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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 10. Juli 1914.)

Der Bundesrat nimmt davon Kenntnis, dass, nach einem Berichte seines Handelsdepartements, Herr Win t ele r auf Ende dieses Jahres wahrscheinlich von der Leitung der schweizerischen Handelsagentur in Shanghai zurücktreten werde, und dass dieser Posten möglicherweise aufgehoben werden müsse, (Vom 13. Juli 1914.)

Gemäss Art. 121 der Bundesverfassung und gemäss Bundesgesetz vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der Bundesverfassung ist folgendes Begehren gestellt worden: ,,Die beiden ersten Absätze des Art. 35 der Bundesverfassung werden aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt : Die Errichtung von Spielbanken ist untersagt.

Als Spielbank ist jede Unternehmung anzusehen, welche Glücksspiele betreibt.

Die jetzt bestehenden Spielbankbetriebe sind binnen fünf Jahren nach Annahme dieser Bestimmung zu schliessen."

Die Unterschriften verteilen sich auf die Kantone wie folgt : Zürich 26,853 Bern 10,381 Luzern l Schwyz 12 Glarue 3,692 Zug 415 Freiburg 823 Solothurn · .

1,552 Basel-Stadt 2,067 Basel-Landschaft 3,915 Schaffhausen . . . . . . . .

2,434 Appenzell A.-Rh 2,116 St. Gallen 4,218 Übertrag

58,479

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Übertrag Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg .

Genf Tessin Zusammen

58,479 1,650 5,630 3,168 77 18,975 161 12,207 1,623 101,970 56 102,026

(Vom 14. Juli 1914.)

Dem Kanton F r e i b u r g wird zuhanden des Besitzers des Turmes Petit-Vivy, für die Erhaltungsarbeiten dieses Gebäudes, ein Beitrag von 40 % der auf 7000 Fr. veranschlagten Kosten, also 2800 Fr. im Höchstbetrag, bewilligt.

Dem Kanton W a a d t wird an die zu 14,000 Fr. veranschlagten Kosten der Anlage eines Waldweges Creux de Chauderon-Vailloud, Gemeinde Abergement, ein Bundesbeitrag von 20 °/o, oder höchstens 2800 Fr., zugesichert.

Dem Kanton S c h a f f h a u s e n wird an die zu 26,000 Fr.

veranschlagten Kosten der Entwässerung in der ^Breitelen"1, Gemeinde Unterhallau, ein Bundesbeitrag von 25 °/o, oder höchstens 6500 Fr., zugesichert.

Es werden die nachgenannten Oberlieutenants zu Hauptleuten der Veterinärtruppen befördert: Schweizer, Heinrich, von Oberdorf, in Liestal, Verpflegungsabteilung 3.

Criblet, Alfred, von und in Romont, zur Disposition.

Thalmann, Ed., von Neuenburg, in Bern, zur Disposition.

Peytrignet, Ed., von Mollondin, in Yverdon, Infanterie-MitrailleurAbteilung 1.

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Es werden die nachfolgend genannten Korporale zu Lieutenants der Veterinärtruppen, alle zur Disposition des Bundesrates, ernannt : Bamert, Jos. Alois, von und.in.Tuggen, bisher Batterie 51.

Rüttimann, Xaver, von Sempach, in Hohenrein, bisher Vetorinärabteilung II/4.

Trepp, Andreas, von und in Nufenen, bisher Sanitätsabteilung 4.

Maurer, Fritz, von und in Brügg, bisher Batterie 19.

Reymond, Arthur, von Vaulion, in Prilly, bisher Batterie 4.

JOBS, Ernst, von Gysenstein, in Zäziwil, bisher Batterie 30.

Eggermann, Max, von und in Willisau, bisher Batterie 70.

Arnold, Erwin, von Dagmersellen, in Bern, bisher Batterie 29.

Schaffter, Constant, von Moutier, in Bern, bisher Batterie 22.

Boss, Hans, von Sigriswil, in Thun, bisher Batterie 31.

Lieutenant P i a g e t , Eugène, von Les Bayards, in Neuenburg, Quartiermeister der Infanterie-Mitrailleur-Abteilung l, wird zum Oberlieutenant Quartiermeister befördert.

Für den Rest der laufenden Amtsperiode wird als Instruktionsoffizier der Genietruppen gewählt: Lieutenant P a g e s , Antoine, von Plainpalais (Genf), in Brugg.

Der Bundesrat hat folgendes Rundschreiben an die Staatsministerien des Deutschen Reiches, von Österreich, Ungarn, Belgien, Spanien, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Luxemburg, der Niederlande, von Portugal und Schweden gerichtet.

,,Nach Massgabe der Beschlüsse der internationalen Konferenz für Arbeiterschutz, 15.--25. September 1913 in Bern, haben wir in- unserm Rundschreiben vom 30. Dezember 1913 den Regierungen der beteiligten Staaten den Vorschlag unterbreitet, es möchte am 3. September 1914 eine diplomatische Konferenz zusammentreten, um die von der technischen Konferenz des Jahres 1913 aufgestellten Grundzüge in internationale Vereinbarungen umzuwandeln. Diese Grundzüge betreffen : I. das Verbot der industriellen Nachtarbeit der jugendlichen Arbeiter ; II. den.Arbeitstag der in der Industrie beschäftigten Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter.

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Nach den uns bis jetzt zugekommenen Antworten ist jener Vorschlag von Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Grossbritannien, Luxemburg und den Niederlanden gutgeheissen, von Norwegen und Russland abgelehnt worden. Es darf angenommen werden, dass noch weitere Zustimmungserklärungen eingehen und dass die Konferenz als gesichert zu betrachten ist.

Seitens derjenigen Staaten, die uns ihre Zusage kund taten, sind uns Bemerkungen betreffend Inhalt und Form der bevorstehenden Verhandlungen nicht zugekommen.

Russland erklärt, dass die wichtigsten Bestimmungen der Entwürfe von 1913 in ihrer Gesamtheit den besondern Verhältnissen der russischen Industrie nicht entsprechen und dass daher die Beteiligung dieses Staates an den internationalen Abmachungen nicht möglich sei.

Norwegen teilt mit, dass die geltende einheimische Gesetzgebung einen viel ausgedehnteren Arbeiterschutz enthalte, als ihn die Vorschläge der Konferenz von 1913 bestimmen. Ausserdem werde ein Gesetzesentwurf jenen Schutz noch erweitern. Die Regierung sei unter diesen Umständen nicht in der Lage, einem Vertrage beizutreten, der den Beschlüssen von 1913 entspräche.

Da sie ferner annehme, dass diese Beschlüsse durch die diplomatische Konferenz keine wesentlichen Änderungen erfahren werden, glaube sie auf eine Vertretung verzichten zu sollen, wenn sie auch den Zweck der Konferenz wohl zu würdigen wisse.

Hinsichtlich des Geschäftsreglements gestatten wir uns den Vorschlag, es sei dasjenige der Konferenz von 1913 (Protokolle Seite 34 und 35) anzuwenden, das schon der diplomatischen Konferenz von 1906 gedient hatte.

Wie es für die letztgenannte Konferenz geschehen ist (siehe unser Rundschreiben vom 14. Juni 1906, Actes, Seite 24 ff.), glauben wir auch diesmal formulierte Entwürfe von Verträgen aufstellen zu sollen. Der Inhalt wird gebildet durch die Grundüüge von 1913, mit Hinzufügung derjenigen Bestimmungen (Art. 5; 6; 8, Absatz l und 2; 9; 10: 11) des Vertrages von 1906 über die Nachtarbeit, die auch für die vorliegenden Vertragsgegenstände gegeben sein dürften. Im übrigen schien es uns, dass im Text einige Verbesserungen anzubringen seien, die wir aber ausschliesslich als redaktionelle betrachten. Wir legen beide Entwürfe bei und beantragen, sie seien den Beratungen unverbindlich zugrunde zu legen.

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Wir dürfen wohl daran erinnern, dass die Vollmachten, die auch zur Unterzeichnung der Verträge berechtigen, für die erste Konferenzsitzung bereitgehalten werden sollen. Diese findet, wie wir in unserer Note vom 30. Dezember 1913 vorschlugen, Donnerstag, den 3. September 1914, um 3 Uhr, im Ständeratssaal des Bundeshauses in Bern statu.

Die Regierungen derjenigen Staaten, deren Antwort auf die vorhin erwähnte Note noch aussteht, ersuchen wir höflich um baldige Äusserung und eventuell um. die Nennung ihrer Bevollmächtigten.ut (Vom 17. Juli 1914.)

Das schweizerische Konsulat in Bolivia wird von La Paz nach Oruro verlegt ; als schweizerischer Konsul in Oruro wird Herr Georges Pay o t, Ingenieur, von Corcelles s. Concise, ernannt.

Dem Kanton Fr ei b ü r g wird an die auf 125,000 Fr. veranschlagten Ergänzungsarbeiten der Gérine, zwischen Corbaroche und der Saane, ein Bundesbeitrag von 40 %, oder höchstens 50,000 Fr., zugesichert.

Dem Kanton G r a u b ü n d e n wird an die zu 4200 Fr.

veranschlagten Verbauungsarbeiten am Schlappinabach, oberhalb Klosters-Dörfli, ein Bundesbeitrag von 33'/s %> oder höchstens 1400 Fr., zugesichert.

Dem Kanton T h u r g a u wird an die auf 47,800 Fr. veranschlagten Kosten der Verbauungsarbeiten des Dorfbaches von Schönenberg, unterster Teil, ein Bundesbeitrag von 40 °/o, oder höchstens 19,120 Fr., bewilligt.

Dem Kanton St. Gallen wird an die zu 60,000 Fr. veranschlagten Kosten der Verbauung des Freibaches bei Rheineck ein Bundesbeitrag von 25 %, oder höchstens 15,000 Fr., zugesichert.

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\Vahlen..

(Vom 14. Juli 1914.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Kontrollingenieur I. Klasse für Spezialbahnen : Leyvraz, Ludwig,, von Montreux, zurzeit Kontrollingenieur H. Klasse in Bern.

Kontrollingenieur II. Klasse für Spezialbahnen : Keller, Hans, von Hüttweilen (Thurgau), zurzeit Ingenieur bei der Compagnie de l'Industrie électrique et mécanique in Genf.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Revisionsgehülfe bei der Zollkreisdirektion Lugano : Pancaldi, Tiberio, von Ascona, gegenwärtig Gehülfe I. Klasse in Lugano.

(Vom 17. Juli 1914.)

Departement des Innern.

Oberforstinspektorat.

Oberïorstinspektor : Decoppet, Maurice, von Suscévaz (Waadt), zurzeit Professor der Forstwissenschaften an der. eidg. technischen Hochschule in Zürich.

Fina/ne- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

Pörtner und Abwart bei der eidg. Münzstätte in Bern : Obrist,, Alexander, Hauswart beim Stadttheater in Bern.

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22.07.1914

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