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Bekanntmachung.

Den Schwestern Marie und Louise Girard sind, einer Note der k. russischen Gesandtschaft zufolge, von ihrer in Kußland gestorbenen, angeblich von Basel stammenden Mutter, Frau Gressel, verwittweten Girard, geb.

David, Vermögenstheile angefallen, welche vorläufig beim Magistrat in Arensburg (Livland) deponirt sind, da der Aufenthalt derselben bisher nicht ermittelt werden konnte. Die ältere Tochter Marie soll sich in Basel verheiratet haben und später nach Frankreich gezogen sein; die jüngere, Louise, hätte sich nach Rußland begeben, um dort eine Stelle zu suchen.

Wer nun über die beiden Schwestern irgend welche Auskunft ertheilen kann, ist ersucht, der unterzeichneten Kanzlei gefl. Mittheilung zu machen.

B e r n , den 2. August 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Auszug aus dem Programm für die

internationale landwirtschaftliche Thier- Ausstellung Hamburg

1883.

§ 1.

Diese Ausstellung wird am Dienstag den 3. Juli 1883 eröffnet und am Mittwoch den 11. Juli 1883 geschlossen werden.

532 §2.

Dieselbe soll folgende neun Abtheilungen umfassen : 1. Pferde (inclusive Maulthiere).

II. Rindvieh.

III. Schafe.

IV. Schweine.

V. Bienenzucht.

VI. Fische.

VII. Geflügel.

VIII. Stallungen, Maschinen und Geräthe.

IX. Wissenschaftliche Forschungen und Ergebnisse auf dem Gebiete der Thierzucht.

§3.

Ohne Erhöhung des Standgeldes können die Anmeldungen nur bis zum 30. Januar 1883 erfolgen. Für Anmeldungen, welche nach dem 30. Januar 1883 in die Hände des Schriftführers gelangen, tritt eine Erhöhung des Standgeldes von 20°/o, für Anmeldungen, welche nach dem 31. März 1883 in seine Hände gelangen, eine Erhöhung des Standgeldes von 30°/o ein.

Nach dem 30. April 1883 wird überhaupt keine Anmeldung mehr angenommen.

Für die Abtheilungen V, VI und VII kann indessen die Anmeldung bis zum 31. Mai 1888, und zwar ohne Erhöhung des Standgeldes, erfolgen.

Diese Bestimmungen werden durchaus strenge inné gehalten werden.

Zu Auskunft über die Formalien der Anmeldung, die Einlieferung der Ausstellungsgegenstände, den Betrag des Standgeldes, die Natur der Prämien ete. ist das unterzeichnete Departement gerne bereit.

B e r n , den 8. August 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdeparlement: Abtheilung Landwirthschaft.

Schweizerisches Polytechnikum in Zürich.

In Anwendung von Artikel 8 des Bjegulativs für die Diplomprüfungen wird hiemit bekannt gemacht, daß in Würdigung der Ergebnisse der oestandenen Prüfungen der schweizerische Schulrath nachfolgenden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Schülern des Polytechnikums Diplome ertheilt hat.

533 1) Diplom als Maschineningenieur.

1) Hrn. Boner, Georg, von Chur.

2) ,, Faure, Paul, von Locle.

3) ,, Jabs, Asmus, von Carloco (Meklenburg).

4) ,, Reitz, Wilhelm, von Mainz.

5) ,, Schätti, Heinrich, von Seegräben (Zürich).

6) ,, Steiger, Robert, von Luzern.

7) ,, Zölly, Heinrich, von Lauchringen (Großh. Baden).

2) Diplom als technischer Chemiker.

8) Hrn. Barbezat, Georg, von Les Bavards (Neuenburg).

9) ,, Bohn, René, von Mülhausen.

10) ,, Contât, Armand, von Monthey (Wallis).

H) ,, Freuler, Eudolf, von Ennenda.(Glarus).

12) ,, Fuchs, Ulrich, von Sirnach (Thurgau).

13) ,, Gerstner, Franz, von Kamersdorf (Oesterreich).

14) " Kreis, Hans, von Altikon (Zürich).

15) ,, Näf, Paul, von Zürich.

16) " Pierson, Alfred, von Bischweiler (Elsaß).

3) Diplom als Fachlehrer in mathematischer Richtung.

17) Hrn. Culmann, Paul, von Zürich.

18) ,, Guillaume, Charles, von Verrières (Neuenburg).

19) ,, Lacombe, Marins, von Lausanne.

20) ,, Seiler, Konrad, von Wohlenschweil (Aargau).

21) ,, Vollenweider, Karl, von Aadorf (Thurgau).

4) Diplom als Fachlehrer in naturwissenschaftlicher Richtung.

22) Hrn. Fritschi, Franz, von ütznach (St. Gallen).

23) ,, Heyer, August, von Senken (Basel-Landschaft).

24) ,, Oppliger, Friedrich, von Aarburg (Aargau).

25) ,, Steiger, Eduard, von Schlierbach (Luzern).

26) ,, Wegmann, Heinrich, von Tagelschwangen (Zürich).

Z ü r i c h , den 5. August 1882.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes: Dr. C. Kappeier.

Publikation.

Tür den Transport von E i s e n b a h n f a h r z e u g e n auf e i g e n e n B ä d e r n laufend, tritt im i n t e r n e n und d i r e k t e n Verkehr der am Fuße dies bezeichneten Bahn Verwaltungen auf 1. Oktober 1882 ein neuer Tarif in Kraft.

534 Im Fernern unterliegt mit Einführung der neuen projektirten Tarife auf Grund des Reformsystems die Abfertigung und Taxirung von Fahrzeugen, welche auf Eisenbahnwagen verladen werden müssen, sowie von außergewöhnlichen Gegenständen, den allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation vom 1. Juni 1882.

Wir sehen uns daher veranlaßt, das Reglement nebst Tarif für den Transport von Fahrzeugen und außergewöhnlichen Gegenständen vom 1. April 1881, soweit dasselbe bei nachstehenden Bahnverwaltungen in internen und in direkten Verkehren in Kraft besteht, wie folgt zu kündigen.

Auf 1. Oktober 1882 : Theil A. Bestimmungen und Taxen für Eisenbahnfahrzeuge auf eigenen Eädern laufend.

Auf 1. September 1882, beziehungsweise auf den Zeitpunkt der Einführung neuer Gütertarife auf Grund des Eeformsystems : Theile B und G. Bestimmungen and Taxen für Fahrzeuge, welche auf Eisenbahnwagen verladen werden müssen, und für außergewöhnliche Gegenstände.

Das Reglement und Tarif vom 1. April 1881 bleibt von erwähnten Daten an bis auf W eiteres nur für den direkten Verkehr mit der Suisse Occidentale und Simplonbahn in Kraft.

Den 10. August 1882.

Generaldirection der Vereinigten Schweizerbahnen in St. Gallen.

Direction der Schweizerischen Nordostbahn in Zürich.

Directorium der Schweizerischen Centralbahn in Basel.

Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn in Bern.

Direction der Emmenthalbahn in Burgdorf Direction der Gotthardbahn in Luzern.

Diana.

SOCIÉTÉ SUISSE DE CHASSEURS.

Les Membres de la Diana, Société suisse de Chasseurs, sont convoqués en Assemblée générale à Berne, au Casino, près le Palais Fédéral, pour les

Samedi 19 Août 1882, à 5 heures et demie du soir et Dimanche 20 Août 1882, à 10 heures et demie du matin.

535 1° 2° 3° 4° 5° 6°

Samedi 19 Août. -- Ordre du jour: Réception de candidats.

Rapport du Comité central et rapport du Trésorier.

Projet de diplôme.

Organe de la Société.

Délibération sur le régime général de la chasse en Suisse.

Propositions diverses.

Dimanche 20 Août. -- Ordre du jour: 1° Réception de candidats.

2° Discussion sur les buts de la Société.

Le Secrétaire : Le Président : H. de WESTERWELLER.

E. ETNARD.

Gotthardbahn.

Zum Distanzenzeiger Gotthardbahn-schweiz. Centralbahn und Aargauische Südbahn vom 1. Juni d. J. für die Taxberechnung bei direkter Beförderung von Gesellschaften und Schulen, Kranken, Gepäck etc. tritt mit dem 10. dieses Monates ein. I. Nachtrag, enthaltend Ergänzungen und Modifikationen, in Kraft.

L u z e r n , den 3. August 1882.

Vom 15. dieses Monats an gelangen auf unserer Station Flüelen direkte Personenbillete nach Mailand zur Ausgabe.

L u z e r n , den 7. August 1882.

Mit dem 15. dieses Monats tritt zum direkten Personen- und Gepäcktarif Gotthardbahn-Schweiz. Centralbahn und Aarg. Südbahn vom 1. Juni dieses Jahres ein III. Nachtrag in Kraft, enthaltend theilweise reduzirte Taxen für den Verkehr ab I m m e n s e e nach und von Zofingen via Lenzburg-Hunzenschwyl und den Stationen der Aarg. Südbahn.

L u z e r n , den 7. August 1882.

Die Direction.

536

Schweizerische Nordostbahn.

Die Tarife für den italienisch-schweizerisch-südbadischen Güterverkehr, sowie der daran anschließende Reexpeditionstarif für italienische Güter zwischen Romanshorn einerseits und Basel und Schaff hausen anderseits vom 15. Juni 1878, nebst I. Nachtrag, bleiben noch bis 31. August in Gültigkeit.

Z ü r i c h , den 3. August 1882.

Ein von der Direction der Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft in Wien mit Gültigkeit vom 1. August 1882 erstellter Ausnahmetarif für den Transport von Faßdauben etc. ab Donau-, Save- und Draustationen nach Frankreich kann bei unserer Güterexpedition Romanshorn zum Preise von ]0 Cts.

per Stück bezogen werden.

Z ü r i c h , den 5. August 1882.

Mit 1. September d. J. tritt ein II. Nachtrag zum Tarif vom 1. März 1882 für den directen österreichisch-bayerisch-schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr via Lindau-Bodensee-Romanshorn in Kraft.

Z ü r i c h , den 5. August 1882.

Ein mit 10. August in Kraft tretender Ausnahmetarif für den Getreideverkehr zwischen Stationen der Lemberg-Czernowitz-Jassy-Eisenbahn, der Erzherzog Albrecht-Bahn, der Galizischen Karl Ludwigs-Bahn und der Kaiser Ferdinanas-Nordbahn einerseits und den Stationen Basel, Schaffhausen, Konstanz lind Singen anderseits kann bei unsern letztgenannten Stationen und bei der Lagerhausverwaltung Romanshorn zum Preise von 15 Cts. per Stück bezogen werden.

Z ü r i c h , den 8. August 1882.

Die Direction.

Schweizerische Centralbahn.

Wir bringen hiemit E. E. Handelsstand zur Kenntniß, daß der Spezialtarif Nr. 6 für den Transport von Getreide, Mehl etc., d. d. 1. Dezember 1878, beziehungsweise 1. Januar 1882, vom 1. September 1882 an im internen Verkehr der Aarg. Südbahn inclusive Wohlen-Bremgarten keine Anwendung mehr finden wird, indem die neuen mit erwähntem Tage in Kraft tretenden bezüglichen normalen Transporttaxen sich billiger stellen.

537 Pur den direkten Verkehr der Aarg. Südbahn mit den Stationen der Centralbahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn, Emmenthalbahn und der Suisse Occidentale bleibt der Spezialtarif Nr. 6 in bisherigem Umfange in Kraft.

Die Außerkraftsetzung desselben im Verkehr mit der Ostschweiz ist s. Z. von der Direction der Nordostbahn pnblizirt worden.

Basel, den 9. August 1882.

Das Directorium.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 10. dieses Monats tritt ein Spezialtarif für den Transport von gußeisernen Röhren in Wagenladungen von mindestens 10,000 kg. pro verwendeten Wagen, oder dafür zahlend, ab Choindez nach Chiasso transit in Kraft. Derselbe kann bei der Station Choindez eingesehen und. bezogen werden.

B e r n , den 10. August 1882.

Die Direction.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 15. August 1882 tritt ein neuer Gütertarif für den Verkehr zwischen Delle transit und Alt-Münstero transit einerseits und Basel loco und transit anderseits in Kraft, wodurch der bisherige Tarif vom 1. Januar 1882 aufgehoben und ersetzt wird.

Der neue Tarif enthält Aenderungen nnd Ergänzungen der Transportbedingungen, sowie der Klassifikation der Güter der Spezialtarife und kann vom 10. August an durch Vermittlung unserer Repräsentanten in Basel und Delle, sowie der Station Pruntrut, zum Preise von 50 Cts. bezogen werden.

B e r n , den 1. August 1882.

Die Direction.

538

Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln.

Mit dem 15. dieses Monats tritt für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen unserer Station Einsiedeln einerseits und Stationen der Westschweizerischen Bahnen, sowie der Simplon- und der Bulle-Romont-Bahn anderseits ein Tarif in Kraft, welcher auf den betreffenden Stationen eingesehen werden kann.

W ä d e n s w e i l , den 7. August 1882.

Die Direction.

Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Mit 15. August dieses Jahres werden Billete einfacher Fahrt, sowie Hinund Rückfahrtsbillete von Lausanne nach Freiburg, via Palézieux-Payerne und via Yverdon-Payerne und vice versa, ausgegeben werden.

L a u s a n n e , den 25. Juli 1882. \ Die Direction der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine

539 Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten -wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbnches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 dos Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Febrnar 1879

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die "Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljänrigkeit folgt, für die neue Kationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879. 3i

Die Schweiz. Bnndeskanzlei.

Reproduzirt im August 1882.

540

Bekanntmachung.

Die k k. Statthaltern für Tirol und Vorarlberg zu Innsbruck hat am 26. Juli abhin die nachstehenden Verfügungen erlassen : ,,1. Die Einfuhr von Klauenvieh ist an die Beibringung gemeindeamtlich ausgefertigter Viehpässe gebunden, in welchen die Stückzahl der Thiere, deren Gattung und nähere Bezeichnung hinsichtlich der Farbe und Abzeichen oder etwaiger Brände, sowie die Bestätigung enthalten sein muß, daß die Thiere beim Abgange gesund waren und dieselben aus einem Standorte kommen, in welchem sowie in der Umgebung zur Zeit des Abganges der Thiere eine auf sie übertragbare Krankheit nicht herrschte.

2. Sämmtliches Klauenvieh (Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine) ist vor dem Grenzübertritte gegen die Entrichtung der normalmäßigen Beschaugebühr (per Stück Großvieh 10 kr., per Stück Kleinvieh, wie Kälber unter einem Jahr, Schafe, Ziegen, Schweine bis zu 20 Stück à 5 kr., über 20 Stück l kr. per Stück) rücksichtlich seines unbedenklichen Gesundheitszustandes von dem hiezu bestellten Thierarzte zu untersuchen. Die Beschaugebühren sind zu Gunsten des Staatsschatzes von den Grenzzollorganen einzuheben.

3. Der Eintrieb ist während der Monate August, September, Oktober, November und Dezember 1. J. in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr nur über die nachstehenden Grenzzollämter gestattet, während die übrigen hiefür geschlossen bleiben. Der Eintritt ist gestattet über: a. M o n t e c r o c e jeden vierten Dienstag des Monates; b. T e z z e jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monates ; c. B o r g h e 11 o jeden ersten und dritten Donnerstag des Monates ; d. A l a alltäglich während der Amtsstunden des k. k. Grenzzollamtes ; e. L u s t e n a u jeden Dienstag und Freitag; f. M e i n i n g e n jeden ersten, und dritten Dienstag des Monates ; .g. B e n d e r n jeden ersten und dritten Freitag des Monates; h. M a r t i n s b r u c k jeden dritten Mittwoch des Monates und i. T a u f e r s vom 18. bis 22. September während der Tagesstunden und vom Oktober bis Dezember jeden zweiten Donnerstag von 9 bis 12 Uhr..

4. Fällt auf einen dieser Kontrolstage ein Feiertag, so findet die Kontrole am nächstfolgenden Tage statt.

5. Ausnahmsweise darf mit Bewilligung der politischen Bezirksbehörde die Einfuhr von Klauenvieh auch an anderen als den vorbestimmten Eintrittsorten und Kontrolstagen stattfinden,
wenn die Gesuchssteller die hiefür entfallenden Reisegebühren des Thierarztes zu tragen erklären.

6. Thiere, welche nicht durch vorschriftsmäßig ausgestellte Viehpässe gedeckt sind, oder deren Stückzahl und Beschaffenheit mit dem Viehpasse nicht übereinstimmt, sind ebenso von der Zollbehörde zurückzuweisen als jene, welche senchenkrank oder seuchenverdächtig befunden werden.

7. Der sogenannte kleine Grenzverkehr wird durch diese Maßregel nicht beeinträchtigt.

8. Thiere, welche im Vormerkverfahren ausgetreten sind und wieder ·zum Rücktrieb gelangen, sind in der Einbruchstation ohne Nachtheil für die

541 Partei in der gleichen Weise zollamtlich zu behandeln, als wenn sie über die Austritts-Station zurückgebracht würden."

B e r n , den 2. August 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Verzollung von

Konserve-Büchsen und Konserve-Flaschen in Frankreich.

Laut Mittheilung der schweizerischen Gesandtschaft in Paris sind die Blechbüchsen, welche Konserven von Heisch, Fischen, Gemüse oder kondensirter Milch enthalten, zollfrei, wenn sie so zugelöthet sind, daß sie nicht ohne Verletzung geöffnet werden können.

Für gläserne Flaschen mit gleichem Inhalt wird dagegen ein Zoll von 3 Franken für je 100 kg. Glasgewicht erhoben. Um die Bestimmung des Glasgewichts zu erleichtern, sind die Zollämter angewiesen, die Flaschentypen aufzubewahren, welche ihnen zu diesem Zwecke eingesandt werden.

B e r n , den 1. August 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Ci vil Standsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschirt: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. II.

37

542 Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete "Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare sammt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, tue Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfniß entgegen und darf als vorzüglicher R a t h g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Büreaus aufs Beste empfohlen werden.

Stämpfli'sche Buchdruckerei in Bern.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Bern. Anmeldung bis zum 25. August 1882 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Postkommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 25. August 1882 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Büreauchef beim Postbureau Olten-Transit. Anmeldung bis zum 25. August 1882 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Postbüreaudiener in Zürich. Anmeldung bis zum 25. August 1882 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Briefträger in Batzenhaid (St. Gallen). Anmeldung bis zum 25. August 1882 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Ausläufer des Telegraphenbüreau Winterthur. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. August 1882 beim Chef des Telegraphenbüreau in Winterthur.

543 1) Briefträger in Orbe (Waadt). Anmeldung bis zum 18. August 1882 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger in Neuenburg. Anmeldung bis zum 18. August 1882 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 18. August 1882 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Immensee (Schwyz). Anmeldung bis zum 18. August 1882 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

5) Briefträger in Rorschach (St. Gallen). Anmeldung bis zum 18. August 1882 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Telegraphist in Adlisweil (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. August 1882 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Bundesblattes

Zur Nr. 40

Nachweisnng der im Monat Juni 1882 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

Zusammengestellt vom schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement.

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An den Endpunkten der Fahrt trafen ein: Ursache der Verspätungen.

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150,293 3,201,529 '133,251 2,685,527 255,273 6,695,990 232,426 5,470,866

Tössthalbahn

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Schweizerische Centralbahn ) Basler Verbindungsbahn .

Emmenthalbahn

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Jura-Bern-Luzern-Bahn .

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12

1

39

39

874

9,878

58

16

18

32

60

-- 1

435

3,284

1

21

--

-

21

-

12,226

37

15

16

32

55

4

-- 23

131

9,373

9

16

5

26

35

--

-

-- -

207

3,035

--

--

--

-

-

--,

-

,--

47

946

9,389

45

15

34

32

84

11

20

4

35

62

1,464

9,458

45

14

15

32

57

14

19

2

51

7

89

3,411

2

13

30

30

-

--

"--

7,885

69

14

33

83

9

23

-

45 J 37

130,622

40,

168,632 4,829,108 143,340 3,727,863

43

1,750 12,918

2,312

46,865 136,578

30,700

97,463 1,986,916

1,750 12,906

1,992

46,865

5

136,470

20

26,570

78,468 1,419,262 100

3,524

32,460

3,524

32,460

1 454

5749

1,392

5367

?1 t\

5 075

52266

5,075

52266

4,485

38,377

4,382

4 050

32055

4050

1,039

1,131

1,815 129

1 32

-- 30

8

2

3

5

1

37

2

40

11

3

37

40

80

40

-- --

-- 1

--

-

--

1

--

-

--

1

--

1

--

25

57

28

--

4

25

--

29

--

--

14

14

-

-

--

--

--

1

4

71

--

2

38

--

-- 2

--

--

--

25 /

21,456 500,324

25.4

14.7

1.14

6,044 141,327

27

17.5

033

1.33

11,850 130,622

21 9

15.i

--

0.88

0.27

4,943 128,547

274

18

--

--

--

24 4

--



O.äo

062

--

-- 1

--

26i

21.,,

2.71

0.27

1,731

34,877

25.5

15.2

1.10

096

5,669 133,436

27.4

19.4

--

--

12.8

--

26i

18.7

0 30

~~ 94

17

70

76

35

-

--

3

3

--

30

110

16

38

--

--

1

77

15*

1

41

3

4

--

--

--

--

-- --

92

--

94

11

-

12 02«)

--

--

--

835 15,099 --

-

1

g

87

3484

37,381

17^

142

2,257

32 055

14

107

2290

-- 1

--

-

--

15

n i*

-- 15

--

1

--

264

15,009 7,148 2,712

56

451

1,101,325 26,830,404 983,448 21,958,275

43

965

9,284

279

14

122

32

84

39

21

Im Monat Juni ÌS81 . . . .

2,670

264

14,136 7,539! 2,071 ]

90

322

943,019 23,800,442 862,746 19,759,724

40

912

8,914

122

14

90

37

228

33

20 I

f

34

34

1

--

--

--

1

--

1

--

--

15i

4,382 37,381

038

-\

2,890

15.5 83

.

Totale und Durchschnittszahlen

1

13

s^-,

821

l ) Incl. Wald-Rüti, Toggenburgerbahn und Rapperswyl-Pfaffikon.

*) v Botzbergbahn, Sulgen-Goßau und Eflretikon-Hmweil.

8 i ,, Aarg. Süd bahn und Wohlen-Bremgarten. Arn 1. Juni ist die Linie Brugg-Wohlen dem Verkehr übergeben worden.

*) ,, Bulle-Romont.

'

--

2,164

27

1 i

--

10

39

70

450

162

1

13

26^

7

288

66

5

1.27

5

66

105

250

108

2

2

137

1

142

39

1

066

0.66

--

--

16.6

13 3

11 2

76,244

26*

17.8

6,076 139,153

259

17.3

3,415

'

*) Der hohe Prozentsatz der Gotthardbahn wird entschuldigt durch die Schwierigkeiten, welche im ersten Monat des Betriebs einer großen internationalen Linie zu überwinden sind Dadurch ist auch das Gesammtergebmß zu erklâien.

'

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Foglio federale

Jahr

1882

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.08.1882

Date Data Seite

531-544

Page Pagina Ref. No

10 011 593

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