistik vertragsgemäß erst im November 1883 aufzustellen ist, so ermangeln die nöthigen Anhaltspunkte für Berechnung des daherigen Ertrages. Indessen werden die Transitvergütungen jeweilen in die ausländischen Abrechnungen vom 4. Quartal aufgenommen, und da diese letztern bis zum Zeitpunkte, wo die Jahresrechnung
91

Der Ertrag der Traiisitgebühren vom Jahr 1882 erscheint daher ·erst in der Postverwaltungsrechnung vom Jahr 1883, und da für die betreffenden Vergütungen, gemäß dem Weltpostvertrage, die Statistik vom Monat Mai 1881 maßgebend ist, so muß bei der Summe von Fr. 10,000, wie für das Jahr 1882, stehen geblieben werden.

Der wirkliche Ertrag des Jahres 1883, welcher auf Grundlage der im November 1883 zu erstellenden Statistik ermittelt und deiin Folge der Eröffnung der Gotthardbahn eine bedeutende Zunahme verzeigen wird, erscheint erst in der Postverwaltungsrechnung von 1884.

e. E r t r a g der E m p f a n g s c h e i n e .

. Fr. 125,000 B. 1882 Fr. 125,000. -- R. 1881 ,, 124,114. 10 Der Ertrag pro 1882 wird voraussichtlich den Budgetansatz nicht ganz erreichen, so daß wir glauben, bei der letztjährigen Summe stehen bleiben zu sollen.

f. E r t r a g der F a c h - und L a g e r g e b ü h r e n Fr. 60,000 B. 1882 Fr. 56,000. -- R. 1881 ,, 56,366. 50 Der Ertrag pro 1882 wird sich auf ungefähr Fr. 59,000 belaufen.

Da die ordentliche jährliche Vermehrung durchschnittlich Fr. 1100 beträgt, so nehmen wir pro 1883 einen Ertrag von Fr. 60,000 in Aussicht.

g. K o n z e s s i o n s g e b ü h r e n .

.

.

. Fr. 11,000 B. 1882 Fr. 6,000. -- R. 1881 ,, 35,757. 20 Unser obiger Ansatz von Fr. 11,000 entspricht ungefähr dem Ertrag vom Jahr 1881 für Dampfboote und Omnibus.

h. S t r a f g e l d e r und B u ß e n .

.

.

. F r . 1,000 B. 1882 Fr. 1,000. -- R. 1881 ,, 1,046. 54 Der Ertrag des Jahres 1882 wird annähernd den Büdgetansatz erreichen. Es ist kein Grund vorhanden, pro 1883 eine Aenderung der Summe vorzusehen.

92 i. E r t r a g der W e c h s e l k u r s d i f f e r e n z e n . Fr. 18,000 B. 1882 Fr. 20,000. R. 1881 ,, 17,007. 32 Da die Kursschwankungen nicht vorausgesehen werden können, so wird es am angemessensten sein, den Durchschnitt der vorhergehenden Jahre in Ansatz, zu bringen, welcher für 1880 und 1881 Fr. 18,000 beträgt.

k.

U n t e r m i e t h e von L o k a l e n .

.

. F r . 72,000 B. 1882 Fr. 69,000. -- R. 1801 ,, 64,548. 95 Der gegenwärtige Ertrag an Untermiethen beläuft sich auf circa Fr. 72.000.

Wir nehmen die gleiche Summe auch für 1883 an.

1. B e s o l d u n g s b e i t r ä g e .

.

.

. F r . 22,000 B. 1882 Fr. 22,000. -- R. 1881 ,, 22,374. 31 Obiger Ansatz entspricht dem dermaligen Stand der bezüglichen Einnahmen, welche sich auf folgende hauptsächlichste Posten vertheilen : Beiträge der Telegraphenverwaltung für Besorgung des Telegraphendienstes bei verschiedenen Filialpost- und Telegraphenbüreaux Fr. 9,020 Beitrag der schweizerischen Militärverwaltung an die Kosten des Militärpostbüreau in Thun Fr. 2,000 Zahlung der deutschen Reichspost für Besorgung des deutschinternen Postdienstes im Badischen Bahnhof in Basel circa Fr. 10,000m. E r l ö s aus v e r k a u f t e m M a t e r i a l .

. Fr. 36,000 B. 1882 Fr. 36,000. -- R., 1881 ^ 49,995/67 Budget Rechnung Budget 1882.

1881.

1883.

Fr.

Fr.

Fr.

1. Dienstkleidungstnaterial .

10,000 10,000 11,421. 06 26,391. 69 2. Altes Trainmaterial 15,500 15,500 2,929. 62 3,000 3. Postalische Drucksachen .

3,000 7,603. 17 4. Makulatur .

6,000 .

.

. 6,000 415. 13 500 5. Büreaumaterial 500 1,000 1,235. -- 6. Büreaumaterial (Beiträge der Telegraphen ver w al tung) 1,000 36,000 36,000 49,995. 67

93 Wir bleiben für Ziffer 2 (Verkauf von altem Trainmatericil) bei dem Ansätze für 1882, obgleich der Ertrag letztern erheblich übersteigen wird.

Das nicht mehr kursfähige Material wird nämlich so weit möglich noch im Jahr 1882 veräußert werden und darum für 1883 auf einen höhern Ertrag als Fr. 15,500 nicht zu rechnen sein.

n.

Verschiedenes B. 1882 R. 1881

Budget 1882.

Fr.

4,000

Fr. 12,000 Fr. 12,000. -- 12,556. 56

fl

Beohnung 1881.

Fr.

Budget 1883.

Fr.

4,072. 48

500 1,000

297. 30 582. 10

3,000

2,383. 74

500

1,133. 40

3,000

4,087. 54

127000

12,556. 56

1. Vergütung für den Gebrauch von Postfuhrwerken .

.

2. Rechnungsdifferenzen .

.

3. Erlös aus dem Verkauf von Rebüts .

.

.

.

4. Einnahmen auf nicht zurückvergütbaren Geldanweisungen 5. Ertrag der umgetauschten Wertbzeichenformulare .

6. Zufällige Einnahmen .

.

4,000 500 1,000 3,000 500 3,000 12,000

2. Telegraphenverwaltung.

I. T e l e g r a p h e n w e s e n .

1. E r t r a g der T e l e g r a m m e Voranschlag 1882 Rechnung 1881

.

.

Fr. 2,327,850

Fr. 2,345,0.00. -- ,, 2,324,098. 17

a. I n t e r n e r V e r k e h r .

Nach den bis jetzt bekannten Ergebnissen wird die Zahl der internen Telegramme im Jahre 1882 annähernd 1,830,000 betragen und wir nehmen diese Zahl auch für nächstes Jahr zur Grundlage, da auf eine Vermehrung nicht mit Sicherheit gerechnet werden kann. Der Durchschnittsertrag stellte sich im Jahre 1881 auf 66,5 Cts. und wir gelangen damit zu einer Einnahme von Fr. 1,216,950.

94 b. I n t e r n a t i o n a l e r V e r k e h r .

Die muthmaßliche Depeschenzahl des Jahres 1882 wird 870,000betragen und auch hier glauben wir eine Vermehrung nicht in Aussicht nehmen zu sollen. Zu dem statistisch festgestellten Durchschnittsertrage von 94,5 Cts. ergibt sich somit eine Einnahme von Fr. 822,150.

c. T r a n s i t v e r k e h r .

Die beiden letzten Jahre erzeigten eine ganz bedeutende Vermehrung und es wäre gewagt, für 1883 eine weitere Zunahme zu gewärtigen. Wir bleiben daher bei der muthmaßlichen Depeschenzahl des Jahres 1882, welche sich nach den bisherigen Ergebnissen auf 350,000 stellen wird und zu dem Durchschnittssatze von 82,5 Cts.

eine Einnahme von Fr. 288,750 ergibt.

Der Depeschen er trag faßt sich daher zusammen wie folgt : Interner Verkehr Fr. 1,216,950 Internationaler Verkehr ,, 822,150 Transitverkehr ,, 288,750 Total Fr. 2,327,850 2 . Gemeindebeiträge .

.

.

.

F r . 66,850 Voranschlag 1882 Fr. 66,000 Rechnung 1881 ,, 74,070 Die angesetzte Summe ergibt sich, unter Abrundung, aus folgenden einzelnen Beträgen : Schlußbeiträge von 72 Gemeinden, deren Zahlungen im Jahre 1873 begannen Fr.

3830. 70 Von 81 Gemeinden seit 1874 ,, 9300. -- ,, 71 ,, 1875 ,, 8400. ,, 44 ,, ,, 1876 ,, 5200. ,, 23 ,, ,1877 ,, 3200. ,, 18 · ,, ,, 1878 ,, 2600. ,, 20 ,, 1879 , 3250. ,, 16 ,, 1880 ,, 2300. ,, 19 ,, 1881 3200. fl 20 Bureaux vom Jahre 1882: 6 à Fr. 200, 14 à Fr. 100 ,, 2600. -- 10 Bureaux im Jahre 1883 à Fr. 50 ,, 500. -- Nachzahlungen von 310 Gemeinden : 140 à Fr. 100, 170 à Fr. 50 ,, 22,500. -- Fr. 66,880. 70

95

3. V e r s c h i e d e n e s

Fr. 30,000

Voranschlag 1882 Rechnung 1881

Fr. 43,500. -- ,, 55,803. 99

Da für das Jahr 1883 keine außergewöhnlichen Einnahmen dieser Art in Aussicht stehen, so setzen wir den für gewöhnliche Jahre üblichen Betrag von Fr. 30,000 an.

II. T e l e p h o n w e s e n .

1. A b o n n e m e n t s g e b ü h r e n

.

.

.

Fr. 160,000

Der gegenwärtige Stand und die voraussichtliche Vermehrung der Abonnementsgebühren beträgt: Gegenwärtiger Bestand.

Basel Bern Genf

V

oraussichtlicher Bestand 1883.

Fr. 40,415 ,, 24,045 ,, 36,140

Fr. 45,000 ,, 26,000 ,, 45,000

Dazu kommen : Lausanne Montreux .

.

.

.

.

Winterthur St. Gallen Borgen Thal weil Herisau Nähere Umgebung von Zürich .

Direkte Verbindungen ohne Zusammenhang mit einem städtischen Netze Total 2. E i n n a h m e der

öffentlichen

,, 12,000 .

5,000 ,, 7,000 ,, 10,000 ,, 2,500 ,, 1,500 ,, 2,000 ,, 1,000 ,,

3,000

Fr. 160,000 Sprechstationen Fr. 7000

Diese Einnahmen bestehen aus den Taxen für Gespräche, Stadtaufträge und Telegrammvermittlung. Nach den bisherigen Ergebnissen können die Einnahmen der bereits bestehenden Stationen veranschlagt werden :

96 Basel Bern .

.

.

'

.

.

.

Fr. 2000 ,, 1500

.

Fr. 3500 Dazu nehmen wir noch in Aussicht: Genf mit Winterthur, mit Inbegriff der Gesprächstaxen nach Zürich .

.

.

.

St. Gallen Total

,,

1500

,, ,,

1000 1000

Fr. 7000

3. V e r s c h i e d e n e s

Fr. 3000

Hieher gehören die Rückvergütungen für Linienbaukosten bei größern Entfernungen, die Zahlungen für Verlegung von Apparaten und die Einnahme für verkaufte Materialien. Zur Schätzung dieser Einnahmen liegen derzeit noch keine zuverläßigen Anhaltspunkte vor und wir setzen daher den bescheidenen Betrag von Fr. 3000 an, in der Meinung, daß derselbe jedenfalls erreicht werde.

3. Eisenbahnwesen.

Da mit der Vollendung des Baues der Gotthardbahn die Ausgaben des Bundes für Bauaufsicht aufhören, so fällt inskünftig auch die Einnahmerubrik für bezügliche Rückvergütungen weg.

1. Für die P f a n d b u c h gilt die gemachte die Höhe Fr. 4000

und L ö s c h u n g s g e b u h r e n Fr. 4000 schon anläßlich der Büdgetaufstellung früherer Jahre Bemerkung, daß mangels genügender Anhaltspunkte über der voraussichtlich eingehenden Gebühren der Ansatz von pro memoria beibehalten werden muß.

B. 1882 Fr. 4,000. -- R. 1881 ,, 13,266.61

2. K o n z e s s i o n s g e b ü h r e n

.

.

.

Fr. 17,000

B. 1882 Fr. 14,900 R. 1881 ,, 13,400 Die nach Maßgabe der Betriebsergebnisse vom Jahr 1881 im Jahr 1882 zur Erhebung gekommenen Konzessionsgebühren betragen:

97 Von der Zürich-Zug-Luzern-Bahn .

.

.

,, ,, Rigibahn, in Luzern .

.

.

,, ,, Drahtseilbahn am Gießbach .

.

,, den Reichsbahnen in Elsaß-Lothringen (St. Louis-Basel) zirka

Fr. 6,700 ,, 1,400 ,, 200 ,,

2,000

Fr. 10,300 Nach den bisher bekannt gewordenen Betriebsergebnissen im Jahr 1882 dürften die für dieses Jahr von der Zürich-Zug-LuzernBahn zu bezahlenden und im Jahr 1883 in Einnahme kommenden Gebühren sich verdoppeln; während es unwahrscheinlich ist, daß der Ertrag anderer Unternehmungen die Ziffer erreichen wird, welche nach Art. 19 des Eisenbahngesetzes von 1872 zum Bezug einer Kqnzessionsgebühr berechtigt.

Daher Voranschlag Fr. 17,000 3. V e r k a u f von D r u c k s a c h e n .

.

.

Fr. 3750 B; 1882 Fr. 3750. -- R. 1881 ,, 1243. 50 Die wirklichen Einnahmen im Jahr 1882 werden den Voranschlag übersteigen. Da sie aber zum größten Theil aus dem Verkauf der Berichte über den Gotthardbahnbau herrühren, der nur noch in geringerem Umfang ins Jahr 1883 hinüber reichen wird, so glauben wir, uns mit dem bisherigen Ansatz begnügen zu sollen, nämlich : Aus dem Verkauf von Gotthardbahnberichten zirka Fr. 2000 ·,, -n ,,· V) Eisenbahnkarten zirka ,, 500 ,, ,, ,, ,, Bahnübersichtsprofilen zirka ,, 500 ,, ,, ,, der Eisenbahnstatistik u. s. w. zirka ,, 750 ' Fr. 3750

Fünfter Abschnitt.

Unvorhergesehenes.

Verschiedenes

.

.

Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

.

.

.

.

.

Fr. 1939

98

Zusammenzug der Einnahmen.

I. Ertrag der Liegenschaften und Kapitalien.

A. Liegenschaften B. Kapitalien

Fr.

,,

169,279 733,000

Fr.

902,279

Fr.

,,

18,000 13,000

Fr.

31,000

II. Allgemeine Verwaltung.

A. Bundeskanzlei B. Bundesgericht

III. Departemente.

A . Politisches Departement .

.

B. Justiz- und Polizeidepartement C . Militärdepartement .

.

.

D. Finanz- und Zolldepartement: Finanzverwaltung .'

14,000 . Fr.

200 . ,, .

. 3,463,632

.

.

.

Zollverwaltung .

.

.

.

.

E. Handels- und Landwirthschaftsdepartement F. Post- und Eisenbahndepartement: Postverwaltung .

.

.

.

.

Telegraphenverwaltung .

.

.

.

Eisenbahnwesen .

.

.

.

.

_ 7,616,000 ,, 18,250,000 41,500 , 15,442,000 ,, 2,594,700 24,750 Fr. 47,446,782

IV. Unvorhergesehenes Total der muthmaßlichen Einnahmen

Fr.

.

.

1,939

. F r . 48,382,000

99

A u s g a b e n.

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung des Anleihens.

A. A n l e i h e n - A m o r t i s a t i o n , dritte Quote

Fr.

514,000

B. A n l e i h e n - Z i n s e.

Jahreszins von Fr. 34,030,500 à 4 % .

.

.

weniger den Semesterzins von den am 30. Juni zur Rückzahlung gelangenden Fr. 514,000.

,,

1,350,940

,,

5,000

C. P r o v i s i o n und S p e s e n auf der Amortisation und Verzinsung des Anleihens

Fr. 1,869,940 B. 1882 R. 1881

Fr. 1,870,100. -- ,, 1,870,582. 82

Der Ansatz bedarf keiner nähern Begründung, da Kapitalrückzahlung und Verzinsung des Anleihens programmgemäß vorgesehen sind.

100

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrath.

1) Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder u n d Kommissionen .

.

.

. F r . 180,000 2) Taggelder und Reiseentschädigung an den Uebersetzer ,, 2,000 3) Bedienung ,, 2,500 Fr. 184,500 B. 1882 R. 1881

Fr. 184,500. -- ,, 238,628. 95

Es haben im Vorjahre ausnahmsweise vier Sessionen stattgefunden, deren Kosten Fr. 238,628. 95 betrugen ; für drei Sessionen soll der bisherige Büdgetansatz ausreichen.

B. Ständerath.

1) Taggelder und Reiseentschädigungen an Kommissionen 2) Taggelder und Beiseentschädigung an den Uebersetzer 3) Bedienung

Fr. 4,700 ,, 2,000 ,, 1,800 Fr. 8,500

B. 1882 Fr. 8,500. -- R, 1881 ,, 13,465. 70 Die gleiche Motivirung gilt hier, wie beim Nationalrath.

C. Bundesrath.

Gehalt des Präsidenten und der Mitglieder B. 1882 Fr. 85,500. -- R. 1881 ,, 86,453. 40

.

. Fr. 85,500

101

1)

D. Bundeskanzlei.

P e r s o n al : Fr.

a. Kanzler (incl. Wohnungsentschädigung) b. Stellvertreter des Kanzlers (incl. Wohnungsentschädigung) .

.

.

.

.

. ,, c . Zwei Kanzleisekretäre .

.

.

. ,, ,, d. Registratur und Unterregistrator e . Uebersetzungen .

.

.

.

. ,, ,, f. Kalligraph, Kanzlisten und Kopiaturen ,, Weibel g.

h. Abwarte im Bundesrathhause .

·n

11,000 7,000 10,200 9,500 19,000 37,000 14,000

Fr. 107,700 B. 1882 Fr. 115,500. -- R. 1881 ,, 105,181. 88

2) M a t e r i al: Fr. 120,000 a. Druckkosten und Lithographie .

15,000 b . Buchbinderrechnungen .

.

.

. ,, 8,000 c. Literarische Anschaffungen ·n d. Schreibmaterialien .

.

. -- -1 8 ,000 ·n e . Porti u n d Télégraphie .

.

.

. ,, 15,000 f. Beleuchtung, Heizung und Wasserversorgung ·n 700 g; Dienstkleidung .

.

.

.

.

·n 2,500 h. Konsulate (Register, Insertionen etc.)

tt i. Gartenanlagen beim Bundesrathhause n 2,500 k . Verschiedenes .

.

.

.

.

. T) Fr. 181,700 B. 1882 Fr. 196,400. -- 193,027. 28 R. 1881 Unter den Ausgaben kommen die Ansätze 1. h. ,,Abwart im Bundesrathhause", 2. f. ,,Beleuchtung, Heizung und Wasserversorgung" und 2. i. ,,Gartenanlagen beim Bundesrathhause" hier in Wegfall, weil der Hausdienst seit Neujahr 1882 dem Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen, überbunden ist. Aus dem gleichen Grunde hat auch der Posten 2. k. ,,Verschiedenes" eine Herabsetzung um Fr. 1000 erfahren.

102 Im Uebrigen schließen sich die Ansätze genau denen des Vorjahres an, und wir glauben daher, von einer weitern Begründung derselben Umgang nehmen zu können.

Dagegen behalten wir uns wie bis anhin vor, für außerordentliche , durch allfällige eidgenössische Abstimmungen verursachte Druckkosten besondere Nachkredite zu'verlangen (zu vergleichen Botschaft zum Budget pro 1881, vom 13. Oktober 1880, Bundesblatt 1880, IV, 146).

E. Bundesgericht.

1) G e r i c h t s h o f : a. Gehalt des Präsidenten und der Mitglieder Fr.

b. Entschädigung der Ersatzmänner .

. ,, 2) G e r i c h t s k a n z l e i : a. Besoldung der beiden Gerichtsschreiber . ,, b. Besoldung des Kanzleipersonals .

. ,, c . Hauswart u n d Weibel .

.

.

- n 3) A l l g e m e i n e A u s g a b e n : a. Bibliothek . . . . .

.

.

. ,, b. Kanzleibedürfnisse, Druck- und Buchbinder·-' kosten, Zeitschriften, Reiseauslagen etc. . ,, c. Beleuchtung und Beheizung .

^ d. Publikation bundesgerichtlicher Entscheide ,,

91,000 1,000 15,500 18,900 5,800 2,000 8,000 2,500 5,000

Fr. 149,700 B. 1882 R. 1881

Fr. 149,500. ,, 146,088. 60

Ad E. 2. b. Gerichtskanzlei. Besoldung des Kanzleipersonals Fr. 18,900 gegenüber Fr. 18,700 des letzten Jahres.

Die Vermehrung rührt davon her, daß das Bundesgericht, gestützt auf die Artikel 2 und 3 des Bundesgesetzes vom 28. März 1879 und Artikel 2 desjenigen vom 2. August 1873, die Besoldung eines Kanzlisten von Fr. 2500 auf Fr. 2700 erhöht hat.

103

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen, A. Politisches Departement.

1) S e k r e t ä r

Fr.

B. 1882 Fr. 5000 R. 1881 ,, 5000 Ohne Aenderung (Bundesgesetz vom 2. August ·1873, A. S. IX).

2) A u s f e r t i g u n g e n und K o p i a t u r e n (Vollzug des Bundesgesetzes betreffend Naturalisationen) .

.

.

.

.

.

- T I B. 1882 Fr. 3000 Ohne Aenderung In unserer Botschaft vom 31. Oktober 1881 über den Voranschlag pro 1882 haben wir die Gründe auseinandergesetzt, welche diesen Kredit für das Politische Departement zur Notwendigkeit machen. Wir kommen deßhalb hier nicht darauf zurück. Wir fügen nur bei, daß die Frage über Revision des allgemeinen Gesetzes über Besoldung der eidgenössischen Beamten und Angestellten uns bewogen hat, den Entwurf des Spezialgesetzes, wovon die Rede war, zu verschieben. Sollte diese Revision nicht nächstens vorgenommen werden, so werden wir uns beehren, Ihnen einen Gesetzentwurf über Reorganisation der politischen Departementskanzlei auf gesetzlichem Wege vorzulegen.

3) G e s a n d t s c h a f t in Pa ris .

.

. ,, 4) ,, ,, Rom .

.

. ,, 5) ,, ,, Wien . ,, 6) ,, ,,Berlin .

.

. ,, B. 1882 Fr. 170,000 R. 1881 ,, 170,000

5,000

3,000

50,000 40,000 40,000 40,000

Uebertrag Fr. 178,000

104

Uebertrag Ohne Aenderung (Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1872, Off. S. XI, 24).

7) G e s a n d t s c h a f t in W a s h i n g t o n (Bundesbeschluß vom 28. Januar 1882 , A. S.

n. F. VI, 157) Diese Rubrik, welche zum ersten Mal in unserm Budget erscheint, benöthigt keiner weitern Begründung.

Der angeführte Kreditbetrag ist durch den Bundesbeschluß ,,Vertretung der Schweiz in Washington"1 festgestellt.

8) K o n s u l a t e

Fr. 178,000

,,

50,000

,,

77,000

,,

16,500

,,

12,000

,,

3,000

B. 1882 Fr. 89,000 R. 1881 ,, 82,000 Wir werden wahrscheinlich genöthigt sein, die jährliche Entschädigung an zwei oder sogar drei Konsulate zu erhöhen. Wir ersehen daraus eine Mehrausgabe von circa Fr. 2500--3000; aber da anderseits die dem schweizerischen Generalkonsulat in Washington zutreffende Entschädigung durch Umwandlung desselben in eine schweizerische Gesandtschaft bei den Vereinigten Staaten von diesem Posten wegfallt, so - können wir , unter Beibehaltung der Fr. 1000 für Unvorhergesehenes, den Kreditbetrag für die Konsulate um Fr. 12,000 vermindern.

9) B e i t r ä g e an s c h w ei z er i s c h e H i l f s g e s e l l s c h a f t e n im A u s l a n d e .

.

B. 1882 Fr. 16,500 R. 1881 ,, 16,000 Ohne Aenderung.

10) E i d g e n ö s s i s c h e R e p r ä s e n t a n t e n undKommissarien .

.

.

.

B. 1882 Fr. 12,000. -- R. 1881 ,, 40,707. 25 Ohne Aenderung.

11) R e p r ä s e n t a t i o n s k o s t e n .

.

B. 1882 Fr. 3000. R. 1881 ,, 5433. 90 Ohne Aenderung.

.

Uebertrag

Fr. 336,500

105

Uebertrag Fr. 336,500 12) U n v o r h e r g e s e h e n e s .

.

.

. ,, 500 Wir fügen diese neue Rubrik bei, damit wir vorkommenden Falls nicht mehr genöthigt sind, die kleinen Ausgaben, welche unvermutheter Weise im Laufe des Jahres sich ergeben können, auf Rechnung der Bundeskanzlei zu setzen.

Fr. 337,000 B. 1882 Fr. 298,500. -- R. 1881 ,, 319,141. 15 B. Departement des Innern.

1. Kanzlei.

Allgemeine Ausgaben.

1) B e s o l d u n g e n : a. Sekretär b. Sekretär-Bibliothekar c. Uebersetzer .

.

.

.

.

d. Kanzlist .

.

.

.

. ·

.

Fr.

,, ,, ,, Fr.

B. 1882 R. 1881

5,500 4,500 3,500 3,000 16,500

Fr. 16,500 ,, 18,600

2) A r c h i v e : a. Staatsarchivar zu Fr. 5000 und Unterarchivar zu Fr. 4500 Fr.

b. Gehilfe ,, c. Fortsetzung des Gesammtrepertoriums der altern eidgenössischen Abschiede .

.

,, Dem Berichte des Oberredaktors der Abschiedesammlung gemäß wird der letztere Posten gebildet aus : Redaktionshonorare .

.

.

. F r . 4800 Druckkosten .

.

.

,, 2000 Reiseauslagen .

.

.

.

.

.300 Literatur, "Porti etc ,, 300

9,500 3,200 7,400

Fr. 7400 Uebertrag

Fr. 35,600

106

Uebertrag Die büdgetirten Druckkosten sind um Fr. 3000 geringer als letztes Jahr und auch der reduzirte Betrag wurde nur auf den Fall in's Budget eingestellt, als die Druckvollendung des Bandes VI, 2 (1681--1712) nicht noch 1882 erfolgen sollte und dann bereits aus dem Kredite dieses Jahres bezahlt werden könnte.

d. Repertoriurn der eidgenössischen Abschiede der Mediationszeit (1803-1813) .

.

Es ist dies lediglich die Erneuerung des schon genehmigten, aber noch nicht verwendeten Kredits.

e. Aktensammlung aus der Zeit der Helvetik (1798--1803) Die Erhöhung dieses Kredites um Fr. 1000 erscheint dadurch gerechtfertigt, daß für die Zukunft -der Redaktor dieser Sammlung, welcher von anderweitigen Verpflichtungen frei geworden ist, nunmehr seine volle Thätigkeit dieser Aufgabe wird zuwenden können.

f. Sammlung von Abschriften der in Paris befindlichen Depeschen der französischen Gesandten in der Schweiz an ihre Regierung Nachdem in der letzten Junisession für dieses neue Unternehmen ein erster Kredit bewilligt worden ist, erscheint dasselbe andurch zum ersten Mal im ordentlichen Jahresbüdget. Zur Begründnng der Höhe des Büdgetansatzes diene die Bemerkung, daß, da schon die Leitung und Ueberwachung dieser Abschriftensammlung jährlich Fr. 3000 erfordert, die möglichste Förderung der Arbeit durch die Gewährung größerer Jahreskredite im Interesse der Bundeskasse liegt.

g) Münz- und Medaillensamnilung

Fr. 35,600

,,

2,000

,,

4,000

,,

10,000

,,

600

Fr. 36,700 B. 1882 Fr. 28,700. R. 1881 ,, 30,298. 70 3) G e s u n d h e i t s w e s e n .

.

.

B. 1882 Fr. 20,000. -- R. 1881 ,, 2,790. 20

.

Fr. 5,000

107

4) U n v o r h e r g e s e h e n e s .

.

.

B. 1882 Fr. 5,000. R. 1881 ,, 11,711. 66

.

Fr.

5,000

Besondere Ausgaben.

1) B e i t r ä g e an A r b e i t e n s c h w e i z e r i s c h e r V e r e i n e : a. Schweizerischer Kunstverein .

.

. Fr. 6,000 Begründung wie seit 1874.

b. Schweizerische Chroniken (allgemeine geschichtsforschende Gesellschaft) Fr. 2,200 Unter Verweisung anf das Subventionsgesuch dieser Gesellschaft, die ihre Ausgaben auf Fr. 3310 büdgetirt.

c. Mitteleuropäische Gradmessung (schweizerische naturforschende Gesellschaft, geodätische Kommission) Fr. 15,000 Unter Verweisung auf ihr zur Disposition stehendes Sitzungsprotokoll veranschlagt die geodätische Kommission ihre Jahresausgaben, welche von 1884 oder doch von 1885 an eine erhebliche Reduktion gestatten sollen, wie folgt : Triangulation der Verbindungsnetze der drei Grundlinien Fr. 7,500 Kompensationsrechnung dieser Netze ,, 2,500 Kompensationsrechnung des hypsometrischen Netzes ,, 2,500 Druck der achten Lieferung des Nivellements .

,, 700 Interne und internationale Sitzungen ,, 1,000 Druckkosten und Verschiedenes ,, 800 Fr. 15,000 d. Geologische Karte der Schweiz (schweizerische naturforschende Gesellschaft, geologische Kommission) Fr. 15,000 Die geologische Kommission hofft mit diesem und einem weitern Kredit von gleicher Höhe die von ihr im Jahr 1860 übernommene Herstellung der geologischen Karte der Schweiz vollenden zu können.

e. Meteorologische Beobachtungen (schweizerische meteorologische Zentralanstalt in Zürich) .

. Fr. 25,000 Der Büdgetansatz entspricht dem Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1880 (A. S. n. F. Bd. V, 358). Im Uebrigen wird auf das bezügliche Speziai budget verwiesen.

108 f. Idiotikon für die deutsch-schweizerischen Mundarten Fr. 4,500 Diese auch das letzte Jahr gewährte Subvention findet in dea im vorigen Büdgetbericht entwickelten Gründen um so eher ihre Rechtfertigung, als der geschäftsleitende Ausschuß für diese Unternehmung den büdgetirten Jahresausgaben von Fr. 7400 nur Fr. 3500 muthmaßliche Einnahmen gegenüber stellen kann.

g. Beitrag an die schweizerische statistische Gesellschaft Fr. 1,000 2) Beitrag an den V e r s i c h e r u n g s v e r e i n der eidgen ö s s i s c h e n B e a m t e n u n d B e d i e n s t e t e n Fr. 50,000 Die sich gleich gebliebenen Gründe für die Höhe dieses Beitrags sind im letzten Büdgetbericht genannt wo.rden.

3) B e i t r a g an per in an e n t e S c h u l a u s S t e l l u n g e n Fr. 3,000 4) A r b e i t s t i s c h am z o o l o g i s c h e n I n s t i t u t in N e a p e l Fr. 2,000 Es wird auf die dem vorjährigen Budget beigegebene Begründung verwiesen.

II. Statistisches Bureau.

1) Besoldungen : a. Direktor b. Sekretär c. Revisor und Kanzlist d. Gehilfen und provisorische Hilfsarbeiter

.

Fr. 6,000 ,, 3,600 ,, 6,700 ,, 25,000 Fr. 41,300

2) Entschädigung an die Zivilstandsbeamten und Ehescheidungsgerichte für die Ausfüllung von Zählkarten 3) Druckarbeiten 4) Entschädigung für statistische Beiträge und Uebersetzungen 5) Büreaubedarf und Bibliothek 6) Reisekosten und Verschiedenes

,, 10,000 ,, 12,000 ,, ,, ,,

1,000 3,000 500

Fr. 67,800

B. 1882 R. 1881

Fr. 70,472. -- ,, 62,602. 40

109

Von den unter l, d. büdgetirten Fr. 25,000 nimmt die Besoldung von sechs ständigen Gehilfen Fr. 12,920 in Anspruch; die übrigen Fr. 12,080 sind an zehn provisorische Hilfsarbeiter zu verausgaben, welche während etwa acht Monaten zur rascheren Ausführung der Statistik der Beschäftigungsarten der schweizerischen Bevölkerung vom 1. Dezember 1880 vom statistischen Bureau benöthigt werden.

Die übrigen Posten entsprechen den gewohnten Ansätzen.

III. Bauwesen.

4. Besoldungen.

a. Oberbauinspektor Fr.

b. Adjunkt ,, c . Ingenieur-Sekretär .

.

.

.

.

.

d . Ingenieur .

.

.

.

.

.

. ^ e. Zeichner ,, f. Kanzlist ,, g. Kopiaturen ,, h. Bauaufsicht in Thun und -weitere Aushülfe bei dem Hochbauwesen .

.

.

.

.

,,

8,000 5,500 4,000 3,600 3,000 3,000 2,200 5,400

Fr. 34,700 B. 1882 Fr. 32,500 R. 1881 ,, 29,491 Der Postea g figurirt zum ersten Male unter der Rubrik : ,,Besoldungen". Wir halten es nämlich für angezeigt, die Auslagen für Kopiaturen, die bis anhin jeweilen aus verschiedenen Krediten bestritten werden mußten, unter dieser Rubrik aufzunehmen. Infolge der stetigen Zunahme der Geschäfte im Wasserbauwesen und der daherigen bedeutenden Vermehrung der zu besorgenden Kopiaturarbeiten kann die Anstellung eines ständigen Kopisten beim Baubüreau nicht mehr lange hinausgeschoben werden. Wir begnügen uns jedoch für einstweilen, Ihnen für provisorische Aushülfe in der Kanzlei des letztern die Aufnahme eines Postens von Fr. 2200 zu beantragen.

2 . Büreauauslagen .

B. 1882 R. 1881

.

.

.

Fr. 3000. -- ,, 2997. 32

.

.

F r . 3000

110 3. Reisen, Expertisen und hydrometrische Arbeiten.

a. Reisen und Expertisen b. Hydrometrische Arbeiten

Fr. 13,000 ,, 4,500 Fr. 17,500

B. 1882 R. 1881 4. Mobiliaranschaffung B. 1882 R. 1881

Fr. 17,500. -- ,, 17,502. 45 und Unterhalt

.

. Fr. 16,000

Fr. 16,000. -- ,, 30,998. 56

5. Unterhalt der eidgenössischen Gebäulichkeiten.

A. D e p a r t e m e n t des I n n e r n .

1. Bundesrathhaus 2. Postgebäude Bern 3. Sternwarte und übrige dem Bunde gehörende Gebäulichkeiten in Zürich

Fr. 5500 ,, 3000 ,,

1000

Fr. 9500 B. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t .

a. G e b ä u l i c h k e i t e n in Thun: 1) Verwaltungsgebäude mit Spital, Kaserne, Stallungen, Reitbahnen und Fourrageschuppen Fr.

2) Gebäulichkeiten der Munitionsfabrik und der Konstruktionswerkstätte ,, 3) Zeughäuser, Pontonschuppen und sonstige Gebäulichkeiten der Kriegsdepotverwaltung, sowie Gebäulichkeiten der Munitionskontrole und Munitionsdepotverwaltung .

.

,, b. K a s e r n e und R e i t b a h n in H e r i s a u , sowie K a n t i n e g e b ä u l i c h k e i t e n und Materialschuppen auf dem Breitfeld bei Winkeln ,,

8,700 4,000

2,800

4,500

Uebertrag Fr. 20,000

111 Uebertrag

Fr. 20,000

c. Z e u g h ä u s e r und M u n i t i o n s m a g a z i n e in Luzern , Rappersch wyl, Bellinzona, P a y e r n e , F r e i b ü r g , C h u r , Gü ml igen u n d Schwyz, Reitbahngebäude in Frauenfeld, F u h r w e r k s c h u p p e n in Belli nz o n a , G e b ä u l i c h k e i t e n bei der Waffenfabrik in Bern t

--

_ - _ _ -

..

,,

3,800

Fr. 23,800 C . F i n a n z - u n d Z o l l d e p a r t e m e n t.

a. F i n a n z w e s e n : 1) Pulvermühlegebäulichkeiten in Aubonne sammt Magazinen in Etoy und St-Prex .

Fr.

2) Pulvermühlegebäulichkeiten in Worblaufen, sammt Magazin in der Enge ,, 3) Pulvermühlegebäulichkeiten in Kriens, sammt Magazinen an der Birregg und in Altstetten « 4) Pulvermühlegebäulichkeiten in Chur sammt Magazin i n Goßau .

.

.

.

. ,, 5) Gebäulichkeiten auf der Thuner Allmend ·n 6} Gebäulichkeiten auf dem Breitfeld in Winkeln und am Hafnersberg daselbst fl

1,800

2,ooa 1,800 1,800 2,100

1,300 Fr. 10,800

b. Z o l l w e s e n : 1) Gebäulichkeiten im Zollgebiet Basel . · 2) ,, ,, ,, Schaffhausen .

3) Chur .

.

4) ,, ,, ,, Lugano .

5) ,, ,, ,, Lausanne 6) ,, Genf .

.

B

Fr.

,, ,, w

,, ,,

1800 900 900 1200 1400 1700

Fr. 7900

112 D. Post- und E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t .

1) 2) 3) 4)

Postgebäude in Genf Postgebäulichkeiten in Chur .

Postgebäude in Winterthur .

.

.

.

Postremisen in Château d'Oex, Saignelégier, Tavannes und Glovelier .

.

.

.

.

5) Magazine der Telegraphenverwaltung in Köniz .

Fr.

,, ,,

3000 2500 1100

,, ,,

600 600

Fr.

7800

Summa 5, Unterhalt der eidg. Gebäulichkeiten . Fr. 59,800 B. 1882 R. 1881

Fr. 45,700. ,, 42,594. 55

Infolge Ueberganges der Kaserne und der Reitbahn in Herisau ins Eigenthum des Bundes und zufolge Ankaufes von zehn theilweise sehr reparaturbedürftigen Gebäulichkeiten auf dem Exerzierfeld in Winkeln und am Hafnersberg daselbst, sowie wegen weiterer Vermehrung der eidgenössischen Gebäude durch Ankauf von Zollhäusern und von Oekonomiegebäuden auf dein Waffenplatz Thun und durch Erstellung von Neubauten, wie Munitionsmagazine, Reitbahnen, Fabrikgebäude in Thun und in verschiedenen Pulver'mühlen, Zollhäuser u. s. w. sind wir genöthigt, den Betrag für den Unterhalt der eidgenössischen Gebäulichkeiten auf obige Summe zu erhöhen. Hiezu trägt noch der Umstand bei, daß,-wie die Erfahrung nunmehr gezeigt hat, in den frühern Büdgetansätzen für den Unterhalt einzelner Gebäude zu geringe Beträge aufgenommen wor·den waren.

6. Erweiterungs- und Umbauarbeiten.

A. D e p a r t e m e n t des I n n e r n .

1) Einfriedigung der Anlagen im Hofe des Bundesrathhauses Fr. 5800 Wir beabsichtigen die provisorische Einfriedigung der Anlagen im Hofe des Bundesrathhauses durch eine definitive, aus Hartsteinsockel und leichtem schmiedeisernem Geländer bestehend, zu ersetzen und ersuchen Sie hiemit um Bewilligung des erforderlichen Kredites. Die Kosten werden sich laut Uebernahmsofferten auf ·Fr. 5800 belaufen.

113

2) Wasserversorgung der Sternwarte in Zürich Fr. 3200 Das Wasser für die Sternwarte in Zürich liefert gegenwärtig ein Sodbrunnen, dessen Schacht dicht neben der Abtrittgrube liegt.

Letzterer Umstand mag dazu beitragen, daß die Qualität des Wassers eine höchst mangelhafte ist. Ueberdies wird das Uebelriechen der Abtritte hauptsächlich bei Westwind in hohem Grade lästig. Wir glauben nun, diesen Uebelständen durch Einführung des Wassers in die Küche des Direktors der Sternwarte sowohl als in die Abtritte daselbst abhelfen zu sollen.

Die Kosten für die Zu- und Ableitung des Wassers, die nothwendigen Einrichtungen im Gebäude und für den Kübelraum, sowie der gesetzliche Dohlenbeitrag sind auf Fr. 3200 berechnet.

B. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t , a. Geb ä u l i c h k e i t e n in T h u n .

1) Ein großer Theil der in den Magazinen im Souterrain der Kaserne Thun untergebrachten Kasernen- und Stallgeräthschaften muß auf dem Boden abgelagert werden, wodurch Vieles schadhaft und der so nöthige Arbeitsraum damit bedeckt wird. Behufs Vermeidung der daherigen Uebelstäode ist die Anbringung von Tablargestellen nothwendig, deren Kosten devisirt sind auf . Fr. 1100 2) Wir haben im letzten Winter einige Offizierszimmer in der Thuner Kaserne etwas wohnlicher ausstatten, das heißt solche mit Brusttäfel versehen, die Wände tapeziren, das Holzwerk mit' Oelfarbe anstreichen, sowie verschiedene ausgelaufene tannene Zimmermannsböden durch eichene Riemenböden ersetzen lassen.

Wir wünschen nun, diese gewiß ganz berechtigten Arbeiten nach und nach in sämtntlichen Offizierszimmern und Bureaux der Thuner Kaserne durchzuführen und ersuchen Sie, uns hiefür pro 1883 einen Kredit zu bewilligen von Fr. 3200 3) Um den fortwährenden Klagen der Truppen über mangelhafte Beleuchtung, besonders im Früh- und Spätjahre, wo der Stalldienst bei Nacht besorgt werden muß abzuhelfen, ist die Einführung der Gasbeleuchtung in den Stallungen und Reitbahnen, wie solches auf andern Waffenplätzen der Fall ist, sehr erwünscht.

Wir beantragen deßhalb Aufnahme der erforderlichen Kredite für Einrichtung der Gasbeleuchtung in der einen Hälfte der Stallungen, sowie in einer Reitbahn. Laut Berechnung werden die Kosten zu stehen kommen a u f .

.

.

.

.

.

. F r . 3000 Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

9

114

4) Wir haben im letzten Jahre in den Stallungen Nr. l und 2 mit der Ersetzung des angefaulten Holzbodens durch Holzpflästerung und der in defektem Zustande sich befindlichen Holzbekleidung längs der Krippen durch Cementverputz, sowie mit der Umpflästerung des Bodens beginnen lassen und wünschen diese Arbeiten in den übrigen Stallungen fortsetzen zu lassen und zwar im nächsten Jahre jn Nr. 4, 5 und 6.

Die bezügliche Kostenberechnung stellt sich auf . Fr. 3200 5) Wir beabsichtigen, das durch seinen Betrieb mit großen Kosten verbundene Hafermagazin in der alten Kaserne in der Stadt Thun aufzuheben und als Ersatz einen Theil der über den gewölbten Stallungen befindlichen Räume so einzurichten, daß daselbst sich etwa sechs Wagenladungen Hafer magaziniren lassen. Wir ersuchen um Bewilligung des erforderlichen Kredites für die nothwendigen Einrichtungen, welche devisirt sind auf .

.

. Fr. 1700 6) Der Kriegsdepotverwaltung muß der der Konstruktionswerkstätte für die Unterbringung ihrer Malerei eingeräumte Theil des Erdgeschosses des Zeughauses Nr. 2 wegen Platzmangel und aus dem weitern Grunde wieder zugewiesen werden, um durch stetes Offenhalten der Giebelthore bei guter Witterung bessere Ventilation in das wegen zu tiefer Lage ungünstige, dem Material schädliche Magazin zu bringen.

Der Konstruktionswerkstätte muß jedoch der für die Malerei unerläßliche Raum anderwärts angewiesen werden und es kann dies am besten dadurch geschehen, daß ein Theil des großen Holzschuppens der Konstruktionswerkstätte umgebaut und als Malerwerkstätte eingerichtet und dagegen bei dem kleinern Holzschuppen ein Anbau erstellt werde.

Laut Plan und detaillirtem Devis werden die Kosten zu stehen kommen auf Fr. 9900 7) Wie vorstehend angedeutet, bilden sich im Zeughause Nr. 2 hauptsächlich bei hoher äußerer Temperatur feuchte Niederschläge.

Um die daherigen nachtheiligen Folgen für das Material zu verhindern, glauben wir, neben den existirenden Thoren auch auf der Süd-, Ost- und West-Façade noch eiserne Gitterthore anbringen lassen zu sollen, um auf diese Weise eine starke Ventilation des Erdgeschoßraumes des Zeughauses zu ermöglichen.

Die Gitterthore sind veranschlagt zu .

. Fr. 1600 8) Längs den Façaden des Zeughauses Nr. 2 müssen eiserne Barrieren zum Anbinden der Pferde erstellt werden, welche laut Devis kosten werden .

.

.

.

.

.

. F r . 1100

115

9) Für Pflasterung des Platzes vor der Süd-, West- und OstFaçade des Pontonschuppens Nr. 2, sowie der Plätze vor den Einfahrtsthoren des Pontonschuppens Nr. l und des Zeughauses Nr. 2 nehmen w i r d i e Summe a u f v o n .

.

.

.

. F r . 1800 10) Beim Munitionsmagazin Nr. 15 an der Aare ist die Erstellung eines Vorschermes längs der südlichen Umfassungsmauer behufs Unterbringung von leeren Kisten und zur Benützung als Packungsraum ein dringendes Bedürfniß.

Laut Plan und Kostenberechnung muss hiefür vorgesehen werden Fr. 900 11) Ein ebenso dringendes Bedürfniss ist die Erstellung eines Vorschermes mit Gestellen längs der südlichen Umfassungsmauer des Munitionsmagazins in der Roßweid, welche Einrichtung zur Uuterbringung der leeren 15cm Geschosse der für den Waffenplatz Thun zugeschiedenen Depotmunition dienen soll.

Die Kosten sind laut Plan und Devis berechnet auf Fr. 700 b. R e i t b a h n in F r a u e n f e l d .

Die neue Reitbahn mit Exerzierschuppen in Frauenfeld befindet sich nun zwei Jahre im Gebrauch und es ist nicht mehr zu befürchten, daß sich deren Holzverschalung noch mehr ziehen wird.

Wir beantragen nun, dieselbe mit einem dreimaligen Oelfarbanstrich versehen zu lassen, was eine Ausgabe verursachen wird von Fr. 1600 c. E r r i c h t u n g von G e s c h i r r g e s t e l l e n in den acht Divisionsdepots.

Nachdem nunmehr die Organisation des Materiellen für die Landwehrtruppen nächste Zeit in Aussicht genommen ist, müßen "wir in den verschiedenen Depots die nöthigen Gestelle für Reitzeuge und Zugpferdgeschirre errichten lassen.

Es sollen vorläufig 216 Reitzeug- und 1744 Zugpferdgeschirrgestelle ausgeführt werden, welche kosten werden circa Fr. 7800 C. F i n a n z - und Z o l l d e p a r t e m e n t , a. F i n a n z w e s e n .

1) Die hölzernen Einfriedigungen der Pulvermagazine in Etoy und St. Prex befinden sich in so baufälligem Zustande, daß eine

116 gründliche Reparatur derselben nicht mehr thunlich ist. Um den diesfalls an den Bundesrath gerichteten Petitionen der umliegenden Gemeinden wegen deren Gefährdung durch Explosionen gerecht zu werden, beantragen wir die Erstellung neuer, bedeutend höherer Einfriedigungen und zwar aus eisernen, oben zugespitzten Stäben auf hartsteinernem Sockel.

Die daherigen Kosten, diejenigen von 4 Einfahrtsthoren inbegriffen, werden zu stehen kommen auf .

.

. Fr. 10,400 2) Auch die schon öfters repavirte Einfriedigung um das große Pulvermagazin bei der Pulvermühle Chur muß notwendiger Weise durch eine neue ersetzt werden. Dieselbe kann jedoch, weil von der Straße abgelegen, etwas niederer als die oben erwähnten gehalten und zudem theilweise in Holz konstruirt werden.

Diese Ausgabe wird sich beziffern auf circa . Fr. 3700 b. Z o l l w e s e n .

1) Das nur zwei Zimmer und eine Küche enthaltende Zollhäuschen in Thonex dient gegenwärtig einzig als Unterkunft für das Zollbüreau und den Grenzwächterposten. Es ist nun in verschiedener Beziehung sehr zu wünschen, daß auch für die Familie des mit dem Zollbezug daselbst betrauten Grenzwächters Wohnung geschaffen werde, weßhalb wir beabsichtigen, das Gebäude durch einen Anbau und durch Aufbau eines Stockwerkes angemeßen vergrößern und unterkellern zu laßen, welche Arbeiten laut Plan und detaillirtem Devis eine Summe erfordern werden von Fr. 13,000 2) Das Zollgebäude in Monstein-Au bedarf außergewöhnlicher Reparaturen, als Erstellung von neuen Fenstern, Ausbesserung und Anstrich sämmtlicher Façaden, Vertäfelung und Anstrich mehrerer Zimmer u. s. w., für welche nicht länger aufzuschiebenden Arbeiten wir einen Betrag aufnehmen müssen von .

.

. Fr. 1300 D. Post- und E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t .

1) Die Erstellung einer Altane auf dem Postgebäude in Winterthur, von den Miethern der Privatwohnungen in demselben schon längst verlangt, ist ein unabweisliches Bedürfnis. Wir ersuchen um Bewilligung eines bezüglichen Postens, welcher sich laut Plan u n d Devis beziffern wird a u f .

.

.

.

. F r . 1700 2) Die Einrichtung einer Wohnung für den Posthalter in Glovelier in einem Anbau an die Postwagenremise beim Bahnhofe, daselbst muss als äußerst wünschenswerth bezeichnet werden, da

117 es im Interesse der Verwaltung liegt, daß dieser Beamte in der Nähe des Bureaus, welches in der Wagenremise untergebracht ist, wohnen kann.

Zur Zeit ist dies in Ermangelung eines Wohnraumes beim Postbureau und bei der nicht unbedeutenden Entfernung des Bahnhofes Glovelier vom Dorfe nicht möglich.

Die Kosten für die Anbaute mit Unterkellerung, die nothwendigen Veränderungen am Postbureau, die Erstellung von Abtritten für die Wohnung und das die Postwagen benutzende Publikum, sowie für den Landankauf sind laut Plan und Devis augeschlagen zu Fr. 12,800 Summa 6, Erweiterungs- und Umbauarbeiten .

B. 1882 R. 1881

. Fr. 89,500

Fr. 63,050. -- ,, 245,154. 03

7. Bauliche Arbeiten in gemietheten Gebäuden.

1) Für auf Kosten des Bundes auszuführende bauliche Arbeiten in den verschiedenen vom Bunde gemietheten Gebäuden müssen wir auch für das nächste Jahr einen Posten aufnehmen von Fr. 1000 2) Der innere Unterhalt des vom Kanton Bern der Eidgenossenschaft zur Benützung überlassenen Münzgebäudes ist Sache des Bundes. Wir sind gezwungen, demnächst verschiedene eingehende Reparaturen daselbst in Ausführung bringen zu lassen, und setzen hiefür eine Summe a u s v o n .

.

.

.

.

. Fr. 900 Summa 7, Bauliche Arbeiten in gemietheten Gebäuden B. 1882 Fr. 1000. -- R. 1881 ,, 2912. 34

Fr, 1900

8. Neubauten.

1) L ö s c h g e r ä t h s c h a f t s m a g a z i n in T h u n .

Die Eidgenossenschaft besitzt in Thun ein ansehnliches Löschmaterial, welches jedoch in verschiedenen Gebäuden und meist so untergebracht ist, daß es im Bedarfsfalle nur schwer mobil gemacht werden könnte. Es empfiehlt sich, dieses Material in einem central gelegenen Magazin zu sammeln und zwekentsprechend unterzubringen.

118 Da sich jedoch ein geeigneter Raum nicht ausfindig machen läßt, so muß die Erstellung eines besondern Gebäudes in Aussicht genommen werden, was laut Plan und Devis eine Ausgabe verursachen wird von Fr. 3700 2) E r s t e l l u n g einer n e u e n S c h u ß l i n i e für die M u n i t i o n s k o n t r o l e in Thun.

Die Munitionskontrole verfügt zur Zeit nur über eine Schußlinie von 100 m. Länge und ist für alle Versuche, welche eine größere Distanz erfordern, auf Benützung der Schußlinie im Kandergrien angewiesen, welche circa 3 Kilometer vom Bureau entfernt und deren Benützung mit großem Zeitverlust und Unkosten verbunden ist.

Wir beantragen daher die Errichtung einer Schußlinie von 225 m. Länge und theilweiser Benützung der der Eidgenossenschaft gehörenden Kiesgrube zwischen der Centralbahnlinie und dem Munitionsfabrikgebäude Nr. 3.

Die Arbeiten incl. Schießhütte sind nach dem aufgestellten Projekt berechnet zu Fr. 2500 3) U m b a u d e r S c h i e ß l o k a l i t ä t H e r i s a u.

Die Schießlokalität bei Herisau ist durchwegs reparaturbedürftig, und es ist überdies eine Erweiterung der Aufstellungsplätze für die Schützen unerläßlich. Zu dem kommt, daß eine anstoßende Besitzung gegen Geschoßverirrungen -- die dahin fallen sollen -- sicherzustellen ist, um Inhibitionen gegen die Benutzung dieses Platzes zu vermeiden.

Der Kreisinstruktor, mit der nähern Untersuchung dieser Angelegenheit betraut, hat ein diesbezügliches Projekt durch einen Techniker ausarbeiten lassen, und es beziffern sich die Gesammtkosten auf Fr. 7500 um deren Gewährung wir nachsuchen.

4) F u h r w e r k s c h u p p e n in L u z e r n .

Das vorjährige Budget sah die Erstellung eines Fuhrwerkschuppens beim neuen Zeughaus in Luzern vor, als Theil einer Anlage, die für künftige Bedürfnisse zu vergrößern beabsichtigt war. Die weitere Prüfung dieser Verhältnisse, die sich bis ins Spärjahr hinauszog, hat nun ergeben, daß die Voraussetzungen, von denen man bei dieser Anlage glaubte ausgehen zu sollen, nicht in dem Maße zutreffen und daß die Vergrößerung dieses Magazins auf die Erstellung eines Fuhrwerkschuppens sich beschränken lassen wird.

1 9

Wir beabsichtigen nun, diese pro 1882 verschobene Baute im kommenden Jahr, weil dringend, auszuführen und suchen um den diesfalls nöthigen Kredit von Fr. 27,000 nach.

5) Schußlinie für die eidgenössische Waffenfabrik auf dem Wylerfeld bei Bern.

Im Budget pro 1880 war für die Erstellung dieser Schußlinie ein Kredit von Fr. 8900 bewilligt. Die Ausführung konnte dazumal nicht stattfinden, weil von Seite der Regierung von Bern eine Verlegung des Schießstandes auf dem Wylerfeld und im Anschlüsse zu diesem auch der Schußlinie für die Waffenfabrik auf dem sogenannten hintern Wyler in Anregung gebracht wurde, was längere und zwar resultatlose Verhandlungen zur Folge hatte. Die Erstellung der Schußlinie ist nun unvermeidlich geworden, daher wir den seiner Zeit bewilligten, jedoch nicht verwendeten Kredit neuerdings aufnehmen Fr. 8900 6) M u n i t i o n s g e b ä u d e in A a r a u .

Gemäß Art. 166 der Militärorganisation ist das Material der Positionsartillerie, der Parkkolonnen und des Depotparks durch den Bund unterzubringen und zu besorgen. Es konnte dies bis jetzt hauptsächlich infolge Mangels geeigneter Munitionsmagazine nur theilweise geschehen. Die Angelegenheit sollte indessen nicht länger mehr verschoben und namentlich auch mit der Formirung des Parks für die Landwehr begonnen werden. Für einmal beantragen wir die Erstellung eines Munitionsgebäudes in Aarau, welches laut Plan und Devis inclusive Landankauf kosten wird .

. Fr. 33,000 7) M u n i t i o n s ' g e b ä u d e in B r u g g .

Bisher mußten die Vorräthe an Munition und Explosivstoffen für die Genietruppen, deren Material in Brugg liegt, in einem hiezu sehr wenig geeigneten Lokale aufbewahrt werden.

Die hiegegen seit. Jahren laut gewordenen Reklamationen veranlassen uns, für den Waffenplatz Brugg die Erstellung eines kleinen Munitionsgebäudes in Aussicht zu nehmen.

Laut Plan und Kostenberechnung wird sich die daherige Ausgabe beziffern auf Fr. 2,800 8) P o l i r h a u s in der P u l v e r m ü h l e Chu r.

Die Polirfässer in der Pulvermühle Chur waren früher in dem im Jahre 1880 abgebrannten Menghause aufgestellt; es wurde jedoch

120

nur die eine Hälfte des letztern wieder aufgebaut, weßhalb die Polirfässer in zwei verschiedenen Gebäuden neben andern Apparaten placirt werden mußten.

Um nun auch für die Polirfässer wieder einen zweckmäßigem und sichern Betrieb herzustellen, ist die Vereinigung derselben in einem besondern Lokale erforderlich, wozu der in Aussicht genommene Bau eines Polirhauses dienen soll .

. Fr. 3,700 9) O e k o n o m i e g e b ä u d e

auf dem W a f f e n p l a t z in Thun.

Auf den für die Erweiterung der Schußlinie des Waffenplatzes Thun angekauften Grundstücken in den Gemeinden Thierachern, Uebeschi und Amsoldingen haben wir zwei ganz baufällige und den Geschossen im höchsten Grade ausgesetzt gewesene Wohnhäuser mit Bescheuerung auf Abbruch verkauft, so daß die Eidgenossenschaft hinter dem Hasliholz dermalen nur noch drei Häuser besitzt, von denen das eine sich nicht mehr in reparaturfähigem Zustande befindet.

Zur Unterbringung des Futters und Gewächses des umliegenden Landes, welches infolge der jüngsten Ankäufe auf circa 117 Hektaren ^ 325 Jucharten angewachsen ist und worauf nur vier kleine, zum Theil ebenfalls baufällige Oekonomiegebäude stehen, bedarf die Liegenschaftsverwaltung zweier großer Scheunen, wovon eine derselben vorläufig im Budgetjahr erbaut werden soll.

Soll die Finanzverwaltung aus dem theuer erkauften Grundeigenthum den größtmöglichen Nutzen ziehen können und nicht nur, wie bisher, eine eigentliche Raubwirthschaft betreiben , so ist die Erstellung genannter Bauten, durch welche die Aufätzung des Futters und damit die Erzeugung wohlfeilerer Düngmittel ermöglicht wird, ein unabweisbares Erforderniß. Die Notwendigkeit der Errichtung zweier solcher Oekonomiegebäude, selbstverständlich in vor den Artilleriegeschossen gedeckter Lage, erscheint um so dringender, als in nächster Zeit wieder einige Servitutsverträge voraussichtlich nicht erneuert werden und sodann der Ankauf der betreffenden Grundstücke, welche beinahe ganz gebäudelos sind, erfolgen muß.

Ein Oekonomiegebäude, welches laut Plan für die Unterbringung von 72 Stück Großvieh, circa 350 Klafter Heu und circa 5000 Fruchtgarben dienen soll, ist devisirt zu .

. Fr. 55,000

121

10) Waag- und H o l z h ä u s c h e n beim Z o l l g e b ä u d e Wiesen brücke.

Das jetzige, äußerst primitiv angelegte Waag- und Holzhaus bei der Zollstätte Wiesenbrücke befindet sich infolge Straßenkorrektion daselbst in einer Vertiefung, so daß der Zugang erschwert und zudem der Boden desselben zeitweise mit Wasser bedeckt ist. Solches sollte daher abgebrochen u n d , nachdem der vertiefte Terrainabschnitt mit kiesigem Matej-ial bis auf die Straßenhöhe aufgefüllt sein wird , auf dem alten Platze wieder aufgestellt werden. Das Holzwerk des Schuppens ist jedoch zu einem großen Theile faul, und auch die übrige Partie desselben befindet sich in so baufälligem Zustande, daß an eine Reparatur nicht mehr zu denken ist, sondern die Erstellung eines neuen Waag- und Zollhäuschens in Aussicht genommen werden muß.

Laut Plan und Devis wird dasselbe kosten .

. Fr. 1,700 11) Z o l l a b f e r t i g ü n g s h ä u s c h e n am Q u a i des P a q u i s in Genf.

Es hat sich die unabweisbare Nothwendigkeit eingestellt, am Landungsplatze des Quai des Paquis in Genf ein Häuschen zu errichten , in welchem der, beziehungsweise die mit Zollabfertigung der per Dampfboot daselbst von der Savoyer Seite her anlangenden Colli beauftragten Zollaufseher vor der Unbill der Witterung Schutz finden können.

Dasselbe ist laut Plan und Kostenberechnung veranschlagt zu Fr. 850 12) P o s t w a g e n r e m i s e mit S t a l l u n g e n in C h e x b r e s .

Die auf gemiethetem Terrain der Westbahnen am Bahnhofe in Chexbres stehende Postwagenremise, eine alte hölzerne Barake, welche seinerzeit einem Eisenbahnunternehmer abgekauft wurde, befindet sich, weil ohne steinernes Fundament und auch sonst nur äußerst leicht konstruirt, in einem so baufälligen Zustande, daß an eine gründliche Reparatur nicht zu denken und daher ein definitiver Neubau, wofür der Bauplatz acquirirt werden muß, durchaus geboten ist.

Die Remise, nach Plan zugleich Stallungen für acht Pferde, sowie ein Zimmer für die Kondukteure enthaltend, wird inclusive Ankauf des erforderlichen Terrains kosten circa . Fr. 11,400 Summa 8. Neubauten B. 1882 R. 1881

Fr. 158,050 Fr. 87,000. -- ,, 178,379. 54

122

9. Strassen- und Wasserbauten.

a. S t r a ß e n b a u t e n.

1) Unterhalt der sämmtlichen der Eidgenossenschaft gehörenden ^und von ihr zu unterhaltenden Straßen, Wege und Plätze auf den 'Liegenschaften in Thun Fr. 3,000 2) Die Erstellung einer Zufahrtsstraße von 3 m. Breite, zwischen der Malerwerkstätte der Konstruktionswerkstätte in Thun und dem Bahnkörper durchgehend und auf die Mitte des neuen Holzschuppens führend , ist durchaus nothwendig, indem bei anhaltendem Regenwetter der Boden zu weich ist, um mit beladenen Fuhrwerken durchkommen zu können.

Diese kleine Straßenanlage wird kosten .

.

. Fr. 200 3) Für die theüweise Versetzung der Telegraphenlinien auf dem Waffenplatz Thun und den von nun an durch unsere Bau Verwaltung zu besorgenden gewöhnlichen Unterhalt derselben müssen wir ·einen Betrag aufnehmen v o n .

.

.

.

.

. Fr. 600 4) Unterhalt der Straßen und Wege auf den Pulvermühlebesitzungen in Aubonne, Worblaufen, Kriens und Chur . Fr. 900 b. W a s s e r b a u t e n .

1. Neuanlagen zu Erstellung von Wasserkräften für die Militärwerkstätten in Thun und zu Verbesserung der Wasserversorgung für sämmtliche Gebäulichkeiten des Bundes daselbst Fr. 226,700 Schon seit längerer Zeit hegte man den Plan, die in den eidgenössischen Militärwerkstätten in Thun angewendete Dampfkraft durch Wasserkraft zu ersetzen, welche an der Aare daselbst in so reichlichem und durchaus konstantem Maße gewonnen werden kann.

Die erste Veranlassung, diese Aenderung ins Auge zu fassen, bildete ·die beim letzten deutsch-französischen Kriege gemachte Erfahrung, wie gerade zu Zeiten, wo die Fabrikation von Munition und anderm Kriegsbedarf am nothwendigsten, der Kohlenbezug für die Dampferzeugung am schwierigsten oder auch gar nicht möglich ist. Dann kam als weiterer Grund auch die damit erzielbare Kostenersparniß in Betracht.

Nach längern Unterhandlungen mit dem Gemeinderathe von Thun ist ein nun auch von der Gemeiade genehmigter Vertrag zum Abschlüsse gelangt, zufolge welchem dieselbe die Fassung und Zuleitung bis an das Gebiet des Bundes der zu Erstellung einer

123

Wasserkraft von 80 Pferden nöthigen Wassermenge und zugleich die Vermehrung des Wassers für Brunnen und Hydranten bei den Militäranstalten übernimmt, zu welch' letzterm die bisher namentlich mit Rücksicht auf die Löschanstalten durchaus ungenügende Wasserversorgung die dringende Veranlassung bildete.

Für diese Leistungen hat der Bund an die Gemeinde Thun ein für allemal die Summe von Er. 134,000 zu bezahlen , worin indessen Fr. 40,000 enthalten sind, welche die kapitalisirte Summe für schon bisher bezahlte jährliche Wasserzinse bilden.

Für Rechnung des Bundes ist dann noch der Fabrikkanal auf dem eigenen Boden weiterzuführen, sowie das Turbinenhaus und die zwei Turbinen zu erstellen, was zusammen laut einer vorliegenden Offerte Fr. 92,700 kosten wird und wodurch der ganze Geldbedarf für die oben angegebenen Zwecke auf die Summe von Fr. 226,700 ansteigt.

Die Konvenienz der zu erwerbenden Wasserkraft gegenüber der jetzt verwendeten Dampfkraft ergibt sich aus Folgendem : Von den an die Gemeinde Thun zu bezahlenden Fr. 134,000 fallen auf die Wasserversorgung ,, 62,800 also auf die Wasserkraft Fr.

Für das Turbinenhaus und die Turbinen .

.

. ,, Dazu die im gegenwärtigen Budget noch nicht berücksichtigten Kosten, welche dann noch für die Transmissionen vom Turbinenhaus zu den einzelnen Fabriklokalen erforderlich sind, sehr hoch angesetzt mit ,,

71,200 92,700

30,000

ergeben sich i m Ganzen .

.

.

.

.

. F r . 193,900 und davon der Jahreszins à 4 % von Fr. 7756 oder rund Fr. 8000, welchen die jährlichen Kosten der jetzt verwendeten Dampfkraft von 35 Pferden mit ungefähr Fr. 16,000 gegenüberstehen.

Bezüglich der nähern Angaben wird auf die Vorlagen verwiesen.

2. Unterhaltung und Ergänzung der Uferversicherung an der Aare in Thun Fr. 11,000 Bei vorstehender Kanalanlage ergibt sich eine große Aushubmasse , welche irgendwo abgelegt werden muß. Dies kann nicht konvenabler geschehen, als indem sie zu Ergänzung des liokseitigen Aareufers in der Kurve beim Pontonschuppen benutzt wird, welches sich noch immer in dem abgebrochenen provisorischen Zustande

124 befindet, wie er bei der eingetretenen Vertiefung des Flußbettes entstanden ist.

Damit diese Anfüllung nicht abgeschwemmt wird, muß auch die Uferbekleidung wieder hergestellt werden, und es erfordert diese Uferergänzung infolge dessen eine Ausgabe von Fr. 10,000 Außerdem ist ein Betrag für den Unterhalt der beidseitigen Uferstrecken des Bundes an der Aare nöthig und werden dafür Fr. 1000 ausgesetzt.

3. Unterhalt der Fabrikkanäle in Aubonne, Worblaufen, Kriens und Chur Fr. 1,800 Summa 9. Straßen- und Wasserbauten .

B. 1882 Fr. 15,570. -- R. 1881 ,, 12,669. 79

. Fr, 244,200

10. Gebäudeassekuranz.

Im nächsten Jahre werden laut Brandassekuranzkontrole für die sämmtlichen eidgenössischen Gebäulichkeiten Assekuranzprämien zu entrichten sein circa Fr. 17,100 B. 1882 Fr. 12,650. -- R. 1881 ,, 10,589. 33 Die Erhöhung dieses Postens gegenüber dem diesjährigen Budget rührt einestheils von der schon weiter oben erwähnten Vermehrung der Gebäude und theilweise höhern Schätzung von einzelnen Bauten, sowie anderntheils von dem Umstände her, daß im nächsten Jahre Beiträge für eine Reihe von Gebäuden verfallen , welche jeweilen für mehrere Jahre zusammen versichert werden. Die Versicherungsgesellschaften gewähren in letzterm Falle wesentlich günstigere Bedingungen, doch müssen die Prämien jeweilen zum Voraus entrichtet werden.

ii. Büreaubedienung, Heizung, Beleuchtung und Miethzinse.

a. Bundesrathhaus: Hauswartdienst, Besoldung der Dienstboten, Material Fr. 9,200 Heizung, Beleuchtung und Wasserversorgung.

. ,, 12,500 Nach tw ach terdienst .

.

.

.

.

.

. 1,750 Unterhalt der elektrischen Uhren und der Sonnerie, sowie allfällig vorkommende Abänderungen und Ergänzungen an letzterer .

.

· -n 1,300 Gärtnerlöhne ,, 1,200 Fr. 25,950

125 Obiger Ansatz flgurirte bis jetzt unter den Ausgaben der Bundeskanzlei; da jedoch seit 1. Januar 1882 der Hauswartdienst unter der Kontrole unseres Baubüreau's steht, BÖ werden wir in Zukunft die Ausgaben für diesen Dienstzweig unter vorstehender Rubrik aufführen.

Gleichzeitig nehmen wir die Kosten für den Unterhalt der Sonnerie und der elektrischen Uhren in diese Rubrik, wohin sie der Natur der Sache nach am besten passen, auf.

"

b. Militärdepartement mit Kriegsmaterialverwaltung, Oberkriegskommissariat, Bureaux des Waffeochefs und des Oberinstruktors der Infanterie, des Oberfeldarztes und Oberpferdarztes : Miethzins .

.

.

. F r . 17,449 Bedienung, Heizung und Beleuchtung ,, 6,200 -- -- Fr. 23,649

Die Besoldung des Hauswarts mit Fr. 300 und der zwei Dienstboten mit zusammen Fr. 1600 figurirte früher nicht unter dieser Büdgetrubrik, daher die Erhöhung des letztern Ansatzes um Fr. 1900.

c. Bureaux des Waffenchefs des Genie und topographisches Bureau: Miethzins Fr. 6000 Bedienung, Heizung und Beleuchtung . ,, 2500 d.

e.

f.

g.

h.

Magazin der Verwaltung des Kriegsmaterials .

Bureau des Waffenchefs der Kavallerie in Aarau Bureau des Waffenchefs der Artillerie in Aarau Eichstätte in Bern Samenkontroistation in Zürich

Summa 11. Büreaubedienung, Heizung, Beleuchtung und Miethzinse B. 1882 Fr. 36,179. -- R. 1881 ,, 42,827. 38

,, ,, ,, ,, ,, ,,

8,500 1,500 600 600 340 2,000

Fr. 63,139

126

1) An 2) ,, 3) ,, 4) ,,

Ì2. Entschädigungen an Kantone.

a. Für i n t e r n a t i o n a l e A l p e n s t r a ß e n .

(Artikel 30 der Bundesverfassung.)

Uri.

Fr. 80,000 Graubünden ,, 200,000 Tessin ,, 200,000 Wallis ,, 50,000 Fr. 530,000 B. 1882 Fr. 530,000 R. 1881 ,, 530,000

b. Für den S c h n e e b r u c h auf dem St. G o t t h a r d .

(Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1874.)

1) An Uri Fr. -- 2) ,, Tessin ,, B. 1882 Fr. 40,000 R. 1881 ,, 40,000 Laut obgenanntem Bundesbeschluß fällt die bis zur Eröffnung der Gotthardbahn an die Kantone Uri und Tessin zu leistende jährliche Entschädigung nunmehr weg.

Summa 12. Entschädigungen an Kantone .

. Fr. 530,000 Ì3. Entschädigung an das Linthunternehmen

.

Fr. 15,143

(Bundesrathsbeschluß vom 15. Mai 1850 und Artikel 58 des Bundesgesetzes über das Zollwesen, vom 27. August 1851.)

B. 1882 Fr. 15,143. -- R. 1881 ,, 15,142. 86 14. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke.

a. R h o n e k o r r e k t i o n .

An Wallis (Bundesbeschluß vom 16. August 1878) 5. Jahresrate, jährliches Maximum .

., .

.

.

. F r . 60,000 An Waadt (Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1870) Restzahlung ,, 26,500 Fr. 86,500

127.

b. J u r a g e w ä s s e r k o r r e k t i o n .

.

. Fr. 140,000 (Bundesbeschluß vom 25 Juli 1867.)

Diese Summe setzt sich folgendermaßen zusammen : 1) Fr. 90,000 zu Gunsten des Kantons Bern für Arbeiten am Nidau-Büren-Kanal, Strecke Meyenried-Büren, und 2) Fr. 50,000 als Restzahlung an die Kantone Freiburg, Neuenburg und Waadt.

Von den im Budget pro 1882 als Restzahlung für die obere Korrektion aufgenommenen Fr. 100,000 werden nämlich bis Ende 1882 nur Fr. 50,000 zur Verwendung kommen; deßhalb figuriren die übrigen Fr. 50,000 hier wieder als Restzahlung.

c. S c h u t z b a u t e n an W i l d w a s s e r n im Hochgebirge Fr. 170,000 Im Geschäftsbericht für 1881 wurde auf die Eventualität hingewiesen., daß der Büdgetansatz von Fr. 170,000 zu Bestreitung der Beiträge von 1882 nicht ausreichen werde. Da in diesem Falle ein Theil derselben aus dem Kredite von 1883 bestritten werden müßte, so würde jener Ansatz um so weniger für das nächste Jahr genügen. Jetzt, d. h. zur Zeit der Aufstellung des gegenwärtigen Büdgetentwurfes , kann man sich indessen ein bestimmtes Urtheil darüber noch nicht bilden, und es wird daher hier der bisherige Betrag ausgesetzt.

d. R h e i n k o r r e k t i o n .

(Bundesbeschluß vom 16. August 1878.)

An St. Gallen 5. Jahresrate, jährliches Maximum . Fr. 150,000 An Graubünden 5. Jahresrate, jährliches Maximum ,, 20,000 Fr. 170,000 e. K o r r e k t i o n der M e l c h a a und des A a w a s s e r s bei Samen.

(Bundesbeschluß vom 16. August 1878.)

4. Jahresrate, Restzahlung Fr. 33,400 f. A a r e k o r r e k t i o n im H a s l i t h a l .

(Bundesbeschluß vom 16. August 1878.)

3 . Jahresrate, jährliches Maximum .

.

.

. F r . 40,000' g. B u l l e - B o l t i g e n - S t r a ß e

.

.

.

.Fr. --

128

h. B i n n e n g e w ä s s e r k o r r e k t i o n im B e z i r k We r d e n b e r g .

(Bundesbeschluß vom 28. Juni 1882.)

1. Jahresrate, jährliches Maximum .

.

.

. F r . 62,500 i. M e r l i g e n - N e u h a u s - S traße.

(Bundesbeschluß vom 30. Januar 1882.)

1. Jahresrate, jährliches Maximum .

.

.

. F r . 50,000 k. F ü n f t e A m o r t i s a t i o n s q u o t e an die Kosten der Gotthardbahn Fr. 500,000 Summa 14, Beiträge an Kantone für öffentliche Werke Fr. 1,252,400 B. 1882 Fr. 1,115,000. -- R. 1881 ,, 2,608,466. 09 IV. Polytechnikum.

1) Verwaltungspersonal : a. Besoldung des Schulrathspräsidenten . Fr.

b. Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder des Schulrathes .

.

· -n c. Besoldung des Sekretärs .

.

.

.

,, d.

,, ,, Kassiers .

.

.

.

,, e. Zulage für den Direktor ,, f.

,, ,, ,, Bibliothekar ,, g. Entschädigung der Lehrer bei den Prüfungen ,, h. Kanzleikosten: Kanzlist, Ausläufer, Schreibmaterial , Drucksachen, Insertionskosten, Postgebühren ,, i. Hauswarte, Reinigungskosten ,, k. Beleuchtung und Heizung ,, 1 . Unvorhergesehenes .

.

.

.

.

.

9,400 11,900 19,050 2,950

Fr.

66,600

8,000 4,000 4,000 2,000 1,500 700 3,100

129 2) Lehrerpersonal Fr. 365,900 3) Besondere mit dem Polytechnikum verbundene Anstalten: a. Beitrag für den Betrieb der Festigkeitsprüfungsmaschine .

.

.

.

. ,, 7,000 b. Beitrag an die Samenkontrolstation .

,, 6,000 c.

,, ,, ,, landwirthschaftlich-chemische Untersuchungsstation ,, 7,700 4) Sammlungen und wissenschaftliche Arbeiten .

,, 79,850 5) Bestimmung und Ordnung der geologischpaläontologischen Sammlungen .

..

· y> 2,500 6) Prämien ,, 1,000 7) Unterhalt des Mobiliars .

.

.

,, 3,500 8 ) Unvorhergesehenes .

.

.

.

.

y, 4,500 B. 1882 Fr. 477,000 R. 1881 ,, 390,750 Total d e r Ausgaben .

.

Hievon ab die Einnahmen

Fr. 477,950 " .

. F r . 544,450 ,, 59,350 Fr. 485,200 Aus dem Spezialbüdget des schweizerischen Schulraths, auf welches im Uebrigen verwiesen wird, heben wir hervor, daß die Einnahmen eine Reduktion an Schulgeldern um Fr. 2000 und an Bibliothekgebühren um Fr. 200 erlitten haben und daß diese Reduktion eine Folge der verminderten Frequenz des Polytechnikums ist. Die Verwaltungskosten haben eine Erhöhung erfahren in den Posten: Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder des Schulraths (Fr. 500); Kanzleikosten (Fr. 500); Reinigungskosten (Fr. 700); Beleuchtung (Fr. 1000); Unvorhergesehenes (Fr. 1950).

Für die Sammlungen wurden Fr. 1800 mehr als letztes Jahr büd- ' getirt, während die Kosten des Lehrerpersonals um die Gesammtsumme von Fr. 8650 reduzirt erscheinen.

Unter Verweisung auf die zu den Büdgetakten gebrachten Speziai berichte des schweizerischen Schulraths vom 3. April und 7. Juli wurde ein Posten von Fr. 2500 für Bestimmung und Ordnung der geologisch - paläontologischen Sammlungen und zur Vervollständigung des Sammlungsmobiliars in's Budget eingestellt. Zum genannten Zwecke wird nämlich zunächst auf die Dauer von fünf Jahren ein Extrakredit von Fr. 4000 gewünscht, woran die Regierung von Zürich jährlich Fr. 500, der Stadtrath von Zürich einen einmaligen Beitrag von Fr. 1000 zu leisten sich bereit erklärt haben.

Bundesblatt.

34. Jahrg. Bd. IV.

10

130 Für die Samenkontroistation, welche bis anhin gemeinschaftlich mit der landwirtschaftlich - chemischen Untersuchungsstation einen Bundesbeitrag von Fr. 8000 bezogen hatte, wird, auf die im Spezialbericht des schweizerischen Schulraths näher angeführten Motive gestützt, ein erhöhter eigener Beitrag von Fr. 6000, für die landwirthscnaftlich-chemische Untersuchungsstation ein solcher von Fr. 7700 in Vorschlag gebracht.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

1) Kanzlei : a. Sekretär b. Adjunkt c. Registratur d. Zwei Kanzlisten 2) 3) 4) 5)

Justizwesen .

.

.

.

Fremdenpolizei Heimatloscnwesen .

.

.

Gesetzentwürfe, Kommissionen.

Uebersetzungen gesetzgeberischer 6 ) Unvorhergesehenes .

.

.

Fr.

,, ,, ,,

5500 5000 3800 6500

.

.

.

.

.

Druck und Arbeiten .

.

.

.

Fr. 20,800 ,., 3,000 ,, 2,200 ,, 2,000 ,, 15,000 . 2,000

Fr. 45,000 B. 1882 Fr. 45,000. -- R. 1881 ,, 42,505. 21 Es sind zwei Aenderungen eingetreten.

Einerseits ist der Kredit für Gesetzgebung, Druck und Uebersetzungen etc. von Fr. 20,000 auf Fr. 15,000 reduzirt worden, welche Summe für das nächste Jahr zu genügen scheint.

Auf der andern Seite ist eine Erhöhung um Fr. 5000 eingetreten als Besoldung des Adjunkten, dessen Anstellung mit Botschaft vom 11. April 1882 (Bundesblatt 1882, Bd. II, S. 349) begründet und von der Bundesversammlung am 25. April 1882 genehmigt worden ist.

Alle andern Ansätze sind in der gleichen Höhe beibehalten worden, wie sie seit mehreren Jahren bestehen. Sie entsprechen theils den gesetzlichen Vorschriften, theils den praktischen Bedürfhissen.

131

D. Militärdepartement.

1) 2) 3) 4) 5)

I. Sekretariat.

Erster Sekretär (Büreauchef) .

.

.

Zweiter Sekretär Dritter Sekretär Departementskanzlei .

.

.

.

.

Reisekosten, Augenscheine, Expertisen und Telephonmiethe

Fr. 6,000 ,, 4,000 ,, 3,700 . 13,200 ,,

1,400

Fr. 28,300 B. 1882 R. 1881 Wie im Vorjahr.

Fr. 28,300. -- ,, 27,393. 50

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

1. a. Waffenchef der Infanterie .

.

. F r .

b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd w c. Sekretär .

.

.

.

.

.

.

,, d. Kanzlist ,, e. Büreauaushilfe . ,, f. Büreaukosten ,, g. Reisekosten

7,500 1,095 3,500 2,500 1,800 700 1,000

Fr. 18,095 Ad b. Die Berechnung der Wartungsgebühr bei allen Berechtigten entspricht den Vorschriften des Bundesbeschlusses vom 16. Juni 1882, betreffend Vergütung von Pferderationen in Friedenszeiten.

Ad d und e. Durch die Erhöhung der beiden Posten wird beabsichtigt, die Besoldung des seit sieben Jahren angestellten Kanzlisten auf das gesetzliche Maximum zu bringen und diejenige des Kopisten angemessen aufzubessern.

B. 1882 Fr. 17,659. -- R. 1881 ,, 16,214. 13

132 2. a. Waffenchef der Kavallerie .

.

.

b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd c. Sekretär d. Kanzlist e . Büreaukosten .

.

.

.

.

.

f . Reisekosten .

.

.

.

.

.

Fr.

6,000

,, ,, ,, .

,,

1,095 3,200 2,400 700 500

Fr. 13,895 Ad d. Um den Kanzlisten des Kavalleriebüreaus denjenigen anderer. Dikasterien annähernd gleich zu stellen und mit Rücksicht auf die langjährige Anstellung des Titularen wird eine etwelche Erhöhung des Postens in Aussicht genommen.

B. 1882 Fr. 13,659. -- R. 1881 ,, 13,036. 50 3. a. Waffenchef der Artillerie .

, .

b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd .

.

.

c. Sekretär (Techniker) d. Kanzlisten (worunter ein Zeichner) .

.

e . Büreaukosten .

.

.

.

.

.

f. Reisekosten .

.

.

.

.

' g. Artilleriekommission

Fr.

7,500

,, 1,095 ,, 4,000 ,, 5,200 . 1,200 ,, 500 2,000

Fr. 21,495 Ad e. Der Posten ist dem Bedürfnisse entsprechend um Fr. 100 erhöht worden.

B. 1882 Fr. 2.1,359. -- R. 1881 ,, 20,798. 33 4 . a . Waffenchef d e s Genie .

.

.

.

b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd .

.

.

c. Sekretär (Techniker) d. Kanzlist und Zeichner .

.

.

.

e. Büreaukosten .

.

.

.

.

f . Reisekosten .

.

.

.

.

.

g . Festungsaufseher .

.

.

.

.

h. Zulage für den Chef des topographischen Bureaus i. Sekretär für die topographische Abtheilung

F r . 6,000 ,, 1,095 ,, 4,000 ,, 3,000 ,, 600 ,, 500 . 2.075 ,, ,,

1,500 3,000

Fr. 21,770

133

Ad f. ' Nachdem die mit den kantonalen Militärbehörden eingeleiteten Unterhandlungen für Benutzung der Waffenplätze, mit welchen der Waffenchef des Genie betraut war, ihren Abschluß gefunden haben, wird der Posten wieder auf den früheren Ansatz herabgesetzt.

*Ad h. Durch die Uebertragung der Leitung der Landestopographie an den Waffenchef des Genie haben sich die Obliegenheiten desselben so wesentlich vermehrt, daß die aufgeführte Zulage von Fr. 1500 vollständig gerechtfertigt erscheint. Für 1882 wurde dieser Betrag aus dem für den Chef des Stabsbüreaus angesetzten Kredit gedeckt, da letztere Stelle lange Zeit unbesetzt geblieben war.

Ad i. Die U'ebergabe der Leitung der topographischen Abtheilung des Stabsbüreaus an den Waffenchef des Genie führte auch den Uebertritt des Sekretärs dieses Bureaus herbei, welcher nun bei dieser Dienstabtheilung zu besolden ist.

B. 1882 Fr. 17,734. -- R. 1881 ,, 16,893. 27 5 . a . Chef d e s Stabsbüreau .

.

.

.

b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd .

.

.

c. Büreauaushilfe

F r . 7,500 ,, ,,

1,095 1,800

Fr. 10,395 Ad a. -Um den Chef des Stabsbüreau mit den übrigen Chefs der verschiedenen Waffengattungen gleich zu stellen, haben wir den bisherigen Besoldungsansatz beibehalten und zwar um so mehr, als eine Herabsetzug desselben die Gewinnung einer geeigneten tüchtigen Persönlichkeit in Frage stellen müßte.

Ad c. Von der Besetzung der bisherigen durch hievor gemeldeten Uebertritt vakant gewordenen Stelle eines Sekretärs wird vorderhand Umgang genommen und nur ein Posten für ,,Büreauaushilfe" eingestellt.

B. 1882 Fr. 10,700 R. 1881 ,, 4,700

134

6. Verwaltung des Materiellen: a. Technische Abtheilung: 1) Chef 2) Buchhalter 3) Technischer Gehilfe 4) Kanzlisten 5) Magazinier 6) Bekleidungskontroleur 7) Waffenkontroleur 8) Reisekosten 9) Inventaranschaffungen 10) Modelle

.

.

· .

Fr.

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

6,000 3,200 §,000 5,400 2,500 3,000 3,000 2,500 1,000 400

Fr. 30,000 Ad 5. Die durch Rücktritt vakant gewordene Stelle eines Magaziniers wurde wieder besetzt und die Besoldung des neuen Titulars auf Fr. 2500 herabgesetzt.

Ad 7. Die Erhöhung der Besoldung des Waffenkontroleurs rechtfertigt sich durch seine langjährige Anstellung und Leistungen.

Ad 8. Trotzdem ein Theil der Reisekosten auf Materialanschaffungen genommen worden ist, fand pro 1881 dennoch eine Ueberschreitung des Kredites statts Um solches für die Zukunft zu verhüten, glauben wir den Ansatz angemessen erhöhen zu sollen.

B. 1882 Fr. 30,000. -- R. 1881 ,, 29,704. 66 b. Administrative Abtheilung: 1) Chef .

.

.

.

.

.

2) Inspektor des Materiellen 3) Gehilfe 4) Sekretär 5) Kanzlisten 6) Magazinier 7) Reisekosten 8) Depot- und Zeughausverwaltungen

. F r . 6,000 ,, 4,000 ,, 3,200 ,, 3,000 ,, 7,300 ,, 2,000 ,, 2,000 .

,, 25,000 Fr. 52,500

Ad 2. Die Besoldung des Inspektors ist durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1881 auf Fr. 4000 bis Fr. 5000 normirt. Der

135

dermalige Inhaber der Stelle ist mit der Minimalbesoldung angestellt worden.

Ad 4. Infolge Eintrittes eines neuen Sekretärs wurde der Besoldungsansatz auf Fr. 3000 herabgesetzt.

Ad 7. Die Erhöhung des Postens ist für die durch den neu kreirten Inspektor des Materiellen zu machenden Reisen bestimmt.

B. 1882 Fr. 47,700. -- R. 1881 ,, 45,206. 65 7. a.

b.

c.

d.

e.

f.

Oberfeldarzt Sekretär Büreauaushilfe .

.

Büreaukosten Reisekosten .

.

Inventaranschaffungen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

,, ,, ,, ,, ,,

6,000 3,200 3,800 700 300 200

Fr. 14,200 Ad c. Die Erhöhung des besserung der Besoldung des dienen.

B. 1882 R. 1881 8. a.

b.

c.

d.

e.

Oberpferdarzt Sekretär Kanzlist Büreaukosten Reisekosten

.

.

Postens um Fr. 200 soll zur Auflangjährig angestellten Kanzlisten Fr. 14,000. -- ,, 13,572. 20

.

.

.

.

Fr.

,, ,, ,, .

5,000 2,500 1,800 700 500

Fr. 10,500 Ad c. Die Erhöhung des Ansatzes wird mit der Uebersiedlung des Bureaus des Oberpferdarztes von Zürich nach Bern gerechtfertigt.

Ad e. Die rasche, im Interesse der eidgenössischen Finanzen liegende Abwicklung der oberpferdeärztlichen Geschäfte erheischt die Erhöhung des Postens, um deren Bewilligung wir hiemit nachsuchen.

B. 1882 Fr. 10,000. -- R. 1881 ,, 10,366. 50

136 9. Oberkriegskommissariat : a. Oberkriegskommissariat in Bern : 1) Oberkriegskommissär .

: .

2) Chef des Korrespondenzbüreau's und Stellvertreter 3) Chef des Revisionsbüreau .

.

.

4) Inventarkontroleur : a. Besoldung .

.

. Fr. 4000 b. Reisekosten .

.

. ,, 700 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11)

Buchhalter Registratur Sechs Revisoren .

.

.

Druckschriftenverwalter Fünf Kanzlisten Magazinier Außerordentliche Aushilfe

.

.

Fr. 7,000 ,, ,,

4,000 4,000

,, 4,700 ,, 3,800 ,, 3,600 . 18,600 ,, 3,200 ,, 13,000 ,, 2,000 ,, 10,000

b. Kriegskommissariat in Thun: 1) Ein Kanzlist .

.

. Fr. 2400 2) Kasernenverwalter .

. ,, 2800 c. Inventaranschaffungen

,,

5,200

,,

300

Fr. 79,400 Ad a 7 und 9. Das,Total der Besoldungen der Revisoren und Kanzlisten, mit Fr. 31,600 zusammen, bleibt sich gleich und finden sich die einzelnen Ansätze nur in Folge einer Personaländerung verschoben.

Ad a 10. Die Erhöhung des Postens um Fr. 200 soll zur Aufbesserung der Besoldung des langjährigen Magaziniere dienen.

Ad a 11. Wir sehen uns hier veranlaßt, die Bewilligung eines Besoldungsansatzes von Fr. 2200 für einen Gehilfen des Inventarkontroleurs zu verlangen.

O Die Erfahrung hat erzeigt, daß der Bundesbeschluß vom 20. Juni 1879 nicht in seiner vollen Tragweite zur Ausführung gebracht werden kann, wenn dem mit der Inventarkontrole betrauten Beamten nicht ein Gehilfe zugewiesen wird.

137 Im Entwurf, des Organisationsgesetzes für das Oberkriegskotnmisariat haben wir die Kreirung einer Gehilfenstelle in Aussicht genommen und suchen vorderhand um Bewilligung des daherigen Kredites nach, unter Vorbehalt späterer Feststellung der allgemeinen Besoldungsverhältnisse der Inventarkontrole.

Ad b 1. Das Personal des Kriegskommissariates Thun reduziren wir auf einen Kanzlisten und werden die Lücke, welche durch anderweitige Verwendung des betreffenden Angestellten entstanden ist, im nächsten Jahre versuchsweise durch Verwaltungsoffiziere, die aus dem Kredit für Militärschulen zu besolden sein werden, ausfüllen lassen.

Ad b 2. Die Besoldung des Kasernenverwalters in Thun ist durch Beschluß der Räthe vom 24. Juni 1882 auf Fr. 3000 festgestellt; der nunmehrige Titular ist mit Fr. 2800 angestellt worden.

B. 1882 Fr. 78,800 R, 1881 ,, 74,291 10. a. Oberauditor b. Militäijustiz

Fr. 1000 ,, 7000 Fr. 8000 B. 1882 R. 1881

Fr. 8000. -- ,, 6733. 20

Wie im Vorjahre.

11. Oberstdi visionäre : a. Büreaukosten Fr. 1800 per Kreis .

b. 8 Pferderationen à Fr. 1095 .

.

c. Inspektionen der Infanterie des Auszuges

. Fr. 14,400 . ,, 8,760 . ,, 7,000 Fr. 30,160

B. 1882 R. 1881

Fr. 29,868. -- ,, 25,352. 54

Die Vermehrung gegenüber dem Vorjahre rührt von der Erhöhung der Entschädigung für Pferderationeû und der Wartungsgebühr her.

12. Inspektion des Materiellen B. 1882 Fr. 7000. -- R. 1881 ^ 2617. 30

Fr. 3000

138 Durch die Kreirung der Stelle eines besondere Inspektors des Materiellen, dessen Besoldung in der Rubrik ,,Administrative Abtheilung der Kriegsmaterial Verwaltung" verrechnet ist, kann der bisherige Posten um Fr. 4000 herabgesetzt werden.

13. Waffenkontrole der Infanterie: a. 9 Waffenkontroleure, 8 à Fr. 3000, l à Fr. 1200 Fr. 25,200 b . Reisekosten .

.

.

.

.

.

. ,, 13,500 c . Instrumente .

.

.

.

.

.

.

. 300 Fr. 39,000 B. 1882 Fr. 40,800. -- R. 1881 ,, 41,080. 69 Ad a. Die Reduktion rührt von der Herabsetzung der Besoldung des bisherigen neunten Kontroleurs her, dessen Thätigkeit sich nicht mehr auf den ganzen Divisionskreis ausdehnt, sondern nur noch auf etwas mehr als einen einzigen Regimentskreis beschränkt, was eine Verminderung des Kredites ermöglicht.

14. Munitionskontrole : a. Chef der Kontrole b. Drei Kontroleure c. Abwart und Kontrolgehilfe d . Reisekosten .

.

.

.

.

.

e. Büreaubedürfnisse f. Inventaranschaffungen und Unterhalt von Instrumenten g. Untersuchung des Artilleriepulvers und Chemikalien

Fr.

,, ,, .

,,

4,000 7,800 1,080 600 700 1,000

,, 600 Fr. 15,780

B. 1882 Fr. 15,380. -- R. 1881 ,, 15,179. 56 Ad a und b. Durch die Erhöhung der beiden Posten wird einerseits die Besoldung des Chefs der Kontrole auf das gesetzliche Maximum gebracht und diejenige von zwei Kontroleuren um je Fr. 100 aufgebessert.

139 15. Munitionsdepot: a. Verwalter Fr. 3,500 b. Magazinier ,, 2,600 c. Aushilfspersonal für Magazin und Bureaux . ,, 3,900 d . Büreaubedürfnisse .

.

.

.

.

. 900 e. Transportkosten ,, 26,000 f. Provision an die Munitionsverkäufer .

. ,, 27,500 g. Unterhalt der Munition in den Magazinen in Thun ,, 200 h. Anschaffung von Transportblachen .

.

-- Fr. 64,600 B. 1882 R. 1881

Fr. 56,250. ,, 65,210. 61

Ad c. Die für den Büreaugehilfen in Aussicht genommene Besoldungserhöhung läßt sich durch die langjährigen guten Dienste des betreffenden Angestellten rechtfertigen.

Ad e und f. Die Ansätze entsprechen gemäß Verordnung vom 17. Januar 1876 dem annähernden Verkauf von 11 Millionen Patronen.

Verwaltungspersonal

Fr. 432,790

B. Instrnktionspersonal.

1. Infanterie.

a. Oberinstruktor Fr.

b. Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd . ,, c. Sekretär ,, d. Büreaukosten und Büreaubedürfnisse .

. ,, e. Acht Kreisinstruktoren .

.

.

,, f. Acht Pferderationen und Wartungsgebühr für je ein effektiv gehaltenes Pferd .

. ,, g . Schießinstruktor . . . . . , , h. Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd . ,, Uebertrag

7,500 1,215 2,500 500 48,000 9,720 5,000 1,215

Fr. 75,650

140

üebertrag i. 17 Instruktoven 1. Klasse, durchschnittlich à Fr. 4325 k. 16 Pferderationen und Wartungsgebühr für je ein effektiv gehaltenes Pferd .

.

1. 66 Instruktoren II. Klasse, inclusive Gehilfe des Schießinstruktors, durchschnittlich à Fr. 2875 m. Acht Trompeterinstruktoren à Fr. 2250 .

n. Vier Tambourinstruktoren à Fr. 1950 .

o . Reiseentschädigungen .

.

.

.

.

p. Aushilfe bei der Instruktion

Fr. 75,650 ,,

73,500

,,

19,440

,, 189,700 ,, 18,000 ,, 7,800 . 14,000 ,, 4,000

Fr. 402,090 B. 1882 Fr. 384,091. -- R. 1881 ,, 370,155. 36 Ad b, f, h und k. Die Erhöhung des Postens für Pferdehaltung stützt sich auf den Bundesbeschluß vom 16. Juni 1882.

Ad c, i und 1. Eine mäßige Aufbesserung der Besoldung des Sekretärs des Oberinstruktors und einzelner Instruktoren wird aus dem gleichen Grunde wie letztes Jahr empfohlen.

2. Kavallerie.

a. Oberinstruktor Fr. 6,000 b. Zwei Pferderationen und Wartungsgebühr für effektiv gehaltene Pferde (wovon eines für 240 Tage) ,, 2,055 c. Drei Instruktoren I. Klasse, einer à Fr. 4500, zwei à Fr. 4000 ,, 12,500 d. Sechs Pferderationen und Wartungsgebühren (wovon drei für 240 Tage).

: . ,, 6,165 e. ÌO Instruktoren II. Klasse, durchschnittlich à Fr. 3320 ,, 33,200 f. 20 Pferderationen und Wartungsgebühr für effektiv gehaltene Pferde (wovon 10 für 240 Tage) ,, 20,550 g. Zwei Trompeterinstruktoren ,, 5,200 h. Reiseentschädigung ,, 3,000 i. Bildung von Instruktoren ,, 1,000 Fr. 89,670 B. 1882 R. 1881

Fr. 85,464. -- ,, 75,213. 46

14l

Die Vermehrung des Kredites rührt von der Erhöhung der Wartungsgebühr her.

3. Artillerie.

a. Oberinstruktor Fr.

b. Zwei Pferderationen und Wartungsgebühr für effektiv gehaltene Pferde (wovon eines für 240 Tage) ,, c. Sekretär ,, d . Bureau kosten .

.

.

.

.

. ,, e. Vier Instruktoren I. Klasse, durchschnittlich à Fr. 4400 ,, f. Vier Pferderationen und Wartungsgebühr für je ein effektiv gehaltenes Pferd ,, g. Ein Schießoffizier für den Waffenplatz Thun ,, h. Eine Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd .

,, i. 14 Instruktoren II. Klasse, durchschnittlich à Fr. 3400 ,, k. 14 Pferderationen und Wartungsgebühr für je ein effektiv gehaltenes Pferd .

. ,, 1. 18 Hilfs- und Trompeterinstruktoren, durchschnittlich à Fr. 2260 . ,, m. Bildung von Instruktoren ,, n. Reiseentschädigung .

.

.

.

. ,,

7,500 2,055 2,800 500 17.600 4,860 4,000 1,215 47,600 17,010 40,680 3,000 7,000

Fr. 155,820 B. 1882 R. 1881

Fr. 149,474. -- ,, 146,934. 88

Die Erhöhung des Kredites rührt von der gesetzlichen Aufbesserung der Wartungsgebühr her, sowie von derjenigen der Posten m und n. Ersterer wird wieder auf die frühere Höhe gebracht, weil im Budgetjahr ein jüngerer Offizier zu seiner Ausbildung in's Ausland beordert werden soll ; letzterer ist gestützt auf die Rochnungsergebnisse des Vorjahres um Fr. 2000 zu erhöhen.

142 4. Genie.

a. Oberinstruktor . F r . 6,000 b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd .

,, 1,215 c. Zwei Instruktoren I. Klasse ,, 8,500 d. Vier Instruktoren II. Klasse . ,, 12,900 e. Drei Hilfsinstruktoren .

.

.

. ,, 6,900 f. Reiseentschädigung .

.

.

.

,, 1,900 Fr. 37,415 B. 1882 Fr. 36,259. -- R. 1881 ,, 32,712. Die Vermehrung des Kredites gegenüber dem Vorjahre rührt neben der Pferdehaltungsentschädigung namentlich von den vermehrten Reisevergütungen her, welche gemäß den Rechnungsergebnissen für 1881 in Aussicht genommen werden müssen.

5. Sanitätstruppen.

a. Oberinstruktor b. Drei Instruktoren I. Klasse .

c. Vier Instruktoren TL. Klasse d. Zwei Hilfsinstruktoren e. Reiseentschädigung .

.

B. 1882 R. 1881 Wie im Vorjahre.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

,, ,, ,, .

Fr.

5,500 13,500 10,800 3,200 1,500 34,500

Fr. 34,500. -- ,, 29,516. 85

6. Verwaltungstruppen.

a. Oberinstruktor (Kriegskommissär in Thun) . Fr. 5,500 b. Instruktor I. Klasse ,, .4,400 c. Instruktor n. Klasse ,, 3,000 d. Reiseentschädigung .

.

.

.

. ,, 300 Fr. 13,200 B. 1882 Fr. 13,000. -- R. 1881 ,, 12,361. 60 Ad b. Wir beabsichtigen, die Besoldung des sehr tüchtigen Instruktors I. Klasse um Fr. 200 zu erhöhen.

Instruktionspersonal .

.

.

.

.

. F r . 732,695

143

C. Unterricht.

1. A u s h e b u n g Fr. 60,00» B. 1882 Fr. 55,000. R. 1881 ,, 58,314. 36 Infolge der Bestimmung des neuen Verwaltungsreglementes, § 122, Lemma c, nach welcher diejenige Strecke der Gebirgsrouten, die in die ersten 20 Wegkilometer fällt, bei der Berechnung der Gebirgszulage nicht mehr abgezogen wird, sind die Kosten der Rekrutirung im VIII. DivisionsUreis erheblich kostspieliger geworden.

Infolge der Kundgebungen der eidgenössischen Käthe wird es sodann nöthig, die für die Aushebung erforderlichen Tage zu vermehren, um dadurch eine Verminderung der Zahl der täglich zu untersuchenden und zu prüfenden Stellungspflichtigen herbeizuführen.

Wir erhöhen daher den Posten um Fr. 5000.

2. R e k r u t e n s c h u l e n .

Den bisherigen Jahresergebnissen entsprechend wird die Zahl der ausgehobenen Rekruten circa 13,000 Mann betragen, wovon voraussichtlich wieder ein gewisser Prozentsatz nicht zur Instruktion einrücken wird.

Dem Voranschlag legen wir daher folgende Rekrutenzahl der verschiedenen Waffen zu Grunde: Infanterie .

.

.

.

.

9,500 Mann.

Kavallerie .

.

.

.

410,, Artillerie 1,540 ,, Genie 720 ,, Sanität 380 ,, Verwaltung .

.

.

.

1 0 0,, Total · 12,650 Mann.

Sollte die Rekrutirung stärker ausfallen, als wir voraussetzen,, so wäre ein Nachkreditbegehren nicht zu umgehen.

a. I n f a n t e r i e .

Nach bisheriger Erfahrung, neuerdings bestätigt durch die Ergebnisse der Staatsrechnung für 1881, beziffert sich der Durchschnitt der Reisetage für die Mannschaft der Infanterieschulen annähernd auf 2*/2 Tage, so daß die Berechnung der Tageskosten per Rekrut auf 47 Vs Tage beziffert werden darf. Sodann glauben wir nach den gleichen Rechnungsergebnissen mit einem um 5 Cts.

niedrigeren Einheitspreis auskommen zu können.

144

9500 Mann à fr. 2. 90 X 47 % Tage .

B. 1882 Fr. 1,369,272. -- R. 1881 ,, 1,198,792. 25

.

1,308,625

b. K a v a l l e r i e .

1. Wintervovkurse 2. Rekrutenschulen: a. Dragoner: 340 Mann à Fr. 7. 50 X 64 Tage .

b. Guiden : 70 Mann à Fr. 8. 50 X ß4 Tage .

Fr.

40,000

.

,,

163,200

.

,,

38,080

Fr. 241,280 Die Erhöhung des Postens stützt sich auf das Bundesgesetz vom 16. Juni 1882 und die in unserer Botschaft vom 5. Mai gì. J.

enthaltene Berechnung der Kosten der Winterkurse.

Der Einheitspreis für die Guiden kann mit Rücksicht auf die Rechnungsergebnisse auf Fr. 8. 50 reduzirt, dagegen muß aus dem gleichen Grunde derjenige für die Dragonerschulen um 40 Cts.

erhöht werden.

B. 1882 Fr. 195,712. R. 1881 ,, 164,075. 19 c. A r t i l l e r i e .

1) Feldartillerie: 1125 Mann à Fr. 5. 80 X 58 Tage =

.

2) Armeetrain : ' 300 Mann à Fr. 6.40 X 45 Tage = Pferdemiethe

. Fr. 378,450

·

.

.

3) Positionsartillerie: 80 Mann à Fr. 6. 20 X 58 Tage = 4) Feuerwerker : 35 Mann à Fr. 3 X 45 Tage =

.

.

.

.

,, 86,400 ,, 159,233 ,,

28,768

,,

4,725

Fr. 657,576 B. 1882 R. 1881

Fr. 676,889. -- ,, 722,782. 41

145

In der Rekrutenzahl für Feldartillerie sind die Rekruten der Feldbatterien, der Parkkolonnen und der Gebirgsbatterien enthalten und zwar für die letztern die Rekruten von zwei Jahrgängen, indem 1882 keine Schule für diese Artilleriegattung abgehalten wurde.

Dagegen sind für die Positionsartillerie nur die Rekruten der 7 Kompagnien deutscher Zunge veranschlagt, da wir beabsichtigen, für 1883 die Rekruten der 3 Kompagnien französischer Zunge zwar auszuheben, aber nicht einzuberufen, um dann im darauffolgenden Jahre die Rekruten von zwei Jahrgängen zusammen instruiren zu lassen.

Die Einheitspreise gestalten sich nach dem Rechtmngsergebniß folgendermaßen: Feldartillerie Fr. 5. 80 Positionsartillerie .

.

.

. ,, 6. 02 Armeetraio .

.

.

.

. ,, 6. 36 Feuerwerker ,, 2. 98 Zu diesen Einheitspreisen muß für die Positionsartillerie ein Zuschlag bis auf 20 Cts. gemacht werden mit Rücksicht auf die Kleinheit des Rekrutendetaschemeuts bei annähernd gleichem Cadresbestand wie bis anhin. Beim Armeetraiu und den Feuerwerkern runden wir den Einheitspreis auf Fr. 6. 40 und Fr. 3 auf.

Im Jahre 1883' werden bei der Feldartillerie 590 Trainsoldaten, 80 Gebirgsartillerierekruten und 300 Armeetrainrekruten zur Instruktion gelangen.

Die 590 Trainrekruten der Feldartillerie vertheilen sich auf 6 Schulen m i t j e .

.

.

.

.

.

.

9 8 Mann hiezu an berittenen Cadres per Schule .

.

22 ,, 120 Mann Für die erste Hälfte der Schule sind 2 Pferde auf 3 Mann z u berechnen .

.

.

.

.

.

.

. 8 0 Pferde dazu für Offiziere und Hilfsinstruktoren (10 Truppenoffiziere, l Verwaltungsoffizier und l Veterinär) . 12 ,, Total der Pferde der ersten Hälfte der Schule und für d i e ganze Dauer derselben .

.

.

.

. 9 2 Pferde In der zweiten Hälfte der Schule fahren 98 Trainrekruten, für welche auf 3 Mann 4 Pferde zu rechnen sind.

Es macht dieß 134 Pferde hiezu für Offiziere und Hilfsinstruktoren, berittene Unteroffiziere und Trompeter .

.

.

.

36 ,, Total 170 Pferde, wovon bereits vorhanden .

.

.

.

.

92 ,, so daß für die zweite Hälfte 78 Pferde noch eingemietet werden müssen.

· Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

11

146

Für die Gebirgsartillerierekrutenschule sind zu rechnen für die erste Hälfte, bezw. ganze Dauer der Schule und für die zweite Hälfte derselben .

.

40 Pferde 20

,,

Total 60 Pferde respektive Maulthiere.

Dns Pferdemiethgeld berechnet sich auf durchschnittlich Fr. 2. 70 gemäß dem letztjährigen Rechnungsergebniß.

Für eine Feldartillerierekrutenschule wird sich das Miethgeld demnach belaufen auf: 92 Pferde X 56 Tage = 5152 Tage 78 X 28 ·« = 2184 Total 7336 Tage 7336 Tage X 6 Schulen = 44.016 Tage X Fr. 2. 70 = Fr. 118,843 Für die Gebirgsartillerierekrutenschule beläuft sich das Miethgeld auf: 40 Pferde X 56 Tage = 2240 Tage 20 ,, X 28 ,, = 560 ,, 2800 Tage X Fr. 2. 70 = _,, 7,560 Das Total der Kosten für Pferdemiethe für die Feldartillerieschulen beträgt demnach .

.

.

. F r . 126,403 Die 300 Trainrekruten des Armeetrains werden in 3 Schulen instruirt, macht p e r Schule .

.

.

.

. 1 0 0 Mann dazu an berittenen Unteroffizieren .

.

.

12 fl Total 112 Mann In der ersten Hälfte der Schule sind zu rechnen auf 7 Mann 4 Pferde = .

.

.

.

64 Pferde dazu für 7 Truppenoffiziere und 2 berittene Hilfsinstruktoren .

.

.

.

.

.

. J 5_ 'Total für die erste Hälfte der Schule 73 Pferde Für die zweite Hälfte der Schule ist der Pferdebestand ,, u m d i e Hälfte z u erhöhen m i t .

.

.

. 37 10 ,, Dazu für Unteroffiziere und Hilfsinstruktoren Es sind demnach während der zweiten Hälfte einer 120 Pferde Schule nöthig . . .

.

. . .

Davon sind bereits vorhanden .

.

.

.

. 73 ,, s o d a ß noch .

.

.

.

.

.

.

für die zweite Hälfte der Schule einzumiethen sind.

. 47 Pferde

147

Die Pferd emiethe für eine Armeetrainschule wird demnach betragen : 73 Pferde X 42 Tage = 3066 Tage 47 ,, X 21 ,, = 987 ,, Total 4053 Tage somit für 3 Schulen : 3 X 4053 Tage = 12,159 Tage X a, Fr. 2. 70 = Fr. 32,8P>0 Gresam m tpferd emiethe : a. für Feldartillerieschulen b. ,, Armeetrainsehulen

.

.

.

Fr. 126,403 . ,, 32,830

.

Total Fr. 159,233 d. G- e n i e.

720 Mann und zwar: 450 Sappeurs, 135 Pontonniere, 135 Pionnière.

720 Mann X Fr. 3. 30 X 53 Tage = . Fr. 125,928 Im Budget für 1882 wurde der Einheitspreis zu Fr. 3. 10 angenommen unter der noch nicht genau bestimmbaren Voraussetzung, daß der in jenem Jahre bezahlte Einheitspreis infolge der reduzirten Rekrutenzahl zu erhöhen sei. Die Rechnung für 1881 ergibt nun als Einheitspreis Fr. 3. 27 und, da dieses Jahr als ein normales betrachtet werden kann, werden somit für das Jahr 1883 die Tageskosten per Mann auf Fr. 3. 30 in Berechnung gezogen.

B. 1882 Fr. 118,296. -- R. 1881 ,, 121,861. 84 e. S a n i t ä t s t r u p p e n .

380 Mann à Fr. 2. 40 X 49 Tage = .

.

. F r . 44,688 Der Einheitspreis muß infolge Verminderung der Zahl der Rekruten um etwas erhöht werden.

· B. 1882 Fr. 45,080. -- R. 1881 ,, 47,647. 74 f. V e r w a l t u n g s t r u p p e n .

100 Mann X Fr. 3. 60 X 48 Tage = .

.

. F r . 17,280

148 Aus den gleichen Gründen wie im Vorjahre setzen wir die Zahl der Rekruten auf 100 Mann fest. Der Einheitspreis bleibt unverändert.

B. 1882 Fr. 17,280. R. 1881 ,, 15,463. 76 3. W i e d e r h o l u n g s k u r s e des A u s z u g e s und Landwehr.

der

a. I n f a n t e r i e .

Auszug.

Den Wiederholungskurs haben zu I. Division: Regimentsübungen .

IV.

,, Divisionsübung .

V.

,, Brigadeübungen .

VII.

,, Bataillonsübungen .

bestehen : .

.

. 1 4 Bataillone .

.

.13 ,, .

.

.14 ^ .

.

.13 ,,

Total 54 Bataillone deren Gesammtstärke, analog den Beständen der in den Jahren 1879 und 1881 eingerückten Mannschaft, auf zirka 29,700, bezw.

550 Mann per Bataillon, welche den bisherigen Grundsätzen gemäß einberufen werden sollen, berechnet wird. Mit Rücksicht auf das Gesammtrechnungsergebniß für 1881 ermäßigen M-ir den Einheitspreis auf Fr. 2. 50.

29,700 Mann à Fr. 2. 50 X W/a Tage = . Fr. 1,373,625 Landwehr.

Gemäß dem von uns unterm 4. November 1881 für die Wiederholungskurse der Landwehr aufgestellten Turnus haben im Jahre 1883 den Unterricht zu bestehen : die Landwehrinfanteriebrigadeu III, V, XI und XV und die Landwehrschützenbataillone Nr. 2 und 3, zusammen 26 Bataillone, deren durchschnittliche Stärke wir wie letztes Jahr auf rund 450 Mann bei einem Cadresbestand von 125 Mann veranschlagen.

Wir erhalten somit: 125 Mann X 26 Bataillone X 4 Tage = 13,000 450 ,, X 26 ,, X 7 ,, = 81,900 Zusammen Diensttage 94,900.

üebertrag Fr. 1,373,625

149 Uebertrag Der letztjährige Einheitspreis von Fr. 2. 60 hat sich nach den bisher ermittelten Durchschnittspreisen als etwas zu niedrig erwiesen, weßhalb wir denselben um 10 Centimes erhöhen.

Die Kosten der Kurse der Landwehrinfanterie belaufen sich daher auf: 94,900 Tage à Fr. 2. 70 =.

Fr. 1,373,625

256,230 Fr. 1,629,855

B. 1882 Fr. 1,573,827. -- 1,364,197. 61 R. 1881

b. K a v a l l e r i e .

Der Kontroibestand auf 1. Januar 1882 weist eine Stärke der 2484 Mann Dragonerschwadronen v o n .

.

.

.

.

329 ,, auf, wozu noch kommen die Rekruten von 1882 mit 2813 Mann Total Hievon sind 8 °/o in Abzug zu bringen für die auf Ende 1882 in die Landwehr übertretende Mannschaft und den außerordentlichen Abgang 228 ,, verbleiben 2585 Mann Von diesen werden zirka 10 °/o aus verschiedenen 258 ,, Gründen nicht einrücken, wodurch obige Zahl sich um vermindert.

Z ud e n .

.

.

.

.

.

.

. 2327 Mann 32 ,, sind noch 8 Regimeutsstäbe m i t .

.

.

.

2359 Mann hinzuzurechnen, somit total .

.

.

.

.

oder p e r Regiment .

. . . . . . . . . 295 ,, Von den Guiden sind voriges Jahr 390 Mann oder durchschnittlich 32 Mann per Kompagnie zu den Wiederholungskursen eingerückt. Wir nehmen für 1883 auch diese /ahi Einrückender an.

Dragoner : 8 Regimenter à 295 Mann = 2360 Mann X Fr. 7. 20 X 13 Tage = .

.

.

. F r . 220,896 Guiden : 12 Kompagnien à 32 Mann = 384 Mann X Fr. 8. 30 X 13 Tage = .

.

.

. ,, 41,434 Fr. 262,330

150

Nach den Rechnungsergebnissen des Vorjahres muß der Einheitspreis der Dragoner um 30 Cts., derjenige der Guiden um 60 Cts erhöht werden.

B. 1882 Fr. 249,499: -- R. 1881 ,, 255,724. 60 c. A r t i l l e r i e .

Auszug.

Nach bisherigen Erfahrungen werden die Truppenkörper der Artillerie des Auszuges durchschnittlich in folgender Stärke zu den Wiederholungskursen, einrücken : Die ·n ,, ,, ,, Der

Feldbatterien mit einem Bestand von Parkkolonnen ,, ,, ,, ,, Positionskompagnien n D -n -n Feuerwerkerkompagnien ,, ,, ,, ,, Trainbataillone D · ·« -11 11 Linientrain per Division mit ,, ,, ,,

130 Mann 120 ,, 100 fl 115 ,, 200 ,, 100 ,,

Den Pferdebedarf setzen wir gleich an wie für 1882, nämlich zu: Feldbatterien, welche nicht zur Divisionsübung kommen .

.

.

.

.

.

. 8 7 Pferde Feldbatterien, welche die Divisionsübung bestehen 90 ,, Parkkolonnen, welche nicht zur Divisionsübung kommen .

.

.

.

.

.

.

93 ,, Parkkolonnen, welche die Divisionsübung bestehen 96 ,, Trainbataillone, welche nicht zur Divisionsübung kommen .

.

.

.

.

.

. 200 ,, Train bataillon, welches die Divisionsübung besteht 230 ,, Linientrain p e r Division .

.

.

.

. 100 ,, Die Pferdediensttage beziffern sich daher wie folgt: 18 Feldbatterien à 87 Pferde X 20 Tage = 31,320 Tage 6 ,, ,, 90 ,, X 2 0 ,, =10,800 ,, 6 Parkkolonnen ,, 93 ,, X 18 ,, = 10,044 ,, 2 96 ,, X18 fl = 3,456 ,, fl B 3 Trainbataillone ,,200 ,, X 15 ,, = 9,000 ,, l Trainbataillon ,, 230 fl X 15 -n = 3,450 n Linientrain, 2 Divisionen ,, 100 ,, X 17 ,, = 3,400 ,, Total

71,470 Tage

151

Nach den Rechnungsergebnissen der Vorjahre haben wir durchschnittlich folgende Einheitspreise: für die Feldbatterien .

.

.

. Fr. 7. 40 ,, ,, Parkkolonnen .

.

.

,, 6. -- ,, ,, Positionskompagnien .

.

. ,, 6. 50 ,, ,, Feuervverkerkompagnien .

,, 2. 45 ,, den Armeetrain .

.

. " . ,, 6. -- Die Pferdemiethe für die Wiederholungskurse · stellte sich auf durchschnittlich Fr. 3. 20, welcher Ansatz auch für 1883 beibehalten wird.

Die Kosten der Wiederholungskurse des Auszuges gestalten sich demnach folgendermaßen: 24 Feldbatterien à 130 Mann X Fr. 7. 40 X 21 Tage = Fr. 484,848 8 Parkkolonnen à 120 Mann X Fr. 6 X 19 Tage = ,, 109,440 6 Positionskompagnien à 100 Mann X Fr. 6. 50 X 19 Tage = ,, 74,100 l Feuerwerkerkompagnie à 115 Mann X Fr. 2. 45 X 19 Tage = ,, 5,353 4 Train bataillone à 200 Mann X Fr. 6 X 17 Tage =: ,, 81,600 Linientrain von 2 Divisionen à 100 Mann X Fr. 6 X 17 Tage = ,, 20,400 Pferdemiethe 71,470 Tage X Fr. 3. 20 = . ,, 228,704 Fr. 1,004,445 Landwehr.

2 Feldbatterien à 150 Mann X 9 Tage X Fr. 6.80 = ,, 18,360 4 Positionskompagnien à 80 Mann X 9 Tage X Fr. 6. 50 = ,, 18,720 Pferdemiethe, 180 Pferde X 8 Tage X Fr. 2. 70 = _,, 3,888 Fr. 40,968 Fr. 1,045,413 Die Stärke der Landwehreinheiten ist die von 1882 geblieben, der Einheitspreis für die Positionskompagnien und die Pferdemiethe den Rechnungsergebnissen von 1881 gemäß auf Fr. 6. 50, bezw.

Fr. 2. 70 angesetzt worden.

B. 1882 Fr. 1,032,197. -- R. 1881 ,, 998,073. 84

152 d. G e n i e .

Auszug.

Laut Kontroibestand vom 1. Januar 1882 haben bataillone Nr. l, 4, 5 und 7 eine Stärke von .

.

und die Infanteriepionniere der I. und VII. Division eine solche von .

.

.

.

.

.

.

Total Auf Ende 1882 treten davon in die Landwehr

.

.

.

.

.

.

.

.

443 ,, 2348 Mann 128

bleiben

2220 Mann 360 ,,

Total . 90 . 353

2580 Mann

Hiezu die Rekruten von 1882 worunter Offiziere Unteroffiziere

die Genie1905 Mann

443

12 Jahrgänge

2137 Mann

Von den 2580 Mann treten in Dienst .

. 2310 Mann weniger 12 °/o, welche aus irgend einem Grunde wegbleiben 310 ,, Im Ganzen somit . 2000 Mann 2000 Mann à Fr. 3. 30 X 19 Tage = .

.

. F r . 125,400

Den Einheitspreis, haben wir mit Rücksicht auf die immer zunehmende Stärke der Korps um 10 Cts. herabgesetzt.

Landwehr.

Der Bestand der zum Wiederholungsunterricht einrückenden Landwehr-Bataillonscadres wird wie voriges Jahr auf 120 Mann per Bataillon angesetzt, bezw. im Ganzen auf 240 Mann.

Die Tageskosten dieser Cadresmannschaft sowohl als auch die Inspektionskosten der Mannschaft der Bataillone berechnen wir nach dem Ansatz von 1882.

Die Gesa m m tk o sten der Genie-Landwehr werden demnach betragen : 240 Mann Cadres à 8 Tage X Fr. 4. 50 = . Fr. 8640 Inspektion von 8 Bataillonen à Fr. 250 = .

,, 2000 Fr. 10,640

153

Auszug Landwehr

Fr. 125,400 ,, 10,640 Fr. "l 36,040 B. 1882 R. 1881

Fr. 130,150. ,, 106,345. 42

e. S a n i t ä t s t r u p p e u.

1. Operationswiederholungskurse.

48 Offiziere à Fr. 13. 80 X 15 Tage = . .

. F r . 9,936 Die Erhöhung des Kredites rührt von der Verlängerung des Kurses her, durch daherige Zugabe eines Tages wird die Unterrichtszeit auf volle zwei Wochen gebracht.

2. Ambülancendienst.

10 Ainbiilancen à 35 Mann à Fr. 5. 20 X 15 Tage = Fr. 27,300 Der Einheitspreis entspricht den vorjährigen Rechnungsergebnissen.

Von 1875 bis Ende 1882 haben von den 40 Ambülancen Dienst geleistet : zweimal: 2 Ambülancen, einmal : 34 ,, noch keinen solchen : 4 ,, weßhalb es durchaus geboten ist, die obige Zahl Einheiten einzuberufen.

1. Operationswiederholungskurse .

.

. Fr. 9,936 2. Ambülancendienst ,, 27,300 Fr. 37,236 B. 1882 R. 1881

Fr. 35,658. -- Fr. 25,827. 12

f. V e r w al tu ngs t r u p p e n .

3 Kompagnien à 80 Mann X Fr. 6. 75 X 18 Tage = Fr. 29,160 l Kompagnie à 80 Mann X Fr. 3. 85 X 13 Tage = ,, 4,004 Fr. 33,164 Zum Wiederholungskurs gelangen : Die Kompagnie Nr. 4 zur Divisionsübung, ,, ,, ,, 5 zu den Brigadeübuugeu, ·n ,,

T> ,,

-n ' n r> n ,, l zum Wiederholungskurs von kürzerer Dauer in Thun.

154 Die Kontroistärke der 3 ersterwähnten Kompagnien beträgt mit Hinzurechnung der Rekruten von 1882: 298 Mann oder per Kompagnie durchschnittlich 99 Mann. Die Stärke der Kompagnie Nr. l beträgt dagegen nur 85 Mann. Die Korps werden aber kaum komplet einrücken, da gewöhnlich 15 -- 20 °/o aus irgend einem Grunde vom Dienste wegbleiben.

Wir setzen daher nur 80 Mann per Kompagnie an, uns vorbehaltend, allfallig fehlende Mannschaften der Kompagnien 4, 5 und 7 aus der Infanterie zu ergänzen. Der Einheitspreis für diese "3 Truppeneinheiten kann von Fr. 7 auf Fr. 6. 75 reduzirt werden, da die Erstellung der Backöfen infolge Einführung des eisernen Backofenmaterials billiger zu stehen kommt. Für die Kompagnie Nr. l ist der Einheitspreis um 25 Cts. zu erhöhen, indem wir derselben während des Dienstes die Magazinverpflegung sämmtlicher in Thun befindlichen Truppen zu überbinden gedenken, was einige Mehrkosten verursachen wird.

B. 1882 Fr. 33,984. -- R. 1881 ,, 28,328. 40 g. E x t r a k o s t e n für Uebungen zusammengesetzter Truppenkörper .

. Fr. 148,000 B. 1882 Fr. 148,000. -- R. 1881 ,, 134,309. 28 Wie im Vorjahre.

4. C a d r e s k u r s e.

a. G e n e r a l s t a b .

Im Budgetjahre sollen stattfinden: a. 2 Generalstabschulen; b. Abtheilungsarbeiten.

1. Generalstabschulen : I. Kurs, 18 Offiziere X 72 Tage à Fr. 22. 50 = ü. Kurs, 18 Offiziere X 44 Tage à Fr. 28 ==

. Fr. 29,160 . ,, 22,176

2. Abtheilungsarbeiten: 25 Offiziere à Fr. 20. 27 < 63 Tage = 12 Stabssekretäre à Fr. 12. 10 X 22 Tage = .

.

.

B. 1882 R. 1881

Fr. 77,669. -- 73,896. 24

31,925 ,, 3,195 l^rT 86,456 fl

155 Die Einheitsspreise entsprechen denjenigen, welche für 1882 angesetzt worden sind. Die Dauer des Kurses I ist auf die gesetzliche Höhe gebracht worden, deßhalb die Vermehi-ung des Kreditpostens.

Bei dem Ansätze für die Abtheilungsarbeiten sind Inbegriffen die Kurse, Arbeiten und Recognoszinmgen der Eisenbahnabtheilung, der berittene Dienst der Generalstabsofßziere, welche zu den Kursen für Spezialwaffen und den Uebungen zusammengesetzter Truppenkörper beordert werden sollen. Aus dem gleichen Kreditposten werden die Kosten der Miethe, Beleuchtung. Beheizung, Bedienung und des Unterhaltes der Generalstabsräumlichkeiten bezahlt.

Wie im Vorjahre wird auch diesmal wieder ein Kurs für Stabssekretäre in Aussicht genommen, um diese Leute successive mit ihren speziellen Arbeiten vertraut zu machen, eine Maßregel, deren Notwendigkeit sich im vorjährigen Kurs ganz besonders erwiesen hat.

b. I n f a n t e r i e .

1. ScKießschulen : 260 Offiziere à Fr. 10 X 31 Tage = .

.

250 Unteroffiziere à Fr. 5. 10 - 31 Tage =

. Fr. 80,600 . ,, 39,525 Fr. 120,125

2. Offizierbildurigsschulen : 286 Mann à Fr. 6. 20 ,< 44 Tage == .

.

. Fr. 78,020 Die Ansätze sind die gleichen wie im Vorjahre. Der Einheitspreis wurde zwar überschritten, jedoch nur aus dem Grunde, weil der Bestand der Schulen ein schwächerer war, was eine Erhöhung der Tageskosten verursachte.

3. Büehsenmacherkui'se : 40 Mann à Fr. 4. 35 X 22 Tage = .

Fr. 3,828 Nach den Rechnungsergebnissen konnte der Einheitspreis um 20 Cts. herabgesetzt werden.

4. Obligatorische Schießübungen.

6000 Mann à Fr. 4 = .

.

· .

.

. Fr. 24,000 Es wird beabsichtigt, diejenigen Schießpfliehtigen, welche nicht als Mitglieder eines Schießvereines oder bei freiwilligen Schießvereiüigungen den reglementarischen Vorschriften nachgekommen

156

sind, in die obligatorischen Schießkurse zu berufen, was eine ziemliche Vermehrung des Mannschaftsbestandes zur Folge haben dürfte.

1. Schießschulen Fr. 120,12& 2. Offizierbildungsschulen . ,, 78,020 3. Büchsenmacherkurse ,, 3,828 4. Obligatorische Schießübungen . ,, 24,000 Fr. 225,973 B. 1882 R. 1881

Fr. 218,149. -- ,, 229,829. 19

c. K a v a l l e r i e .

1. Offizierbildungsschule: 15 Mann à Fr. 7. 40 X 63 Tage = .

Das Rechnungsergebniß des Vorjahres . Setzung der täglichen Kosten um 40 Cts.

2. Cadresschule : 65 Mann à Fr. 8. 10 X 45 Tage =

.

.

. F r . 6,993 erlaubt eine Herab-

.

. F r . 23,692

3. Strafreitkurs.

40 Mann à Fr. 5 X 12 Tage = .

.

.

. ,, 2,400 Die Zahl der Leute kann erfahrungsgemäß reduzirt werden, weßhalb aber auch der Einheitspreis zu erhöhen ist.

4. Hufschmiedkurs. ,, Extrakosten Wie im Vorjahre.

Fr.

1 . Offizierbildungsschule 2. Cadresschule 3. Strafreitkurse 4 . Hufschmiedkurs .

.

.

.

.

.

.

500

. F r . 6,993 ,, 23,692 ,, 2,400 .

.

500 Fr. 33,585

B. 1882 R. 1881

Fr. 34,156. -- Fr. 26,253. 07

d. A r t i l l e r i e .

1. Offiziersbildungsschule.

70 Manu à Fr. 14 x 109 Tage = .

. Fr. 106,820

157

Die Erhöhung des Ansatzes für 1883 rührt von dem höhern Preise der Munition für die neuen Geschütze, welche in dieser Schule mitbenutzt werden müssen, her.

2. Unteroffiziersschule.

210 Mann (inclusive 10 Offiziere) à Fr. 8 x 38 Tage = Fr. 63,840 Der Einheitspreis wird erhöht mit Rücksicht auf die Schießübungen mit neuen Geschützen.

3. Schießschule.

17 Offiziere à Fr. 30 X 17 Tage = .

.

. F r . 8,670 Der Bestand der Schule bleibt unverändert, dagegen muß der Einheitspreis wesentlich erhöht werden, weil zu dieser Schießschule eine größere Anzahl Offiziere der Positionsartillerie beordert werden soll, um sie mit der in Aussicht stehenden Neubewaffnung der Positionsartillerie vertraut zu machen, was eine wesentliche Vermehrung der Munition erfordert. Im Fernern muß auch die Dauer ·dieses Kurses erhöht werden, wenn der Unterrichtsstoff einigermaßen soll bewältigt werden können.

4. Kurs für höhere Artillerieoffiziere.

11 Offiziere à Fr. 30 X 15 Tage = Fr.

4,950 Seit 1880 hat kein solcher Kurs stattgefunden. Durch die zwei seit Einführung der neuen Militärorganisation abgehaltenen Kurse, haben die meisten der gegenwärtigen höhern Artillerieoffiziere einen einleitenden theoretischen Unterricht erhalten, bei welchem aber der kurzen Dauer der Kurse wegen die spezielle Einführung und Uebung für den Dienst des höhern Offiziers der Artillerie im Brigade- und Divisionsverbande nicht genügend berücksichtigt werden konnte.

Zur Ausfüllung dieser Lücke beabsichtigen wir nach und nach alle höheren Offiziere der Waffe in einem zweiten Kurs (pro 1883 zwei Brigadestäbe nebst einem Komptabeln) zu kommandiren, in welchem mit vollständigen Artilleriebrigadestäben nach bestimmtem Plane auf Grundlage supponirter Operationen einer Armeedivision eine Uebungsreise gemacht würde, bei welcher alles vollständig und genau durchgeführt werden soll, was im Felddienst von den Stäben zu thun ist.

Für 1883 beantragen wir die Einberufung von 11 Offizieren auf die Dauer von 15 Tagen, Einrückungs- und Entlassungstag Inbegriffen. Den Einheitspreis berechnen wir zu Fr. 30 per Tag.

158

.

.;

5. Arbeiterkurse.

Extrakosten

Fr.

1,500

Wie im Vorjahre.

1.

2.

3.

4.

5.

Offizierbildungsschule .

.

.

Unteroffiziersschule Schießschule .

.

.

. . .

Kurs für höhere Artillerieoffiziere .

Arbeiterkurse

. F r . 106,820 ,, 63,840 . ,, 8,670 . ,, 4,950 ,, 1,500 Fr. 185,780

B. 1882 R. 1881

Fr. 173,507. -- ,, 178,276. 78

e. G e n i e .

1. Offizierbildungsschule.

25 Mann à Fr. 10 X 65 "läge = .

.

. F r . 16,250

Nach den letzten Rechnungsergebnissen konnte der Einheitspreis etwas herabgesetzt werden.

2. Technischer Kurs.

20 Offiziere à Fr. 12 X 45 Tage = Wie im Vorjahre.

B. 1882 R. 1881

.

.

.

,

, 10,800 Fr. 27,050

Fr. 28,513.-- ,, 21,141. 64

f. S a n i t ä t s t r u p p e n .

I. M e d i z i n a l a b t h e i l u n g .

1. Instruktorens^hule.

Fällt pro 1883 weg.

2. Offizierbildungsschulen.

55 Mann à Fr. 10. 50 X 30 Tage = Wie im Vorjahre.

.

.

. F r . 17,325

3. Unteroffiziersschule.

60 Mann à Fr. 3. 50 X 23 Tage = . . . , , 4,830 Der Einheitspreis kann um 30 Rp. herabgesetzt werden.

159 4. Spitalkurse.

180 Mann à Fr. 3. 10 X 23 Tage = .

.

. F r . 12,834 Der Einheitspreis ist um 11 Rp. herabgesetzt.

5. Theilnahrne von höhern Sanitätsoffizieren an Kursen anderer Waffen

,,

1,000

Zur Förderung der allgemeinen militärischen Bildung der höhern Sanitätsoffiziere beabsichtigen wir einzelne -derselben zum Besuche geeigneter Schulen anderer Waffen zu beordern, und beantragen daher, obigen Kredit hiefür auszusetzen.

1.

2.

3.

4.

5.

Instruktorenschule .

; .

.

. Fr. -- Offizierbildungsschulen ,, 17,325 Unteroffiziersschule .

.

.

.

,, 4,830 Spitalkurse ,, 12,834 Theilnahme höherer Sanitätsoffiziere an Kursen anderer Waffen ,, 1,000 Fr. 35,989 II. V e t e r i n ä r a b t h e i l u n g.

1. Offlzierbildungsscbule.

14 Mann à Fr. 13 X 30 Tage = .

.

.

.Fr.

Der Einheitspreis mußte gestützt auf die diesjährigen Kurskosten erhöht werden.

2. Kurs für Koi-pspferdärzte.

14 Veterinäre à Fr. 15 X 14 Tage =

I. Medizinalabtheilung II. Veterinärabtheilung

.

.

.

.

.

5,460

,,

2,940

Fr.

8,400

. F r . 35,989 ,, 8,400 Fr. 44,389

B. 1882 R. 1881

Fr. 45,803. -- ,, 37,234. 92

160 g. V e r w a l t u n g s t r u p p e n .

1. Offizierbildungsschulen.

45 Mann à Fr. 11 X 37 Tage = .

.

.

. F r . 18,315 Gestützt auf die Rechnungsergebnisse muß der Einheitspreis um 50 Rp. erhöht werden. Gegenüber dem Vorjahre wird die Zahl der Schüler reduzirt, die gleichwohl zur Ergänzung der Lücken ausreichen sollte.

2. Unteroffiziersschulen.

120 Mann à Fr. 3. 50 X 18 Tage = .

.

. F r . 7,560 Die Dauer der Schulen ist für das Budgetjahr versuchsweise auf 18 Tage angesetzt, indem es möglich scheint, den in diesen Schulen zu verarbeitenden Unterrichtsstoff in dieser reduzirten Zeitdauer zu bewältigen.

Der Einheitspreis wurde um 20 Rp. herabgesetzt.

3. Offiziersschulen.

a. Kurs für höhere Verwaltungsoffiziere.

Dieser Kurs fällt für 1883 weg.

b. Kurs für subalterne Offiziere.

Fr. 15,120 20 Mann à Fr. 18 X 42 Tage = .

Wie im Vorjahre.

1. Offiziei-bildungsschulen Fr. 18,315 2 . Unteroffiziersschulen .

.

.

.

,, 7,560 3 . Offiziersschulen .

.

.

.

.

·n 15,120 Fr. 40,995 B. 1882 R. 1881

Fr. 51,323. -- ,, 44,173. 11

h. C e n t r a l s c h u l e n.

I. Centralschule.

70 Offiziere à Fr. 13. 50 X 43 Tage =

. Fr. 40,635

II. Centralschule.

48 Hauptleute à Fr. 15. 50 X 43 Tage =

.

,, 31,992

III. Centralschule.

25 Majore à Fr. 23. 50 X 15 Tage =

·

,,

.

8,812

Fr. 81,439

161

Wir beabsichtigen, in die Centralschule II per Kreis je einen Infanterieinstruktor II. Klasse einzuberufen, theils um dieselben am taktischen Unterrichte Theil nehmen zu lassen, theils um sie mit einigen Spezialfächern, in welchen sie den<>Unterricht in den Offizierbildungsschulen zu ertheilen haben und wofür die Lehrkräfte öfters mangeln, vertraut zu machen. Zur Ausgleichung der Kosten haben wir die Zahl der Offiziere der Centralschule I um 10 Mann reduzirt.

Die Centralschule III hat nach Gesetz alle vier Jahre stattzufinden. Da ein einzelner Kurs nicht zu stark sein durfte, so wurden bisanhin drei Kurse nacheinander und im gleichen Jahre abgehalten. Diese Anordnung hatte zur Folge, daß ein großer Theil der neu ernannten Majore erst im vierten Jahre nach der Brevetirung einberufen wurden. Es empfiehlt sich daher ein Verfahren, nach welchem während des vierjährigen Turnus drei Majorsschulen und in einem der vier Jahre die Öberstlieutenantsschule (Centralschule IV) abgehalten würde. Indem wir beantragen, mit 1883 dieses Verfahren einzuführen, fügen wir bei, daß die Einheitspreise keine Aendenmg erleiden.

Die Reduktion der Tage für die Centralschulen I und II ist deßhalb zuläßig, weil Einrückungs- und Entlassungstag je auf den Sonntag verlegt werden kann und dadurch am wenigsten Zeit für den Dienst verloren geht.

B. 1882 Fr. 95,950. -- R. 1881 ,, 71,131. 62 i. U n t e r r i c h t am P o l y t e c h n i k u m

F r . 16,000

Die Erhöhung des Kredites um Fr. 2000 dient zur Besoldung eines ständigen zweiten Fachlehrers. Die Schwierigkeit, geeignete Dozenten für Waffen- und Befestigungslehre zu gewinnen, hat sich in neuester Zeit wiederum in einer Weise gezeigt, daß die Anstellung eines ständigen Lehrers nicht länger hinausgeschoben werden kann. Die Vermehrung des Postens um die beantragte Summe wird mit der bisanhin für einen Hülfslehrer eingestellten Entschädigung für eine angemessene fixe Besoldung des zweiten Fachlehrers ausreichen.

B. 1882 Fr. 14,000. -- R. 1881 ,, 13,405. 57 k. B e s u c h a u s l ä n d i s c h e r M i l i t a r a n s t a l t e n Wie im Vorjahre.

B. 1882 Fr. 10,000. -- R. 1881 ,, 9,896. 10 Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

Fr. 10,000

12

162

1. S o l d z u l a g e für U n t e r o f f i z i e r e .

1. Infanterie.

60 Mann X 3 Schulen X 55 Tage X 70 Rp. X 8 Kreise = 2. Kavallerie.

20 Mann X 4 Schulen X 66 Tage X 70 Rp.

= 3. Artillerie.

30 Mann X H Schulen X 50 Tage X 70 Rp. = 4. Genie.

34 Mann X 4 Schulen X 58 Tage X 70 Rp.

= 5. Sanitätstruppen.

2 Mann X 11 Schulen X 35 Tage X 70 Rp.

= 6. Verwaltungstruppeii.

16 Mann X l Schule X 52 Tage X 70 Rp.

=

Fr. 55,440 ,,

3,696

,, 11,550 ,,

5,522

,,

539

,,

582

Fr. 77,329 Bei der Infanterie ist der Posten erhöht worden, indem nach § 128 des Verwaltungsreglements auch für den Einrückungs- und Entlassungstag die Soldzulage bezahlt werden muß.

Die Zahl der Cadres muß bei den Verwaltungstruppen vermehrt werden, was eine kleine Erhöhung des Kredites zur Folge hat.

B. 1882 Fr. 79,509. -- R. 1881 ,, 75,214. 80 m. V o r t u r n k u r s e .

.. Fr. 2300 B. 1882 Fr. 1300 R. 1881 ,, 1270 Wir beantragen, den bisherigen Posten um Fr. 1000 zu erhöhen.

Das diesjährige Turnfest in Aarau hat so bedeutende Erfolge im Sektions- und Massen turnen aufgewiesen, daß man den Eindruck gewinnen mußte, der eidgenössische Turnverein sei bestrebt, in ganz eingreifender Weise für die körperliche und damit auch für die militärische Entwicklung und Ausbildung der männlichen Jugend zu arbeiten, und daß daher seine erfolgreichen Bestrebungen eine größere Unterstützung des Bundes wohl würdig seien. Die Vorturnkurse haben hauptsächlich obige Resultate herbeigeführt, weßhalb wir im Interesse einer größern Ausdehnung, beziehungsweise einer Vermehrung derselben eine kräftigere finanzielle Unterstützung für geboten erachten.

Total des Unterrichts .

. Fr. 6,578,711

163 D. Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung.

a. B e k l e i d u n g .

I. Entschädigung für Rekruten.

1. Infanterie.

8800 Füsiliere à Fr. 126. 15 = Fr. 1,110,120. -- 89,285.

700 Schützen 127. 55 = Fr. 1,199,405 2. Kavallerie.

340 Dragoner à Fr. 196. 50" = 197. 40 = 70 Guiden

Fr. 66,810.

,, 13,818.

3. Artillerie.

520 Kanoniere à Fr. 146. 30 = Fr. 76,076. -- 95 Parksoldaten à Fr. 146. 50 = ,, 13,917. 50 35 Feuerwerker ,, ,, 146. 10 = ,, 5,113. 50 561 Trainsoldaten à Fr. 215. 55 = ,, 120,923. 55 300 Trainsoldaten ,, ,, 215. 30 = ,, 64,590. -- 29 berittene Trompeter à Fr. 195. 55 = ,, 5,670. 95 1540 Mann 4. Genie.

720 Mann à Fr. 145. 95 5. Sanitätstruppen.

380 Mann à Fr. 144. 40 6. Verwaltungstruppen.

100 Mann à Fr. 144. 35 II. Entschädigungen an die Kantone.

7 °/o der Jahresentschädigung für Unterhalt .

III. Geldzinsvergütung an die Kantone.

Für acht Monate à 4 % für Kompleterhaltung einer zweiten Rekrutenausrüstung .

.

.

.

I V . Ersatzausrüstung .

.

.

.

V . Gradabzeichen .

.

.

.

.

VI. Zuschlag für Beschaffung von Einzelnkochgeschirren für Infanterie- und Kavallerierekruten, 9910 Mann à Fr. 1.30 Bekleidung

,,

80,628

,,

286,292

,,

105,084

,,

54,872

,,

14,435

,,

121,850

,, ,, ,,

46,420 30,000 10,000

,, 12,883 Fr. 1,961,869

164

Die Berechnung der Büdgetposten I, II und III erfolgt nach Maßgabe des Bundesbeschlusses vom 10. Juni 1882. Der Kredit IV für Ersatzausrüstung bleibt für 1883 unverändert; wir behalten uns indessen vor, falls obiger Beschluß der eidgenössischen Räthe bezüglich der Abgabe von Ersatzkleidern an Unteroffiziere eine Mehrausgabe veranlassen sollte, einen Nachkredit zu verlangen.

Durch Bundesbeschluß vom 28. Juni 1882 ist der Kredit V um Fr. 3000 erhöht worden.

In Betreff des Postens für Einzelnkochgeschirre haben wir Folgendes zu bemerken : Die bisherigen Erfahrungen haben dargethan, daß die Gamelle als Kochgeschirr nicht zu verwenden ist und lediglich als Eßgeschirr der Mannschaft gebraucht werden kann. Hieraus müssen für die Verpflegung der Truppen schwer wiegende Nachtheile entstehen, namentlich dann, wenn die Gelegenheit fehlt, sich der Geschwaderkochgeschirre bedienen zu können. Diese Uebelstände können unter Umständen so weit gehen, daß einzelne z. B. auf Vorposten kommandirte Detaschemente oder von ihren Korps detaschirte Abtheilungen nicht im Stande wären, ihre Verpflegung zu besorgen. Sowohl die Behörden als auch einzelne hervorragende Militär haben deshalb schon seit einer geraumen Zeit eifrig die Frage der Einführung eines Kochgeschirrs für den einzelnen Mann an Stelle der bisherigen Gamelle studirt. Auch ist von unserm Militärdepartemente eine besondere Kommission für Prüfung dieser Frage eingesetzt worden.

Diese Kommission sowohl als auch die Konferenz höherer Infanterieinstruktoren gelangten, gestützt auf die diesfalls in größerm Maßstab angeordneten Versuche, in ihrer Berathung zu dem Schlüsse, daß an Stelle der jetzigen, durchaus unpraktischen Gamelle eine Kombination von K o c h - und" E ß g e s c h i r r geschaffen werden" müsse. Hiefür entspreche das Einzelnkochgeschirr à l bis 2 Mann am besten.

Wir finden das Einzelnkochgeschirr schon seit längerer Zeit bei der deutschen Armee eingeführt. Dasselbe hat sich daselbst gut bewährt und vollständig eingelebt. Auch Oesterreich hat das Einzelkochgeschirr adoptirt, und in der französischen Armee haben sich nach 1870/71 wieder Stimmen für dasselbe ausgesprochen.

Die günstigen Erfahrungen, die man anderwärts mit dem Einzelkochgeschirr als Kombination von K o c h - und E ß g e s c h i r r gemacht hat, lassen erwarten, daß dasselbe auch bei
uns sich beliebt machen werde. Das von der Kommission für Begutachtung der Kochgeschirrfrage vorgeschlagene Geschirr soll für die Infanterie und Kavallerie ein in der Konstruktion übereinstimmendes Modell sein, mit dem Unterschiede jedoch, daß dasjenige der Infanterie ein

165

Fassungsvermögen von zwei Liter Suppe, dasjenige der Kavallerie einen Liter zu enthalten habe, da letztere Waffe wegen der Verpackung ein kleineres Einzelkochgeschirr bedarf, welches auch für ihr Bedürfniß vollständig genügt.

Die Einführung der Einzelkochgeschirre wird eine Vermehrung der Kosten für persönliche Ausrüstung um ca. Fr. 1. 30 per Stück zur Folge haben, weßhalb wir obigen Kredites bedürfen.

b. B e w a f f n u n g und A u s r ü s t u n g .

Durch Bundesbeschluß vom 28. Juni 1882 sind für Bewaffnung und Ausrüstung der Rekruten pro 1883 folgende Kredite bewilligt worden : I. für Handfeuerwaffen II. ,, blanke Waffen III. ,, Ausrüstungsgegenstände

.

.

Fr.

,, . ,,

642,400 35,300 196,875

Fr.

874,575

Total Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung Fr. 2,836,444 B. 1882 R. 1881

Fr. 2,749,785. -- ,, 2,630,307. 08

E. Kavalleriepferde.

1. Ankauf 2. Rekrutendepots 3. Reitgelder 4. Amortisationen 5 . Pferdeinspektionen 6. Pferderücknahmen

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

,, ',, ,, . ,, . ,,

.

.

840,000 313,760 16,000 190,000 5,500 75,000

Fr. 1,440,260 B. 1882 R. 1881 Ad 1.

Fr. 1,432,140. -- ,, 1,147,666. 11

Anzukaufen sind: 450 Rekrutenpferde, 150 Ersatzpferde.

Total 600 Pferde X Fr. 1400 =

.

.

. F r . 840,000

166 Wie aus der im Einnahmenbüdget enthaltenen Berechnung hervorgeht, wird diese Pferdezahl ausreichen.

Ad 2. Die Abrichtung der 600 Pferde während 130 Tagen à Fr. 4 wird kosten Fr. 312,000 Hiezu die Dressurkosten der Ersatzpferde der vor 1875 eingetheiltenKavalleristen, 20 Pferde X 22 Tage à Fr. 4 ,, 1.760 Fr. 313,760 Ad 3. Durch den Abgang der altern Kavalleristen vermindern sich die vom Bunde an dieselben auszuzahlenden Reitgelder; für 1883 glauben wir, daß ein Ansatz von Fr. 16,000 ausreichen dürfte.

Ad 4. Es ist gestützt auf die Rechnungsergebnisse vom Jahr 1881 anzunehmen, daß ein Kredit von Fr. 190,000 genügen wird, um die für 1883 auszurichtenden Amortisationen zu decken.

Ad 6. Da für das Budgetjahr nicht mehr als 150 Ersatzpferde eingestellt werden, wird der letztjährige Ansatz von Fr. 75,000 ebenfalls genügen.

F. Equipementsentschädigung für Offiziere

B. 1882 R. 1881

.

.

Fr, 190,835

Fr. 192,600. ,, 129,922. 65

Durch Bundesbeschluß vom 28. Juni 1882 ist dieser Kredit bereits bewilligt.

G. Unterstützung freiwilliger Schiessvereine .

B. 1882 fr. 227,000 R. 1881 ,, 250,000

. Fr. 227,000

Im eingestellten Posten sind die den Pontonnierfahrvereinen auszurichtenden Prämien mit Fr. 1400 inbegriffen.

Um die Theilnehmer an den eintägigen Schießübungen nicht allzu zahlreich werden zu lassen, mußten wir seiner Zeit den Schießpflichtigen gestatten, ihrer Schießpflicht in Schießvereinen Genüge zu leisten, die vom Bunde eine Unterstützung bezogen. Der Beizug von Nichtmitgliedern zu den Vereinen hat aber Unzukömmlichkeiten im Gefolge, deren Beseitigung nur durch eine Revision der Verordnung erreicht werden kann. Wir beabsichtigen nebst diesem den

167 Bezug einer Bundessubsidie an gewisse Präzisionsbedingungen zu knüpfen. Da wir über die künftigen finanziellen Verhältnisse zur Zeit keine sichere Anhaltspunkte.besitzen, so nehmen wir vor der Hand Umgang von einer Erhöhung des Kreditpostens, um so mehr, als voraussichtlich die aufzustellenden erschwerenden Bedingungen eine Reduktion der Subvention herbeiführen dürften.

H. Kriegsmaterial.

. Unterhalt, Assekuranz, Lokalmiethe, Transportkosten.

a. Unterhalt und Assekuranz des Kriegsmaterials sämmtlicher Waffen Fr. 140.000 b. Unterhalt und Assekuranz des Kasernenmaterials ,, 6,000 c. Lokalmiethe ,, 56,800 d. Transportkosten ,, 10,000 e. Dislokation des Kriegsmaterials in den Divisionskreisen ,, 10,000 Fr. 222,800 Ad b. Für Anschaffung von 6000 Wolldecken ist durch Bundesbeschluß vom 28. Juni bereits der nöthige Kredit von Fr. 60,000 bewilligt und unter ,,Neuanschaffungen11 in Rechnung gebracht, so daß sich dieser Posten auf Fr. 6000 reduzirt.

Ad c. Die Vermehrung rührt von der in Aussicht genommenen Miethe von Magazinen auf dem Waffenplatz Bière her.

a.

b.

c.

d.

II. N e u a n s c h a f f u n g e n .

Für Beschaffung von Kriegsmaterial pro 1883 ist laut Bundesbesehluß vom 28. Juni 1882 bewilligt worden der Betrag von Fr. 736,190 Stabsbüreau. Für Anschaffung von Plänen, Instrumenten und wissenschaftlichen Werken . ,, 1,800 Infanterie. Für Fortsetzung der Schießversuche, w i e i m Vorjahre .

.

.

.

.

.

.

3,000 Artillerie. Für Schießversuche, wie im Vorjahre ,, 15,000 Fr. 755,990 B. 1882 R. 1881

Total Kriegsmaterial Fr. 933.678. ,, 862,700. 35

Fr. 978,790

168 J. Mililäranstalten und Festungswerke .

Wie im Vorjahre.

B. 1882 Fr. 47,000. -- R. 1881 ,, 59,435. 47

Fr. 47,000

K. Stabsbiireau (topographische Abtheilung).

1) Besoldungen : I . Topograph .

.

.

. F r . 4500 II.

. ,, 4200 2) Kartentisch (Dufouratlas und reduzirte Karte) 3) Druck des Dufouratlas und der Generalkarte .

4) Aufnahmen und Publikation des neuen topographischen Atlas und Revision des Dufouratlas .

.

.

.

.

.

5 ) Sammlungen .

.

.

.

.

.

.

6 ) Assekuranz .

.

.

.

.

.

.

7) Aushilfe und Taggelder

Fr.

,, ,,

8,700 10,000 10,000

,,

115,000 800 ,, 1,200 » 1,600

Fr. 147,300 B. 1882 Fr. 148,700 R. 1881 ,, 148,100 Ad 1. Die Erhöhung um Fr. 100 dient zur Aufbesserung der Besoldung des zweiten Topographen.

Die Revision des Siegfried'schen Atlasses geschieht gleichzeitig mit derjenigen des Dufouratlasses. Die Kosten sind daher im Posten sub 4 Inbegriffen, weßhalb der bisherige besondere Ansatz von Fr. 1500 in Zukunft wegfallen kann.

L. Militärpensionen Fr. 27,000 Durch die alljährliche Dotation des Pensionsfonds aus dem Ertrage der Militärsteuer wird der Zins der diesem Fond bereits zugeschiedenen Summen für 1883 Fr. 4000 mehr betragen, als im Vorjahre. Wir könnten daher den bisherigen Zuschuß aus dem Militärbudget um eine äquivalente Summe verringern ; mit Rücksicht jedoch auf die immer zunehmende Zahl der Pensionsberechtigten reduziren wir den Büdgetposten nur um Fr. 3000.

B. 1882 Fr. 30,000. -- R. 1881 33,676. 23

169 M. Kommissionen und Experte Wie im Vorjahre.

B. 1882 R. 1881 N. Druckkosten Wie im Vorjahre.

B. 1882 R. 1881

Fr. 10,000 Fr. 10,000. -- ,, 9,234. 20 Fr. 60,000 Fr. 60,000. -- ,, 59,565. 43

III. Regiepferdeanstalt.

1. Verwaltungskosten: a . Direktor .

.

.

b. Gehilfe .

.

.

c. Buchhalter d. Bereiter, Wärter etc.

. F r . 5,000 . ,, 3,300 . ,, 2,600 .

25,597 Fr.

2. Fourrageankäufe 3. Beschläge und Veterinärkosten : a. Beschläge. .

.

.

. F r . 1400 b. Veterinärkosten ,, 4500

36,497 44,030

,,

5,900

,, ,, ,,

47,000 7,400 7,800

4. Inventaranschaffungen : a. Ankauf von circa 20 Ersatzpferden und 5 Remonten .

.

. Fr. 35,000 b. Ersatz für an Offiziere verkaufte Pferde . ,, 12,000 5. Zins des Betriebskapitals 6. Verschiedenes

.

.

.

.

Fr. 148,627 B. 1882 R. 1881

Fr. 158,260. -- ,, 159,216. 66

Ad 1. Durch die Einführung der Winterkurse der Kavallerie wird eine größere Anzahl Pferde in denselben Verwendung finden ; wir haben daher den Posten 1. d. herabgesetzt, indem die An-

170 Stellung des auf 30 Manu vervollständigten Wärterpersonals höchstens während 100 Tagen auf Kosten der Regie stattfinden wird.

Die Besoldung der drei angestellten Bereiter haben wir gleichgestellt, indem die Leistungen der bisanhin weniger Besoldeten den an sie gestellten Anforderungen vollkommen entsprechen.

Ad 2. Den Preis der Fourrageration belassen wir wie im Vorjahre. Die Zahl der Tage, während welcher die Pferde außer Dienst stehen, reduziren wir, gestützt auf das sub l Angebrachte, um 30 Tage per Pferd.

Ad 4. Der Posten ist um Fr. 2000 erhöht, worden, um den Pferdebestand endlich auf die reglementarische Höhe zu bringen.

Ad 5. Das Betriebskapital der Anstalt hat Fr. 180,000 überschritten, weßhalb wir für dessen Verzinsung eine Erhöhung des Postens vorsehen mußten.

Ad 6. Um ein Nachkreditbegehren zu vermeiden, bringen wir diesen Posten auf die eingestellte Summe.

IV. Konstruktionswerkstätte.

1. Verwaltungskosten: a. Direktor .

.

b. Buchhalter c. Büreaubedürfnisse d. Reisekosten .

.

.

.

.

.Fr.

. ,, . ,, . ,,

5000 3200 700 200 Fr.

2. Fabrikationskosten : a. Arbeiterlöhnungen .

. Fr. 75,000 b. Rohmaterial . ,, 94,400 c. Unkosten, Heizung und Licht ,, 19,527 -- 3. Inventaranschaffungen 4. Zins des Betriebskapitals .

.

.

5. Zins des Liegenschaftskapitals 6 . Inventarabschätzung .

.

.

.

.

9,100

,, 188,927 ,, 6,500 ,, 2,000 ,, 3,405 .

2,700 Fr. 212,632

B. 1882 Fr. 203,799 R. 1881 ,, 182,072

171 Ad 3. Schon im Budget für 1881 wurde die Anschaffung eines neuen Dampfkessels in Aussicht genommen; infolge von Unterhandlungen mit der Gemeinde Thun, die Ausnützung der Wasserkräfte der Aare zum Betriebe der Militäranstalten betreffend, unterblieb jedoch dieselbe.

In der Erwartung, daß die hohen Räthe durch entsprechende Kreditbewilligung die Ausnützung der Aarkräfte ermöglichen, nehmen wir in den Voranschlag für 1883 die für Anschlußarbeiten im Innern der Gebäude erforderliche Summe auf und erhöhen deßhalb den bisher üblichen Ansatz auf den Betrag von Fr. 6500, in der Meinung, daß hievon für Abänderungen an der Transmission circa Fr. 2500 Verwendung finden.

V. Munitionsfabrik.

Verwaltungskosten : a . Direktor .

.

.

. Fr..

b. Gehilfe . ,, c. Buchhalter . ,, d. Büreaubedürfnisse .

. ,, e. Reisekosten ,,

5000 3200 3200 800 500 Fr.

2. Fabrikationskosten : a. Arbeiterlöhnungen b. Rohmaterial c. Unkosten, Heizung und Licht 3.

4.

5.

6.

12,700

Fr. 315,000 ,, 1,233,900

Inventaranschaffungen Zins des Betriebskapitals Zins des Liegenschaftskapitals 1s .

Rohgeschoßdepot

71,000

.

·

Ï) « ·n

.

,, Y>

8,000 17,000 12,400 45,000

Fr. 1,715,000 B. 1882 Fr. 1,371,200. -- R. 1881 ,, 1,431,906. 90 Ad 1. Wir beantragen, die Besoldung des Direktors mit Rücksicht auf seine Leistungen auf das gesetzliche Maximum zu bringen.

Ad 2. Der erhöhte Posten entspricht der in Aussicht genommenen Vermehrung der Munitionsbeschaffung.

172 Ad 3. Obschon die Benutzung der Aarkräfte verschiedene Ausgaben zur Folge haben wird, glauben wir doch mit dem bisherigen Ansatz auskommen zu können.

von

Ad 4.

1881.

Die Reduktion stützt sich auf das Rechnungsergebniß

Ad 6. Ein Theil dieses Postens wird, wie im Vorjahre, für das Auffrischen der magazinirten Kontingentsmunition verwendet werden.

VI. Waffenfabrik.

1. Verwaltungskosten: a . Direktor .

.

.

. F r . 5000 b. Buchhalter .

.

.

. ,, 3200 c. Büreaubedürfnisse .

. ,, 700 d. Reisekosten ,, 300 Fr.

9,200

2. Fabrikationskosten : a. Kontrole .

.

.

. F r . 25,000 b. Arbeiterlöhnungen .

. ,, 173,500 c. Rohmaterial ,, 527,500 d. Unkosten, Heizung und Licht . ,, 30,000 3.

4.

5.

6.

,, Inventaranschaffungen......

Unterhalt der Gebäulichkeiten . ,, Zins des Betriebskapitals .

.

.

,, Zins des Liegenschaftskapitals ,,

756,000 6,300 1,300 7,000 5,750

Fr. 785,550 B. 1882 Fr. 731,567. -- B. 1881 ,, 715,649. 28 Ad 2. Die Erhöhung der Fabrikationskosten wird in der Hauptsache durch Beschaffung von 1000 Revolvern, Modell 1882, herbeigeführt.

Ad 3. Die Selbstfabrikation der Revolver, Modell 1882 , bedingt eine Vervollständigung des Maschineninventars , welche pro 1882 durchgeführt, aber zum Theil erst 1883 zu bezahlen ist, wofür der verlangte Kredit dienen soll.

173

Ad 5. Erhöhung wegen erfolgter Betriebserweiterung (Revolver).

Rekapitulation.

I.

II.

m.

IV.

V.

VI

Sekretariat Verwaltung Pferderegieanstalt Konstruktionwerkstätte Munitionsfabrik Waffenfabrik ' .

.

.

.

.

Fr.

28,300 ,, 13,708,825 ,, 148,627 . ,, 212,632 ,, 1,715,000 . ,, 785,550 Total

Fr. 16,598,934

E. Finanz- und Zolldepartement.

A. Abtheilung Finanzen.

l. Finanzbüreau.

a. Departementssekretär und Chef des Finanzbüreau b. Adjunkt und Uebersetzer c . Buchhalter .

.

.

.

.

.

.

d. Registratur e . Buchhaltungsgehilfe .

.

.

.

.

f. Kanzlist g. Vorübergehende Gehaltszulagen h. Verwaltungskosten für Liegenschaften und Kapitalien .

.

.

.

.

.

.

i. Kommissionen und Experte

Fr.

,, ,, ,, .

,, ,,

6,000 4,200 4,500 3,800 3,400 3,500 --

.

,,

3,500 1,000

Fr. 29,900 B. 1882 Fr. 29,900. -- R. 1881 ,, 27,125. 99 Wir belassen den letztjährigen Ansatz unverändert, nachdem wir die infolge der Reorganisation des Fianzdepartmentes seit dem Jahr 1879 dem Buchhalter und dem Kanzlisten gewährte Gehaltszulage im Betrage von Fr. 800, wovon dem ersteren Fr. 500 und dem letzteren Fr. 300 zufielen, den betreffenden Ansätzen zugefügt haben.

174 Es dürfte auch im Budgetjahr der Fall eintreten, daß finanzwirthschaftliche Fragen, wie z. B. das Postsparkassavvesen, durch Kommissionen oder Experten zur Begutachtung kommen könnten, weßhalb der bezügliche Ansatz beibehalten wird.

a.

b.

c.

d.

e.

II. Finanzkontrole.

Chef Adjunkt und erster Revisor .

.

Drei Revisoren Zwei Revisionsgehilfen .

.

.

.* .

Kassainspektionen und Untersuchung der Militärsteueranlagen .

.

.

.

.

.

Fr. 6,000 ·,, 4,200 ,, 11,600 ,, 6,200 ,,

2,000

Fr. 3Ö|ÖÖÖ B. 1882 R. 1881

Fr. 29,300. -- ,, 24,751. 90

Ad a. Keine Aenderung.

Ad b. Mit Rücksicht darauf, daß das Gesetz betreffend die Reorganisation des Finanzdepartements noch nicht zu Ende berathen ist, wurde auch hier der bisherige Ansatz beibehalten, in der Meinung jedoch, daß diesem Beamten nach Inkrafttreten des Gesetzes das dort vorgesehene Maximum der Besoldung verabfolgt werde.

Ad c und d. Um sowohl in Bezug auf Dienstalter als auf Leistungen berechtigte Besoldungsaufbesserungen innert den Schranken des Gesetzes vornehmen zu können, haben wir den Kredit der Rubriken c. Drei Revisoren von Fr. 11,400 auf Fr. 11,600 d. Zwei Revisionsgehülfen von Fr. 5700 auf Fr. 6200 erhöht.

In Bezug auf letztere Rubrik ist zu bemerken, daß die bestehenden Besoldungen für laufendes Jahr bereits auf Fr. 6100 ansteigen, so daß die in Aussicht genommene Besoldungserhöhung hier in Wirklichkeit, nur Fr. 100 beträgt.

Ad e. Es ist wahrscheinlich, daß die Untersuchung der Militärsteueranlagen im Jahr 1883 weniger Kosten veranlassen wird, als im laufenden Jahre. Bestimmtes läßt sich indeß dermal hierüber noch nicht feststellen.

175 Dagegen dürfte die Durchführung der Verordnung über Führung der Inventarien vom 26. November 1881 sachbezügliche Inspektionen im Sinne von Art. 15, lit. g des Reglements über die Organisation der Finanzverwaltung vom 19. Februar 1877 veranlassen. Aus diesen Gründen wurde der dießjährige Ansatz beibehalten.

III. Banknotenkontrole.

a.

b.

c.

d.

Inspektor Adjunkt Drei Kanzlisten .

.

.

· ..> .

· Büreaubedürfnisse, Druck- und Lithographiekosten .

.

e. Druckkosten des Finanz- und Zollanzeigers .

f . Inspektionskosten .

.

.

.

.

.

g. Banknoten Vernichtung .

.

.

.

h. Anschaffung eines feuerfesten Schrankes .

Fr.

,, ,,

8,000 4,800 8,000

,, 2,000 ,, 3,000 ,, 3,000 ,,,, 1,000 ,, 1,750 Fr. 31,550

Der im Jahr 1883 beginnende Notenaustausch und die mit dieser Operation verbundene Abfassung von ausgedehnten Protokollen und Verbalprozesse wird die Anstellung eines dritten Kanzlisten nothwendig machen.

Unterm 12. Juni 1882 wurde mit besonderer Rücksicht auf die vom 1. Juli 1882 an zu veröffentlichenden Ausweisetabellen und statistischen Erhebungen über das Banknotenwesen die Ausgabe eines Spezialorganes beschlossen.

Das Abonnements-Erträgniß dieses Blattes erscheint mit Fr. 1500 in den Einnahmen; die Gesammterstellungsskosten werden sich dagegen auf ungefähr Fr. 3000, ca. Fr. 60 per Auflage, belaufen.

Für die Verifikation der alten, zur Vernichtung bestimmten Banknoten, sowie bei der Vernichtung selbst wird ein beeidigter Notar herbeigezogen.

Wir glaubten die aus dieser Arbeit entstehenden, auf ungefähr Fr. 1000 zu veranschlagenden Kosten in einem Spezialposten anführen zu sollen.

Das letztjährige Budget enthielt eine Summe von Fr. 2500 für die Anschaffung von zwei eisernen Schränken. Es wurde im Jahr 1882 nur ein solcher Schrank um die Summe von Fr. 1750 angeschafft; ein zweiter wird indessen für das nächste Jahr erforderlich und bringen wir für diesen die Kosten des ersten auf das Budget.

176 IV. Staatskasse.

a.

b.

c.

d.

Staatskassier Adjunkt Gehilfe Abwart

Fr.

7,000 4,800 ,, 3,600 ,, 2,800 Fr. 18,200

fl

B. 1882 Fr. 18,200 R. 1881 ,, 18,200 Ohne Veränderung V. Beitrag an den Invalidenfond .

.

.

; B. 1882 Fr. 100,000 R. 1881 Fr. 100,000 Ohne Bemerkung.

. F r . 100,000 ö

VI. Liegenschaften.

A. A 11 m e n d in T h u n .

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Verwalter Aufsichtspersonal Bearbeitungskosten .

.

.

.

Unterhalt der Zäunungen und Anlagen .

Verebnungsarbeiten auf dem Exerzierfeld Verschiedenes .

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr. 2,800 ,, 1,200 . 15,000 ,, 700 ,, 1,100 . 1,200 Fr. 22,000

B. E r w e i t e r u n g der Artillerieschussil i n i e, IX. Quote .

.

.

.

..

,, 70,000 C. U n t e r h a l t des W a ff e n p l a t z e s in Frauenfeld ,, 400 D. U n t e r h a l t des W a f f e n p l a t z e s in Herisau _,, 2,750 Fr. 95,150 B. 1882 Fr. 86,500. -- R. 1881 ,, 393,564. 50 Infolge weiterer Landerwerbungen in der gefährdeten Zone der Artillerieschußlinie sind wir in der Lage, für die Allmend in Thun einen um Fr. 4400 erhöhten Ansatz in Vorschlag zu bringen, worin allerdings Fr. 2000 mehr als Besoldung für den Verwalter begriffen

177 sind. Bei Anlaß der im Frühjahr stattgefundenen Erneuerungswahlen wurde die in der neuen Organisation über das Finanzdepartement vorgesehene besondere Allmendverwalterstelle nach vorheriger Ausschreibung definitiv besetzt und die Besoldung dieser Beamtung nebst freier Wohnung und zwei Jucharten Pflanzland vorläufig auf Fr. 2800 festgesetzt. Für Bearbeitung des Landes, Unterhalt der Zäunungen und Anlagen glauben wir mit Fr. 16,900 statt der frühern Fr. 15,000 auskommen zu können.

Dagegen sind wir genöthigt, für die Verebnungen, welche in Folge der Artillerieübungen alljährlich vorzunehmen sind, um Bewilligung eines Ansatzes von Fr. 1100 nachzusuchen. Diese Verebnungsarbeiten waren bisher vom Bauwesen besorgt worden; seitdem aber die Liegenschaftsverwaltung von einem besondern Beamten administrirt wird und demselben eigene Zugpferde zur Verfügung gestellt sind, können genannte Arbeiten mit geringern Kosten von ihr selbst ausgeführt werden; letztere hangen übrigens davon ab, ·ob der Waffenplatz mehr oder weniger benutzt wird.

Der auf einem besondern Bundesbeschluß beruhende Posten von Fr. 70,000 für Erweiterung des Artillerieschießplatzes in Thun bedarf keiner weitern Begründung.

Zum Unterhalt der Waffenplätze in Frauenfeld und Herisau glauben wir vorläufig mit einem Kredit von Fr. 3150 auskommen au können.

VII. Pulververwaltung.

1. V e r w a l t u n g s k o s t en.

A. Centralverwaltung.

1) Centralverwalter .

. Fr. 5,500

2) ' Adjunkt 3) Kopist .

.

.

.

.

.

.

,, 4,000 ·,, 2,400 Fr. 11,900

B. B e z i r k s v e r w a l t u n g e n .

1) Bezirksverwalter .

. Fr. 16,000 2) Magazinwärter '.

.

6,600 --

,, 22,600

C. R e i s e V e r g ü t u n g e n u n d B ü r e a u k o s t e n . .

,,

Total der Verwaltungskosten B. 1882 Fr. 38,700. -- R. 1881 ,, 37,560. 20 Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

4,200

Fr. 38,700

13

178

In den Besoldungsverhältnissen der Pulververwaltung sind bisher keine Veränderungen eingetreten ; die einzelnen Ansätze der Verwaltungskosten stimmen deßhalb, da sich auch die Büreaukosten und Reisevergütungen ungefähr gleich bleiben werden, mit denjenigen des diesjährigen Budgets überein.

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n .

a.

b.

c.

d.

4 Contre-maîtres 30 Arbeiter Fuhr- und Taglöhne . .

Material

.

.

Fr.

,, . ,, ,, Fr.

11,900 47,000 6,000 241,100 306,000

B. 1882 Fr. 294,000. R. 1881 ,, 287,731. 52 Auch die Ansätze für die Löhnungen der Contre-maîtres und Arbeiter sind unverändert aus dem diesjährigen Voranschlage aufgenommen ; dagegen wird der Posten : c. Fuhr- und Taglöhne, mit Rücksicht auf das letztjährige Rechnungsergebniß und um auch künftighin das Arbeiterpersonal zeitweise durch Taglöhner verstärken zu können, auf Fr. 6000 erhöht.

Den Materialverbrauch berechnen wir wie folgt : Salpeter 303,906 kg. à 67 Rp.

per Kilogramm = Fr. 203,617 Schwefel 44,064 ,, ,, 28 ,, ,, ,, = ,, 12,338 Kohle 55,446 ,, ,, 50 u. 30 Rp. ,, ,, = ,, 19,804 Sägemehl 1,000 ,, ,, 20 Rp.

,, ,, 200 Fr. 235,959 Brenn- und Schmiermaterialien ,, 5,141 Fr. 241,100 , Quantitativ entsprechen die Ansätze für die Materialien den Beträgen, welche für die Fabrikation der in Aussicht genommenen verschiedenen Pulversorten erforderlich sind, in Bezug auf die Einheitspreise den voraussichtlich pro 1883 sich ergebenden Ankaufskosten.

3. R e p a r a t u r e n u n d U n t e r h a l t der Maschinen und Geräthe .

. F r . 9000 B. 1882 Fr. 21,000. -- R. 1881 ,, 29,686. 71

179 Normale Verhältnisse vorausgesetzt, d. h. mit Ausschluß von Beschädigungen durch Explosionen oder ungewöhnliche Naturereignisse, berechnen wir Fr. 2 per 100 kg. fabrizirten Pulvers für Instandhaltung der Maschinen und Apparate, was einen Betrag von Fr. 8000 ausmacht, ferner Fr. 1000 für Reparaturen und Ersatz von Werkzeugen und Geräthschaften.

4. T e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g e n und P ul verp r ob en Fr. 2000 B. 1882 Fr. 3000. -- R. 1881 ,, 1522. 93 Mit Rücksicht auf das letztjährige Rechnungsresultat wird der diesjährige Büdgetansatz pro 1883 auf Fr. 2000 reduzirt.

5. P r o v i s i o n e n für den P u l v e r v e r k a u f Fr. 61,500 B. 1882 Fr. 61,500. R. 1881 ,, 62,302. 35 Dieselben vertheilen sich auf die einzelnen Pulversorten wie folgt : , S

'

per kg.

Fr.Rp.

Fr.

Provision.

% Fr.

Verkauf von 5,000 Jagdpulver à 2.80= 14,000 15= 2,100 ,, ,, 280,000 Sprengpul ver à 1. 40 = 392,000 15 = 58,800 ,,. ,, 5,000 Sprengsatz à -- . 8 0 = 4 , 0 0 0 15== 600 Verkauf von 290,000 410,000 61,500 «*Bekanntlich wird dem eidgenössischen Munitionslaboratorium das zu militärischen Zwecken erforderliche Gewehr- und Kanonenpulver zum Selbstkostenpreise verabfolgt, ohne Provisionsberechnung.

6. F r a c h t v e r g ü t u n g e n .

.

.

. Fr. 32,000 B. 1882- Fr. 32,000. -- R, 1881 ,, 25,438. 37 Wie für das laufende Jahr berechnen wir die Frachtspesen à Fr. 8 per 100 kg. verkauften Pulvers.

7. Z i n s des B e t r i e b s k a p i t a l s .

B. 1882 Fr. 24,000. -- R. 1881 ,, 23,998. 40

. Fr. 18,000

180 Betriebskapital Ende 1881 Fr. 449,467. 67 oder in runder Summe Fr. 450,000. Hievon Zins à 4 % = Fr. 18,000.

8. Z i n s des

Liegenschaftskapitals B. 1882 R. 1881

Fr. 14,440

Fr. 13,800. -- ,, 13,780. 70

Liegenschaftskapital Ende 1881 Fr. 360,983. 02. Hievon Zins à 4 % = Fr. 14,439. 32, zur Abrundung Fr. 14,440.

9. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n B. 1882 R. 1881

.

.

. Fr. 4000

Fr. 5000. -- ,, 5688. 90

Da außer einer in Chur aufzustellenden Congreve'schen Körnmaschine keine weiteren Inventaranschaffungen von Belang in Aussicht genommen sind, so kann der bezügliche Büdgetansatz auf Fr. 4000 reduzirt werden.

10. V e r s c h i e d e n e s .

a. Inventarabgang b. Steuern und Assekuranzen c. Unvorhergesehenes .

.

.

.

.

.

Fr. 6300 2000 · -n 1-060 fl

Fr. 9360 B. 1882 R. 1881

Fr. 9,000. -- ,, 16,960. 57

Die Ausgaben dieser Rubrik variren bedeutend und sind nur muthmaßlich zu bestimmen.

· Sofern die normale Abschätzung der Apparate und Geräthe durch Explosionsschaden nicht vergrößert wird, genügt der für den Posten a. Inventarabgang angesetzte Betrag, für b. Steuern, Assekuranzen etc. wird eine dem letztjähriger, Rechnungsresultat annähernd gleichkommende Summe angesetzt, ebenso für die Rubrik c. Unvorhergesehenes.

181 Vili. Münzverwaltung.

1. V e r w a l t u n g s k o s t e n : a. Direktor b. Buchhalter und Verifikator c. Münzverifikation: Ein Gehilfe d. Essayeur und Büreaukosten .

e . Abwart .

.

.

.

.

.

.

. · .

.

.

Fr. 5,000 ,, 3,600 ,, 3,000 ,, 2,000 . 420 Fr. 14,020

B. 1882 Fr. 13,600. -- R. 1881 ,, 12,658. 60 2. F a b r i k a t i o n : a. Münzmechaniker Fr.

3,000 b. Arbeitslöhne: Münz .

.

Fr. 24,0001 30 000 30,000 Werthzeichen .

,, 6,000 / » c. Metallbeschaffung ,, 5,272,000 d. Verbrauchsgegenstände für die Münz- und Werthzeichenfabrikation ,, 20,000 e. Anfertigung neuer Münzstempel .

.

. ,, 4,000 Fr. 5,329,000 B. 1882 R. 1881

Fr. 568,760. -- ,, 732,760. 70

3. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n .

.

. Fr.

2,500 4. R e p a r a ture n ».

.

.

.

.

,, 3,000 5. Z i n s des B e t r i e b s k a p i t a l s .

. ,, 15,000 6. U e b e r t r a g a u f . d e n Münz réservef o n d (Nettogewinn) ,, 426,480 Total d e r Ausgaben R

B. 1882 1881

.

.

.

. F r . 5,790,000

Fr. 926,000. -- ,, 1,274,083. 85

Ad l. V e r w a l t u n g s k o s t e n . Die Erhöhung gegenüber dem dießjährigen Budget beträgt nur Fr. 420 und rührt daher, daß die Löhnung des Abwartes, welche bisher unter der Rubrik ,,Arbeitslöhne" verrechnet wurde, nunmehr unter den Verwaltungskosten erscheint, wohin sie ihrer Natur nach gehört.

182

Ad 2. F a b r i k a t i o n ,

e. Metallbeschaffung.

1. G o l d m ü n z e n .

250,000 Stück Platten Fr. 20 = kg. 1612,90S à 900/1000 Feingold kg. 1451,613 à Fr. 3437 per Kilogramm = Fr. 4,989,193. 88 Agio beim Ankauf l %o ,, 4,989. 19 Fabrikationskosten Fr. 6 per Kilogramm = . ,, 9,677. 41 Gebühren, Abgaben etc. 5/8 °/oo . ,, 3,125. -- 5 Porto, Emballage etc. /8 °/oo . ,, 3,125. -- Zinsen und Unkosten bei der Zahlung .

. ,, 15,000. -- Fabrikationsabgang l °/oo zirka ,, 5,000. -- Fr. 5,030,110. 48 2. N i c k e l m ü n z e n.

2,000,000 Stück Zwanzigrappenplättchen (rein Nickel) 8000 kg. à Fr. 20 . Fr. 160,000 2,000,000 St. 10 Rp. 6000kg.

3.000,000 ,, 5 ,, 6000 ,,

Billonplättchen kg. 12000 à Fr. 6 ,, Fabrikationsabgang l %o .

. -

72,000 232 ,,

3. K u p f e r m ü n z e n .

1,000,000 Stück-Zweirappenplättchen ; Kupfer kg. 2500 à Fr. 3. 50 Fr. 8,750. yFabrikationsabgang 5 %o . _ 43. 75

232,232. --

.

fl

8,793. 75

Fr. 5,271,136. 23 In runder Summe Fr. 5,272,000.

Ad 2. F a b r i k a t i o n . Der Ansatz für 250,000 Zwanzigfrankenstücke beruht auf einer Berechnungder belgischen Münzstätte, welche sich anerbietet, die zugerüsteten Ptatten zu einem verhältnißmäßig billigen Preise zur Ausprägung; hieher zu liefern.

Der Kürze wegen wird hier auf die bei den Akten liegende Berechnung verwiesen.

Der bisherige Lieferant der Nickelplatten für die Z wanzigrappenstücke stellt eine kleine Preiserhöhung in Sicht, weil dieses

183 Metall voraussichtlich auch in andern Staaten zur Verwendung bei der Münzfabrikation gelangen werde. Wir haben deßhalb das Kilo franco Bern zu Fr. 20 veranschlagt, was die Selbstkosten eines Zwanzigrappenstückes auf circa lOVa Rappen stellt; für die Fünfund Zehnrappenstüeke genügen Fr.^ 6 per kg.

Zur Anfertigung von Goldmünzstempeln wird ein Posten von Fr. 4000 veranschlagt.

Ad 3. R e p a r a t u r e n . Die Pressen und andere ütensilien, welche zur Werthzeichenfabrikation angeschafft wurden, erheischen öfters Reparaturen, weßhalb der Ansatz um Fr. 1000 erhöht wird.

Die beiden letztern Posten bedürfen keiner nähern Begründung.

Zollverwaltung.* Wie bei dem Voranschlage für die Einnahmen, so glauben wir auch bei demjenigen für die Ausgaben die Veränderungen außer Berechnung lassen zu sollen, welche im Falle der Einführung eines neuen Zolltarifs eintreten und der Zollverwaltung eine Kostenvermehrung für Zoll- und Grenzwachtpersonal, Büreaukosten, Mobiliarund Ausrüstungsgegenstände u. s. w. auferlegen könnten.

Wenn wir gleichwohl bei Zugrundelegung der dermalen vorhandenen Dienstbedürfnisse zu einer Erhöhung des nächstjährigen Voranschlages für die Ausgaben gegenüber dem dießjährigen Budget gelungen, so liegen die hauptsächlichsten Ursachen davon in der Ausdehnung, welche der Zolldienst an den wichtigsten Bahnhofzollstätten in Folge der Eröffnung der Gotthardbahn bereits angenommen hat und welche eine weitere beträchtliche Zunahme voraussehen läßt; andererseits erfordert die durch die Zollerhöhung auf Weingeist und Branntwein bedingte bedeutend umständlichere Kontrole dieser Flüssigkeiten, da sie nunmehr nach dem Stärkegrad verzollbar sind, mehr Personal und sodann ist theils in Folge der seit dem Inkrafttreten des neuen Handelsvertrages mit Frankreich, theils wegen ohnehin mehr und mehr hervortretender Unzulänglichkeit der bisherigen Grenzbewachung eine Verstärkung des Grenzwachtpersonals auf einzelnen dem Schmuggel am meisten ausgesetzten Punkten nothwendig .geworden. Als weitere Faktoren kommen noch hinzu die^Aufbesserung von Besoldungen nach Mitgabe des eidgenössischen Besoldungsgesetzes bei langjährigen und guten Diensten und die in Zunahme begriffenen Anforderungen an die Büdgetrubrik für Besoldungsnachgenuß, da die Zahl derjenigen Beamten und Bediensteten, welche nach Erreichung eines hohen Dienst- und Lebensalters mit Tod abgehen, nunmehr von Jahr zu Jahr beträchtlicher wird.

184 I. G e h a 11 e

Fr. 923,500

B. 1882 Fr. 894,100. R. 1881 ,, 858,737. 67 Mehr büdgetirt pro 1882 Fr. 29,400 a. Ob er z o 11 d i r ek ti on .

.

.

. Fr. 37,800 B. 1882 Fr. 37,500. -- R. 1881 ,, 34,763. 20 Mehr büdgetirt pro 1883 Fr. 300 hauptsächlich mit Rücksicht auf die neu kreirte dritte Sekretärstelle (siehe Bundesbeschluß betreffend Nachtragskredite pro 1882, A. S. n. F. VI, 259).

b. Z o l l g e b i e t s d i r e k t i o n e n .

. Fr. 123,700 B. 1882 Fr. 122,800. R. 1881 ,, 119,048. 85 Mehr büdgetirt pro 1883 Fr. 900, behufs Besoldungsaufbesserung zu Gunsten einer Anzahl von Beamten der sechs Zollgebietsdirektionen.

c. Z o l l s t ä t t e n Fr. 747,000 B. 1882 Fr. 721,800. -- R. 1881 ,, 687,227. 12 Mehr büdgetirt pro 1883 Fr. 25,200.

Hierunter sind begriffen die Kosten für das Personal einer an der Eisenbahnstation Luino zu eröffnenden Hauptzollstätte, bestehend aus einem Einnehmer, einem Kontroleur und der erforderlichen Anzahl von Gehilfen und Aufsehern, ferner die Aufstellung von Zolleinnehmern an den Eisenbahnstationen Maccagno und Pino, die Verstärkung des Zollpersonales an einigen andern durch den Gotthardbahnverkehr in besonderem Maße in Anspruch genommenen Zollstätten und die Aufbesserung der Besoldungen von Beamten und Bediensteten, wie im einleitenden Berichte erwähnt.

d. B e s o l d u n g s n a c h g e n u ß .

Fr. 15,000 B. 1882 ' Fr. 12,000. -- R. 1881 ,, 17,698. 50 Mehr büdgetirt pro 1883 Fr. 3000, gestützt auf das Rechnungsergebniß von 1881 und 1882.

185

II. R e i s e k o s t e n und E x p e r t i s e n B. 1882 R. 1881

.

. Fr. 14,000

Fr. 14,000. -- ,, 6,235. 20

Es ist nämlich zu erwähnen, daß in den letzten Jahren wegen fortdauernder Geschäftsüberhäufung der Oberzolldirektion, deren Verminderung in Folge der Kreirung einer weitern Sekretärstelle gehofft wird, die in der bundesräthlichen Instruktion über die Ausführung des Zollgesetzes vorgesehenen Dienstinspektionen von der Oberzolldirektion aus nur noch in sehr geringem Umfange ausgeführt werden konnten, während der Ueberblick über den Dienstgang der gesammten Zollverwaltung dringend erfordert, daß eine nähere Fühlung der Oberbehörde mit den Verwaltungsorganen in den Zollgebieten unterhalten werde. Ferner kommen stets häufiger neue Fragen zollgeschäftlicher Natur vor, bezüglich welcher persönliche Untersuchung und Besprechung mit den Interessenten an Ort und Stelle leichter zur Aufklärung der Sachlage und zu einer ersprießlichen Erledigung führt, als der umständliche Korrespondenzweg.

Insofern es der Oberzolldirektion, wie zu wünschen, ermöglicht wird, in dieser Richtung sich künftig wieder mehr zu bethätigen, als es in den letzten Jahren die Umstände gestatteten, so wird in Zukunft der Kredit für Reisekosten in erheblicherm Maße als bisher in Anspruch genommen werden, weßhalb wir auf den vorgeschlagenen Ansatz von Fr. 14,000 abstellen.

In dieser Summe sind übrigens auch die Kosten für Expertisen begriffen; diese sind für nächstes Jahr in ansehnlichem Maße in Aussicht zu nehmen, einerseits aus Veranlassung der voraussichtlichtlichen Einberufung von Experten für die abschließlichen Berathungen über die Tarifrevision und andererseits mit Rücksicht auf die während des ganzen Jahres vorkommenden Expertisen über die Tarifanwendung für neu auftauchende Waarengattungen.

III. B u r e a u k o s t e n

Fr. 153,000

B. 1882 Fr. 152,000. -- ../R. 1881 ,, 134,988, 48 Mehr büdgetirt pro 1883 Fr. 1000, wofür die Begründung bei Ziffer l hienach folgt.

1) Mie t h en d er B ü r ea ux u. s. w.

B. 1882 Fr. 77,000. -- R. 1881 ,, 75,239. 89

.

. Fr. 78,000

186 Mehr büdgetirt pro 1883 Fr. 1000 für neu hinzukommende Miethen, da der bisherige, seit einer längern Anzahl von Jahren unverändert bestandene Ansatz hiefür nicht ausreicht.

2) Heizung, B e l e u c h t u n g und U n t e r h a l t der B ü r e a u l o k a l e u. s. w Fr. 27,000 B. 1882 Fr. 27,000. -- R. 1881 ,, 25,100. 58 3) B ü r e a u b e d ü r f n i s s e u n d D r u c k s a c h e n Fr. 42,000 a. Für die Oberzolldirektion, die Gebietsdirektionen und die Zollstätten Fr. 12,000 b. Zollscheinformulare, Bücherformulare, Buchbinderlöhne u. s. w Fr. 30,000 B. 1882 Fr. 42,000. -- R. 1881 ,, 31,296. 14 4 ) N e b e n a u s g a b e n : F r a c h t k o s t e , n , P o r t i , Telegramme, Plombirmaterial, kleine Bureaug e r ä t h s c h a f t e n u. s. w. .

.

.

. Fr. 6,000 B. 1882 Fr. 6,000. -- R. 1881 ,, 3,351. 87 IV. M o b i l i a r und Geräthschaf t en .

B. 1882 Fr. 10,000. -- R. 1881 ,, 9,901. 56 V. G r e n z s c h u t z B. 1882 Fr. 440,000. -- R. 1881 fl 428,581. 17

. Fr. 10,000 " Fr. 455,000

Mehr büdgetirt pro 1883 Fr. 15,000.

Unter dieser Mehrausgabe befindet sich (ine unausweichlich gewordene Verstärkung der Grenzwachtmannschaft im Kanton Genf um fünf Mann. Weitere Verstärkungen, sei es an der Genfergrenze oder an einzelnen andern Grenzpunkten, müssen bereits in Aussicht genommen werden. Dazu kommen vermehrte Kosten für Verabfolgung der seit Langem eingeführten Alterszulage, welche nach vier Jahren befriedigenden Dienstes, im Belange von 40 Cts. per Tag, der eidgenössischen Grenzwachtmannschaft entrichtet wird.

187 "VI. V e r s c h i e d e n e s B. 1882 Fr. 75,000. -- R. 1881 ,, 100,812. 65 Weniger büdgetirt pro 1883 Fr. 18,000.

Fr. 57,000

1) Z o l l r ü c k v e r g ü t u n g e n : a. F ü r E i s e n b a h n s c h i e n e n .

B. 1882 Fr. 30,000. -- R. 1881 ,, 59,769. 13

. Fr. 10,000

Weniger büdgetirt pro 1883 Fr. 20,000. Da für das nächste Jahr keine Eisenbahn bauten von größerer Wichtigkeit in Aussicht stehen, dürfte der beantragte Ansatz füglich genügen.

b.J U e b r i g e R ü c k v e r g ü t u n g e n B. 1882 Fr. 15,000. -- R. 1881 ,, 12,972. 09

. Fr. 15,000

2) E n t s c h ä d i g u n g e n für Aushilfe, Unterhalt von M o b i l i a r und G e r ä t h S c h ä f t e n , G e r i c h t s k o s t e n u. s. w Fr. 32,000 B. 1882 Fr. 30.000. -- R. 1881 ,, ' 28,071. 43 Mehr büdgetirt pro 1883 Fr. 2000, begründet durch wachsende Anforderung von außerordentlicher Aushilfe, wie namentlich für Extradienst, sowie bei Lücken im Personal der Zollstätten wegen Krankheit, Militärdienst und Urlaubsabwesenheiten.

Das Total der Ansätze für sämmtliche Rubriken des Voranschlages für die Zollverwaltung stellt sich auf Fr. 1,612,500 gegenüber von Fr. 1,585,100 pro 1882 und erzeigt somit eine Mehrausgabe von Fr. 27,400.

F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

I. K a n z l e i.

A. Besoldungen : 1) Departementssekretär, Chef des Handelsbüreau .

. Fr.

2} Zwei Adjunkte à Fr. 4800 ,, Uebertrag

6,000 9,600

Fr. 15,600

·188 Uebertrag Fr. 15,600 3) Uebersetzer . ,, 3,500 4) Registratur . ,, 3,200 5) Kanzlisten .

.

. ,, 12,500 B. Büreaubedürfnisse, Druck- und Lithographiekosten, literarische Anschaffungen ,, 6,000 B. 1882 Fr. 40,200. -- R. 1881 ,, 32,517. 04 II. H a n d e l s - und G e w e r b e w e s e n .

B. 1882 Fr. 20,000. -- R. 1881 ,, 27,094. 35 m. H a n d e l s a m t s b l a t t .

.

.

.

IV. M a ß - und G e w i c h t .

.

.

.

B. 1882 Fr. 8,500. -- R. 1881 ,, 8,322. 85 V. F a b r i k w e s e n .

1) Besoldung der drei Inspektoren Fr. 18,000 2) Reiseentschädigungen .

. ,, 9,000 3) Expertisen, Anschaffungen und Kopiaturen .

.

.

,, 3,000 -- B. 1882 Fr. 30,000. -- R. 1881 ,, 23,663. 15 VI. S c h u t z d e s g e w e r bl i c h e n u n d l i t erarischen Eigenthums .

.

.

B. 1882 Fr. 8000 R. 1881 ,, 4395 VII. K o n t r o l i r u n g v o n G o l d - u n d S i l b e r w a a r en .

.

.

.

.

.

.

B. 1882 Fr. 5000 VIII. L a n d e s a u s s t e l l u n g e n .

.

.

B. 1882 Fr. 215,000 IX. L a n d w i r t h s c h a f t .

1) Weinanalysen (schweiz. Obst^ und Weinbauverein) .

. Fr.

600 2) Förderung des Obst- und Weinbaues (schweiz. Obstund Weinbau verein) .

. ,, 1,500 Uebertrag

Fr.

2,100

Fr.

40,800-

,,

50,000

,, ,,

22,000 9,000-

,,

30,000

,,

8,000

,,

5,000

,,

215,000

Fr. 379,800

189 Uebertrag Fr.

3) Förderung landwirthschaftlilicher Wandervovträge und Verbreitung landwirthschaftlicher Fachschriften (Schweiz, landwirthschaftlicher Verein") 4) Hebung des Futterbaues und Beschaffung eines Versuchsfeldes für die eidg. Samenkontrolstation 5) Förderung landwirthschaftlicher Wandervorträge und Verbreitung landwirthschaftlicher Fachschriften (Fédération des sociétés d'agriculture de la Suisse romande) .

6) Verbesserung und Versuche auf dem Gebiete der Alp- und Milchwirthschaft (Schweiz, alpwirthschaftlicher Verein) 7) Hebung und Verbesserung der kleinen Rindviehracen .

8) Maßnahmen gegen Schäden, welche die landwirthschaftliche Produktion bedrohen .

9) Hebung jjer Pferdezucht 10) Viehseuchenpolizei 11) Für die landwirtschaftliche Ausstellung in Zürich (Prämien) ,, 12) Subvention an die Kosten des Betriebs einer rationellen Milchwirthschaft an der Landesausstellung in Zürich 13) Hebung der Landwirtschaft im Allgemeinen

2,100

Fr. 379,800

4,000

10,000

3,000

6,000 3,000

30,000 40,000 2,000 70,000

40,000 10,000

220,100 B. 1882 Fr. 103,100. -- R. 1881 Fr. 161,405. 21

Uebertrag

Fr. 599,900

190

Uebertrag

Fr. 599,900

X. F o r s t w e s e n .

1) Besoldungen : a. Oberforstinspektor Fr. 8000 b. Adjunkt .

. ,, 4500 c. Kanzlist .

. ,, 2000 Fr. 14,500 2 ) Reisekosten .

.

.

. 11 5,000 3) a. Büreaubedürfnisse Fr. 1300 b. Druck einer Arbeit über Frostschaden ,, 1000 2,300 V) 4 ) Forstkurse .

.

.

. ·n 2,500 5) Aufforstungen im Hochgebirge i> 30,000 6) Triangulation der höhern Ordnungen im eidgenössischen Forstgebiet .

.

.

.

. 1> 15,000 7) Triangulation IV. Ordnung im eidgenössischen Forstgebiet 11 15,000

84,300

B. 1882 Fr. 81,100. -- R. 1881 . Fr. 43,013. 11 XL J a g d u n d F i s c h e r e i.

1) Beitrag an die Kosten der Wildhut in den Freibergen .

. Fr. 15,000 2) Kommissionen und Expertisen für die Jagd .

.

.

. ,, 3,000 3) Beitrag zur Ausführung des Art. 18 des Jagdgesetzes (Schutz nützlicher Vögel) .

.

. ,, 5,370 4) Fischerei : Beiträge an Fischzuchtanstalten, Sitzungen und Reisen der Fischereiexperten und Verschiedenes .

,, 10,000 B. 1882 Fr. 30,650. -- R. 1881 ,, 21,669. 53 XII. A u s w a n d e r u n g .

.

.

.

.

XIII. V e r s c h i e d e n e s B. 1882 Fr. 5000. -- R. 1881 ,, 4668. 35 Total

,,

33,370

,, ,,

3,000 5,000

Fr. 725,570

191 Zur Begründung der einzelnen Büdgetansätze des Handels- und Landwirthschaftsdepartements fügen wir Folgendes bei: Ad I. ( K a n z l e i . ) Die Besoldung der beiden Adjunkten ist in Berücksichtigung der stets wachsenden Geschäfte um je Fr. 300 erhöht; im Uebrigen sind gegenüber dem Vorjahre keine Aenderungen vorgenommen worden.

Ad I I . ( H a n d e l s - u n d G e w e r b e w e s e n.) E i n eigener Posten für das Handels- und Gewerbewesen befindet sich erst seit 1878 im Ausgabenbüdget dés Bundes. Damals bestand derselbe in Fr. 8000 und stieg bis 1882 auf Fr. 20,000. Indem wir Ihaen beantragen, diesen Posten pro 1883 auf Fr. 50,000 zu erhöhen, wollen wir die Verhältnisse, welche uns hiezu veranlassen, etwas näher auseinander setzen.

1. Dieser Kredit hat die Bestimmung, für volkswirtschaftliche Ausgaben Verwendung zu finden. Die Handelsverträge erforderten bis jetzt in dieser Richtung eine der Hauptthätigkeiten ; es wird dies auch in Zukunft und namentlich im nächsten Jahre der Fall sein.

Wir wollen hier nur in Kürze erwähnen, daß die Revision der Handelsverträge mit Italien, Belgien, Spanien, der Türkei und Japan pendent sind.

2. Dem Handels- und Landwirthschaftsdepartement sind eine Reihe neuer volkswirtschaftlicher Aufgaben zur Behandlung zugewiesen. Wir verweisen hier insbesondere auf die Nr. 222, 225, 233, 235, 273, 275, 279 der Postulatensammlung. Während das Postulat 273 ein Untersuchung über die Lage der Industrien und Gewerbe verlangt, welche sich über die Handelsverträge beschweren, geht Nr. 279 noch weiter und verlangt eine umfassende Enquete über das gesammte Gebiet der schweizerischen Volkswirtschaft.

Die Enquete über die Handelsverträge (273) ist vom Handels- und Landwirthschaftsdepartement bereits an Hand genommen. Die Kosten, welche dieselbe im Jahr 1883 veranlaßt, fallen auf Rechnung des Kredites für das Handels- und Gewerbewesen.

3. Der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins verlangt mit Zuschrift vom 11. September a. c. eine Subvention von Fr. 10.000. Diesem Gesuche möchten wir entsprechen und den Betrag auf'Rechnung des Kredites für das Handels- und Gewerbewesen setzen. Bei den bisherigen Untersuchungen über die Handelsverträge hat der schweizerische Handels- und Industrieverein dem Departemente wesentliche Dienste geleistet. Laut seinem Arbeitsprogramm,
welches wir mit einer Kopie des Subventionsgesuches hier beilegen, wird jener schweizerische Verein das Departement auch in der Zukunft in allen seinen volkswirtschaftlichen

192 .Aufgaben, insbesondere auch bei den erwähnten Enqueten (Postulate .Nr. 273 und 279), mit seinen schätzbaren Kräften unterstützen.

Wir nehmen deßhalb keinen Anstand, Ihnen bestens zu empfehlen, uns durch Bewilligung des Kredites in die Lage zu setzen, dem Gesuche entsprechen zu können. Der Verein hat bereits in den letzten Jahren Subventionen erhalten, und zwar sind die Räthe selbst höher gegangen, als der Antrag des Bundesrathes. Der Bericht der Büdgetkommission des Ständerathes vom 6. November 1880 (vide Bundesblatt vom 27. November 1880) motivirt dieß wie folgt: ,,Allem, was auf diese wichtigen Zweige der Nationalökonomie unseres Landes Bezug hat, kann nicht genug Sorgfalt gewidmet werden. Dieser allgemeinen Bemerkung fügt die Kommission bei, daß die vom schweizerischen Handelsund Industrieverein auf diesem Gebiete geleisteten Dienste alle Berücksichtigung verdienen und die Betheiligung an seinen Auslagen sich rechtfertigt."· 4. Infolge der vielen volkswirtschaftlichen Aufgaben, welche dem Departemente zugewiesen worden sind, und der stets sich mehrenden Geschäfte hat sich die mittelst Bundesgesetz vom 27. Juni 1881 (vide Amtl. Sammlung n. F., Bd. V, pag. 569) vorgenommene Organisation des Departements bald als ungenügend herausgestellt, und um die Geschäfte besorgen zu können, hat das Departement für das mittelst jenes Gesetzes kreirte Handelsbüreau einen eigenen, im Gesetze nicht vorgesehenen Sekretär angestellt. Herr Dr. Eichmann, bisher Sekretär des Vororts des schweizerischen Handelsund Industrievereins, welchem jene Stelle des Handelsbüreaus übertragen worden ist, wird bis zur Revision des Gesetzes vom 27. Juni 1881 und bis zur definitiven gesetzlichen Kreirung seiner Stelle aus dem Kredite für das Handels- und Gewerbewesen besoldet. Mit Rücksicht auf seine vorzüglichen Leistungen erhält er eine monatliche Besoldung von Fr. 460. Wir werden Ihnen den Entwurf zu einem neuen Gesetze über die Organisation des Departements baldmöglichst vorlegen; den jetzigen Moment halten wir hiefür noch verfrüht;f denn es wird sich erst im Laufe der anhängigen volksO o wirtschaftlichen Enqueten oder am Schlüsse derselben herausstellen welche Organisation und welche Amtsstellen Mihig sind, damit das Departement seine Aufgaben lösen kann.

5. Aus diesem Kredite werden endlich auch die Ausgaben für Ueberwachung
der schweizerischen Handelsregister, welche dem Handelsdepartement übertragen worden ist, bestritten. Fi'tr das llaudolsitmtsblatt dagegen wird ein eigener Posten aufgenommen.

193 Ad III. ( H a n d e l s a m t s b l a t t . ) Die angesetzte Summe betrifft 1. die Redaktionskosten, 2. die Druck- und Expeditionskosten.

Wa.s das Personal anbelangt, so wird, da außer den Handelsregistereinträgen auch die Konsularberichte und andere auf Handel und Industrie bezügliche, Mittheilungen im Handelsamtsblatt zur Veröffentlichung gelangen sollen, die gewissenhafte Besorgung der Redaktion desselben erfordern, daß dem Handelsbüreau noch ein tüchtiger Gehülfe und ein Uebersetzer beigegeben wird. Es muß daher mindestens die Summe von Fr. 7000 hiefür in Aussicht genommen werden.

Was die Druck- und Expeditionskosten betrifft, so wird sich der durchschnittliche Preis pro Quartbogen auf ungefähr Fr. 100 stellen, wenn, wie anzunehmen ist, die Auflage 2000 Exemplare betragen wird. Die Veröffentlichung von zirka 18,000 Haudelsregisterpublikatiouen nebst alphabetischem Namenregister, ferner die Konsularberichte und sonstigen Mittheilungen werden etwa 1200 Seiten oder 150 Bogen beanspruchen.

Die Druckkosten sind demnach auf FI-. 15,000, die gesammten Ausgaben auf Fr. 22,000 zu veranschlagen. Diese werden voraussichtlich durch die Einnahmen mehr als gedeckt. Wir verweisen auf unsere Bemerkungen zu dem betreffenden Posten bei den Einnahmen.

Ad IV. ( M a ß u n d G e w i c h t . ) Mit Schreiben vom 12. April a. c. hat das internationale Komite für Maß und Gewicht mitgetheilt, daß die Kosten der internationalen Prototype, welche im Laufe des nächsten Jahres abgeliefert werden 'sollen, sich auf Fr. 6000 belaufen. Nach Art. 21 des Réglementes, welches der Meterkonvention vom 20. Mai 1875 angehängt ist, sollen diese Kosten durch die Vertragsstaaten getragen werden. Das internationale Komite hat in Folge dessen den Beitrag der Schweiz auf Fr. 555 festgesetzt. Es sind deßhalb im Budget pro 1883 die Ausgaben von Fr. 8500 auf Fr. 9000 erhöht worden.

Ad V. (F a b r i k w e s e n.) Keine Aenderung gegenüber dem Vorjahr.

AdVI.( S c h u t z des g e w e r b l i c h e n und l i t e r a r i s c h e n E i g e n t h u m s . ) Keine Aenderung. Dieser Ausgabe steht eine Einnahme von gleicher Größe gegenüber.

A d VII. ( K o n t r o l i r u n g v o n G o l d - u n d S i l b e rw a a r e n.) Keine Aenderung.

Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

14

194

Ad Vili. ( L a n d e s a u s s t e l l u n g e n . ) Dieser Ansatz stützt sich auf den Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1881 (Amtl. Sammlung n. F., Bd. V, pag. 904").

Ad IX. 1. (Landwirthschaft.) Ueber die Analysen realer Schweizerweine haben wir Ihnen in den Büdgetbotschaften und Geschäftsberichten der letzten drei Jahre ausführliche Mittheilungen gemacht. Es war ursprünglich für das ganze Unternehmen ein Bundesbeitrag von Fr. 1200 verlangt worden. Da aber eine über alle Erwartung große Anzahl von Weinmustern zum analysiren angemeldet wurde, konnte bis anhin die Arbeit nicht abgeschlossen werden. Es wird dies aber im nächsten Jahre der Fall sein und somit dieser Posten nur noch einmal im Budget figuriren.

2. Der schweizerische Obst- und Weinbauverein verlangt überdies noch eine Subvention von Fr. 1200 für unentgeltliche Abgabe von Edelreisern vorzüglicher Obstsorten und Fr. 2200 für Förderung des schweizerischen Obst- und Weinbaues im Allgemeinen und bemerkt dazu, Edelreiser seien im Jahr 1881 39,581 Stück abgegeben und dafür Fr. 1000 verausgabt worden. Für 1882 und 1883 werde die Abgabe eine noch höhere sein. Der Verein erblikt darin einen großen Fortschritt im schweizerischen Obstbau resp. die schnellste und sicherste Verbreitung vorzüglicher Obstsorten. Die Summe von Fr. 2200 gedenkt der Verein zu Beiträgen an lokale Obst- und Traubenausstellungen, zur Prämirung vorzüglicher Leistungen im Obst- und Weinbau, für Anregung und Unterstützung von Obst-und Weinbaukursen, Expertisen an kantonalen und lokalen Ausstellungen von Obst- und Weinbauprodukten und Gerätschaften, für spezielle Erkundigungen über den Stand des Obst- und Weinbaues in den verschiedenen Kantonen, für Ausgaben von Fachschriften, Verbreitung von Rebensetzlingen verschiedener Rebsorten inländischer Pflanzschulen und Abgabe von Obstbäumen resp. Unterstützungen an bedürftige Landwirthe zu verwenden.

Wir beantragen Ihnen, den bisherigen Ansatz von Fr. 1500 zu belassen und zwar aus den bereits in unserer Botschaft zum Budget pro 1882 (Bundesblatt 1881, IV, 207) angeführten Gründen.

Der Ansatz sub 3 ist dem bisherigen gleich.

4. Die Subvention von Fr. 10,000, welche Sie für Hebung des Futterbaues in das Budget des laufenden Jahres aufgenommen haben, wird folgende Verwendung finden.

1) Für die Beschaffung eines Versuchsfeldes der schweizerischen Samenkontroistation.

195 2) Für Herausgabe eines Werkes, enthaltend gute, farbige Abbildungen der wichtigsten Futterpflanzen und Abgabe desselben zu billigem Preise an Private, Vereine, Schulen und Regierungen. In gleicher Weise werden kleine Samen- und Pflanzensammlungen angelegt und abgegeben.

3) Für unentgeltliche Abgabe von Samen in kleinen Quantitäten zur Aussaat für Belehrungszwecke.

Für diese verschiedenen Zwecke sind Fr. 6000 bestimmt worden. Daneben wurde, den beiden landwirtschaftlichen Hauptvereinen für Organisation von Futterbaukursen, Futterbauversuchen im Tiefland und auf den Alpen und für Samenzucht Fr. 4000 in Aussicht gestellt. Die beiden landwirtschaftlichen Vereine haben über die Verwendung der ihnen versprochenen Summe ein Programm aufgestellt, das der Genehmigung unseres Laudwirthschaftsdepartements unterstellt wurde. *In gleicher Weise soll auch der Kredit im folgenden Jahre verwendet werden, immerhin unter größerer Berücksichtigung des Naturfutterbnues.

Es verlangt der schweizerische landwirtschaftliche Verein überdies einen Beitrag von Fr. 2500 für Einrichtung landwirtschaftlicher Sqezialkurse und begründet dieses Gesuch folgendermaßen : ,,Hand in Hand mit den Wandervorträgen entwickelt sich auch das landwirtschaftliche Kurswesen in den verschiedenen Kantonen in sehr erfreulicher Weise. Dasselbe erstreckt sich bereits auf die Gebiete des Obst- und Weinbaues, der Milch- und Alpwirthschaft, des Futter- und Gemüsebaues, der Viehfütterung, Drainage, Düngerlehre, des Haushaltungswesens etc. Der Besuch dieser Kurse ist meist ein sehr zahlreicher und es kann der Nachfrage von Seite der landwirtschaftlichen Bevölkerung kaum Genüge geleistet werden. So macht sich auch in einzelnen Branchen ein Mangel an tüchtigen Kursleitern geltend, ebenso waltet bei den verschiedenen zur Disposition stehenden Kursleitern zu wenig Uebereinstimmung in Behandlung des Stoffes vor. Um nun, in Ermangelung eigentlich eidgenössischer Wanderlehrer, diesen Uebelständen möglichst wirksam zu begegnen, ist die Anordnung sachbezüglicher Kursleiterkonferenzen und Kurse sehr angezeigt. Daneben dürfte fraglicher Kredit auch zur Untertützung von Spezialkursen mehr lokaler Natur verwendet werden."1 Wir beantragen Ihnen, diesem Gesuche nicht zu entsprechen und zwar aus folgenden Gründen: In Entsprechung Ihres Postulates vom 23. Dezember 1880 haben wir in den Nachbarstaaten einläßliche Nachforschungen und

196 Untersuchungen über die verschiedenen Institutionen und Subventionen angestellt, mittelst deren in denselben die Hebung der Laudwirthschaft angestrebt und gefördert wird. Das Resultat dieser Nachforschungen ist Ihneu in einem Referate des Herrn. Prof.

Dr. Krämer in Zürich von unserm Landwirhschaftsdepartement direkt Übermacht worden. Es wird sich nun darum handeln, im Sinne des 2. Theiles Ihres Postulates aus jenem Referate die sich ergebenden Schlußfolgerungen zu ziehen, Schlußfolgerungen, welche die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiete der Landwirtschaft genau umschreiben sollen. Hiefür genügt aber nach unserm Dafürhalten nicht, die verschiedenen Institutionen, Mittel, Wege und staatlichen Leistungen, durch welche in andern Ländern man die Landwirtschaft zu fördern sucht, zu kennen. Wie auf allen Gebieten, so auch namentlich auf dem der Landwirtschaft, haben sich jene Vorkehrungen der Natur der Sache gemäß an die bestehenden Verhältnisse anzulehnen und diese sind in den verschiedenen Staaten, schon der topographischen Eigentümlichkeiten jedes Landes wegen, gründlich verschieden von den mistigen. Dazu kommt noch eine ganz hervorragende Differenz in Bezug auf die innere Einrichtung der verschiedenen Staaten. In der That existirt in den meisten europäischen Staaten eine zentralisirte Verwaltung, während in der Frage, die uns beschäftigt, die Eigenschaft der Schweiz als Bundesstaat in erster Linie in Betracht zu ziehen ist, Es erscheint namentlich aus letzterem Gründe deßhalb als angezeigt.

vor allem aus eine Ausscheidung der Aufgaben des Bundes und derjenigen der Kantone auf dem Gebiete der Landwirtschaft zu machen. Diese Ausscheidung und die Angabe der Anforderungen, die sich aus den Leistungen anderer Staaten für uns ergeben, ist nur möglich, wenn auch die Institutionen und Subventionen bekannt sind, mittelst welchen in den Kantonen die Landwirtschaft gefördert wird. Es hat sonach nach unserm Dafürhalten der nunmehr abgeschlossenen Enquete im Auslande eine solche im Inlande zu folgen. Ehe diese Enquête abgeschlossen und die Anforderungen, welche man glaubt auf diesem Gebiete an den Bund stellen zu können oder zu dürfen, genaufestgestellt sind, glauben wir. sollte davon Umgang genommen werden, andere als die bisherigen Kredite für die Landwirtschaft in das eidgenössische Budget aufzunehmen. Es
wird sich dann darum handeln, die Bundessubventionen zur Unterstützung der Landwirthschaft sämmtlich durch Gesetz oder Beschlüsse zu regeln. Bis anhin war dies bekanntlich nicht der Fall.

5. Dieser Ansatz konstituirt gegenüber denjenigen der Vorjahre eine Erhöhung von Fr. 1000. Begründet wird derselbe damit, daß die Fédération des sociétés d'agriculture de la Suisse romande,

197

aus einer Reorganisation der Société d'agriculture de la Suisse romande entstanden, auf einem weit größeren Gebiete thätig ist, als letztere. Sie umfaßt nämlich die Kantone Genf, Neuenburg, Wallis, Waadt und Freiburg und den bernischen Jura und hat eine Mitgliederzahl von 5000. Ihre Hauptthätigkeit erstreckt sich auf die Organisation von Wandervorträgen, über deren gute Resultate wir in den früheren Geschäftsberichten stetsfort zu berichten im Falle waren.

Es verlangt dieser Verein des Fernern ein Kredit von Fr. 2000 für Prämien zur Verbesserung der Schweinezucht. Auch dieses Gesuch beantragen wir, aus den oben angeführten Gründen, verneinend zu beantworten.

6. und 7. Diese Ansätze sind den bisherigen gleich.

8. Bis anhin haben wir für die den von der Reblaus heimgesuchten Kantonen au leistenden Entschädigungen keine Ansätze ins Budget aufgenommen, indem wir uns jeweilen vorbehielten, die betreffenden Summen nachträglich zu verlangen. Da aber die beti'effenden Kantone in den Fall kommen dürften, die Bundessubvention möglichst bald zu erhalten und zur Zeit der Aufstellung des Jahresbüdgets die über die Reblausverheerungen eingelangten Berichte Anhaltspunkte für die Größe der Leistungen des Bundes geben, erachten wir die Aufnahme eines bezüglichen Postens in das ordentliche Budget für zweckmäßig. Wir schätzen den Bundesbeitrag an die Kosten, welche den Kantonen Neuenburg und Genf in Folge der' zahlreichen erneuerten Phylloxeraausbrüche erwachsen sind, auf 20--25,000 Fr., die übrigen Fr. 5000 haben den Zweck des bisherigen Ansatzes zu erfüllen.

9. Für die Hebung der Pferdezucht haben wir dieselbe Summe aufgenommen, wie im Budget pro 1882. Unterm 24. Februar laufenden Jahres haben wir ein Reglement erlassen, zufolge welchem nachweisbar von mit Bundessubvention importirten oder im eidgenössischen Fohlenhof aufgezogenen Hengsten abstammende Stutfohlen in der Absicht prämirt werden sollen, daß die zur Zucht geeigneten unter denselben dem Lande erhalten bleiben. Die Prämien betragen für Fohlen im Alter von l J /2--2 Jahren Fr. 50, für Fohlen im Alter von 2 1 /2--3 3ahren Fr. 150. Von diesem letztern Betrage wird indessen nur J/s am Tage der Prämirung ausbezahlt, die übrigen 2's erhält der betreffende Fohleneigenthümer, wenn er den Ausweis leisten kann, daß das prämirte Thier innerhalb von 12 Monaten nach dem Tage der Beschälung ein lebendes Fohlen geboren (Bundesblatt 1882, I, 363).

198 Bis heute wurden 108 Fohlen prämirt, davon 67 l Va --2jährige und 41 2Va --3jährige. Es ergibt sich daraus, daß diejenige Summe des Pferdezuehtkredites, welche für diese Prämirung in Aussicht genommen wurde, in diesem Jahr, da die meisten Fohlenschauen bereits statttgefunden haben, bei weitem nicht aufgebraucht wird.

Der gleiche Fall wird aber nächstes Jahr nicht und in der Folge immer weniger eintreten, weil es alljährlich eine größere Anzahl von Abkömmlingen der importirten Anglo-Normänner Hengste geben wird. Im laufenden Jahre konnten von den letztes Jahr eingeführten Hengsten keine Abkömmlinge, prämirt werden, weil sie das hiefür erforderliche Alter nicht besaßen, was nächstes Jahr jedoch der Fall sein wird. Zudem kommt dazu, daß die 2/a der Prämien für die 2 x /2--3jährigen Fohlen, welche dieses Jahr zuerkannt werden, im nächsten Jahr zur Auszahlung gelangen. Eine Summe von Fr. 15--20,000 wird wie bis anhin znr Unterstützung der Importation fremder Hengste verwendet.

10.

Diesei' Ansatz ist dem bisherigen gleich.

11. Um in das landwirthsshaftliche Ausstellungswesen eine gewisse Ordnung und Regelmäßigkeit zu bringen, ist im Jahr 1870 unter Mitwirkung des eidgenössischen Departements des Innern, in dessen Geschäftskreis damals das Ausstellungswesen gehörte, zwischen den beiden landwirtschaftlichen Hauptvereinen der Schweiz, demjenigen der deutschen und demjenigen der romanischen Schweiz, ein Abkommen getroffen werden, wonach die vom Bunde unterstützten allgemein-schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellungen je von 4 zu 4 Jahren stattfinden sollen. Nach Art. 2 dieses Abkommens werden diese Ausstellungen abwechselnd in der östlichen, romanischen und mittlern Schweiz abgehalten.

Zufolge diesem also festgestellten Turnus fand die erste schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung im Jahr 1873 in der Ostschweiz zu Weinfelden, die zweite im Jahr 1877 in der romanischen Schweiz zu Freiburg und die dritte in der Centralschweiz im Jahr 1881 in Luzern statt. Die vierte sollte nun nach dem Abkommen im Jahr 1885 wieder in der Ostschweiz abgehalten werden.

Es hat sich nun aber der Vorstand des schweizerischen landwisthschaftlichen Vereins an uns mit dem Gesuch gewandt, es möchte die Bundessubvention für die nächste landwirthschaftliche Ausstellung, die, wie wir bereits erwähnt, nach dem im Jahr 1870 hereinbarten Reglement im Jahr 1885 in der Ostschweiz stattzufinden vätte, zu Gunsten der Betheiligung der Landwirthschaft an der Landesausstellung in Zürich pi-o 1883 gewährt werden. In dem Gesuche wurde die Erklärung abgegeben, daß der im Réglemente vom Jahr

199

1870 aufgestellte Turnus insofern keine Aenderung erleiden solle, als die auf die Landesausstellung folgende allgemeine schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung im Jahr 1889 in der romanischen Schweiz stattzufinden hätte.

Mit Rücksicht darauf, daß der kantonale Verein von St. Galleu, obwohl im Prinzipe mit der Uebertragung des Kredites einverstanden, sich vorbehalten hatte, seiner Zeit um die Uebernahme der landwirtschaftlichen Ausstellung des Jahres 1889 sich zu bewerben, und daß in der Frage auch der landwirtschaftliche Verein der romanischen Schweiz, sowie das Centralkomite der Landesausstellung interessirt ist, schien es uns vor allem aus nöthig, eine Verständigung dieser Vereine und des Komites zu dem Zwecke herbeizuführen, daß es über alle Zweifel erhaben stehe, daß die nächste landwirtschaftliche Ausstellung, im Falle dem Gesuche entsprochen werde, im Jahr 1889 und zwar in der romanischen Schweiz abgehalten werde, daß somit die vierjährige Periode nicht vom Jahr 1883, sondern von 1885 an weiter gezählt werde.

Was die Höhe der Subvention anbetrifft, so wurde von den Vertretern der landwirtschaftlichen Vereine der Wunsch geäußert, es möchte dieselbe gleich der für die landwirtschaftliche Ausstellung in Luzern gewährten sein, somit Fr. 70,000.

Wir haben keinen Grund, Ihnen das Gesuch nicht zu empfehlen.

Nach der erfolgten Verständigung handelt es sich für den Bund nicht um eine Mehrausgabe, sondern nur um die Antizipation einer Subvention, um die er im Jahre 1884 doch angegangen worden wäre und die nun statt in das Budget pro 1885 in dasjenige des Jahres 1883 fällt.

Nach dem mehrerwähnten Regulativ soll die Bundessubvention für landwirtschaftliche Ausstellungen ausschließlich zu Prämien verwendet werden. Das Programm für die Prämienansätze ist gegenwärtig noch nicht entworfen ; es wird aber, falls Sie dem Gesuche entsprechen, unser Landwirthschaftsdepartement, dem die Genehmigung des Programmes zusteht, dafür sorgen, daß sich jene Ansätze innerhalb derjenigen Höhe halten, die für die Prämien an der Ausstellung in Luzern festgesetzt worden ist. Es scheint diese Vorsorge deßhalb nöthig, damit bei einer geringeren Betheiligung der Landwirthschaft in Zürich die Jury nicht auch geringere Anforderungen an die Ausstellungsobjekte stelle, nur um auf alle Fälle die Bundessubvention des
Gänzlichen aufzubrauchen.

12. Der schweizerische landwirtschaftliche Verein beabsichtigt, an der Landesausstellung in Zürich eine permanente Viehausstellung, verbunden mit Milchwirtschaft, zu veranstalten. Dieselbe soll acht Tage nach Beginn der allgemeinen Ausstellung beginnen und mit

200 derselben geschlossen werden, also 20 Wochen dauern, 70 bis 80 Kühe zu gleichen Theilen der Fleck- und Braunviehraee entnommen, sollen durch Kauf oder Miethe beschaffen werden. Die Thiere sind in eigens dafür zu erbauenden, rationell eingerichteten Stallungen unterzubringen. Zur Unternehmung gehören ferner: Eine eigene Käserei, Schweineställe für circa 40 Thiere, welche letztere wegen der Verwerthung der Abfälle und behufs Studien über die Schweinemast gehalten werden sollen.

Diese Ausstellung soll zur Anschauung bringen : Die Viehfütterung nach den neuesten Grundsätzen ; Musterstallungen, rationelle Behandlung und Pflege des Viehes; Dürrfütterung, Verschiedenheit der Anwendung von Langheu und Häcksel ; Die Futterzubereitung und die hiefür zu verwendenden Apparate; Die Futtererweichung; Preis, Form und Erfolg der Verabreichung von Kraftfuttermitteln ; Die Milchabnahme bei zunehmender Trächtigkeit; Die Verschiedenheit des Quantums und der Qualität der Milchergiebigkeit der beiden Racen etc.

Verwerthet soll die Milch werden zur Herstellung von Mager-, Hart- und Weich-, Süß- und Sauermilchkäsen, zu Milchzucker und Zieger.

Soweit das vorläufige Programm.

Die Kostenberechnung stellt sich folgendermaßen dar: I. für Erstellung der Viehställe, Futterräume, die Käserei, Schweineställe und eine Caféwirthschaft .

.

. Fr. 30,000 II. Betriebskosten : Fütterung .

.

.

.

F r . 21,000 Einstreu ,,1,176 Viehwärter .

.

.

.

,, 3,360 Leitung des Unternehmens .

,, 1,680 Versicherung und ärztliche Behandlung .

.

.

.

,, 1,000 Geräth schatten .

.

.

,, 200 Senn u n d Gehilfe .

.

.

,, 700 Käsereieinrichtung ,, 800 Zwei Hirten .

.

.

.

,, 7000 Miethe der Kühe .

.

.

,, 7,200 ,, 37,816 Ausgaben total Fr. 67,816

201

Uebertrag Fr. 67,816 Einnahmen: 11 Liter Milch per Tag und Stück =11x80x140 = 123,200 Liter à 12 Rp.

.

. Fr. 14,784 3200 q. Dünger à 50 Rp. .

.

. ,, 1,600 Ertrag der Schweinehaltung ,, 1,500 ,, ,, Caféwirthschaft .

.

. · ,, 3,000 Einnahmen total Fr. 20,884 nach diesem Voranschlag ergäbe sich ein Defizit von Fr. 46,932 an das der Bund eine Beisteuer von ,, 40,000 zu geben angegangen wird.

Den Rest von Fr. 6,932 hofft man durch Beiträge von Kantonen, Vereinen und Privaten und die Eintrittsgelder decken zu können.

Es war anfänglich beabsichtigt, die Bundessubvention zu gleichen Theilen in die Budgets pro 1882 und 1883 aufzunehmen, resp.

hiefür den Kredit für die Hebung der Rindviehzucht zu verwenden.

Durch Schlußnahme vom 30. Juni 1. J. aber haben Sie sich vorbehalten, über jenen Kredit zur Zeit der Berathung über das Budget pro 1883 zu verfügen.

Wir beantragen Ihnen, auf das Gesuch einzutreten. Nachdem vom diesjährigen Kredite für die Rindviehzucht nur Fr. 3000 zur Verwendung bestimmt sind, also Fr. 17,000 zur Verfügung bleiben, handelt es sich nur um eine Mehrausgabe von Fr. 23,000. Die Viehzucht und Milchwirthschaft bildet den hauptsächlichsten Zweig der schweizerischen Landwirthschaft. Das Unternehmen hat den Zweck, eine Reihe kontroverser Fragen auf dem genannten Gebiete zu lösen und eine so günstige Gelegenheit hiefür wird sich sobald nicht wieder bieten. Wird das Unternehmen rationell durchgeführt und die gewonnenen Resultate unter der landwirtschaftlichen Bevölkerung verbreitet, so werden sich Anregungen ergeben, die für das Gedeihen der Viehzucht und Milchwirthschaft und für Förderung des Absatzes unseres Viehes sehr geeeignet sind.

Wir sehen uns indessen in Bezug auf diesen Posten noch zu folgenden Bemerkungen und Reserven veranlaßt. Das Unternehmen soll der landwirtschaftlichen Bevölkerung als eine Mustermilchwirthschaft vorgeführt werden; eine Musterwirtschaft aber muß die Kosten ihres Betriebes decken. Da nun zwar in 20 Wochen die Kosten der Bauten und der Einrichtungen nicht, wohl aber diejenigen des Betriebes im engeren Sinne sollten herausgeschlagen werden können, sind wir der Ansicht, es sei die verlangte Bundes-

202 subvention ausschließlich für die Kosten der Bauten und Einrichtungen zu verwenden. Dabei soll dieselbe als Maximum aufgefaßt werden, in dem Sinne, daß wenn die Einnahmen sich höher belaufen werden, als im Voranschlage angenommen ist, der Ueberschuß zur Deckung des Baukontos verwendet werden muß.

Wir werden es uns im Uebrigen angelegen sein lassen, uns ein definitives Programm und einen genaueren Kostenvoranschlag vorlegen zu lassen und im Fernern die Frage zu prüfen, ob die Aufsicht über die Ausführung der baulichen Einrichtungen für dieses Unternehmen nicht ebenfalls dem Centralkomite der Landesausstellung zu übertragen sei.

13. In Bezug auf diesen Posten verweisen wir in erster Linie auf die Begründung in unserer Botschaft zum Budget des laufenden Jahres (Bundesblatt 1881, IV, 210). Außer den dort in Aussicht genommenen Ausgaben gedenken wir aus diesem Posten dem schweizerischen landwirtschaftlichen Verein einen Beitrag an seine Verwaltungskosten zu geben.

Es hat sich zwischen der Bundesbehörde und den landwirtschaftlichen Vereinen in den letzten Jahren ein sehr lebhafter Verkehr entwickelt; die meisten in das eidgenössische Budget zu Gunsten der Landwirtschaft eingeschriebenen Kredite werden durch das Mittel der landwirtschaftlichen Vereine verwendet, indem dem Landwirthschaftsdepartement zur direkten Verwendung keine andern Organe zur Seite stehen.

Ferner sind die landwirthschaftlichen Vereine die geeignetesten Organe, den Behörden die Bedürfnisse der Landwirthsehaft zur Kenntniß zu bringen und Vorschläge und Anregungen aller Art zu machen.

Es hat sich denn auch die Thätigkeit des schweizerischen landwirthschaftlichen Vereins von Jahr zu Jahr gesteigert, und es ist in Folge dessen eiue Reorganisation desselben und eine Revision seiner Statuten uothwendig geworden. Diese Reorganisation hat die Schaffung eines ständigen Sekretariats im Gefolge gehabt. Die Vereinskasse aber ist zu schwach, um die Kosten der ausgedehnteren Verwaltung zu bestreiten, und es hat sich deßhalb der Verein mit einem bezüglichen Subventionsgesuch an uns gewendet.

Wir erachten eine Entsprechung desselben für durchaus gerechtfertigt, indem durch die zweckmäßige Organisation des Vereins auch der Verkehr zwischen demselben und der Bundesbehörde resp. dem Landwirthschaftsdepartement ein ersprießlicherer und für die Abwicklung der pendenten Geschäfte vorteilhafterer werden wird.

203

Ad X. 1. a. Die Erhöhung des Gehaltes des Oberforstinspektors auf das Maximum von Fr. 8000 stützt sich auf dessen zahlreiche Dienstjiihre, nämlich 7 Jahre in seiner jetzigen Bearntung, 22 Jahre im kantonalen Forstdienst, 7 Jahre als Ingenieur im eidgenössischen topographischen Bureau und auf dessen damit verbundene Dienste b. Der Gehalt des Forstadjunkten wurde in Betracht seiner nun sechsjährigen Amtung und seiner geleisteten Dienste von Fr. 4000 auf Fr. 4500 erhöht.

c. Die Kanzleigeschäfte des Forstwesens sind früher von der Kanzlei der landwirthschaftlichen Abtheilung besorgt worden. Indem nunmehr dem Forstinspektorate auch die Geschäfte der Jagd und Fischerei übertragen worden sind, hat dasselbe eine eigene, von den andern Departementsabtheilungen getrennte Kanzlei, für welche ein Kanzlist nöthig ist. Die Besoldung desselben ist mit Fr. 2000 im Budget vorgesehen.

Die Ansätze sub X. 2 und 3 a. sind den bisherigen gleich.

3 b. Der Frostschaden 1879/80 war ein so außerordentlicher und für Forst- und Landwirtschaft derart schädlicher, daß das Departement sich veranlaßt sah, das betreffende Material sammeln und bearbeiten zu lassen. Die Arbeit ist gegenwärtig unter deiPresse und wird annähernd auf Fr. 1000 zu stehen kommen. Da die Druckschrift unentgeltlich an die Kantone und das schweizerische Forstpersonal abgegeben wird, so wird der Verkauf derselben einen nur geringen Ertrag abwerfen.

4. Forstkurse für angehende Unterförster sind nächstes Jahr keine nöthig, dagegen einige Repetirkurse in Aussicht genommen, für welche Fr. 2500 ausreichen dürften.

Die Ansätze sub X. 5, 6 und 7 sind den bisherigen gleich, ebenfalls diejenigen sub XI. l und 2.

3. Dieser Posten von Fr. 5370 bildet den Rest der Summe von Fr. 6000, welche als Beiträge zur Ausführung des Art. 18 des Jagdgesetzes (Schutz nützlicher Vögel) von den eidgenössischen Räthen bewilligt wurden.

4. Wir haben für die Fischerei pro 1882 einen Nachtragskredit von Fr. 4000 bewilligt erhalten, mit welchem der bezügliche Posten sich auf Fr. 10,650 beläuft. Für das Jahr 1883 wird die Summe von rund Fr. 10,000 genügen, obwohl die künstliche Fischzucht immer noch im Steigen begriffen ist, die Durchführung des Fischereigesetzes noch zahlreiche Expertisen erfordern wird und das Studium der schweizerischen Gewässer mit Bezug auf die Arten,

204

Verbreitung und Nahrung der Fische notwendigerweise fortgesetzt werden muß.

Ad XII. Bis anhin wurden die Ausgaben für diesen Geschäftszweig aus dein Kredite für ,,Verschiedenes11 bestritten. Da aber dieser Kredit selten ausreicht und es rationell erscheint, eine Ausscheidung der Bedürfnisse nach den verschiedenen Geschäftszweigen auch im Budget zu machen, haben wir diesen Posten aufgenommen.

Ad XIII.

Budget,

Keine Aenderung gegenüber

dem letztjährigen

G. Post- und Eisenbahndepartement.

1. Postverwaltung.

1. G e h a l t e und V e r g ü t u n g e n .

.

B. 1882 Fr. 7,880,000. -- R. 1881 ,, 7,508,507. 51 A. O b e r p o s t d i r e k t i o n

. Fr. 8,150,000

Fr. 173,204

1. Wir haben (innert den Rahmen der Ausätze des Besoldungsgesetzes) nur einige wenige Besoldungsaufbesserungen (im Totalbetrage von Fr. 756) vorgesehen, und es sind dieselben durch das Dienstalter und die Leistungen der betreffenden Beamten vollständig gerechtfertigt.

2. Irn April 1882 (Siehe Verfügung der Postverwaltung Nr. 70) wurde beschlossen, alle wichtigeren im Druck erscheinenden Erlasse der Postverwaltung, nämlich das Postamtsblatt, die Verfügungen, die wichtigern Tarife und Spe/ialinstruktionen auch in i t a l i e n i s c h e r Sprache erscheinen zu lassen, und es ward daher die Beiziehung eines weitern Sekretärs, welcher hauptsächlich die Uebersetzung in's Italienische, so viel möglich aber auch andere Sekretariatsarbeiten zu besorgen hat, nothwendig. Wir möchten nun dieser unentbehrlichen Stelle im Jahr 1883 einen definitiven Charakter verleihen und haben (unter der I. Abtheilung, litt, d) einen entsprechenden Ansatz aufgenommen.

3. Die Besoldung des Hauswarts wurde von Fr. 3000 auf Fr. 2200 reduzirt. Dagegen werden , wie dies z. B. auch für das Bundesrathshaus geschieht, seine Auslagen für Beiziehung des nöthigen Dienstpersonals (2 Mägde) besonders -- unter Rubrik Büreaukosten -- zu Lasten der Postkasse verrechnet.

205 4. Der Beamte, welcher die in der zweiten Abtheilung (Kursbüreau) unter litt, e vorgesehene Stelle eines ,,Kanzlisten und Gehilfen"' versieht, gehört nach seiner Befähigung und seinen Leistungen in die Kategorie der Sekretäre. Seine Stellung, die dermalen nur eine provisorische ist, sollte für nächstes Jahr definitiv geordnet werden. Statt des bisherigen Ansatzes (von Fr. 2700) für Kanzlist und Gehilfe, welche Stelle unbesetzt bliebe, haben wir unter litt, c vier (statt wie bisher drei) Sekretäre aufgenommen und den betreffenden Ansatz um Fr. 3300 erhöht.

5. Der Posten ,,Provisorische Aushilfe" muß aus dem Grunde erhöht werden, weil die Oberpostkontrole, Angesichts der bedeutenden Vermehrung der ihr auffallenden Arbeiten, in neuester Zeit namentlich auch mit Rücksicht auf die gehörige Kontrolirung der Aufstellung und Führung der Inventarien, nothwendiger Weise vermehrter Arbeitskräfte bedarf Wir möchten aber im Jahr 1883 die Stellung der provisorisch beigezogenen Beamten noch nicht definitiv regliren und nehmen diher die betreffenden Posten unter ,,Provisorische Aushilfe" auf.

6. Auch abgesehen von der Oberpostkontrole sind die Geschäfte der Oberpostdirektion in steter erheblicher Zunahme begriffen. Wir erwähnten in der letztjährigen Botschaft, daß die Zahl der von der Registratur eingetragenen Aktenstücke irn Ein- und Ausgang seit dem Jahre 1878 von 20,900 auf 32,400 gestiegen sei, sonach um circa 55 °/o zugenommen habe. Nach dem jetzigen Umfang der Geschäfte kann nun die Zahl der fraglichen Aktenstücke auf circa 39,400 angenommen werden, was seit 1878 eine Zunahme von 88,5 °/o ausmacht.

B. K r e i s p o s t d i r e k t i o n e n ,

.

.

.

. F r . 211,000

Hier werden die bisherigen Ansätze nur unbedeutend erhöht, um den Bedürfnissen genügen zu können.

C. P o s t b u r e a u x .

Klasse I.

Fr.

ßp.

Budget 1882 .

Rechnung 1881

.

.

.

Vermehrung gemäß Budget für 1882 gegenüber 1881 .

1. Ausgaben im Jahr 1883 auf Grund der Rechnungen vom 1. Semester 1882 (in runden Summen) .

.

.

.

2. Voraussichtlicher Mehrbedarf im Jahr 1883 für neue Stellen, Lehrlinge, Dienständerungen aller Art und Unvorhergesehenes 3. Besoldungserhöhungen (bei den Bureaux I. und II. Klasse auf Grund der Verordnung vom'11. Juli 1882, A. S., n. F. VI, 294 .

T o t a l b e d a r f p r o 1883 Budget 1882 Vermehrung 1883

1,485,000. 1,324,663.30 160,336.70

1,472,000. -

2.

Klasse II.

Fr. Rp.

3.

Klasse III.

Fr.

Rp.

4. Fahrende Postbureaux.

Fr. Rp.

99,064.99

34,665.95

4,145.34

Total.

Fr.

Rp.

950,000. - 1,050,000. - 140,000. - 3,625,000. - , 850,935.01 1,015,334.05 135,854.66 3,326,787.02

958,000. -- 1,040,000. -

35,000. --

25,000. -

10,000. -

40,000. --

20,000. --

18,000. --

1,547,000. -- 1,003,000. -- 1,485,000. 950,000. -- 62,000. --

53,000. -

1,068,000.

1,050,000.

18,000. --

298,212.98

150,000. -- 3,620,000. -

70,000. --

--

78,000. -

150,000. - 3,768,000.

140,000. -- 3,625,000.

10,000. -

143,000.

206

1.

D. A b l a g e n , B o t e n , B r i e f t r ä g e r etc.

1. Ablagen.

Fr. Ep.

966,000. -- 939,176. 94

Budget 1882 Rechnung 1881 Vermehrung gemäß Budget für 1882 gegenüber 1881

2. Uebrige Bedienstete.

Fr. Rp.

2,220,000. 2,184,514. 75

Total.

Fr.

Rp.

3,186,000. 3,123,691. 69

26,823. 06

35,485. 25

62,308. 31

966,000. -

2,220,000. -

3,186,000. --

15,000. -- 20,000. --

35,000. -- 30,000. --

50,000. -- 50,000. --

1883

1,001,000. -

2,285,000. --

3,286,000. -

Budget 1882

966,000. --

2,220,000. --

3,186,000. --

Vermehrung 1883

35,000. --

65,000. --

100,000. -

1. Ausgaben im Jahr 1883 auf Grund der Rechnungen vom 1. Semester 1882 2. Voraussichtlicher Mehrbedarf im Jahr 1 883 für neue Stellen und Dienständerungen aller A r t .

.

.

.

.

.

3. Besoldungsaufbesserungen Totalbedarf pro

g ·j

208 B e m e r k u n g e n ad C und D, Nachdem uns die hohe Bundesversammlung die dafür nothwendigen Kredite für das Jahr 1882 bewilligt und hierdurch die Absichten des Bundesrathes (vergi. Bundesblatt 1881, Band IV, S. 216 u. ff.) gut geheißen hatte, haben wir die Besoldungsreform zu Gunsten der Beamten der P o s t b u r e a u x I. und II. K l a s s e auf 1. April 1882 durchgeführt, nämlich auf dem Wege einer Verordnung (A. S. n. F. VI, 294) grundsätzlich festgesetzt, daß unter gewissen nothwendigen Voraussetzungen die Beamten der obgenannten Kategorien, soweit es nämlich den Gehalt als Commis betrifft, nach zurückgelegtem 15. Dienstjahre in den Genuß des gesetzlichen Maximalgehaltes gelangen und daß im Uebrigen der Gehalt nach bestimmten K l a s s e n festgesetzt werden soll.

Wir versprechen uns von dieser Reform, die eine wesentliche ökonomische Besserstellung der betreffenden Beamten bedeutet, die besten Folgen.

Es liegt in der Nutur dieses neuen Besoldungssystems, daß die Besoldungen der betheiligten Beamten alljährlich im Sinne der bezüglichen Verordnung (vom 11. Juli 1882) einer Durchsicht unterworfen werden müssen und ersuchen wir in diesem Sinne um Gewährung der für das Jahr 1883 beanspruchten Kredite.

Wir erachten es für dringend nothwendig, im nächsten Jahre auch einer Anzahl von P o s t b u r e a u x III. K l a s s e (Posthaltern), Ablagen, Briefträgern und andern Bediensteten in beschränktem Maße Besoldungserhöhungen zu Theil werden zu lassen, um dadurch Dienstobliegenheiten und Gehalt wenigstens annähernd in Einklang zu bringen. Dabei bemerken wir, daß die Briefträger, Boten etc. im Jahr 1882 gar keine Gehaltsaufbesserungen erhalten haben.

Die von uns vorgesehenen Erhöhungen repräsentiren verhältnißmäßig geringe Summen.

E. K o n d u k t e u r e

Fr. 650,000

Gleiche Voranschlagssumme wie im Vorjahre.

Rechnung 1881 Fr. 643,392. 73 Obiger Ansatz entspricht dem dermaligen Stand der bezüglichen Besolduugen und reicht aus, um die für das Jahr 1883 durchaus nothwendigen Gehaltserhöhungen bestreiten zu können. (lu der

209

Besoldung dieser Bediensteten besteht ebenfalls das Klassensystem.

Vide Geschäftsbericht über das Jahr 1880, Bundesblatt 1881, II. Band, Seite 363).

F. G e h a l t s n a c h g e n ü s s e

Fr. 52,796

B. 1882 Fr. 45,196 R. 1881 ,, 50,809

II. K o m m i s s ä r e und R e i s e k o s t e n .

B. 1882 Fr. 30,000. -- R. 1881 ,, 27,507. 80 Ansatz unverändert.

Fr. 30,000

III. B ü r e a u k o s t e n B. 1882 Fr. 342,000. -- R. 1881 n 322,180. 13

Fr. 342,000

Budget 1882.

Fr.

125,000 40,000 14,000 100,000

45,000 18,000 342,000

Rechnung 1881.

Fr.

Hp.

122,494.

34,863.

10,486.

96,669.

39,323.

18,341.

82 90 96 51 86 08

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Papier und Druckkosten .

Büreaumaterial Buchbinderarbeiten .

Beleuchtung Beheizung Verschiedene Büreaubedürfnisse

Budget 1883.

Fr.

134,000 40,000 10,000 100,000 40,000 18,000 342,000

322,180. 13

Im Ganzen die gleiche Voranschlagssumme, wie im Vorjahre.

Die Ausgabe für die neue Postkarte fällt in das Rechnungsjahr 1883.

IV. D i e n s t k l e i d u n g B. 1882 Fr. 144,000. -- R. 1881 ,, 134,368. 25 ßnndesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

Fr. 137,000

15

210 Budget 1882.

Fr.

Rechnung 1881.

Fr.

Bp.

105,435

102,505. 30

33,320 800 4,200

30,443. 40 639. 55 780. --

143,755 134,368. 25 144,000 rund.

Budget 18b3.

Fr.

1. Anschaffung von Tüchern, Leinwand, Blousen und Ausrüstungsgegenständen 101,235 2. Anfertigungskosten .

. 33,260 3. Fracht, Reparaturen! etc. . 1,000 4. Baarentschädigung an weibliche Bedienstete für nicht gelieferte Dienstkleidung 1,000 136,495 rund 137,000

'

Unter der Einnahmenrubrik ,,Erlös aus verkauftem Material'1 flgurirt, ein Posten von Fr. 10,000 für verkauftes Dienstkleidungs- ömteriair~ V. L o k a l m i e t h z i n s e

Fr. 555,000

B. 1882 Fr. 555,000. -- °~ R. 1881 ,, 505,989. 64 Für das Jahr 1883 wird der Büdgetansatz des Vorjahres voraussichtlich genügen.

VI. M o b i l i a r und B ü r e a u g e r ä t h S c h ä f t e n

.

Fr. 91,000

B. 1882 Fr. .95,000. -- R. 1881 ,, 117,390. 42 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

1. N e u a n s c h a f f u n g e n .

Botentaschen Briefeinwürfe Waagen Datumstempel .

.

.

.

.

.

Ortsstempel, Siegel etc. .

.

.

.

Stempelunterlagen aus Kautschuk .

.

Kopierpressen .

.

.

.

.

.

Posttafeln (Affichen) .

.

.

.

Uhren Kassakisten und Kassaschränke .

.

·

Fr. 2,000 ,, 2,500 ,, 1,500 ,, 6,000 .

600 ,, 800 ,, 1,000 ,, 400 ,, 300 -n 1,500

üebevtrag

Fr. 16,600

.

.

.

.

·.

211

11.

12.

13.

14.

15.

16.

Uebertrag Fr. 16,600 Amerikanische Brieffächer ,, 3,200 Postsäcke ,, 3,500 Körbe ,, 300 Albo-Carbon-Apparate für Gasbeleuchtung . ,, 5,000 Regulatoren ,, ,, .

. ,, 3,000 Anderweitige Anschaffungen bei der Oberpostdirektion und in den Postkreisen (Möblirung von Postlokalen etc.)

,, 30,000 Fr. 61,600

2. Rep a r a t u r e n .

1. Oberpostdirektion .

.

.

. F r . 13,000 2. Postkreise ,, 16,000 ---- ,, 29,000 Total Fr. 90,600 rund T 91,000 Obiger Büdgetansatz bleibt um Fr. 4000 unter dem Voranschlag pro 1882.

VII. F u h r w e s e n m a t e r i a l B. 1882 Fr. 410,000. -- R. 1881 ,, 420,115. 59 Diese Rubrik setzt sich zusammen, wie folgt: Budget 1882.

Fr.

30,000

Rechnung 1881.

Fr.

Ep.

44,145. 85

Fr. 374,000

Budget 1883.

Fr.

a. Anschaffung

neuer

Wagen

und Schlitten .

.

. 30,000 62,000 58,559. 85 b. Anschaffung von Handkarren, Wagenreparaturen und Fuhrwesenmaterial verschiedener Art .

.

.

.

. 55,000 220,000 232,972. 0 9 c . Reparaturen .

.

. 195,000 312,000 335,677. 79 Total a, b, c 280,000 2,000 2,811. 23 Ab : für geliefertes Material für neue Fuhrwerke .

.

1,000 310,000 332,866. 56

Verbleiben

279,000

212 Budget

Fr.'

Budget 1883.

Fr.

Rechnung 1881.

Fr.

d. Bahnpostwagen: 1. Neue Anschaffungen 2. Außerordentliche Reparaturen .

.

.

.

3. Ordentlicher Unterhalt (durch Vertrag reglirt) 4. Reinigen und Schmieren 5. Transport von Extragepäckwagen .

15,000

Total d

95,000

310,000 100,000

332,866. 56 Wagen und Schlitten (litt, a, b, c) 87,249. 03 Bahnpostwagen (litt, d} .

.

279,000 95,000

410,000

420,115. 59

374,000

30,000 12,000

14,470. -- 12,628. --

32,000

35,572. -

26,000

24,579. 03

100,000

87,249. 03

'

13,000

34,000 27,000 6,000

Rekapitulation.

Total Rubrik VII, wie oben

Wir bemerken zu obigen Ansätzen, daß die Eröffnung der Gotthardbahn und Aufhebung der Postkurse dieser Route uns erlaubte, die Posten betreffend das Postwagenmaterial zu reduziren.

Für neue Bahnpostwagen nehmen wir für jetzt nur Fr. 15,000 (für zwei neue Wagen) auf, obschon es nothwendig erscheint, successive die ältesten. Bahnpostwagen (es gibt solche, die noch vom Jahr 1859 her datiren) auszurangiren. Wir werden uns aber behelfen, ohne die Betriebssicherheit irgendwie zu gefährden.

Fr. 4,100,000

VIII. T r a n s p o r t k o s t e n B. 1882 Fr. 4,290,000. -- R. 1881 ,, 4,615,970. 63 Die Ausgaben unterscheiden sich nach den verschiedenen Rubriken wie folgt: Budget 1882.

Fr.

3,350,000 100,000 620,000 190,000

Rechnung 1881.

Fr.

Ep.

3,540,327. 60 94,867. 50 764,030. 99 184,914. 88

8,000

9,878. 76

12,000

14,259. 86

10,000

7,691. 04

4,290,000

4,615,970. 63

a. Postführungea auf Grundlage fester Verträge

Budget 1883.

Fr.

. 3,220,000

b. Betheiligungsbetreffnisse der Postpferdhalter an den Passagiereinnahmen b e i einzelnen Kursen .

.

.

.

100,000

c. Ausgaben für Beiwagenlieferungen , Extraposten und außergewöhnliche Transportkosten .

.

.

.

.

.

540,000

d. Vergütung an die Eisenbahnen und Dampfboote für den Transport der Fahrpoststücke über 5 kg.

214,000

e. Provisionen an Agenten und Schiffskapitäne für Einschreibung v o n Reisenden .

.

.

.

.

.

.

.

f. Beleuchtung und Schmieren der Bahnpostwagen .

g. Schifffahrtsgelder, Schiffsbüreaugebühren an das Ausland

8,000 10,000 8,000 4,100,000 l-i

co

214

Gegenüber dem Budget für 1882 sehen wir einerseits (Einnahmenrubrik a , hievor) eine Mindereinnahme an Reisendenund Uebergewichtstaxen von Fr. 180,000, anderseits eine Minderausgabe an Transportkosten im Ganzen von Fr. 190,000 vor, obschon in der Unterrubrik d von Ziffer VIII (Transportkosten) (Vergütung an die Eisenbahnen und Dampfboote für den Transport der Fahrpoststücke über 5 kg.) eine Mehrausgabe von Fr. 24,000 für die Linien der Gotthardbahn vorgesehen werden mußte. Im Budget für 1882 war nämlich noch der Betrieb der Gotthardkurse bis 1. Juli vorgesehen.

IX. Werthzeichenfabrikation

.

.

. F r . 168,000

B. 1882 Fr. 174,000. R. 1881 ,, 149,361. 70 1. F r a n k o m a r k e n .

Im Buchdruck erstellte: 90 Millionen à 32 Ct. pro °/oo = .

Im Kupferdruck erstellte : 25 Millionen à 70 1/2 Ct. pro °/oo =

Fr. 28,800 .

.

,, 17,625 Fr. 46,425

2. Ta x m ä r k e n.

7 Millionen à 32 1/2 Ct. pro °/oo =

.

3. F r a n k o c o u v e r t e .

Mittleres Format : 5 Millionen à Fr. 6. 44 pro o/oo = Großes Format : 1 Million à Fr. 7. 30 pro °/oo = .

Davon ab: Werth des Papiervorraths

.

. Fr. 2,275

.

. Fr. 32,200

.

.

.

Fr. 39,500 . ,, 10,474

Bleiben 4. F r a n k o b a n d e r.

200,000 Blatt à Fr. 26. 50 pro %o =

.

,,

7,300

Fr. 29,026

. Fr. 5,300

215 5. P o s t k a r t e n .

Einfache à 5 Ct. 12 Millionen à Fr. 4. 08 pro °/oo = Einfache à 10 Ct. 2 Millionen à Fr. 4. 18 pro °/oo = Doppelte à 10 Ct. 50,000 Stück à Fr. 8. 83 pro °/oo = 6. G e l d a n w e i s u n g s c a r t o n s .

Interne : 2 Va Millionen à Fr. 5. 36 pro °/oo = Internationale : 300,000 Stück à Fr. 5. 81 pro %o =

Fr. 48,960. -- ,,

8,360. --

,, 441. 50 Fr. 57,761.50

. F r . 13,400 .

7. E i n z u g s m a n d a t c o u ver te.

250,000 Stück à Fr. 10. 20 pro %o = .

8. E m p f a n g s b e s c h e i n i g u n g e n .

550,000 Scheine à Fr. 2. 40 pro %o = .

10,000 Bücher à 20 Ct. per btück 3,500 ,, ,, 40 ,, ,, ,, .

.

. _,, 1,743 Fr. 15,143 . Fr.

2,550

.

.

.

1,320 2,000 1,400 4,720

Fr.

,, ,, Fr.

9. Begleitadressen, D e k l a r a t i o n e n und Frachtbriefe.

1,180,000 Stück Fr. 3,636. 50 Budget 1882.

Fr.

51,200 3,400 30,100 5.300 58,328 13,650 2,600 4,960 3,400 1,062 174,000

Rekapitulation.

Rechnung Budget 1881.

1883.

Fr. Bp/ Fr. Rp.

71,670. 45 1. Frankomarken .

.

46,425. -- 1,074. 05 2. Taxmarken .

.

.

2,275. -- 22,599. 30 3. Frankocouverte .

.

29,026. -- 1,766. 75 4, Frankobänder .

.

5,300.

34,051. 73 5. Postkarten .

.

.

57,761. 50 9,806. 99 6. Geldanweisungscartons .

15,143. -- 1,458. 35 7. Einzugsrnandatcouverte'.

2,550. -- 4,653. 08 8. Empfangsbescheinigungen 4,720. -- 2,281. -- 9. Begleitadressen etc.

.

3,636. 50 -- -- 10. Unvorhergesehenes und zur Abrundung .

1,163. -- 149,361. 70 168,000. --

216

Die pro 1883 vorgesehene Werthzeichenfabrikation reicht aus, um den ordentlichen Jahresbedarf zu decken und die Vorräthe auf den reglementarischen Bestand zu bringen.

X. Vergütungen für k ö r p e r l i c h e V e r l e t z u n g von P e r s o n e n .Fr. 10,000 B. 1882 Fr. 10,000. -- R. 1881 ,, 9,912. 10 XI. V e r g ü t u n g e n für Verlust, Beschädigung und V e r s p ä t u n g von P o s t s e n d u n g e n . Fr. 20,000 B. 1882 Fr. 20,000. -- R. 1881 ,, 15,228. 58 XII. W e c h s e l k u r s d i f f e r e n z e n .

.

B. 1882 Fr. 1000. -- R. 1881 ,, 169. 48

.

. F r . 1000

XIII. E n t s c h ä d i g u n g e n b e i U n f ä l l e n d e s P o s t p e r s o n a l s im D i e n s t e .

Ständiger Posten von Fr. 8000 Derselbe genügt auch für die seit dem 1. Januar 1882 erweiterten Leistungen der Kasse (Entschädigung bei Unfällen des Postpersonals im Dienst überhaupt, statt nur im fahrenden Dienst).

XIV. V e r z i n s u n g des B e t r i e b s m a t e r i a l s B. 1882 Fr. 96,000. R. 1881 ,, 103,239. 40

. Fr. 96,000

XV. V e r m i n d e r u n g des B e t r i e b s m a t e r i a l s Fr. 117,000 B. 1882 Fr. 117,000. -- R. 1881 ,, 6,679. 92 Wir nehmen für die Rubriken XIV und XV, welche lediglich Vergütungen von der Postkasse an die Bundeskasse betreffen, die gleichen Summen in Aussicht, wie das Budget für 1882.

217 XVI. P o r t i , R e c h n ungs d i f f è r e n zen u n d P r o visionen .

.

.

.

.

.

. F r . 6000 B. 1882 Fr. 6200. --

R. 1881 ,, 4921. 50 XVU. P r o z e s s e , E x p e r t i s e n .

.

B. 1882 Fr. 5500. -- R. 1881 ,, 4482. 50

.

. F r . 5500

XVIII. V e r s i c h e r u n g d e s M o b i l i a r s , U n v o r h e r gesehenes Fr. 11,500 B. 1882 Fr. 11,300. -- R. 1881 ,, 10,529. 32

II. Telegraphenverwaltung.

A. Telegrapheiiwesen

.

.

.

·

Fr. 2,175,000

i. Gehalte und Vergütungen B . 1882 Fr. 1,512,000. -- R., 1881 ,, 1,364,078. 01

Fr. 1,550,000

A . Direction.·

1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8)

.

Direktor .

Adjunkt .

I. Sekretär .

H. Sekretär .

Kontroleur .

.

.

3 Revisoren .

11 Gehilfen und Kopisten Provisorische Aushilfe .

Fr.

.

.

.

.

·n

·n ·n ·n n 11 ·n

6,000 4,992 4 ,200 3,780 4 ,500 11,580 22,400 1,548

B. 1882 Fr. 56,000. -- R. 1881 ,, 53,663. 86 B e m e r k u n g . Die vielen durch das Telephonwesen veranlaßten untergeordneten Arbeiten erheischen unbedingt die Anstellung eines weitern Gehilfen.

Uebertrag

Fr. 59,000

Fr. 59,000

218 Uebertrag

Fr.

59,000

,,

53,000

B. Kreisinspektionen.

1 ) 6 Inspektoren 2) 6 Adjunkte

B. 1882 Fr. 48,000 R. 1881 ,, 46,800 .

.

.

. F r . 29,880 .

.

. ,, 23,120

Die seit dem Jahre 1879 unbesetzt gebliebene Adjunktenstelle des Kreises Zürich muß zur Sicherung eines geregelten Geschäftsganges unbedingt wieder besetzt werden.

C. Telegraphenbüreaux.

O

1. B ü r e a u x b e a m te.

a. Gehalte der H a u p t - und S p e z i a l b ü r e a u x .

B. 1882 Fr. 673,150. -- R. 1881 ,, 554,122. 45 Der gegenwärtige Bestand der fixen Besoldungen beträgt .

.

.

. F r . 638,500 Nach der bestehenden Verordnung über die allmälige Erreichung des Besoldungsmaximums müssen im Jahre 1883 folgende Altersklassen nachgerückt werden: Summe zulage.

Fr.

«·*«*£££.Durchnitts-

1867 1870 1873 1875 1878'

30 37 24 20 2

Fr. 420 T) 360 T) 360 ·n 300 ·n 240

12,600

13,320 8,640 6,000 480 41 ,040

Dazu rechnen wir noch 15,000 weitere jährliche für diejenigen Beamten, welche bei der Revision Uebertrag

56,040

Fr. 638,500

Fr. 112,000

219

üebertrag Fr. 56,040 von 1882 wegen nicht ganz befriedigendem Verhalten zurückgeblieben sind und im Jahre 1883 nachrücken werden , also zusammen jährlich .

.

.

Fr. 56,040 oder für die Zeit vom 1. April bis Jahresende Vergütung an die Privatgehilfen der 23 Spezialbüreaux Besoldungsnachgenüsse .

Wiederbesetzung von 10 vakanten Stellen, bezw. Umwandlung provisorischer Stellen in definitive

Fr. 638,500

Fr. 112,000

42,000 ,, 10,500 ,, 5,000 ,, 15,000 Fr. 711,000

b. P r o v i s i o n e n d i e s e r Be amten.

B. 1882 Fr. 51,000. -- R. 1801 ,, 52,244. 73 5,300,000 Depeschen à l Ct. .

.

,, 53,000

c. G e h a l t e d e r Z w i s c h e nbureaux.

B. 1882 Fr. 219,000. -- R. 1881 ,, 209,232. 47 Fr.

Die gegenwärtig in Kraft bestehenden Gehalte betragen .

.

.

. 205,000 Dazu rechnen wir 10 neue Bureaux zu durchschnittlich Fr. 110 .

.

1,100 Zahlung an die Postverwaltung für 5 Filialen .

8,300 Für Besoldungsnachgenüsse 1,000 Für Besoldungszulagen .

6.600 Üebertrag

,, 222,000 Fr. 986,000

Fr. 112,000

220

Uebertrag Fr. 986,000 d. P r o v i s i o n e n der Z w i s c h e n büreaux.

B. 1882 Fr. 202,500. -- 186,157. 25 R. 1881 190,000 1,900,000 Depeschen à 10 Cts.

e. V e r g ü t u n g e n an die Eisenb a h n b ü r eaux.

B. 1882 Fr. 29,000. -- R. 1881 ,, 23,111. 15 Infolge Aufhebung der Gotthardbahnbüreaux reduziren wir diesen Ansatz auf 100,000 Depeschen à 25 Cts.

25,000

Fr. 112,000

,, 1,201,000

2. B e d i e n s t e t e .

a. G e h a l t e der B o t e n .

B. 1882 Fr. 65,750. -- R. 1881 ,, 57,825. 40 Fr.

70 Boten à Fr. 800 . 56,000 3 provisorische à Fr.l000 3,000 Besoldungsnachgenüsse 2,000 Besoldungszulagen . 4,000 Fr. 65,000 b. P r o v i s i o n e n der B o t e n .

B. 1882 Fr. 52,500. -- R. 1881 ,, 52,360. 60 1,060,000 Depeschen à 5 Cts. .

53,000 c. V e r t r a g u n g s p r o V i s i o n e n der Speziai bureaux.

B. 1882 Fr. 29,000. R. 1881 ,, 28,014. 30 Der vorjährige Ansatz von 290,000 Depeschen à 10 Cts. wird beibehalten.

29,000 147,000

Uebertrag

Fr. 1,460,000

221

Uebertrag Fr. 1,460,000 3. V e r s c h i e d e n e s .

a. N a c h t d i e n s t .

B. 1882 Fr. 6,500. -- R. 1881 ,, 6,372. 50 Der vorjährige Ansatz wird beibehalten Fr. 6,500 b. E r s a t z a b w e s e n d e r B e a m t e r .

B. 1882 Fr. 18,000. R. 1881 ,, 17,608. 75 Vorjähriger Ansatz ,, 18,000 c. A u s h i l f e wegen v e r m e h r t e r A rbeit.

B. 1882 Fr. 37,000. -- R. 1881 ,, 55,614. 94 Dieser Ansatz wurde voriges Jahr mit Rücksicht auf die Besetzung definitiver Stellen reduzirt, aber, wie es sich herausstellt, zu stark. Ueberdies mußten die Taggelder der altern Aspiranten etwas erhöht werden. Demgemäß setzen wir für 1883 an .

. ,, 42,000 d. S t e l l v e r t r e t u n g der B o t e n . ,, 6,000 B. 1882 Fr. 6100. R. 1881 n 4599. 75 e. S o n n t a g s s t e l l v e r t r e t u n g . ,, 7,500 B. 1882 Fr. 8500. -- R. 1881 ,, 7175. 80 f. V e r s c h i e d e n e s . ,, 10,000 B. 1882 Fr. 10,000. -- R. 1881 ,, 9,174. 06 ,,

90,000

T o t a l G e h a l t e und V e r g ü t u n g e n Fr. 1,550,000

222 Fr. 20,000

II. Reisekosten

B. 1882 Fr. 18,000. -- R. 1881 ,, 18,885. 07 Diese Rubrik erfordert pro 1882 einen Nachtragskredit von Fr. 7000, einerseits wegen den Kosten des internationalen elektrischen Kongresses (siehe Geschäftsbericht von 1881), anderseits wegen der Aufsichtskosten bei den Kabellegungen am Gotthard. Aber auch für gewöhnliche Zeiten ist der Kredit von Fr. 18,000 zu knapp und wir erhöhen daher den Ansatz auf Fr. 20,000.

III. Büreaukosten.

Die Ausgaben dieser Rubrik vertheilen sich wie folgt : Voranschlag 1882.

Fr.

1) Schreibmaterial

2) Druckkosten .

3} Buchbinderarbeiten .

4) Beleuchtung und Heizung 5) Verschiedenes .

2,000 37,000 2,000 24,000 35,000

Rechnung

1881.

Fr.

2,333.

22,376.

1,151.

19,854.

33,707.

75 58 96 89 77

Voranschlag

1883.

Fr.

2,500 40,000 1,500 21,000 35,000

Total 100,000 79,424. 95 100,000 Die bedeutenden Schwankungen in der Unterrubrik 2. rühren von den Formularlieferungen her, welche z. B. für das Jahr 1881 theilweise bereits pro 1880 verrechnet wurden.

In der Unterrubrik 5) sind namentlich auch die fixen Vergütungen an die kleinern Bureaux für Büreaukosten aller Art inbegriffen.

IV. Gebäulichkeiten .

.

.

.

. Fr. 106,000 B. 1882 Fr. 115,000. -- R. 1881 ,, 100,014. 28 Der gegenwärtige Stand der Miethzinse beträgt Fr. 99,592 Dazu kommen die Miethzinse von circa 50 Bureaux, für welche die Gratislieferung durch die Gemeinden aufhört, z u durchschnittlich F r . 5 0 ...

2,500 Für allfällige Erweiterung bestehender Lokale und sonstige Zinserhöhungeu .

.

.

.

.

3,000 Total der Miethzinse Fr. 105,092

223 oder rund Fr. 105,000 Für den Unterhalt, soweit er dem Miether obliegt, setzen w i r a n .

.

.

.

.

.

.

.

1,000 Total

Fr. 106,000

V. Bau und Unterhalt der Linien

.

.

Fr. 180,000

A. N e u b a u .

.

.

Fr.

75,000

Fr.

75,000

B. 1882 Fr. 195,000. -- R. 1881 ,, 81,231. 91 (Telephonanlagen Inbegriffen.)

Diese Ausgabe betrifft folgende Neuanlagen: 5 mm. Draht Delsberg-Boncourt zur Herstellung einer direkten Verbindung Basel-Belfort .

. Fr. 5,500 5mm. Draht Luzern-Chiasso zur Herstellung einer direkten Verbindung Basel-Mailand .

.

. . ,, 24,500 200 km. Linien zur Verbindung neuer Bureaux mit dem Netze .

. ,, 45,000

B. U n t e r h a l t B. 1882 R. 1881

.

.

Fr. 105,000

Fr. 185,000. -- ,, 106,916. 87

Dieser Ansatz zerfällt in folgende Hauptposten : Ersatz von 160km. altem Draht .

.

.F Ersatz von 5000 Stangen .

.

.

.

Ersatz von 10,000 Isolatoren Laufender Unterhalt des ganzen Netzes .

r, ,, ,, ,,

10,000 50,000 8,000 37,000

Fr. 105,000

VI. Apparate

Fr.

B. 1882

Fr. 185,000. --

R. 1881

,, 149,468. 64

80,000

224

a. C e n t r a l m a g a z i n .

1.Neuanschaffungen .

B. 1882 R. 1881

.

.

.

F r . 27,000

Fr. 122,000. -- 113,496. 82 T

Die hauptsächlichsten Posten dieses Ansatzes sind : l Wheatstone-Apparat .

.

.

6 Hughes-Apparate 50 Telephonstationen (für öffentliche Bureaux) 30 Uhren Wissenschaftliche Instrumente .

.

Fr. 2500 ,, 8400 ,, 6000 ,, 1200 ,, 3000 Fr.

21,100

Der Rest vertheilt sich auf verschiedene kleinere Apparate (Taster, Wechsel, Blitzplatten, Wecker, Rheostaten u. dgl.)

2. R e p a r a t u r e n B. 1882 Fr. 10.000. -- R. 1881 ,, 4,856. 25

Fr. 10,000

Die Ausgabe läßt sich nie mit Sicherheit zum Voraus bestimmen und wir behalten daher den vorjährigen Ansatz bei.

3. A n k a u f v on B e t r i e b s m a t e r i a l .

B. 1882 R. 1881

Fr.

28,000

Fr. 38,000. -- ,, 14,679. 62

Diese Ausgabe bezieht sich namentlich auf Batterien, Werkzeuge, Papierrollen, umsponnene Drähte, Chemikalien, Apparatenbestandtheile, Magazin- und Verpackungskosten.

b. B e t r i e b s k o s t e n der B u r e a u x Verschiedenes B. 1882 Fr. 15,000. -- R. 1881 ,, 16,435. 95 Hievon fallen auf Salz und Säuren . ' .

Büreaueinrichtungen .

.

.

.

.

Transportkosten

und Fr. 15,000

.Fr.

.

.

,,

3,000 2,000 10,000

225 Vil. Büreaugeräthschaften .

.

.

.

F r . 5,000 B. 1882 Fr. 5,000. -- R. 1881 ,, 5,494. 89 Der Kredit wurde in den Jahren 1881 und 1882 überschritten, weil die Anschaffungen für das Telephomvesen daraus zu bestreiten waren; dieselben werden nun ausgeschieden und wir behalten daher den Ansatz bei. Es fallen von demselben Fr. 4000 auf Neuanschaffungen und Fr. 1000 auf Reparaturen.

Vili. Inventarverzinsung .

.

.

. F r . 120,000 B. 1882 Fr. 48,000. -- R. 1881 ,, 45,677. 32 Die bedeutende Erhöhung dieses Postens rührt daher, daß gemäß der neuen Verordnung über das Inventarwesen künftighin auch der Bestand der im Betriebe befindlichen Linien verzinst werden muß. Schon pro 1882 beträgt die daherige Verzinsung (4% von Fr. 2,866,314. 90) Fr. 114,652. 59 und für nächstes Jahr ist jedenfalls noch eine Vermehrung zu gewärtigen, so daß der Ansatz von Fr. 120,UOO nicht zu hoch gegriffen sein dürfte.

IX. Verschiedenes Fr." 14,000 B. 1882 Fr. 14,000. -- · R. 1881 ,, 12,474. 50 In diese Rubrik fallen hauptsächlich die Kosten des internationalen Bureau, die Markenbeschaffung, das Bekleidungswesen, allfällige Prozeßkosten etc.

Die Gesammtausgaben des Telegraphenwesens fassen sich daher zusammen wie folgt: I. Gehalte und Vergütungen .

.

. Fr. 1,550,000 II. Reisekosten ,, 20,000 III. Büreaukosten ,, 100,000 IV. Gebäulichkeiten ,, 106,000 V. Bau und Unterhalt der Linien .

.

,, 180,000 VI. Apparate ,, 80,000 VII. Büreaugeräthschaften ,, 5,000 Vili. In ventar Verzinsung .

.

.

.

,, 120,000 IX. Verschiedenes ,, 14,000 Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

Total Fr. 2,175,000 16

226 Da die Einnahmen aus dem Telegraphenwesen auf Fr. 2,424,700 veranschlagt sind, so würde sich ein Aktivsaldo von Fr. 249,700 ergeben.

B. Telehonwesen

Fr. 396,200

1 . Gehalte u n d Vergütungen .

.

.

. F r . 56,000

a. Sechs Vorstände von Centralstationen (Basel, Bern, Genf, Lausanne, Winterthur und St. Gallen) zu durchschnittlich Fr. 3300 . Fr. 19,800 b. 30 Telephonistinnen à Fr. 80 per Monat ,, 28,800 c. Bedienung kleinerer Centralstationen (Horgen, Thalweil, Herisau etc.) 9 à Fr. 600 ,, 5,400 .

Fr.

,,

54,000 2,000

Total

Fr.

56,000

d. Stellvertretung und Unvorhergesehenes

II. Reisekosten

Fr.

1200

Dieser Posten bezieht sich auf die Oberleitung und Ueberwachung der Einrichtungen Seitens der Centralverwaltung.

III. Büreaukosten

.

.

.

.

.

.

F r . 3500

Nach den bisherigen Erfahrungen können die einzelnen Unterrubriken folgendermaßen veranschlagt werden: 1) Schreibmaterial Fr. 500 2) Druckkosten ,, 2000 3 ) Buchbinderarbeiten .

.

.

.

.

.

. 200 4) Beleuchtung und Heizung ,, 600 5) Verschiedenes ,, 200 Total

Fr. 3500

227 I V . Gebäulichkeiten

.

.

.

.

.

. F r . 4000

1. M i e t h z i n s e .

7 Centralstationen zu durchschnittlich Fr. 500 Fr. 3500 2 . U n t e r h a l t d e r Lokale

.

.

.

.

.

Total V. Bau und Unterhalt der Linien .

1. N e u a n l a g e n

.

.

. 500 Fr. 4000

.

Fr. 160,000

.

. F r . 150,000

Dieselben bestehen : a. aus der Erweiterung der bereits bestehenden Netze um zusammen 350 Stationen; b. aus der Anlage neuer Netze mit zusammen 650 Stationen, total 1000 Stationen zum Durchschnittspreise von Fr. 150 Fr. 150,000 2. ü n t e r h a 11

.

.

.

.

.

Fr. 10,000

Heben von Linienstörungen, Reparatur und Anstrich von Trägern, Nachspannen von Drähten, Verlegungen, Anbringen von Dämpfern u. dgl.

VI. Apparate

.

.

.

.

.

.

. F r . 156,000

1. Neu a n l a g e n

Fr. 150,000

Für 1000 neue Stationen (wie oben) Beschaffung der Apparate und Zubehörden, Einrichtungskosten zu durchschnittlich Fr. 150.

2. U n t e r h a l t

Fr. 6,000

' Heben von Stationsstörungen, Verlegung von Stationen, Reparatur von Apparaten, Unterhalt der Batterien.

VII. Büreaugeräthschaften

.

1. Neuanschaffungen

.

.

.

. F r . 4500

.

.

. Fr. 4200

228 Möblirung von sieben neuen Centralstationen zu durchschnittlich Fr. 600.

2. U n t e r h a l t

Fr. 300

Reparatur der Mobilien.

VIII. Verzinsung des Inventars

.

.

. Fr. 10,000

Der Inventarwerth betrug auf Ende 1881 Fr. 119,089. 22; auf Ende 1882 wird er wohl auf Fr. 250,000 ansteigen und somit à 4 °/o einen Zins von Fr. 10,000 beanspruchen.

IX. Verschiedenes

Fr. 1000

Diese Ausgabe begreift in sich die Versicherung des Personals gegen Unfall, die Dienstkleidung der Arbeiter u. dgl.

Die Gesammtausgaben des Telephonwesens fassen sich demgemäß zusammen wie folgt: I. Gehalte und Vergütungen .

.

. F r . 56,000 II. Reisekosten .

.

.

.

.

.

.

1,200 III. Büreaukosten 3,500 fl IV. Gebäulichkeiten ,, 4,000 V. Bau und Unterhalt der Linien .

. ,, 160,000 VI. Apparate ,, 156,000 VII. Büreaugeräthschaften .

.

.

. ,, 4,500 Vin. Inv.entnrverzinsung .

.

.

.

.

.

10,000 IX. Verschiedenes ,, 1,000 Die Einnahmen würden dagegen betragen

Total .

Fr. 396,200 ,, 170,000

Es ergäbe sich somit ein Ausgabenüberschuß von Fr. 226,200 Um jedoch eine richtige Betriebsrechnung zu erhalten, müssen die Ausgaben für Neuanlagen aus derselben gestrichen werden, nämlich : Reisekosten Fr.

1,200 Neue Linien ,, 150,000 Neue Stationen ,, 150,000 Neues Mobiliar ,, 4,500 Fr. 305,700

229

Die eigentliche Betriebsausgabe würde daher nur Fr. 90,500 betragen, und das wirkliche Ergebniß wäre ein Aktiv-Saldo von Fr. 79,500, wobei freilich die Mitwirkung der Centralverwaltung bei dem Telephonwesen nicht mitberechnet ist.

III. Eisenbahnwesen.

1) K a n z l e i : a. Sekretär, Büreauchef .

.

b. Registratur .

c. Statistiker d. Uebersetzer und Kanzlist .

.^ e. Zweiter Kanzlist .

.

.

Fr.

,, ,, ,, ,,

6000 4000 4000 3500 3150 Fr. 20,650

B. 1882 Fr. 20,650 R. 1881 ,, 20,500 2) A d m i n i s t r a t i v e s I n s p e k t o r a t : ·a. Inspektor Fr. 8000 b. Adjunkt ,, 5000 c. Gehilfe ,, 4000 d. Aushilfsarbeiter. ' .

.

.

2700 -- B. 1882 Fr. 19,700 R. 1881 ,, 19,700

,,

19,700

,,

52,500

,,

2,550

Fr.

95,400

33 T e c h n i s c h e s I n s p e k t o rat: a. Inspektor ., .

.

. F r / 8,000 b. Büreaugehüfe .

.

. ,, 4,000 c. Neun Kontrol-Ingenieure . ,, 40,500

B. 1882 Fr. 43,500 R. 1881 ,, 42,375 4 ) A u s h i l f e u n d K o p i a t u r e n ' F r . 2,550 B. 1882 R. 1881

Fr. 2000 ,, 2557 Uebertrag

230

Uebertrag 5 ) R e i s e e n t s c h ä d i g u n g e n u n d Expertisen .

.

.

. F r . 15,000 B. 1882 R. 1881

Fr.

95,400

,,

15,000

Fr. 13,400. ,, 12,452. 25

6) B u r e a u k o s t e n : a. Druck- und Lithographiekosten Fr. 20,000 b. Literarische Anschaffungen . ^ 1,200 c. Technische Büreaubedürfnisse und Instrumente . . .

· n 1,900 d. Allgemeine Büreaubedürfnisse . ,, 2,800 e. Druckkosten der Eisenbahnstatistik ,, 4,600 ,, 30,500 Fr. 140,900 B. 1882 R. 1881

Fr. 20,800. -- ,, 23,950. 30

Ad 3. Die unmittelbare Ueberwachung der Bahnanlagen und des technischen Betriebs dea schweizerischen Eisenbahnen ist seit 1876 von sieben dem technischen Inspektor unterstellten Kontrolingenieuren besorgt worden. Im genannten Jahr betrug die Länge der sämmtlichen schweizerischen Eisenbahnen 2325 km., seither ist dieselbe und zwar zu Ende 1881 auf 2573 km. angewachsen, wozu im Jahr 1882 noch die neu eröffneten Strecken der Gotthardbahn mit 182 km. gekommen sind, so daß das zu überwachende Netz nun 2755 km. Baulänge hat. Diese Erweiterung des Bahnnetzes, sowie die Absicht, im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Kontrolle intensiver zu gestalten, als das bisher der Fall war, machen die Anstellung von weitern zwei Kontroiingenieuren erforderlich. Da die Zahl dieser Beamten im Gesetz betreffend die Errichtung und Besoldung der Beamtungen des Eisenbahndepartements vom 22. Januar 1874 (A. S. XI, 450) nicht fixirt ist,' so steht der Bewilligung einer Vermehrung derselben auf dem Büdgetweg nichts entgegen. Wir beantragen demgemäß die Erhöhung der für die Besoldungen des technischen Inspektorats bisher ausgesetzten Summe um Fr. 9000, d. h. um den Betrag der Maximalgehalte zweier Kontroiingenieure von je Fr. 4500.

Ad 4. Aus diesem Posten wurden bisher 50 °/o an die Fr. 1800 betragende Entschädigung eines im Jahr 1881 für den Dienst des

231

Post- und Eisenbahndepartements und des Handels- und Landwirthschaftsdepartements provisorisch angestellten Ausläufers bezahlt.

Wie die Rechnung von 1881 zeigt, reicht unter diesen Umständen der Rest des bisherigen Büdgetansatzes für außerordentliche Aushilfe und Kopiaturen nicht aus, und wir sind in der Lage, eine Erhöhung des Postens auf den ungefähren Bedarf im Jahr 1881 empfehlen zu müssen.

Ad 5. Die Ausgabe im Jahr 1881 rubrizirt sich folgendermaßen : 1. Entschädigungen an Abgeordnete zur internationalen Konferenz betreffend Eisenbahntransportrecht .

.

. Fr. 3169 2. Reiseentschädigungen des technischen Inspektors und der Kontroiingenieure ,, 7821 3. Reiseauslagen der übrigen Abtheilungen und Spezialmissionen .

.

.

.

.

. . . ,, 1462 Soweit die Kosten internationaler Konferenzen nicht aus dem ordentlichen Kredit des politischen Departementes für ,,Repräsentanten und Kommissarien " bestritten werden können, werden wir inskünftig deren Bewilligung mit Spezialbotschaft nachsuchen. Wir nehmen also im ordentlichen Budget der Eisenbahnabtheilung darauf, daß im Jahr 1883 eine nochmalige Konferenz betreffend das internationale Eisenbahntransportrecht nöthig werden kann, weiter keine Rücksicht.

Unter dieser Voraussetzung berechnet sich der ordentliche Bedarf für 1883 folgendermaßen: a. für das technische Inspektorat .

.

. F r . 13,500 b. für die übrigen Abtheilungen des Departements und besondere Missionen ,, 1,500 zusammen Fr. 15,000 Zur Begründung des Mehrbedarfs für das technische Inspektorat bemerken wir Folgendes: Bei bisher durchschnittlich 110 Tagen äußerm Dienst hat jeder einzelne Kontroiingenieur wiederum im Durchschnitt ungefähr Fr. 1000 an Reiseentschädigungen bezogen.

Nach der neuen Organisation, die wir betreffend den Dienst der Kontroiingenieure am 8. September 1882 aufgestellt haben dürfte die Zeit, welche der einzelne Kontroiingenieur jährlich im äußern Dienst zuzubringen haben wird, auf annähernd 150 Tage ansteigen, was einem Betrag von etwa Fr. 1350 für Reiseentsehädiguugeu entspricht, für neun Kontroiingenieure also Fr. 12,150, und wenn die Reiseauslagen des technischen Inspektors ebenfalls zu Fr. 1350 angenommen werden, zusammen Fr. 13,500.

232

Der weitere Ansatz von Fr. 1500 für andere Reiseentschädigungen und Expertisen bedarf, weil dem bisherigen Bedürfniß entsprechend, keiner besondern Begründung.

Ad 6. Zu lit. b, d und e haben wir keine Aenderungen zu beantragen und wir können uns daher einer besondern Begründung enthalten.

D i e D r u c k - u n d L i t h o g r a p h i e k o s t e n setzen w i r auf Fr. 20,000 an. Indessen sind darunter folgende außerordentliche Posten vorgesehen : Fr. 2000 für den Druck des Schlußberichts über den Bau der Gotthardbahn.

Fr. 10,800 für geologische Berichte und Tabellen über den Bau des großen Gotthardtunnels. Diese Berichte und Tabellen beziehen sich auf die Jahre 1879 bis 1882; bei regelmäßiger Ablieferung derselben hätte die jährliche Ausgabe etwa Fr. 2700 betragen. Der bekannte, dem Geologen Herrn Stapff im Jahr 1879 zugestoßene schwere Unfall verhinderte aber die rechtzeitige jährliche Ausführung. Daher der ausnahmsweise große, vier Jahre umfassende Ausgabeposten, der, weil die Ablieferungen mit Anfangl885 vollständig zum Vollzug kommen werden, sich übrigens nicht fortsetzen wird. Es werden diese Berichte und Tabellen als Bestandtheil der Bauberichte über den Gotthard theils gratis den betheiligten Staaten, Kantonen und einer größern Anzahl wissenschaftlicher Anstalten zugestellt, theils kommen sie mit diesen Berichten in den Buchhandel, von woher der Bundeskasse eine nicht unansehnliche Rückvergütung erwächst. Der Rest bleibt zu weiteren Verfügung im Archiv des Departements.

Fr. 1000 für die Herstellung einer Anzahl von Uebersichtsproßlen der schweizerischen Eisenbahnen, auf welche schon jetzt Bestellungen vorliegen, welche annähernd die Hälfte der Kosten decken dürften.

Fr. 1000 für Druck und Lithographie der für die Laudesausstellung in Zürich vorzubereitenden Darstellungen.

Der Rest, Fr. 5200, ist für die gewöhnlichen Lithographie- und Druckarbeiten bestimmt, unter denen wir die jährlich nach Bedürfniß in neuer Auflage erscheinende Eisenbahnkarte der Schweiz hervorheben, die zu einem ansehnlichen Theil auch dem Verkauf ausgesetzt wird und von woher die Bundeskasse wiederum Einnahmen haben wird, die mindestens der Hälfte der Erstellungskosten, welch' letztere ungefähr Fr. 1000 betragen mögen, gleichkommen werden.

233 Die technischen Büreaubedürfnisse dürften mit dem Betrag von Fr. 1900 zu bestreiten sein. Außerordentliche Ausgaben sind darunter Fr. 400 für Anschaffung eines Nivellirinstruments. Die übrigen Fr. 1500 sind für technische Büreauanschaffungen bestimmt und mit Rücksicht auf die Anstellung von zwei weitern Kontrolingenieuren gegenüber früher um Fr. 300 erhöht.

Der bisherige Titel 7, Gotthardinspektion, der seit 1879 nachgeführt worden ist, entfällt inskünftig, nachdem der Bau der 0 Gotthardbahn im Jahr 1882 beendigt worden ist.

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes B. 1882 R. 1881

Fr. 10,224 Fr. 11,749. _ 8,332. 30

234

Zusammenzug der Ausgaben.

° l. Amortisation und Verzinsung des Anleihens

. Fr.

1,869,940

II. Allgemeine Verwaltung:

A.

B.

C.

D.

E.

Nationalrath .

Ständerath Bundesrath .

Bundeskanalei Bundesgericht

.

. Fr.

. ,, . ,, . ,, . -

.

.

.

184,500 8,500 85,500 289,400 149,700 ,,

717,600

III. Departemente:

A.

B.

C.

D.

E.

Politisches Departement Fr.

337,000 Departement des Innern ,, 3,242,332 J.ustiz-u. Polizeidepartement ,, 45,000 Militärdepartement .

,, 16,598,934 Finanz- u. Zolldepartement : Finanzverwaltung . ,, 6,589,800 Zollverwaltung .

. ,, 1,612,500 F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement . ,, 725,570 G. Post- u. Eisenbahndepartement : Postverwaltung .

. ,, 14,213,000 Telegraphenverwaltung ,, 2,571,200 Eisenbahnwesen .

,, 140,900

IV. Unvorhergesehenes

.

.

,, 46,076,236 ,, 10,224

Total der Ausgaben

Fr. 48,674,000

.

.-

.

235

Bilanz.

Die muthmaßlichen Einnahmen betragen ,, ,, Ausgaben betragen

.

.

. Fr. 48,382,000 . ,, 48,674,000

Muthmaßlicher Ueberschuß der Ausgaben

Fr.

292,000

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer besondern Hochachtung.

B e r n , den 19. Oktober

1882.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Bavier.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

236

# S T #

Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend die Mittheilung der Ergebnisse der am 26. November d. J. stattfindenden Volksabstimmung.

(Vom 25. Oktober 1882.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Mit Rücksicht auf die den 26. November nächsthin stattfindende Volksabstimmung ersuchen wir Sie, auch dieses Mal wieder die nöthigen Weisungen dahin zu erlassen, daß die Abstimmungsergebnisse möglichst rasch auf telegraphischem Wege einer kantonalen Centralgtelle und von dieser der Bundeskanzlei mitgetheilt werden.

Unsererseits haben wir die nöthigen Anordnungen getroffen, daß derartige Depeschen, wie üblich, taxfrei befördert werden.

Im Uebrigen benutzen wir den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in den Machtschutz Gottes zu empfehlen.

B e r n , den 25. Oktober

1882.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Bavier.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Fingier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung betreffend das Büdget für das Jahr 1883. (Vom 19. Oktober 1882.)

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Bundesblatt

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Jahr

1882

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.10.1882

Date Data Seite

65-236

Page Pagina Ref. No

10 011 654

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