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Schweizerisches Bundesblatt.

66 Jahrgang.

8. Juli 1914.

Band III.

Jahrespreis (postfrei in der ganzen Schweiz): 10 Franken.

Einrückungsgebühr ; 15 Rappen die Zeile oder deren Baum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & die. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Wallis für die Entsumpfung der Rhoneebene zwischen Riddes und Martigny.

(Vom

30. Juni 1914.)

Der Regierungsrat des Kantons Wallis hat uns am 1. August 1911 folgendes Gesuch eingereicht: ,,Wir beehren uns Ihnen, gemäss der bezüglichen Gesetze, «in Gesuch um Bewilligung eines Bundesbeitrages für ein Werk vorzulegen, das mit Hülfe des Bundes schon seit einigen Jahren, d. h. von 1872 bis 1885, begonnen worden und dessen Vervollständigung für die beteiligte Landesgegend von grösster Wichtigkeit ist.

Wir meinen die Entsumpfung der Rhoneebene von Riddes bis zum Trient, auf Gebiet der Gemeinden Riddes, Saxon, Saillon, Charrat, Fully, Martigny-Ville, Martigny-Bourg, La Bâtiaz, Salvan und Evionnaz.

Über die Vorteile dieses Unternehmens brauchen wir uns nicht lange zu verbreiten; es genügt, sich Rechenschaft von der Verbesserung zu geben, die in wirtschaftlicher Beziehung daraus erwachsen wird. Die genannten Gemeinden werden alle an diesen Vorteilen teilnehmen, indem ausgedehnte Bodenflächen, die bisher unbebaut und der Versumpfung ausgesetzt waren, trocken gelegt und weit besser verwertet werden können.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. III.

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Wir begnügen uns daher mit folgenden Mitteilungen: Die in Frage stehende Ebene,' am linken Ufer der Rhone, hat eine Breite, die l km bei Ecône und 2,s km zwischen Charrat und der Brücke von Fully (pont de .l'Eglise) misst, während die Länge ungefähr 17 km beträgt. Sie wird im Norden von der Rhone und im Süden von dem steil abfallenden Gebirgszug der Pierre à Voir begrenzt.

Die Durchsickerungen der Rhone einerseits, und anderseits die seitlichen Zuflüsse, wie die Bfcche von Ecône, Saxonnet, Velaz und Passieu, ergiessen sich in die Ebene, ohne dasa dort diese beträchtlichen Wassermengen abfliessen können.

Infolgedessen tritt eine Versumpfung des Bodens ein, die von Jahr zu Jahr zunimmt.

Die ganze, links der Rhone liegende Ebene zwischen Riddes und dem Trient umfasst 3000 ha, worunter ungefähr 1200 ha, die für eine richtige Bebauung ungeeignet sind.

Die Arbeiten, die für eine einheitlich durchgeführte Entwässerung dieser Gegend nötig sind, werden im Bericht, den Herr Ingenieur Rauchenstein uns im Februar 1911 vorgelegt hat, angegeben.

Sie bestehen aus der Korrektion und der Neuerstellun» der nachfolgend bezeichneten Kanäle, die später durch kleinere Nebenkanäle vervollständigt werden sollen: 1. Verlängerung und Vertiefung des grossen Hauptkanals bis nach Riddes; 2. Korrektion des Kanals ,,Bienvenu" 1 ; 3. Vertiefung des Tolléronkanals, Fortsetzung desselben auf 950 m, bis zum Mont-Chemin, und Erstellung von 4 Nebensträngen in den Teichen von Guercet; 4. zwei Verbindungskanäle zwischen dem Hauptkanal und dem Rhonearm ,,Petit-Rhone"1, in der Nähe der Stationen Charrat und Saxon; 5. Umfassungskanal durch die Ebene östlich von Saxon und längs des Bergfusses und des Schuttkegels der Farraa, bis zur Simplonstrasse, westlich von Riddes ; 6. Korrektion der Kanäle längs der Rhone, auf Gebiet der Gemeinden Fully, Saxon und Riddes.

Für nähere Angaben verweisen wir auf die Berichte des Herrn Ingenieur Rauchenstein, die wir hier beilegen.

Der Voranschlag ist wie folgt zusammengesetzt: a. Landerwerbung Fr.

75,000 b. Erdarbeiten .n 936,000 c. Steinschüttung ,, 91,800

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d. Sicherung der Böschungen e. Durchlässe u n d Brücken . . . . . .

f. Bauaufsicht und Unvorhergesehenes . . .

Zusammen

Fr. 103,950 ,, 227,000 ,, 166,250 Fr. 1,600,000

Wir geben uns der Hoffnung hin, dass, in Anbetracht der gros.sen Wichtigkeit der vorgesehenen Bauten und den von diesen zu erwartenden Vorteilen, Sie an die Entsumpfung der Rhoneebene von Riddes bis zum Trient einen Bundesbeitrag bewilligen und denselben nach dem für Arbeiten solcher Art zukommenden Höchstbetrage bemessen werden."

Bevor wir auf das obigem Beitragsgesuche beigelegte Entsumpfungsprojekt eingehen, scheint es uns angezeigt zu sein, den Grund der zunehmenden Versumpfung in diesem Teil der Rhoneebene näher anzugeben.

Mit der Rhonekorrektion, durch die das Überströmen der Hochwasser verhindert werden sollte, wurden zugleich ausgedehnte Bodenflächen der Landwirtschaft zurückgegeben, welche Grundstücke, die für die Bepflanzung ungleich geeignet waren, wegen der häufigen Überschwemmungen meistens unbenutzt geblieben sind.

Da wo Durchstiche ausgeführt worden sind, wie z. B. im Leukerfeld, gelang es, infolge der 1400 m betragenden Verkürzung des früher gewundenen Rhonelaufes, den Wasserspiegel des Flusses um mehr als l,so m zu senken und auf diese Weise den ganzen Talgrund zu entwässern, ohne zu diesem Zwecke besondere Anlagen erstellen zu müssen.

Aber andere tiefgelegene Stellen blieben, trotzdem dass sie nicht mehr überschwemmt wurden, öde und sumpfig, weil sie von den Durchsickerungen der Rhone und dem von den Berghängen zufliessenden Wasser durchtränkt waren. Dieses konnte keinen natürlichen Abfluss finden, da die Flussohle mancherorts höher lag als das anliegende Land.

Aus diesem Grunde beschloss das Baudepartement des Kantons Wallis im Jahr 1873, ein einheitliches Projekt für die Trockenlegung der Rhoneebene ausarbeiten zu lassen.

Nach diesem, seither ausgeführten Projekte, wurde die ganze Talsohle, von Brig bis zum Genfersee, in verschiedene Becken geteilt, von denen ein jedes seinen Kanal besass, durch den das von den Seitenkanälen zugeführte Wasser in die Rhone oder in den See abgeleitet wurde.

Das Längenprofil des Rhonetales zeigt eine Linie von ungleichförmiger Gestalt, in welcher die Schuttkegel der Zuflüsse die hohen, und die zu entwässernden Ebenen die tiefen Punkte

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bilden, so dass der Längsabfluss des vom Boden aufgenommenen Wassers nur durch eine Reihe von Unterführungen bewerkstelligt werden konnte, vermittelst welchen die Ableitung unter den absperrenden Erhöhungen hindurch erfolgte. Die wichtigsten dieser Kunstbauten sind die gewölbten Durchlässe unter der Drance und der Lizerne.

Andere solcher Leitungen unter dem Trient, der Morge, der Lienne usw. sind in Form zweiteiliger, mit Platten gedeckter Durchlässe erstellt worden.

Das in den erwähnten Becken gesammelte Wasser konnte in dieser Weise jeweilen mehrere Kilometer weiter abwärts in den Fluss geführt werden, wodurch die zu entwässernden Grundstücke dem Rückstau der Rhone im Ableitungskanal entzogen wurden.

Diese allgemeinen Vorkehren wurden auch in der zwischen Riddes und der Drance befindlichen Ebene angewendet. Der 15 km lange Hauptkanal beginnt unterhalb der Station Riddes, folgt der Eisenbahnlinie bis zum Bahnhof von Charrat und biegt von da ab, um sich bei der Brücke von Brançon, ,,aux Prises", der Rhone zu nähern. Von diesem Punkt an verläuft er wieder parallel zum Fluss, zieht sich in einein gewölbten Durchlass unter der Drance hindurch und mündet 1600 m unterhalb dieser in die Rhone.

Andere, kleinere Kanäle leiten das Wasser der verschiedenen Abteile dieser Ebene in den Hauptkanal.

Während einer Anzahl von Jahren hat das bestehende Kanalnetz für die Bodenentwässerung genügt. Seither hat- aber die Rhone ihr Bett erhöht, teils infolge der Ausgleichung ihres Gefälles, teils auch wegen der auf Gebiet der Gemeinden Chamoson, Saxon, Saillon und Fully vorgekommenen Dammbrüche, so dass das Grundwasser nur noch durch die Kanäle abfliessen konnte.

Diese sind auch ungenügend bemessen und unterhalten worden, der Grundwasserspiegel erhöhte sich nach und nach, und die früher ertragfähigen Grundstücke verfielen wieder der Versumpfung.

So verwandelte sich das in der Ebene gelegene Land der Gemeinde Riddes in unfruchtbare Schilffelder.

Dieser Zustand verschlimmert sich von Jahr zu Jahr, und deshalb versteht man es, dass Behörden und Bevölkerung sich beunruhigt und Mittel gesucht haben die versumpften Bodenflachen der Anpflanzung wieder zugänglich zu machen.

' Da hierzu eingehende Studien erforderlich waren, wurde Herr Ingenieur Rauchenstein in Sitten beauftragt solche vorzunehmen. Sein Projekt ist dem Beitragsgesuche vom 1. August 1911 beigelegt worden.

653 Dasselbe besteht im wesentlichen in der Verlegung der Einmündungsstelle des Hauptkanals in die Rhone um 3 km weiter flussabwärts, d. h. bis zur Einmündung der Pissevache. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, den Wasserstand im Hauptkanal und in den mit diesem verbundenen Nebenkanälen so zu senken, dass das ganze anliegende Land vollständig entwässert werden kann.

Der diesem Projekt zugrunde liegende Gedanke ist insoweit richtig, als eine möglichst grosse Verschiebung der Mündungsstelle, mit tunlichster Ausnützung der Gefalle, das Eindringen entsprechend tief angelegter Kanäle in das zu entsumpfende Land erleichtert; dagegen enthielt die Vorlage keine Querprofile, keine näheren Angaben über die Kunstbauten und die in Aussicht zu nehmenden Unterführungen an der Drance und am Trient, und deshalb war eine genaue Prüfung der Berechnungen und der Ansätze des Kostenvoranschlages ausgeschlossen.

Da nun das eidgenössische Oberbauinspektorat seit einer Reihe von Jahren Aufnahmen über den Zustand der vom Bunde subventionierten Kanäle gemacht hatte, wurde nach Empfang des an den Bundesrat gerichteten Beitragsgesuches beschlossen, diese Studien zu ergänzen, um festzustellen, ob die Voranschlagssumme von Fr. 1,600,000, nicht ohne Preisgabe des gesuchten Endzweckes, der Grundwassersenkung, vermindert werden könne.

Abgesehen von der Verringerung der Kosten, führte noch ein anderer Grund das eidgenössische Oberbauinspektorat zu weiteren Untersuchungen, nämlich die Erstellung der neuen Durchlässe unter der Drance und dem Trient. Wenn die Unterführung am Trient wegen der bequemen Ableitung des Wassers Verhältnismassig leicht auszuführen ist, so ist dies für den Durchlass unter der Drance nicht dasselbe, deren Wassermenge, auch beim tiefsten Stand, noch beträchtlich ist und eine vollständige Ableitung nicht zulässt. Während der Unterführungsarbeiten kann das Bett der Drance nicht trockengelegt werden, und wenn man sich so einrichten will, dass während der Bauzeit allfällige, plötzliche Anschwellungen ohne Gefahr ausgehalten werden können, so müssen Massnahmen getroffen werden, denen nur wenige Unternehmer gewachsen sind.

Schliesslich wurde noch die Frage aufgeworfen, ob die Entwässerung der Teiche von Guercet Arbeiten von so grossem Umfang benötige, und ob es nicht angezeigt sei, diesen Zweck, mit geringeren Kosten, vermittels Kolmatierung der tiefsten Stellen durch die Sinkstoffe der Drance zu erreichen.

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Das eidgenössische Oberbauinspektorat arbeitete ein ganzes Projekt aus, welches auf folgenden Grundzügen aufgebaut war: Beibehaltung der jetzigen Mündungsstelle des Hauptkanals in die Rhone, Senkung der Unterführung unter der Drance, Verbreiterung und Vertiefung der bereits bestehenden Kanäle.

Wenn auch durch die Ausführung dieses Projektes die Trockenlegung der Mulden von Guercet nicht vollständig erlangt wird, so kann doch die Entwässerung der ganzen, oberhalb der Station Charrat gelegenen Ebene ebensogut durchgeführt werden als mit dem Projekte Rauchenstein, nur mit dem Unterschied, dass die Kosten um Fr. 400,000 geringer sind als mit letzterem.

Die Studien des eidgenössischen Oberbauinspektorates wurden der Regierung des Kantons Wallis am 8. Mai 1912 zur Prüfung eingesandt.

Am 15. Oktober 1913 brachte vins genannte Regierung das Ergebnis der Prüfung, die durch sie und die Beteiligten vorgenommen worden war, zur Kenntnis und bemerkte unter anderem : ,,Unser Schreiben vom 1. August 19:11 bestätigend, und in Antwort auf Ihre Anfrage, mit der Sie uns den Bericht des eidgenössischen Oberbauinspektorates übermittelt haben, beehren wir uns Ihnen das vollständige Projekt einer Entsumpfung der Rhoneebene, zwischen Riddes und dem Trient, zuzusenden, so wie es von Herrn Rauchenstein, Ingenieur in Sitten, auf Grund des Protokolls vom 15. Juni 1912 der Studienkommission aufgestellt .worden ist. Dieses Projekt ist von dem Bezirksrat von Martigny und von den beteiligten Gemeinden bei ihrer Zusammenkunft vom 17. Juni 1913 gutgeheissen worden.

In Abänderung der ursprünglich eingereichten Pläne ist die untere Grenze der zukünftigen Entwässerung an die Drance verlegt worden, und am oberen Ende kommt als neu das Becken von Epeneys hinzu, das von der Rhone, der Farraz und dem Berghang begrenzt ist.

Für weitere Angaben verweisen wir auf Bericht und Kostenvoranschlag des Herrn Rauchenstein.

Der Voranschlag ist folgender: a. Landerwerbung Fr. 140,000 b. Erdarbeiten ,, 1,000,000 c. Uforschutz ,, 290,000 d. Kunstbauten ., 260,000 e. Projekt, Aufsicht und Unvorhergesehenes . ,, 60,000 Zusammen

Fr. 1,750,000

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In Anbetracht der Bedeutung dieser Arbeiten und der Vorteile, die man von ihnen erhofft, sprechen wir die Erwartung aus, dass Sie der Entsumpfung der Rhoneebene zwischen Riddes und dem Trient die finanzielle Unterstützung des Bundes und den für solche Bauten zulässigen flöchstbetrag des Beitrages gewähren werden."

Dieses neue Projekt weicht ganz von demjenigen ab, das dem Beitragsgesuch vom 1. August 1911 beigelegt war, und zwar hauptsächlich dadurch, dass keine neue Unterführung der Drance nötig wird, und dass auch der Durchlass unter dem Trient wegfällt, weil die Ausmündung des Hauptkanals in die Rhone oberhalb dieses Baches und 600 m unterhalb der jetzigen Mündungsstelle verlegt worden ist.

Nach Prüfung dieser neuen Vorlage wurde diese vom eidgenössischen Oberbauinspektorat am 28. Januar 1914 an das Baudepartement des Kantons Wallis mit dem Vorschlage zurückgesandt, die Streichung der nebensächlichen Kanäle, sowie die Änderung einiger zu schwach angesetzter Einheitspreise vorzunehmen.

Am 21. März 1914 kam das entsprechend umgeänderte Projekt an das eidgenössische Oberbauinspektorat zurück, und da alle Beteiligten in dem Wunsche einig sind, das Projekt, trotz der hohen Kosten, zur Ausführung zu bringen, so unterbreiten wir dasselbe den eidgenössischen Räten zur Genehmigung, wobei wir noch eine kurze Beschreibung der in Aussicht genommenen Arbeiten folgen lassen.

8 Kanäle sind für die Entwässerung der Ebenen vorgese'heu, und zwar : 1. der Hauptkanal; 2. der Tolléronkanal ; 3. der Kanal der Ile à Bernard; 4. der Kanal du Brésil oder des Marais neufs; 5. der Filtrationskanal; 6. der Verbindungskanal des Petit-Rhône mit dem Hauptkanal bei km 9,soo ; 7. der Kanal von Ecône und des Morauds ; 8. der Kanal des lies und des Epeneys.

Der H a u p t k a n a l ist der wichtigste von allen. Er hat eine Länge von 16 km, beginnt unterhalb der Station Riddes, folgt der nordwestlichen Seite der Eisenbahnlinie bis Charrat, wendet sich, die Rhoneebene schief durchschneidend, nach der

Brücke von Brançon, um sich wieder längs der Rhone zu ziehen,, in die er unmittelbar oberhalb des Trient ausmündet.

Die Höchstwassermenge ist durch verschiedene, in den Kanälen der Ebene vorgenommene Messungen bestimmt worden.

Es ergaben sich: an der Mündung des Kanals des lies km 13,j64: 1,5 m 3 pro Sek.

,, ,, ,, des Kanals von Ecône . . . . ,, 12,78s: 3,0 ,, ,, ,, ,, ,, ,, der Bäche von Saxon . . . . ,, 10,650: 4,0 ,, ,, ,, ,, ,, ,, des Kanals du Brésil . . . . ,, 6,i6o: 4,; ,, ,, ,, ,, ,, des Filtrationskafl nals ,, 4,724: 5,o ,, ,, ,, ,, ,, ,, des Tolléronkanals ., 3,69o : 6,0 ., ,, ,, ., ,, ., des Kanals deiGrande Meunière . .;, 2,sss : 8,0 ,, VI VI Was nun das Gefäll dos Kanals anbelangt, so wurde dieses derart bestimmt, dass eine richtige Entwässerung erzielt wird, ohne die Abflussgeschwindigkeit zu sehr zu verringern.

Dieses Gefäll bewegt sich in folgenden Grenzen : Es beträgt 0,7 %o von km 0--8,700 ; 0,s %° von km 8,700---6,130 ; 0,o °/o» von km 6,iso--9,825 ; l °/oo von km 9,825---14,2u; 1,5%» von km 14,2i4--15,6oo und 7 °/oo von km 15,eoo--16,ooo.

Es ergibt sich hieraus eine Senkung der Sohle von l,
Das Querprofil ist mit Rücksicht auf Gefalle und Wassermengen bestimmt worden.

Die Sohlenbreite beträgt 7 m im unteren Teil und nimmt nach und nach bis auf l m am oberen Ende des Kanals ab.

Das Abflussprofil hat die Form eines Trapezes, die Böschungen haben eine Neigung von 3 : 2. Um die Sohlenhöhe genau festzulegen und das spätere Reinigen des Kanals zu erleichtern, wird

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der Böschungsfuss durch ein Brett von 0,so m Höhe geschützt,, und dieses durch l,20 m lange, runde Pfähle von l,oo m Zwischenentfernung gehalten; die Pfähle werden l,oo m tief in den Boden geschlagen.

Oberhalb der Drance, auf der Strecke von km 2,226 bis km 6,670, verwandelt sich das Profil zum Doppelprofil, dessen innere Böschungen mit einer Decauvillepanzerung versehen sind.

Diese Änderung bezweckt den leichteren Abfluss des Wassers in einer Strecke mit schwachem Gefäll, verhindert die Pflanzenbildung auf den geschützten Böschungen und lässt eine Verminderung der Profilabmessungen zu, weil dort der Anschluss an den nur 5 m breiten Drancedurchlass gesucht werden muss.

Aus den Berechnungen geht hervor, dass der Rückstau der Rhone, bei mittlerem Hochwasser, sich bis zur Einmündung des Tolléronkanals erstreckt; da aber der Hauptkanal bis zu diesem Punkt tief in den Boden eingeschnitten ist, so hat dieser Stau keinen schädlichen Einfluss auf die Bepflanzung der anstehenden Grundstücke.

Für ausserordentliche Hochwasserstände der Rhone, wie sie am 10./11. Juli 1902 vorgekommen sind, würde der Stau 1700 m über den Tolleren hinausreichen; aber eine solche Anschwellung dauert nur kurze Zeit, so dass auch in diesem Fall kein Schaden zu befürchten ist.

Die am Hauptkanal auszuführenden Kunstbauten bestehen aus 15 Brücken von 2 bis 10 m Spannweite, die wahrscheinlich aus Eisenbeton erstellt werden, und ferner aus der Untermauerung der Brücke ,,des Prises" und der Dranceunterführung. Die Senkung der Kanalsohle an letzterem Durchlass, der 45 m lang ist, beträgt 1,40 m, von der Oberkante der jetzigen F.undation aus gemessen. Da nicht ermittelt werden konnte, wie weit diese Fundamente hinabreichen, wurde eine vollständige Untermauerung der Wandungen auf 2 m Tiefe in Aussicht genommen. Die Ausführung dieser Bauten wird mit Schwierigkeiten verbunden sein, wegen der Ableitung des Kanal- und Sickerwassers und der Unbequemlichkeit in einem solchen engen Raum zu arbeiten.

Mit Rücksicht auf diese Erschwerung des Baues sind die Einheitspreise beträchtlich erhöht worden. Die für Unvorhergesehenes angesetzte Summe ist ungewöhnlich hoch bemessen und beträgt 60 % der Baukosten.

Die Abmessungen der anderen Kanäle richten sich nach denen des Hauptkanals, dessen Längsentwicklung für sie mass-

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.gebend ist. Da dieser genügend tief unter alle Bodensenkungen hinabreicht, so wird es möglich sein alle Mulden, die der unmittelbaren Wirkung des Hauptkanals entzogen sind, durch nachstehende Nebenkanäle zu entwässern.

T o l l é r o n k a n a l . Dieser Kanal beginnt am FUSS des MontChemin, durchkreuzt die Landstrasse und die Eisenbahnlinie und ergiesst sich in den Hauptkanal an der Brücke ,,des Prises" (km 3,690). Seine Länge beträgt 2720 m und sein Gefäll 0,8 o/oo die Sohlenbreite schwankt zwischen l,oo m und 2.oo m.

Das Abflussprofil ist für eine Wassermenge von 0,30 m3 bis l,5o m3 berechnet. Der Zweck des Kanals besteht darin die Mulden von Guercet zu entwässern.

Der K a n a l d e r Ile à B e r n a r d zieht sich längs der südöstlichen Seite der Simplonstrasse lain. Er beginnt gegenüber vom Dorf Charrat und mündet in den Tolléron da, wo dieser Kanal die Landstrasse kreuzt. Die Länge beträgt 1716 IM, das Gefäll l %o das Querprofil, mit l,50 m Sohlenbreite, kann eine Wassermenge von 0,50 m 3 fassen.

Mit diesem Strang wird die ganze Ebene zwischen dem Mont-Chemin und der Simplonstrasse entwässert.

Der K a n a l d u B r é s i l oder ,, d e s M a r a i s n e u f s c ' w i r d von grosser Wichtigkeit sein, weil durch ihn die ganze süd-östlich von Saxon gelegene Ebene zwischen Bahnlinie, Rhone und Hauptkanal (km 6,180) entsumpft werden kann. Der Kanal ist 4984 m lang und besitzt ein Gefäll von l,1 °/oo bis l,2 o/oo, sowie eine Sohlenbreite von l,50 m bis 2,oo m. Es werden 0,30 m 3 Wasser am oberen Ende, und O,70 m s am unteren Lauf .zum Abfluss gebracht.

K a n a l des Fil t r a t i o n s. Dieser Kanal soll die Sickerwasser von der Rhone her aufnehmen; er erstreckt sich von oberhalb der Brücke von Solversaz, der Rhone entlang, bis zum km 4,724 des Hauptkanals. Die Länge beträgt 4400 m, das Gefäll l o/oo die Sohlenbreite l,oo bis l,5o m und die abfliessende Wassermenge 0,20 m 3 bis 0,30 m3.

Der V e r b i n d u n g s k a n a l zwischen dem P e t i t R h ô n e und dem H a u p t k a n a l , ungefähr 150m lang, bezweckt den Anschluss des zwischen Berghang und Landstrasse befindlichen, ehemaligen Rhonearms mit dem Hauptkanal bei km 9,soo. Seine Erstellung bedingt den Bau einer Brücke bei der Simplonstrasse und einer zweiten bei der Bahnlinie.

659 K a n a l v o n E c ô n e u n d ,, d e s M o r a u d s " . Durch d i e Ausführung dieses Kanals wird es möglich sein, die süd-östlich der Simplonstrasse, zwischen Riddes und Saxon, gelegenen Grundstücke zu entwässern. Der 2600 m lange Kanal beginnt beim Dorfe Riddes und mündet bei km 12,785 in den Hauptkanal aus.

Das Gefäll wechselt von i %o bis l ,5 %o und die Sohlenbreite von l,oo bis 3,oo m; die abzuleitende Wassermenge schwankt zwischen 0,25 und l,so m3.

K a n a l des l i e s und des E p e n e y s. Dieser Kanal zweigt vom Hauptkanal bei km 14,214 ab, durchquert nach aufwärts das zwischen der Bahnlinie und der Rhone gelegene Gelände von Riddes und zieht sich in einer Dohle von 1215 m Länge und 0,80 m Durchmesser unter dem Schuttkegel der Farraz nach dem kleinen Talgrimde von Epeneys, um diesen trocken zu legen. Die ganze Länge des Kanals beträgt 4749 m. Die Hauptarbeit besteht in der Erstellung des Durchlasses unter der Farraz, der mit 8 Schachten versehen wird, um den Abfluss beaufsichtigen zu können. Zur Vermeidung von Verstopfungen dieses langen Röhrendurchlasses werden die nötigen Vorkehren getroffen.

Mit der Erstellung aller dieser Kanäle wird auch der Umbau der Brücken vorgesehen, deren Öffnungen mit den Abmessungen der neuen Abflussprofile nicht mehr übereinstimmen. Infolgedessen sind 21 neue Brücken zu bauen : bei anderen, deren Spannweite gross genug ist, sind die Widerlager, entsprechend der Absenkung der Kanalsohle, zu unterfangen.

Was nun den Kostenvoranschlag anbetrifft, so ist zu bemerken, dass er alles Erforderliche enthält, und dass die Einheitspreise, gemäss der vom eidgenössischen Oberbauinspektorat am 28. Januar 1914 verlangten Abänderung, für die Ausführung des vorliegenden Projektes genügen dürften, vorausgesetzt, dass die Arbeitslöhne nicht zu rasch anwachsen.

Der Voranschlag setzt sich wie folgt zusammen: I. Landerwerbung Fr. 130,000 II. Erdarbeiten ,, 1,040,000 III. Schutz der Böschungen ,, 245,000 IV. Kunstbauten ,, 255,000 V. Allgemeines, Projektkosten und Bauleitung ,, 80,000 Zusammen

Fr. 1,750,000

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Die versumpften Grundstücke der Ebene zwischen Riddes und Martigny haben gegenwärtig eine Ausdehnung von 1080 ha, welche Fläche sich wie folgt verteilt: Gemeinde Riddes 290 ha ,, Saxon 300 ,, ,, Charrat 150 ,, ,, Martigny-Ville 120 ,, ,, Martigny-Bourg 220 ,, Insgesamt

1080 ha

Die Ausführung der angemeldeten Arbeiten wird also die Bepflanzung einer Fläche von nahezu 11 km 2 ermöglichen, was dem Unternehmen ohne weiteres das Gepräge öffentlichen Nutzens verleiht.

In seinem dem Bundesrat unterbreiteten Beitragsgesuch wünscht die Regierung des Kantons Wallis, es möge für die Entsumpfung der Rhoneebene, zwischen Riddes und der Drance, der höchste an Arbeiten dieser Art gewährte Bundesbeitrag bewilligt werden. Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit dem Fortschreiten der Versumpfung in diesem Teil des Talgrundes zu begegnen und eine Entvölkerung desselben zu vermeiden, die beim Verlust weiteren Pflanzbodens unzweifelhaft eintreten würde, beantragt der Bundesrat, den im eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom 22. Juni 1877 vorgesehenen Höchstbetrag von 50 °/o zu verabfolgen. Dieses Höchstmass des Bundesbeitrages ist um so gerechtfertigter, als die beteiligten Gemeinden nicht sehr wohlhabend sind, und die Ausführung dieses grossen Projektes die von ihnen aufzubringenden Geldmittel während einer langen Reihe von Jahren stark in Anspruch nehmen wird.

Es erübrigt noch zu bemerken, dass die eidgenössischen Räte die Notwendigkeit, der Bevölkerung des Rhonetales zu Hülfe zu kommen, selber anerkannten, als sie ihr durch den Bundesbeschluss vom 28. Oktober 1909 einen Beitrag von 50 % für die Entwässerung des am rechten Ufer der Rhone bei Saillon und Fully gelegenen Landes gewährten, einer Bodenfläche, die einen Teil von der heute in Frage stehenden Ebene bildet.

Wir beantragen daher, an die hier erwähnten Arbeiten einen Bundesbeitrag von Fr. 875,000 zu bewilligen, als 50% der Voranschlagssumme von Fr. 1,750,000.

Im Einverständnis mit dem Baudepartement des Kantons Wallis wäre die Frist für die Bauausführung auf 9 Jahre fest-

661 zusetzen, was einem jährlichen Beitrag von rund Fr. 100,000 entspricht.

Somit erlauben wir uns. den eidgenössischen Räten den nachstehenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 30. Juni 1914.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

(Entwurf.)

Bundesfoeschluss betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Wallis für die Entsumpfung der Rhoneebene zwischen Riddes und Martigny.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Schreiben des Staatsrates des Kantons Wallis, vom I.August 1911 und vom 15. Oktober 1913; einer Botschaft des Bundesrates vom 30. Juni 1914 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, beschliesst:

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Art.'1. Dem Kanton Wallis wird für die Entsumpfung der Rhoneebene zwischen Riddes und Martigny, ein Bundesbeitrag von 50 % der wirklichen Kosten zugesichert, bis höchstens Fr. 875,000, als 50 % der Voranschlagssumme von Fr. 1,750,000.

Art. 2. Für die Ausführung dieser Arbeiten werden 9 Jahre eingeräumt, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art.. 7) -an gerechnet. Sämtliche im Projekt vorgesehenen Bauten sollen durch einen Unternehmer öffentlicher Arbeiten ausgeführt worden, der durch die Kantonsregierung auf Grund einer hierfür erfolgten Ausschreibung zu bezeichnen ist.

Art. 3. Die Ausbezahlung dieses Bundesbeitrages erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Departement des Innern geprüften Kostenausweisen; der jährliche Höchstbetrag ist Fr. 100,000, und die erste Anzahlung desselben findet im Jahr 1916 statt.

Art. 4. Bei Berechnung des Sundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich die Enteignungen und die unmittelbare Bauaufsicht, sowie die Kosten der Perimeteraufnahme. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgendwelche andere Vorverhandlungen, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten für die Geldbeschaffung und die VerArt. 5. Dem eidgenössischen Departement des Innern sind jährliche Bauprogramme zur Genehmigung einzureichen.

Art. 6. Der Bundesrat lässt die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren.

'Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke den Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

66Î

Art. 7. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem vom Kanton Wallis die Ausführung dieser Arbeiten gesichert sein wird.

Für die Vorlegung der bezüglichen Ausweise wird der Regierung eine Frist von einem Jahr, vom Datum dieses Beschlussesan gerechnet, gesetzt.

Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 8. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Wallis zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 9. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 10.

beauftragt.

Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben

-SHK--

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