559 1911 (E. A. S. XXVII, 166) erstreckte Frist zur Einreichung der verschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird zum letzten Male um drei Jahre, d. h. bis zum 1. Juli 1917, verlängert.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, der am 1. Juli 1914 in Kraft tritt, beauftragt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 11. Juni 1914.)

Dem zum Konsularagenten der Vereinigten Staaten von Nordamerika in Luzern ernannten Herrn Julius H a r t m a n n wird das Exequatur erteilt.

Dem zum Konsul von Rumänien für die Kantone Baselstadt, Basellandschaft, Solothurn und Aargau, mit Sitz in Basel, ernannten Herrn August K i es e r wird das Exequatur erteilt.

Dem zum Vize- und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten ernannten Herrn Reginald H. W i l l i a m s , mit Sitz in St. Gallen, wird das Exequatur erteilt.

Dem Kanton St. G a l l e n wird das ihm zukommende Betreffnis der eidg. Schulsubvention für 1913 mit 181,737 Fr. 60 Rp.

ausgerichtet.

Dem Kanton B e r n wird an die zu 60,000 Fr. veranschlagte Korrektion der Scheus durch das Dorf Villeret ein Bundesbeitrag von 25 °/o zugesichert, höchstens 15,000 Fr.

Dem Kanton S o l o t h u r n wird an die zu 25,050 Fr. veranschlagten Kosten des Uferschutzes an der Aare im Grund, Gemeinde Dulliken,. ein Bundesbeitrag von 331/3 % zugesichert, höchstens 8350 Fr.

Dem Kanton G r a u b ü n d e n wird an die zu 25,000 Fr.

veranschlagten Sicherungsarbeiten an der Rutschung von Aschera ein Bundesbeitrag von 40 % zugesichert, höchstens 10,000 Fr.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. III.

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560 Dem Kanton W a a d t wird zuhanden der Gemeinde Curtilles an die zu 24,000 Fr. veranschlagten Kosten der Wiederherstellungsarbeiten an der Kirche obgenannter Gemeinde eiu Bundesbeitrag von 30 % zugesichert, höchstens 7200 Fr.

An Stelle des verstorbenen Herrn Kantonsingenieur Schmid wird als technisches Ersatzmitglied der Schweiz in die internationale Rheinregulierungskommission gewählt: Kantonsoberingenieur A e b i in Bern.

Oberlieutenant L i a u d e t, Heinrich, Quartiermeister der Gebirgssanitätsabteilu 3, in Thun, wird zum Hauptmann befördert.

Dem Kanton W a a d t wird an die zu 45,000 Fr. veranschlagte Korrektion des Boironbaches im Dorfe Grassier ein Bundesbeitrag von 25 °/o zugesichert, höchstens 11,250 Fr.

Auf den Antrag des Landwirtschaftsdepartements wird beschlossen : 1. Der am 7. April abhin vom Bundesrat erlassene und am 14. Mai abgeänderte Beschluss betreffend die Beschränkung des Verkehrs mit Klauenvieh im Kanton Graubünden und über seine Grenzen hinaus wird mit dem 15. Juni nächsthin gänzlich aufgehoben.

2. Die Regierung des Kantons Graubünden wird eingeladen, bezüglich dieses Verkehre aus Gemeinden, in denen zurzeit noch Fälle von Maul- und Klauenseuche bestehen oder solche später auftreten sollten, die im bundesrätlichen Kreisschreiben vom 30. Dezember 1913 empfohlenen Massnahmen zu ihrer Tilgung und zur Verhinderung der Seuchenverschleppung anzuordnen.

Wahlen.

(Vom 11. Juni 1914.)

Militärdepartement.

Als Instruktionsoffiziere der Infanterie werden ernannt: Oberlieutenant von W a t t e n w y l , Karl, von und in Bern; Oberlieutenant N eu w e i l e r , Albert, von und in Kreuzungen.

561 Post- und Eisenbahndepartement.

Obert elegraphenverwaltung.

Gehülfe 1. Klasse bei der Sektion Kanzlei und Registratur der Obertelegraphendirektion: Zahler, Ernst, von St. Stephan (Bern), zurzeit Telephongehülfe I. Klasse in Bern.

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Bekanntmachungen von

Départements und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Eidgenössische Geometerprüfungen.

Im Laufe des Herbstes 1914 (September-Oktober) werden theoretische und praktische Prüfungen abgehalten.

Anmeldungen zu diesen Prüfungen sind mit der Anmeldungsgebühr von Fr. 5 bis spätestens den 11. Juli 1914 an das eidg.

Grundbuchamt zu richten. Als Ausweise sind beizulegen : a. für die theoretische Prüfung : eine Schilderung des Lebensund Bildungsganges, Schulzeugnisse, Leumundszeugnis und Heimatschein ; b. für die praktische Prüfung : Leumundszeugnis und Ausweis über den Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte, Zeugnisse über die praktische Tätigkeit und, sofern die theoretische Prüfung nicht vor der eidg. Geometerprüfungskommission abgelegt worden ist, auch den Heimatschein.

Ort und Zeitpunkt der Prüfungen werden später bekanntgegeben.

B e r n , den 10. Juni 1914.

(3.)..

Eidg. Grundbuchamt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1914

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3

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24

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.06.1914

Date Data Seite

559-561

Page Pagina Ref. No

10 025 415

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