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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend Nachprüfung der bei der Lieferung von Schlachtvieh für die Armee zur Verwendung kommenden Lastwagen.

(Vom 10. November 1914.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Laut einem Bericht des Generalkommissärs für die Schlachtviehlieferung für die schweizerische Armee sind bei Abnahme dos Schlachtviehs auffallende Gewichtsdifferenzen festgestellt worden. Da sowohl die schweizerische Armee als Käuferin, wie auch die Viehlieferanten an der richtigen Feststellung des Lebendgewichts sehr interessiert sind und die Abwägungen in einwandfreier Weise erfolgen müssen, erachten wir es als notwendig, dass die hierfür benützten Wagen (Wagen auf Eisenbahnstationen und andere zur Verwendung gelangende Wagen) einer ausserordentlichen Nachschau durch die zuständigen Eichmeister unterzogen werden. Diese amtliche Nachschau darf nur dann unterbleiben, wenn die Wagen seit dem 1. Juli 1914 bereits amtlich nachgeprüft worden sind. Aus dem Bericht des Generalkommissärs geht hervor, dass an einzelnen Orten die Wagen seit der Mobilisation der schweizerischen Armee sehr stark benützt wurden.

Sie wollen ferner die Eichmeister anweisen, dass für die Prüfung der Lastwagen die amtlichen Formulare (zu beziehen beim eidg. Amt für Mass und Gewicht in Bern) benützt werden müssen und dass die Protokolle unserm Amte für Mass und Gewicht zur Einsichtnahme einzusenden sind. Endlich ersuchen wir Sie, dem Amt für Mass und Gewicht Mitteilung zu machen, wenn die Nachprüfung einer Wage aus dem oben angegebenen Grunde unterbleiben kann. Die Nachschau der Wagen muss bis Ende dieses Monats durchgeführt werden.

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Wir legen Ihnen das Verzeichnis der für Ihren Kanton in Frage kommenden Annahmeplätze, auf welchen seit dem Inkrafttreten des Vertrages Vieh für die Armee gekauft wurde, bei.

Wir benützen diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 10. November 1914.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schatzmann.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 7. November 1914.)

Der Bundesrat hat durch Herrn H. Ochsenbein in Lausanne von einer ungenannt sein wollenden Dame den Betrag von 2000 Fr. zur Hülfe für das Vaterland erhalten.

Die schöne Gabe ist bestens verdankt worden.

(Vom 10. November 1914.)

Dem Kanton W al lis wird an die zu 10,000 Fr. veranschlagte Korrektion der Lenserstrasse, durch die Gemeinde Martigny-Bourg, ein Bundesbeitrag von 20 °/o zugesichert, höchstens 2000 Fr. .

Dem Kanton G r a u b ü n d e n wird an die zu 1l,300 Fr.

veranschlagten Kosten eines Waldweges Vallascia-Costascia, durch die Gemeinde Poschiavo, ein Bundesbeitrag von 20 °/o zugesichert, höchstens 2260 Fr.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend Nachprüfung der bei der Lieferung von Schlachtvieh für die Armee zur Verwendung kommenden Lastwagen. (Vom 10. November 1914.)

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Foglio federale

Jahr

1914

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.11.1914

Date Data Seite

344-345

Page Pagina Ref. No

10 025 549

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