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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 20. November 1914.)

Herrn Jakob B r an g e r, von Davos-Dorf, wird die krankheitshalber nachgesuchte Entlassung von der Stelle eines Kreispostdirektors in Chur, unter Verdankung der geleisteten Dienste, auf 1. Januar 1915 bewilligt.

(Vorn 21. November 1914.)

Mit Note vom 5. November 1914 hat das Fürstentum Monaco die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur revidierten Berner Übereinkunft vom 13. November 1908 zum Schütze von Werken der Literatur und Kunst übermittelt; dieses Protokoll wurde in Bern am 20. Mai 1914 unterzeichnet.

Die Staaten, welche dieser Übereinkunft angehören, sind die 18 folgenden: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Haïti. Italien, Japan, Liberia, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tunis.

(Vom 23. November 1914.)

Von der schweizerischen Gesandtschaft in London ist dem Bundesrat zur Linderung des Notstandes in der Schweiz die Summe von 100 £, als Ergebnis einer von Herrn Streiff, schweizerischer Konsul in Auckland, unter den Schweizern in NeuSeeland veranstalteten Sammlung, übermittelt worden. Die freundliche Gabe ist von der Behörde gebührend verdankt worden.

(Vom 24. November 1914.)

Dem Kanton St. G a l l e n wird an die zu 12,000 Fr. veranschlagten Kosten eines neuen Überfalles in der Seez bei Wallenstadt ein Bundesbeitrag von 33 1/3 % bewilligt, höchstens 4000 Fr.

Dem Kanton B e r n wird an die zu 7800 Fr. veranschlagten Kosten der Bewuhrung des Pfannibaches, im Schwarzwald an der Grossen Scheidegg, ein Bundesbeitrag von 33 1/3 °/o bewilligt, höchstens 2600 Fr.

560 Dem Kanton T h u r g a u \vird an dio. zu 37,000 Fr. veranschlagten Kosten für die Korrektion und Verlegung des Stadtbaches von Bischofszell ein Bundesbeitrag von 25 °/o zugesichert, höchstens 9250 Fr.

(Vom 27. November 1914.)

Herrn Antonio J. P l a n c h a r t wird das Exequatur erteilt .als Honorar-Konsul der Vereinigten Staaten von Venezuela in Genf.

Dem schweizerischen Bundesrate sind folgende Schenkungen ·zugegangen : Fr.

3,000. -- von Herrn Arthur Krupp, Inhaber der Berndort'or Metallwarenfabrik in Berndorf (Nieder-Österreich); ^ 1,600. -- von Herrn O. J. Steiger, Colombo, Ceylon, durch Vermittlung der Herren Gebrüder Volkart in Winterthur ; ,, 6,704. 50 Sammlung der Schweizer in Australien : ,, 2,000. -- von Herrn Ferdinand Spinner in Manchester, durch Vermittlung der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich; ,, 409,032. -- Sammlung der Schweizer in den Vereinigten Staaten von Amerika; 48 Aktien zu je 400 Fr. (Nominalwert) der Nestlé and Anglo Swiss Condensed Milk Company in Chain und Vevey, von Herrn Dr. phil. Pierre Ceresole, Ingenieur in Lausanne.

Die schönen Gaben werden gebührend verdankt und die Beträge dem Notstandsfonds für Hilfsbedürftige zugewiesen.

Vorgängig der Beschlussfassung über das Verzeichnis der Unterrichtskurse (Schultableau) für 19'J 5 werden die hiernach ·erwähnten Kaderschulen der Verpflegungstruppen für 1915 wie folgt festgesetzt : Fourierschule l, für französisch- und italienischsprechende Unteroffiziere aller Truppengattungen, sowie für deutschsprechende Unteroffiziere der Füsilier-, Schützen- und Radfahrerkompagnien des 2. und 5. Divisionskreises, vom 4. Januar bis 4. Februar, in Brugg; Fourierschule II, für deutschsprechende Unteroffiziere aller Truppengattungen, mit 'Ausnahme der deutschsprechenden Unteroffiziere der Füsilier-, Schützen- und Radfahrerkompagnien des 2. und 5. Divisionskreises, vom 8.-Februar bis 1.1. März, in Bru22.

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Wahlen.

(Vom 24. November 1914.)

Politisches Departement.

Gesandtschaft in Buenos Aires. Kanzlist : Born, Paul, von Burgdorf, Bankangestellter in Buenos Aires.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen te Bunte, Verpfändung einer Eisenbahn.

Dei- Verwaltungsrat der Schöllenenbahn stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die 8,700 km lange Eisenbahn von Gesehenen nach Andermatt, samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im ersten Range zu verpfänden, zur Sicherstellung eines zum Bau der Bahn zu verwendenden Kredites von Fr. 1,400,000 im Maximum.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 19. Dezember 1914 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 27. November 1914.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzlei.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1914

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02.12.1914

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559-561

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