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Bekanntmachungen von

Departementen und anders Verwaltungsstellen des Bundes.

Zollfreie Einfuhr von Futtermehl.

Unter Bezugnahme auf den Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 1906 und die Ausführungsvorschriften des Zolldepartements vom 5. Januar 1907 betreffend die Zollbehandlundg von Futtermehl wird den Interessenten mitgeteilt, dass die Typmuster für Weichweizen- und Hartweizenmehl erneuert worden sind mit Gültigkeit vom 15. Februar 1914 an. Beide Typmuster repräsentieren die äusserste Grenze der Futtermehle, welche bis auf weiteres ohne Denaturierung zollfrei zugelassen werden. Dieselben können bei folgenden Amtsstellen bezogen werden : Zolldirektionen in Basel, Sehaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf; Hauptzollämter in Pruntrut, Basel, Bern, Waldshut, Schaffhausen, Singen, Konstanz, Romanshorn, Zürich, St. Gallen, Rorschach, St. Margrethen, Buchs, Martinsbruck, Campocologno, Castasegna, Chiasso, Luino, Brig, Bouveret, MorgesEntrepôt, Vallorbe, Verrières, Locle und Genf.

B e r n , den 23. Januar 1914.

(3..).

Schweiz. Oberzolldirektion.

Sammlung der Tarifentscheide zum schweizerischen Gebrauchszolltarif.

Die neue Zusammenstellung der vom 31. Mai 1907 (Datum der letzten bereinigten Gebrauchstarifausgabe) bis 31. .Dezember 1913 durch das Zolldepartement erlassenen Tarifentscheide ist im Druck erschienen und kann zum Preise von 20 Rp. per Exemplar bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich bezogen werden.

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Bei diesem Anlasse machen wir neuerdings auf das gegen Ende des Jahres 1910 erschienene ,,Warenverzeichnis zum schweizerischen Zolltarif (957 Druckseiten) aufmerksam, das samt den seither herausgegebenen Nachträgen bei den nämlichen Stellen zum Preise von Fr. 2. 50 per Exemplar erhältlich ist.

B e r n , den 31. Januar 1914.

(2.).

Schweiz. Oberzolldirektion.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Drahtseilbahn Engelberg-Gerschnialp in Engelberg stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die 525 m lange Drahtseilbahn von Engelberg auf die Gerschnialp samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im zweiten Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 75,000, das zur Deckung der Baukosten verwendet werden soll.

Die Linie ist schon im L Rang zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 150,000 verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfandungsbegehren öffentlich bekanntgemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 4. Februar 1914 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 23. Januar 1914.

(2..)

Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzlei.

Verscholienheitsruf.

Ludwig KUchler, des Josef und der Katharina Josefa, geboren den 11. September 1856, von Kerns, ist seinerzeit nach Amerika ausgewandert und sind von demselben seit dem Jahre 1889 keinerlei Nachrichten mehr eingegangen.

Der Bürgergemeinderat Kerns hat nun namens der Interessenten das Begehren gestellt um Einleitung des Verschollenheitsverfahrens, und es ergeht daher zufolge Beschluss der obergerichtlichen Justizr Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. I.

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kommission an jedermann, der über Leben oder Tod oder über das Vorhandensein allfälliger unbekannter Nachkommen des Genannten Angaben zu machen in der Lage ist, die Aufforderung, diese Nachrichten bis spätestens Ende Januar 1915 an die Obergerichtskanzlei in Samen zukommen zu lassen. Laufen während dieser Frist keine zuverlässigen Meldungen ein, so wird der unbekannt Abwesende als verschollen erklärt und über dessen Vermögen zugunsten der Erben verfügt.

S a m e n , den 23. Januar 1914.

(2.).

Namens der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar: Job. Wirz.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verpachtung der Militärkantinen Kloten und BUlach.

Die Kantinenwirtschaften der Kasernen in Kloten und in Bülach werden hiermit zur Verpachtung ausgeschrieben.

Die Vertragsbedingungen können bei der Waffenplatzverwaltung in Kloten und bei der unterzeichneten Amtsstelle eingesehen werden.

Geschäftsübernahme auf 1. Juli 1914.

Angebote sind bis zum 15. Februar 1914 franko an die unterzeichnete Amtsstelle einzureichen.

Den Angeboten sind Leumundszeugnisse, sowie Ausweise über die Befähigung zur richtigen Führung einer Militärkantine beizulegen. Die .Bewerber müssen. Schweizerbürger sein.

B e r n , den 14. Januar 1914.

(3...)

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreinerarbeiten II. Teil (Innere Arbeiten) zum Neubau des eidg. Amtes fUr Mass und Gewicht in Bern werden zur Konkurrenz ausgeschrieben. Plane, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung jeweilen vormittags im Zimmer Nr. 180 aufgelegt.

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Jahr

1914

Année Anno Band

1

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05

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.02.1914

Date Data Seite

276-278

Page Pagina Ref. No

10 025 270

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