612 Wahlen.

(Vom 15. Juni 1914.)

Handels-, Industrie- und

Landwirtschaftsdepartement.

Bundesamt für Sozialversicherung.

Abtei)ungssekretär : Dr. jur. Lamazure, Arthur, von La Chaux-deFonds, zurzeit im Dienst der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern.

(Vom 19. Juni 1914.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Kontrollingenieur I. Klasse für Spezialbahnen : Ingenieur Albert Meyer, von Schinznach, zurzeit Abteilungschef bei der schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik in Winterthur.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidgenössische Geometerprüfungen.

Im Laufe des Herbstes 1914 (September-Oktober) werden theoretische und praktische Prüfungen abgehalten.

Anmeldungen zu diesen Prüfungen sind mit der Anmeldungsgebühr von Fr. 5 bis spätestens den 11. Juli 1914. an das eidg.

Grundbuchamt zu richten. Als Ausweise sind beizulegen:

613 a. für die theoretische Prüfung : eine Schilderung des Lebensund Bildungsganges, Schulzeugnisse, Leumundszeugnis und Heimatschein ; b. für die praktische Prüfung : Leumundszeugnis und Ausweis über den Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte, Zeugnisse über die praktische Tätigkeit und, sofern die theoretische Prüfung nicht vor der eidg. Geometerprüfungskommission abgelegt worden ist, auch der Hei matschem.

Ort und Zeitpunkt der Prüfungen werden später bekanntgegeben.

B e r n , den 10. Juni 1914.

(3..).

Eidg. Grundbuchamt.

Öffentlicher Erbenaufruf.

Am 25. Juni 1913 starb in Zug Fräulein Anna Maria Verena.

Moos, geb. 11. September 1832, Tochter des Carl Franz und der Anna Maria Magdalena geb. Brandenberg, von Zug.

Auf Verlangen der tit. Erbteilungskommission Zug, unter Hinweis auf Art. 555 des Zivilgesetzbuches und der bezüglichen Einführungsbestimmungen, werden anmit alle diejenigen Drittpersonen, welche ausser den hierorts bekannten Erben, von welchen ein Verzeichnis auf der Gerichtskanzlei Zug aufliegt, auf die Erbschaft der obgenannten Erblasserin Anspruch erheben wollen, gerichtlich aufgefordert, unter Beilegung eines zivilstandsamtlichen Erbenausweises bis und mit 2. April 1915 bei der Gerichtskanzlei Zug vermittelst schriftlicher und mit Stempel versehener Eingabe zum Erbgange sich anzumelden, und zwar unter Androhung, dass erst später gemachte Erbansprüehe als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würdenZ u g , den 4. Februar 1914.

(3...)

. Auftrags des Kantonsgerichtes : Die Gerichtskanzlei.

Verschollenheitsruf.

Viktor Vonrotz, des Nikiaus und der Aloisia, geb. von Moos,, von Kerns, geboren den 3. Januar 1838, ist vor vielen Jahren

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nach Amerika ausgewandert, und es sind von demselben seit dem 4. Januar 1907, wo er laut Vermerk im Familienregister, weil Bürger der Vereinigten Staaten von Nordamerika geworden, angeblich dem herwärtigen Bürgerrecht entsagte, keinerlei Nachrichten mehr anhergelangt.

Interessenten haben nun das Begehren um Einleitung des Verschollenheitsverfahrens gestellt, und es ergeht zufolgedessen an Jedermann, der über Leben oder Tod, oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen des Obgenannten Angaben zu machen in der Lage ist, die Aufforderung, diese Nachrichten bis spätestens den 15. Juni 1915 der Obergerichtskanzlei in Samen zukommen zu lassen. Laufen während dieser Frist keine zuverlässigen Meldungen ein, wird der unbekannt Abwesende nach Massgabe von Art. 38 ZGB für verschollen erklärt, mit der Wirkung, dass die vom Tode abgeleiteten Rechte geltend gemacht werden können, wie wenn der Tod nachgewiesen wäre. Insbesondere wird der hier unter Verwaltung liegende Nachlass in der Höhe von zirka Fr. 2700 den · berechtigten Erben aushingehändigt.

S a m e n , den 10. Juni 1914.

(2..)

Namens der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar: Johann Wirz.

Zollbezug auf Postsendungen.

Ungeachtet wiederholter amtlicher Bekanntmachung, den Zollbezug auf P o s t s e n d u n g e n betreffend, wird die Zollverwaltung fortwährend wegen vermeintlich unrichtiger Zollbehandlung der Fahrpoststücke mit Reklamationen überhäuft, welche auf ungenaue, nicht tarifgemässe Deklarationen seitens der Absender zurückzuführen sind.

Unter Hinweis auf die Art. 11 und 12 des Zolltarifgesetzes von 1902, welche folgendermassen lauten: .,,Art. 11. Güter mit zweideutiger Inhaltsbezeichnung unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Massgabe ihrer Art auferlegt werden kann.

,,Art. 12. Wenn Waren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, in einem und dem-

615 selben Frachtstück verpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Ware, so ist der Zoll für das Gesamtgewicht nach demjenigen Ansätze zu beziehen, welchen der mit der höchsten Gebühr belastete Teil der Ware zu bezahlen hätte."

machen wir neuerdings, wie schon früher, darauf aufmerksam, dass Reklamationen betreffend Zollabfertigung von Postsendungen, für welche eine genaue und tarifgemässe Deklaration bei der Einfuhr nicht vorgelegen hat, unnachsichtlich abgewiesen werden müssen.

Wer daher Waren per Post aus dem Ausland bezieht, handelt in seinem selbsteigenen Interesse, wenn er dafür besorgt ist, dass die Sendung mit einer dem Inhalt entsprechenden und tarifgemäss lautenden Deklaration versehen wird. Zu diesem Behufe wird er am zweckmässigsten den Absender über den genau an den Zolltarif angepassten Wortlaut der mitzugebenden Deklaration instruieren oder ihm wörtlich die bezügliche Inhaltserklärung vorschreiben.

B e r n , den 6. Oktober 1911.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Lieferung von Kavalleriestiefeln, Schuhen, Schäften und Schnürriemen.

Die unterzeichnete Abteilung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung von nachfolgend verzeichnetem Ordonnanz-Militärschuhwerk und Schnürriemen : 35,000 Paar Marschschuhe 1908 / 1910 braunem Kalbleder, nach Muster und Vorschrift von 1910.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. III.

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1914

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25

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24.06.1914

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612-615

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10 025 424

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