# S T #

vom Monat Mai 1882 und 1881.

(Mit Angabe der wichtigsten Waarenartikel.)

Ausfuhr

Einfuhr

Vieh :

Kleinvieh .

.

.

.

Großvieh .

.

.

.

Pferde, Maulthiere und Füllen

.

.

.

.

.

.

Stücke ,, ,,

1882.

1881.

11,064 11,761 360

9,458 11,320 465

1882.

4,051 6.727 242

1881.

3,302 4,599 292

Waaren nach Werth oder Gewicht berechnet: a . Total nach Werth .

.

.

. Fr.

b.

,, ,, Gewicht, metrische Zentner wovon : Akergeräthe, Fuhrwerke, Lastwagen, Kähne Eisenbahnwagen aller A r t .

.

.

.

266,951 63,009 1,149,486 1,000,847 1,774,666 1,764,580 237,138 260,071 Werth.

Werth.

Fr.

Fr.

q.

q58,664 52,138 193 191 . 214,813 4,345 845 917

234

Summarische Uebersicht der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz

Ausfuhr

Einfuhr

Amlung .

.

.

.

.

.

.

.

Apotheker- und Drogueriewaaren, nicht besonders benannte .

.

.

.

.

.

.

Arbeiten, fertige, wie Kleider, Weißzeug etc.

Asphalt .

.

.

.

.

.

.

.

Baumwolle, rohe .

.

.

.

.

.

Baumwollenabfälle .

.

.

.

.

.

Baumwollengarn, rohes .

.

.

.

.

,, gebleichtes, gefärbtes Baumwollgewebe, rohe .

.

.

.

.

,, gefärbte, gebleichte, bedrukte .

Bettfedern u n d Flaum .

.

.

.

.

Bier i n Fässern . . .

Bijouteriewaaren .

.

.

.

.

.

Branntwein und Weingeist in Fässern ,, ,, ,, ,, Flaschen Bücher u n d Musikalien .

.

.

.

.

Butter u n d Schweineschmalz .

.

.

.

Cacaobohnen .

.

.

.

.

.

Cément .

.

.

.

.

.

.

.

1882.

1881.

1882.

1-

1-

1-

2,685

1,873

76

29

613 741 748 20,909 657 1,129 452 1,359 1,476 256 9,988 58 23,116 92 814 3,022 799 30,758

579 769 442 30,684 826 984 413 1,388 1,348 205 8,395 58 10,806 99 793 4,794 1,341 32,420

419 75 18,525 260 1,305 7,379 318 2,767 5,838 10 2,852 3 643 208 505 260 103 2,852

171 45 12,602 55 1.122 5,878 296 2,863 5,654 12 1,967 3 1,182 95 520 411 197 1,185

1881.

.

1-

235

Chemische Produkte, nicht besonders benannte .

Chocolade Dachziegel u n d Baksteine .

.

.

.

.

Eisen und Stahl, roh, in Masseln; altes Eisen Eisen, geschmiedetes .

.

.

.

.

.

Eisen (Faconeisen) und Eisenblech, grobes .

Eisenblech (Schwarzblech) .

.

.

.

.

,, (Weißblech) Eisenbahnschienen .

.

.

.

.

.

Eisendraht .

.

.

.

.

.

.

.

Eisengußwaaren .

.

.

.

.

.

.

Eiserne Röhren, schmiedeiserno, gezogene, genietete Eisen- u n d Stahlwaaren, rohe .

.

.

.

,, ,, ,, polirte, bernalte Essig i n Fässern .

.

.

.

.

.

Eßwaaren, feine .

.

.

.

.

.

Farberden, gemahlene .

.

.

.

.

Farbhölzer, -Wurzeln und -Krauter, unzerkleinert oder gemahlen .

.

.

.

.

.

Farben u n d Farbextrakte .

.

.

.

.

236

Ausfuhr.

Einfuhr

1882.

1881.

1882.

1881.

i-

q.-

l-

q-

626 18 30,204 22,677 12,026 15,735 1,430 1,169 21,131 ' 728 3,699 2,751 2,983 172 1,290 950 1,800

499 19 26,494 16,611 10,293 11,334

7,131 1,061

1,336 1,030

1,510 4,550 3,331 386 2,482 1,795 2,946 212 660 820 1,412

467 539 15,298 3,403 748 1 13 5 4,485 8

1,900 179 1,073 6 146 88 144

210 258 12,637 3,523 238 9 51 1 153 13 612 76 645 20 102 35 17

131 1,721

276 1,286

1

Einfuhr

Ausfuhr

1

1882.

· Felle u n d Häute, rohe .

.

Fische, getroknete .

.

.

Flachs, Hanf, Werg und Jute, roh Flachs-, Hanf- und Jutegarn, rohes Leinengewebe, rohe .

.

.

,, gebleichte, gefärbte ,, Pakleinen .

.

Fleisch, frisches u n d gesalzenes .

Gerberrinde u n d Lohkuchen .

Gei-ste, gerollte .

.

.

.

Getreide u n d Hülsenfrüchte .

1882.

.

.

.

.

.

.

.

,

q-

434 .

.

.

27 672 .

.

.

186 268 .

.

.

522 .

.

.

767 .

.

.

1,261 7,188 .

.

.

1,011 .

.

.

.

.

. 289,386

q1,155 18 1,337 207 330 447 542 1,367 4,883 3,766 306.884

1882.

1881-

q-

q-

4,231 3 10 111 1 35 3 3,213 139 8 760

4,012 6 14 56 9 21 4 2,661 1,028 14 2,964

1881.

Einfuhr.

255,701 1,487 22,559 8,285 18,286 289 54 223

237

wovon Weizen Rossen Hafer Gerste Mais Bohnen Erbsen Nichtbenannte

Einfuhr.

235,253 2,377 28,257 3,433 18,422 '1,139 87 418

1

.

1881.

Ausfuhr

1882.

1881.

1882.

1881.

i-

q-

i-

1-

Glas: Fensterglas, gewöhnliches 1,172 Hohlglas, grünes und braunes .

1,928 Hohlglas, weißes, gemeines 869 Glaswaaren, feine .

.

.

.

.

495 Spiegelgläser und Spiegel 236 Harze, rohe u n d gereinigte .

.

.

.

539 H e u u n d Stroh .

.

.

.

.

.

. 13,658

1,623 2,354 834 640 167 1,241 10,439

8 46 32 17 1

29,385 51,794 90,910 4,673

31,850 65,197 100,020 5,350

641,632 443,635 42,744 21,475

8 52 15 15 4 30 . 2,380 Werth.

Fr.

343,227 575,953 49,956 31,711

2,488 973 574 242 904 6,964

1,914 1,009 610 197 1,077 8,410

2,006 4,894 207 413 24,513 69

1,175 4,830 197 276 19,294 70

-- 2,892 Werth.

Fr.

Holz : Bauholz, rohes .

.

.

.

.

Sägewaare und vorgearbeitetes Nuzholz .

Brennholz Holzkohlen .

Holzstoff (Papiermasse) .

.

Holzwaaren, gemeine .

.

,, bemalte, Möbel etc.

Instrumente, musikalische .

.

.

Käse Kaffee .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

238

Einfuhr

;Einfuhr

to

Ausfuhr

CD

ai

0"

IT f

CO *·

=-< £.

t^ cp td .& h-> h--

H4 O2

Kaffee, Cichorieu .

.

.

.

.

Kalk u n d Gyps .

.

.

.

.

.

Kalk, hydraulischer .

.

.

.

.

Kartoffeln .

.

.

.

.

.

.

Kastanien .

.

.

.

.

.

.

Kleien .

.

.

.

.

.

.

Kupferblech u n d Draht, .

.

.

.

Kurze Waaren (Quincaillerie) .

.

.

Leder, rohes .

.

.

.

.

.

,, gefärbtes, lakirtes .

.

.

.

Lederwaaren, grobe u n d feine .

.

.

Y, Schuhwaaren, grobe und feine Lumpen zur Papierfabrikation Malz Maschinen u n d Maschinenteile .

.

.

Mehl Mehl : Kindermehl in Paketen etc.

Milch, kondensirte .

.

.

.

.

Mineralwasser .

.

.

.

.

.

Natron, kohlensaures (Sodasalz) .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1882.

1881.

1882.

1881.

q-

q-

1-

q-

2,712 11,696 9,173 10,697 58 2,904 592 588 1,159 374 150 664 906 8,227 4,874 22,339 50 4 2,026 3,633

2,680 17,313 21,002 19,525 109 2,241 487 675 1,050 488 124 686 697 7,625 4,073 13,110 58 -- 1,881 3,899

75 10,285 3,035 2,434 28 3,337 5 130 1,050 23 13 337 37 12 19,176 2,283 1,104 10,620 575 67

35 10,1 50 1 6,937 ' 975 | 59 3,61(i O

188 286 72 19

.

286 294 :

41 10,859 j 2,952

1,032 11,891 558 87

239

1882.

'

qObst, frisches .

.

.

.

v gedörrtes .

.

.

.

Oele, l'ette .

.

.

.

.

,, Petroleum .

.

.

.

Papier : Druk- und Schreibpapier Lösch- u n d Pakpapier .

Pappendekel .

.

.

Tapeten .

.

.

Pferdshaare .

.

.

.

Reis Salz (Koch- u n d Viehsalz) .

.

Sämereien .

.

.

.

.

Schwefel, roher u n d gereinigter .

Schwefelsäure .

.

.

.

Seegras .

.

.

.

.

Seidencocons u n d Seidenabfälle .

Seide, rohe .

.

.

.

,, Ploretseide .

.

.

Seidenbänder .

.

.

.

Seidene Stoffe

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

452

1,315

.

.

5,(i82 650 7,934 14,765 325 827 301 168 178 5,704 10,356

1,094

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1881.

19,583

1,078 8,830 19,017 467 705 361 233 222 5,377 10,534 941 644

1,748

618

803

1,439

1,091 1,607

2,378 t5 24 74

240

Ausfuhr

Einfuhr

489 18 60

1882.

1881.

q-

q-

206 56 334 20 1,428 731 37 2 39 71 890 232 16 138 17 650 764 769 1,659 1,017

225 19 297 52 1,218 1,027 9 1 42 109 1,705 237 16| 194 6 486 590 724 1,039 892

Eint'uhr

Seifen .

.

.

.

.

Steine, rohe Bruch- und Pflastersteine ,, Bausteine, behauene .

.

Strohgenechte .

.

.

.

.

Stroh- und Holzhüte Steinkohlen, Torf, Coke .

.

.

Stikereien .

.

.

.

.

Südfrüchte ,, Weinbeeren, getrokuete Tabak i n Blättern .

.

.

.

,, fabrizirter .

.

.

.

,, Cigarren .

.

.

.

.

Talg Teigwaaren (Nudeln) .

.

.

.

Töpferwaaren, feine .

.

.

.

,, gemeine .

.

.

Uhren u n d Uhrenbestanrltheile .

.

Wein i n Fässern .

.

.

.

,, ,, Flaschen .

.

.

.

Weinstein .

.

< .

.

.

.

1882.

1881.

1882-

1881.

1-

q.-

q-

q-

3,207 141,120 8,685

.

.

.

.

.

.

.

.

.

518,351

.

.

.

.

.

.

3,482

.

.

.

.

.

.

121 58

.

.

.

.

.

.

3,013

157

145,561 4,690 103 55 476,777 25

27,781 5,620

2,459 37 146 607 497

144 99 158 100 392 227 752 94 2,641 416 151

55 1,309 734 | 1,848

.

.

Ausfuhr

46 149 555 4S2 1,670 882 146 74,816

773 14

1,791 1,779 139 85,54.1 658 24

76 63 1,382 2,031 21

143 30,854 7.220 j

'l 06 11 2,727 2,367



26 59 110 182 90 249 249 792 92

1,320 112 80 241

Wolle, rohe .

.

.

.

.

.

.

Wollengarn, rohes, einfaches oder doublirr, ,, drei- oder mehrdrähtiges; gebleicht, gefärbt .

.

.

.

.

Wollene Deken u n d Teppiche .

.

.

.

Wollentücher .

.

.

.

.

.

.

Zink, rohes u n d Zinkblech .

.

.

.

Zuker u n d reiner Syrup .

.

.

.

.

,, Melasse, brauner und schwarzer Syrup Zündhölzchen .

.

.

.

.

.

242

Ausfuhr

Einfuhr

1882.

1881.

1882.

1881.

1-

q-

q-

q.

1,885 34

1,515

177 191 1,597 753 22,117 1,523 90

195 182

85

881 744

625 532

79 39 74 4 7 -- 10

258 88 78 28 102 3 5

641 156,039

639 149,041

1

1,566 976

24,645 1 ,1 1 3 175

D u r c h f u h r.

Vieh Waaren, nach Gewicht, taxirte .

.

.

.

.

Toi al Stüke Total metrisch e Zentner

243

Reglement über das

Beschießen von Handelswaffen durch eidgenössische Organe.

Im Einverständniss mit dem Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement vom Schweiz. Militärdepartement erlassen den 29. März 1882.

Art. 1. In der Absicht, den schweizerischen Büchsenmachern und den Waffenhändlern das Exportgeschäft nach solchen Staaten, die eine amtliche Beschießprobe für alle Schußwaffen gesetzlich vorschreiben, zu erleichtern, werden die Di visions- Waffenkontroleure und die eidgenössische Waffenfabrik und deren Organe ermächtigt, für Export bestimmte Handelswaffen auf die H a l t b a r k e i t des L a u f e s u n d d e s g e s a m m t e n Verschl ußmechanismus u s durch eine Beschießprobe zu prüfen und durch Abstempeln derselben zu bescheinigen, daß diese Waffen bei normaler Beanspruchung für den Schützen gefahrlos gehandhabt werden können.

Art. 2. Auch Waffen, welche zum Verkauf im Inlande bestimmt sind, können der amtlichen Beschießprobe unterworfen werden.

Art. 3. Zum Beschießen werden Handfeuerwaffen aller Kaliber und Konstruktionen zugelassen, sofern deren Beschaffenheit darauf schließen läßt, daß dieselben die Probe mit Sicherheit aushalten werden.

Art. 4. Aus jeder Waffe sind wenigstens 5 Schüsse mit für die betreffende Konstruktion bestimmter Munition (Pulverladung komplet) zu verfeuern. Bei Jagdwaffen mit glatten Läufen (für Schrotladung eingerichtet) sind zum Beschießen Rundkugeln aus Blei zu verwenden , welche sich mit 0,5 mm.Spielraumm laden lassen. Die Pillverladung schweizerischen Jagdpulvers Nr. 1 wird auf 70 ° o des Kugelgewichtsnormirt.. Wenn dies dem Kontroleur angemessen erscheint, kann er die Schlißzahl bis auf das Doppelte vermehren. In der Regel sind die Waffen, sowie die erforderliche

244 Munition, vom Lieferanten auf die Beschießstellen zu bringen und erstere nach erfolgter Probe sofort wieder wegzunehmen.

Art. 5. Nur solche Waffen, welche die Beschießprobe durchaus anstandslos bestanden haben , dürfen abgestempelt «-erden. Bei ernstlichen Ladehemmungen , Brüchen oder Verbiegungen von Bestandtheilen sind die Waffen zurückzuweisen, dürfen aber nach stattgehabter Richtigstellung einer zweiten Erprobung unterzogen werden. Die Läufe sind vor deren Untersuchung nach dem Schießen vollständig zu reinigen und , sofern dieselben beschädigt sind , als Totalausschuß zu bezeichnen. Gebrauchsfähige Waffen sind auf O dem hintern Theil des Laufes rechts oben mit dem Beschießstempel zu bezeichnen. Die Divisionswaffenkontroleure setzen unter den Beschießstempel noch den Divisionsstempel , enthaltend und Divisionsnummer.

Die Beschießstempel sind von bestimmter Form und Größe : sie tragen den Anfangsbuchstaben des Kontroleurs und sind mit dem Amtszeichen (eidg. Kreuz) versehen, vide Ordonnanz für das Repetirgewehr, vom 7. März 1882. Die Stempel werden von der eidgenössischen Waffenfabrik geliefert.

Art. 6. Behufs Abgabe der Kontroischüsse sind die Waffen auf einem Gestell (Beschießbock) , das vollständigen Schutz gegen jede Gefahr für den Kontroleur bietet, zu befestigen. Dem Laufe ist eine solche Richtung zu geben , daß die Geschoße auf kurze Distanz durch Erde oder Sand aufgefangen werden. Jede eidgenössische Beschießstelle wird mit einem von der Waffenfabrik zu liefernden Beschießbock ausgerüstet.

Durch das eidgenössische Militärverordnungsblatt wird bekannt gemacht, an welchen Orten eidgenössische Beschießanstalten orgauisirt sind und durch wen dieselben bedient werden. Den Zeitpunkt , wann Beschießproben vorgenommen werden, bestimmt jeweilen auf ergangene Anfrage hin der betreffende Kontroleur. Die Zahl der Waffen, welche zürn Beschießen gelangen soll, ist wenigstens 10 Tage zum voraus der Kontrole schriftlich mitzutheilen.

Ausnahmsweise kann das Beschießen auch beim Domizil des Fabrikanten vorgenommen werden , für welchen Fall dieser die erforderlichen Einrichtungen zur Disposition zu stellen hat.

Art. 7. Mit ihrem Jahresbericht hat jede Kontrolstelle über die Ergebnisse der vorgenommenen Beschießproben summarisch Bericht zu erstatten. Die Kontrolstellen haben ein Protokoll zu führen, welches Auskunft gibt über

245

a.

6.

c.

d.

das Datum der Proben : die Namen der Lieferanten; die Art der erprobten Waffen; das Resultat, ob angenommen oder ausgeschossen, in letzterm Falle warum.

Art. 8. Als Entschädigung sind dem Kontroleur vom Lieferanten zu entrichten : für jede zur Erprobung gelangte Waffe 20 Cts.; die einmalige Entschädigung hat jedoch im Minimum 40 Cts. zu betragen.

Außerdem sind dem Kontroleur etwaige Baarauslagen für gelieferte Munition, für Transport- und Verpackungsspesen oder für Reinigung der Waffen zurückzuerstatten.

Sollte eine Beschießprobe besondere Reisen für den Kontroleur verursachen, so fallen die daherigen Kosten ebenfalls zu Lasten derjenigen Person, welche diese Probe veranlaßt hat.

Gemäß Art. 6 des vorstehenden Reglements sind an nachgenannten Orten Beschießanstalten organisirt worden: I. Divisionskreis in Morges, II.

,, ,, Frei bürg, IV.

,, Luzern, " V.

- ,, ,, Aarau, VI.

,, ,, Zürich, VII.

,, ,, Goßau, VIII.

,, ,, Ohur, ,, ,, ,, Bellinzona,

bedient durch die betreff.

Di visions waffenkontroleure.

Ferner: in Bern in der eidgenössischen Waffenfabrik und in Neuhausen bei der schweizerischen Industriegesellschaft, bedient durch die Fabrikkontroleure der eidgenössischen Waffenfabrik.

B e r n , den 23. Juni 1882.

Schweiz. Militärdepartement.

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Summarische Uebersicht der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz vom Monat Mai 1882 und 1881.

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Jahr

1882

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3

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.06.1882

Date Data Seite

234-245

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10 011 552

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