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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 9. Juni 1882.)

Der Bundesrath hat, in Erweiterung seines Beschlusses vom 23. April 1875, betreffend die Besetzung kombinirter Post- und Telegraphenbüreaux, Folgendes beschlossen: 1. Postverwalter, Posthalter und Postablagehalter einerseits und Telegraphisten der Zwischenbüreaux andererseits werden unter dem Vorbehalte ernannt, daß sie auch eine allfällige Wahl zu einem Amte des andern Dienstzweiges (Post oder Telegraph) anzunehmen verpflichtet sind.

2. Wenn ein Beamter, welcher zugleich den Post- und den Telegraphendienst besorgt, von der einen der beiden Stellen aus irgend einem Grunde zurücktritt, so kann er von dem Post- und Eisenbahndepartement auch von der andern abberufen werden.

3. Die unter l und 2 genannten Vorbehalte sind in jeden Erneuerungsakt ausdrücklich, aufzunehmen.

4. Wo es im Interesse des Dienstes geboten erseheint, kann auch fernerhin der Post- und Telegraphendienst verschiedenen Personen übertragen werden.

Herr J. U. W i l d , von Mitlödi (Glarus), seit 1874 schweizerischer Konsul in Nancy (Frankreich), hat die von ihm beim Bundesrath nachgesuchte Entlassung von seinem Posten unter Verdankung der geleisteten Dienste erhalten.

(Vom 12. Juni 1882.)

Mit Schreiben vom 8. dies hat die k. belgische Gesandtschaft bei der Schweiz. Eidgenossenschaft dem Bundesrathe eine Note des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten des Königreichs Bei-

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gien eingereicht, mit welcher der Beitritt dieses Staates zu der am 3. November 1881 abgeschlossenen internationalen PhylloxeraUeberein-kunft erklärt wird.

Der Bundesrath erließ ein Regulativ über den Rückzug der Banknoten von schweizerischen Banken mit ganz oder theilweise hinfälliger Emission.

Der Bundesrath hat den Hrn. Hauptmann Gottfried G r ä u b , in Bern, zum Major der Sanitätstruppen und den Hrn. Oberlieutenant Auguste Gii l a r d , in Loele, zum Hauptmann derselben (Veterinärs) befördert.

Als Posthalterin in Sentier ist Frau Wittwe Eugenie Capt-Golay, von Chenit (Waadt), provisorische Posthalterin in Sentier (Waadt), gewählt worden.

(Vom 15. Juni 1882.)

Mit Schreiben vom 13. dies hat der Staatsrath des Kantons Wallis dem Bundesrathe angezeigt, daß der Stand Wallis, nach dem Beschlüsse des dortigen Großen Rathes vom 1. Dezember 1881 von dem im Jahr 1852 abgeschlossenen Konkordat über B e stimmung und Gewähr der Viehhauptmängel*) zurückgetreten sei.

Das gedachte Konkordat besteht nunmehr noch unter den Kantonen Zürich, Schwyz, Zug, Basel (Stadt und Landschaft), Appenzell (Außer- und Innerrhoden), St. Gallen, Aargau, Thurgau und Neuenburg.

(Vom 16. Juni 1882.)

Der Bundesrath ernannte zum Schweiz . Konsul in New-Orléans Hrn. Emil H ö h n aus dem Kanton Zürich, Präsident der Schweizergesellschaft in New-Oi'leans.

*) Siehe eidg. Gesetzsammlung, Band IV, Seite 196 und 210.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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32

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17.06.1882

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178-179

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