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Aus den Verhaudlungen des Bundesrates.

(Vom 21. Juli 1914.)

Auf eine Anfrage der Regierung von Basel-Landschaft, ob sie von einer Ersatzwahl für den zurückgetretenen Herrn Nationalrat Schwander Umgang nehmen könne, da im Oktober 1914 sowieso die Gesamterneuerung des Nationalrats stattfinde, wird geantwortet, dass eine Ersatzwahl für den freigewordenen Nationalratssitz sofort erfolgen muss, gemäss Art. 35 des Bundesgesetzes betreffend eidgenössische Wahlen und Abstimmungen, vom 19. Juli 1872, da vor der Gesamterneuerung des Nationalrats noch -- am 21. September nächsthin -- eine ausserordentliche Tagung der eidgenössischen Räte stattfinden wird.

Dem Kanton B e r n wird an die zu 18,700 Fr. veranschlagten Kosten für die Verbauung des Burgenergrabens in den Gemeinden Oberthal, Bowil und Signau ein Bundesbeitrag von 33 1/3 °/°, oder höchstens 6233 Fr., zugesichert.

' Dem Kanton G r a u b ü n d e n wird an die zu 15,000 Fr.

veranschlagten Kosten für die Verbauung der Tanter Ruinas bei Münster ein Bundesbeitrag von 40 %, oder höchstens 6000 Fr., zugesichert.

(Vom 24. Juli 1914.)

Zwischen einer thurgauischen Gemeinde und einem Bürger besteht Streit über das Eigentum an einem Strassenstück. Der im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Bürger verkaufte dieses Strassenstück einem Dritten und verlangte dessen Eintragung im Grundbuch. Zu gleicher Zeit liess die Ortsgemeinde durch den Gerichtspräsidenten dem Grundbuchverwalter die Vornahme dieser Eintragung im Grundbuch verbieten. Der Grundbuchverwalter verweigerte infolgedessen die grundbuchliche Behandlung des Kaufvertrages.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau erklärte jedoch eine vom eingetragenen Eigentümer gegen die Verfügung des Grund-

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buchverwaltei's erhobene Beschwerde für begründet und ordnete die Eintragung des Käufers im Grundbuch an. Die kantonale Behörde stützte sich hierbei auf die unzweideutigen Bestimmungen des ZGB, wonach die Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung oder einer vorläufigen Eintragung keine Sperrung des Grundbuches zur Folge hat, sondern bloss die Wirkung hervorbringt, dass der vorgemerkte Anspruch allen später erworbenen Rechten vorgeht.

Die thurgauische Ortsgemeinde beschwerte sich hierauf beim Bundesrat als Oberaufsichtsbehörde über die Grundbuchführung gegen den Entscheid des thurgauischen Regierungsrates, und der Grundbuchverwalter schloss sich der Beschwerde an. Der Bundesrat ist jedoch nicht auf die Behandlung dieser Beschwerde eingetreten, da nach seiner Ansicht das ZGB und die Grundbuchverordnung nur eine Weiterziehung von solchen Entscheidungen kantonaler Aufsichtsbehörden kennen, durch die eine Beschwerde a b g e w i e s e n worden ist. Wenn aber, wie im vorliegenden Fall, eine Beschwerde von der kantonalen Aufsichtsbehörde gutgeheissen worden ist, so sind weder der Grundbuchverwalter noch Dritte, die mit dem Entscheid der kantonalen Aufsichtsbehörde nicht einverstanden sind, legitimiert, die kantonale Entscheidung an die eidgenössische Aufsichtsbehörde weiterzuziehen.

Herrn Georges J. C a r a d j à wird das Exequatur als griechischer Generalkonsul in Bern erteilt.

An Stelle des zurückgetretenen Herrn Dr. Coaz wird zum Bevollmächtigten der Schweiz in Angelegenheiten der Fischerei im Bodensee, sowie im Rhein and seinen Zuflüssen, ernannt: Herr Maurice D e c o p p e t , eidgenössischer Oberforstinspektor.

Hauptmann Emanuel B l um, von Cornbes, in La Chaux-deFonds, bisher Kommandant der Füsilierkompagnie IV/20, wird zu den zur Verfügung des Bundesrates stehenden Offizieren versetzt.

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Wahlen.

(Vom 21. Juli 1914.)

Militärdepartement.

Instruktor der Artillerie : Artillerielieutenant Collet, Georges, von und in Genf.

Departement des Innern.

Statistisches Bureau.

Direktor des eidgenössischen statistischen Bureaus: Key, Marcel, von Payerne, Sekretär der Versicherungsgesellschaft ,,La Suissett in Lausanne.

A m t f ü r Mass u n d Gewicht.

Packer und Schreiner: Balli, Fritz, von JBuchholterberg (Bern), zurzeit provisorischer Inhaber der Stelle.

Fitians- und Zolldepartement.

Amt für Gold- und Silberwaren.

Provisorischer Adjunkt: Robert, Fritz, von Le Lode, zurzeit Essayeur am Kontrollamt für Gold- und Silberwaren in Le Lucie.

(Vom 24. Juli 1914.)

Justiz- und Polizeidepartement.

V e r s i e li e r u n g s a m t.

Mathematiker : Jester, Ernst, von Altavilla (Freiburg), zurzeit Gehülfe des eidgenössischen Versicherungsamtes.

Gehülfe: Friedli, Werner, von Lützelflüh, in Bern.

Sekretär: Meier, Eugèae, Advokat und Notar, von Lomniiswil, in Biel.

Kanzlist II. Klasse : Solari, Filippo, von Pianezze (Tessin), Murzeit provisorischer Kanzlist des eidgenössischen Versicherungsamtes.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1914

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30

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29.07.1914

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