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Schweizerisches Bundesblatt 66. Jahrgang.

13. Mai 1914.

Band III.

Jahrespreis (postfrei in der ganzen Schweiz): 10 Franken.

Einrückungsgebühr : 15 Happen die Zeile oder deren Baum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession einer Eisenbahn von Sissach nach Gelterkinden.

(Vom

8. Mai 1914.)

Die Betriebsleitung der Eisenbahn Sissach-Gelterkinden stellte mittelst Eingabe vom 23. März 1914 an das Eisenbahndepartement das Gesuch, es möchte ihr gestattet werden, ihre Wagenabteile II. Klasse in solche III. Klasse umzuwandeln. Zur Begründung dieses Vorschlages wird im wesentlichen ausgeführt, die mit dem Beginn des Baues des Hauensteinbasistunnels eingetretene Zunahme im Personenverkehr habe zur Folge gehabt, dass die Abteile für die III. Klasse sozusagen in keinem Zuge mehr genügen. Die besonderen Abteile für die II. Klasse würden deshalb zumeist von Reisenden III. Klasse benützt, was, wenn gelegentlich noch freie Plätze in den Wagenabteilen III. Klasse seien, zu Anständen mit dem Zugspersonal führe.

Ferner sei in Betracht zu ziehen, dass nur eine ganz geringe Zahl Reisender Fahrkarten II. Klasse löse. Für das Jahr 1912 entfalle bei einer gesamten Einnahme von Fr. 39,483 aus dem Personenverkehr nur ein Betrag von Fr. 452 auf Fahrkarten II. Klasse, und der damit erzielte Gewinn, d. h. der Unterschied im Preise zwischen II. und III. Klasse betrage nur zirka Fr. 150.

Bundesblatt.

66. Jahrg. Bd. HI.

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Dieses Verhältnis sei im Jahre 1913 noch ungünstiger gewesen, wie die Statistik später beweisen werde. Fahrkarten II. Klasse würden immer weniger gelöst, weil den Reisenden bekannt sei, dass die Abteile dieser Klasse auch den mit Fahrkarten III. Klasse versehenen Personen zur Verfügung gestellt werden müssen. An eine Vermehrung des Wagenmaterials sei aber bei der Ungewissheit der weiteren Entwicklung der Dinge nicht zu denken, und der Verkehr könne mit dem vorhandenen Material auch fernerhin bewältigt werden.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, dem das Begehren der Bahngesellschaft vom Eisenbahndepartement zur Kenntnis gebracht wurde, erklärte in seiner Vernehmlassung vom 28. März 1914, er habe gegen die in Aussicht genommene Aufhebung der II. Wagenklasse auf der Sissach-Gelterkinden-Bahn keine Einwendungen zu erheben.

Wir könn'en uns ebenfalls damit einverstanden erklären, dass die Bahn, in Zukunft^ wie zahlreiche andere Schmalspurbahnen, nur noch die dritte Wagenklasse führe.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf, der dem Begehren der Bahngesellschaft Rechnung trägt, zur Annahme empfehlen, benützen wir auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 8. Mai 1914.

Irn Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

13 (Entwurf.)

Bundesfoeschluss betreffend

Aenderung der Konzession einer Eisenbahn von Sissach nach Gelterkinden.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Eisenbahn Sissach - Gelterkinden A.-G.

vom 23. März 1914; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 8. Mai 1914, beschliesst: 1. Die durch Bundesbeschluss vom 27. Juni 1888 (E. A. S.

X, 36) erteilte und durch Bundesbeschlüsse vom 17. Juni 1890 und vom 28. Oktober 1903 (E. A. S. XI, 28, und XIX, 167) abgeänderte Konzession für den Bau und. Betrieb einer Eisenbahn von Sissach nach Gelterkinden wird neuerdings dahin abgeändert, dass der Gesellschaft gestattet wird, für die Personenbeförderung nur die III. Wagenklasse zu führen.

2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzüge dieses Beschlusses, der am 1. Juli 1914 in Kraft tritt, beauftragt.

-~DÖ~-

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession einer Eisenbahn von Sissach nach Gelterkinden. (Vom 8. Mai 1914.)

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Jahr

1914

Année Anno Band

3

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19

Cahier Numero Geschäftsnummer

534

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.05.1914

Date Data Seite

11-13

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