92

Zum Präsidenten der eidgenössischen ornithologischen Kommission wird gewählt : Herr Maurice D e c o p p e t , eidgenössischer Oberforstinspektor in Bern.

Dem Kanton B e r n wird für Ergänzungsarbeiten am Eichiund ßüetigendorfbach bei Dotzigen ein Bundesbeitrag von 2625 Franken zugesichert.

Wahlen.

(Vom 29. August 1914.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Gehülfen II. Klasse: Breithaupt, Roger, von Genf; Kocherhans, Amandus, von Tuttwil (Thurgau) ; Neukomm, Heinrich, von Eschenz.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben des

schweizerischen Industriedepartements an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die zeitweilige Zulassung von Ausnahmen zum Fabrikgesetz.

(Vom

29. August 1914.)

Das Kreisschreiben des Bundesrates vom 11. August 1914 ,,betreffend die zeitweilige Zulassung von Ausnahmen zum Fabrik-

93

gesetz (Bündesblatt IV, 37) scheint nicht überall richtig verstanden worden zu sein.

Wir sehen uns daher veranlagst, zu betonen, dass nach dem erwähnten Beschluss Abweichungen vom Fabrikgesetze nur zulässig sind, wenn Sie die Bewilligung dazu erteilen, und dass diese Bewilligung auf keiner ändern Voraussetzung beruhen darf, als auf der Ermöglichung der Fortführung eines Betriebes. Es handelt sich namentlich um die Fälle, wo es nicht gelingt, fehlende geschulte Arbeiter zu ersetzen. Dass vor allem die dem öffentlichen Interesse dienenden Anlagen aufrechterhalten werden müssen, geht aus dem Kreisschreiben ohne weiteres hervor.

Die in Frage stehenden Massnahmen sollen natürlich nicht auf Kosten der herrschenden Arbeitslosigkeit erfolgen. Abweichungen vom Fabrikgesetze sind daher solchen Fabrikinhabern zu verweigern, die ihren Betrieb durch Einstellung unbeschäftigter Arbeiter im Gange halten und auch eventuelle ausserord entlieh e Aufträge so ausführen können.

Wir ersuchen Sie, uns von jeder Bewilligung, die Sie auf Grund des Kreisschreibens vom 11. August 1914 erteilen, Kenntnis geben zu wollen. Diese Einladung bezieht sich auch auf Ihre bisherigen Verfügungen.

Mit vollkommener Hochachtung.

Schweizerisches Industriedepartement : Schulthess.

Eidgenössische Geometerprüfungen.

Die für diesen Herbst in Aussicht genommenen ausserordentlichen theoretischen und praktischen Prüfungen werden der allgemeinen Mobilisation wegen nicht abgehalten.

Die eingelangten Anmeldungen zu diesen Prüfungen gelten, insofern sie nicht von den Kandidaten zurückgezogen werden, nunmehr für die ordentlichen Prüfungen im Frühling 1915.

B e r n , den 14. August 1914.

(2..)

Eidg. Grundbuchamt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1914

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.09.1914

Date Data Seite

92-93

Page Pagina Ref. No

10 025 492

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.