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Schweizerisches Bundesblatt.
34. Jahrgang. II.
Nr. 21.
29. April 1882.
J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.
Einrükungsgebühr per Zeile 15 Bp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden Druk und Expedition derStämpflischennBuchdrukereii in Bern.
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Bericht des
Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1881.
VI. Geschäftskreis des Finanz- und Zolldepartements.
A.. Abtheilung Finanzen.
I. Allgemeines.
Gesezgebung und Réglemente.
Nachdem die Referendumsfrist für das Bundesgesez vom 8. März 1881 über Ausgabe und Einlösung von Banknoten unbenuzt verstrichen, wurde dasselbe unterm 28. Juni 1881 in Kraft und mit dem 1. Januar 1882 vollziehbar erklärt. In der am 21. Dezember 1881 erlassenen Vollziehungsverordnung erhielten die bestehenden Emissionsbanken behufs Leistung des Nachweises der Berechtigung zur Fortsezung der Notenausgabe u. A. einen Termin bis Ende Juni 1882. Vom gleichen Tage datirt das Regulativ über die Hinterlage von Werthschriften zur Dekung der 60 % der Notenemission.
Gleichzeitig mit diesen Verordnungen wurden die Formularien für die Wochensituationen und Monatsbilanzen der Emissonsbanken, für die Uebergabsurkunde, die Empfangsbescheinigung der Werthschriften und die Werthschriftenkontrole und endlich für die kantonalen Garantieerklärungen Formularien festgestellt und als Beilage den beiden obgenannten Erlassen beigegeben.
Bundesblatt 34. Jahrg. Bd. II.
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Der Erlaß eines Regulativs über die Ausübung der Bundeskontrole, sowie über das Verfahren beim Rükkauf und Austausch der Banknoten fällt in das folgende Berichtjahr.
Für das Bundesgesez betreffend Abänderung des Münzgesezes vom 9. Mai 1850 (Zwanzigrappenstüke) lief die Einspruchsfrist mit dem 12. August 1881 ab und es wurde dasselbe vom 1. Januar 1882 an als vollziehbar erklärt.
Es erzeigte sich als billig, daß Beamte, welche zum Zweke von Flußverbauungen, Aufforstungen, Anlagen von Telegvaphenleitungen u. dgl. die Hochalpen außerhalb der Straßen bereisen müssen,-eine Kleidungsentschädigung beanspruchen dürfen, welche wir in einem Beschlüsse vom 4. Oktober (V, 575) als Nachtrag zur Verordnung vom 26. November 1878, betreffend Taggelder und Reiseentschädigung der Kommissionsmitglieder, Experten, eidgenössischen Beamten und Angestellten, auf l--2 Franken per Tag fe'stsezten.
Die neue Inventarverordnung vom 26. November 1881 (V, 846), angeregt durch Postulat vom 29. Juni 1880 (Nr. 212), theilt den gesammten Inventarbestand des Bundes in vier Kategorien ein, unter welche die verschiedenen Gegenstände eingetragen und je nach ihrer Natur gewerthet, beziehungsweise abgeschäzt werden.
Die Revision des Goldprägungstarifes, welche unterm 23. Dezember 1880 (Nr. 223) ebenfalls postulirt worden war, dürfte unseres Erachtens so lange verschoben bleiben, bis Anmeldungen von Privaten zu solchen Ausmünzungen wahrscheinlich werden.
Münzwesen.
I n t e r n a t i o n a l e M ü n z k o n f e r e i i z.
Im Monat Februar erließen die Regierungen Frankreichs und der Vereinigten Staaten Nordamerikas eine gemeinschaftliche Einladung an die übrigen europäischen Staaten zur Beschikung einer neuen Konferenz zu dem Zweke, die Grundlage einer internationalen Vereinbarung zu finden, durch welche die Verwendung des Goldes und Silbers als bi-metallistischer Münze mit einem festen Werthverhältnisse der beiden Metalle einzuführen wäre.
Eine nähere Motivirung war im Einladungsschreiben nicht enthalten und ebensowenig befanden sich darin bestimmte Vorschläge zur Erreichung des gestekten Zieles.
599 An der Konferenz nahmen 16 Staaten Theil. Bei der Delegation Englands fanden sich überdies Vertreter für Britischindien und Kanada.
Die herwärtigen Delegirten waren : Herr Dr. Kern, Schweiz.
Gesandter in Paris, Herr Adolf Burckhardt-Bischoff in Basel und eventuell als Stellvertreter : Herr Dr. Lardy, Legationsrath in Paris.
Bei dem Mangel an Anhaltspunkten über die den Berathuugen der Konferenz zu unterstellenden Vorschläge war es nicht möglich, unsern Abgeordeten eine im Voraus bestimmte Wegleitung zu ertheilen, und wir mußten uns deshalb darauf beschränken, dieselben ad audiendum et referendum, zu instruiren. -- Die schweizerischen Delegirten hatten den Auftrag, beim Beginn der Konferenz eine ausdrükliche Erklärung in diesem Sinne abzugeben und die Rechtsstellung der Vertragsstaaten der lateinischen Münzunion, wie dieselbe durch die Konvention vom 5. November 1878 festgestellt ist, für alle Eventualitäten vorzubehalten. Die Delegirten sollten sich dann darauf beschränken, in erster Linie die Beweggründe anzuhören, welche die franzosische und die amerikanische Regierung bei ihrem Vorgehen geleitet haben, und sodann zu vernehmen, wie die Vertreter der großen Handelsstaaten, namentlich England und Deutschland, sich zu diesen Vorschlägen verhalten, und darüber hieher zu berichten.
Wenn ein diskutirbares Programm der Konferenz zur Berathung vorgelegt würde, so wären unter Hiehersendung desselben weitere Instruktionen einzuholen.
Endlich sollten die herwärtigen Delegirten dahin wirken, daß, wo möglich, vor dem Zusammentritt der Konferenz die Vertreter der Staaten des lateinischen Münzverbandes zusammentreten, um über ihre Stellung zur allgemeinen Konferenz sich gegenseitig zu berathen.
Dieser leztere Punkt war bereits durch die schweizerische Gesandtschaft in Paris bei der französischen Regierung angeregt und im Prinzipe zugestanden worden. Die Ausführung ward aber fortwährend verschoben bis zur Eröffnung der Konferenz, wo es sich dann bald erzeigte, daß unter den Vertretern der lateinischen Unionsstaaten selbst die Ansichten weit auseinander gingen und daher separate Beprechungen zum Zweke einer vorläufigen Verständigung jedenfalls zu keinem Resultate führen würden.
Da, wie schon erwähnt, ein Programm für die Arbeiten der Konferenz von den einberufenden Regierungen nicht vorbereitet worden war, so mußte der Boden für die Verhandlungen erst noch
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geschaffen werden. Ein von der holländischen Delegation ausgearbeitetes, von einer Kommission vorberathenes Frageschema wurde von der Konferenz einmüthig angenommen und lautete, wie folgt: ,,1. Sind die Werthverminderung des Silbers und die großen Preisschwankungen, welche besonders in den lezten Jahren vorgekommen sind, dem Handel und somit auch dem allgemeinen Wohlstand schädlich gewesen oder nicht?"1 ,,Ist es wünschbar, daß das Werthverhältniß zwischen den beiden Metallen eine große Stabilität habe?"
,,2. Müssen die im ersten Theile der vorhergehenden Frage erwähnten Erscheinungen der Vermehrung der Silberproduktion oder vielmehr gesezgeberischen Maßregeln . zugeschrieben werden? a fl3. Ist es wahrscheinlich oder nicht, daß wenn eine große Gruppe von Staaten die freie und unbeschränkte Ausmünzung der beiden Metalle als gesezliches Geld, mit voller liberatorischer Wirkung, in einem festen Werthverhältniß für Gold und Silber gestattet -- daß man dadurch eine, wenn nicht absolute, so doch sehr große Stabilität im gegenseitigen Werth der beiden Metalle bewirkt ?a ,,4. Im bejahenden Falle : welche Maßregeln sollte man anwenden, um die Schwankungen im relativen Werth der beiden Metalle auf ein Minimum zu reduziren?11 ,,5. Wenn der Bimetallismus eingeführt wird, welches soll das Verhältniß im Gewicht des reinen Goldes und Silbers sein, welches in den beiden Münzeinheiten enthalten ist?"1 Die allgemeine Diskussion hatte derartige Proportionen angenommen, und die einzelnen Voten waren schon so sehr in die Details und in die verschiedenen Seiten der Münzfrage eingetreten, daß nachher von einer förmlichen Berathung zur Beantwortung des Frageschemas im allgemeinen Einverständniß Umgang genommen wurde.
Man hätte erwarten sollen, die Regierungen Frankreichs und der Vereinigten Staaten würden den Verhandlungen eine bestimmte Direktion geben, indem sie die ihrem Vorgehen zu Grunde liegenden Gesichtspunkte veröffentlichten und den Vertretern der eingeladenen Staaten bestimmte Vorschläge unterbreiteten. Es war dies aber nicht der Fall. Die Vertreter Frankreichs und Amerikas nahmen vorerst eine zurükhaltende Stellung ein und den übrigen Delegirten fiel die Aufgabe zu, über das im Einladungsschreiben mehr angedeutete, als entwikelte System des Bimetallismus und über dessen
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Ausführbarkeit sich auszusprechen und zu demselben Stellung zu nehmen.
Die wichtigsten Erklärungen, welche auf das Schiksal der Konferenzverhandlungen maßgebenden Einfluß üben mußten, wurden gleich Anfangs von den englischen und deutschen Delegirten, Namens ihrer Regierungen, abgegeben.
England machte geltend, sein Münzsystem beruhe seit dem Jahr 1816 auf der reinen Goldwährung, welche allen Bedürfnissen des Landes bis jezt genügt habe; es könnte deshalb nicht an einer Berathung Theil nehmen, welche auf Einführung der Doppelwährung Berichtet wäre.
Deutschland erklärte, die Reichsregierung wolle durch ihre Betheiligung an der Konferenz ihren künftigen Entschließungen nicht vorgreifen, die Erklärungen ihrer Delegirten dürften daher nicht als bindend für sie betrachtet werden. Deutschland, dessen allgemeine Münzverhältnisse zu einer weitgehenden Systemänderung keine Veranlassung bieten, sei indessen gleichwohl bereit, die Bemühungen anderer Staaten zum Zweke der Rehabilitation des Silbers durch das Mittel freier Ausmünzung nach Kräften zu unterstüzen.
Zu diesem Ende würde die deutsche Regierung sich verpflichten : 1) Während einer zu bestimmenden Anzahl Jahre keine Verkäufe von Silber vorzunehmen und während einer weitern Anzahl Jahre nur ein bestimmtes mäßiges Quantum jährlich zu verkaufen, durch welches der Silbermarkt nicht gedrükt würde ; 2) auf ihrem eigenen Gebiete den Umlauf und die Verwendung des Silbers zu befördern durch den Rükzug ihrer 5 Markstüke in Gold (27 3 /4 Millionen) und der Reichskassenscheine im gleichen Betrage (40 Millionen").
Ferner könnte sie die 5- und 2-Markstüke in Silber (im Ganzen 172 Millionen), welche gegenwärtig auf dem Fuße von 100 Mark für das Pfund Feinsilber, also annähernd im Verhältniß von l : 14 zum Golde ausgeprägt sind, einziehen und im Verhältniß zu zirka l : ISVs umprägen.
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Die Konferenz, welche im April und Mai 9 Sizungen gehalten, vertagte sich auf den 30. Juni, um inzwischen den resp. Regierungen Gelegenheit zu verschaffen, über die im Laufe der Diskussion formulirten Vorschläge sich auszusprechen und allenfalls neue Instruktionen zu crtheilen. Da die zweite Konferenz, wie die erste, resultatlos blieb, so wurde zum Zweke eines abermaligen Verständigungsversuches eine dritte Session auf den 12. April nächsthin anberaumt.
602 Münzrükzug.
In Folge des Postulates vom 28. Juni 1881 (247) bewilligten wir für den Rükzug der außer Kurs gesezteu Schweiz. Silberscheidemünzen einen lezten Termin bis Ende 1881.
Militärsteuerwesen, Wir haben hier zunächst zweier, den Miltärsteuerbezug betreffender Postulate zu erwähnen. -- Das bei Anlaß der Büdgetberathung erlassene Postulat vom 23. Dezember 1880 (219) verlangt vom Bundesrath, Untersuchung darüber walten zu lassen, ob nicht beim Bezug des Militärpflichtersazes die Bedeutung des wirklich versäumten Dienstes in Betracht zu ziehen sei.
Mit Rüksicht auf die sehr häufig vorkommenden Dionstversäumnisse (Wiederholungskurse und Schießübungen) wurde den Kantonen im Jahre 1879 Weisung ertheilt, den Bezug des Militärpflichtersazes gegenüber den Säumigen mit aller Strenge durchzuführen und für so lange eintreten zu lassen, a l s die v e r s ä u m t e U e b u u g z ä h l e ; die Waffenpflichtigen, welche nur alle zwei Jahre einen Wiederholungskurs zu bestehen haben, wurden hiernach für zwei Jahre, nämlich für das betreffende Jahr und für das Vorjahr, mit dem Ersaz belegt. Theils wegen ungleicher Anwendung, theils wegen seiner nicht zu negireaden Härte in gewissen Fällen hatte der Beschluß zahlreiche Reklamationen zur Folge. Die Härte desselben lag wesentlich darin, daß ein Wehrpflichtiger, welcher in demjenigen Jahre, in welchem sein Korps keinen ordentlichen Wiederholungskurs hat, die vorgeschriebenen Inspektionen und Uebungen aber besteht, für dieses Jahr gleichwohl besteuert wird, falls er im folgenden Jahr vom Wiederholungskurse wegbleibt, Drükend war der Beschluß namentlich auch für unbemittelte Wehrpflichtige, welche mit Mühe nur die einfache Steuer zu erschwingen vermögen.
Da auf gestellte Anfrage hin die O große Mehrzahl der ö O O Kantone sich entweder nur für beschränkte Anwendung des Beschlusses auf die Mannschaft des Auszugs oder Renitente oder dann gänzliches Fallenlassen desselben aussprach, so erschien es uns angezeigt, vom Bezug des doppelten Erzazes gänzlich zu abstrahiren, und es wurde deßhalb der Beschluß vom 25. Mai 1880 aufgehoben.
Das zweite hievor erwähnte Postulat (245) vom 28. Juni 1880 lautet:
Zur Seite 602.
Auszug aus den Stammkontrolen auf 31. Dezember 1881.
Total der Männer im wehr- .
Pflichtigen Alter laut Stammkontrolen.
Kantone.
Zürich .
Bern .
Luzern .
Uri Schvvyz .
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Obwalden .
Nidwaiden Glarus .
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Zug ..
.
Frei bürg .
Solothurn .
Baselstadt .
Baselland .
Schaffhausen .
Appenzell A.-Rh.
Appenzell I.-Rh.
St. Gallen Graubünden .
Aargau .
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Thurgau .
Tessin Waadt Wallis Neuenburg .
Genf
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Total Laut Geschäftsbericht pro 1880 Total auf \. Januar 1881 1
2
50,735
83,350 21,744 2,842 11,118 2,501 1,951.
5,856 3,735 19,291 12,729 9,420 9,183 6,724 8,586 1,944 38,321 18,773 35,683 17,126 27,037 37,060 17,805 16,058 11,631 471,203 473,707 s
Total der Eingeteilten.
Total der Dienstbefreiten.
24,821 36,951 10,752 1,483 5,061 1,324 1,194 3,176 1,889 9,309 6,986 4,338 5,148 3,825 4,206 1,188 17,323 8,270 15,700 8,292 9,101 24,419 7,429 7,113
25,914 46,399 10,992 1 1,359 6,057 1,177 757 2,680 1,846 9,982 5,743 5,082 4,035 2,899 4,380 756 20,998 10,503 19,983 8,834 17,936 12,641 10,376 8,945
6,669
4,962
225,967 226,402
245,236 247,305
Prozent der Diensthefreiten zur Gresammtzahl laut Staminkontrolen.
55.70 42.66
4,962
55.66 50.55
47.81 54.47
47.06 38.80 45.76 49.42 51.74
45.11 53.94 43.94
43.11 51.01 38.89 54.79 55.94
56 51.»8 66.33
34.10 58.27
52.04 52.20
Prozent der von der ÈrsazNichttaxirte. pflicht Be- Pro 18É 0 bezahlte.
freiten zu den Dienstbefreiten.
Taxirte.
25,348 45,137 10,477 1,359 6,013 1,102 726 2,570 1,790 9,376 5,704 4,979 3,881 2,781 4,026 752 20,504 10,013 19,090 8,709 16,247 11,879 9,149 8,815
51.07
Halbe Ersazstener.
Dienstbefreite.
566 1,262 515 -- 44 75 31 110 56 606 39 103 154 118 354 4 494 490 893 125 1689 762 1227 130 --
235,389
9847
234,431
12,874
1
2.18 2.71 4. 68 -- 0.72
6.37 4.09
4.10 3.03 6.07 0.67 2.02 3.81 4.07
8.08 0.53 2.35 4.66 4.46 1.41 9.41 6.02 11.82
1.4B --
4.0l 5.20
Pro 1881
Durchschnitt
muthmaßliche
von
Steuerbeträge.
1880 und 1881.
3,163 1,975 12,412 9,179 2 37,459 26,732 35,302 18,719 16,373 20,202 2,290 75,306 35,271 67,272 32:623 35599 81465 24|068 81259 856 \32 242
KP.
05 53 05 -- -- 15 19 91 32 90 02 10 95 50 75 92 -- 47 20 94 08 33 97 50 25 50
181,539 s 167,666 41,192 3 2,000 3 16.000 3,536 s' 2,500 s 16,400 9,551 s 35,000 24,622 . 35,976 17,171 317,000 20,761 s 2,000 394,255 37,040 79,377 33,176 s 35,000 s 80,000 3 24,000 79,000 3 30,000
1,047 313
58
1,084,768
Fr.
179,507 166,710 38,819 2,000 10,500
I ro 1879 62 953 571
Fr.
Fr.
--
180,523 167,188 40,005 2,000 13,250 3,349 2,237 14,406 9,365 36,229 25,677 35,639 17,945 16,686 20,482 2,145 84,780 36,155 73,324 32,900 35,299 80,732 24,034 80,129
--
31,549
Ep. Fr.
15 6 40 3 83 3 -- 1 -- '2 85 2 60 2 45 5 54 5 95 3 45 4 54 7 64 4 75 5 06 4 46 2 58 4 93 3 73 3 25 3 54 1 66 6 48 2 75 8 6 37
l
Durch- ' schnittlich per Kopf ( der Taxirten.
Ep.
96
60 64 47 18 84 95 37 07 62 47 01 44 75 67 84 03 44 i 66 72 96
38 30 95 35
Fr.
Ep. '
7
12 70 81 47 20
3 3 1 2 3 3 5 5 3 4 7 4 6 5 2 4 3
3 3 2 6 2 9
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l.
pro 1880 1,000,000
' 2500, Glarus 5001!), Freiburg 3000, Schaffhausen App roximativ rükständig bei Bern 21,000, Uri 2000, Schwyz 10,000, Nidwaiden
Noch ungewiß. Nachtaxation Inbegriffen Tessin 10,000, Waadt 30,000, Wallis 24,000, Genf 5,000 Frtinken.
RP.
25 28 60 -- -- 55 -- -- .75 -- ; 88 98 33 -- !
37 -- 16 38 26 55 --
Durchschnittlich per Kopf der Dienstbefreiten.
34
1,066,040
96
4
34
--
pro 1879 und 1880 976,785 81
3
95
i
5000, Appenzell I.-Eh. 2000, St. Gallen 20,000,
'
603
,,Der Bundesrath wird eingeladen: a) zu untersuchen, warum unter den Prozenten der von der Militärpflichtersazsteuer Befreiten zu den Dienstbefreiten bei den verschiedenen Kantonen so große Differenz besteht ; b) für einheitliche Anwendung des Gesezes die nöthigen Anordnungen zu treffen."
Ad a. Die augenfälligsten Differenzen zeigten sieh bei den Kantonen Obwalden, Glarus, Freiburg, Tessin und Wallis. Aus den erhaltenen Aufschlüssen ergibt sich, daß die Abnormität hauptsächlich in der großen Zahl Landesabwesender zu suchen ist, welche in den betreffenden Kantonen nicht zur Taxation herangezogen worden, während andere Kantone ihre auswärtigen Taxpflichtigen in die Steuerregister tragen und die nicht eingegangenen Beträge in den Ausstandsverzeichnissen behufs eventueller Geltendmachung der Ansprüche nachführen.
Die Untersuchung über diese Ungleichheiten ist übrigens noch im Gange und es erzeigt die Uebersicht der Militärsteueranlage des Berichtjahres gegen früher merkbare Fortschritte im Sinne größerer Gleichmäßigkeit unter den Kantonen. Wie sehr der Bezug des Militärpflichtersazes von den Schweizern im Auslande auf Schwierigkeiten stößt, ergibt sich zur Genüge aus den Berichten unserer diplomatischen und Konsularbeamten. Wir verweisen diesfalls namentlich auf einen bezüglichen, sehr eingehenden Bericht des schweizerischen Konsuls in Odessa.
Wir waren auch im Berichtjahre wieder in der Lage, auf gestellte Anfragen hin unsern diplomatischen Vertretern im Auslande in dieser Richtung Instruktionen zu ertheilen. Es kann selbstverständlich nicht davon die Rede sein, dieselben zur direkten Bethätiguug bei'm Ersazbezug in Anspruch zu nehmen. Im Sinne uneres Beschlusses vom 27. Juni 1879 liegt es, daß die Kantone von Seite der schweizerischen Vertreter im Auslande in dieser Angelegenheit diejenige Unterstüzung genießen sollen, welche diese zu bieten im Falle sind; hiebei muß ihnen jedoch die Wahl der Mittel anheimgestellt bleiben.
Ohne ein Verfahren zur Regel zu machen, dürfte in gewissen Fällen eine Anfrage an die resp. Behörden nicht ohne Erfolg sein.
Auch der Verkehr mit Vertrauenspersonen oder bekannten Geschäftsfirmen sollte sich bisweilen als zwekmäßig erweisen. Im Allgemeinen sind Anfragen der Kantone in Militärsteuersachen in gleicher Weise, wie Anfragen über andere, schweizerische Interessen besehlagende Materien zu behandeln.
604
Stehen geeignete Mittel zur Erledigung solcher Anfragen nicht zur Verfügung, so bleibt nichts Anderes übrig, als den betreffenden Kantonen die Gründe mitzutheilen, warum ihrem Gesuche nicht entsprochen werden kann.
Ad b. Der Vollziehung des Militärpflichtersazgesezes ist fortwährend unsere Aufmerksamkeit gewidmet. Die beifolgende Tabelle erzeigt einen Ertrag per Kopf der besteuerten Dienstbereiten pro 1881 von Fr. 4. 52. Da gewisse Kategorien von Dienstbefreiten nach Maßgabe des Gesezes steuerfrei bleiben, so stellt sich der Steuerertrag per Kopf der Dienstbefreiten etwas geringer, nämlich für das Jahr 1881 auf Fr. 4. 34. Bei Vergleichung dieser allgemeinen Ziffern mit denjenigen der einzelnen Kautone erzeigen dieselben große Verschiedenheiten und variiren zwischen einem Maximum von Fr. 9. 09 und einem Minimum von Fr. 1. 47, wie aus der Beilage ersichtlich ist.
Diese große Verschiedenheit in den Steuererträgnissen beruht theils auf der großen Verschiedenheit der Vermögens- und Erwerbsverhältnisse in den Kantonen, theils aber auch auf einer noch nicht überall gleichmäßigen Vollziehung des Gesezes. Eine fortgesezte Einsichtnahme der Steuer-Kontrolen wird dazu beitragen, die vielen Mißverhältnisse zu beseitigen und es wird dabei auch namentlich zu konstatiren sein, wie der Art. 2, Alinea 2 der Vollziehungsverordnung vom 1. Juli 1879 ausgeführt werde, ob namentlich Löhnungsgenüsse von Angestellten und Bediensteten, bestehend in freier Wohnung, Kost und andern Naturalbezügen, bei der Taxation allerorts in Anschlag gebracht werden. Allerdings mag auch der Umstand auf die Verschiedenheit der Erträgnisse einwirken, daß ein Theil der Kantone noch kein auf Vermögen und Erwerb basirtes System für Anlage der Staats- und Gemeindesteuern und mithin noch keine hiernach Aufgestellten Kontrolen hat, vermittelst welcher die genannten beiden Steuerfaktoren zuverlässig ermittelt werden können.
In zwei Kantonen, welche die vorgeschriebenen Geueralausweise über den Bezug der Steuer nicht ablieferten, wurde Untersuchung an Ort und Stelle vorgenommen, um, womöglich, zu einer Abrechnung zu gelangen, was aber im einten Kanton nur theilweise, im andern aber gar nicht erreicht werden konnte. Im erstem Kanton wäre zwar das Material zur Verfügung gestanden; allein dem inspizirenden Bundesbeamten stand die zu dieser Arbeit
erforderliche lange Zeit nicht zur Verfügung. Im andern Kanton waren die dortigen Steuerrechnungen vom Jahre 1879 auf Ende 1881 noch nicht abgeschlossen; für 1875--1878 lagen keine oder nur mangelhafte Kontrolen und Abrechnungen vor. Die Ursache
605 der Verzögerung mag theihveise darin liegen, daß im betreffenden Kanton früher gegen Entrichtung einer Aversalentschädigung Wehrpflichtige vom Dienst entlassen wurden, denen zufolge des Bundesgesezes über den Militärpflichtersaz das Vorbezahlte restituirt werden mußte. -- Wir nahmen hievon Anlaß, die Regierungen der betreffenden Kantone einzuladen, der Herstellung der Ordnung in diesem Verwaltungszweig ihre Aufmerksamkeit zu widmen.
Das Finanzdepartement wird die begonnenen Erhebungen im Laufe dieses Jahres in umfassender und durchgreifender Weise fortsezen und hofft in der Lage zu sein, im nächsten Geschäftsberichte über diese Materie einläßlichem Bericht erstatten zu können und nachzuholen, was im Berichtjahr wegen Wechsel und Luken im Personal des Kontrolebüreaus vollständig zu bereinigen nicht möglich war.
Banknotenwesen.
Die erste Aufgabe der Vollziehung des Banknotengesezes bestand zunächst in verschiedenen vorbereitenden Maßnahmen zur Notenanfertigung, zu welchem Zweke wir eine ans Delegirten von sechs Emissionsbanken bestehende Kommission beizogen. Dieselbe stellte in den Sizungen das Format, die Farbe und den Text der neuen Noten fest; über das Technische der Notenanfertigung fanden einläßliche Besprechungen statt, besonders hinsichtlich der Papierbeschaffung, des Wasserzeichens, der Druker der Vignette, sowie speziell gegen Nachahmungen gerichteter Schuzmaßregeln.
Für die Theilnehmer an der Konkurrenz zur Erstellung der neuen Noten wurde ein Programm aufgestellt, au Hand dessen die Betreffenden die Projekte einzureichen hatten. -- Mit bedeutenden Papierfabriken fanden Unterhandlungen statt, und es wurden theils in Paris, theils in Wien umfassende Erkundigungen über die dortige Notenfabrikation eingezogen. Das hiebei eingelaufene reichhaltige Material dürfte uns in den Stand sezen, so viel möglich die erforderlichen Bedingungen der Vorsicht und der modernen Technik bei der bevorstehenden Notenanfertigune zur Anwendung zu bringen.
Die Besezung der Stelle des Inspektors der Emissionsbanken erfolgte nach zweimaliger Ausschreibung zu Anfang des laufenden Jahres.'
Das neue Gesez gab indessen, trozdem seine Vollziehbarkeit erst mit dem laufenden Jahre begonnen hat, zu verschiedenen Einfragen Anlaß, aus denen wir folgende, nebst den von unserm O
O
O
606 Finanzdepartement ertheilten Antworten, hervorheben zu sollen glauben : 1
Einem nicht Noten emittirenden Bankinstitute wurde auf seine Erkundigung hin, ob verzinsliche Kassascheine im Betrage von Fr. 1000 unter das Banknotengesez fallen oder nicht, erwidert, daß das in Rede stehende Papier, da es verzinslich sei und nur in Abschnitten von Fr. 1000 ausgegeben werde, sich nicht als Banknote qualifizire; jedoch müßte sich die Behörde das Zurükkommen auf diesen Gegenstand für den Fall vorbehalten , daß früher oder später zur Emission kleinerer solcher Abschnitte sollte geschritten werden wollen oder dieselben infolge vermehrter Ausgabe sich als Geldsurrogat gestalten würden.
Ein anderes Bankinstitut stellte die Anfrage, ob der Reservefond einer unter Staatsgarantie stehenden Finanzanstalt nicht als einbezahltes Betriebskapital betrachtet werden dürfe. Unvorgreiflich der Beschlußfassung höherer Behörde wurde die Anfrage dahin erwidert, daß der Reservefond einer Bank als festes Betriebskapital oder als integrirender Bestandtheil desselben nur in dem Falle als zulässig erklärt werden könnte, wenn der Fond von der kompetenten Behörde förmlich als Dotation transformirt und diese sodann als stabiler Betriebskapitalposten ausgewiesen würde.
Auf eine andere Anfrage, ob die billets à ordre, welche eine Bank von ihrer Kundschaft für Geldvorschüsse sich unterzeichnen lasse, als Portefeuilledekung in Werth und Form den gesezlichen Anforderungen entsprechen , erhielt die Interpellantin die Wegleitung, daß in der Sache der Art. 15 des Banknotengesezes und die Art. 722 und 825 des schweizerischen Obligationenrechtes als maßgebend betrachtet werden müssen. Der Mangel eines der wesentlichen Kriterien gestatte bei den billets à ordre die Anwendbarkeit des Art. 842 des schweizerischen Obligationenrechtes, wodurch der Unterschied zwischen den billets à ordre und dem Wechsel, wie ein solcher nach dem Buchstaben und dem Geiste des Gesezes verlangt wird, zur Genüge klargelegt sein dürfte.
Artillerieschußlinie in Thun.
Die Verhandlungen des Finanzdepartements im Beriehtjahre beschränkten sich auf den Ankauf einer Anzahl Loose des sogenannten bürgerlichen Seygutes und der der Einwohnergemeinde Thun angehörenden Zelglibesizung. Für beide, 18 Hektaren hai-
607
tende Objekte wurde der Kaufpreis auf Fr. 100,275 festgesezt.
Der Flächeninhalt des Waffenplazes in Thun mag zur Zeit auf annähernd 597 Hektaren = 1660 Jucharten angeschlagen werden.
Akkreditive Banken.
Von den 33 akkreditirten Banken wurden 6 derselben, weil sie vom Kredit keinen Gebrauch machten, von der Liste entfernt, 2 dagegen neu aufgenommen. Der Zinsfuß bewegte sich zwischen 2Vs und 4 °/o.
II. Finanzbüreau.
Durch das Postulat vom 25. Juni 1881 (Nr. 240) wurde der Bundesrath ermächtigt, das Erforderliche anzuordnen, daß die Trennung des Finanz- und des Kontrolebüreaus in Betreff des Personellen vollständig durchgeführt werde.
Da mit diesem Beschlüsse namentlich die Aufhebung der gegenseitigen Stellvertretung der beiden resp. Chefs in Verhinderungsfällen bezwekt war, so erhielt das Finanzbüreau durch die Wahl eines Adjunkten und Uebersezers einen Personalzuwachs ,in der Person des Herrn Boell, bisherigen Revisors des Kontrolebüreaus.
Die Zahl der Geschäfte, worunter 68 Militärsteuerrekurse, beläuft sich auf 2182; es erzeigt sich demnach eine etwelche Verminderung gegenüber dem Vorjahre, in welchem bekanntlich die Anleihenskonversion stattfand.
Ein Geschäftszuwachs bestand in der der Finanzverwaltung übertragenen Untersuchung und Berichterstattung über die Validität der von den Auswanderungsagenturen einzubringenden Kautionen. Es ^wurden von 8 Firmen 244 Titel im Betrage von Fr. 320,000 eingelegt. Hypothekarisch versicherte Titel befinden sich keine darunter.
Da die Stelle eines Inspektors der Emissionsbanken erst zu Anfang des laufenden Jahres besezt wurde, so lag inzwischen die Korrespondenz in Sachen des Banknotenwesens dem Sekretariat de s Finanzdepartements ob.
608
III. Kontrolbüreau.
Personelles.
Infolge der im Frühjahr 1881 erfolgten Wahl des bisherigen Chefs der Finanzkoutrole zum eidgenössischen Oberkriegskommissär mußte dessen Stelle neu besezt werden. Bei diesem Anlasse gelangte das Postulat der eidgenössischen Räthe vom 25. Juni 1881 (Postulatesammlung, Nr. 240), betreffend die personelle Trennung des Finanz- und Kontrolbüreaus in der Weise zur Ausführung, daß dem Chef des leztern in der Person des ersten Revisors ein Adjunkt als Stellvertreter beigegeben wurde, während gleichzeitig eia zweiter Revisor der Kontrole als Adjunkt und Uebersezer in das Finanz bureau übertrat. Die Wiederbesezung der hiedurch vakant gewordenen Stelle wurde auf den Zeitpunkt der bevorstehenden periodischen Erneuerungswahlen verschoben.
Zum Chef der Finanzkontrole wurde Herr Oberstlieutenant Peter, bernischer Kriegskommissär, und als dessen Stellvertreter und erster Revisor Herr Pillichody, bisheriger Revisor, gewählt.
Revisionsarbeiten.
Die ins Werk gesezte neue Organisation der Kontrole, die mehrmonatliche Vakanz der Stelle des Kontrolechefs, die Nichtwiederbesezung einer Revisorenslelle und die durch die Umstände gebotene, theilweise veränderte Zutheilung der Arbeiten an die Beamten der Kontrole konnte nicht ohne hemmenden Einfluß auf den Gang der Revisionsarbeiten bleiben, und machte sich dieser Einfluß besonders hinsichtlich der Rechnungen der Militärverwaltung geltend, deren Revision am Schlüsse des Berichtjahres sich theilweise im Rükstande befand.
Die Ergänzung des Personals auf den frühern Bestand wird indessen diesem Uebelstand in kurzer Frist abhelfen.
Kasseninspektionen.
Es haben im Laufe des Berichtjahres die reglementarischen Verifikationen der Bestände der eidgenössischen Staatskasse stattgefunden, deren Resultate in jeder Hinsicht befriedigt haben. Auch die durch Beamte der Kontrole vorgenommenen Inspektionen einzelner Hauptzoll- und Kreispostkassen, der Kassen der Militänverkstätten, der Pulverbezirksverwaltungen u. a. geben zu keinen besondern Bemerkungen Veranlassung.
609 Eidgenössische Werthschriften, Spezialfonds, Kautionen und Depots.
Gegen Ende des Jahres hat die Kontrole in Gemeinschaft mit der Staatskasse eine genaue Zählung der sämmtlichen Werthschriften, Depots und Kautionen vorgenommen, und es kann mit Befriedigung konstatirt werden, daß sich hiebei vollkommene Uebereinstimmung mit den Büchern der Kontrole herausstellte.
Der Gesammtwerth der verifizirten Titel beläuft sich, die Bürgscheine und Versicherungspolicen von Beamten nicht, eingerechnet, auf Fr. 17,619,978. 33 und vertheilt sich folgendermaßen auf die verschiedenen Fonds: a. E i d g e n ö s s i s c h e W e r t h s c h r i f t e n und zi a l f o n d s.
Eidgenössische Werthschriften, Kurswerth Invalidenfond Grenus Invalidenfond Eidgenössischer Schulfond Châtelainfond Schochfond Winkelriedfond Edlibachstiftung Total
Spe-
. Fr. 6,431,668. 33 ,, 599,002. 60 ,, 3,672,933. 88 ,, 383,425. 91 ,, 81,536. 74 ,, 61,500. -- ,, 13,929. -- ,, 1,095. -- Fr. 11,245,091. 46
b. D e p o t s und K a u t i o n e n .
Unterstüzungsfond für Beamte des internationalen Postbüreaus Unterstüzungsfond für Beamte des internationalen Telegraphenbüreaus .
.
.
.
.
Hilfskasse für Gotthardtunnelarbeiter
Fr. 27,644. 05 . 27,644. -- ,, 748. 05
Uebertrag Fr. 56,036. 10
610 üebertrag Fr.
56,036.
Fond zur Unterstüzung von Postangestellten bei Unfällen ,, 38,000.
Jützstiftung ,, 90,000.
Depot der Suisse Occidentale ,, 3,976.
Versicherungsverein eidgenössischer Beamter und Bediensteter ,, 728,000.
Kaution der schweizerischen Centralbahn für die Wasserfallenbahu ,, 150,000.
Kaution für Erstellung einer Telephonleitung in Zürich ,, 2,000.
Kaution für Verlegung von Telegraphenlinien an die Gotthardbahn ,, 10,000.
Kautionen von acht Auswanderungsagenturen von je Fr. 40,000 ,, 320,000.
Gotthardbahnkaution ,, 4,976,874.
10 -- 15 -- -- -- -- -- 62
Total Fr. 6,374,886. 87 Außerdem befinden sich noch in Verwahrung der Staatskasse : c. Versicherungspolicen der Beamten des internationalen Postbüreaus; d. Versicherungspolicen der Beamten des internationalen Telegraphenbüreaus ; e. Realkautionen eidgenössischer Beamter; f. Bürgscheine eidgenössischer Beamter.
Neu hinzugekommen sind die Kautionen der Auswanderungsagenturen.
Dagegen wurden die bisher bei der Staatskasse liegenden Kautionen der Postbeamten auf Ansuchen des Post- und Eisenbahndepartements der Oberpostdirektion zur Aufbewahrung übergeben.
. In Anbetracht der bevorstehenden Vollendung der Gotthardbahn erhielt die Direktion auf ihr Gesuch einen Theil ihres Kautionsdepots im Betrage von Fr. 5,040,718. 87 zurük; der Bestand desselben betrug auf Ende des Jahres noch Fr. 4,976,874. 62.
611
IV. Eidgenössische Staatskasse.
Der Gesammtverkehr der Staatskasse betrug im Jahre 1881: in Einnahmen . Fr. 107,891,191. 43 ,, Ausgaben .
.
,, 104,462,758. 21 Total Fr. 212,353,949. 64 oder gleich einem monatlichen Durchschnitt von Fr. 17,696,162. 47 ,, ,, ,, täglichen ,, ,, ,, 589,872. 08 In obigem Total befinden sich auch die zum Theil blos durchlaufenden oder sogenannten Skripturposten, aus denen hier nur die Subventionen an dieGotthard- und Monte-Cenere-Bahn hervorgehoben werden, nämlich: 1) vom Bund, den Kantonen und Eisenbahngesellschaften .
.
. Fr. 5,287,783. 43 2) von Deutschland .
.
.
. . ,, 4,683,962. 35 3) von Italien .
.
.
.
,, 8,531,380. 82 Total Es wurden ferner in Einnahme und Ausgabe gebracht: rükständige Zinse von Tessin und Italien die Restanz der VIII. Subventionsquote des Kantons Luzern
Fr. 18,503,126. 60
Total
Fr. 18,899,369. 85
,,
255,257. 37
,,
140,985. 88
Zu Gunsten der Verunglükten beim Bergsturz in Elm erhielt die Staatskasse bis zum Schluß des Rechnungsjahres eine Summe von Fr. 456,220. 35 und für die Wasserbeschädigten der Ost- und Westschweiz ,, 20,444. 02 zusammen
Fr. 476,664. 37
Von ersterer Summe kommen für Skonto und Stempelgebühren Fr. 12. 98 in Abzug und es verbleiben Fr. 456,207. 37, wovon successive bei Geldinstituten Fr. 455,000 angelegt wurden. Fr. 1207. 37 befinden sich noch in der Staatskasse.
Bezüglich des Bestandes der eidgenössischen Werthschriften und Spezialfonds wird hier auf die besondere Uebersicht verwiesen.
12
Die Liquidation der aus der Masse der Walliser Bank erhaltenen Hypothekartitel schreitet voran, wird aber bis zu ihrer Beendigung noch längere Zeit erheischen.
Infolge der bis in den Spätherbst stetig andauernden Geldabondanz war es schwierig geworden, Baarschaft bei den akkreditirten Banken zu annehmbarem Zins unterzubringen, so daß sich das Finanzdepartement, um Zinsverlust möglichst zu verhüten, veranlaßt sah, vom Rechte des Diskontirens von Wechseln in größerem Maßstabe Gebrauch zu machen. Der Bestand des Wechselportefeuille war daher folgender: am 1. Januar 1881 .
.
Fr. 1,412,883. 40 ,, 1. Februar ,, .
.
,, 1,940,104. 30 ,, 1. März ,, .
.
,, 2,437,149. 10 ,, 1. April ,, .
.
,, 3,337,955. 67 ,, 1. Mai ,, .
.
,, 3,257,594. 44 ,, 1. Juni ,, .
.
,, 2,797,987. 37 ,, 1. Juli ,, .
.
,, 1,136,510. 30 ,, 1. August ,, .
.
,, 1.104,593. 65 ,, 1. September ,,' .
.
,, '883,745. 40 ,, 1. Oktober ,, .
.
,, 412,203. 25 ,, 1. November ,, .
.
,, 458,500. -- ,, 1. Dezember " .
.
,, 1,253,126. ·Da zufolge eines Postulates zur Einlösung der außer Kurs gesezten Silbermünzen eine lezte Frist bis Ende Jahres anberaumt worden war, so nahm die Staatskasse noch eine Summe von Fr. 103,310 in Empfang, welche der Münzstätte zum Einschmelzen abgeliefert wurde.
Der Rükzug der Billonmünzen ergab im Berichtjahr: an 5-Rappenstüken .
.
.
Fr. 82,000 ,, 10.
.
.
236,000 ,, 20,, .
.
.
,, 62,000 zusammen Fr. 380,000 deren Einschmelzung jedoch erst im laufenden Jahre vorgenommen werden konnte.
Die neu geprägten Fünf- und Zehnrappenstüke finden raschen Abgang, weniger die Zwanzigrappenstüke, was sich daraus erklärt, daß von den erstem beiden Sorten eine viel größere Menge aus dem Verkehr zurükgezogen ist, als von den leztern; von diesen war seiner Zeit auch eine verhältnißmäßig größere Zahl geprägt worden, weil sie zur Zeit des großen Silbermangels das kleine Silbergeld einigermaßen ersezen sollten.
613
Von den Obligationen der Anleihen von 1867, 1871 und 1877 befindet sich nur noch eine Summe von Fr. 10,500 und von den Interimsscheinen des leztjährigen Anleihens ein einziger von Fr. 1000 im Ausstand.
Sämmtliche Hypothekartitel unterlagen im Berichtjahre einer materiellen Prüfung des Herrn Bankdirektor Oberer in Liestal, dessen Befinden jedoch zu besondern Maßnahmen nicht Anlaß gab.
Die auf neue Rechnung vorgetragenen Postvorschüsse zur Einlösung von Geldanweisungen belaufen sich auf die Summe von Fr. 1,608,075. 16;
V. Pnlrerverwaltimg.
Fabrikation. Die Pulverfabrikation wurde im Jahre 1881 durch verschiedene Betriebsstörungen, welche namentlich die Mühlen zu L a v a u x und C h u r trafen, einigermaßen beeinträchtigt.
In ersterer Mühle konnte wegen andauernden Wassermangels während mehrerei Wochen und zu Chur infolge der langwierigen Umänderung der Stampfmühlen in Läuferwerke während einiger Monate nicht, oder nur mit sehr beschränkten Mitteln gearbeitet werden. Aus diesem Grund und weil hauptsächlich die viel Zeit in Anspruch nehmende Fabrikation des Gewehrpulvers betrieben werden mußte, erreichte die Produktion nur einen Betrag von kg. 392,039 und blieb mithin um kg. 7961 unter dem büdgetirten Quantum.
An Fabrikationsmaterialien Salpeter.
kg.
angekauft . 103,406 verbraucht . 295,258
wurden Schwefel.
kg.
46,772 42,911
Kohlenholz.
m3.
Kohlen.
kg.
414,0 884,12
15,892 13,917
Der Ankaufspreis dieser Materialien, die ohne Schwierigkeit in bester Qualität und genügender Menge beschafft werden konnten, stellt sich im Mittel für den Salpeter auf Fr. 63. 82 per 100 kg., für den Schwefel, der nunmehr nach wiederholten elektrischen Entladungen der Rollfässer und daherigem Brandschaden in pulverisirtem Zustande angeschafft wird, auf Fr. 25. 08 per 100 kg., für das Kohlenholz, mit Inbegriff eines Quantums ebenfalls zur Kohlenbereitung bestimmter Cellulose, auf Fr. 23. 38 per m3 und für die angekauften Sprengpulverkohlen auf Fr. 28. 35 per 100 kg.
Während der Pulverfabrikation Salpeter und Schwefel in stetsfort gleicher Qualität zur Verfügung stehen, hat sie bei der Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. II.
41
614 Bereitung der Kohlen verschiedene, theils durch das zur Verwendungkommende Material, theils durch die Verkohlungsart bedingte Schwierigkeiten zu überwinden. In lezterer Beziehung ist namentlich die trokene Destillation des Holzes in festliegenden Retorten der Verbesserung bedürftig, da die nach dieser Methode gebrannten Kohlen im Kohlenstoffgehalt je nach Umständen Differenzen ausweisen, die bis auf V* des ganzen Betrages dieses Elementes ansteigen. Um diese Ungleichheit im Verkohlungsgrade wenigstens für die Kohlen ein und desselben Brandes einigermaßen zu reduziren, wurden Versuche mit einem während der Destillation rotirenden Verkohlungscylinder angestellt, dessen Produkte wesentlich gleichmäßiger ausfielen, als die gleichzeitig in der unbeweglichen Retorte gebrannten Kohlen. Die größte Differenz im Kohlenstoffgehalt beträgt nämlich bei den in der unbeweglichen Retorte gebrannten Kohlen 14,2 °/o, bei denjenigen des drehbaren Cylinders aber nur 6,0 %. Damit sind zwar die Leistungen der Verkohlung mit überhiztem Wasserdampf, deren Produkte beinahe durchweg gleichmäßig gebrannt sind, noch lange nicht erreicht; immerhin sind die mit dem drehbaren Cylinder erhaltenen ersten Resultate doch derart, daß die Möglichkeit einer weiteren Verbesserung derselben kaum zweifelhaft erscheint.
Durch die im Berichtjahr erfolgte Ersezung der Stampfwerke der Pulvermühle zu Chur durch Läuferwerke ist zwischen den Mühlen zu Lavaux, Worblaufen und Chur die Uebereinstimmung in der Fabrikationsmethode wieder hergestellt worden; in lezterer Mühle bleibt nur noch eine Kongrev'sche Körnmaschine aufzustellen, was im laufenden Jahre bewerkstelligt werden soll. In Kriens kann das System der Läufermühlen der ungenügenden Betriebskraft wegen nicht eingeführt werden, und es bleibt deßhalb die Thätigkeit dieser Mühle auf die Fabrikation des Sprengpulvers beschränkt.
Da Seitens der kantonalen Behörden überdies im Interesse des Dorfes Kriens, das durch die Pulvermühle gefährdet zu sein glaubt, die Aufhebung der dortigen Fabrikation verlangt wird, so werden wir in Erwägung ziehen, ob die Kriensermühle, nachdem die Leistungsfähigkeit von Lavaux und Chur durch Erstellung je eines weiteren Läuferwerkes erhöht sein wird, je nach Umständen im Betriebe einzustellen sei, oder ganz einzugehen habe.
Auf die einzelnen Mühlen vertheilt sich die Produktion an Schieß- und Sprengpulver in folgender Weise:
615 Pnlvermühle.i.
Lavaux Worblai Kriens.
Chur .
Q
Gewehrpulver.
kg.
Kanonenpulver.
kg-
Sprengpulver.
kg.
46,435 37,900
--'
24,180 28,476 -- --
-- --
45,150 32,893 88,000 90,005
Total.
kg115,765 99,269 88,000 90,005
--
52,656
84,335
256,048
393,039
Jagdpulver.
kg.
-- --
--
Zur Konlrole gelangten : kg.
750 Jagdpulver für Shrapnels und Revolverpatronen, ,, 57,450 Gewehrpulver Nr. 4, 30,350 Kanonenpulver Nr. 5, 30,250 Kieselpulver für Feldgeschüze.
kg. 118,800.
Das plombirte Jagdpulver bestand ganz, das Gewehr- und Kanonenpulver theilweise aus älterem Fabrikat. Sämmtliche Parthieen entsprachen den Anforderungen der bezüglichen Vorschriften und wurden piombili, ein Posten Kieselpulver, über dessen Eigenschaften indeß noch keine definitiven Vorschriften bestehen, erst nach erfolgter Korrektion im Sinne einer Verminderung der Kraftäußerung.
Pulververkauf und Finanzielles. Der Pulververkauf erreichte einen Betrag von kg. 410,725 und übertrifft mithin das büdgetirte Quantum um kg. 10,725, nämlich: Pulvermühle.
Jagdpulver.
kg.
Gewehrpulver.
kg.
31,870 21,195 18,5.80 4,284
Kanonenpulver.
kg.
Sprengpulver.
kg-
Total.
kg.
131,883 4,375 90,290 5,348 54,088 5,645 1,325 25,923 110,300 875 9,675 81,170 114,454 4,475 86,695 19,000 16,343 410,725 Total . .
75,929 ' 34,375 284,078 Die G e s a m m m t e i n n a h m e beträgt . . Fr. 653,178. 49 Die G e s a m m t a u s g a b e beträgt . . ,, 504,670. 65 es ergibt sich somit auf dem Pulverregal
Lavaux Worblaufen Kriens .
Chur . .
ein R e i n g e w i n n von
Fr. 148,507. 84
616 Für zwei Ausgabenrubriken mußten Nachtragskredite nachgesucht werden, nämlich für Rubrik 3 ,, R e p a r a t u r e n und U n t e r h a 11a behufs Erstellung zweier Läuferwerke in der Pulvermühle zu Chur, und für Rubrik 9 ,, I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n t t zum Ankaufe einer neuen Pulverprobe.
Da die Pulverspedition in ausgiebiger Weise per Eisenbahn bewerkstelligt werden konnte, so ergibt sich auf den F r a c h t e n dem Budget gegenüber eine Ersparniß von Fr. 16,241. 63. Auch der Betrag der an das Finanzdepartement zu entrichtenden Z in s e für .die Liegenschaften und das Betriebskapital blieb um Fr 6540. 90 unter dem Ansaze des Voranschlages. Eine Kreditüberschreitung von Fr. 288. 90 ergibt sich auf Rubrik ,,Inventaranschaffungena.
Die Mehrausgabe betrifft aber lediglich Inventarbewegungen zwischen den einzelnen Pulvermühlen und repräsentirt mithin keine effektiven Mehrkosten.
Im Ganzen betrugen die Einnahmen Fr, 66,178. 49 mehr, die Ausgaben Fr. 15,729. 35 weniger, als die Ansaze des Voranschlags.
VI. Münzrerwaltung.
Das Budget hatte für das Berichtjahr zur Prägung vorgesehen : 3 Millionen Zehnrappenstüke im Nennwerth von Fr. 300,000 2 Millionen Fünfrappenstüke im Nennwerth von ,, 100,000 5 Millionen Stük im Nennwerth von Fr. 400,000 Auf dem Wege des Nachtragskredites kamen noch hinzu: l Million Halbfrankenstüke im Nennwerth von ,, 500,000 l Million Zwanzigrappenstüke im Nennwerth von ,, 200,000 7 Millionen Stük im Nennwerth von Fr. 1,100,000 Dieses Quantum wurde vollständig ausgemünzt und erreichte damit die höchste Ziffer seit dem Bestand des Etablissementes.
Die Menge der in Zirkulation befindlichen Silberscheidemünzen beträgt zu Ende des Berichtjahres Fr, 17,500,000 und das konventionsmäßige Maximum von Fr. 18,000,000 wird mit 1882 fertig erstellt sein.
Das zur Fabrikation der ^a-Frankenstüke erforderliche Silber wurde größtentheils in Barren beschafft; eine nicht große Quantität
617 lieferte die eidgenössische Staatskasse in außer Kurs gesezten Silbermünzen und von den in der Münzstätte versuchsweise eingeschmolzenen 5-, 10- und 20-Rappenstüken, welch leztere Operation für unsere Münzstätte, aus Grund unzulänglicher Einrichtungen, keine lohnende Arbeit bilden würde.
Der Preis des Silbers stellte sich etwas billiger als im Vorjähr, es kostete im Monat Mai Fr. 191. 85.
, Juli ,, 189. ii per kg.
, Oktober ,, 191. 75 ·n , November ,, 190. 67 ·n Bei allen Ankäufen, welche das Finanzdepartement selbst besorgt, wurde Konkurrenz eröffnet.
Zusammenstellung der
Verbalprozesse über die von der Bundeskasse zum Einschmelzen abgelieferten Silbermünzen.
Nennwerth der Münzen.
Roh-
M» Nr.
800
/1000
Fr.
1
618
2
Ep.
1,977 --
835
/iooo
Fr.
Ep.
8,224 --
300
/1000
Fein- Normalgewicht. gewicht. gewicht.
Fr.
Ep.
Kilo.
Kilo.
Kilo.
2879
--
64,065
54,065
65,4oo
Gewichtsabgang.
Kilo.
in o/o.
Koste n preis.
Per Kilo fein.
Fr.
Ep.
Total.
Fr.
Ep.
1,335
2,04
193
50
10,461 57
60
35,779 58
29,756 -- 10,084 --
6470 --
227,30= 186,7«
231,550
4,245
1,83
191
31,733 -- 18,308 --
9349
291,370
296,950
5,580
1,87
192 026/io 46,241 15
--
240,806
619 Das ganze in die Münzstätte geflossene Quantum Silber beträgt 3404,50* kg. fein, und der Ankaufspreis einschließlich aller Spesen belauft sich auf Fr. 649,759. 06 = einem Durchschnitt von 'Fr. 190. 85Yio gegenüber Fr. 194. */io im Vorjahr.
Zur Herstellung der Zehn- und Fünfrappenstüke, welche bekanntlich aus 25 °/o Nikel und 75 °/o Kupfer bestehen, bezog die Münzstätte, wie bisher, von auswärts vorgearbeitete Plättchen, die jedoch in Folge des höhern Nikelpreises um Fr. 1. 05 per kg.
theurer zu stehen kamen als im Vorjahr, nämlich zu Fr. 6. 20 statt zu Fr. 5. 15.
Durch den Bundesbeschluß vom 30. April 1881 erlitt das Bundes.gesez vom 7. Mai 1850 eine abermalige Modifikation, indem an Stelle der bisherigen Legirung für das Zwanzigrappenstük, bestehend aus Silber, Kupfer, Nikel und Zink, reiner Nikel mit oder ohne .Zusaz von Kupfer und statt eines Gewichtes von 3 i/.j g. ein solches von 4 g. gewählt wurde.
Nachdem es nämlich einem Industriellen in Westphalen gelungen, den reinen Nikel dehn- und walzbar herzustellen, wurden in hiesiger Münzstätte längere Zeit sorgfältige Probeprägungen mit ·diesem Metall vorgenommen, welche dessen Verwendbarkeit zur Ausmünzung in vollem Maße konstatirten.
Im Berichtjahr wurde eine erste Prägung mit dem für die neuen Fünf- und Zehnrappen verwendeten Aversstempel (weiblicher Kopf) ausgeführt, welche als vollkommen gelungen betrachtet werden darf. Es wird sich empfehlen, die weitere Ausmünzung dieser Greldsorte eine Zeit lang zu sistiren, um zu ermitteln, ob dieselbe, wie die bisherige, einer namhaften Fälschung unterworfen sei.
Die Verwendung des Nikels zu Münzzweken, welche zuerst in der Schweiz zur Ausführung gekommen ist, scheint auch in andern Staaten Anklang finden zu wollen, da uns häufig Exemplare davon ·und Auskunft über Fabrikation verlangt werden.
Prägung von Halbfranken.
Einschmelzung.
Feinsilber aus verschiedenen Legirungen .
Kupfer in obigen enthalten Reines Kupfer a l s Zusaz .
.
.
.
Vorrath verarbeiteter Metalle vom Jahre 1880
.
Kilo 2038,510 ,, 32,870 .
. 373,790 .
,, 685,50i Kilo 3130,671
620
Ausgang.
An die Bundeskasse in neuen Halbfrankenstüken . Kilo 2497,964 Fabrikationsabgang zirka l °/o .
.
.
,, 24,93» Vorrath a u f neue Rechnung .
.
.
.
.
. 607,77?
Kilo 3130,671 Hier ist zu bemerken, daß dieser Fabrikationsabgang das Bruttogewicht darstellt, in welchem sich das Verhältniß des Silbers zum Kupfer wie 2,5 zu l verhält.
Der Abgang auf dieser Prägung erscheint ziemlich bedeutend,, allein es ist nicht außer Acht zu lassen, daß derselbe verhältnißmäßig um so größer wird, je kleiner die Münzsorte und je kleiner das verarbeitete Metallquantum ist.
Ueber den durchschnittlichen Feingehalt, sowie über das Gewicht der neu erstellten Münzen gibt die Zusammenstellung des.
Münzkommissariates, welchem vorschriftsgemäß alle fertigen Münzen vor der Ablieferung an die Bundeskasse zur Kontrole vorgewiesen; wurden, Auskunft.
Das Münzkommissariat erhielt zur Verifikation im Ganzen 71 Münzwerke, davon waren l Schüzenthaler, 10 Halbfranken-, 10 Zwanzigrappen-, 30 Zehnrappen-, 20 Fünfrappenstüke.
Durchschnitt des Feingehaltes und Gewichtes der in der Schweiz im Jahre 1881 geprägten Münzen.
Jahr.
Mittlerer Mittleres Feingehalt. Gewicht per Kilo.
Münzsorte.
Abweichungen : im Feingehalt.
Mehr.
Weniger.
1881
Schüzenthaler (Medaillen) .
0.900,170
1.000,304
0.000,170
--
1881
Halbfrankenstüke . . . .
0.834,957
0.999,184
--
0.000,043
1881
Zwanzigrappenstüke
-^
1.000,543
--
1881
Zehnrappenstüke
. . . .
1.001,340
1881
Fünfrappenstüke
. . . .
0.995,140
. . .
--
im Gewicht.
Mehr.
0.000,304
Weniger.
-- 0.000,816
0.000,543
--
0.001,340 --
0.004,860
621
622
Für die Zwanzig-, Zehn- und Fünfrappen ist der Fabrikationsausweis sehr einfach, da die Arbeiten der Münzstätte bei denselben auf das Rändeln, Sieden und Prägen sich beschränken, welche Operationen so zu sagen keine Gewichtsveränderungen hervorrufen.
Prägung von Zwanzigrappen.
Ankauf der Münzstätte in Zwanzigrappenplättchen Kilo 4008,422 Abgelieferte Zwanzigrappenstüke . Kilo 4002,172 Abgang, zu Proben etc. .
.
. ,, 4,ooo Vorrath auf neue Rechnung .
. ,, 2,250 Kilo 4008,422 Prägung von Fünf- und Zehnrappen.
Vorrath v o n 1880 .
.
.
. Kilo 361,940 Ankauf der Münzstätte in Zehnrappenplättchen . ,, 8929,940 Ankauf der Münzstätte in Fünfrappenplättchen .
.
.
.
. ,, 4000,000 Kilo 13,291,880 Abgelieferte Zehnrappenstüke .
. Kilo 9012,111 Abgelieferte Fünfrappenstüke .
. ,, 3980,559 Abgang auf beiden Prägungen .
" 12,950so Vorrath auf neue Rechnung .
. ,, 286,200 Kilo 13,291,880
Nebenarbeiten.
Der Gesammtbetrag sämmtlicher Nebenarbeiten, [die, beiläufig gesagt, in steter Zunahme begriffen sind, beläuft sich auf die Summe von Fr. 162,649. 35 gegenüber Fr. 4000 des Voranschlages, nämlich: Schüzenthalerprägung Werthzeichenfabrikation Diverse Nebenarbeiten
.
.
.
Fr. 142,066. 10 ,, 11,300. 75 ,, 9,282. 50
Total
Fr. 162,649. 35
623 Die alle zwei Jahre wiederkehrende hauptsächlichste Nebenarbeit bestand in der Prägung von 30,000 Stük Schüzenthalern für das eidgenössische Schüzenfest in Freiburg. Die Prägung derselben hatte keinen störenden Einfluß auf den Gang der übrigen Arbeiten.
Die Schmelzung ergab folgendes Resultat: Eingang.
Barrensilber (Feingewicht) Kupferzusaz
Kilo 921,57?
,, 102,798 Kilo 1024,375
Ausgang.
Fertige Thaler, abgeliefert 30,000 Stük Fabrikationsabgang 6 °/oo .
.
.
Vorrath an 9/io feinem Metall .
.
Kilo 750,228 ,, 4,57o ,, 269,577 Kilo 1024,370
Auf dieser Prägung ergab sich ein erheblicher Reingewinn, welcher zur Hälfte an das Finanzkomite des Schüzenfestes in Freiburg überlassen wurde.
Seit dem Monat April des Berichtjahres wird im ehemaligen Wohngebäude der Münzstätte ein Theil der Postwerthzeichenfabrikation betrieben, wie solches durch die bundesräthliche Verordnung vom 31. März 1880, betreffend die Fabrikation der Werthzeichen der Post- uud Telegraphenverwaltung, vorgeschrieben wird.
Da es bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen Mangel an zureichenden Räumlichkeiten noch nicht möglich war, die gesammte Werthzeichenfabrikation in der Münzstätte unterzubringen, und auch der übernommene Betrieb nicht das ganze Jahr dauerte, so figurili der daherige Fabrikationsertrag einstweilen noch unter den Nebenarbeiten.
Die diversen Nebenarbeiten bestanden, wie früher, in der Prägung von silbernen und bronzenen Medaillen für Vereine, Ausstellungen etc., in Anfertigung von Farbstempeln und Siegeln für die Zollbehörden, neuer Briefmarkenstetnpel für die Postverwaltung etc.
Finanzielles.
Der Betrieb der eidgenössischen Münzstätte ergibt für das Jahr 1881 ein Nettoerträgniß von Fr. 504,412. 41 gegenüber Fr. 257,219.40 des Voranschlages. Dieses Mehrerträgniß resultirt zum größten Theil
624
aus den nachträglich beschlossenen Prägungen der Halbfranken~ und der Zwanzigrappenstüke.
Personelles.
Das Arbeiterpersonal der eidgenössischen Münzstätte mußte ira Berichtjahr, hauptsächlich wegen Uebernahme der Werthzeichenfabrikation, bedeutend vermehrt werden. Bei der Münzfabrikation sind gegenwärtig 12 Arbeiter beschäftigt, bei der Werthzeichenfabrikation 3 Arbeiter und 4 Arbeiterinnen. Total des ArbeiterPersonals 19.
Falsche Münzen.
Fälschungen schweizerischer Münzen wurden von der Direktion nur in nachgemachten Silbermünzen konstatirt. Da dieselben aber sämmtlich gegossen waren und meistens nur aus Zinn und Blei oder Antimon bestehen, so bieten sie hinlängliche Merkmale zum Erkennen dar, und kann deren vereinzeltes Auftreten nicht gefährlich werden.
Das Publikum wurde zu verschiedenen Malen in Zeitungen vor Annahme solcher Münzen gewarnt.
TU. Staatsrechmrag.
1. Einnahmen.
Ertrag der Liegenschaften und angelegten Kapitalien.
A. Liegenschaften.
Ertrag.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Voranschlag.
1881.
40,000. -- 1,000. -- 16,000. -- 1,600. 30,800. --
1879.
Liegenschaften in Thun .
. Fr. 37,074. 74 Schanzenboden . ,, 1,121. 17 Pulvermühlen und Dependenzen . ,, 16,821. -- Liegenschaft in Köniz .
. ,, 1,668. -- Zollgebäude . ,, 29,930. 50 Postgebäude in Winterthur, Bern, Chur, Genf u. Remise in Glovelier ,, 26,000. --
1880.
35,298. 72 1,448. 71 16,821. -- 1,843. 30,973. 90
1881.
44,461. 85 1,193. 12 13,780. 70 1,843. -- 30,141. 06
26,000. --
63,120. --
.48,320. --
Fr. 112,615. 41
112,385. 33
154,539. 73
137,720. --
.
.
Mehr a l s büdgetirt
.
.
.
.
.
.
c
. Fr. 16,819. 73
u n d mehr a l s i m Vorjahr .
.
.
.
.
.
.
. Fr. 42,154. 40 Die Mehreinnahme liegt hauptsächlich im höhern Erträgniß der Liegenschaften in Thun und der nicht büdgetirten erstmaligen 4 °/o -Verzinsung des Postgebäudes in Winterthur im Betrage von Fr. 9000 = einem Kapital von Fr. 225,000.
Die Einnahmen aus den Liegenschaften in Thun rubriziren sich folgendermaßen : 1 . Mieth- und Pachtzinse .
.
.
. F r . 17,092. 6 0 2. Allmendbesaz ,, 8,044. 45 3. Futter und Früchte .
. ' . ,, 15,138. 95 4. Vermehrung des Inventarbestandes . ,, 2,150. -- 5. Verschiedenes .
.
.
.
.' ,, 2,035. 85
625
Fr. 44,461. 85
02 tc
B. Kapitalien.
OS
Ertrag.
1. Bankdepositen Wechsel
Voranschlag.
1879.
. Fr. 161,247. 26 . ,, 80,121. 52
1880.
156,716. 82 294,093. 48
1881.
178,168. 03 322,860. 29
1881.
147,500. -- 242,250. --
Fr. 241,368. 78
450,810. 30
501,028. 32
389,750. --
Mehr als büdgetirt
.
Fr. 111,278. 32
und mehr als im Vorjahr .
.
Fr.
i Ende 1880 .
Büdgetirt waren Zu hoher Anschlag Zu niedriger Anschlag
.
50,218. 02
Bankdepositen.
Werthschriften und Wechsel.
.
.
Fr. 5,226,048. 66 ,, 5,900,000. --
Fr. 8,051,605. 75 ,, 5,700,000. --
.
Fr.
673,951. 34 Fr. 2,351,605. 75
Wie ersichtlich ist, waren die Bankdepositen zu hoch veranschlagt und es ist nur der in den lezten Monaten des Berichtjahres plözlich eingetretenen Diskontoerhöhung zuzuschreiben, daß der Ertrag gleichwohl den Ansaz überschritten hat.
Die Zinse aus den zu Ende 1880 Fr. 6,638,722. 35 betragenden Werthschriften belaufen sich auf Fr. 269,412. 91 oder gleich 4,06 % ; das Wechselportefeuille ergab Fr. 53,447. 38.
C. Zinse von Betriebskapitalien.
Ertrag.
1879.
1. Regiepferdeanstalt 2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
. Fr.
Konstruktionswerkstätte Laboratorium Waffenfabrik .
Pulververwaltung Münzverwaltung Postverwaltung .
.
Telegraphenverwaltung Liegenschafts Verwaltung in Thun
T) T)
VI fi
·n ^ n
,, Fr,.
6,956 . 20 2,338,. 30 24,551. 50 4,359. 80 29,247 . 70 8,627 . 71 103,583. 52 30,571. 92 667 . 42 210,904. 07
1880.
7,150.
1,880.
20,162.
6,217.
28,319.
5,500.
103,583.
30,571.
783.
204,168.
Voranschlag.
1881.
43 10 95 08 35 10 52 92 50 95
1881.
6,989.
1,467.
16,881.
6,011.
23,998.
9,817.
103,239.
45,677.
624.
214,708.
56 75 70 88 40 64 40 32 80 45
.
.
Weniger als büd;getirt .
· Da§jegen mehr a l s i m Vorjahr
.
.
.
Die verzinslichen Betriebskapitalien betrugen zu Ende des Vorjahres
.
7,200.
3,000.
25,000.
5,000.
28,320.
14,000.
104,000.
43,354.
600.
230,474.
-- -- -- -- -- -- -- -- --
-- . Fr. 15,765. 55
. Fr. 10,539. 50
.
Fr. 5,054,559. 89
.
.
Fr. 202,182. 40 wovon die 4 %- Verzinsung die Summe ausmacht von .
es wurden aber abgeliefert ,, 214,708. 45 * folglich mehr .
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
. Fr.
12.526. 05 was hauptsächlich daher rührt, daß die Telegraphen Verwaltung von der irrigen Voraussezung ausging, es liege ihr, ungeachtet der im vorigen Jahr vorgenommenen Inventarabschreibung im Betrage von Fr. 319,551. 71, die Verzinsung dieses Kapitales gleichwohl noch fortwährend ob.
t
t
t
<
627
Ertrag.
A. J u s t i z u. Polizeidepartement.
Justiz-Einnahmen .
.
.
.
Mehr als büdgetirt
.
1879.
1880.
1881.
Fr. 603. 70
238. 50
683. 47
.
.
.
und mehr als im Vorjahr .
B. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t .
Fr.
1. Regiepferdeanstalt _ 2. Konstruktionswerkstätte .
3 . Laboratorium .
.
.
. _ 4 . Waffenfabrik .
.
.
. _ 5 . Munitionsdepot .
.
.
. _ ,, 6. Kavalleriepferde 7. Réglemente , Ordonnanzen und 1 Formulare .
.
.
. ·! ,, 8. Dienstbüchlein .
.
.
.J 9. Blätter des schweiü. Atlasses . ,, 1 0 . Verschiedenes .
.
.
.,,
Voranschlag.
1881.
200. --
.
. Fr. 483. 47
.
.
Fr. 444. 97
30 16 11 83 60 --
179,662.
184,047.
1,505,784.
717,722.
2,982.
486,515.
59 -- 22 15 60 10
149,700.
180,025.
1,382,500.
701,500.
2,500.
541,350.
-- -- -- -- --
1,879. -
3,444. 70
17,509. 20 31,614. 37
18,528. 80 136,707. 97
1,583.
1,239.
16,320.
323.
05 80 40 03
1,200.
1,200.
18,000.
3,000.
-- -- -- -
Fr. 2,742,546. 41
3,157,533. 47
144,601. 28 147,885. 54 973,991. 66 887,653. 96 2,565. 20 534,846. 20
161,933.
196,282.
1,398,552.
749,806.
2,535.
489,742.
3,096,179. 94
2,980,975. --
Mehr als büdgetirt
Fr. 115,204. 94
Dagegen weniger als im Vorjahr
Fr. 61,353. 53
628
D. Regalien und Verwaltungen.
Voranschlag.
Ertrag.
C. Finunz-u.Zolldepartement.
1879.
1880.
604,561. 42 col. Pulververwaltung .
.
. Fr.
540,110. 93 |2. Münzverwaltung ,, 1,859,985. 70 1,268,507. 05 8 3. Halbe Militärpflichtersazsteuer ,, 1,330,542. 55 1,220,000. -- |4. Zollverwaltung . ,, 16,825,859. 94 17,211,482. 60 Fr. 20,556,499. 12 20,304,551. 07 r~ £ Mehr als büdgetirt .
.
.
.
.
f u n d mehr a l s i m Vorjahr .
.
.
.
D. H a n d e l s - u. L a n d w i r t h s c h a f t s d e p a r t e m e n t p- Fabrik- & Handelsmarken u. Patentgebühren -- -- *"* Mehr als büdgetirt F. Post- u. E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t .
1. Postverwaltung .
.
. F r . 14,938,188. 87 15,513,439. -- 2. Telegraphenverwaltung .
. ,, 2,076,492. 53 2,373,546. -- 3 . Eisenbahnwesen .
.
.
-- Fr. 17,014,681. 40 17,886,985. -- Mehr als büdgetirt .
.
u n d mehr a l s i m Vorjahr
.
.
.
.
.
.
.
.
8,810. 50
304,000. -- 91,414. 40
. Fr. 3.810. 50 15,998,837.
2,496,038 51,870.
18,546,745.
08 76 11 95
15,430,000. -- 2,250,000. -- 37,420. -- 17,717,420. --
246,000. -- 50,571. 22
246,000. -- 42,961. --
.
.
5,000. --
.
Fr 7,610 22 Fr. 40,843. 18
629
Mehr a l s büdgetirt .
.
.
Dagegen weniger als im Vorjahr
1881.
49 587,000. -- 85 404,000. -- 1,000,000. 78 17,000,000. -- 12 18,991,000. -- . Fr. 1,572,758. 12 . Fr. 259,207. 05.
. Fr. 829,325. 95 . Fr. 659,760. 95
.
^ Anleihensamortisationsfond .
.
Fr. 500,000. -- Vershiedene Einnahmen u. Vergütungen Fr. 77,598. 32
1881.
653,178.
1,274,083.
1,200,000.
17,436,495.
20,563,758.
Fr.
,,
Regalien und Verwaltungen Anleihensamortisationsfond Verschiedene Einnahmen
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
154,539. 73 715,736. 77
Fr.
870,276. 50 ,, 42,216,177. 98 . fl 246,000. -- ,, 50,571. 22
Voranschlag
Fr. 43,383,025. 70 ,, 40,741,500. --
Mehreinnahmen
Fr.
2,641,525. 70
Vergleichende Uebersicht zwischen dem Budget und der Rechnung.
Büfljretrubrik »
Budgetbestimmung.
Eechnungsresultate.
Mehr Weniger als die Büdgetbestimmung.
Erster Abschnitt.
A. L i e g e n s c h a f t e n .
Mieth- und Pachtzinse
.
. Fr. 137,720. --
B. K a p i t a l i e n .
Fr. 389,750. 1. Angelegte Kapitalien 2. Betriebskapitalien und verzins,, 230,474. -- liche Vorschüsse Fr. 620,224. --
154,539. 73
16,819. 73
501,028. 32
111,278. 32
214,708. 45 715,736. 77
111,278. 32
--
15,765. 55 15,765. 55
630
Rekapitulation der Einnahmen.
Zinse von Liegenschaften ,, ,, Kapitalien
Büdgetbestimmung.
Büdgetrubrik.
Zweiter Abschnitt.
A. J u s t i z - und P o l i z e i departement.
Justizeinnahmen B. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t .
v 1. Regiepferdeanstalt 2. Konstruktionswerkstätte 3. Laboratorium 4. Waffenfabrik .
5. Munitionsdepot .
6. Kavalleriepferde 7. Réglemente, Ordonnanzen und Formulare .
8. Dienstbüchlein .
9. Blätter des Schweiz. Atlasses 10. Verschiedenes .
Fr.
Rechnungsresultate.
200. -
683. 47
149,700.
180,025.
1,382,500.
701,500.
2,500.
541,350.
-- -- -- -- --
179,662.
184,047.
1,505,784.
717,722.
2,982.
486,515.
59 -- 22 15 60 10
1,200.
1,200.
yj 18,000.
n 3^000.
·n Fr. 2,980,975.
-- -- -- -
1,583.
1,239.
16,320.
323.
3,096,179.
05 80 40 03 94
C. F i n a n z - und Z o l l département.
587,000.
1 . Pulververwaltung Fr.
404,000.
2. Münzverwaltung H 3. Halbe Militärpflichtersatzsteuer ft 1,000,000.
4. Zollverwaltung .
T) 17,000,000.
Fr. 18,991,000.
-- -- -- -
653,178.
1,274,083.
1,200,000.
17,436,495.
20,563,758.
49 85 -- 78 12
Fr.
n V)
·n ft T)
·fì
Mehr Weniger als die Büdgetbestimmung.
483. 47 29,962.
4,022.
123,284.
16,222.
482.
--
--
59 -- 22 15 60 --
383. 05 39. 80 -- -- -- -- 174,396. 41
66,178.
870,083.
200,000.
436,495.
1,572,758.
49 85 -- 78 12
--
--
-- -- -- -- -- 54,834.
-- -- -- -- -- 90
-- -- 1,679.
2,676.
59,191.
-- -- 60 97 47
-- -- -- --
-- -- -- --
--
--
OS
co
D. H a n d e l s - und L a n d w i r t h schaftsdepartement.
Fabrik- und Handelsmarken Fr.
5,000. --
E. P o s t - und E i s e n b a h n departement.
1. Postverwaltung .
.
. Fr. 15,430,000. -- 2. Telegraphenverwaltung ·n 2,250,000. -- 3. Eisenbahnwesen 37,420. -- ·n Fr. 17,717,420. -
Weniger Mehr als die Büngetbestimmung.
Kechnungsresultate.
8,810. 50
15,998,837.
2,496,038.
51,870.
18,546,745.
3,810. 50
568,837.
246,038.
14,450.
829,325.
08 76 11 95
08 76 11 95
632
Büdgetbestimmung.
Büdgetrubrik.
--
-- -- -- --
-- -- --
Dritter Abschnitt.
Anleihensamortisationsfoud
Fr.
246,000. --
246,000.
Vierter Abschnitt.
Verschiedene Einnahmen und V e r g ü t u n g e n .
l Bundeskanzlei 2. Bundesgericht .
3. Unvorhergesehenes
35,060.
27,900. -- 14,565.
15.000. -- 944.
61. V) 42,961. -- 50,571.
Fr.
Total Fr. 40,741,500. -- 43,383,025.
.
Ertrag der Mehreinnahmen .
Fr.
T)
89 70 63 22 70 .
7,160. 89 -- -- 434.
883. 63 -- 8,044. 52 434.
2,716,917. 02 75,391.
. Fr. 2,641,525.
.
30 -- 30 32 70
H. Ausgaben.
A. Amortisation und Verzinsung des Anleihens.
Voranschlag und Nachtragskredite.
Ausgaben.
Kapitalrükzahlung, Anleihenszinse, Provisionen und übrige Kosten
1. Nationalrath .
2. Ständerath
,
.
3. ßundesrath
.
4. Bundeskanzlei
.
5. Bundesgericht
.
,
Uebertrag
1879.
Fr. 1,844,878. 56
1880.
1881.
1881.
2,748,891. 32
1,870,582. 82
1,870,990. --
B. Allgemeine Verwaltungskosten.
177,467. 85 Fr. 165,001. 95
238,628. 95
/ i
174,500. -- 51,400. --
/ \ f i
8,500. 6,600. --
·n
7,201. --
13,590. 45
13,465. 70
n
85,500. --
85,500. --
86,453. 40
n
298,871. 77
299,420. 26
298,208. 96
|306,900. -- 1,000. -- \
VI
143,708. 68
146,088. 60
149,800. --
Fr.
700,283. 40
145,642. 94 721,621. 50
Fr. 2,545,161. 96
3,470,512. 82
85,500. -- 953. 40
782,845. 61 . |725,200.
59,953.
\ 2,653,428. 43 | 2,596,190.
59,953.
\
-- 40 -- 40
05 CO CO
1879.
üebertrag Fr. 2,545,161. 96
1880.
3,470,512. 82
1881.
1881.
2,653,428. 43 / 2,596,190. -- \ 59,953. 40
C. Departemente und Verwaltungen.
A. P o l i t i s c h e s D e p a r t e m e n t Fr. 275,256.75
281,053.23
319,141.15 / 1^
287,000.-- 33,500. --
B. D e p a r t e m e n t des I n n e r n .
1. Allgemeine gaben
Departementsaus-
2. Polytechnikum
Fr. 2,174,547. 75 .
,,
2,882,265. 54
4,052,550. 20 / 2,783,673. -- \ 103,421. -- 390,750. -r/ 360,300. -- \ 28,750. --
347,000. --
362,000. --
Fr. 2,521,547. 75
3,244,265. 54
4,443,300. 20
üebertrag Fr. 5,341,966. 46
6,995,831. 59
7,415,869. 78 / 6,027,163. -- l 225,624. 40
f 3,143,973. -- \ 132,171. --
634
Voranschlag und Nachtragskredite.
Ausgaben.
Zur Seite 634--637.
Uebersicht der ausserordentlichen Kredite und ihrer successiven Verwendung.
1878.
RheinKorrektion.
N F III 462 464.
Fr.
870,000 100,000 --
Kredite
970,000
1863.
Rhouekorrektion.
A. S. VII, 578.
. . X, 324.
N. F. Ili, 467.
1867.
Jnragewüsserkorrektiou.
A. S. IX, 93.
Fr.
Bp.
-- 2,640,000
Bp.
--
5,000,000
Ep.
--
300,000 338,000
--
--
--
-- --
3,278,000
--
Fr.
5,000,000
--
Haslethalentsnmpfnng.
Melchaakorrektion.
N. F. Ili, 469.
N. F. IU, 471.
Fr.
400,000 --
400,000
Ep.
-- -- --
Fr.
138,400 --
138,400
Ep.
-- -- --
1873. (6. Febr.)
La CroixStrasse.
A. S. X, 676.
Fr.
96,000 --
96,000
1875. (14. Dez.)
1879.
Erweiterung der St. öotthard- und Schusslinie.
Monte CenereBahn.
N F II 47III, 442; IV, 413.
N. F. V, 1.
Ep.
Fr.
z
6,500,000
--
420,000 70,045 275,000
--
765,045
--
Ep.
--
Fr.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
Fr.
Ep.
1
1 17,147,445
-- )
--
--
17,147,445
-- -- -- --
-- -- -- --_
-- --
-- --
220,000 171,590 177,468 220,000 220,000 645,200 334,700 563,100 638,922 575,078 742,977 772,925 694,362 594,194 655,413 880,522 1,525,698 2,516,154
-- 90 48 90
6,500,000
--
-
Verwendung :
1863 1864 1865 1866 1867 1868 1869 1870 1871 1872 1873 1874 1875 1876 1877 1878 1879 1880 1881
Ep.
--
Total
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
-- -- -- --
,
=
=
-- --
-- --
158,000 170,000 170,000
Totalverwendung
498,000
Kreditrestana .
472,000
--
-- --
220,000 171,590 177,468 220,000 220,000 215,200 151,700 176,100 176,800 258,000 242,977 202,925 143,000 124,739 126,000 85,000 85,000 81,000 3,077,500 200,500
_
_
_ --
i -- --
90 -- 10
-- --
430,000 183,000 387,000 462,122 317,078 500,000 500,000 481,362 399,455 459,413 153,498 165,698 54,437
-- 90 48
--
-- -- --
-- --
__ -- --
-- -- -- -- --
=
--
=
--
--
-- --
-- --
-- --
98 96 23 91 65 15
40,000
4,493,068
26
40,000
506,931
74
360,000
-- -- -- -- -- -- -- --
-- -- -- -- -- -- -- -- --
--
--
70,000
--
--
68,400
--
--
-- -- --
z -- --
-- --TM
-- --
--
---- -- -- --
65,672
28
-- 70,000 70,000 70,000 70,000 70,000 70,000 70,045
65,672
28
490,045
--
3,414,023
88
12,148,309
42
30,327
72
275,000
--
3,085,976
12
4,999,135
58
--
35,000 35,000
-- -- -- -- -- --
-- -- --
--
414,023 1,000,000 2,000,000
88
98 96 33 79 65 43
Voranschlag und Nachtragskredite.
Ausgaben.
1879.
üebertrag C. J u s t i z - und P o l i z e i departement .
. Fr.
D. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t .
1. Allgemeine Militärausgaben 2. Regiepferdeanstalt
Fr. 5,341,966. 46
43,603. 73
1880.
6,995,831. 59
36,354. 55
Fr. 12,943,674. 36 11,736,070. 80
.
.
,,
163,114. 82
159,427. 74
3. Konstruktionswerkstätte 4. Laboratorium
.
.
,, fl
148,835. 54 969,722. 38
192,531. 71 1,318,758. 58
5. Waftenfabrik
.
,,
874,299. 82
744,709. 32
.
.
Fr. 15,099,646. 92 14,151,498. 15
1881.
1881.
7,415,869. 78 / 6,027,163. -- \ 225,624. 40 42,505. 21 / \
12,453,183. 27 159,216. 66
45,000. -- 3,000. -
f 12,991,740. -- \ 49,184. 40 f t
157,900. -- 6,700. -
182,072. -- 1,431,906. 90 i l
179,975. -- 1,382,500. -- 174,580. --
715,649. 28
697,550. --
14,942,028. 11" f 15,409,665.
,409,665. -- 230,464. 40
Üebertrag Fr. 20,485,217. 11 21,183,684. 29 22,400,403. 10
f 21,481,828. -- ^ \ 459,088. 80 g>
Voranschlag ttnd Nachtragskredite.
Ausgaben.
1879.
g
Fr. 20,485,217. 11
1880.
21,183,684. 29
1881.
1881.
22,400,403. 10
i(21,481,828. -- }( 459,088. 80
·
E. F i n a n z - u. Z o l l d e p a r t e m eìnt nt 1. Fiuanzbüreau 2. Kontrolebüreau 3. Staatskasse 4. Liegenschaften
27,125. 99 24,751. 90 18,200.
393,564. 50
.
Fr.
156,744. 97
906,340. 91
5. Pulververwaltung
.
,,.
461,320. 01
465,585. 43
504,670. 65
6. Münzverwaltung
.
,,
1,859,985. 70
1,268,507. 05
1,274,083. 85
7. Beitrag an den Invalidenfondd 8 Banknotenkontrole 9. Zollverwaltung .
.
» ·n ,,
-- -- 1,463,560. 73
-- -- 1,504,537. 78
100,000.
1,665. -- -- 1,539,256. 73
Fr.
3,941,611. 41
4,144,971. 17
3,883,318. 62
Fr. 24,426,828. 52
25,328.655. 46
ig
if 1
28,700.
1070.
28,100.
18,200.
206,545.
179,716.
492,000.
28,400.
404,000.
536,200.
100,000.
12,000.
J 1,608,000.
11,500.
Ì I 2,885,545.
i 768,886.
-- -- -- -- -- 40 -- -- -- -- -- -- -- -- 40
26,283,721. 72 1 24,367,373. -- Ì 1,227,975, 20
gs oi
Voranschlag und Nachtragskredite.
Ausgaben.
1879.
1880.
1881.
1881.
Uebertrag Fr. 24,426,828. 52 25,328,655. 46 26,283,721. 72 / 24,367,373. -- | 1,227,975. 20 F. H a n d e l s - und L a n d w ir t h schaftsdépartement . Fr.
193,585. 07
227,857. 77
326,748. 59 ( \
298,850. -- 84,485. 95
G. Post- und E i s e n b a h n departement.
1. Postverwaltung .
.
. Fr. 13,146,605. 55 13,501,574. 66 13,964,554. 47 f 14,201,000. -- \ 165,000. -- 2. Telegraphenverwaltung . ,, 1,631,571. 91 1,812,906. 65 1,963,666. 44 ] 1,901,354. -- } 191,500. -- 3. Eisenbahnwesen . ,, 118,896. 45 161,014. 65 170,469. 65 J 176,038. -- | 5,000. -- Fr. 14,897,073. 91 15,475,495. 96 16,098,690. 56 /16,278,392. -- \ 361,500. -- H. U n v o r h e r g e s e h e n e s .
Fr.
7,787. 03
6,218. 42
8,332. 30
10,885. -- 637
Total Fr, 39,525,274. 53 41,038,227. 61 42.717,493. 17 f 40,955,500. -- | 1,673,961. 15
o>
O3 CC
Gesammt- Rekapitulation.
Verwendung.
Ausgaben.
Mehr.
Fr.
,,
1,870,582. 82 Amortisation und Verzinsung des Anleihens 782,845. 61 Allgemeine Verwaltungskosten
,, 40,055,732. 44 ,,
Departements und Verwaltungen .
8,332. 3 0 Unvorhergesehenes
.
.
.
Fr.
Fr.
n
93,299. 69
n
Fr.
Fr. 42,717,493. 17
Weniger.
--
B
V>
.
-
93,299. 69
Die Mehreinnahmen betragen Die Mehrausgaben ,,
,,
407. 18 2,307. 79
D
-- -- 2,552. 70
Fr.
5,267. 67
Fr. 2,641,525 70 ,,
88,032. 02
Fr. 2,553,493. 68 Budget-Defizit Betrag der Nachtragskredite
Fr.
214.000 --
,, 1,673,961. 15 ,, 1,887,961. 53
Bleibt Einnahmenüberschuß
Fr.
665,532. 53
l
Zur Seite 638.
Rechnungs-Abschluss auf 3l. Dezember 1881.
Hauptbuch 1 Fol.
1
Soll.
Haben.
Yerwaltungs-
_au 3
General-
-u r--î
Ffetto-Ergetonisse-
g-ta
-*» O
Rechinung.
24 42 42 43 43 44 45 46 47
Erweiterung der Schußlinie in Thun, Nationalrath Ständerath .
.
.
.
.
Bundesrath .
.
.
.
.
Bundesgericht .
.
.
.
Bundeskanzlei Politisches Departement .
.
Departement d e s Innern .
.
Polytechnikum .
.
.
.
48 49 50
Justiz- u n d Polizeidepartement Militärdepartement Militärverwaltung
38 39
Hievon werden abgezogen : Kavalleriepferde, Nettoertrag Fr. 486,515. 10 Verschiedene Militäreinnahmen ,, 19,466.28
51 52 53 54 71 37 37
Finanzdepartement Handels- u n d Landwirthschaftsdepartement .
.
.
.
.
Eisenbahnwesen .
.
.
.
.
« « * · · Unvorhergesehenes .
.
· · · · · · · Anleihen von 1880, Amortisation und Verzinsung Staats vermögen, Vorschlag der Verwaltungsrechnung ,, ,, Generalrechnung .
.
.
.
f l
.
Nettoausga.ben .
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
F r . 4,052,550. 2 0 ,, 390,750. --
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
Fr.
27,393. 50 ,, 12,425,789. 77
Fr.
Ep.
70,045 238,628 13,465 86,453 146,088 298,208 319,141
-- 95 70 40 60 96 15
4,443,300 42,505
Rp.
20 21
Fr. 12,453,183. 27
qq
1i I.Ï/T: 1 947 201 1 «ÄiVJ476,540 326,748 170,469 7,972 1,870,582 665,532
89 72 59 65, 67 82 53 (JiJ
909,910
21,122,886
04
Rechiiimg.
e3
Fr.
909,910
57
57
General-
üVetto-Ergebnisse.
W
1
crrit; c\a t
Verwaltungsl
Fr.
69 69 2 3 4 5 6
Allmendverwaltung in Thun, Bodenertrag ,, v.
n Zins des Betriebskapitals .
Festungswerke, Bodenertrag .
.
.
.
.
.
.
.
Pulvermühlen, Zinsertrag und Neubauten Liegenschaft i n Köniz, Zinsertrag .
.
.
.
.
.
.
Zollgebäude, Zinsertrag u n d Neubauten .
.
.
.
.
Postgebäude, Zinsertrag und Ankauf des Postgebäudes in Winter-
11 12 60 13 13 14 14 15 15 16 16 17 18 18 19 21 21 22 22 23 27 31 40 41 71 1 1 9
tViin63,120 Angelegte Kapitalien, Bankdepositen, Ertrag .
.
178,168 Werthschriften, Ertrag .
.
.
.
.
.
.
.
269,412 53,447 Wechselportefeuille, Diskontoertrag Regiepferdeanstalt, Nettoeinnahmen .
.
.
.
.
.
20,445 6,989 ,.
Zins d e s Betriebskapitals .
.
.
.
1,975 Konstruktionswerkstätte, Nettoeinnahmen .
.
.
.
.
1,467 ,, Zins des Betriebskapitals Munitionsfabrik, Nettoeinnahmen .
.
.
.
.
.
.
73,877.
16,881 ,, Zins d e s Betriebskapitals .
.
.
.
.
2,072 Waffenfabrik, Nettoeinnahmen .
.
.
.
.
.
.
6,011 ,, Zins d e s Betriebskapitals .
.
.
.
.
2,982 Munitionsdepot, Nettoeinnahmen .
.
.
.
.
.
.
148,507 Puhrerverwaltung Nettoeinnahmen .
.
.
.
.
.
23,998 ,, Zins d e s Betriebskapitals .
.
.
.
.
9,817 Münzverwaltung, Zins d e s Betriebskapitals .
.
.
.
.
2,034,282 Post Verwaltung, Nettoeinnahmen .
.
.
.
.
.
.
103,239 ,, Zins d e s Betriebskapitals .
.
.
.
.
532,372 Tele graphenyerwaltung, Nettoeinnahmen .
.
.
.
.
45,677 ,, Zins d e s Betriebskapitals .
.
.
.
1,200,000 Mili -ärpflichtersazsteuer, Ertrag .
.
.
.
.
.
.
-- Inve ntarrechnung, Zuwachs .
.
.
.
.
.
.
.
246,000 Am< rtisationsfond, Saldoeinnahmen . . . . . . .
15,897,239 .
.
.
.
.
.
Zoll Verwaltung, Nettoeinnahmen .
111,575 Veri chiedene Einnahmen .
.
.
.
.
.
.
.
Anli îihen von 1880, Verminderung der Passivschuld -- Lieg enschaften-in Thun, Neubauten und Landerwerbung -- -- .
.
.
.
.
Wa ïenplaz i n Frauenfeld, Erwerbung .
MM itionsmagazine, Erbauung eines zweiten Magazins in Freiburg --
25,740 624 1,193 13,780 1,843 30,141
21,122,886
Ep.
Fr.
Rp.
18 80 12 70
16,465
32
06
11,525
50
165,186
55
03 91 38 93 56 75 32 70 87 88 60 84 40 64 61 40 32 32 -- -- 05 67 -- -- -- --
32,928
91
475,500 115,695 60,775 31,833
-- 04 60 65
04
909,910
57
Vergleichung zwischen den Krediten und den Ausgaben.
Büdget-
Budget-Rubrik.
Nachtrags-
Total-
Rechnung«Resultate.
KreditfoewilligTmg-.
Fr.
Ep.
Fr.
Ep.
Fr.
Ep.
Fr.
Rp.
1,870,990
1,870,582
82
225,900 15,100 86,453
238,628 13,465 86,453
95 70 40
105,181 193,027 146,088
08 60
782,845
61
IVEehr
Zur Seite 638.
|| "Weniarei*
als die Kreditbewilligung.
Fr.
Ep.
Fr.
Ep.
I. Abschnitt.
Amortisation und Verzinsung des Anleihens . . .
1,870,990
407
18
1,634
30
8,318 1,372 3,711
12 92 40
15,036
74
II. Abschnitt.
Allgemeine Verwaltungskosten.
A. Nationalrath B. Stäuderath C. Bundesrath D. Bundeskanzlei: 1) Personal 2) Material E. Bundesgericht
l l
174,500 8,500 85,500
51,400 6.600 953
113,500 193,400 149J800
1,000
725,200
59,953
A. Politisches Departement. . | 287,000
33,500
320,500
319,141
15
1,358
85
B. Departement des Innern.
1. Kanzlei (Allgemeine Ausgaben) | 68,250 (besondere Ausgaben! l 110,200 II. Statistisches Bureau . T . . '.I 60ÌOOO III. Bauwesen | 2,545,223 IV. Polytechnikum | 360,300
6,500 10,000 3,600 83,321 28,750
74,750 120,200 63,600 2,628,544 389,050
63,400 116,822 62,602 3,809,725 390,750
56
11,349 3,378 997
44
3,143,973
132,171
3,276,144
4,443,300
20
15,725
04
45,000
3,000
48,000
42,505
21
5,494
79
6,072,163
228,624
7,458,374
99
38,022
60
l l |
40
40
113,500 194,400 149,800 40
785,153
40
12,728
12,728
95
95
III. .AJbsclinitt.
C. Justiz- und Polizeidepartement ·
40 24 U, 181,181 24 1,700
1,182,881
24
60
*) Weitere Quoten für die Gotthardbahn Fr. 1,500,000.
Uebertrag
40
6,300,787
40
1,195,610
19
BudgetBudget-Rubrik.
Total-
6,072,163
Bp.
TWTehr
RechnungsResnltate.
Kjreditnbewillig'vmg'.
Fr.
Uebertrag
Nachtrags-
Fr.
Ep.
Fr.
Rp.
228,624
40
6,300,787
40
Fr.
als die Kreditbewilligung.
Fr.
Rp.
7,458,374 99
Rp.
1,195,610 19
Fr.
Rp.
38,022
60
1,806 585,934 5,383
50 63 U
125,173
10
718,297
57
2,644 3,348
01 10
15,729
35
D. Militärdepartement.
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Sekretariat Verwaltung Regiepferdeanstalt Konstruktionswerkstätte . . .
Laboratorium · .
Waffenfabrik
29,200 12,962,540 157,900 179,975 1,382,500 697,550
49,184 6,700 174,580
15,409,665
230,464
28,700 28,100 18,200 206,545 492,000 404,000 100,000
1,070
29,200 27,393 40 13,011,724 40 12,425,789 159,216 164,600 179,975 182,0V l,431,iJ06 1,557,080 715,649 697,550
50 77 66 90 28
18,099
28
40 15,640,129 40 14,942,028
11
20,196
28
29,770 28,100 18,200 386,261 40 520,400 940,200 100,000 12,000
27,125 24,751 18,200 393,564 504,670 1,274,083 100,000 1,665
99 90
2,034,931 40
2,344,061
89
2,097
E. Finanz- und Zolldepartement.
Finanzvenvaltung.
I. Finanzbüreau II. Kontrolbüreau III. Staatskasse IV. Liegenschaften V . Pulververwaltung . . . .
VI. Münzverwaltung VII. Beitrag an den Invalidenfond Banknotenkontrole
I.
II.
Hl.
IV.
V.
VI.
179,716 28,400 536,200
40
12,000 1,277,545
757,386
885,000 14,000 154,000 10,000 440,000 105,000
11,500
896,500 14,000 154,000 10,000 440,000 105,000
858,737 6,235 134,988 9,901 428,581 100,812
1,608,000
11,500
1,619,500
1,539,256
Uebertrag 24,367,373
1,227,975
Zollverwaltung.
Gehalte Reisekosten und Expertisen .
Büreaukosten Mobilien und Gerätschaften .
Grenzschuz Verschiedenes ·
1 Wenige Fr. 1551. 33 entfallen auf den Waffenplaz Frauenfeld und der Rest auf das Postgebäude in Winterthur, auf welchem Kapitalverhaftungen waren, die theilweise erst gegen Jahresschluß abgelöst werden konnten.
2 Ausgeglichen durch Mehreinnahmen.
40
50 65 85
1
7,303
10
3
333,883
85 10,335 32,056
46
67 20 48 56 17 65
37,762 7,764 19,011 98 11,418 4,187
33 80 52 44 83 35
73
80,243
27
868,619
90
20 25,595,348 20 26,283,721 72
341',186
1,556,993
95
42
Nachtrags-
Büdget-
Budget-Rubrik.
KechnungsResultate.
Kre d.itbewillig-1an.g.
Uebertrag
F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.
Fr.
Kp.
24,367,373
Fr.
1,227,975
31 500
i
Total-
II. Handels- und Gewerbewesen, Kommissionen , Expertisen, Reisen etc. .
UMS Ausstellungen . . . .
III. Maß und Gewicht . . .
IV. Fabrikwesen V. Schuz des gewerblichen, litterarischen und künstlerischen Eigenthums V I . Landwirtschaft . . . .
VII. Forstwesen VIII. Jagd und Fischerei . . .
IX. Verschiedenes
G. Post- und Eisenbahndepartement.
Postverwaltung.
I. Gehalte und Vergütungen .
II. Kommissäre und Reisekosten III. Büreaukosten IV. Dienstkleidung V . Lokalmiethzinse . . . .
VI. Mobiliar u. Büreaugeräthschaften VII. Fahrwesenmaterial VIII. Transportkosten . . . .
IX. Werthzeichenfabrikation X. Vergütungen für körperliche Verlezungen von Personen .
XL Vergütungen fürVerluste, Beschädigungen u. Verspätung von Fahrpoststüken . .
XII. Wechselkursdifferenz . . .
XIII. Ausrichtung von Entschädigungen bei Unfällen des führenden Postpersonals . .
XIV. Verzinsung d. Betriebsmaterials XV. Verminderung ,, XVI. Porti, Rechnungsdifferen/en u n d Provisionen . . . .
XVII. Prozesse, Expertisen .
XVIII. Versicheruns;O des Mobiliars,' Unvorhergesehenes . .
8,500 30,000 '~
iA »rt"J 4.00 V
U v jUV/w
fif. fjoo
~
13,747 10v,vvv 000 -L
24,650 5,000 298,850
-- --
--
84,485
7,581,000 -- 30,000 -- 353,000 -- 147,000 530,000 104,000 -- 450,000 4,495,000 -- 200,000
30,000 1,000 8,000 104,000 135,000 6,200 5,500
Kp.
42
32 300
32,517 04
217
04
26 300 44/738 95 8,500 30,000
27,094 35 33,170 10 8,322 85 23,663 15
794
35
95
·
3,000 118J100
10,000
Fr.
1,556,993
1 3 ftflO lO,Ovv
44,738
--
-- -- .
-- -- 165,000 1,477,461
-- 95
-- l
51 80 13 25 64 42 59 63 70
10,000
--
9,912
10
30,000 1,000
_,,.
--
-- -- --
--
4,395 128,235 11 43,013 11 21,669 53 4,668 35 326,748 ~59~ 7,508,507 27,507 322,180 134,368 505,989 117,390 420,115 4,615,970 149,361
-- -- -- --
--.
_-.
4 400 131*847 75 600 24^650 5,000 383,335
7,581,000 30,000 353,000 147,000 530,000 119,000 450,000 4,645,000 200,000
15,000
--
-- 11,300 -- 14,201,000 -- Uebertrag 38,867,223 --
-- -- --
--
--
-- 95
-- --
150,000
als die Eredi tbewilligung.
Fr.
Fr.
Kp.
Kp.
Kp.
20 25,595,348 20 26,283,721 72
ftOO OV/v
12 500 J.Ä. iJ\J\J
"Weniger
Mehr
-- --
15,228 58 169 48
8,000 -- 104,000 135,000
8,000 103,239 6,679
_ --
4,921 4,482
-- 40 92
50 50 -- '·i 10,529 32 -- 11,300 -- -- 14,366,000 -- 13,964,554 47 15 40,344,684 15 40,575,024 78 6,200 5,500
Fr.
868,619
Kp.
90
11,568 177 6,336 7
85 15 85
5 3,611 32,586 2,980 331 57,598
-- 89 89 47 65 75
72,492 2,492 30,819 12,631 24,010 1,609 29,884 29,029 50,638
49 20 87 75 36 58 41 37 30
O r?
87
t\f\ 90
_--
14,771 830
to 52
--
--
-- --
-- -- -- 1,011
-- -- -- -- -- -- --
-- -- -- 39 -- -- -- -- -- --- ·
-
-- -- -- -- --
--
-- -- 1,558,004
"~~
--
760 128,320
60 08
--
1,278 1,017
50 50
770 401,445
68 53
1,327,664
18
-- --
42
-- -- 81
Budget-
Nachtrags-
Total-
RechnungsResultate.
Budget-Rubrik.
Fr.
Uebertrag
38,867,223
Rp.
Fr.
1,477,461
ßp.
Fr.
Rp.
Fr.
15 40,344,684 15 40,575,024
Mehr als die Kreditbewilliguug.
Rp.
Fr.
Rp.
Fr.
Rp.
78
1,558,004
81
1,327,664
18
25,921 1,114 15,575
99 93 05
86,851 531 5
22 36 11
1,525
50
131,525
16
Telegraphenverwaltung.
!.. Gehalte und Vergütungen .
H. Expertisen und Reisekosten .
III. Büreaukosten IV. Gebäulichkeiten V. Bau und Unterhalt der Linien VI. Apparate VII. Biireaugeräthschaften . . .
Vu!. Verzinsung des Inventars .
IX. Verschiedenes
1,390,000 20,000 95,000 100,000 185,000 50,000 4,000 43,354 14,000 1,901,354
90,000 100,000 1,500
191,500
01 07 95 28 78 64 89 32 50
1,390,000 20,000 95,000 100,000 275,000 150,000 5,500 43,354 14,000
1,364,078 18,885 79,424 100,014 188,148 149,468 5,494 45,677 12,474
2,092,854
1,963,666 44
14
2,323 2,337
28
32 60
Eisenbahnwesen.
I.
II.
HI.
IV.
V.
Kanzlei Administratives Inspektorat Technisches Inspektorat .
Aushilfe und Kopiaturen .
Reiseentschädigungen und Expertisen VI. Büreaukosten VII. Gotthardinspektion . . .
.
.
.
20,500 19,700 43,500 2,000
.
13,400 22,800 54,138 176,038
20,500 19,700 43,500 2,000
20,500 19,700 42,375 2,557
5,000
13,400 27,800 54,138
12,452 25 23,950 30 48,935 10
5,000
181,038
170,469
1,125 557
65
557
947 3,849 5,202
75 70 90
11,125
35
2,552
70
1,472,867
39
I"V« .A/bsclmltt.
Unvorhergesehenes . . . .
10,885 Total 40,955,500
10,885 1,673,961
15 42,629,461
8,332 30 17
1,560,899 1,472,867
41 39
Mehr
88,032
02
15 42,717,493
Zur Seite 639.
1.
Waffenplaz in Frauenfeld.
Waffenplaz in Thun.
a. Produktive Liegenschaften.
Liegenschaften.
Liegenschaft
Schanzenboden.
Rp.
Fr.
Rp.
1,196,533
-- 60,775
-- 60
47,200
105,222
88 07
1,301,755
95
60,775
60
47,200
1,458,222
36
113,200 8 82,975
--
. . . .
174,000
--
j Bundesrathhaus nebst zudienendem 1 Bauplaz
1,050,000
. . . .
Ankäufe und Neubauten
!
Fr.
--
Zollgebäude.
in
Postgebäude.
Total.
Köniz.
o
Fr.
Stand z u Ende 1880
Pulvermühlen.
Rp.
Fr.
Rp.
Fr.
--
344,517
40,000
16,465
70 32
360,983
02
40,000
-- --
--
Rp.
-- -- --
Rp.
Fr.
Rp.
Fr.
Rp.
1,223,633
5,525
37 50
165,186
60 55
3,603,536 353,175
55 04
757,176
87
1,388,820
15
3,956,711
59
Fr.
751,651 1
b. Unproduktive Liegenschaften.
\Vaffenplaz in Thun Zeughäuser in Luzern und Rapperschwyl Munitionsmagazine Sternwarte i n Zürich
2
--C
Total der Liegenschaften 1
2 3
Zuwachs: Zollhäuser in Roggenburg, La Rasse und Châtelard Abgang: Verkauf d e s Zollhauses i n Magadino .
.
.
Zuwachs: ' Rohgeschoß- und Zünderdepot Fr. 10,472. 97.
Zweites Magazin in Freiburg ,, 31,833". 65.
.
.
.
.
.
.
. Fr. 33,025. 50 .
. 27,500. -- Fr.
5,525. 50
2,878,397
36
6,835,108
95
639
Staatsvermögfen.
1. Liegenschaften.
Fr. 6,835,108. 95 (siehe nebenstehende Tabelle).
2. Kapitalien.
a. B a n k d e p o s i l e n .
Stand derselben zu Ende des Vorjahres bei 26 Anstalten Neue Anwendungen Total Rükbezüge Stand der Depositen zu Ende 1881
.
Fr. 5,226,048. 66 ,, 2,977,563. 31 Fr. 8,203,611. 97 ,, 3,338,954. 90
. Fr. 4,864,657. 07
Unter den Bankdepositen erscheint eine restanzliche Forderung an der Liquidation der Walliserbank im Betrage von Fr. 71,092. 17, deren Werth von einem z. Z. noch schwebenden Prozesse abhängt.
b. W e r t h S c h r i f t e n : Stand derselben zu Ende 1880 nach dem Kurswerth Fr. 6,638,722. 35 Stand derselben zu Ende 1881 nach dem Kurswerth ,, 6,363,054. 16 Verminderung Fr.
275,668. 19
Die Herabsezung des Kurses der Werthschriften beträgt im Ganzen Fr. 30,593. 87, wovon Fr. 19,120. 69 auf die Titel der ehemaligen Walliserbank entfallen, deren Liquidation äußerst langsam von Statten geht.
640
Inventar der eidgenössischen Werthschriften per 31. Dezember 1881.
Werthschriften.
Jahr.
Inventar auf Kurs auf Kursschäzung auf 31. Dezember 1881. 31. Dez. 31. Dezember 1881.
Nominalwerth.
Kurswerth.
1881.
°/o
Fr.
1. Eidgenössische Obligationen 2. Zürcher Staatsobligationen 3.
,, ,, 4. Berner Staatsobligationen 5. ,, ,,
.
.
.
.
.
.
6.
.
.
.
,,
,,
7. Luzerner Staatsobligationen 8, Freiburger Staatsobligationen .
9. Solothurner Staatsobligationen 10. Baselstadt-Staatsobligationen .
U.
,, ,, .
.
12. Appenzell A.-Rh.-Staatsobligationen .
13. St. Galler Staatsobligationen .
14.
,, .
.
15. Aargauer Staatsobligationen .
.
.
Uebertrag
1880 1874 1873/79 1877/80 1861 1880 1870 1879 1879 1875 1880 1876 1880 1880/81 1879
4
1,686,000
180,000 220,000 4 Va 104,000 4 Va 4 98,500 1,500,000 4 50,000 4V 103,000 4+1 4 250,000 26,500 43/4 498,000 4 70,000 4 '/B 217,000 4 /4 4 83,000 150,000 4 /2 43/4
2
l
l
5,236,000
Ep.
-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --
100 V2
102 101 101 98 Va 98 Va
101 103 99 102 Va
100 101 100 -99 Va
101
Fr.
Ep.
1,694,430 183,600 222,200 105,040 97,022 1,477,500 50,500 106,090 247,500 27,162 498,000 70,700 217,000 82,585 151,500
-- -- ._.
--
-- -- 50 -- -- -- -- --
5,230,830
--
50 -- --
Werthschriften.
Uebertrag Thurgauische Staatsobligationen Tessiner Staatsobligationen Waadtländer Staatsobligationen Walliser Staatsobligationen ,, Schuldbriefe Neuenburger Staatsobligationen Kantonalbank Bern, Kassascheine .
Basellandschaftliche Kantonalbank - Obligationen .
.
.
.
.
.
24. Thurgauische Kantonalbank - Obligationen 25. Bernische Hypothekarkasse, Kassascheine 26. Hypothekarkasse Solothurn , Obligationen 27. Bernische Jurabahngesellschaft , Obligationen .
.
.
.
.
.
.
28. Titel aus der Liquidation der Walliser Kantonalbank .
.
.
.
.
2 9 . Diverse Titel, kleinere .
.
.
.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
Jahr.
1864 1879 1879 1876 1879 1877 1880
1880 1880 1881 1880 1881
%
Inventar auf Kurs auf KurssehäzuDg auf 31. Dezember 1881 31. Dez. 31. Dezember 1881.
Nominalwerth.
1881.
Kurswerth.
Fr.
Kp.
5,236,000 5,000 200,000 59,000 18,500 128,000 10,000 5,000
-- -- -- -- --.
-- -- -- --
4V4
30,000 60,000 121,800 284,000
4
4»/2
4 4 5 4 4 Va 4 4'/4 4V4
4V4
Fr.
101
99 100 102 98 101 100
5,230,830 5,050 198,000 59,000 18,870 125,440 10,100 5,000
Rp.
-- -- -- -- -- -- -- -- --
-- --
100 Va 100 Va 100 100
30,150 60.300 121,800 284,000
164,000
--
97
159,080
109,868 500
33 --
50 100
54,934 500
-- 16 --
6,431,668
33
6,363,054
16
-- -- --
64J
642
c. W e c h s e l - P o r t e f e u i l l e .
Stand der Wechsel auf den |1. Januar 1881 (88 Stük} Fr. 1,412,883. 40 Eingang im Jahr 1881 (415 Stilk) .
. ,, 7,951,247. 85 Total Fr. 9,364,131. 25 Ausgang (409 Stük) . Fr. 7,386,160. 73 Bestand am 1. Januar 1882 (94 Stük) . ,, 2,031,417. 90 ,, 9,417,578. 63 Der Weehselertrag von
Fr.
53,447. 38
findet sich hievor unter den Zinsen aus angelegten Kapitalien verrechnet.
3. Verzinsliche Betriebskapitalien.
Stand derselben zu Ende 1880 ,, ,, ,, 1881
.
.
.
.
. Fr. 5,054,559. 89 . ,, 5,042,893. 56
Verminderung Fr.
11,666. 33
Für Näheres wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen.
Ver;zinsliehe Betriebskapitalien.
Fr. 5,0541,559. 89
Dieselben betrugen zu Ende 188iO Abgang
.
.
.
.
.
* U1,666. 33 Fr. 5,042,893. 56
.
Stand zu Ende 1881 Ueber diese Summe lassen wir nachstehende Uebersicht folgen : Betri ebsmaterial und Mobiliar.
Fr.
Rp.
170,489 30
Waarenvorräthe.
Guthaben und Ausstände.
Fr.
Rp.
-- -- _ _
Baarschaft.
Total.
40,540 30
Fr.
Rp.
10,624 49 34,714 41
90,431 94
256,663 73
4. Waffenfabrik 5. Liegenschaftsverwaltung
69,370 95
84,933 78 11,820 --
3,112 98 _ --
-- 3,759 69
6. Pulver Verwaltung
71,405 03
86,919 80
3,290 76
449,467 67
7. Münzverwaltung
66,900 31
287,852 08 297,772 94
9,977 92
374,651 17
1. Regieanstalt
2. Konstruktionswerkstätte 3. Laboratorium
8. Postverwaltung 9. Telegraphen Verwaltung
3,560 --
.
--
--
Fr.
Rp.
-- --
-- --
--
2,551,081 55
23,223 49
--
--
--
601,145 44
263,302 67
--
--
--
3,664,924 82
1,270,907 59
90,032 78
--
-- 17,028 37
Fr.
Rp.
181,113 79 75,254 71 347,095 67 157,417 71 19,139 69
2,574,305 04 864,448 11 5,042,893 56
*W
644
4. Unverzinsliche Vorschlisse.
a. K r i e g s r e s e r v e.
Unverändert
Fr. 1,000,000. -- b. M ü n z g e w ö l b e.
Fr.
Stand zu Ende 1880 ,, ,, ,, 1881
·n
Vermehrung
Fr.
135,250.
614,000.
478,750. --
c. M i l i t ä r p f l i c h t e r s a z-s t e u e r.
Der Eingang betrug im Berichtjahr .
. Fr. 1,489,942. 24 wovon der Vortrag pro 1880 im Betrage von ,, 505,230. 53 in Abzug zu bringen ist, verbleiben An Rükständen pro 1881 und noch von frühern Jahren her zu liquidirenden Beträgen verbleibt eine Summe von Fr. 379,500, worunter sich namentlich die von Neuenburg beanstandete Steuer für die Jahre 1876 und 1877 von beiläufig Fr. 120,000 befindet. Mit Rüksicht auf die alljährlich vorzunehmenden Abschreibungen werden von obiger Summe nur in Rechnung gestellt .
.
.
.
.
.
Fr.
984,711. 71
215,288. 29
und hiernach der Steuerertrag pro 1881 auf . Fr. 1,200,000. -- festgesezt.
d. M u n i t i o n s d e p o t .
Stand des Vorrathes zu Ende 1880
Fr.
,,
112,358. 68 227,379. 21
Fr.
115,020. 53
e, F o u r r a g e v o r r ä t h e.
Fr.
.Stand des Vorrathes zu Ende 1880 , .
,, , 1881 Vermehrung Fr.
201,878. 34 272,973. 90
·n
11
n
11
v,
1881
Vermehrung
71,095. 56
645 f. Holzvorräthe der K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e .
Stand des Vorrathes zu Ende 1880 .
. Fr.
43,720. 09 ,, ,, ,, ,, ,, 1881 .
. ,, 43,720. 09 Unverändert.
g. W a f f e n b e s t a n d t h e i l e der eidg. W a f f e n f a b r i k .
Stand zu Ende 1880 Fr. 433,700. -- ,, ,, ,, 1881 ,, 433,700. -- Unverändert.
h. E r w e i t e r u n g der A r t i l l e r i e - S c h u ß l i n i e in T h u n .
Unamortisirter Vorschuß zu Ende 1880 .
. Fr. 221,607. 16 Ausgaben für Landacquisitionen etc. im Jahr 1881 .
.
.
.
.
.
. ,, 115,402. Zusammen Fr.
Verrechnung im Berichtjahr laut dem Budget ,, Verbleiben zu amortisiren
Fr.
337,009. 16 70,045. -- 266,964. 16
Eine weitere Kreditbewilligung für die Erweiterung des Waffenplazes in Thun fällt -in das laufende Berichtjahr.
i. Postvorschüsse zur E i n l ö s u n g von Mandaten.
Stand derselben zu Ende 1880 .
.
. Fr. 1,599,824. 05 ,, ,, 1881 .
.
, 1,608,075. 16 Vennehrung Fr.
8,251. 11
k. S u b s i d i e an die G o t t h a r d - und Monte C e n e r e - B a h n .
Unamortisirter Vorschuß zu Ende 1880 .
. Fr. 899,692. 84 Subventionsbetreffniß des Bundes im Berichtjahr ,, 1,956,765. 75 Fr. 2,856,458. 59 Davon kommen in Abzug: Die in Rechnung gestellten 4 Amortisationsquoten pro 1881 Verbleiben Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. II.
,, Fr.
2,000,000. -- 856,458. 59.
43
646
Die Subsidie der Jahre 1879, 1880 und 1881 beträgt Fr. 4,270,482. 47 Davon sind verrechnet ,, 3,414,023. 88 Restanz unamortisirten Vorschusses zu Ende 1881, wie oben
Fr.
856,458. 59
5. Inventarbestände.
Stand auf Ende 1880 Fr. 11,182,102. 47 ,, ,, ,, 1881 (s. nachfolgende Tabelle) ,, 11,260,031.38 Vermehrung Fr.
77,928. 91
5. Inventarbestände auf 31. Dezember 1881.
A. K a n z l e i e n B. M i l i t ä r v e r w a l t u n g : I. U n t e r A u f s i c h t d es Q b e r kriegskommissari'ates: 1) Kasernengeräthschaften .
2) Verlag von Reglementen 3) Geographische Blätter II. U n t e r A u f s i c h t d e r Verwaltung des Materiellen: 1) Material für den Generalstab und allgem. Kriegsbedürfnisse 2) Material für das Genie .
3j w v die Artillerie 4) Rohgeschoßdepot in Thun 5} Material für die Kavallerie, Schüzen und Infanterie .
6) Material für die Verwaltungstruppen . . . .
7) BewaffnungundAusrüstung der Truppen . ' . . .
Bestand auf 31. Dezember 1880.
«/,,,,,,.,,i,,, Zuwachs.
Aho-anoAbgang.
Fr. Rp.
217,043. 19
Fr.
Ep.
60,034. 81
Fr.
Rp.
26,105. 91
223,223.
85,953.
25,344.
334,521.
103,249.
405,682.
3,498,191.
1,002,379.
45 75 50 70
80 -- 25 20
1,977,903. 50 49,331. -- 2,635,614. 50 9,672,351. 25
- -- -- -- ·_ _ -- --
Bestand auf
31 D6z> Ig81
Fr.
Rp.
250,972. 09
-- -- -- _
-- -- -- _
223,223. 45 85,953. 75 25,344. 50 334,521. 70
-- -- -- --
-- -- --
-- -- -- -
103,249. 80 405,682, -- 3,498,191. 25 1,047,379. 20
--
--
-
1,977,903. 50
--
--
--
49,331. --
-- -- 45,000. --
-- --
-- --
2,635,614. 50 9,717,351. 25
-- -- -- 45,000.
--
£'
Fr.
m.
Unter A u f s i c h t d e s Stabsbureau: 1) Mobiliar des Stabsbüreau 2) TopographischeAbtheilung
Rp.
2,484. 92 203,565. 45 206,050. 37
IV. U n t e r A u f s i c h t des Oberfeldarztes: 1) Spital- und Ambulancengeräthe 2 ) Oberpferdearzt . . . .
328,355. 15 344. 25 328,699. 40
Total Militärverwaltung 10,541,622. 72 C. Z o l l v e r w a l t u n g
. . . .
M ü n z en u n d M ed a i 1 1 en Polytechnikurn Fo h 1 e n h o f in Th u n . . .
A I 1 m e n d v er w a 1 1 u n g in Th H. E i c h s t ä t t e
D.
E.
F.
G.
Total Inventarbestände
92,314.
15,449.
306,852.
7,330.
51 05 05 95
Zuwachs.
Ep.
,Fr.
-- --
-- -- --
--
--
.
-- -- 45,000. -- --
7,591. 99 276. 28 1,643. 05
Bestand auf
Abgang.
FÌ-.
-- -- --
-- --
31. Dez. 1881.
Rp*
Fr.
Rp.
-- --
2,484. 92 203,565. 45
--
206,050. 37
-- --
--
-- 13,530. 49 -- -- 14,924.
57 7,330. 95
328,355. 15 344. 25 . 328,699. 40 10,586,622. 72 86,376. 01 15,725. 33 293,570.
53 )
--
616. 50 27,190. 56
210. 65 2,321. 71
1,895. 85 24,868. 85
11,182,102. 47
142,353. 19
64,424. 28
11,260,031. 38
1,490.
648
Bestand auf 31. Dezember 1880.
649 Stand zu Ende 1880 ,, » » 1881
.
6. Kasse.
.
.
.
. F r . 3,168,402. 28 ,, 3,420,343. 65
Vermehrung Fr.
251,941. 37
Rekapitulation des eidgenössischen Staatsvermögens.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Liegenschaften Fr. 6,835,108. 95 Angelegte Kapitalien . ,, 13,259,129. 13 Verzinsliche Betriebskapitalien . ,, 5,042,893. 56 Kriegsreserve und unverzinsliche Vorschüsse ,, 5,538,559. 40 Inventarbestände ,, 11,260,031. 38 Kasse ,, 3,420,343. 65 Total
Fr. 45,356,066. 07
Passiven.
I. Anleihen.
Stand des Anleihens zu Ende 1880 .
Rükzahlung in 1881 (1. Quote)
. Fr. 35,000,000.
. ,, 475,500.
Stand des Anleihens zu Ende 1881
. Fr. 34,524,500. --
.
2. Uneingelöste Obligationen und Coupons.
Uneingelöste Obligationen .
.
.
.Fr.
51,500. -- ,, Coupons .
.
.
.
.
94,760. -- fl Fr.
146,260. --
3. Münzreservefond.
Stand desselben zu Ende 1880 .
.
. F r . 1,801,329. 46 Nettozuwachs im Jahr 1881 ,, 474,954. 94 Stand des Fonds zu Ende 1881
Fr. 2,276,284. 40
650
Rekapitulation der Passiven.
1. Anleihen .
1. Uneingelöste Obligationen und Coupons 3. Münzreservefond
.
Fr. 34,524,500. -- ,, 146,260. -- ,, 2,276,284. 40
Total
Fr. 36,947,044. 40
Bilanz.
Aktiven Passiven
Fr. 45,356,066. 07 ,, 36,947,044. 40 Reines Vermögen zu Ende Dezember Fr.
8,409,021. 67
Resultat der Staatsrechnung.
Die vorliegende Staatsrechnung erzeigt eine Vermögensvermehrung von Fr. 1,575,443.10 und zwar ergeben sich Fr. 665,532. 53 auf der Verwaltungsrechuung und Fr. 909,910. 57 auf der Generalrechnung, leztere Summe herrührend hauptsächlich von Erwerbung von Grundbesiz, wie Restzahlung für das Postgebäude in Winterthur, Erweiterung der Waffenpläze in Frauenfeld und Thun, verschiedene Neubauten und Rükzahlung auf dem Anleihen.
Betreffend den Einnahmenüberschuß der Verwaltungsrechnung, so ist darüber Folgendes hervorzuheben: Im Budget war ein Defizit vorgesehen von Fr. 214,000. -- und die Nachtragskredite betragen .
. ,, 1,673,961. 15 Zusammen Fr. 1,887,961. 15 Die Einanhmen übersteigen den Voranschlag um .
.
.
.
.
. F r . 2,641,525. 70 Dagegen sind mehr verausgabt als bewilligt worden Fr.
88,032. 02
Diese Ueberschreituug erklärt sich daraus, daß auf Amortisation der Gotthard- und Monte-Cenere-Bahn außerhalb des Budgets und der Nachtragskredite eine Summe von Fr. 1,500,000 in die Rechnung gestellt wurde. Ohne diese außerordentliche Verrechnung betrügen die Minderausgaben im Ganzen Fr. 1,411,967. 98. Die Mehreinnahmen und Minderausgaben würden sich hiernach auf Fr. 4,053,493. 68 belaufen.
651
Von den Verwaltungsstellen, welche wesentlich bessere Rech'uungsresultate als die veranschlagten aufzuweisen haben, sind folgende namhaft zu machen : D i e Militärverwaltung . . .
.
. F r . 582,800 ,, Finanzverwaltung ,, 374,800 ,, Zollverwaltung ,, 505,200 ,, Postverwaltung .
.
.
.
. ,, 805,000 ,, Telegraphenverwaltung ,, 183,700 Der Ausgabenüberschuß beim Departement des Innern im Betrage von Fr. 1,167,156. 20 rechtfertigt sich durch die oberwähnte außerordentliche Bahnamortisationsquote von Fr. 1,500,000; ohne dieselbe hätte genanntes Departement eine Minderausgabe von Fr. 332,800 zu verzeigen, hauptsächlich daher rührend, daß von dem zu Fr. 327,500 büdgetirten Beitrag an die Juragewässerkorrektion nur Fr. 54,400 verausgabt worden sind. Auch bei den übrigen Departementen finden sich größere oder kleinere Kredit«xcedente vor.
Wenn auch in den leztjährigen Rechnungsergebnissen etwelche Beruhigung für die Zukunft erblikt werden mag, so scheint es uns gleichwohl angezeigt, an dieser Stelle die bedeutenderen außerordentlichen Ausgaben namhaft zu machen, welche dem Bund in den nächsten Jahren zu bestreiten obliegen werden. Von der Gotthard- und Monte-Cenere-Bahn-Subsidie verbleiben z. Z. noch Fr. 3,086,000 zu amortisiren. Für Erweiterung der Waffenpläze in Herisau und Thun, die Landesausstellung in Zürich und die MerligenInterlaken - Straße sind in runder Summe bewilligt Fr. 1,400,000.
Die Flußkorrektionen in der Ostschweiz werden zirka Fr. 3,000,000 erheischen, und für Erweiterung der Verwaltungsgebäuliehkeiten in der Bundesstadt, sowie am Polytechnikum wird eine namhafte Summe erforderlich sein. Ganz abgesehen von den alljährlich zu bewilligenden Nachtragskrediten müssen oben angeführte, bezifferte und unbezifferte und im Lauf der nächsten Jahre fällige außer ordentliche Ausgaben auf wenigstens Fr. 10,000,000 veranschlagt werden, in welcher Summe auf weitere Erfordernisse unserer Landesverteidigung noch nicht Bedacht genommen ist.
Das eidg. Staats vermögen beträgt dermalen Fr. 8,409,021. 67 und dasjenige der Spezialfonds Fr. 7,583,686. 37 ; leztere erzeigen eine Vermehrung von Fr. 741,946. 37.
Vermögens bestand auf Spezialfonds.
Knrswerth.
Fr.
Invalidenfond .
497,451 Grenus-Invalidenfotid 3,548.202 381,065 Schulfond . . .
79,876 Châtelain-Fond. .
59,016 Schoch-Fond . .
13,373 Winkelriedfond .
263,097 Schuzbautenfond .
AJlgem. Schnzbauten fond " 197,279 9. TJnterstüznngsfond für Artillerie - Unterinstruktoren (Edlibach1,046 stiftung) 1,801,329 10. Munzreservefond 6,841,740 Depois.
1. Unterstüzungsfond für Beamte des internat.
26,134 Postbüreaus 2. Unterstüznngsfond für Beamte des internat.
26,134 Telegraphenbüreaus .
3. Hülfskasse für die Crotthardtunnel719 arbeiter 4. Liebesgaben für Elm 52,988
652
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Differenzen nach Kurswerth.
Ende 1881.
Ende 1880.
Nominalwerth.
Knrswerth.
Nominalwerth. Verminderung Vermehrung.
Fr.
Ep.
Fr.
Rp.
Fr.
Rp.
Rp.
55 498,186 55 599,613 80 598,448 80 51 3,557,832 51 3,697,378 10 3,706,950 60 55 383,910 55 383,697 84 381,897 84 82,512 31 18 80,266 18 82,012 31 59 59,276 59 61,725 59 61,313 09 95 13,373 95 13,929 13,979 263,097 70 70 259,434 42 259,434 42 91
197,279
91
211,843
41
211,843
41
60 46 --
1,046 1,801,329 6,855,600
60 46 --
1,095 2,276,284 7,583,686
40 37
1,095 2,276,284 7,597,086
40 37
55
26,134
55
27,269
05
27,644
05
55
26,134
55
27,269
30
719
30
40
52,988
40
748 456,207 511,493
27,644 05 37 47
748 456,207 512,243
Fr.
Rp.
3,663
28
Rp.
25 59 29 13 50 05
14,563 50
3,663
28
--
--
48 474,954 745,609 3,663 741,946
40 94 65 28 37
1,134 50 1,134 45
-- 05 37 47
Fr.
100,997 149,175 832 2,136 2,296 605
--
28 75 456,207 37 458,505 07
Zur Seite 652.
Spezifikation der Kapitalanlagen der Spezialfonds zum Nominalwerte.
Grundpfändlich versicherte Titel und Grlarner Staatstitel.
Fonds.
o
StaatsObligationen und Obligationen mit Staatsgarantie.
Baar-Saldi, Marchzinse und rükständige Zinse.
Total BankObligationen.
Bankdepositen.
der Werthschriften.
Fr.
Ep.
Fr.
Ep.
Fr.
Ep.
Fr.
Ep.
Fr.
Ep.
Fr.
1. luvalidenfond
167,002
60
393,000
--
39,000
--
599,002
60
--
--
2 . Grenus-Invalidenfond . . . .
692,483
88
2,772,500
--
207,950
--
3,672,933
88
--
--
611 / 662 \ 33,354
63,425
91
289,000
31,000
383,425
9l
26,536
74
52,000
3,000
81,536
74
5. Schoch'scher Schulfond . . .
59,500
2,000
6. Winkelriedfond
10,000
3. Eidgenössischer Schulfond
. .
4. Châtelainfond
--
--
61,500
81
8. Allgemeiner Schuzbautenfond .
211,843
41
--
--
--
1,000
--
1,000
1
10. Münzreservefond 949,449
13
3,576,000
--
283,950
11. Unterstüzungsfond für Beamte des internationalen Postbüreaus
--
--
25,000
--
--
12. Unterstüzungsfond für Beamte des interna t. Telegraphenbüreaus
--
--
25,000
13. Hilfskasse fürdieGrotthardtunnelarbeiter . . . .
--
--
--
-- --
--
--
Staatsgelder.
2,276,284
40
13
3,626,000
--
82,512
31
225
59
61,725
59
4,161
61
--
259,434
42
211,843
41
1,095
2,276,284
40
62
40,262
62
7,597,086
37
25,000
--
»2,644
05
--
--
27,644
05
--
--
27,644
--
748
05
--
25,000
--
--
--
--
57
2,747,424
--
283,950
975
84
13
1
-- --
2,644 ]
748
--
05
455,000 949,449
271
60
4,809,399
1 4 . Liebesgaben f ü r Elm . . . .
1
80
--
95
--
Ep.|
13,929
255,272
--
Fr.
599,613 20 65 j-3,706,950 07 383,697 93
3,929
10,000
7. Schuzbautenfond
9. Unterstüzungsfond für ArtillerieUnterinstruktoren (Edlibachstiftung)
Ep.
TotalNominalwerth.
4,859,399
13
3,208,460
72
1,207
37
456,207
41,469
99
8,109,32,9
37.
84
653
13. Zollwesen.
Ergebnisse im Allgemeinen.
Die Gesammteinnahmen betragen Fr. 17,436,495 und haben das höchste Ergebniß geliefert, welches seit dem Bestehen des eidgenössischen Zollwesens erreicht wurde. Dieselben übersteigen um Fr. 59,951 das Ergebniß des Jahres 1876 von Fr. 17,376,544, welches bisher das höchste gewesen war. Gegenüber den Einnahmen im Vorjahre von Fr. 17,211,482 ergibt sich ein Mehrertrag von Fr. 225,013.
Die Ausgaben betragen dagegen Fr. 1,539,256 gegen Fr. 1,504,537 im Jahr 1880.
Die näheren Nachweise über Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Budget und den Rechnungsergebnissen von 1880 sind im weiterhin folgenden Abschnitt ,,finanzielle Ergebnisse* enthalten.
Die Einnahmen wurden allmonatlich im Bundesblatt publizirt.
Hienach folgt eine Uebersicht der Einnahmen nach Zollgebieten, welche folgende Ergebnisse ausweist :
Differenz
1881.
Fr.
1881.
1880.
Rp.
I. Zollgebiet (Hauptverkehrspunkte : Basel , Pruntrut, 1,366,414. 76 Waldshut) II. Gebiet (Romanshorn, Schaffhausen, Konstanz, Singen, Niederlagshaus Zürich) .
.
.
.
.
. 3,073,853. 85 III. Gebiet (St. Margrethen , Rorsehach , Niederlagshaus 1,604,636. 40 St. Gallen, Splügen, Campocologno, Castasegna) 804,536. 13 IV. Gebiet (Locamo, Chiasso, Brissago, Magadino) .
V. Gebiet (Verrières, Vallorbes, Mederlagshäuser Lausanne, Morges u n d Vevey) .
.
.
. 1,561,105. 06 3,025,949. 58 VI. Gebiet (Genf, Moillesulaz, La Plaine, Perly)
Fr.
Rp.
Fr.
Rp.
6,819,154. 80
-f 547,259. 96
3,360,502.
38 ; 3
-- 286,648.
53 j
1,642,842. 82 906,344. 54
-- 38,206.42 -- 101,808. 41
1,491,826. 39 2,990,811. 67
-f- 69,278.67 -j- 35,137.91
17,436,495. 78 17,211,482. 60 + 225,013.18 Die Mehreinnahme im ersten Zollgebiet entspricht einer Mehreinfuhr verschiedenartiger Waarengattungen, wie hauptsächlich Verzehrungsgegenstände, Eisen und Eisenwaaren, Manufakturwaaren u. a. m. ; die Mindereinnahme im II. und Tu. Gebiet entfällt auf verminderte Einfuhr von Wein und im IV. Zollgebiet auf Tabak und Eisenbahnbrüken. Die Mehreinnahme im V. Gebiet hauptsächlich auf Wein und im VI. Gebiet auf verschiedene Artikel.
Die Zolleinnahmen auf der Einfuhr von Tabak und Tabakfabrikaten betragen Fr. 1,024,487. 70 gegen Fr. 1,021,645 im Jahr 1880 und Fr. 1,027,945 im Jahr 1879.
Aus der Jahres-Uebersichtstabelle der Zollverwaltung ist ersichtlich, daß die Einfuhr quantitativ ab-, die Ausfuhr hingegen zugenommen hat. Wir lassen aus derselben hienach eine Anzahl Angaben folgen, welche diejenigen Artikel bezeichnen, bei denen sich im Vergleich zum Vorjahr die erheblichsten Differenzen erzeigen.
cfo Jj*
t. Einfuhr.
Die Einfuhrzölle betragen im Jahre 1880 dagegen
Fr. 16,766,716. 89 16,535,907. 22 V)
also mehr im Jahr 1881 Fr.
Die Waareneinfuhr ergibt folgende Resultate : 1881.
A. Thiere: Stüke.
Kleinvieh .
.
.
.
.
.
.
.
.
99,125 Großvieh 148,699 Pferde, Maulthiere 6,561 Andere Thiere (Bienenstöke) .
.
.
.
.
464 Die Einfuhrzölle betragen Fr. 101,667. 20 gegen Fr. 96,437. 30 im Jahr 1880.
Fr.
B. Nach dem Werth verzollbare Waaren : 511,070 Einfuhrzölle Fr. 39,490. 71 gegen Fr. 39,039. 94 im Jahr 1880.
C. Nach dem Gewicht abgefertigte Waaren : 1) Zollfreie 2) Zugthierlasten, reduzirt in metr. Zentner Einfuhrzölle Fr. 250,098. 99 gegen Fr. 270,841. 33 im Jahr 1880..
3 ) nach Zentner taxirt .
.
.
.
.
Einfuhrzölle Fr. 16,375,459. 99 gegen Fr. 16,129,588. 65 im Jahr 1880.
Total metr. Zentner
230,709. 67
Differenz
1880.
1881.
Stüke.
- 2,185 {· 8,992 - 127 - 167
Stüke.
97,540 139,707 6,434 295 Fr.
527,201
Fr.
--
16,131
2,546,253 8,569,897
2,951,182 9,370,417
-- 40§',329 -- 800,520
8,794,141
8,963,764
-- 169,624
19,910,291
21,285,763
-- 1,375,473
g Oc
656
Hieraus folgt, daß die Waareneinfuhr, wenn vom Vieh abgesehen wird, quantitativ abgenommen hat, die Zölle dagegen einen Mehrertrag ergeben haben.
Bei den unter Lit. C. begriffenen Waaren ergaben hauptsächlich folgende Artikel eine Mindereinfuhr : ad 1) zollfrei : rohe Erden (49,357 q.), Heu und Grünfutter (.40,289 q.), Kartoffeln (27,340 q.), frisches Obst (10,266 q.), rohe Steine (209,786 q.); sodann aus dem Pays de Gex: Brennholz, (62,480 q.), gesägtes Holz (18,330 q.) und Dachziegel und Baksteine (13,721 q.).
ad 2 und 3): Cichorien (2090 q.), Eier (1734 q.),. Getreide (362,145 q.), Kastanien (3405 q.), Mehl (4673 q.), Oele, fette, andere als Lein- und Olivenöl (9374 q.), Salz (9469 q.), Wein in Fässern (161,534 q.), roher Syrup (1155 q.) ; Fischthran (426 q.), rohe Häute und Felle (1037 q.), Wallrath (775 q.), Stearinkerzen (744 q.); Eisen, geschmiedetes (8266 q.), Eisenbahnbrüken (14,055 q.)> Eisengußwaaren (3544 q.), eiserne Röhren (731 q.) ; Baumwollgewebe, gefärbte, gebleichte (1341 q.), Pakleinen (1153 q.), gefärbtes Wollengarn (590 q.), gefärbte Wolltücher (399 q.) ; Papier, mehrfarbiges (314 q.), Pappendekel (471 q.) ; Schwefel (426 q.), Aeznatron (3564 q.), Anilin (2638 q.), Glycerin (962 q.), Salzsäure (2458 q.), Natron, kohlensaures, (3956 q.), Salpetersäure (572 q.), Schwefelsäure (3060 q.), Vitriol (1014 q.), Farbstoffextrakte (1363 q.) ; Brennholz (189,605 q.), Bretter (28,433 q.), Holzkohlen (9680 q.), Fässer mit Eisenreifen (756 q.), Holzdraht zu Zündhölzchen (439 q.); Dachziegel und Baksteine (53,520 q.), feine Töpferwaaren, andere als Porzellan (1079 q.) ; Kalk und Gyps (11,721 q.), hydraulischer Kalk (23,096 q.), Bausteine und Steinplatten (26,427 q.J ; Steinkohlen, Torf, Coke (560,781 q.) ; Hopfen (337 q.), Seegras (1187 q.); Kurze Waaren (540 q.), Dynamit (1317 q.).
Die vorstehend als Mindereinfuhr angegebenen Ziffern deutendarauf hin, daß andererseits gegenüber dem Gesammtausfall von nur
657 169,624 q. auf den nach Zentnern taxirten Waaren wieder auf andern Artikeln erhebliche Mehreinfuhr stattgefunden haben müsse.
Aus der Uebersichtstabelle ist daher auch ersichtlich, daß weit mehr Artikel eine Mehr- als eine Mindereinfuhr ausweisen. Als solche mögen hier besondere Erwähnung finden : Butter (1282 q.), feine Eßwaaren (806 q.), gerollte Gerste (14,383 q.), Malz (7360 q.), Obst, gedörrtes (4149q.), Südfrüchte (7591 q.), Bier in Fässern (21,019 q,), Branntwein und Sprit (32,855q.), Liqueurs, Rhum etc.,(1697 q.), Kaffee (13,529 q.), Zuker (16,610 q.) ; .Seifen (3168 q.), Leder aller Art (2241 q.), Schuhwaaren (794 q.); « Erze (12,477 q.), Roh- und Brucheisen (20,884 q.), Unterlagsplatten (5153 q.), Weichen und Kreuzungen (2157 q.), Eisenbahnschienen (77,126 q.), Eisenblech, grobes, und Faconeisen (14,885 q.), Weißblech (10,257 q.), Eisenwaaren, rohe" (673), Maschinen und deren Bestandteile (3285), Kupferblech (1033> q.), Messingblech (376 q.), Messingwaaren (431 q.), Neusilber und Nikelblech (166 q.), Zink, rohes (1309 q.), Zinkblech (2157 q.); Baumwolle (24,065 q.), Baumwollgarn, rohes (1500 q.), Baumwolltücher, rohe (2414 q.), Flachs und Hanf (2546 q.), Leinwand (930 q.), Seidenabfälle, Seide und Floretseide (7718 q.), Wolle, rohe (3586 q.), Kleider, Leibwäsche und Weißzeug (606 q.); Anis (646 q.), Apotheker- und Drogueriewaaren, nicht besonders benannte (1305 q.), gereinigte Harze (2141 q.), Palmöl (3059 q.), Pech und Theer (1596 q.), Petroleum (33,919 q.), Chlorkalk (746 q.), künstlicher Dünger (26,985 q.), Eisenbeize (1264 q.), Stearin, rohes (4279 q.), Bleiweiß (1077 q.), Farben (837 q.), Farbhölzer (4913 q.), Galläpfel (614 q.), Kastanienextrakt (2918 q.), Sumach (2615 q.) ; Holzfaserstoff (9142 q.), gemeine Holzwaaren (1271 q.), Möbel (494 q.)Fensterglas (1909 q.), Hohlglas, grünes (2423 q.), gemeines Steingut (2006 q.), gemeine Töpferwaaren (1242 q.), Porzellan (484 q.); Cernent (14,789 q.), Thon- und Porzellanerde (8278 q.), Schiefer (1058 q.); Gerberrinde (2932 q.), Sämereien (10,779 q.); Lumpen (5937 q.), Spielzeug (393 q.).
li.
Die Ausfuhrzölle betragen 1881* i m Jahre 1880 dagegen .
.
im Jahre 1881 demnach weniger
Ausfuhr.
.
.
Die Waarenausfuhr beträgt:
658
Fr. 548,632. 25 ·n 551,556. 74
.
.
A . Thiere : Kleinvieh .
.
.
.
.
.
.
.
Großvieh Pferde, Maulthiere, Esel .
.
.
.
.
.
Andere Thiere Ausfuhrzölle Fr. 40,007. 55 gegen Fr. 43,002. 05 im Jahr 1880.
B. Nach dem Werth verzollbare Waaren (Holz und Holzkohlen) Ausfuhrzölle Fr. 178,024. 24 gegen Fr. 192,989. 72 im Jahr 1880.
C. Nach dem Gewicht abgefertigte Waaren: 1) Zollfreie Waaren 2) Zugthierlasten, in metrische Zentner reduzirt .
Ausfuhrzölle Fr. 14,600. 90 gegen Fr. 13,927. 02 im Jahre 1880.
3) Nach dem metrischen Zentner taxirte Waaren Ausfuhrzölle Fr. 315,999. 56 gegen Fr. 301.637. 95 im Jahre 1880.
Total metr. Zentner
.
Fr.
· 1881
1880
Stük 34,761 68,637 2,896
36,631 74,090 3,097
2
10
Fr.
7,758,420
!·
StÜk;
Fr.
2,924. 49 Differenz 1881 Stük - 1,870 -- 5,432 - 201 -- - 8 Fr.
8,238,214 -- 479,794
q-
1-
681,095 609,814
654,909 557,771
-j- 26,186 -1- 52,043
1,348,774
1,280,752
-f 68,022
2,639,683
2,493,432 -f 146,251
659 Hienach ergibt sich gegenüber dem Resultate des Vorjahres eine Verminderung der Ausfuhr bei Vieh und Holz, während bei den übrigen Waaren eine Zunahme stattgefunden hat. Der Ausfall auf Holz betrifft rohes Bau- und Nuzholz (Fr. 537,128) und Brennholz (Fr. 10,515), wogegen gesägtes Holz und Holzkohlen etwelche Mehrausfuhr aufweisen.
Bei den unter lit. C begriffenen Waaren umfaßt die Mehrausfuhr hauptsächlich folgende Artikel : Ad i. Frisches Obst (25,342 q.) und rohe Steine (40,164 q.).
Ad 2 und 3. Butter (2633 q.), frisches Fleisch (5222 q.), Käse (23,208 q.), Mehl in Paketen (2466 q.), Branntwein aller Art (3569 q.), Wein in Fässern (6014 q.), Seifen (374 q.) Schuhwaaren, feine (1903 q.), Lokomotiven (1264 q.), Maschinen und deren Bestandteile (25,133 q.), Baumwollgarn, rohes (5996 q.), Seilerarbeiten (881 q.), Wachsleinwand (393 q.), Seide und Floretseide (2707 q.), seidene Stoffe (556 q.), Strohgeflechte, Strohwaaren (721 q.), Wollengarn, gefärbtes (749 q.), Stikereien (9892 q.), Pakpapier (4989 q.), Musikinstrumente (703 q.), Parfümerien (161 q.), Pech und Theer (3712 q.), kondensirte Milch (23,621 q.), künstlicher Dünger (1493 q.), Eisenbeize (700 q.), Vitriol (487 q.), Farben und Extrakte (2801 q.), Ebenistenholz, gesägtes (4338 q.), Fournierholz (1508 q.), gemeine Holzwaaren (18,681 q.), Eisenbahnfahrzeuge (2169 q.), Dachziegel und Baksteine (26,687 q.), Cernent (2970 q.), Schiefer (2831 q.), Kalk und Gyps (3025 q.), Marmor (2870 q.),° Bausteine, behauene (15,724 q.), Asphalt (17,540 q.), Lumpen (3787 q.).
Eine Abnahme der Ausfuhr dagegen verzeigen von den unter lit. C begriffenen Waarengattungen folgende: Ad 1. Guano und andere rohe Düngstoffe (27,966 q.), Heu.
und Grünfutter (11,337 q.), Kleie (3518 q.).
Ad 2 und 3. Gedörrtes Obst (1883 q.), Salz (8215 q.), Bier in Fässern (6373 q.), Rauchtabak (271 q.), Schnupftabak (48 q.), Cigarren und Cigarretten (509 q.), kleine rohe Felle und Häute (1384 q.), Leder (220 q.), grobe Schuhwaaren (171 q.), Erze (9179 q.), Roheisen und Brucheisen (32,947 q.), Waffen (176 q.), Baumwollengarne, gefärbte (1331 q.), rohe Baumwollgewebe (2499 q.), gefärbte Baumwollgewebe (16,384 q.), rohe Leinengarne (500 q.), Seidenbänder (2083 q.), rohe Wollengarne (512 q.), gefärbte Wollentücher (249 q.).
Druk- und Schreibpapier (661 q.), Pappendekel (1285 q.),, Milchzuker (683), roher Weinstein (303 q.), Firnisse (139 q.).
660 Holzfaserstoff (5373 q.), Parqueterie (333 q.), Holzschnizarbeiten (174 q.), gemeine Töpferwaaren (1723 q.), hydraulischer Kalk (8795 q.), Gerberrinde (3955 q.), Grassamen (1715 q.), Zündhölzchen f803 q.).
o.
III.
Durchfuhr.
Die Warendurchfuhr liefert gegenüber dem Vorjahr folgendes Ergebniß : Differenz
1881
1880
1881
Stüke Stüke Stüke Vieh 12,622 14,414 --1,794 Fr.
Fr.
Fr.
Nach d.Werth taxirte Waaren 2,934,988 75,442 + 2,859,546 Nach dem G e wicht abgefertigte q.
q.
q.
Waaren . ·.
. 1,646,600 1,998,340 --351,740 Die Zunahme der nach dem Werth berechneten Gegenstände betrifft Rollmaterial zum Eisenbahnbau, das aus Frankreich nach Oesterreich transitirte. Bezüglich der Abnahme der nach Gewicht verzollbaren Waaren ist besonders hervorzuheben, daß der Transit durch den Kanton Genf nach savoyischem Gebiete gegen 1880 um 126,163 q. abgenommen hat. Im Jahre 1879, nämlich vor Eröffnung der Eisenbahn Collonges - Thonon, betrug dieser Transitverkehr 393,000 q., im Jahre 1880 noch 273,000 q. und im Jahre 1881 nur noch 146,800 q.
Im Uebrigen zeigt der Weintransit (aus deutsch-österreichischer Richtung nach Frankreich) die größte Abnahme, nämlich 161,074 q.
Dann folgen noch gesägtes Holz (58,804 q.) , Baumwolle (31,573 q.) etc.
IV. Niederlagsverkehr.
Die Niederlagsgebühren, soweit deren Ertrag der Zollverwaltung zufällt, erreichten den Betrag von .
.
. Fr. 24,518. 62 Dieselben betrugen im Jahre 1880 ,, 27,813. 51 also weniger pro 1881 Der gesammte Waarenverkehr folgender :
Fr.
3,294. 89
der Niederlagshäuser war
661 1880
1881 Uebertrag vom Vorjahre Neue Einlagerungen .
Auslagerungen
.
.
q.
q.
7,833 79,785
14,289 78,721
Total 87,619 . 74,247
93,010 85,177
.
.
Bleibt Uebertrag auf 1. Jan.
1882 .
13,372 gegen 1. Jan. 1881
7,833
Der Verkehr des Port-franc in Genf weist einen Eingang von 104,821 q. und einen Ausgang von 112,742 q. auf. Von lezteren wurden 64.486 q. zur Einfuhr in die Schweiz verzollt und 48,256 q.
im Transit wieder nach dem Auslande geführt.
Die in den Niederlagshäusern verbliebenen Waaren, sowie die auf sechsmonatliche Transitfrist abgefertigten und noch nicht gelöschten sogenannten Partiengüter, die auf Privatlager sich befiaden, sind, wie voriges Jahr, in der allgemeinen Uebersichtstabelle nachWaarengattuagen aufgeführt (s. S. 36 und 37 daselbst).
Bezüglich der auf sechs Monate Transitfrist abgefertigten sogenannten Partiengüter ist zu erwähnen, daß deren 838,717 q. angemeldet worden sind. Davon wurden bis zum Ablauf der Transitfrist 139,021 q. = 16,6 % wieder ausgeführt und für 699,696 q.
= 83,4 % wurde nachträglich, als zum Verbleiben in der Schweiz bestimmt, der Eingangszoll entrichtet.
V. Freipaßverkehr.
Dieser Verkehr, welcher der Verwaltung kein finanzielles Erträgniß liefert, nimmt die Thätigkeit des Zollpersonals in hohem Grade in Anspruch, wie sich aus folgender Verkehrsbewegung ergibt: Es wurden mittelst Freipaß folgende Waarenquantitäten zollamtlich behandelt : 1. Schweizerische Waaren, welche auf ausländisches Gebiet ausund nach andern schweizerischen Orten wieder eingeführt wurden : a) Thiere Stüke 14,483 b) Waaren nach dem Werth taxirt (Holz) Fr. 723,706 c) Waaren nach dem Gewicht taxirt .
q. 307,045 Bnndesblatt. 34. Jahrg. Bd. II.
44
662
2. Waarenmuster von Handelsreisenden: a ) beim Eintritt .
.
.
.
b ) beim Austritt .
.
.
.
.
.
q n
3. Vieh zum Sommern und Ueberwintern : a ) nach d e m Inlande .
.
.
. Stüke b) ,, ,, Auslande .
.
.
.
,, 4. Waaren im Veredlungsverkehr: a) nach dem Inlatìde: Fr.
1. Waaren nach Werth taxirt 2.
,, ,, Gewicht ,, qb) nach dem Ausland: 1. Waaren nach Werth taxirt .
2.
,, ,, Gewicht ,, 5. Waaren für Ausstellungen : 1 ) nach d e m Inland .
.
.
.
2) ,, ,, Ausland .
.
6. Im Markt- und Messe verkehr auf Ungewissen Verkauf: 1) nach dem Inland : a . Thiere .
.
.
.
.
; b. Waaren nach Werth taxirt .
c.
,, v Gewicht ,, 2) nach dem Ausland : a . Thiere .
.
.
.
.
.
b. Waaren nach Werth taxirt .
c.
,, ,, Gewicht ,, 7. Gegenstände zum vorübergehenden Gebrauch: 1) nach dem Inlande: a . Thiere .
.
.
.
.
.
b. Waaren nach Werth taxirt .
c.
,, ,, Gewicht ,, 2) nach dem Auslande: a . Thiere .
.
.
.
.
.
b. Waaren nach Werth taxirt .
c.
,, ,, Gewicht ,, :
Fr.
2,681 70T 48,812 8,852
53,955 30,439
q-
7,673 39,659
·n f>
2,159 522
Stüke 10,147 Fr. 1,426 q.
545 Stüke 5,449 Fr.
135 q.
1,291
Stüke 1,917 Fr. 397,769 q.
4,479 Stüke Fr.
q-
1,487 330 3,436
663
VI.
Personelles.
N u m e r i s c h e r Bestand des Personals der Zollverwaltung am Schlüsse des Berichtjahres.
Bestand auf den 31. Dezember
1881.
Beamte.
Oberzolldirektion 9 6 Gebietsdirektionen . 3 1 248 Zollstätten, 195 Civilpersonen als Einnehmer (30 Kontroleure, 60 Gehilfen , 76 Aufseher (visiteurs) .
.
. 285 25 Zollbezugsposten, wovon Civilpersonen .
. -- (Grenzwächter 9, Landjäger 3, siehe unten).
l Floßkontroiposten (Rheinsulz), siehe unten ,,Landjäger'0.
Chefs der eidgenössischen Grenzwachtkorps in den KantonenTessin, Neuenburg, Genf und Wallis 3 Chefs der kantonalen Landjägermannschaft für den eidgenössischen Grenzwachtdienst im bernischen Jura .
.
.
l Eidgenössische Grenz wächter (von diesen verwendet : 18 gleichzeitig als Einnehmer, 9 an Zollbezugsposten) . -- Uebertrag
.
329
1880.
Angestellte Angestellte und Beamte.
und Bedienstete.
Bedienstete.
-- 6
9 31
-- 6
76
285
76
13
--
13
--
3
--
--
l
--
200
--
183
295
329
278
664 Bestand auf den 31. Dezember
1880.
1881.
Beamte.
üebertrag .
Kantonale Landjäger im eidgenössischen Dienst (von diesen verwendet : 34 gleichzeitig als Einnehmer , 3 an Zollbezugsposten , 2 als Büreauaushilfe, l als Aufseher bei einer Zollstätte , l als Floßaufseher) .
Angestelite Angestellte und Beamte.
und Bedienstete.
Bedienstete.
329
295
329
278
--
136
--
152
329
431
329
430
760
. 759
Stellenerledigungen kamen in diesem Jahre in den Zollgebieten im Ganzen 54 vor, und zwar: 14 (worunter 2 Grenzwächter) durch Tod, 16 (worunter 14 Grenzwächter) durch Entlassungsgesuch, 13 (worunter 10 Grenzwächter) durch Wegweisung aus dem Dienst, 11 in Folge von Beförderung.
A u f g e h o b e n wurden: l Civil-Einnehmerstelle in Ponte Cremenaga (ersezt durch eine Grenzwächter-Einnehmerstelle), l Einnehmerstelle in Maison-Monsieur (in Folge Verlegung dieser Zollstätte nach La Rasse), l Einnehmerstelle in Finhaut (in Folge Verlegung dieser Zollstätte nach Châtelard ; l Grenzwächter-Einnehmerstelle in Ulrichen (ersezt durch eine Ciyileinnehmerstelle), l Kontroleurstelle in Lisbüchel (ersezt durch eine Gehülfenstelle), l Kontroleurstelle in Lugano (ersezt durch eine Gehülfenstelle),
665 l Kontroleurstelle in Col des Roches (ersezt durch eine Gehülfenstelle), i Gehulfenstelle in Schaffhausen am Rhein, 1 Gehulfenstelle in Singen (ersezt durch eine Kontroleurstelle), l Aufseherstelle in Vivis, l Aufseherstelle in Chiasso - Straße (ersezt durch eine Gehulfenstelle).
16 Grenzjäger-Stellen im Kanton Thurgau.
Neu k r e i r t wurden : l Civil-Einnehmerstelle in Ulrichen (in Ersezung der Grenzwächter-Einnehmerstelle), l Einnehmerstelle in La Rasse (in Folge der "Verlegung von Maison-Monsieur), l Einnehmerstelle in Chatelard (in Folge der Verlegung von Finhaut), l Grenzwächter-Einnehmerstelle in Ponte Cremenaga (in temporärer Ersezung einer Civileinnehmerstelle), i Kontroleurstelle in Singen (in Ersezung der aufgehobenen Gehulfenstelle), l Gehulfenstelle in Lisbüchel (in Ersezung der aufgehobenen Kontroleurstelle), l Gehülfenstelle in Lugano (in Ersezung der aufgehobenen Kontroleurstelle), l Gehulfenstelle in Col des Roches (in Ersezung der aufgehobenen Kontroleurstelle), l Büreauaushülfestelle in Chiasso-Straße, Niederlagshaus, l Aufseherstelle in Schaffhausen, Bahnhof.
l Aufseherstelle in Genf, Bahnhof, Eilgut.
17 eidg. Grenzwächter-Stellen im Kanton Thurgau.
Wie hievor angeführt, sind im Berichtjahre 14 Todesfälle von Beamten und Bediensteten der Zollverwaltung vorgekommen.
Die in Anwendung des Besoldungsgesezes, Art. 6 (A. S. XI, 279), bewilligten Besoldungsnachgenüsse zu Gunsten der Hinterlassenen belaufen sich auf die Summe von Fr. 17,698 und übersteigen den ursprünglichen Büdgetkredit für die Zollverwaltung sub I. d von Fr. 12,000 urn Fr. 5698.
In Voraussicht einer Ueberschreitung jenes Büdgetansazes haben wir einen Nachtragskredit von Fr. 6000 erwirkt.
666
VII. Oberzolldirektion.
Bei der Oberzolldirektion ist die zweite Sekretärstelle in Folge Entlassungsgesuches, welches in Ehren bewilligt wurde, auf Ende 1881 in Erledigung gekommen, nachdem kurz vor diesem Zeitpunkt eine Luke in Folge Todesfalles des ersten Kanzlisten und Uebersezers, Hrn. Crinsoz von Morges, eingetreten war, welcher seit dem Jahre 1858 diese Stelle fleißig und treu versehen hatte.
VIII. Zolldirektionen und Zollstätten.
Der im Budget pro .1881 vorgesehene theilweise Umbau des Zolldirektionsgebäudes in Basel ist vom Frühjahr bis zum Herbst ausgeführt worden und zu bester Befriedigung ausgefallen. Für die Bureaux ist nun weit besser gesorgt, als es früher möglich war, und das Gebäude hat durch die daran vorgenommenen Veränderungen und Verbesserungen jedenfalls einen höhern Werth gewonnen.
Die miethweise für die Zollstätte bei Roggenburg an der Bernergrenze innegehabte Gebäulichkeit ist, mit Benuzung des hiefür erwirkten Kredites von Fr. 4000, für Rechnung der Eidgenossenschaft angekauft worden, nachdem diese Gebäulichkeit durch ihren Besizer zum Kaufe ausgeboten worden war und, wenn dieselbe in andere Hände übergangen wäre, die Zollverwaltung, in Ermanglung einer andern zwekdienlichen Gebäulichkeit an jenem Grenzpunkt, für die Unterbringung der Zollstätte in Verlegenheit gekommen wäre, die nur mittelst Expropriation einer Neubaute hätte beseitigt werden können.
Die vormals in Carena (Tessiu) bestandene Nebenzollstätte ist der zwekmäßigern Lage wegen nach St. Antonio verlegt worden.
Die Zollstätte Magadino hat, wie diese Ortschaft selbst, ihre vormalige hohe Wichtigkeit für den Waarenverkehr größtentheils verloren, einerseits seitdem der Waarentransport aus Italien nach der Schweiz und Deutschland sich von den schweizerischen Alpenpässen ab- und der Brenner- oder der Mont-Cenis-Bahn zugewendet hat, andererseits nachdem in Folge der Eröffnung der Eisenbahn von Locamo nach Biasca die Weiterspedition der über den Langensee transportirten Güter sich nach Locamo verlegt hat.
In Folge dieser Veränderung der Verhältnisse hat das der Eidgenossnschaft seit zirka 30 Jahren angehörende Zollgebäude
667
in Magadino eine solche Entwerthung erlitten, daß der Besiz desselben sieh zu einer kostspieligen Last für die Eidgenossenschaft gestaltete.
Wir haben daher eine Verkaufsgelegenheit gesucht und schließlich, nachdem eia besserer Verkaufspreis bei dem allgemein tief gesunkenen Werthe der Gebäulichkeiten in Magadino nicht zu ·erzielen war, sowie, nachdem die Zollverwaltung sich ein bedeutend billigeres Miethverhältniß gesichert hatte, uns dieser Liegenschaft um den Preis von Fr. 6000 entäußert.
Die in der Botschaft zum Budget pro 1881. (Bundesblatt 1880, IV. 163) besprochene Baute eines Zollhauses bei La Rasse am Doubs wurde vollendet und durch das Zoll- und Grenzwachtpersonal der Zollstätte Maison-Monsieur bezogen, welch' leztere dann aufgehoben wurde. · Im Budget pro 1881 ist die Erstellung eines Zoll- und Grenzwächterhäuschens bei Possard (Genf) in Aussicht genommen worden, (S. Botschaft Bundesblatt 1880, IV, 163.). Diese Baute gelangte im Berichtjahr nicht so weit zur Vollendung, daß dieselbe für die 'dienstlichen Einrichtungen hätte bezogen werden können.
Mit Bewilligung der gesezgebenden Räthe ist am Grenzüber;gangspunkte Châtelard an dem Wege aus dem Chamounixthale nach dem Kanton Wallis eine Gebäulichkeit für eine Zollstätte erstellt worden. Dieselbe ist im Spätjahr beziehbar geworden. Seit jenem Zeitpunkte ist die Zollstätte daselbst eröffnet und wird von einem Grenzwächter bedient, der vorher die Einnehmerstelle an der Zollstätte Finhaut versehen hatte.
Diese leztere ist gleichzeitig mit der Eröffnung der Zollstätte Ohâtelard aufgehoben worden.
IX. Zollabfertigungen.
Die Zahl der ausgestellten Zollscheine beträgt: Differenz.
Einfuhrquittungen Ausfuhrquittungen Durchfuhrscheine Geleitscheine .
Freipässe .
.
Niederlagscheine.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
1881.
1880.
616,160 148,306 136,901 164,751 60,060 14,120
599,149 143,235 143,006 169,939 59,571 13,650
1,140,298
1,128,550
-f-j-- -- + +
1881.
17,011 5,0.71 6,105 5,188 489 470
-{- 11,748
668
Die Vermehrung der Einfuhrquittungen fällt größtenteils auf das erste Zollgebiet, die Abnahme der Durchfuhrscheine und Geleitscheine dagegen ausschließlich auf das sechste Gebiet, wo in Folge der Eröffnung der Eisenbahn Collonges-Thonon sich der Transitverkehr über genferisches Gebiet bedeutend vermindert hat. Im Jahr 1879 betrugen diese Durchfuhrabfertigungen 43,497, im Jahr 1880 37,681 und im Jahr 1881 nur noch 28,829.
X. Grenzschuz.
Während im vorhergehenden Jahresbericht der Zollverwaltung eine Reihe besonderer Verkommenheiten zu berühren war, sind wir für das verflossene Jahr nichts Relevantes, weder in Hinsicht auf organisatorische Maßnahmen, noch in Bezug auf Ergebnisse des Grenzwachtdienstes, zu berichten im Falle.
XI. Gesezesübertretungen.
Vom Vorjahre wurden als unei'ledigt übertragen 19 Fälle gegen 81 pro 1880 dazu die im Laufe des Jahres neu angezeigten .
.
.
. 635 ,, ,, 612 ,, ,, Total
654 Fälle gegen 693 pro 1880
Davon wurden erledigt: a. durch Aufhebung des Strafverfahrens 28Fällegegen 20prol880 b. gütlich inFolgevorbehaltloserUnterziehung der Beklagten .
.
. 607 ,, ,, 650 ,, ,, c. zufolge gerichtlichen Urtheils zu Gunsten der Verwaltung .
4 ,, ,, 4 ,, ,, Total 639 Fälle gegen 674 pro 1880 Auf das folgende Jahr wurden unerledigt übertragen: a. bei Gericht anhängig .
.
. l Fall gegen 3 pro 1880 'b. bei der Zollverwaltung anhängig 14 Fälle ,, 16 ,, ,, Total
15 Fälle gegen 19 pro 1880
Die umgangenen Zollgebühren belaufen sich auf Fr. 2859. 80 gege.u Fr. 3686. 14 im Jahr 1880.
669 Die eingegangenen Bußen erreichten den Betrag von Fr. 12,850.50, wovon der Zollverwaltung als Antheil Fr. 42ü6. 75 zufielen. Das angewendete Strafmaß stellt sich im Durchschnitt auf den 4,6-fachen Betrag der umgangenen Zölle gegen 4,s-fach im Jahr 1880.
XII. Vollziehung des Bundesgesezes vom 23. Christmonat 1879, betreffend die Fabrikation, die Einfuhr und den Verkauf von Phosphor-ZUndhölzchen und Phosphor-Streichkerzchen.
·* Das Verbot der Einfuhr ist mit dem 1. Januar 1881 in Kraft getreten.
Den Organen der Zollverwaltung fiel die Aufgabe zu, diesem Verbote Nachachtung zu verschaffen.
Das erwähnte Bundesgesez bedroht die Uebertretung mit einer Geldbuße von Fr. 5 bis Fr. 100, nebst der Zerstörung der Waare.
Durch Beschluß vom 17. Heumonat 1880 (Amtl. Sammlung neue Folge, V, 175) hatten wir die Anwendung dieser Strafbestimmung in Bezug auf die Uebertretung des Einfuhrverbotes dem Zolldepartement übertragen.
Es wurden während des Berichtsjahres 59 Beschlagnahmen von Zündhölzchen der verbotenen Gattung bewerkstelligt. Die diesfalls ausgesprochenen Bußen betragen im Ganzen Fr. 642.
Viele Uebertretungen waren im Belange von wenigen Kilogrammen und noch geringeren Quantitäten, welche im Verkehr der Grenzbevölkerung eingebi'acht wurden. Es liegeu jedoch bestimmte Anzeichen vor, daß namentlich aus Vorarlberg und aus der zollfreien savoyischen Zone der Schmuggel von Zündhölzchen der verbotenen Gattung in starkem Schwünge geht, ohne daß die Aufsichtsthätigkeit des Zollpersonals in seinem dermaligen numerischen Bestände dieser Ungese/Jichkeit in dem wünschbaren wirksamen Maße zu begegnen vermag.
In zwei Fällen gelang es, je eine ganze Barkenladung von 36 Kisten, welche über den Bodensee eingeführt wurden, mit Beschlag zu belegen.
Selbst an der italienischen Grenze macht sich dieser Schmuggel bemerkbar, während früher Zündhölzchen aus der Schweiz nach Italien exportirt wurden.
670 Aus der zollfreien savoyischen Zone, welche früher ebenfalls ein Absazgebiet für Zündhölzchen aus der Schweiz war, werden solche der verbotenen Gattung von deutscher Fabrikation eingeschmuggelt, welche in Wagenladungen über Genf transitweise nach der Zone gelangt sind. Die für die Bewachung äußerst schwierige Beschaffenheit der Grenze des Kantons Genf macht es unmöglich, diesem Schmuggel mit dem wünschbaren Erfolge entgegenzutreten.
In vielen Fällen sind die Uebertreter des Gesezes durch die in demselben angedrohte Strafe nicht zu erreichen, entweder weil dieselben, die eingeführte Waare im Stiche lassend, sich davon machen, wenn sie sich entdekt sehen, oder weil die Einbrioger, -- häufig Mittelpersonen -- Leute sind, welche aus Armuth keine Buße zu bezahlen vermögen. Leztere Fälle sind verhältnißmäßig besonders zahlreich, und wenn die Zollverwaltung nicht noch die Kosten der Strafumwandlung in Gefangenschaft nach Art. 28 und 29 des Fiskalstrafgesezes (Amtl. Sammlung I, 87) auf sich nehmen will, so muß sie sich lediglich auf die Zerstörung der mit Beschlag belegten Waare beschränken.
Die im fraglichen Geseze angedrohte Buße von Fr. 5 bis Fr. 100 erweist sich im Minimum als zu hoch und im Maximum als zu niedrig.
Eine Buße von Fr. 5 für das Einbringen einiger Pakete verbotener Zündhölzchen steht außer Verhältniß zu einer solchen von Fr. 100 für eine ganze Schiffsladung, deren Werth diesen Betrag vielfach übersteigt.
Eine Erhöhung des bisherigen Maximums der Buße würde sich jedoch nur dann als zwekmäßig erweisen, wenn mittelst Abänderung des Gesezes entweder gestattet würde, die mit Beschlag belegte Waare gegen Bezahlung der Buße auf direktestem Wege über die Grenze nach dem Auslande zurükzuführen, oder sie für Rechnung des eidgenössischen Fiskus zu verkaufen, oder aber, wenn an die Stelle des unbedingten Einfuhrverbotes ein erhöhter Eingangszoll für Zündhölzchen und Streichkerzchen mit gelbem Phosphor träte.
Würde alsdann die Buße in den Straffällen von bedeutenderem Belange so gehalten, daß der Werth der beschlagnahmten Waare die Buße und den Zoll immerhin noch überstiege, so würde entweder der Eigenthümer der Waare sich zur Auslösung derselben einstellen,. oder könnte, im andern Falle, die Buße und der Zoll mittelst Verkaufs der Waaren erhältlich gemacht werden, während bei der jezigen Gesezesvorschrift der Absender der beschlagnahmten
671
Waave, da diese zerstört werden muß, kein Interesse hat, sich überdies noch einer Geldbuße zu unterziehen, und der Fiskus für die auf der Waare haftende Buße sich an jener nicht erholen kann.
Zu diesem Unistande kommt noch, daß in zahlreichen Fällen wegen Nichterreichbarkeit des Uebertreters der Bußantheil zu Gunsten des Verleiders illusorisch ist.
Als ein weiterer Uebelstand muß endlich noch bezeichnet werden, daß die Handhabung des Einfuhrverbotes dadurch erschwert wird, daß dem Verkauf von Zündhölzchen der verbotenen Gattung, nachdem solche unentdekt die Grenze überschritten, mit höchst seltenen Ausnahmen, blos noch der nominelle Buchstabe des Verbotes' entgegensteht.
XIII. Beaufsichtigung des Bezuges von kantonalen Verbrauchsteuern.
Wie im vorjährigen Geschäftsbericht (Bundesblatt 1881, II, 589) erwähnt, sind wir, in Folge fortgesezter Anstände bezüglich der Ursprungszeugnisse für Weine, die als schweizerisches Produkt erklärt werden, dazu gelangt, den Grundsaz aufzustellen, daß den kantonalen Behörden das Recht vorbehalten bleibe, die Ursprungszeugnisse für angeblich schweizerische Getränke nach ihrem wirklichen Werthe zu würdigen und dieselben, wenn sie sich nicht als zuverläßig herausstellen sollten, nach gehöriger Feststellung dieser Thatsache mittelst Expertisen, nicht zu berüksichtigen, wobei das Rekursrecht an die Bundesbehörde vorbehalten bleibt.
An der Hand dieses Grundsazes sind wir auch im Berichtjahre in den Fall gekommen, Rekurse wegen Beanstandung von schweizerischen Ursprungszeugnissen für Weine abzuweisen, wenn der von der kantonalen Behörde veranstalteten Expertise des Weines, durch welche dieser als nicht schweizerisches Produkt erklärt .wurde, keine Gegenexpertise gegenüber stand, durch welche jene erstere widerlegt oder abgeschwächt worden wäre.
XIV. RUkzoll auf Tabak.
Durch Bundesbeschluß vom 19./20. Dezember 1879 ist dio Frage betreffend Gewährung eines Rükzolles auf Tabak zu nochmaliger Begutachtung an den Bundesrath zurükgewiesen worden.
Nachdem sodann durch Beschluß des Ständerathes vom 5. März 1881 die Einladung an uns ergangen, beförderlichst Anträge im Sinne der Gewährung von Rükzöllen für die schweizerische Industrie
672
im Allgemeinen und für Tabakfabvikate insbesondere vorzulegen, haben wir der Bundesversammlung unsero diesfälligen Bericht unterm 24. Mai 1881 (S. Bundesblatt 1881, II, 866) erstattet.
Die Frage ist hierauf durch Bundesbeschluß vom 2S./25. Juni (Arntl. Sammlung n. F. V, 430) in dem Sinne erledigt worden, daß, da dieselbe mit der Zollfrage überhaupt zusammenhänge und am besten bei Anlaß der Berathung des Zolltarifs gelöst werde, auf den von uns vorgelegten Gesezesvorschlag zur Zeit nicht eingetreten werde.
Seither sind Eingaben, darunter eine solche von einer Cigarreufabrik ersten Ranges, eingelangt, in welchen das Begehren eines Rükzolles auf Tabak verlassen und eine Herabsezung des Eiugangszolles auf Rohtabak als das empfehlenswerthere Auskunftstnittel für etwelche Zollerleichterung zu Gunsten der Tabakindustrie postulirt wird.
Diese Eingaben werden anläßlich der definitiven Aufstellung des neuen Zolltarifs zur Berathung gebracht werden.
XV. Revision des schweizerischen Zolltarifs.
Auch im abgeschlossenen Jahre haben sich in großer Zahl die Eingaben von Privateu, Vereinen und Behörden in Bezug auf die Revision des Schweiz. Zolltarifs fortgesezt. Es ist von jeder derselben Vormerkung getroffen , um die darin gestellten Desideraten bei der abschließt eben Behandlung des Zoll tarifes durch die gesezgebenden Räthe zur Berathung zu bringen.
XVI. Zollgesez: Vollziehungsverordnung desselben.
Seit dem Erlaß der Vollziehungsverovdnung zum Zollgesez vom 30. November 1857 haben sich die Verkehrsverhällnisse so vielfältig verändert, daß bereits im Jahre 1867 eine thcilweise Revision dieser Verordnung unternommen worden ist, die sich hauptsächlich auf die Formalitäten der Transitabfertigung erstrekte.
Im weitern Verlaufe der Zeit wurden sodann weitere einzelne Bestimmungen durch Bundesrathsbeschlüsse abgeändert oder neu in die Verordnung aufgenommen, so daß es je länger je schwieriger wurde, die gültig gebliebenen Vorschriften im Auge zu behalten und über deren Nachachtung zu wachen. Außerdem machte sich die Notwendigkeit geltend, neue Vereinfachungen in der Zollabfertigung gegenüber dem Transitverkehr einzuführen.
673
Wir haben daher die Vollziehungsverordnung zum Zollgesez einer allgemeinen Revision unterworfen und dieselbe durch eine von uns unterm 18. Oktober 1881 genehmigte neue Verordnung ersezt, welche mit dem 1. Januar 1882 in Kraft gesezt wurde.
Die wichtigsten daraus hervorgehenden Verkehrserleichterungen sind folgende : 1. Eine einheitliehe Transitfrist von einem Monat für den ganz oder theilweise durch die Eisenbahnen vermittelten Transitverkehr. Vorher wurde diese Transitfrist zu vier Wegstunden auf den Tag bemessen.
2. Gestattung des Austrittes von Transitsendungen über jede mit unbeschränkter Befugniß zur Transitabfertigung versehene Eisenbahnzollstätte auch für unverbleite Frachtstüke. Vorher mußte die gemäß der Angabe des Dcklaranten im Geleitschein bezeichnete Austrittszollstätte eingehalten werden. Ausgenommen von diesen Beschränkungen waren bloß die unter Verbleiung transitirenden Sendungen und die sog. Partiegüter, bezüglich welcher die bereits bestandenen Erleichterungen beibehalten bleiben.
3. Transitsendungen nach eidgenössischen Niederlagshäusern können zur Vermeidung einer zweimaligen Revision ihres Inhaltes, nach dem Ermessen der Eintrittszollstätte, unter Verbleiung abgefertigt werden. Vorher durfte die Verbleiung nur auf Verlangen des Deklaranten angewendet werden.
4. Gestattung der Eingangsverzollung am Bestimmungsorte, sofern eine Zollsätte sich daselbst befindet, von plombirten Eisenbahn Wagenladungen und von solchen, die nicht plombirt sind, deren Ladung jedoch aus Waareo einheitlicher Gattung besteht. Vorher durfte die Eingangsverzollung nur an der Eintrittszollstätte und an eidgenössischen Niederlagshäusern geschehen.
Eine Reihe anderweitiger, weniger relevanter Neuerungen lassen wir hier unerwähnt.
XVII. Handelsvertrag mit Deutschland.
Mit dem 1. Juli 1881 ist der unterm 23. Mai 1881 abgeschlossene Handelsvertrag mit Deutschland (Amtl. Sammlung n. F. 457 und 458) in Kraft getreten, über welchen Vertrag wir der Bundesversammlung durch Botschaft vom 9. Juni 1881 (Bundesblatt 1881, III, 453) Bericht erstattet hatten.
674
Da durch diesen Vertrag die im frühern Vertrage vom 13. Mai 1869 (A, S. IX, 888) gewährte Zollfreiheit für frische Weintrauben aufgehoben wurde, haben wir die Verzollung von Weintrauben bei der Ein- und Ausfuhr, gleich wie sie vor dem Vertrage von 1869 bestand, wieder hergestellt.
Wir beziehen uns auf den diesfalls im Bundesblatt 1881, III, 650, veröffentlichten Beschluß.
XVIII. Handelsvertrag mit Frankreich.
Nach wiederholten Verlängerungen des Handelsvertrages z wischen der Schweiz und Frankreich vom Jahr 1864 ist derselbe durch die französische Regierung au£ den 8. November 1881 gekündigt, in der Folge aber neuerdings verlängert worden, nachdem inzwischen die Schweiz in Unterhandlungen für die Vereinbarung eines neuen Vertrages eingetreten war.
Der Abschluß dieser Unterhandlungen fällt in das Jahr 1882 und bildet den Gegenstand einer besondern Vorlage an die gesezgebenden Räthe.
XIX. Regulirung der Zollverhältnisse an der Grenze des Kantons Genf gegenüber der zollfreien sovoyischen Zone.
Nachdem eine mit Botschaft des Bundesrathes vem 23. Mai 1870 (Bundesblatt 1870, II, 457) den eidgenössischen Räthen vorgelegte diesbezügliche Uebeinkunft mit der französischen Regierung, vom 24. November 1869, die beiderseitige endgültige Ratifikation nicht erhalten hatte, ist diese Angelegenheit im Jahre 1881 Gegenstand neuer Unterhandlungen geworden. Dieselben führten dann unterm 14. Juni zum Abschlüsse einer Uebereinkunft, bezüglich welcher den eidgenössischen Räthen eine besondere Vorlage, behufs Einholung ihrer Ratifikation dieser Vereinbarung, gemacht wird.
XX. Finanzielle Ergebnisse.
a. E i n n a h m e n .
Differenz 1881.
1880.
1881.
Mehr.
Weniger.
Fr.
Rp.
Fr.
Ep.
Fr.
Rp.
Einfuhrzölle . . . . .
Ausfuhrzölle .
. . .
Durchfuhrscheingebühren Niederlagshausgebühren . .
Bußenantheile Ordnungsbußen . . . .
Waaggebühren . . . .
Untermiethen . . . . .
Verschiedenes, Vergütungen
16,766,716 548,632 5,790 24,518 4,206 1,082 3,726 18,758 63,063
89 25 45 62 75 88 66 01 27
16,535,907 551,556 6,027 27,813 5,865 1,457 3,741 18,509 60,602
22 74 95 51 82 77 91 67 01
230,809
67
248 2,461
34 26
Total Nach Abzug der Mindereinnahme von ergibt sich für 1881 eine Totalmehreinnahme von .
17,436,495
78
17,211,482
60
233,519
27
8,506
09
225,013
18
Fr.
Rp.
2,924 237 3,294 1,659 374 15
49 50 89 07 89 25
8,506
09
676
b. A u s g a b e n .
Differenz Mehr.
I.
IL III.
IV.
Gehalte Reisekosten u. Expertisen Büreaukosten . . . .
Mobiliar und Greräthschaften V . Grenzschuz . . . .
VI. Verschiedenes : 1) Rükvergütungen : a. für Eisenbahnschienen b. für andere Artikel .
2) Verschiedene Unkosten . . . .
Total Nach Abzug der Minderausgaben von ergibt sich pro 1881 eine Totalmehrausgabe von .
1881.
1880.
1881.
Weniger.
Bp.
25
Fr.
858,737 6,235 134,988
Kp.
67 20 48
845,973 7,379 136,868
Kp.
42 29 81
9,901 428,581
56 17
9,985 429,165
97 05
59,769 12,972
13 09
33,207 15,978
51 54
26,561
28,071
43
25,979
19
2,092
24
1,539,256
73
1,504,537
78
41,418
11
6,699
16
34,718
95
Fr.
Fr.
12,764
Fr.
i
j
Ep.
_I_
1,144 1,880
09 33
84 583
41 88
3,006
45
6,699
16
62
"
677
worüber folgende Aufschlüsse dienen mögen : Ad I, Gehalte: Die Mehrausgabe gegenüber von 1880 für Bezugsprovisionen, hauptsächlich für Postverzollungen, beträgt Fr. 3311. 50 und diejenige für Gehaltsnachgenüsse Fr. 7907. 70.
Ad IV, l, a. Hier entspricht die Mehrausgabe einer Mehreinnahme von gleichem Betrage.
Ad VI, 2. Die Vennehrung wurde durch erhöhte Ausgaben für Dienstkleidungsgegenstände verursacht.
Gegenüber den einzelnen Büdgetansäzen ergeben die Ausgaben folgendes Resultat:
Bundesblatt.
34. Jahrg. Bd. II.
45
678
Budget nebst Nachtragskrediten.
Fr.
I. G e h a l t e : a . Oberzolldirektion . . . .
b. Zollgebietsdirektionen . .
/ \ / d. Gehaltsnachgenuß . . .
\ H. R e i s e k o s t e n u . Expertisen HI. B ü r e a u k o s t e n : e. Zollstätten
35,900 122,800 714,300 ' 5,500 12,000 6,000 14,000
1 ) Miethzinse . . . .
2) Heizung und Beleuchtung .
3) a. Büreaubedürfnisse . .
b. Druksachen, Buchbinderlöhne 4 ) Nebenausgaben . . . .
77,000 27,000 12,000
Uebertrag
1,064,500
32,000 6,000
Rechnung.
Mehrausgabe.
Minderausgabe.
Kp.
Fr.
Kp.
Fr.
EP.
Fr.
Rp.
-- --
34,763 119,048 1 687,227
20 85 12
-- -- --
-- _-
1,136 3,751
80 15
32,572
88
1 17,698
301
50
6,235
50 20
7,764
80
-- --
75,239 25,100 9,168
89 58 19
1,760 1,899 2,831
11 42 81
--
22,127 3,351
95 87
9,872 2,648
05 13
999,961
35
64,538
65
~ --
--
,,
--
--
--
--
-- ·
-- -- __ --
"
__ -- --
"
BUdget Mehrausgabe.
Rechnung.
nebst
Minderausgabe.
Nachtragskredtten.
Uebertrag IV. M o b i l i a r u. G e r ä t s c h a f t e n V*. G r e n z s c h u z
Fr.
1,064,500
10,000
Rp.
-
Fr.
999,961
Rp.
35
Fr.
--
Ep.
--
Rp.
Fr.
64,538 .65
--
9,901 428,581
56
--
--
98 11,418
44
59,769 12,972
13 09
230 2,027
87 91
28,071
43
^_
1,928
57
1,539,256
73
--
80,243
27
440,000
17
83
VI. V e r s c h i e d e n e s :
1
1) Zollrükvergütungen: a. für Eisenbahnschienen .
b. für andere Artikel .
2) Entschädigung für Aushülfe, Unterhalt von Geräthen, Geriehtskosten , Dienstkleidungen etc Total
60,000 15,000
-- --
30,000 1,619,500
--
---
--
-- --
.
Gegenüber dem Budget ergibt sich somit eine Ersparniß von Fr 80,243. 27.
679
1
680
Die Ersparniß auf den Kosten für Expertisen, Rubrik II, und auf den Drukkosten. Rubrik III b, rührt daher, daß die in der Botschaft zum Budget in Aussicht genommenen, auf den Abschluß der Arbeiten für die Tarifrevision bezüglichen Ausgaben nicht eingetreten sind.
Abzüglich der nicht eigentlichen Verwaltungsausgaben, nämlich derjenigen für Mobiliar und Geräthschaften, sowie für Zollrükvergütungen, zusammen im Betrage von Fr. 82,642. 78, von der Gesammtausgabensumme von Fr. 1,539,256. 73 verbleiben als eigentliche Verwaltungskosten Fr. 1,456,613. 95 gegenüber denjenigen von Fr. 1,445,365 im Jahr 1880, also mehr pro 1881 Fr. 11,349, welche Mehrausgabe derjenigen für Bezugsprovisionen und Besoldungsnachgenuß entspricht.
Die Verwaltungskosten der Zollverwaltung stellen sich dabei auf 8.354 °/o der Roheinnahmen, gegen 8.397 °/o pro 1880.
Zum Voranschlag verhält sich das Rechnungsergebniß wie folgt: E i n n a h m e n : Jahresrechnung .
.
. Fr. 17,436,495. 78 Budget . ,, 17,000,000. Mehr als büdgetirt
Fr.
436,495. 78
A u s g a b e n : Jahresrechnung Fr. 1,539,256. 73 Budget u. Nachkredite.
. ,, 1,619,500.-- Ausgabenersparniß
,,
80,243. 27
Total des Einnahmenüberschusses Fr.
516,739. 05 Nach Abzug der Gesammtausgaben der Zollverwaltung verbleibt von der Zolleinnahme ein Nettoerträgniß von .· Fr. 15,897,239. 05 gegen 1880 mit .
,, 15,706,944. 82 Also mehr pro 1881
Fr.
190,294. 23
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1881.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1882
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
21
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
29.04.1882
Date Data Seite
597-680
Page Pagina Ref. No
10 011 475
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