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Aus den Verhandlungen desBundesrates.

(Vom 14. Mai 1914.)

Das Verbot der Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Kanton Graubünden über die Grenzen der Kantone Uri, Glarus und 8t. Gallen wird aufrechterhalten, gegenüber dem Kanton Tessin jedoch aufgehoben, weil die angrenzenden Gebietsteile und namentlich das geographisch und wirtschaftlich mit dem Kanton Tessin verbundene Misox seit langer Zeit seuchefrei sind.

Das allgemeine Verbot des Viehverkehrs im Innern des Kantons wird auf die Kreise Alvaschein, Rhäzüns, Fünfdörfer und Chur beschränkt.

In den für den Verkehr freigegebenen Gebieten des Kantons dürfen a. vorn 17. dieses Monats an Märkte nur mit aus: drücklicher Bewilligung der kantonalen Behörde und unter den von ihr festgesetzten schützenden Bedingungen stattfinden ; müssen 6. vor dem Bezug der Voralpen (Maiensässe) die Alpstallungen gründlich gereinigt und desinfiziert, und die aufzuführenden Tiere tierärztlich untersucht, sowie, wo notwendig, einer genauen Klauenbehandlung unterzogen werden.

(Vom 19. Mai 1914.)

Herr Dr. Fr. B l u n t s c h l i, Professor der Architektur an der eidgenössischen technischen Hochschule, wird, entsprechend seinem Ansuchen, unter Verdankung der geleisteten Dienste, auf 30. September 1914 in den Ruhestand versetzt.

Der Gemeinde Montet-Cudrefin (Waadt) wird für die auf Fr. 17,000 veranschlagten Kosten- der Wiederherstellungsarbeiten der Kirche Montet ein Beitrag von 30 °/o, oder höchstens Fr. 5100, zugesichert.

Dem Kanton G l a r u s wird an die Primarschulen für 1913 ein Beitrag von Fr. 19,989. 60 ausgerichtet.

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Dem Kanton B e r n wird für die Verbauung des von Oberwichtraeh kommenden Bacbes ein Bundesbeitrag von höchstens Fr. 5125, als 25 % der Voranschlagssumme von Fr. 20,500, zugesichert.

Für das eidgenössische Schwing- und Älplerfest 1914 Bern wird ein Beitrag von Fr. 400 gewährt.

in

Den Kantonen, welche im Jahre 1913 Aufwendungen für die Bekämpfung der Reblaus gemacht haben, wird die Hälfte ihrer Ausgaben für Untersuchungs- und Vertilgungsarbeiten, Vertilgungsmittel und Entschädigungen der hängenden Ernte zurüokvergütet : Es erhalten : Zürich . . . F r . 25,200. 5 4 Bern . . . F r . 3,084. 9 6 Freiburg . . ,, 1,221. 46 Baselland . . ,, 484. 75 Aargau. . . ,, 4,966. 35 Thurgau . . ,, 3,348. 17 Waadt . . . ,, 60.611. 40 Wallis . . . ,, 482. 60 Neuenburg . ,, 10,025. 22 Das Militärdepartement wird ermächtigt, an folgende Kavallerievereine Beiträge bis zu Jen angegebenen Beträgen auszurichten : Fr. 1050 an Ostschweizerischen Kavallerieverein, ,, 1050 an Zentralsehweizerischen Kavallerieverein, 500 an Société do Cavalerie Suisse occidentale, fl ,, 1000 an Schweizerischen Rennverein, ,, 300 .an Société hippique du Léman, · ,, 300 an Rennklub Luzern, ,, 300 an Rennklub St. Gallen, ,, 100 an Société hippique Delémont, ,, 100 an Société de Cavalerie neuchâteloise, ,, 100 an Société hippique Porrentruy, ,, 100 an Société hippique Saignelégier, ,, 500 an Société pour l'amélioration de la race chevaline, Fribourg, ,, 300 an Rennen im Sand (Zentralschweizerischer Kavallerieverein), ,, 200 an Rennen der Kavallerieunteroffiziersschule 1913, ,, 100 an Kavallerieverein Zürich.

Fr. 6000 total.

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Der Abteilung für Kavallerie ist indessen gestattet, je nach Umständen innerhalb des Gesamtkredites Änderungen vorzunehmen.

Zu Hauptleuten werden befördert: Oberlieutenant G n e h m , Hans von Stein a./Rh., in Basel, z. D., und Oberlieutenant S o n t h e i m , Emil, von Wilidorf, in Zürich, Kommandant der Haubitzbatterie 77.

Mit Note vom 14. Mai dieses Jahres hat die Gesandtschaft der Dominikanischen Republik bei der Eidgenossenschaft dem Bundesrate zur Kenntnis gebracht, dass ihre Regierung über die Häfen von Puerto Piata und Montecristi wegen des dort ausgebrochenen Aufruhrs die Blockade verhängt habe.

Dem Kanton S c h a f f h aus en wird an die zu 95,000 Fr.

veranschlagten Kosten der Vollendungsarbeiten zur Verbauung des Rheins bei Rüdlingen ein Bundesbeitrag von 40 °/o oder höchstens 38,000 Fr. zugesichert.

> (Vom 22. Mai 191'4.)

Herrn Albert von M o s t r a i in Lausanne wird das Exequatur als Vizekonsul von Portugal erteilt.

Gemäss Art. 28 des Gesetzes über die schweizerische Nationalbank wird die Entschädigung, die den Kantonen für 1913 zukommt, auf 2,415,027 Fr. 55 Rp. festgesetzt.

Dem Kanton G r a u b ü n d e n wird an die zu 17,000 Fr.

veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges God sot durch die Gemeinde Savognin ein Bundesbeitrag von 20 °/o oder 3400 Fr. im Höchstbetrage zugesichert.

Hauptmann im Generalstab C o m t e s s e , Henri, GeneralStabsoffizier der Infanteriebrigade 5, von La Sagne, in Chur, wird

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als interimistischer Kornmandant der Infanteriemitrailleurkompagaie HI/2 entlassen und dem Generalstabe wieder zur Verfügung gestellt.

Hauptmann T i s s o t , Eduard, von La Chaux-de-Fonds, in Chur, Kommandant der Infanteriemitrailleurkompagnie II/2, w:'.rd als Kommandant zur Infanteriemitrailleurkompagnie HI/2 versetzt.

Zum Kommandanten der Infanteriemitrailleurkompagnie II/2, unter gleichzeitiger Beförderung zum Hauptmann : Oberlieutenant K a u f m a n n , Adolf, von Ölten, in Genf, gegenwärtig eingeteilt Füsilierkompagnie 1/50.

'Wahlen.

(Vom 19. Mai 1914.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Tarif beamter II. Klasse beim Inspektorat für Tarif- und Transportwesen : Arzethauser, Rudolf, von Eilten (Glarus), zurzeit Kanzli&t II. Klasse beim genannten Inspektorat.

Kanzlist II. Klasse des Sekretariats: Mader, Hans, von Albligen (Bern).

Obertelegraphendirektion.

Direktor des II. Telegraphenkreises in Bern: Baumann, Johann, . ; von. Herbligen. (Bern), zurzeit Adjunkt des Kreistelegraphen _ direktere,, in Bern.

(Vom 22. Mai 1914.)

Finanz- una Zolldepartement.

, · · Zollverwaltung.

Kanzlist II. Klasse der III. Abteilung der Oberzolldirektion (Handelsstatistik) : Burnens, Julien, von Oulens-Echallens, und Hegnauer, Alfred, von Seengen, bisher Zollgehülfen in Basel).

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27.05.1914

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