831

# S T #

Kreisschreiben der

Bundeskanzlei an die Staatskanzleien sämmtlicher Kantone, betreffend die am 30. Juli stattfindende Volksabstimmung über das Bundesgesez vom 31. Januar 1882, betreffend Maßnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien, und über den Bundesbeschluß vom 28. April 1882, betreffend Aufnahme eines Zusazes zum Artikel 64 der Bundesverfassung.

(Vom 19. Mai 1882.)

Hochgeehrte Herren !

Aus dem an die Kantonsregierungen gerichteten Kreisschreiben von heute sind Sie zu ersehen im Falle, daß am Sonntag den 30. Juli nächsthin eine Volksabstimmung über zwei Vorlagen stattfinden soll, nämlich: a. Bundesgesez vom 31. Januar 1882, betreffend Maßnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien, und b. Bundesbeschluß vom 28. April 1882, betreffend den Erfindungsschuz.

Unserseits werden wir bemüht sein, Ihnen die erforderlichen Druksachen rechtzeitig zugehen zu lassen, und zwar glauben wir auch heute an jenem Maßstabe festhalten zu dürfen, welcher bei Anlaß ähnlicher Abstimmungen zur Anwendung gekommen ist.

Hienach sollen Sie im Laufe der nächsten Wochen erhalten:

832 A. An G e s e z e n : deutsche Exemplare, französische Exemplare, italienische Exemplare ; B. An S t i m m z e d e l n : deutsche, französische, italienische, Sollten Sie in der einen oder andern Richtung eine Aeuderung wünschen, so wären Sie gebeten, uns davon rechtzeitig zu verständigen.

Hinwider müssen wir Sie auch diesmal dringend ersuchen, uns ja jede Ihnen zugehende Sendung mit umgehender Post zu bescheinigen und damit aus keinem Grunde zuzuwarten; es kann dies ohnehin mit zwei Worten geschehen. Für uns ist dies aber von Wichtigkeit, weil wir in unsern Anordnungen nur dann sicher geheii können, wenn wir wissen, daß die frühern Sendungen jeweilen an ihre Adresse gelangt sind. Es genügt übrigens auch, wenn Sie auf unserm Anmeldungsschreiben selbst den Empfang der darin angekündigten Sendung bescheinigen und hierauf das Schreiben hieher gelangen lassen wollen.

Indem wir Sie schließlich ersuchen, uns zur Durchführung des bevorstehenden Geschäftes wieder in gewohnter Weise Ihre kräftige Unterstüzung zu Theil werden zu lassen, erneuern wir die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 19. Mai 1882.

Im Namen der Schweiz. Bundeskanzlei, Der Stellvertreter des Kanzlers der Eidgenossenschaft: Schatzmaim

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kreisschreiben der Bundeskanzlei an die Staatskanzleien sämmtlicher Kantone, betreffend die am 30. Juli stattfindende Volksabstimmung über das Bundesgesez vom 31. Januar 1882, betreffend Maßnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien, und über den Bunde...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1882

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.05.1882

Date Data Seite

831-832

Page Pagina Ref. No

10 011 501

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.