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Schweizerische Bundesversammlung.

Die erste Abteilung der ordentlichen Wintertagung ist am 23. Dezember 1914 geschlossen worden.

Die Übersicht der Verhandlungen wird in einigen Tagen als Beilage zum Bundesblatte erscheinen.

Am 15. März 1915 beginnt die zweite Abteilung der ordentlichen Wintertagung.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 21. Dezember 1914.)

Folgende Unteroffiziere der Artillerie und der Traintruppe werden zu Lieutenants der entsprechenden Unterabteilungen ernannt und wie nachstehend eingeteilt : Feldartillerie. Zu Lieutenants die Korporale : Farne, Robert, von und in Oron-la-Ville.

Elskes, René, von Neuenburg in St. Sulpice.

Gull, Ewald, von und in Zürich.

Lerch, Walter, von Brittnau, in Basel.

Naef, Emil, von und in Zürich.

Schnorf, Karl, von und in Uetikon a. See.

Beglinger, Ulrich, von Salez-Sennwald, in Salez.

Grosjean, Marcel, von und in Genf.

Holzer, Martin, von Moosseedorf, in Bern.

Jean-Mairet, Fernand, von Daillens, in La Mauguettaz s. Yverdon.

Jeanneret, Charles, von Le Locle, in St. Immer.

Kästli, Hans, von Seedorf, in Bern, Kramer, Hans, von und in Basel.

Künzli, Walter, von und in Zürich.

Lenoir, Pierre, von Plainpalais, in Genf.

Roux, Marcel, von und in Genf.

Waelle, Karl, von Lichtensteig, in Wattwil (St. Gallen).

Baumann, Robert, von und in Aarau.

Buess, Armin, von Oltingen, in Bern.

Burger, Heinrich, von und in Baden.

869 Bourcart, Marcus, von Basel, in Bern.

Bourgeois, René, von Yverdon, in Lausanne.

Egloff, Hans, von und in Bern.

Frauenfelder, Ernst, von Henggart, in Zürich.

Frey, Albert, von und in Basel.

Jakob, Kurt, von St. Gallen, in Bern.

Jucker, Werner, von Bolligen, in Wabern b. Bern.

Schaltenbrand, Werner, von und in Laufen.

Stampfli, Hugo, von Solothurn, in Obach b. Solothurn.

Stoffel, Richard, von Arbon, in Zürich.

Tanner, Heinrich, von Herisau, in Bern.

Despland, Edmond, von Grandson, in Lausanne.

Geiser, Karl, von und in Langenthal.

Haubitzen. Zu Lieutenants die Korporale : Frei, Victor, von Winterthur, in Zürich.

Rall, Othmar, von Borgen, in St. Gallen.

Gresly, Raoul, von Barsch wi l, in Genf.

Gebirgsartillerie. Zu Lieutenants die Korporale: Patru, Charles, von und in Genf.

Brandt, Aurele, von Renan, .in Bern.

Christoffel, Felix, von Trins, in Chur.

Dubois, Gustav, von Travers, in Biel.

Frischknecht, Alfred, von Schwellbrunn, in Samaden.

Spreng, Jakob, von Graben, in Bern.

Herold, Rudolf, von Chur, in Zürich.

Kühn, Fritz, von Wildhaus, in Winterthur.

Fussartillerie. Zu Lieutenants die Korporale: Giroud, Paul, von Grandvent, in Riehen b. Basel.

Liner, Oskar, von und in Tablât.

Schmidlin, Rudolf, von und in Aesch.

ßaumann, Jakob, von Waldenburg, in Basel.

Diem, Robert, von Herisau, in Schwellbrunn.

Gantenbein, Adreas, von Grabs, in Buchs (St. Gallen).

Geel, Walter, von Sargans, in St. Gallen.

Suter, Max, von Kölliken, in Schöftland.

Traintruppe. Zu Lieutenants die Korporale: Walder, Karl, von und in Zürich..

Winterhalder, Bruno, von und in St. Gallen.

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Menn, Walter, von Ilanz, in Flims.

Schibli, Ernst, von und in Otelfingen.

Weber, Otto, von und in Rothrist.

Carrel, Charles, von und in Suchy.

Jaggi, Werner, von Lenk, in Rliti (Zürich).

Merki, Rudolf, von und in Winterthur.

Sommer, Willy, von Sumiswald, in Oberburg.

Zimmermann, Johann, von und in Wattenwil.

Brönimann, Wilhelm, von Obermuhlern, in Bern.

Hohl, Eugen, von und in St. Gallen.

Regi, Valentin, von und in Zernez.

Der Kirchgemeinde C a d r ò wird an die zu 25,000 Fr. veranschlagten Kosten der Restauration ihrer Kirche ein Bundesbeitrag von 30 °/o zugesichert, höchstens 7500 Fr.

Im Namen der schweizerischen Firmen A. H. Guggenheim in Frankfurt a. M., deren Filiale in Basel, und Sally Guggenheim in Berlin hat Herr Salty Guggenheim der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin 1000 M., d. h. 1150 Fr., überreicht zur Linderung der durch den Kriegszustand hervorgerufenen Not.

Der Betrag wird dem Notstaudsfonds für Hülfs"bedürftige überwiesen und die Gabe den Gebern bestens verdankt.

(Vom 22. Dezember 1914.)

Dem eidgenössischen Finanzdepartement sind folgende Schenkungen zugegangen : 1. für die eidgenössische Winkelriedstiftung: a. Fr. 10 von Herrn W. Kradolfer in Morges; 6. Fr. 10 von Herrn Hauptmann Oskar Wyss, Festungs-Infaateriebataillon 170; c. Fr. 15 von Herrn Pfarrer Jean Porrochon, in Corcelles, bei Payerne, von der Jugend der Pfarrgemeinde und der Sonntagsschule ; d. Fr. 100 von der Gebirgsbatterie 5 ; 2. für den Fonds für spezielle militärische Zwecke: a. Fr. 2000 von der Firma Henkel & Cie., in Basel zur Unterstützung von Wehrmännern oder deren Familien;

871:

ï. Fr. 50 von der Volksbank Interlaken A.-Gr., in Interlaken, im Auftrage des Herrn A. Kronenberg in London S; B., zur Unterstützung notleidender Auslandsschweizer, die dem Rufe unter die Fahnen Folge geleistet und dadurch ihre Stelle im Auslaade verloren haben.

Diese Schenkungen wurden bestens verdankt.

(Vom 24. Dezember 1914.)

Herr Ritter Publio L a n d u c c i wird als italienischer Vizekonsul in Chur anerkannt.

Korporal H o f s t e t t e r , Daniel, von Gais, in Trogen, wird zum Lieutenant der Fussartillerie befördert.

Die nachgenannten Unteroffiziere werden zu Lieutenants der Festungstruppen ernannt (St. Maurice) : Ohamorel, Jean, von 'Ollon, in Lausanne.

·Colomb, William, von Plainpalais, in Genf.

·Crardel, Marcel, von Ste. Croix, in Lausanne.

Gilliéron, Paul, von Rivaz, in Bex.

·Grenier, Gaston, von Vevey, in Cully.

Jaccottet, André, von Echallens, in Lausanne, de Montmollin, Louis, von Neuenburg, in La Sagne.

·Cherix, Paul, von und in Bex.

·Gysin, Emil, von und in Genf.

Hauser, Alfred, von Egnach, in Neuenburg.

Hool, Robert, von und in Colombier.

Poulin, Charles, von und in Chêne-Bougeries.

·Sulser, Walter, von Wartau, in Lausanne.

Die nachgenannten Unteroffiziere werden zu Lieutenants der Festungstruppen ernannt (Gotthard) : Hürlimann, Lucien, von und in Zürich.

Maurer, Walter, von Basel, in Schönenwerd.

Ackermann, Fritz, von Hendschikon, in Othmarsingen.

Bolliger, Jakob, von Uerkheim, in Bern.

·Geiser, Arnold, von Langenthal, in Zürich.


872 Hausmann, Hans, von Basel, in Zürich.

Keller, Jakob, von Kloten, in Zürich.

Scherrer, Albert, von Neunkirch, in Zürich..

Scherrer, Walter, von und in Basel.

Tschaggeny, Robert, von und in Basel.

Binz, Arthur, von Kammersrohr, in Basel.

Girard, Gaston, von Le Locle, in Winterthur..

Holzer, Manfred, von Moosseedorf, in Zürich.

Langbein, Karl, von und in Basel.

Matter, Hans, von Kölliken, in Burgdorf.

Stamm, Hans, von Schleitheim, in Bern.

Weber, Adolf, von Eschenz, in Diessenhofen..

Winiger, Arthur, von Kleinwangen, in Zürich.

Ackermann, Robert, von Wolfwil, in Solothurn...

Deck, Gustav, von und in Basel.

Gersbach, Max, von Wallbach, in Rheinfelden.

Kym, Georg, von Möhlin, in Sissach.

Rudin, Erwin, von Seltisberg, in Basel.

Sehellenberg, Heinrich, von und in WädenswiL Siegwart, Walter, von Basel, in Steckborn.

Uehlinger, Max, von Schaffhausen, in Zürich..

Wächter, Paul, von uad in St. Gallen.

Weiss, Friedr., von und in Basel.

Wortmann, Wäldern., von Geroldswil, in Zürich..

Zambetti, Theodor, von Wohlenschwil, in Biel.

Schätti, Karl, von und in Zürich.

Herr Pfarrer L. C o s t e übermachte dem eidgenössischem Finanzdepartement aus der Sonntagsschule Vevey Fr. 100 zu^ banden der eidgenössischen Winkelriedstiftung.

Diese Schenkung wird bestens verdankt.

Nach 'Einsichtnahme eines Berichtes der Bundeskanzlei vom, o. Dezember 1914 und eines Mitberichtes des Politischen Departements vom 15. Dezember 1914 wird folgendes beschlossen: .

J. Höflichkeitsformeln.

1. Im Verkehr des Bundesrates mit den Kantonsregierungen> ist in der Regel an der bisher üblichen Anrede : ,,Getreue, liebe Eidgenossen" und an der Schlussformel der Empfehlung in dem Machtschutz Gottes festzuhalten;.

8?a 2. Im Verkehr der einzelnen Bundesbehörden und Bundesbeamten unter sich, nach oben und nach unten, mit den kantonalen Behörden und Amtsstellen, sowie mit Vereinen und Privaten bleibt die Wahl der Höflichkeitsformeln am Anfang und Schlüsse der Schreiben den Departementen wie bisher überlassen.

II. Bezeichnung der Departemente.

Bei der Bezeichnung der Departemente und Abteilungen ist von nun an auf den Vorträgen, Schreiben und Briefumschlägen das Wort s c h w e i z e r i s c h (französisch : suisse, italienisch : smunsero} zu gebrauchen.

Auf den Briefumschlägen kann die Bezeichnung gleichzeitig.

in den drei Landessprachen angebracht werden.

III. Unterzeichnung der Akten.

a. Durch den. Bundesrat wie bisanhin. Da, wo der Kanzler zur Unterzeichnung ermächtigt ist, soll es heissen : ,,Aus Auftrag des schweizerischen ßundesrates, Der Kanzler der Eidgenossenschaft".

b. Der Departementsvorsteher unterzeichnet : ,,Das Militärdepartement" und Unterschrift, oder: ,,Das Finanz- und Zolldepartement"' und Unterschrift.

c. Der Abteilungsvorsteher unterzeichnet z. B. : Der Chef der Abteilung für Industrie und Gewerbe, oder: Der Oberzolldirektor, oder : Der Oberpostdirektor.

IV. Briefumschläge.

Die Abteilungsvorsteher werden dringend eingeladen, dafür zu sorgen, dass nicht stärkere und teurere Umschläge als nötig verwendet und grössere Umschläge für den Gebrauch im nämlichen Hause, wenn tunlich, mehrmals gebraucht werden. Im inländischen Briefverkehr sollen in der Regel nur die blauen Briefumschläge gebraucht werden.

...

v

Es werden die Departemente, 'unter Verweisung auf diefrühern Erlasse des Bundesrates vom 28. Mai und vom 18. Juni 1904 betreffend Ersparnisse auf den Krediten für Druckkosten,.

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Bureaubedürfnisse und literarische Anschaffungen, sowie auf die Präsidialverfügung vom 2. dieses Monats betreffend Einforderung der Geschäftsberichte und Vermeidung von Druckberichtigungen, neuerdings dringlich eingeladen, über den Bezug und Verbrauch von Bureaubedürfnissen scharfe Aufsicht zu halten.

Die Materialbüchlein, in die alle Bezüge eingetragen werden, ·sollen monatlich, von den Abteilungsvorständen eingesehen und geprüft und diese Prüfung soll von ihnen bescheinigt werden.

Diejenigen Beamten, die mit dem Bezug von Bureaubedürfnissen betraut sind, spllen nicht ohne weiteres die Wünsche eines jeden Beamten und Angestellten entgegennehmen und weiterleiten, ohne sich vorher von der Notwendigkeit oder Nützlichkeit des verlangten Gegenstandes überzeugt zu haben. Der Materialverwalter soll übertriebenen Begehren des Personals durch Belehrung entgegentreten und, wenn auf Anschaffung von unnützem oder zu teurem Material heharrt wird, dem Kanzler Mitteilung machen, der die nötigen Verfügungen zu treffen hat. Es soll jeder Beamte und Angestellte, vom höchsten bis zum untersten, sich bewusst sein, dass ein Geuden mit Material verpönt ist, und dass einmal auch in diesen Sachen gespart werden muss.

Zu dem Bureaumaterial, das für die Zentral Verwaltung a u s s c h l i e s s l i c h bei der Material Verwaltung der Bundeskanzlei zu beziehen ist, gehören auch Schreib-, Vervielfältigungs- und Rechenmaschinen usw., für die die Bundeskanzlei besondere Preisermässigungen erzielt hat.

VI.

Wo Wappen auf Drucksachen oder sonst angebracht werden, ist die Vorschrift des Bundesbeschlusses vom 12. Dezember 1889 (A. S. n. F., Bd. 11, S. 334) streng zu beachten.

VII.

Vorhandenes Material, das den obigen Vorschriften nicht entspricht, ist tunlichst aufzubrauchen. Diese Vorschriften gelten für Neuanschaffungen.

(Vom 29. Dezember 1914.)

Am schweizerischen Konsulat in San Franzisko wird eine Vizekonsulatstelle errichtet.

875 Herr Emrl P o hl i, Advokat, aus Gossau (Zürich), wird zum schweizerischen Vizekonsul in San Franzisko ernannt.

Auf eine neue dreijährige Amtsdauer, vom 1. Januar 1915 an gerechnet, werden als Mitglieder des Aufsichtsrates der schweizerischen Schillerstiftung gewählt die Herren : Dekan Maurus Carnot, in Disentis; Prof. Dr. Adolf Frey, in Zürich ; Prof. Dr. Philipp Godet, in Neuenburg; Direktor Eligio Pometta, in ßellinzona; Dr. G, Ringier, alt Bundeskanzler, in Bern ; Prof. Dr. Paul Seippel, von Genf, in Zürich, und Dr. Paul Speiser, alt Regierungsrat, in Basel.

Dem Kanton T essi n werden an die zu. 40,000 Fr. veranschlagten Kosten von Ergänzungsarbeiten der Aufforstung und Verbauung des Val Cusello folgende Bundesbeiträge zugesichert : 70 % der Kosten der Aufforstung von 8000 Fr. Fr. 5,600 50 % der Kosten für Verbau, Umzäunung etc.

von 32,000 Fr . ,, 16,000 Entschädigung für Ertragsausfall ,, 1,500 Zusammen

Fr. 23,100

Eine Kantonalbank reichte bei einem Grundbuchamt eine Reihe von Pfandtiteln ein, in denen Grundstücke mit Wirtschaften als Grundpfänder hafteten, und verlangte die Anmerkung des Wirtschaftsmobiliars als Zugehör im Grundbuch und in den Pfandtiteln. Diesem Begehren lagen die erforderlichen Verzeichnisse dieses Mobiliars und die schriftlichen Zustimmungserklärungen der Schuldner und Pfandeigentümer bei. Der Grundbuchverwalter lehnte die Anmerkung der Zugehör ab, weil nach seiner Ansicht die Zugehöreigenschaft des Wirtschaftsmobiliars zweifelhaft ist.

Die kantonale Aufsichtsbehörde schützte diese Verfügung des Grundbuch v er walters.

Der Bundesrat hat dagegen eine Beschwerde, die von der Kantonalbank eingereicht worden ist, gutgeheissen. Zwar ist auch ·der Bundesrat der. Ansicht, dass der Grundbuchverwalter, ohne bei Anmeldung derartiger Anmerkungen zur Prüfung der Zugehör-

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eigenschaft verpflichtet zu sein, das Recht hat, die Anmerkung solcher Objekte als Zugehör abzulehnen, die nach der gesetzlichen Umschreibung vernünftigerweise gar nicht Zugehör sein können.

Dies ist jedoch beim Wirtschaftsmobiliar nach der Auffassung des Bundesrates nicht der Fall; vielmehr ist in dieser Beziehung die Möglichkeit gegeben, dass der Richter unter bestimmten.

Verhältnissen und Voraussetzungen die Frage der Zugehörigkeit bejaht. Im Zweifel hat der Grundbuchverwalter die Anmerkung von Zugehör zu bewilligen und muss es den Beteiligten überlassen, bei Streit den für die Entscheidung allein zuständigen Richter anzurufen.

Dem eidgenössischen Finanzdepartement sind folgende Schenkungen zugegangen : I. für den Notstandsfonds für Hülfsbedürftige : a. 5000 Fr. von Herrn Dr. E. Hahnloser, aus Alexandrien, in Zürich ; b. 2000 Fr. von Herrn Hauptmann L. Derron-Pellet, Feldprediger im Infanterieregiment 10, und Herrn Oberlieutenant E. Naef-Pellet, Quartiermeister im Bataillon 83, im Namen der Erben des in Barzelona verstorbenen Herrn Jean Pellet aus Murten ; H. für den Fonds für spezielle militärische Zwecke : 1000 Fr.

vom schweizerischen Radfahrer-Bund in Zürich.

Diese Schenkungen werden bestens verdankt.

Wahlen.

(Vom 24. Dezember 1914.)

Politisches Departement.

Chef der Innerpolitischen Abteilung: Dr. Ed. Leupold, von Zofingen, zurzeit Adjunkt des Polizeidepartementes.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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30.12.1914

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