561 Post- und Eisenbahndepartement.

Obert elegraphenverwaltung.

Gehülfe 1. Klasse bei der Sektion Kanzlei und Registratur der Obertelegraphendirektion: Zahler, Ernst, von St. Stephan (Bern), zurzeit Telephongehülfe I. Klasse in Bern.

# S T #

Bekanntmachungen von

Départements und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Eidgenössische Geometerprüfungen.

Im Laufe des Herbstes 1914 (September-Oktober) werden theoretische und praktische Prüfungen abgehalten.

Anmeldungen zu diesen Prüfungen sind mit der Anmeldungsgebühr von Fr. 5 bis spätestens den 11. Juli 1914 an das eidg.

Grundbuchamt zu richten. Als Ausweise sind beizulegen : a. für die theoretische Prüfung : eine Schilderung des Lebensund Bildungsganges, Schulzeugnisse, Leumundszeugnis und Heimatschein ; b. für die praktische Prüfung : Leumundszeugnis und Ausweis über den Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte, Zeugnisse über die praktische Tätigkeit und, sofern die theoretische Prüfung nicht vor der eidg. Geometerprüfungskommission abgelegt worden ist, auch den Heimatschein.

Ort und Zeitpunkt der Prüfungen werden später bekanntgegeben.

B e r n , den 10. Juni 1914.

(3.)..

Eidg. Grundbuchamt.

562

Tarifentscheide des

Schweiz. Zolldepartements in den Monaten November 1913 bis Mai 1914.

TVr. 52.

Tiu-ifuummer 29ö 331

Zollansatz Fr. Cts.

25.-- 30.--

360/376

diverse

557/559 867 946 959

70.-- 60.-- 25.--

9740 1052

10.-- 8.--

1145

30.--

1160

15.--

T)

Bezeichnung der Ware Hagebuttenmus ohne Zuckerzusatz.

Der Entscheid betreffend ,,Papierservietten1* erhält folgende Fassung: ,,Papierservietten, gefalzt, oder in der Breite von weniger als 25 cm zugeschnitten, auch mit Walzendruck versehen, ohne Firmadruck."

Gewebe (Wandbespannstoffe u. dgl.)

aus Papiergarn.

Küchenschürzen.

Fahrradfelgen aus Aluminium.

Kaleidoskope (s. a. ad 1160).

Harmoniums mit eingebautem Spielapparat, auch von Hand spielbar.

Bromipin.

Das zweite NB. ad 1052 betreffend die Monopolgebühr ist zu streichen und wie folgt zu ersetzen : NB. ad 1052. ,,Fruchtäther (wie Amylacetat, Butylacetat, Amylbutyrat, etc.)

mit einem Alkoholgehalt von höchstens 10 Vol. °/o unterliegen der Monopolgebühr von Fr. 88 per q. Fruchtäther mit mehr als 10 Vol. % Alkohol sind als Fruchtessenzen zu behandeln (s.

NB. ad 981)."

Stoffunterlagen und Lederringe zur Schirmfabrikation.

Kaleidoskope, nur als Spielzeug verwendbar (s. a. ad Nr. 946).

,563

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Schwyzer Strassenbahnen hat das Gesuch gestellt, es möchte ihm bewilligt werden, die 7,m km lange Strassenbahn Seewen-Schwyz-Brunnen (Dampfschiffstation) samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im I. Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 400,000, das zum Bau der Linie, sowie zur Tilgung von Schulden verwendet werden soll.

Soweit die Bahn auf öffentlichen Strassen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, nicht aber auch den Strassengrund.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 20. Juni 1914 zu Ende gehenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 2. Juni 1914.

(2..)

Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzlei.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

1914

1913

Zu-oder Abnahme

Januar bis Ende April Mai

Monat

.

2081 519

2342 608

-- 261 -- 89

Januar bis Ende Mai .

.

2600

2950

-- 350

B e r n , den 11. Juni 1914.

(B.-B. 1914, III, 300.)

Eidg. Auswanderungsamt.

Verschollenheitsruf.

Viktor Vonrotz, des Nikiaus und der Aloisia, geb. von Moos, von Kerns, geboren den 3. Januar 1838, ist vor vielen Jahren nach Amerika ausgewandert, und es sind von demselben seit dem 4. Januar 1907, wo er laut Vermerk im Familienregister, weil Bürger der Vereinigten Staaten von Nordamerika geworden, an-

564 geblich dem herwärtigen Bürgerrecht entsagte, keinerlei Nachrichten mehr anhergelangt.

Interessenton haben nun das Begehren um Einleitung des Verschollenheilsverfahrens gestellt, und es ergeht zufolgedessen an Jedermann, der über Leben oder Tod, oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen des Obgenannten Angilben zu machen in der Lage ist, die Aufforderung, diese Nachrichten bis Spätestens den 15. Juni 1915 der Obergerichtskanzlei in Sarnen zukommen zu lassen. Laufen während dieser Frist keine zuverlässigen Meldungen ein, wird der unbekannt Abwesende nach Massgabe von Art. 38 ZGB für verschollen erklärt, mil der Wirkung, dass die vom Tode abgeleiteten .Rechte geltend gemacht werden können, wie wenn der Tod nachgewiesen wäre. Insbesondere wird der hier unter Verwaltung liegende Nachlass in der Höhe von zirka Fr. 2700 den berechtigten Erben aushingehändigt.

S a m e n , den 10. Juni 1914.

(2.).

Namens der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar: Johann Wirz.

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Wettbewerb- undStellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt in Luzern.

Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates sollen demnächst die Kreisagentaren organisiert werden, als deren Sitz folgende, Städte bestimmt worden sind: Lausanne, Chaux-de-Fonds, Bern, Basel, Aarau. Luzern, Zürich.

Winterthur und St. Gallen.

Die Direktion der Anstalt nimmt von jetzt ab Anmeldungen für die Stellen der Leiter dieser Kreisagenturen entgegen. In Anbetracht der Wichtigkeit der Obliegenheiten können nur Anmeldungen von Personen berücksichtigt werden, die im Versicherungswesen bewandert sind und sich über die notwendigen geschäftlichen Fähigkeiten und Erfahrungen ausweisen können.

Die Bewerber müssen Schweizerbürger sein und wenigstens zwei Landessprachen beherrschen.

Besoldung : Fr. 8000 bis Fr. 10,000.

Bewerbungsschreiben mit curriculum vitae sind bis zum 15. Juni 1014 an die Direktion der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern zu richten, die alle weiteren Auskünfte erteilen wird.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1914

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.06.1914

Date Data Seite

561-564

Page Pagina Ref. No

10 025 416

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