110 (Vom, 16. September 1914.)

Der Schweizerbürger Herr H. H e r o l d , in Paris, hat dem Bundesrate den Betrag von 50,000 Fr. zu gutscheinender Verwendung für das Wohl des Vaterlandes übermittelt.

Das Geschenk ist angemessen verdankt worden.

"Wählen.

(Vom 18. September 1914.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Oberzollinspektor und Chef der II. Abteilung der Oberzolldirektion : Gassmann, Arnold, von Bern, zurzeit Adjunkt dieser Abteilung.

Militärdepartement Kanzlist I. Klasse des Festungsbureaus von St. Maurice : Lieutenant Tauxe, André, von und wohnhaft in Aigle, Techniker, eingeteilt in der Festungsscheinwerfer-Pionierkompagnie 3.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes, Entschädigungen für das vom Bund beschlagnahmte Benzin und andere Automobil Bedarfsartikel.

Die vom Bundesrat erwählte Spezialkommission hat in ihren Sitzungen vorn 4. bis 7. September 1914 über die im Sinne des Art. 203 der Militärorganisation und der Verordnung vom 23. Januar

Ili 1912 über die Evakuation, namentlich Art. 4 und 10, zu bezahlenden Entschädigungen für das vom Bund beschlagnahmte Benzin und andere Automobil-Bedarfsartikel verhandelt und folgende Entscheide getroffen: 1. Für das bezogene Benzin hat der Bund folgende Kaufpreise zu leisten: a. an die Grossisten: für Qual. 680/90 Fr.

690/700 Fr.

710/25 Fr.

725/35 Fr.

740/50 Fr.

750/60 Fr.

55.-- 50.50 42.-- 37.-- 34.50 31.50 b. an die Garagehalter: gleiche Preise wie unter lit. a mit Zuschlag von ,10 % ; c. an Private: gleiche Preise wie unter lit. a mit Zuschlag von 15%; d. für in Bidons geliefertes Benzin ist der Preis um 5 Rappen pro Liter niedriger zu stellen als die unter lit. a, b und c genannten Prozentkilopreise.

2. Für das vom Bund an Private abzugebende Benzin wird der unter Ziffer l, lit. c, genannte Preis in Rechnung gebracht.

3. Bei seiner Erklärung, wonach das Benzin zu bezahlen ist mit 40 % der beschlagnahmten Ware auf 5. Oktober 1914. die Mehrbezüge jeweilen nach Monatsfrist, wird der Bund behaftet.

4. Für die bezogenen Pneumatiks hat der Bund zu bezahlen : a. an Grossisten den in ihrem neuesten (vor dem Kriegsausbruch aufgestellten) allgemeinen Preisverzeichnis verzeichneten Preis, unter Abzug von 15%; b. an Garagehalter den nämlichen Preis, jedoch abzüglich 10 % von dem im Preisverzeichnis eingetragenen Preise; c. an Private die nämlichen Preise, jedoch ohne Abzug; d. für Vollreifen : aa. für die Marken E. & R. Huber, Peters Union und Fulda sind zu bezahlen die in der Preisliste E. & R. Huber vom 11. August 1914 verzeichneten Preise, unter Abzug von 40%; bb. die Marken Continental, Prowodnik und Polack sind zu vergüten ebenfalls nach Preisliste Huber vom 11. August 1914 mit 34 % Rabatt.

112

5. Die Preise für Automobilöl werden festgesetzt auf: a. Fr. --. 50 per kg, wenn in Fässern geliefert (mit Fass); b. ^ --. 56 ,, ,, in Bidons von 25--50 l (ohne Gefäss) ; e. ,, --. 90 ,, ,, ,, ,, ,, 5 T (mit Gefäss); d ,, 1.- ,, ,, ,, _ » ,, 2 1 (mit Gefäss) ; e. bereits bezogene Spezialöle sind zu dem zu ermittelnden " Selbstkostenpreise des Lieferanten zu vergüten.

6. Für Fett, prima a. Fr. --. 55 per kg, b. ,, --.60 ,, ,, c. ,, --. 85 ,, ,,

Qualität, ist zu bezahlen: wenn in Fässern geliefert (mit Fass) ; in Büchsen von 25--50 kg (ohne Büchse) ; in kleinen Kesseln (mit Gefäss).

7. Die Preise für Karbid werden festgesetzt wie folgt: a. auf Fr. 23. -- per 100 kg, wenn ab Fabrik bezogen; b. ,, ,, --. 30 per kg, von Zwischenhändlern in Kesseln von 50 kg (ohne Gefäss); c. ,, ,, --. 45 per kg, von Zwischenhändlern in Kesseln von 5--10 kg (mit Gefäss); d. ,, ,, --. 55 per kg, wenn von Privaten bezogen.

8. Die sämtlichen Preise verstehen sich ab Magazin des Verkäufers.

9. Die Garageentschädigung für den Kraftwagen wird festgesetzt auf Fr. 1. 20 per 24 Stunden, Licht und Waschwasser Inbegriffen.

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Ferner wird bekanntgegeben, dass im Interesse der Industrie der Handel mit Gasolin (spezifisches Gewicht bis 0,660 g) und mit Benzol freigegeben ist.

Dieser Verwaltungsentscheid ist sofort in Rechtskraft erwachsen und wird hiermit sämtlichen Interessenten durch Veröffentlichung bekanntgegeben.

B e r n , den 11. September 1914.

Schweiz. Militärdepartement : Decoppet.

113

3% Eidg. Anleihen von 24,248.000 Fr. von 1897.

Kapitalrückzahlung auf 31. Dezember 1914.

Infolge der heute stattgefundenen neunten Verlosung gelangen auf 31. Dezember 1914 aus dem obgenannten Anleihen nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkte hinweg ausser Verzinsung die Nrn. 3921--3940 10701--10720 14621--14640 21161--21180 5741--5760 10821--10840 14781--14800 21741-21760 6721--6740 12061--12080 14961--14980 21821--21840 6841--6860 12621--12640 15181--15200 22681--22700 8481--8500 12841--12860 16641--16660 8821--8840 13621--13640 19081--19100 9441--9460 14381--14400 19821--19840 Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesamtbetrage von 500,000 Fr. erfolgt in der Schweiz: Bei der eidg. Staatskasse, bei den Hauptzollund Kreispostkassen, sowie bei der Schweiz. Nationalbank und ihren Zweigniederlassungen ; in Deutschland: Bei der Bank für Handel und Industrie in Berlin und Frankfurt a. M. ; in Frankreich : Bei der Banque de Paris et des Pays-Bas, beim Crédit Lyonnais und bei der Banque Suisse et Française in Paris.

Von den früheren Ziehungen sind noch ausstehend, rückzahlbar auf:

31. Dezember 1912: Nr. 1521.

31. Dezember 1913: Nrn. 1078/80, 6259, 10353/56, 13151, 13156, 13205/9, 13213/15, 14427, 14438, 16943/45, 17522/23, 17526/27, 17531/40, 17817/20, 19751/60, 21256/58.

Diese Titel tragen seit den bezüglichen Verfalltagen keinen Zins mehr.

Von den früheren eidgenössischen Anleihen von 1894 sind die auf 31. März 1904 rückzahlbaren Obligationen Nr. 9560/61 noch nicht zur Zahlung präsentiert worden.

B e r n , den 15. September 1914.

Eidg. Finanzdepartement.

114 Pässe nach. Italien.

Laut einer Mitteilung der italienischen Gesandtschaft in Bern ist der Eintritt in das Königreich Italien allen Fremden untersagt, die nicht im Besitze eines von der Gesandtschaft oder einein italienischen Konsulate visierten Passes sind.

B e r n , den 12. September 1914.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen.

Das Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen (Ausgabe vom 1. August 1914) ist erschienen und kann zum Preise von 1 Fr. 50 Rp. bezogen werden beim Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements in Bern.

B e r n , im September 1914.

(3...)

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

1914

Januar bis Ende Juli .

August

1913

Zu-oder Abnahme

.

3200 22

3669 442

-- 469 -- 420

Januar bis Ende August .

3222

4111

-- 889

B e r n , den 18. September 1914.

(B.-B. 1914, IV, 47.)

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Eidg. Auswanderungsamt.

Wettbewerb- und Stellen-Ausschr eibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Schreiner-, Schlosser- und Malerarbeiten zum Postneubau in Aarau wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1914

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.09.1914

Date Data Seite

110-114

Page Pagina Ref. No

10 025 505

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