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Ans den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 27. November 1914.)

Die unterm 27. Nov. 1914 gemeldete Schenkung (Fr. 1600) von Herrn O. J. Steiger in Colombo (Ceylon) ist das Ergebnis einer Sammlung der Schweizer auf Ceylon.

Dem Bundesrate sind zuhanden der eidgenössischen Winkelriedstiftung folgende Gaben eingegangen : 1. Fr. 1500 von Herrn Arnold Duvanel, Advokat und Notar in Fleurier, als erste Einzahlung vom Erlös beim Verkauf des Spiegelchens zur Erinnerung an die Grenzbesetzung 1914, das die Fabrik Bühler in St. Sulpice herstellt und dessen Verkauf zur Hauptsache durch die HH. Mury & Cie. in Basel und Herrn Bérard in Ardon besorgt wird ; 2. ,, 20 Gabe von X. Y. Z. am Reformationssonntag durch die Kirchengutsverwaltung Neumünster, Zürich; 3. ,, 12 von der Oberschule in Detligen, an Stelle des üblichen Geburtstagsgeschenkes an ihren Lehrer und auf dessen Wunsch ; 4. ,, 70 von den Unteroffizieren und Soldaten des Füsilierbataillons 65 als Ertrag eines Konzertes in der Kirche in Wynau.

Diese Schenkungen sind bestens verdankt worden.

(Vom 30. November 1914.)

Der Bundesrat hat die Betriebseröffnung der Strecke RiehenDorf bis zur Landesgrenze der Basler Strassenbahnen auf Dienstag den 1. Dezember 1914 gestattet.

(Vom 1. Dezember 1914.)

Herrn Kontrolleur Eugen Martin, beim Hauptzollamt Vallorbe, wird die nachgesuchte Entlassung auf 12. Dezember, unter Verdankung der geleisteten Dienste, bewilligt.

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Der am 21. August 1914 vom Buudesrate erlassene Beschluss betreffend Massnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche im Santon Graubünden (Bundesbl. 1914, IV, 67) wird sofort aufgehoben und der Kanton für den Viehverkehr wieder gänzlich freigegeben.

(Vom 2. Dezember 1914.)

Dem schweizerischen Bundesrate sind nachgenannte Schenkungen zugegangen und die betreffenden Beträge wurden wie folgt überwiesen : 1. dem Fonds für spezielle militärische Zwecke 500 Fr.

von der Firma F. Merker
Diese Schenkungen sind bestens verdankt worden.

(Vom 3. Dezember 1914.)

Vorgängig der Beschlussfassung über das Verzeichnis der Unterrichtskurse (Schultableau) für 1915 wird für die Traintruppen die Rekrutenschule II wie folgt festgesetzt: Allgemeine Trainrekrutenschulen für Trainrekruten der Infanterie und Kavallerie, ein Teil der Genietruppen und ein Teil der Pontonier-Trainkompagnie 2 des 3. und 4. Divisionskreises vom 8. Januar bis 10. März, Waffenplatz Frauenfeld und Bülach.

(Vom 4. Dezember 1914.)

Dem Kanton St. G a l l e n wird an die zu 75,000 Fr. veranschlagten Kosten der Ergänzungsbauten an der Verbauung des Dorfbaches bei Rüti ein Bundesbeitrag von 40 °/o zugesichert, höchstens 30,000 Fr.

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Dem Kanton B e r n wird an die zu 63,000 Fr. veranschlagten Kosten der Fortsetzung von Uferschutzbauten an der Lütschine zwischen Gsteig und Bönigen ein Bundesbeitrag von 40 °/o zugesichert, höchstens 25,200 Fr.

Zu Lieutenants der Sanitätstruppe werden ernannt die Korporale : 1. Elmiger, Otto, von Reiden, in Münster (Luzern), 2. Brennecke, Werner, von Lütschenthal, in Bern, 3. Frölicher, Heinrich, von Oberdorf (Solothurn), in Solothurn, 4. Hafner, Max, von Gurwolf (Freiburg), in Genf, 5. Pozzi, Felice, von Prato-Leventina, in Prato, 6. Zanolari, Umberto, von Brusio, in Chur, 7. Aufdermaur, Hans, von Unteriberg, in Steinerberg, 8. Schnyder, Karl, von Kappel (St. Gallen), in Bischofszell, 9. Vauthier, Charles, von und in Genf, 10. Pfister, Willy, von Roggwil, in Bern, 11. Terrier, Paul, von und in Montignez.

Vorgängig der Beschlussfassung über das Verzeichnis der Unterrichtskurse (Schultableau) für 1915 werden die hiernach erwähnten Rekruten- und Kaderschulen der Infanterie für 1915 wie folgt festgesetzt: A. Rekrutenschulen.

1. Division.

I. für Infanterieregiment l (2. Kompagnie) vom 27. Januar bis 3. April . . . . W Genf II. für Infanterieregiment 2 (3. Kompagnie) vom 24. Februar bis l. Mai . . . . W Lausanne 2. Division.

I. für Infanterieregiment 7 (3. Kompagnie) vom 27. Januar bis 3. April . . . . W Colombier II. für Infanterieregiment 10 (3. Kompagnie) vom 27. Januar bis 3. April . . . . W Liestal 3. Division.

I. für Infanterieregiment 16 (3. Kompagnie) vom 25. Januar bis 1. April . . . . W Bern

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II. für Infanterieregiment 13 (3. Kompagnie) vom 8. Februar bis 15. April . . . . W Bern 4. Division.

I. für Infanterieregiment 19 (3. Kompagnie) vom 27. Januar bis 3. April . . . . W Luzern II. für Infanterieregiment 20 (3. Kompagnie) vom 27. Januar bis 3. April . . . . W Aarau 5. Division.

I. für Infanterieregiment 25 (4. Kompagnie) vom 27. Januar bis 3. April . . . . W Zürich . II. für Infanterieregiment 26 (3. Kompagnie) vom 3. Februar bis 10. April . . . . W Herisau 6. Division.

I. für Infanterieregiment 31 (3. Kompagnie) vom 27. Januar bis 3. April . . . . W St. Gallen II. für Infanterieregiment 34 (3. Kompagnie) vom 3. Februar bis 10. April . . . . W Chur Büchsenmacher.

I. Schule für Büchsenmacherrekruten der Infanterie aller Divisionskreise und der Festungsinfanterie : «. Allgemeine Ausbildung (41 Tage) vom 25. Januar bis 6. März mit Rekrutenschule I der 3. Division W Bern b. Fachausbildung (26 Tage) vom 7. März \ W Bern bis 1. April l (Waffenfabrik)

B. Kaderschulen.

I. für bis "II. für bis

a. Unteroffiziersschulen : 1. Division.

Infanterieregiment l vom 6. Januar 27. Januar W Genf Infanterieregiment 2-vom 3. Februar 24. Februar W Lausanne

2. Division.

I. für Infanterieregiment 7 vom 6. Januar bis 27. Januar W Colombier

700

II. für Infanterieregiment 10 vom 6. Januar bis 27. Januar W Liestal 3. Division.

I. für Infanterieregiment 16 vom 4. Januar bis 25. Januar W Bern II. für Infanterieregiment 13 vom 18. Januar bis 8. Februar W Bern I. für bis II. für bis

4. Division.

Infanterieregiment 19 vom 6. Januar 27. Januar W Luzern Infanterieregiment 20 vom 6. Januar 27. Januar W Aarau

I. für bis II. für bis

5. Division.

Infanterieregiment 25 vom 6. Januar 27. Januar W Zürich Infanterieregiment 26 vom 13. Januar 3. Februar W Herisau

I. für bis II. für bis

6. Division.

Infanterieregiment 31 vom 6. Januar 27. Januar W St. Gallen Infanterieregiment 34 vom 13. Januar 3. Februar W Chur

Zentralschulen : Zentralschule I.

Für Subalternoffiziere der Infanterie, Kavallerie, Artillerie, des Genie und der Festungstruppen : a. vom 6. Januar bis 6. Februar . . . . W Thun Zentralschule H.

1. Teil für Hauptleute vom 7. Februar bis 10. März W Thun 2. Teil für Hauptleute und Majoren vom 11. März bis 1. April W Bülach Vorgängig der Beschlussfassung über das Verzeichnis der Unterrichtskurse (Schultableau) für 1915 werden

701

a. die nachgenannten Kaderschulen der Sanitätstruppen 1915 wie folgt festgesetzt: 1. Gefreitenschulen.

I. vom 16. Januar bis 14. Februar II. vom 1. Februar bis 2. März

für

W Genf W Basel

2. Offiziersschulen.

II. für deutschsprechende cand. med. und cand. pharm.

vom 15. Dezember 1914 bis 13. Januar 1915 W Basel III. für französischsprechende cand. med. und cand.

pharm. vom 15. Dezember 1914 bis 13. Januar 1915 W Genf IV. (II. Teil) für deutsch- und französisch-sprechende Ärzte und Apotheker vom 20. Februar bis 8. März W Basel b. den nachgenannten und bereits begonnenen Rekruten- und Kaderschulen der Sanitätstruppen für 1915 wird nachträglich die Genehmigung erteilt: 1. Rekrutenschulen.

I. Alle Sanitätsrekruten früherer Jahrgänge sämtlicher 6 Divisionskreise, die aus irgend einem Grunde bis dahin die Rekrutenschule noch nicht bestanden haben, mit Ausnahme der Rekrutierungskreise der Gebirgsinfanteriebataillone vom 30. November 1914 bis 30. Januar 1915 . . W Basel 2. Besondere Rekrutenschulen für Trainrekruten der Sanitätstruppen.

I. für Trainrekruten der Sanitätstruppen vom 30. November 1914 bis 30. Januar 1915 in Verbindung mit der Sanitätsrekrutenschule I W Basel 3. Offiziersschulen.

I. für deutschsprechende cand. med. und cand.

pharm. vom 1. bis 30. Dezember 1914 . . W Andermatt

702 "Wahlen.

(Vom 1. Dezember 1914.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Obertelegraphendirektion.

Gehülfe I. Klasse bei der Sektion Materialverwaltung : Thalmann, Jakob, von Basel, zurzeit Gehülfe II. Klasse dieser Sektion.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Vertaltungsstellen des Bundes Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Eisenbahngesellschaft Huttwil-Wolhusen stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 25,1 km lange Eisenbahn von Huttwil nach Wolhusen samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im l. Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 500,000, das zur Rückzahlung des von der Gesellschaft am 31. Dezember 1894 aufgenommenen Anleihens gleicher Höhe dienen soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren öffentlich bekannt gemacht unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 19. Dezember 1914 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 1. Dezember 1914.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1914

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.12.1914

Date Data Seite

696-702

Page Pagina Ref. No

10 025 579

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