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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Errichtung einer westschweizerischen Versuchsanstalt für Weinbau, sowie die Erstellung von Neubauten für diese und die schweizerische agrikulturchemische Anstalt in Lausanne.

(Vom 30. März 1914.)

"

Im Jahre 1902 wurde die interkantonale Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil vom Bunde übernommen und als eidgenössische Anstalt ausgebaut. Anlässlich der Behandlung dieses Geschäftes im Nationalrat gab der Berichterstatter der nationalrätlichen Kommission, Herr Nationalrat Oyez-Ponnaz, dem Wunsche Ausdruck, es möchte durch den Bund in der Westschweiz ebenfalls eine Weinbauversuchsanstalt errichtet werden. Der damalige Vorsteher des schweizerischen Landwirtschaftsdepartementes, Herr Bundesrat Deucher, anerkannte bei dieser Gelegenheit die Berechtigung dieses Begehrens und stellte dessen Berücksichtigung in Aussicht, in der Voraussetzung, dass dem Bunde von kantonaler Seite ähnliche Leistungen angeboten werden, wie dies hinsichtlich der Versuchsanstalt in Wädenswil vom Kanton Zürich geschehen sei. Dieser hat dem Bunde die Besitzung der interkantonalen Schule und Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau, bestehend aus rund 8,5 ha. Reb-, Gartenund anderem Kulturland und den dazugehörenden Gebäuden für die schweizerische Versachsanstalt unentgeltlich abgetreten.

Die Kantone Waadt und Neuenburg unterhalten, ersterer seit 1886 in Lausanne und letzterer seit 1892 in Auvernier, je eine eigene Versuchsanstalt für Weinbau. Diese kantonalen Anstalten werden nach Art. 4 des Bundesgesetzes betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vom 22. Dezember 1893 in der Weise unterstützt, dass den Kantonen die Hälfte ihrer Nettoausgaben für die Versuchstätigkeit zurückerstattet wird.

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Die daherkommenden jährlichen Ausgaben des Bundes betrugen : Für Lausanne:

Durchschnitt ,, ,, ,, ,,

für Auvernier:

1885/1890 Fr. 10,002.77 Fr.

-- 1891/1895 ,, 18,309.44 ,, 11,499.04 1896/1900 ,, 13,446.54 ,, 7,450.80 1901/1905 ,, 15,223.30 ,, 8,161.-- 1906/1910 ,, 18,363.13 ,, 7,234.47 1911 ,, 18,368.55 ,, 4,849.32 1912 ,, 17,137.65 ,, 5,687. 55 1913 . 18,742.80 _ 3,866.84 An die durch Herrn Bundesrat Deucher im Nationalrat abgegebene Erklärung erinnernd, gelangte der Staatsrat des Kantons W a a d t durch Schreiben vom 19. September 1905 mit dem Besuche an den Bundesrat, es möchte die Frage der Übernahme der kantonalen Weinbauvßrsuchsstation in Lausanne und deren Ausbau zu einer eidgenössischen Anstalt studiert werden. Die kantonale Anstalt arbeite mit unzureichenden Mitteln, um sich den Bedürfnissen entsprechend entwickeln zu können. Der mit den Arbeiten der schweizerischen Versuchsanstalt in Wädcnswil verbundene Nutzen werde zwar auch in der Westschweiz anerkannt, aber die Verhältnisse des Weinbaues seien von denen der Ostschweiz zu verschieden, als dass jene Anstalt allen Bedürfnissen genügen, könnte. Die schwierige Lage, in der sich der Weinbau der Westschweiu und namentlich des Kantons Waadt befinde, erfordere dringend die Unterstützung des Bundes, die für die Ostschweiz bereits verwirklicht sei.

In einer Eingabe vom 31. Oktober 1905 bewarb sich auch ·die Regierung von N e u e n b ü r g um den Sitz einer westsch \veizerischen Weinbauversuchisanstalt und bot zu diesem Zwecke dem Bunde die kantonale Versuchsstation für Weinbau in Auvernier zum Kaufe an, indem sie sich ebenfalls zu einem bescheidenen finanziellen Opfer bereit erklärte. Die Notwendigkeit einer westschweizerischen Versuchsanstalt wurde namentlich mit dem Hinweis auf die im Gange befindliche Bepflanzung1 der Weinberge mit gegen die Reblaus widerstandsfähigen amerikanischen Reben begründet. Anhand von Versuchen müssten beispielsweise die für die verschiedenen Lagen und Bodenarten .zur Veredlung mit unseren einheimischen Reben geeigneten amerikanischen Sorten, sowie die zweckmässigste Behandlung der veredelten Reben studiert werden.

41» Die Bewerbung zweier Kantone um die westschweizerische Versuchsanstalt für Weinbau erschwerte zunächst die Entschliessung.

Dazu kam der Umstand, dass gleichzeitig auf eine bessere Unterbringung der 1897 durch den Bund vom Kanton Waadt übernommenen agrikulturchemischen, sowie .der Samenuntersuchungsund Versuchsanstalt in Lausanne Bedacht genommen werden musste.

Es liegen in Sachen eine Reihe von Gutachten und Programmen der Regierungen von Waadt und Neuenburg, der Vorstände der beiden genannten Versuchsanstalten in Lausanne, des Direktors der schweizerischen Versuchsanstalt für Obst-, Weinnnd Gartenbau in Wädenswil, sowie der Abteilung Landwirtschaft vor.

Im Juni 1907, anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichtes im Ständerat, erkundigte sich Herr Ständerat Ribordy nach dem Stande der Vorarbeiten für die Errichtung einer westschweizerischen Weinbauversuchsanstalt. In seiner Antwort wurde vom Vorsteher des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartementes, Herrn Bundesrat Deucher, das Recht der französischen Schweiz auf eine Versuchsanstalt neuerdings anerkannt, aber beigefügt, dass deren Errichtung namentlich durch die gleichzeitige Bewerbung der beiden Kantone Waadt und Neuenburg verzögert werde. Infolgedessen sei es bisher nicht möglich gewesen, sich auf ein Programm für eine einheitlich geleitete west·schweizerische Weinbauversuchsanstalt zu einigen.

Unter Bezugnahme auf die bisherigen Verhandlungen und ·diese von Herrn Bundesrat Deucher im Ständerat abgegebene Erklärung richteten die Regierungen von Waadt und Neuenburg -am 3. November 1908 eine gemeinsame Eingabe an den Bundesrat.

Durch diese wird die Errichtung einer westschweizerischen Versuchsanstalt für Weinbau befürwortet, die in der Hauptsache aus ·einer w i s s e n s c h a f t l i c h e n A b t e i l u n g i n L a u s a n n e u n d e i n e r p r a k t i s c h e n A b t e i l u n g i n A u v e r n i e r bestehen sollte.

Für die w i s s e n s c h a f t l i c h e A b t e i l u n g in Lausanne wurden, in Anlehnung an die Organisation der schweizerischen Versuchsanstalt in Wädenswil, folgende zwei Unterabteilungen vorgeschlagen : a) die p f l a n z e n p h y s i o l o g i s c h e und p f l a n z e n p a t h o l o g i s c h e A b t e i l u n g , bestimmt zur Erforschung der Lebensvorgänge und der Kultur der Weinrebe, ihrer Krankheiten und Feinde, sowie deren Bekämpfung usw. :

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y d i e A b t e i l u n g fü r W e i n c h e m i e u n d W e i n b e h a n d l u n g , bestimmt für chemische Studien betreffend die Weinrebe und den Wein, die Weinbereitung, die Weingärung, die Behandlung gesunder und kranker Weine usw.

Für die p r a k t i s c h « A b t e i l u n g , die der wissenschaftlichen Abteilung zu unterstellen wäre und dieser zur Vornahme praktischer Versuche und für Demonstrationszwecke zur Belehrung der Weinbauern zu dienen, hätte, wurden ebenfalls zwei Unterabteilungen vorgeschlagen : a) eine p r a k t i s c h e A b t e i l u n g am Sitze der wissenschaftlichen Zentralanstalt in L a u s a n n e , umfassend einen Weinbaubetrieb von einem Umfange, der die Vornahme von praktischen Versuchen und Demonstrationen in der Kultur der Weinrebe., der Behandlung der Rebkrankheiten, der Weinlese, der Wsinbereitung usw. unter normalen Verhältnissen ermögliche:! würde: b) eine grössere p r a k t i s c h e A b t e i l u n g , durch Übernahme der kantonalen Weinbauversuchsanstalt in A u v e r n i e r . Diese sollte zur Vornahme von praktischen Versuchen in grösserem Massstabe dienen, namentlich in Rücksicht auf die Förderung der RekoDStitution der Weinberge, . zu welchem Zwecke sie auch Rebenpflänzliage heranzuziehen hätte.

Das von den Regierungen von Waadt und Neuenburg vorgeschlagene Projekt fand 2iwar keineswegs die Zustimmung des Landwirtschaftsdepartementcis, aber es wurde doch zur Grundlage für die weitern Verhandlungen. Diese führten zunächst zu einer Erhöhung der von den Kantonen in Aussicht gestellten finanziellen Leistungen zugunsten der Errichtung einer westschweizerischen Weinbauversuchsanstalt.

Die Regierung von Waadt hatte sich bereits früher zur unentgeltlichen Abtretung von zwei Grundstücken und eines Rebberges für Versuchszwecke im Werte von zusammen rund Fr. 125,000 bereit erklärt. Sie verpflichtete sich nunmehr, ein weiteres angrenzendes Grundstück schenkungsweise zu überlassen, für das das schweizerische Landwirtschaftsdepartement mit Zustimmung des Bundesrates schon im November 1911 ein auf den Preis von Fr. 45,000 lautendes Verkaufsversprechen eingeholt hatte. Die Regierung von Neuenburg erklärte sieh bereit, den früher verlangten Verkaufspreis von Fr. 250,000 für die voa ihr auf Fr. 350,000 bewertete Besitzung der kantonalen Weiiabauversuchsanstalt in Auvernier für den Bund auf Fr. 200,000 herabzusetzen.

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Die im Frühjahr 1912 zwischen dem schweizerischen Landwirtschaftsdepartement und der Regierung des Kantons Waadt, unter Mitwirkung der eidgenössischen Baudirektion und der Vorstände der landwirtschaftlichen Versuchsanstalten in Lausanne angeknüpften Verhandlungen führten zur Aufstellung eines Bauprogrammes für die in Lausanne zu errichtende wissenschaftliche Abteilung der Weinbauversuchsanstalt. Dabei wurden für diese und die bestehende agrikulturchemische Anstalt in Lausanne Neubauten vorgesehen.

Die weitern Verhandlungen erlitten durch den Tod von Herrn Bundesrat Deucher und den damit verbundenen Wechsel in der Leitung des Handels-, Industrie- und, Landwirtschaftsdepartementes eine abermalige Verzögerung.

Im August 1912 legte die eidgenössische Baudirektion die Pläne und den Kostenvoranschlag für die projektierten Anstaltsgebäude in Lausanne vor. Die Baukosten wurden damals auf Fr. 558,000 berechnet. Dazu wären noch die Kosten der innern Einrichtung und Möblierung, die unter Berücksichtigung jener ·Pläne kaum weniger als Fr. 80,000 betragen hätten, getreten.

Der Ankauf der Liegenschaften der kantonalen Weinbauversuchsstation in Auvernier würde eine Summe von Fr. 200,000 erfordert haben. Überdies hätten Umbauten und Einrichtungen :zweifellos noch erhebliche Ausgaben veranlasst. Die Kapitalauslage des Bundes würde sich somit auf wenigstens Fr. 900,000 belaufen haben und sein jährlicher Voranschlag wäre mit den Betriebskosten von zwei Anstalten, einer wissenschaftlichen in Lausanne und einer praktischen in Auvernier, belastet worden. Am letztern Ort hätte der Bund ein grosses Rebareal in eigenen Kosten bearbeiten lassen müssen. Wir schätzten die jährlichen Ausgaben für die beiden Anstalten in Lausanne und Auvernier, ohne den Zins für die Kapitalausgabe, mit Fr. 100,000 kaum zu hoch.

Zu den finanziellen Lasten wären noch die administrativen Schwierigkeiten getreten. Die Zersplitterung von Anstaltsbetrieben erschwert die Aufsicht und Kontrolle, und das Laudwirtschafts·departement wäre mit der doppelten Aufgabe der Beaufsichtigung der Anstalten in Lausanne und Auvernier belastet worden. Bei den vielen Aufgaben, die diesem Teile unserer Verwaltung schon obliegen, konnten wir zu einer solchen Lösung nicht Hand bieten.

Das zuständige Departement suchte deshalb eine Kombination, die den Ansprüchen der Westschweiz auf eine Weinbauversuchsanstalt gerecht werden sollte, ohne den Voranschlag der Eidgenossen-

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Schaft in der Weise zu belasten und ihre Verwaltung so zu komplizieren, wie dies durch das erwähnte Doppelprojekt eingetreten wäre.

Die früher vom Vertreter des Bundesrates abgegebenen Erklärungen, die Bedeutung des westschweizerischen Weinbauesund die Schwierigkeiten, mit denen er gerade gegenwärtig zu kämpfen hat, Hessen es als gegeben erscheinen, 'dass eine Weinbauversuchsanstalt, wie für die Ostschweiz in Wädenswil, so auch für die Westschweiz errichtet werde.

Bekanntlich befindet sich der schweizerische Weinbau seit einer Reihe von Jahren in bedrängter Lage. Verschiedene Feinde, wie die Reblaus, der Heu- und Sauerwurm, der falsche und der echte Mehltau, gefährden seine Existenz, ungünstige Witterungsverhältnisse haben die letzten Weinernten stark beeinträchtigt und hohe Arbeitslöhne verteuern den Weinbaubetrieb. Unter der Wirkung dieser Einflüsse ist das schweizerische Rebareal erheblich zurückgegangen. 1898 umfasste es 30,863 ha. und 1911 nur noch 23,802 ha. Die letzten Missjahre haben neuerdings eine Einschränkung des Weinbaues veranlasst. Grosse Vermögenswerte und Einkommensquellen gehen dabei verloren. Der Wert eines mittleren Jahresertrages des schweizerischen Weinbaues beziffert sich immer noch auf rund 30 Millionen Franken. Land- und volkswirtschaftliche Gründe fordern eindringlich die Erhaltungdes Weinbaues in seinen besseren Lagen, denn jene 30 MillionenJahreserfcrag sind fast aussohliesslich Erzeugnisse unseres Bodens und der Hände Arbeit. Bund und Kantone verwenden zu gunsten des Weinbaues bedeutende Beiträge, wodurch die Behörden tatsächlich den festen Willen bekunden, diesen wichtigen Erwerbszweig dem Lande zu bewa.hren. Angesichts dieser grossen finanziellen Opfer erscheint es als eine weitere Pflicht des Bundes, den Betrieb des Weinbaues auch in technischer Beziehung tunlichst zu fördern, ihm in seinem Existenzkampfe helfend beizustehen und die nutzbringendste Verwendung der staatlichen Beiträge zu sichern.

Soll der Weinbau bestehen können, so ist besonders darnach zu trachten, seine grossen I'roduktionskosten durch höhere Erträge und Vorzugspreise für die guten Landweine auszugleichen. Zu diesem Zwecke ist durch Anwendung aller bewährten Regeln einer rationellen Kultur der Weinrebe, einer sorgfaltigen Traubenlese, Weinbereitung und Weinbehandlung darnach zu trachten, möglichst nur erstklassige Qualitätsweine herzustellen. Eine gut ausgestattete und geleitete Versuchsanstalt wird unserem Weinbau.

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in den genannten Richtungen die besten Dienste zu leisten vermögen und ihn nachhaltig zu fördern berufen sein.

Der Bund unterhält zwar mit bedeutenden Opfern eine Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil, die manchen gemeinsamen Bedürfnissen des Weinbaues der gesamten Schweiz zu dienen vermag. Es ist aber nicht zu verkennen, dass die Nutzanwendung ihrer Versuchsergebnisse für den praktischen Weinbau der französischen Schweiz nicht nur erschwert wird durch die Verschiedenheit der Sprache, sondern noch mehr durch die Unterschiede in bezug auf die Boden- und Klimaverhältnisse, die Bodenbearbeitung und die gebräuchlichen Kulturmethoden der Weinrebe, sowie durch die Art der Herstellung und Verwertung der Weine. In der französischen Schweiz, namentlich in den Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf, sind während den letzten Jahren grosse Flächen mit gegen die Reblaus widerstandsfähigen amerikanischen Reben bepflanzt worden. Diese müssen im Interesse der eigenen Ertragsfähigkeit und der für die Wiederherstellung der Weinberge im allgemeinen zu sammelnden Erfahrungen in ihrem ganzen Verhalten planmässig studiert werden.

Es wird deshalb eine der wichtigsten Spezi alaufgaben der westschweizerischen Weinbauversuchsanstalt sein, sich in den genannten Richtungen für den praktischen Weinbau nützlich zu machen. Die Kantone Waadt und Neuenburg haben bis jetzt eigene Versuchsstationen unterhalten, was sie wohl nicht getan haben würden, wenn diese nicht einem tatsächlichen Bedürfnis, entsprochen hätten.

Während den letzten Jahren hat in der Westschweiz neben dem Weinbau auch der Obstbau und die Verwertung seiner Erzeugnisse an Bedeutung gewonnen. Die schweizerische Versuchsanstalt in Wädenswil hat diesen Zweigen ihre besondere Aufmerksamkeit zugewendet und namentlich die Obstweinbereitung in der deutschen Schweiz sehr erfolgreich zu fördern vermocht.

Die geplante westschweizerische Versuchsanstalt wird diesem Betriebszweige unter westschweizerischen Verhältnissen ebenfalls gute Dienste zu leisten vermögen, soweit für die abweichenden, Verhältnisse eine Ergänzung der Versuchsanstalt in Wädenswil notwendig erscheint.

Es ist nicht zu leugnen, dass man diesen mannigfachen Bedürfnissen der Westschweiz nur durch eine Versuchsanstalt vollständig genügen kann, die einerseits wissenschaftlich arbeitet und anderseits praktische Versuche in grösserem Masstabe anstellt.

Das Doppelprojekt der Schaffung zweier Anstalten in Lausanne

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und in Auvernier hätte, eine einheitliche Leitung der beiden Anstalten vorausgesetzt, entschieden den Vorteil gehabt, diesen Bedürfnissen in vollem Umfange zu genügen. Es scheint uns ·aber, dass ungefähr der gleiche Erfolg damit erreicht werden könne, dass der Bund n u r e i n e eidgenössische Anstalt errichtet und die vorwiegend praktische Versuchstätigkeit in einer kantonalen Anstalt in einer weitgehenderen Weise unterstützt, als ·dies regelmässig der Fall ist. So kommen wir zu dem Vorschlage, e s s e i i n L a u s a n n e e i n e g u t a u s g e r ü s t e t e eidgenössische Weinbauversuchsanstalt zu err i c h t e n , die in erster L i n i e sich mit w i s s e n s c h a f t licher Versuchs- und Untersuchungstätigkeit beschäftigt, der es aber ermöglicht wird, in n ä c h s t e r N ä h e in b e s c h r ä n k t e r Weise auch p r a k t i s c h e Versuche im Weinberg, in der W e i n k e l t e r e i und in der Weinbehandlung durchzuführen; anderseits sei mit dem Kanton N u u e n b u r g ein Abkommen zu treffen, wodurch das schweizerische Landwirtschaftsdepartement in die Lage versetzt w i r d , auf dem ausgedehnten Rebareal in Auvernier die wüns c h e n s w e r t e n p r a k t i f i c h e n V e r s u e h e grössern Stils v o r n e h m e n zu l a s s e n . Dabei denken wir speziell auch an diejenigen Versuche, die auf die hesondern Bedürfnisse des neuenburgischen Weinbaues und ähnlicher Weinbaugebiete zurückzuführen sind, und namentlich der Rekonstitution der Weinberge dienen können.

Diese Lösung rechtfertigt sich aus einer ganzen Reihe von Gründen. Vorab ist das waadtländische Rebareal das weitaus grösste der Schweiz. Mit rund 5800 ha macht es etwa ein Viertel des gesamten schweizerischen, und ohne Tessin annähernd ·die Hälfte des westschweizerischen Rebareals aus. Lausanne liegt zwischen den hauptsächlich in Betracht kommenden Gegenden (Neuenburg, Genf, Wallis) so ziemlich in der Mitte und ist von überall her rasch und leicht erreichbar. Dazu kommt, dass dort bereits zwei eidgenössische landwirtschaftliche Versuchsanstalten, eine Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt und eine agrikulturchemische Anstalt bestehen, mit deren Organismus die Weinbauversuchsanstalt sich leicht in einer Weise verbinden lässt, die -eine gemeinsame Benützung von Räumlichkeiten, eine rationellere Verwaltung und eine leichtere Beaufsichtigung ermöglicht.

Dazu tritt als ausschlaggebend, dass die eidgenössischen Versuchsanstalten in Lausanne ia einer Weise untergebracht sind, die

425 ·«ine baldige Änderung dringend erheischt. Sie befinden sich zurzeit in einem kleinen Gebäude, das früher als Wohnhaus gedient hat. Die Räume und Einrichtungen haben von Anfang an nur .sehr bescheidenen Ansprüchen zu genügen vermocht und sind ;seit Jahren zu klein und technisch völlig unzureichend geworden.

Angesichts der Natur der chemischen Arbeiten entsprechen sie ·auch den hygienischen Anforderungen keineswegs und bilden in ·der Tat ein Hindernis für die weitere Entwicklung der Anstalten.

Eine bessere Unterbringung und Ausrüstung dieser beiden Anstalten des Bundes könnte auch dann nicht weiter hinausgeschoben werden, wenn die Errichtung einer Weinbauversuchsanstalt nicht in Frage stünde.

Es kann nun wohl nicht daran gedacht werden, in Lausanne für die bestehenden Anstalten, anderorts aber für die zu errichtende Weinbauversuchsanstalt Neubauten zu erstellen. Dadurch entständen gewaltige Mehrkosten, die nicht verantwortet werden könnten. Aber auch in Rücksicht auf die gegenseitigen Beziehungen und Ergänzungen der Anstalten im Versuchswesen, sowie ihren Verkehr mit den praktischen Landwirten und den Behörden, die öfters in die Lage kommen, alle Anstalten gleichzeitig zu konsultieren, ist eine örtliche Vereinigung der eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalten der Westschweiz von Vorteil. Es erscheint aber auch gegeben und praktisch, dass der Bund die vorwiegend wissenschaftlich tätige Anstalt übernimmt und ausstattet, die weniger Verwaltungs.schwierigkeiten bietet, als die Bewirtschaftung eines grossen Weinbaubetriebes. W i r k o m m e n s o m i t n a c h a l l e n E r w ä g u n g e n z u m Schlüsse, dass d i e w e s t s c h w e i z e r i s c h e Weinbauversuchsanstalt in Lausanne in Anlehnung ·an d i e b e i d e n d o r t b e r e i t s b e s t e h e n d e n e i d g e n ö s s i s c h e n V e r s u c h s a n s t a l t e n z u e r r i c h t e n sei.

Die Hoffnungen und Erwartungen des Kantons Neuenburg möchten wir indessen nicht schlechthin bei Seite schieben, um so weniger, als auch die praktische Versuchstätigkeit unter spezieller Berücksichtigung neuenburgischer Verhältnisse und der Rekonstitution der Weinberge im allgemeinen ihre Berechtigung und grosse Bedeutung hat. "Wir wollen diesen Rücksichten dadurch gerecht werden, dass wir dem Kanton Neuenburg ermöglichen, die zur Zeit
bereits bestehende Anstalt in Auvernier besser zu entwickeln und anderseits, wie schon oben ausgeführt, , dem Bunde die Möglichkeit wahren, besondere praktische Versuche in der neuenburgischen Staatsanstalt ausführen zu lassen.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

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Mit dieser Lösung sind die Interessen des Weinbaues in vollem Masse gewahrt. Wir kommen aber, wie bei Besprechung desVertrages zu zeigen sein wird, den fiskalischen Interessen des Kantons Neuenburg in ziemlich weitgehendem Masse entgegen,, ohne den Voranschlag des Bundes so stark zu belasten, wie nach dem andern Projekte. Dieser r.ach zwei Seiten befriedigende Erfolg wird durch die Tatsache ermöglicht, dass der Kanton Neuenburg,, dessen Behörden sich in der Nähe der Anstalt befinden und die örtlichen Verhältnisse genau zu beurteilen in der Lage sind, den grossen Weinbaubetrieh billiger verwalten und bewirtschaften wird, als dies seitens des Bundes geschehen könnte.

Diese Kombination reduziert die nach dem ursprünglichen Doppelprojekt mutmasslich notwendig gewordenen Kapitalauslagen des Bundes auf annähernd die Hälfte und seine jährlichen Betriebsausgaben auf etwa zwei Drittel und ist dennoch geeignet, den Interessen des Weinbaues in der Westschweiz in ähnlicher Weise zu dienen, wie diss durch die Ausführung des grossen Doppelprojektes geschehen könnte.

Wir haben den K a n i ; o n W a a d t im Interesse der westschweizerischen Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne z u folgenden Leistungen verpflichtet: l. Grundbesitz auf Mont Calme, Lausanne.

a. Besitzung der Im/mobiliengesellscliaft

,,Coteau Mont-Calme" :

von 703 m2 iu Montagibert, Art. 14,695, Pl. f.

,, 465 ,, ,, ,, ,, 14,695 ,, ,, Platz ,, 25 ,, ,, ,, ,, 14,694 ,, ,, GartenhäuscheD ,, 8 ,, ,, ,, ,, 14,690 ,, ,,

Wiese

223, Nr. 15/1 223 ,, 15/2 223 ,, 14/1 223 ,, 10

1,201 m 2

Ankaufspreis nach Kaufvertrag vom 17. Dezember 1913: Fr. 45,000.

b. Besitzung von Alois Grin: Wohnhaus Waschhaus Holzhaus Platz Wiese Garten

107 17 18 170 720 274 1,306

m2 ,, ,, ,, ,, ,, m2

in Montagibert, Art. 14,691, PI.

,, ,, ,, 14,692 ,, ,, ,, ,, 14,693 ,, ,, ,, ,, 14,694 ,, ,, ,, ,, 14,695 ,, ,, ,, ,, 14,696 . ,,

f.

» ,, ,, ,, ,,

223, Nr 11 223 ,, 12 223 ,, 1 3 223 ,, 14/3 223 ,, 15/4 223 ,, 16.

427 Ankaufspreis nach Kaufvertrag vom 17. Dezember Fr. 50,000.

Wiese Platz

1913:

c. Besitzung der waadtländischen Kantonalbank.

von 3202 m2 in Montagibert, Art. 14,695, Pl. f. 223, Nr. 15/3 ,, 20 ,, ,, ,, ,, 14,694, ,, ,, 223, ,, 14/2 3222 m2

Ankaufspreis nach Kaufvertrag vom 2. Februar, 12. und 17. Dezember 1913 : Fr. 45,000.

II. Grundbesitz ,,en Candoz" in Pully bei Lausanne.

Ein arrondierter Rebbesitz, Rebparzellen zusammensetzt : Gemeinde Pully Lechaud Jules Chatelan Gustave . . . .

Lavanchy Charles . . . .

Crousaz Louis Reymondin Edouard . . . .

Margot Henriette Reymondin Adolfs Erben . .

Reymondin Jules, Kinder . .

Reymondin Jacques-Louis . .

Gemeinde Lausanne (Arrnengut)

der sich aus 11 verschiedenen 2804 m 2 Kosten Fr.

-- 646 ,, ,, ,, 1,435.50 1276 ,, ,, ,, 3,190.-- 1264 ,, ,, ,, 3,500.-- 631 ,, ,, ,, 1,928.-- 1561 ,, ,, ,, 5,203.30 15f> ,, ,, ,, 520.-- 930 ,, ,, ,, 4,133.30 930 ,, ,, ,, 4,133.30 930 ,, ,, ,, 5,166.60 990 ,, ,, ,, 2,200. --

12,118m2

Fr. 31,410.--

III. Wissenschaftliches Inventar der waadtländischen Weinbauversuchsstation in Lausanne.

1. Pflanzenphysiologische Abteilung: a. Mikroskope mit Zubehör, Zuchtkasten für parasitäre Insekten und Pilze, Pfropfapparate, ein Calcimeter, ein Photographieapparat mit Zubehör ; b. Sammlung waadtländischer Weinbergsböden, Sammlung tierischer Feinde der Weinreben und Obstbäume, Sammlung von Weinreben (Holz, Blätter, Trauben}, graphische Darstellungen, Photographien ; c. Sammlung von Broschüren, Publikationen der pflanzenphysiologischen Abteilung ; d. Vollständige Bibliothek der Abteilung.

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2. Abteilung für Weochemie und Weinbehandlung : a. Laboratoriumsapparate!, wie Präzisionswagen, Destillationsund Extraktionsapparate, Refraktometer Zeiss, Gärungsapparate, hydraulische Presse, Platintiegel, ein Photographieapparat mit Zubehör, zwei Mikroskope, bakteriologische Brut- und Sterilisationsiapparate, verschiedene kleine Apparate für Weinchemie, Glaswaren, Vorräte an Chemikalien ; 6. Sammlung verschiedener Weinsorten zu Untersuchungszwecken ; e. Sammlung von Broschüren, Publikationen der Abteilung; d. Vollständige Bibliothek der Abteilung.

Dieses wissenschaftliche Inventar wird bewertet auf 10,000 Franken.

Die vorstehend verzeichneten Werte im Gesamtbetrage von rund Fr. 180,000 werden dem Bunde unentgeltlich abgetreten.

Die auf Mont Calme gelegenen Grundstücke grenzen an die Liegenschaften der beiden dort bereits bestehenden Versuchsanstalten des Bundes. Aus; den schon genannten Gründen war darauf Bedacht zu nehmen, alle drei Versuchsanstalten des Bundes örtlich zu vereinigen. Wohl wäre für die Weinbauversuchsanstalt eine Verlegung ins Rebgeilände erwünscht gewesen, wogegen jedoch von Seite des Vorstandes der Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt mit dem Hinweis auf die Getreidezüchtung, die an dieser Anstalt eine bedeutende Rolle spielt, Einwendungen erhoben wurden. Die klimatischen Verhältnisse der für den Weinbau vorteilhaftesten Lage erschienen ihm für die Getreidezüchtungen weniger günstig. In Würdigung aller Verhältnisse und frühern Verhandlungen, sowie des Umstandes, dass auch die bisherige kantonale Weinbau Versuchsanstalt und die landwirtschaftliche Schule sich in unmittelbarer Nähe befinden, entschloss man sich für die Belassung sämtlicher Anstalten auf Mont Calme. Der dort befindliche Grundbesitz des Eiundes wird durch die Schenkung des Kantons Waadt auf 22,261 m 2 vergrössert und ermöglicht eine Erweiterung der bestehenden und die Anlage neuer Versuchsfelder. Der vom Kanton Waadt der Anstalt zu übergebende Versuchsweinberg liegt in der an Lausanne angrenzenden Gemeinde Pully und hat eino Fläche von 12,118 m 2 . Er befindet sich in günstiger Lage, is>t zu FUSS und mit der Eisen- oder

429 Strassenbahn leicht zu erreichen und scheint für die Vornahme der in unmittelbarer Nähe der Anstalt notwendigen praktischen Versuche gut geeignet und ausreichend zu sein.

Auf Mont Calme ist die Erstellung eines H a u p t g e b ä u d e s projektiert, das der neu zu errichtenden Weinbau- und der bestehenden agrikulturchemisohen Anstalt genügen soll. Am gleichen Orte ist eine mittelgrosse, gut eingerichtete Wein k citerei mit den erforderlichen Kellereinrichtungen vorgesehen, die auch der Her-' Stellung von Obstwein dienen kann. Sie ist sowohl zur Vornahme von den normalen Verhältnissen entsprechenden grössern Versuchen als auch zu Unterrichts- und Demonstrationszwecken bei der Abhaltung kurzfristiger Kurse für Wein- und Obstbauern notwendig.

Ein kleineres G e w ä c h s h a u s ist ein Bedürfnis zur Vornahme von pflanzenphysiologischen und pflanzenpathologischen Versuchen.

Im Versuchsweinberg in Pully soll ein einfaches Winzereigebäude erstellt werden. Es ist notwendig zur Vornahme und Überwachung der verschiedenen Versuche über Behandlung und Schnitt der Weinreben, zur Bekämpfung der Feinde des Weinbaues usw. Ausser den Arbeitsräumen enthält es eine Wohnung für den Rebmeister.

Die von der agrikulturchemischen Anstalt benutzten Räume werden nach dem Umzüge an die Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt abgetreten. Für diese sind sie notwendig und werden eine geeignete Verwendung finden. Zu diesem Zwecke werden einige bauliche Umänderungen notwendig sein, deren Kosten sich jedoch in bescheidenen Rahmen bewegen werden.

Die Kosten der für die agrikulturchemische und die Weinbauversuchsanstalt vorgesehenen Neubauten werden von der eidgenössischen Baudirektion auf Fr. 410,000 berechnet. Sie gestalten sich für die einzelnen Gebäude wie folgt:a. Auf Moni Calme in Lausanne: \. Ein H a . u p t g e b ä u d e zur Aufnahme der Laboratorien und der übrigen Arbeitsräume der agrikulturehemischen und der Weinbauversuchsanstalt, sowie der Wohnung für einen Abwart.

Kostenvoranschlag Fr. 315,000.

2. Ein K e l t e r e i g e b ä u d e mit Pressraum und Kellereinrichtungen. Kostenvoranschlag Fr. 34,800.

4i)0 3. Ein G e w ä c h s h a u s für pflanzenphysiologische Versuche mit Weinreben und andern Kulturpflanzen. Kostenvoranschlag Fr. 6000.

4. Ein kleines Magazin für feuergefährliche Stoffe. Kostenvoranschlag Fr. 1700.

5. Umgebungsarbeiten und Verschiedenes. Kosten veranschlag Fr. 9000.

b. Im Versuchsweinberg in Pully: Ein W i n z e r e i g e b ä u d e , das die für die Versuche während der Vegetationsperiode notwendigen Arbeitsräume und eine Wohnung für den Rebmeister enthalten soll, einschliesslich Umgebungsarbeiten. Kostenvoranschlag Fr. 43,500.

Bei der Beurteilung des verlangten Baukredites ist in Betracht zu ziehen, dass die Gebäude äusserlich zwar sehr einfach gehalten sind, aber architektonisch doch einigermassen zur Umgebung und zum Charakter der Anstalten passen sollen und dabei in jeder Beziehung solid zu erstellen sind. Im weitern bedingen die wissenschaftlichen und praktischen Aufgaben der Anstalten eine Reihe von baulichen Einrichtungen, die für ein gewöhnliches Verwaltungsgebäude nicht notwendig wären.

Für die innere Einrichtung und Möblierung der Gebäude liegen Verzeichnisse vor, aber die Detailpläne sind noch nicht erstellt. Unter Berücksichtigung der bei der Einrichtung ähnlicher Anstalten gemachten Erfahrungen und bei sparsamer Verwendung der Mittel sind die bezüglichen Kosten auf zirka Fr. 65,000 zu veranschlagen. Der grössure Teil hiervon entfällt auf feststehende Einrichtungen für die cheimischen und pflanzenphysiologischen Laboratorien, die Weinkelterei,sowie die Installationen für Gas, Wasser und Elektrizität und nur zum kleinsten Teil auf Zimmermöbel im engern Sinne.

Wie eingangs bemerk!, wurde, hat der Bund den Kantonen bisher die Hälfte der nachgewiesenen direkten Ausgaben für Versuche kantonaler landwirtschaftlicher Versuchsanstalten zurückerstattet. Ausnahmsweise wurden bei der Gründung solcher Anstalten vom Bunde Beiträge an die Kosten des Baues von Laboratorien oder ähnlicher Einrichtungen verabfolgt. Gebäudezinsen, Amortisation und ordentlicher Gebäudeunterhalt dagegen wurden nicht berücksichtigt, und wir haben nicht die Absicht, von dieser Praxis abzuweichen.

431 Bei der Aufstellung und Durchführung der Tätigkeitsprogramme für ihre Versuchsanstalten haben jedoch die kantonalen Behörden in der Regel freie Hand und werden durch den Bund nicht beeinflusst. Soll aber die kantonale Weinbau Versuchsstation in Auvernier die ihr in Verbindung mit der in Lausanne projektierten eidgenössischen Weinbauversuchsanstalt gestellten Aufgaben erfüllen können, so müssen diese Verhältnisse geändert werden.

Die eidgenössische Behörde muss bei der Aufstellung und Durchführung der Versuchsprogramme ihren Einfluss geltend machen und für einzelne Versuche über die Einrichtungen und das Personal der kantonalen Anstalt in Auvernier verfügen und eine .gewisse Aufsicht über die Anstalt ausüben können. Dieses Recht musste durch eine vermehrte Beitragsleisteng des Bundes erworben werden. Als solche wurde die Übernahme der Hälfte des Zinses des in dein Liegenschaften investierten Kapitals, eines angemessenen Beitrages an die Kosten der Amortisationen und den ordentlichen Unterhalt der Gebäude und die Bezahlung einer jährlichen Aversalsumme von Fr. 5000 vereinbart.

Im Jahre 1912 hat unser Landwirtschaftsdepartement die Liegenschaften und das Mobiliar der Weinbauversuchsanstalt in Auvernier schätzen lassen, die Gebäude durch die eidgenössische Baudirektion, das Kulturland, die Weinreben und das Kellermobiliar durch zwei Rebbausachverständige. Diese Schätzung ergab einen Wert von rund Fr. 250,000, wovon Fr. 106,000 auf die Gebäude und Fr. 10,000 auf das Kellermobiliar entfallen. Um ·die von Neuenburg nachgewiesenen Mehrwerte teilweise zu berücksichtigen, ist behufs Berechnung von Zinsen, Reparaturen und Amortisationen für die gesamte Liegenschaft ein Wert von Fr. 275,000 und für das Gebäudekapital allein ein solcher von Fr. 135,000 vereinbart worden.

Die jährliche Beitragsleistung des Bundes an die Betriebskosten der kantonalen Weinbauversuchsanstalt in Auvernier ist .auf höchstens Fr. 25,000 vereinbart worden. Gegenüber der bisherigen Praxis ergibt sich eine Mehrleistung des Bundes von Fr. 8887. 50 als Beitrag an den Zins für das Liegenschaftskapital, die Amortisation und den Unterhalt der Gebäude, sowie eine Aversalsumme von Fr. 5000 für das Recht, die Anstalt für eigene Versuche in Anspruch nehmen zu dürfen. Die gesamte hieraus resultierende Mehrleistung des Bundes lässt sich somit auf 13,887 Franken 50 Rp. berechnen, denn von allen übrigen Kosten hat der Bund bis jetzt schon die Hälfte übernommen.

432 Durch die vorgesehene Lösung ist es aber möglich geworden, den praktischen Weinbaubetrieb an der projektierten Versuchsanstalt in Lausanne *zu reduzieren, da grössere praktische Versuche nach Auvernier verlegt werden sollen. Die hiemit verbundenen Ersparnisse dürften jene Mehrleistung wenigstens teilweise aufwiegen. Gleichzeitig war es möglich, früher erweckten Hoffnungen des Kantons Neuenburg Rechnung zu tragen und ihm einen Teil der Betriebskosten seinerWeinbauversuchsanstalt abzunehmen.

Es ist anzunehmen, c.ass die vorgesehene Maximalsumme des Bundesbeitrages von Fr. 25,000 während den nächsten Jahren nicht und in Zukunft nur dann erreicht wird, wenn die Anstalt auch entsprechende, dem schweizerischen Weinbau zum Nutzen gereichende Versuchsergebnisse zeitigen wird.

Die Verhältnisse des Bundes zur kantonalen Weinbauversuchsanstalt in Auvernier sind durch ein A b k o m m e n geordnet, das folgenden Inhab hat: Art. \. Der Kanton Neuenhurg betreibt die bestehende Weinbauversuchsstation in Auvernier zur Förderung des schweizerischen und insbesondere dos neuenburgischen Weinbaues weiter.

Er verpflichtet sich, die Anstalt dem schweizerischen Landwirtschaftsdepartement zur Vornahme der in Art. 3 vorgesehenen Versuche nach Massgabe der Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen.

Art. 2. Der Weinbat.betrieb in Auvernier und Colombier soll nach ökonomischen Gesichtspunkten eingerichtet und vorbildlich geleitet werden, um dadurch fördernd auf den praktischen "Weinbau des Landes einzuwirken. Insbesondere dient die Station : 1. für Versuche über die Rekonstitution der Weinberge mit der Reblaus widerstehenden Reben; 2. für Forschungen nach möglichst billigen und den neuenReben angepassten Kulturmethoden, unter Vergleichung von Kosten und Ertrag; 3. für Versuche über den Einfluss verschiedener Düngemittel und Düngungstnethoden auf die Entwicklung der Weinrebe^ sowie die Menge und Güte ihres Ertrages; 4. für Versuche über die Wirkung verschiedener Bekämpfungsmittel gegen die Krankheiten der Weinrebe;

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0. für Versuche über die zweckmässigsten Methoden der Weinbereitung und Weinbehandlung, sowie die Bekämpfung von Weinkrankheiten.

Die Versuchsstation befasst sich mit der Abhaltung von Konferenzen und kurzfristigen Lehrkursen über Weinbau und Weinbehandlung.

Art. 3. Die Vornahme von Versuchen, die von der in Gründung begriffenen eidgenössischen Weinbauversucbsanstalt in Lausanne oder der schweizerischen Versuchsanstalt für Obst-, Weinund Gartenbau in Wädenswil gewünscht oder angeregt werden, kann vom schweizerischen Landwirtschaftsdepartement angeordnet werden. Die kantonale Anstalt in Auvernier ist für solche Versuche, auf Wunsch unter Leitung der eidgenössischen Anstalten, zur Verfügung zu stellen und sie hat die hiezu erforderlichen Arbeiten im Rebberg und in der Weinkelterei ausführen zu lassen.

Art. 4. Auf Begehren des Landwirtschaftsdepartementes des Kantons Neuenburg wird das schweizerische Landwirtschaftsdepartement Fragen aus dem Gebiete des Weinbaues und der Weinbehandlung, soweit sie den Weinbaubetrieb in AuvernierColombier betreffen, durch Beamte einer schweizerischen Weinbauversuchsanstalt kostenfrei begutachten lassen, sowie die zeitweise Mitwirkung dieser Beamten bei der Aufstellung von Versuchsprogrammen und ihrer Ausführung anordnen.

A r t . 5. Der Bundesrat übt durch sein Landwirtschaftsdepartement die Aufsicht über die Tätigkeit der Anstalt aus.

Der Kanton Neuenburg ist verpflichtet, den jährlich aufzustellenden Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben, sowie das Tätigkeitsprogramm der Anstalt dem schweizerischen Landwirtschaftsdepartement zur Genehmigung einzusenden.

Die Anstalt hat über ihre Tätigkeit jährlich Bericht zu erstatten.

Die Wahl des Leiters der Anstalt unterliegt der Genehmigung durch das schweizerische Landwirtschaftsdepartement.

Art. 6. An die" folgenden Posten bezahlt der Bund die Hälfte der Kosten: 1. Zins des in Areal und Gebäuden investierten Kapitals von Fr. 275,000, 4 y8 °/0 . . . . Fr. 12,375 2. Amortisation von 2 °/o auf dem in Gebäuden investierten Kapital von Fr. 135,000 . . . ,, 2,700 Übertrag

Fr. 15,075

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Übertrag 3. Unterhalt der Gebäi.de Fr. 135,000 à 2% (für den Fall der effäktiven Ausgabe) . .

Der Überschuss der nicht subventionierten Ausgaben eines Jahres kann auf Rechnung des folgenden Jahres übertragen werden.

4. Barbesoldungen des Leiters oder Verwalters und eines Werkführeis, Voranschlag Maximum 5. Besondere Versuchsarbeiten, die über die ordentliche Besorgung der Reben hinausgehen, Erwerbung von Einrichtungen, Instrumenten, Geräten und Materialien für Versuchszwecke, Anschaffung von Fachliteratur und Lehrmitteln, sowie andere Ausgasen für an der Anstalt abzuhaltende Vortrüge und kurzfristige Lehrkurse über Weinbau und Weinbehandluug, Voranschlag

Fr. 15,075

zusammen

Fr. 35,775

,,

2,700

,,

8,000

,, 10,000

Sofern die Ausscheidung der Kosten für das Versucliswesen (Ziffer 5) in der Rechnung nicht möglich ist, so werden dieselben festgestellt wie folgt : Von den Gesamtausgaben für Arbeiten und Lieferungen für den Weinberg werden die Kosten einer ortsüblichen Bewirtschaftung des gesamten Rebgutes in Abzug gebracht. Über die Berechnung der unter Ziffer 5 fallenden Kosten entscheidet der Bundesrat endgültig.

A r t . 7. Der Bund bezahlt ausser der Hälfte der in Art. 6 genannten Beträge eine jährliche Aversalsummo von Fr. 5000 für das Recht, die Anstalt Auvernier für Versuche in Anspruch zu nehmen.

Er vergütet für die von ihm angeordneten Versuche im Weinbau und in der Weinbehandlung nur dann irgend einen Betrag, wenn diese der Ernte einen ernstlichen Nachteil zugefügt haben oder die Qualität des Weines empfindlich gelitten hat.

Art. 8. Die Gesamtleistung des Bundes an die Anstalt Auvernier-Colombier soll im Jahre Fr. 25,000 in keinem Falle übersteigen.

Die Auszahlung des Bundesbeitrages erfolgt gestützt auf die vom schweizerischen Landwirtschaftsdepartement genehmigte Jahresrechnung auf Ende des Rechnungsjahres.

435 Art. 9. Der Kanton Neuenburg wird den Grundbesitz und das Rebareal in Auvernier-Colombier in seinem derzeitigen Umfange für die Versuchsstation erhalten, sowie die Gebäude und die übrigen Einrichtungen in einer Weise unterhalten, dass die Anstalt ihren Aufgaben genügen kann.

Der zur Anstalt gehörende Grundbesitz umfasst : 1. In A u v e r n i e r : a) ein Hauptgebäude mit Weinkellern, Bureau, Unterrichtslokalen und Wohnungen; b) das chemische Laboratorium und Dependenzgebäude ; c) 36,690 m2 Boden, wovon 31,900 m 2 mit Weinreben bepflanztes Land.

2. In C o l o m b i e r : a) ein Weinberghäuschen; b) 27,872 m 2 Boden, wovon 5836 m 2 Baumgarten und 22,014 m2 mit Weinreben bepflanztes Land.

A r t . 10. Die Dauer dieses Vertrages wird auf 20 Jahre festgesetzt. Er tritt auf 1. November 1914, bezw. den Zeitpunkt des Beginnes der Arbeiten für das Erntejahr 1915, in Wirksamkeit.

Wird ein Jahr vor Ablauf der Vertragszeit nicht gekündet, so hat der Vertrag jeweilen ein weiteres Jahr Gültigkeit.

Während der 20jährigen Vertragszeit kann, solange die Kontrahenten die Bedingungen des Vertrages erfüllen, eine Auflösung desselben nur mit gegenseitiger Zustimmung erfolgen.

Das Abkommen mit Neuenburg ist im Zusammenhang mit der ganzen Frage der Errichtung einer westschweizerischen Versuchsanstalt für Weinbau zu beurteilen. Es bedingt, wie bereits dargelegt wurde, eine von den sonst üblichen Grundsätzen der Subvention kantonaler Anstalten etwas abweichende und erweiterte Unterstützung der Weinbauversuchsstation in Auvernier. Aus diesen Gründen unterbreiten wir Ihnen das Abkommen in Verbindung mit der ganzen Vorlage zur Genehmigung.

Die Grundzüge des T ä t i g k e i t s p r o g r a m m e s für die zu errichtende westschweizerische Weinbauversuchsanstalt in Lausanne ergeben sich aus den bisherigen Ausführungen. Bei seiner Aufstellung wird man von den spezifischen Bedürfnissen des Weinbaues der gesamten französischen Schweiz ausgehen und

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dabei die Verhältnisse der mit gegen die Reblaus widerstandsfähigen Reben bepflanzten and noch zu bestellenden Weinberge besonders zu berücksichtigen haben. Es sind durch planmäßige Versuche die für verschiedene Lagen und Bodenverhältnisse geeignetsten Rebsorten einheimischen und amerikanischen Ursprungs, ihre Behandlung und Kukur, ihr Schutz gegen tierische und pflanzliche Feinde und ar.dere Krankheitsursachen, sowie die zweckmäßigsten Methoden der Weinlese, der Weinbereitung und der Weinbehandlung, mit besonderer Berücksichtigung der Herstellung von Qualitätsweinen, näher zu studieren.

Außer im Versuchsweinberg in Pully werden bei Rebbesitzern in verschiedenen Lagen, so auch im Wallis und Tessin, kleinere Versuche zur Lösung praktisch wichtiger Fragen anzulegen sein, ähnlich wie es durch die bestehenden Versuchsanstalten bisher bereits geschehen ist. Für Versuche größeren Stils, sei es im Rebberg, in der Kelterei oder in den Weinkellern, steht der eidgenössischen Weinbauversuchsanstalt in Lausanne außer den eigenen Einrichtungen die kantonald Weinbauversuchsstation in Auvernier zur Verfügung.

Durch Veranstaltung von Wandervorträgen und kurzfristigen Kursen sollen die praktisch verwertbaren Versuchsergebnisse zur Kenntnis der Weinbauern gelangen, um sie zum Nutzen de» gesamten Weinbaues verwerten zu können.

Es wird selbstverstänc.lich darauf Bedacht zu nehmen sein,, dass die Arbeitsprogramme der in Wädenswil bestehenden und der in Lausanne zu errichtenden Weinbauversuchsanstalt nach einheitlichen Gesichtspunkton aufgestellt werden und sich unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse zweckmässig ergänzen.

Die O r g a n i s a t i o n der agrikulturchemischen Anstalt wird durch den Umzug in die projektierten neuen Arbeitsräume nicht heeinflusst. Ihrem Vorstand war schon bisher die Verwaltung der von den beiden Anstalten gemeinsam benutzten Liegenschaften übertragen und es dürfte sich empfehlen, dieselbe in der Hauptsache auch in Zukunft in eine Hand zu legen.

Die Leitung der neu zu errichtenden Versuchsanstalt für Weinbau wird, wie die bereits bestehenden Anstalten, einem Vorstande übertragen. An der Anstalt selbst sind zwei Abteilungen vorgesehen : eine p f l a n z e n p h y s i o l o g i s c h e und p f l a n z e n p a t h o l o g i s c h e A b t e i l u n g , sowie eine c h e m i s c h e und g ä r u n g s t e c h n i s c h e A b t e i l u n g . Der Anstaltsvorstand wird gleichzeitig Vorsteher einer dieser beiden Abteilungen

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sein, während ihm zur Leitung der zweiten Abteilung ein Adjunkt oder Assistent 1. Klasse beizugeben ist. Im weiteren werden voraussichtlich zwei wissenschaftliche Assistenten, ein Rebmeister, ein Korrespondent und l--2 Hülfskräfte als Abwarte und Rebarbeiter in Aussicht zu nehmen sein.

Die Weinversuchsanstalt wird, wie die übrigen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten, dem Landwirtschaftsdepartement unterstellt und ihr eine der beiden für die schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten oder die Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil bestehenden Aufsichtskommissionen vorgesetzt. Es wird die Frage zu prüfen sein, ob für diese neue Weinbauversuchsanstalt durch den Bundesrat ein besonderes ·Organisationsreglement zu erlassen ist, oder ob bei diesem Anlasse die reorganisationsbedürftigen Réglemente der übrigen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten durch ein für alle Anstalten gemeinsames Reglement zu ersetzen sind.

Die jährlichen Ausgaben für die in Lausanne zu errichtende "WeinbauVersuchsanstalt, einschliesslich die Kosten des Betriebes ·der auswärts anzulegenden Versuchsfelder, veranschlagen wir ·auf jährlich Fr. 45--50,000, ohne die Kosten für den Gebäudeunterhalt. Als Einnahmen sind die Erträge des Versuchsweinberges, der Erlös für Reinhefe und die Untersuchungsgebühren in Rechnung zu stellen.

Waadt gibt für seine kantonale Weinbauversuchsstation jährlich rund Fr. 35,000 aus, woran die Hälfte vom Bunde übernommen wird. Von der eidgenössischen Anstalt erwartet man höhere Leistungen, die aber mit entsprechenden Mehrkosten verbunden sein werden. Es ist deshalb anzunehmen, die mutmasslichen Kosten seien in Rücksicht auf die voraussichtliche Entwicklung der Anstalt mit Fr. 45--50,000 nicht zu hoch veranschlagt. Der Beitrag an die kantonale Weinbauversuchsanstalt wird in Zukunft in Wegfall kommen, so dass sich aus dem Betriebe der neu zu errichtenden westschweizerischen Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne für den Bund eine jährliche Mehrausgabe von rund Fr. 30,000 ergeben wird.

Dazu kommt die erhöhte Leistung des Bundes an die kantonale Weinbauversuchsstation in Auvernier, die jährlich auf etwa Fr. 15,000 zu veranschlagen ist.

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Die von uns beantragte Errichtung einer westschweizerischen Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne und die Beitragsleistung an die kantonale Weinbauversuchsanstalt in Auvernier bezwecken die Förderung unseres land- und volkswirtschaftlich wichtigen Weinbaues, der seit Jahren mit grossen Schwierigkeiten zu kämpfen hat und dringend der Hülfe durch eine wissenschaftlich und planmässig betriebene Forschung bedarf. Dadurch wird einem von kantonalen Behörden und Weinbauern der Westschweiz seit Jahren eindringlich gestellten Begehren entsprochen und gleichzeitig ein Versprechen eingelöst, das von einem Vertreter des Bundesrates sowohl im National- wie im Ständerat gegeben worden ist.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des nachfolgenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses und benutzen den Anlass, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 30. März 1914.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

439 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Errichtung einer westschweizerischen Versuchsanstalt für Weinbau, sowie die Erstellung von Kfubauten für diese und die schweizerische agrikulturchcraische Anstalt in Lausanne.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 30. März 1914; in Ausführung von Art. 4 des Bundesgesetzes betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, vom 22. Dezember 1893, beschliesst: Art. 1. Auf dem vom Kanton Waadt zur Verfügung gestellten Grundbesitz in Lausanne und Pully wird eine westschweizerische Versuchsanstalt für Weinbau errichtet.

Art. 2. Für diese zu errichtende westschweizerische Versuchsanstalt für Weinbau und die bestehende schweizerische agrikulturchemische Anstalt in Lausanne werden folgende Kredite bewilligt : a) für die Erstellung der projektierten Bauten in Lausanne und Pully Fr. 410,000 b) für deren innere Einrichtung und Möblierung ,, 65,000 Art. 3. Das Abkommen zwischen der Eidgenossenschaft nnd dem Kanton Neuenburg betreffend den Betrieb der kantonalen Weinbauversuchsstation in Auvernier durch den Kanton Neuenburg, ihre Benützung und Unterstützung durch die Eidgenossenschaft wird genehmigt.

Art. 4. Der für den Betrieb dieser Anstalten erforderliche Kredit ist jeweilen in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.

Art. 5. Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlich sofort in Kraft.

x Art. 6. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung des Beschlusses beauftragt.

~5S-«

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Errichtung einer westschweizerischen Versuchsanstalt für Weinbau, sowie die Erstellung von Neubauten für diese und die schweizerische agrikulturchemische Anstalt in Lausanne. (Vom 30. ...

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01.04.1914

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417-439

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