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Schweizerischer Juristenverein.

Das Centralcomite des schweizerischen Juristen Vereins hat für das laufende Geschäftsjahr die Ausschreibung folgender P r e i s a u f g a b e beschlossen: Kritische Beleuchtung der Frage unzulässiger Besteurung für Kultuszwecke im Sinne von Artikel 49 der Bundesverfassung und Vorschläge für den Entwurf eines daherigen Bundesgesetzes.

Für die Lösung dieser Preisaufgabe ist ein erster Preis von Fr. 300 und ein zweiter von Fr. 200 ausgesetzt und es sind die daherigen Arbeiten in einer der drei Landessprachen bis Ende Mai 1883 dem Unterzeichneten einzusenden. Dieselben sind mit einem Motto zu versehen und ein versiegelter Umschlag mit dem nämlichen Motto soll den Namen des Verfassers enthalten. Der Umfang darf fünf bis sechs Druckbogen nicht überschreiten. Das Eigenthum der gekrönten Preisschriften verbleibt der Gesellschaft, mit dem Rechte, dieselben dem Druck zu übergeben, wenn die Generalversammlung denselben beschließt. Die Mitglieder des -Vereins und andern Juristen der Schweiz werden freundlich eingeladen, an der Lösung dieser Preisaufgabe sich zu betheiligen.

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L a u s a n n e , den 16. Oktober 1882. 2i Der Präsident des Schweiz. Juristenvereins: Dr. J. Morel.

Peremtorische Vorladung.

Folgende Personen sind im Jahre 1852 von Nidwaiden nach Amerika ausgewandert und seit dieser Zeit verschollen : a.

geb. den 31. August

62 b.

c.

d (Nidwaiden) ; ;

d.

v e.

Es werden benannte Personen oder ihre rechtmäßigen Nachkommen aufgefordert, binnen sechs Monaten von jetzt an vor hiesigem Regierungsrathe zu erscheinen, oder dieser Behörde auf andere Weise von ihrem Leben und Aufenthaltsorte Kenntniß zu geben, gegenfalls nach Ablauf obiger Frist genannte Personen als todt erklärt und ihre Verlassenschaft unter die herwärtigen Erben vertheilt werden wird.

S t a n s, den 9. Oktober 1882.

Im Auftrage des Regierungsrathes, Für die S t a n d e s k a n z l e i : Robert Wagner, Landschreiber,

Schweizerische Nordostbahn.

Am 15. Oktober treten für die Beförderung von M i n e r a l w a s s e r , welches ab Ems oder Niederselters nach Basel gelangt und mit dem Originalfrachtbrief nach Zürich weitergeht, folgende Reexpeditionstaxen in Kraft: Für Wagenladungen von Ab Basel nach: 5000 kg.

10,000 kg.

pro 100 kg. in Cts.

Zürich 94 85 Z ü r i c h , den 12. Oktober 1882.

Mit 1. November d. J. tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen Heiden und Wienachten der Rorschach-Heiden-Bergbahn einerseits und Stationen der Nordostbahn sowie Basel anderseits ein neuer Tarif in.Kraft, welcher bei den betheiligten Stationen eingesehen und zum Preis» von 20 Cts. pro Exemplar bezogen werden kann.

Z ü r i c h , den 13. Oktober 1882.

Für den K o h l e n v e r k e h r , aus den S a a r g r u b e n nach der Ostschweiz gelangt auf 1. Dezember nächsthin ein neuer direkter Tarif zur Aus-

63 gäbe, durch welchen der gegenwärtige Saarkohlentarif Nr. 12 aufgehoben und ersetzt wird.

Z ü r i c h , den 14. Oktober 1882.

Mit 1. November 1882 tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den diesseitigen Stationen einschließlich derjenigen der Bötzbergbahn und der Linie Effretikon-Hinweil einerseits und der Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln anderseits ein neuer Tarif in Kraft, von welchem bei unsern Stationen, sowie bei unserm Tarifbüreau Exemplare zum Preise von Er. l bezogen werden können.

Z ü r i c h , den 16. Oktober 1882.

"Während des Unterbruches der Linie Kufstein-Peri findet für den direkten Güterverkehr zwischen Deutschland nnd Italien, soweit er nach den normalen Tarifen via Peri-Brenner bedient nnd nunmehr vorübergehend via Gotthard-Chiasso instradirt wird, ein temporärer Ausnahmetarif Anwendung.

Derselbe kann bei der Generaldirektion der k. bayerischen Verkehrsanstalten in München bezogen werden und ist bei unserm Tarifbüreau zur Einsicht aufgelegt.

Z ü r i c h , den 17. Oktober 1882.

Mit 1. November d. J. tritt für die Beförderung von u n v e r p a c k t e m K ä s e in Ladungen von mindestens 2500 kg. oder hiefür zahlend im internen und direkten Verkehr der dem sogen. Reformtarifsystem beigetretenen Schweiz. Bahnen (exklusive der Borschach-Heiden-Bergbahn) ein Ausnahmetarif Nr. 5 in Kraft, welcher durch die Stationen der betheiligten Verwaltungen, sowie bei diesseitigem Tarifbüreau zum Preise von 20 Cts. per Exemplar bezogen werden kann.

Z ü r i c h , den 18. Oktober 1882.

Die Direction.

Gotthardbahn.

Winterfahrordnung 1882/83.

Mit dem 15. Oktober nächsthin tritt für die Linien Luzern-Chiasso und Bellinzona-Locarno ein neuer. Fahrplan in Kraft.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fahrordnung auf der Linie Bellinzona-Luino wird später bekannt gegeben.

Die Plakatfahrpläne können vom 14. dies ab auf den Stationen eingesehen und bezogen werden; L u z e r n , den 12. Oktober 1882. 22 IM 2709 Z] Die Direction.

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Ausschreibung von erledigten Stelleil.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postverwalter in Brieg (Wallis). | Anmeldung bis zum 3. November 1882 bei der Kreispostdirektion 2) Briefträger in St. Legier (Waadt). [ in Lausanne.

Anmeldung bis zum 3. Novem3) Postverwalter in Saignelégier (Bern). | ber 1882 bei der Kreispostdirek4) Postkommis in Lode.

I tion in Neuenburg.

5) Postablagehalter und Briefträger in Wyler (Uri). Anmeldung bis zum 27. Oktober 1882 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Briefträger in Enge (Zürich). Anmeldung bis zum 3. November 1882 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Telegraphist in Koveredo (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 1. November 1882 bei der Telegraphen-Inspektion in Beilenz.

8) Telegraphist in Zürich. Jahresbesoldung gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 8. November 1882 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Briefträger in Ouchy (Waadt).

| Anmeldung bis zum 27. Oktober 2) Postablagehalter, Briefträger und > 1882 bei der Kreispostdirektion in Bote in vncherens (Waadt).

J Lausanne.

3) Briefträger in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 27. Oktober 1882 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postkommis in Herisau. Anmeldung bis zum 27. Oktober 1882 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

5) Telegraphist in Wildhaus (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1882 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

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1882

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21.10.1882

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