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chweizerisches IP 8 h W ü iz G r iöischesläöO HsinrfBnfundesbalttff Bundesblatt.

66. Jahrgang.

7.-Oktober 1914.

Bd. IV.

Jahrespreis (postfrei in der ganzen Schweiz) : 1(> Franken.

Einrückungsgebühr : 15 Rappen die Zeile oder deren Raum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Fristverlängerung für die elektrische Schmalspurbahn von Sitten über Vex «ach den Mayens de Sion.

(Vom 26. September 1914.)

Mittelst Eingabe vom 22. Juni 1914 ersucht das Initiativkomitee für die elektrische Schmalspurbahn von Sitten über Vex nach den Mayens de Sion um Gewährung einer weiteren Verlängerung der im Art. 6 der Konzession dieser Bahn, vom 26. Juni 1909 (E. A. S. XXV, .210), angesetzten Frist zur Erreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten. Die letzte Fristverlängerung, welche am 1. Juli 1914 auslief, ist durch Bundesratsbeschluss vom 25. Juli 1911 (E. A. 8.

XXVII, 169) gewährt worden. Dabei wurde erklärt, dass der Bundesrat eine weitere Fristverlängerung von sich aus nicht mehr bewilligen werde.

Zur Begründung des Fristverlängerungsgesuches wird angeführt, dass die allgemeine Geschäftslage es dem Initiativkomitee nicht erlaubt habe, die Finanzierung des Unternehmens durchführen zu können.

Es wird weiter bemerkt, dass das Initiativkomitee selbst mehr als 20,000 Franken für die Studien des Projektes ausgegeben habe, und dass es daher billig erscheine, diesen Umstand bei Erteilung einer weiteren Fristverlängerung zu berücksichtigen.

Der Staatsrat des Kantons Wallis, der zur Vernehmlassung eingeladen wurde, erklärte sich in seiner Zuschrift vom 7. Juli 1914 mit dem Fristverlängerungsgesuch einverstanden.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. IV.

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126 In dem nachstehenden Beschlussesentwurfe wird suche des Initiativkomitees um Erteilung einer neuen drei Jahren entsprochen.

Indem wir Ihnen diesen Beschlussesentwurf zur gung empfehlen, benützen wir auch diesen Anlass, unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 26. September

dem GeFrist von GenehmiSie, Tit.^

1914.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmanu.

(Entwurf.)

Bundesfoeschluss betreffend

Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn von Sitten über Vex nach den Mayens de Sion.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Initiativkomitees für eine Bahn SittenVex-Mayens de Sion, vertreten durch die Herren P. Corboz, Ingenieur in Sitten, und F. de Lapalud, in Genf, vom 22. Juni 1914; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 26. September 1914, beschliesst: I. Die im Art. 6 der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Sitten über Vex nach den Mayens de Sion, vom 26. Juni 1909 (E. A. S. XXV, 210}, angesetzte und seither durch Bundesratsbeschluss vom 25. Juli 1911 (E. A. S. XXVII, 169) erstreckte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten wird neuerdings um drei Jahre, d. h. bis zum 1. Juli 1917, verlängert.

H. Der Bundesrat wird mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, welcher am 1. Januar 1915 in Kraft tritt, beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Fristverlängerung für die elektrische Schmalspurbahn von Sitten über Vex nach den Mayens de Sion. (Vom 26.

September 1914.)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1914

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

559

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.10.1914

Date Data Seite

125-126

Page Pagina Ref. No

10 025 512

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