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Schweizerisches Bundesblatt.

34. Jahrgang. IV.

Nr. 59.

23. Dezember 1882.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrükungsgebühr per Zeile 15 Bp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden Drnk nnd Expedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern,

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Bericht der

ständeräthlichen Kommission, betreffend die vom Kanton Graubünden begehrte Subvention für die Korrektion des Landwassers auf Davos.

(Vom 28. August 1882.)

Tit.

Mit Schreiben vom 10. September 1881 hat der Kleine Rath des Kantons Graubünden den Bundesrath eingeladen, der Bundesversammlung das Gesuch um Bewilligung eines Bundesbeitrages für die Korrektion einer Strecke des Landwassers auf Davos zu unterbreiten.

Dieses Gesuch wird begründet sowohl durch den Hinweis auf die Bedürfnisse des öffentlichen Interesses, als auch durch die Erwägung, daß das projektirte Werk vom rein technischen Standpunkte der Korrektion des Flußbettes nothwendig sei, und es liegen demselben auch alle die Vorlagen bei, welche das Bundesgesetz vom 22. Juni 1877 über die Wasserbaupolizei im Hochgebirge verlangt.

Der Bundesrath ließ das Projekt an Ort und Stelle studiren und den Voranschlag der muthmaßlichen Kosten machen ; er gelangte hiebei zu der Erkenntniß, daß die Angelegenheit nach Artikel 10, Alinea 2 des vorerwähnten Gesetzes dem Entscheid der Bundesversammlung zu unterbreiten sei.

Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. IV.

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IL Ihre Kommission begab sich am 28. und 29. August dieses Jahres an Ort und Stelle und durchging den ganzen Uferabschnitt des Wildbaches, auf welchem die Korrektion vorzunehmen ist, um sich über alle Punkte des Projektes Kenntniß zu verschaffen, sowohl vom Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses als der Nothwendigkeit des Unternehmens aus.

Eine kleine Beschreibung der Ortsverhältnisse scheint uns von Nutzen zu sein, sowohl um eine allgemeine Idee der Situation und des Verhaltens des in Frage stehenden Wasserlaufes zu gewinnen, als auch um die Wichtigkeit der projektirten Arbeiten zu konstatiren.

Das Landwasser entströmt dem Davosersee und nimmt während seines hier in Betracht kommenden Laufes mehrere Zuflüsse auf, welche durch ihr starkes Geschiebe dessen Bett vollständig ausfüllen; aus der hieraus sich ergebenden Verschotterung der Mündungsstellen erklären sich auch die Unregelmäßigkeiten im Gefalle und der in Schlangenwindungen sich bewegende Lauf, welcher hinwiederum einen verderblichen Einfluß auf den Wasserablauf ausübt und das umliegende Terrain beschädigt.

Dieser Umstand hat häufige Ueberschwemmung und Versumpfung des umliegenden Terrains zur Folge, so daß sich von Jahr zu Jahr die Produktivität des Bodens beträchtlich vermindert und außerdem, was noch mißlicher ist, die sanitarischen Verhältnisse dieser beachtenswerthen Gegend schwer gefährdet werden könnten.

III.

Unter diesen Verhältnissen ist die Korrektion des Landwassers von unbestreitbarer Notwendigkeit.

Was die technischen Mittel anbetrifft, so beschreibt die bundesräthliche Botschaft dieselben zur Genüge, und wir glauben nicht, daß sich die Kommission auch mit dieser speziellen Frage zu beschäftigen brauche; sie hat in dieser Hinsicht volles Vertrauen sowohl zu den Personen, welche das Projekt ausgearbeitet haben, als auch zu denen, welche berufen sind, dasselbe zu prüfen und dessen Ausführung zu überwachen. Dasselbe gilt von dem Kostenvoranschlag.

Die Regierung des Kantons Graubünden hat ihrerseits an den Zuflüssen schon bedeutende Eindämmungsarbeiten erstellen lassen,

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welche ihrer Natur nach beträchtlich zur Korrektion des hier in Frage stehenden Thalweges beitragen.

IV.

Es bleibt nun nur noch die Frage zu prüfen, ob dieses Unternehmen auf einen Bundesbeitrag Anspruch machen kann.

Wenn man in Betracht zieht, daß das Thal des Davoser Landwassers die einzige Gegend der Schweiz ist, wo eine große Anzahl Fremder sich das ganze Jahr hindurch aufhalten, daß die Anwesenheit dieser zahlreichen Gäste auch über die Grenzen der Gegend hinaus von Vortheil ist; wenn man ferner bedenkt, daß das Resultat dieser Korrektion, welche die Ebene vor den immer wiederkehrenden Ueberschwemmungen schützen und die Entsumpfung des Landes bewirken soll, ein gesichertes ist; daß andererseits Arbeiten dieser Art dem öffentlichen Nutzen dienen, und. daß auch an andern Orten der Schweiz ähnliche Arbeiten durch den Bund subventionirt wurden', auch wenn sie nicht von größerer Bedeutung sind, so wird man mit der Kommission einig gehen, wenn sie aus allen diesen Gründen in Anwendung der Artikel 5 und 9 des Gesetzes vom 22. Juni 1877 über die Wasserbaupolizei beantragt, grundsätzlich der bundesräthlichen Vorlage vom 16. Dezember 1881 beizustimmen, wonach dem Kanton Graabünden ein Bundesbeitrag für die Korrektion des Davoser Landwassers bewilligt werden soll.

Immerhin schlägt sie vor, daß der Artikel 6 der genannten Vorlage modiflzirt werde und folgende Redaktion erhalte : ,,Art. 6. Der dem Kanton Graubünden bewilligte Bundesbeitrag ist demselben zugesichert und gegenwärtiger Beschluß tritt in Kraft, s o b a l d der K a n t o n die f i n a n z i e l l e n Garantien für diese K o r r e k t i o n geleistet.

Es wird dem genannten Kanton eine Frist von s e c h s M o n a t e n , vom I n k r a f t t r e t e n dieses Beschlusses an g e r e c h n e t , für die Vorlegung der erforderlichen Ausweise eingeräumt.^ Die Kommission beantragt außerdem einen ausdrücklichen Vormerk im Protokoll, dahin lautend, es s o l l e e i n e E r h ö h u n g des B e i t r a g e s u n t e r k e i n e n U m s t ä n d e n b e w i l l i g t w e r den, selbst wenn später die Korrektion auch auf den oberen Lauf des Flusses ausgedehnt werden sollte.

602 Unter diesen Vorbehalten schlägt die Kommission dem Ständerathe vor, die bundesräthliche Vorlage betreffend Zusicherung eines Beitrages an die Korrektion des Davoser Landwassers anzunehmen.

D a v o s , den 28. August 1882.

Die Kommission: j. Chappex, Berichterstatter.

Sahli.

Hohl.

MUller.

Birmana.

Herzog.

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Bericht der

ständeräthlichen Kommission, betreffend die Bewilligung einer Subvention an den Kanton Graubünden für die Rheinkorrektion im Domleschg.

(Vom 30. August 1882.)

I.

Tit.

Die Regierung des Kantons Graubünden übermittelte unterm 31. Oktober 1881 dem Bundesrathe- eine Denkschrift, worin die Bewilligung einer Bundessubvention für die Rheinkorrektion im Domleschgthale nachgesucht wird.

Das Gesuch beginnt mit der geschichtlichen Darstellung deiin jener Gegend durch den Rhein verursachten Verheerungen und erwähnt hiebei insbesondere der Hochwasser von 1817 und 1834.

Seit jener Zeit hat der Fluß das Thal nach allen Richtungen durchfurcht und bald das eine, bald das andere Ufer verwüstet. Nicht nur die Thalsohle wurde vollständig vom Wasser in Beschlag genommen, auch die Abhänge wurden von demselben unterwühlt und das Gebirg selbst war gewissermaßen bedroht, indem die an dessen Fuß sich bildenden Senkungen dasselbe an verschiedenen Stellen ernstlich gefährdeten. Endlich waren die Verbindungen zwischen beiden Thalabhängen fast immerwährend unterbrochen, und es hielt oft schwer, auch nur die große Zufahrtstraße zum Splügen für den Verkehr offen zu halten.

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Bericht der ständeräthlichen Kommission, betreffend die vom Kanton Graubünden begehrte Subvention für die Korrektion des Landwassers auf Davos. (Vom 28. August 1882.)

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1882

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59

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23.12.1882

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599-603

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