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Inserate.

A n z e i g e.

Der eidgenössische Staatskalender für 1882/1883, mit dem Militäretat, 17 Bogen stark, ist nunmehr erschienen, und kann à Fr. l beim Sekretariat der Druksachen der Bundeskanzlei bezogen werden.

B e r n , den 30. Mai 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Einfuhr von Gold- und Silberwaaren nach Bußland.

Durch Schreiben des schweizerischen Generalkonsulats in St. Petersburg wird dem Bundesrathe mitgetheilt, daß laut Erlaß des rassischen Zolldepartements, datirt vom 30. April 1882, ,,Blattgold" in der Form von Büchlein (livrets) der Stempelung unterzogen werden solle. Es seien also solche Waaren an ein russisches Control-Büreau zur Stempelung einzusenden und dafür die gesetzliche Taxe zn entrichten. Der Untersuchung durch ein russisches Control-Büreau seien ferner unterworfen alle jene Waaren in Gold oder Silber, welche von der Stempelung befreit sind, nämlich Gewebe, Posamenterieartikel, Galons, Brocart u. s. w. in Gold oder Silber.

Da die neue Verordnung gestatte, eingeführte Gold- und Silberwaaren in rohem oder fertigem Zustande der Untersuchung zu unterziehen, so seien dadurch die früher gültigen Bestimmungen aufgehoben, nach welchen die Einfuhr von solchen Waaren untersagt war.

B e r n , den 25. Mai 1882.

Schweizerisches Handels- und Landwirtbschaftsdepartement.

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Gerichtliche Vorladung.

Auf Verlangen des Namens der Frau A, wird deren landesabwesender dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt sei, anmit in Gemäßheit des Art. 46, Litt, d des Bundesgesetzes über Civilstand und Ehe vom 24. Dezember 1874 aufgefordert, binnen 6 Monaten hieher zurückzukehren und den Verpflichtungen der §§ 51 bis und mit G9 des kantonalen Personenrechtes nachzuleben, widrigenfalls Frau Agnes Niederberger-Kaiser eine Ehescheidungsklage in Aussicht stellt und in Sache ein Kontumazurtheil erfolgen müßte.

Diese Vorladung ist in die zwei nächstfolgenden Nummern des Amtsblattes und in zwei Nummern des Schweiz. Bundesblattes einzurücken.

S t a n s , den 20. Mai 1882.

Für das Obergericht von Nidwalden, Der P r ä s i d e n t : Nikol. Lussy.

Der

Gerichtsschreiber: Franz Durrer.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brod und Fleisch (Ochsenfleisch) für die im Laufe des Jahres 1882 auf dem Waffenplaze S o l o t h u r n abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod oder Fleisch" verseilen, bis Samstag den 10. Juni nächsthin dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat, in B e r n franko einzusenden.

In den Augeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Leztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheiniung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berüksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in Solothurn und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

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B e r n , den 24. Mai 1882.

Das eidg. Oberkriegskommissariat,

955 Schweizerische Nordostbahn.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1882 ab tritt ein provisorischer Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen bayerischen und sächsischen Stationen einerseits und der Station Chiasso transit der Gotthardbahn (für Güter nach und von Italien) anderseits in Kraft. Derselbe kann zum Preise von 30 Cts. pro Exemplar bei den betheiligten Verwaltungen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 29. Mai 1882.

Die Direction.

Gotthard-Bahn.

Eröffnung des durchgehenden Betriebes.

Vorbehaltlich der Bewilligung des schweizerischen Bundesrathes wird die durchgehende Linie der Gotthardbahn von L u z e r n bis an die internationale Station C h i a s s o am 1. J u n i n ä c h s t h i n für den gesammten Personen- und Güterverkehr dem Betriebe übergeben werden.

L u z e r n , den 5. Mai 1882.

Die Direktion der Gotthardbahn.

Gotthardbahn.

Die allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation für den internen Verkehr der Gotthardbahn und den direkten Verkehr derselben mit einigen andern schweizerischen Bahnen, sowie der Tarif für den Transport von Gütern im internen Verkehr der Gotthardbahn, beide gültig vom 1. Juni 1882 an, können von heute an bei unserem kommerziellen Bureau und den Stationen bezogen werden.

L u g e r n , den 6, Mai 1882.

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Die Direction.

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Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Tonfalles erledigte Stelle eines Kanzlisten der Bundeskanzlei wird hiemit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die Besoldung wird bei der Wahl festgesetzt.

Bewerber haben ihre Anmeldung unter Beischluss von Zeugnissen über Rechtsfähigkeit, Leumund und Bildungsgangbiss zum 4. Juni nächsthin der Bundeskanzlei einzusenden.

B e r n , den 16. Mai 1882.

Die schireiz. Bundeskanzlei.

Publikation.

Es wird anmit zur Kenntniss gebracht, daß nachstehende Personen aufgehört haben, Auswanderungsunteragenten zu sein: Von der Agentur A. Zwilchenbart in Basel.

Hr. Franz Saladin in Solothurn.

Von der Agentur Ph. Bommel & de. in Basel.

Hr. Anton Wagner in Stans (Nidwalden).

,, Heinrich Wiswald in Solothurn.

Von der Agentur Otto Stoer in Basel.

Hr. Ulrich Steiger in Wyl (St.Gallen).

Von der Agentur M. Goldsmith in Basel.

Hr. Jakob Hartmann in Zürich.

,, Georg Iffrig in Aarmühle (Bern).

,, Johannes Jüstrich in St. Gallen.

B e r n , den 20. Mai 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur M. Goldsmith in Basel hat unterm 22. dies dem unterzeichneten Departemente mitgetheilt, daß Christian Tschabold in Erlenbach als Unteragent ihrer Firma zurücktrete (Bundesblatt 1882, II, 852).

Heinrich Hänsler in Bern wurde als Unteragent von der nämlichen Auswanderungsfirma entlassen und ist nunmehr in gleicher Eigenschaft von der Auswanderungsagentur Joh. Baumgartner in Basel angestellt (Bundesblatt 1882, I, 104).

B e r n , den 24. Mai 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu gescheheil haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter und Briefträger in Merenschwand (Aargau). Anmeldung bis zum 9. Juni 1882 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

2) Briefträger und Bote in Amsteg (Uri). Anmeldung bis zum 9. Juni 1882 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

3) Briefträger in St. Fiden (St. Gallen). Anmeldung bis zum 9. Juni 1882 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

4) Telegraphist in Wattwyl (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. Juni 1882 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

1) Traininspektor bei der Oberpostdirektion. Anmeldung bis zum 2. Juni 1882 bei der Oberpostdirektion.

2; Posthalter in Le Sentier (Waadt). Anmeldung bis zum 2. Juni 1882 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Rüti (Zürich). Anmeldung bis zum 2. Juni 1882 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

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1882

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31.05.1882

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953-958

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