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Schweizerisches Bundesblatt 66. Jahrgang.

30. September 1914.

Band IV.

Jahrespreis (postfrei in der ganzen Schweiz): 10 Franken.

Einrückung s gebühr: 15 Rappen die Zeile oder deren Raum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom

22. September 1914.)

Herr Arthur A b b o t t wird als Vizekonsul von Grossbritannien für den Kanton Bern anerkannt.

Zu den Opfern des Krieges gehören auch diejenigen Personen, die bei Beginn der Mobilisation in einem fremden kriegführenden Staate sich befanden und zwangsweise daselbst zurückbehalten wurden. Nicht nur sind sie selbst in ihrer Bewegungsfreiheit behindert, zum Teil gemeinsam an bestimmten Orten untergebracht, sondern sie sind auch vielfach aller Existenzmittel bar und meist jeder Verbindung mit ihren Angehörigen, Verwandten und Freunden im Heimatstaate beraubt. Die Lage dieser Zivil-Internierten ist zum Teil ebenso schlimm als diejenige der Kriegsgefangenen, zum Teil ist, namentlich weil es sich dabei vielfach um Kinder und Frauen handelt, ihr Schicksal ein noch bedauernswerteres.

Das Politische Departement hat es, als in der Aufgabe eines neutralen Landes gelegen, erachtet, seinerseits das Mögliche zur Beseitigung oder Besserung so trauriger Verhältnisse zu tun und, wenigstens soweit die die Schweiz umgebenden Staaten in Betracht kommen, bei der Rückführung dieser zivilen Internierten in ihr Heimatland mitzuhelfen.

Aus den Besprechungen mit den hiesigen diplomatischen Vertretern geht hervor, dass Frankreich und Deutschland sich zur Rückgabe der nicht mobilisierbaren Zivilinternierten (Frauen, Kinder, Männer unter 18 und über 50 Jahren) bereit erklärt haben und dankbar hierfür die Vermittlung der Schweiz in AnBundesblatt. 66. Jahrg. Bd. IV.

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Spruch nehmen. Von Österreich steht die Antwort noch aus; sie dürfte indessen auch bejahend lauten.

Die Mitwirkung der Schweiz bei der Heimschaffung der Internierten ist folgendermassen gedacht. Unter der unmittelbaren Aufsicht des Politischen Departements würde in Bern ein Bureau für die Heimschaffung internierter Zivilpersonen errichtet. Dieses empfängt von den kriegführenden Staaten, die sich seiner Vermittlung bedienen wollen, die Verzeichnisse der Personen, deren Heimschaffung in Frage kommt. Es sorgt dafür, dass die heimzuschaffenden Personen an bestimmten Grenz- oder Sammelorten übernommen, während des Transportes begleitet und an bestimmten Grenz- oder Sammelorten übergeben werden; es sorgt ferner für Verpflegung und allfällige Unterkunft der Heimzuschaffenden während ihrer Beise durch die Schweiz. Es vermittelt endlich die Korrespondenzen zwischen den Internierten und ihren Angehörigen.

Abgesehen von dem Bureau in Bern werden an den Übergangsstellen Etappenkommissionen aus Herren und Damen gebildet.

Die Kosten der Transporte sind von den Heimatstaaten zu tragen ; es wird ihnen durch Vermittlung des Politischen Departements Rechnung gestellt. Die Tragung der Kosten der Verpflegung der Internierten während des Durchtransportes durch die Schweiz, sowie der Unterkunft in der Schweiz ist Aufgabe der Gemeinnützigkeit.

Das Politische Departement wird daher zur Bildung eines Bureaus für die Vermittlung der Heimschaffung internierter Zivilpersonen im Sinne der vorstehenden Ausführungen ermächtigt.

Gestützt auf den Bundesbeschluss vom 3. August 1914 betreffend Massnahmen zum Schütze des Landes und zur Aufrechthaltung der Neutralität wird, für die Dauer des aktiven Dienstes auch für Geldsendungen die von Wehrmännern im Dienste ausgehen, Portofreiheit bewilligt.

(Vom 23. September 1914.)

Der Bundesrat hat heute beschlossen, an der auf 25. Oktober 1914 angesetzten Volksabstimmung und den auf diesen Tag angesetzten Nationalratswahlen festzuhalten.

Über die Beteiligung der Wehrmänner an der Volksabstimmung und den Nationalratswahlen hat er einheitliche Bestimmungen erlassen.

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(Vom 25. September 1914.)

Herrn Adolf H a r t v i g wird das Exequatur erteilt als Vizekonsul von Dänemark in Genf.

An Stelle des verstorbenen Herrn Dr. Ryf in Zürich wird als Mitglied der eidgenössischen Kommission für elektrische Anlagen für die laufende, arn 31. März 1915 zu Ende gehende Amtsdauer gewählt: Herr C h u a r d , Josef, Ingenieur, Staatsrat in Freiburg.

Das allgemeine Bauprojekt der elektrischen Strassenbahn Solothurn-Niederbipp für die Strecke Attiswil (Gemeindegrenze Wiedlisbach)--Solothurn (Baseltor) wird genehmigt.

"Wahlen.

(Vom 18. September 1914.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Stellvertreter des Oberzolldirektors: Schneider, Hermann, von Langenbruck und Bern, Oberzollsekretär und Chef der I. Abteilung.

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Bekanntmachungen von

Departementen uni andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bundesbeitrag an die Lebensversicherungen der eidg.

Beamten und Angestellten.

Mit Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesrates vom 17. November 1882 und unsere bezügliche Bekanntmachung vom

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1914

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.09.1914

Date Data Seite

117-119

Page Pagina Ref. No

10 025 508

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