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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Abänderung der Konzession der Schmalspurbahn von Sitten nach Lenk über den Rawil.

(Vom 30. Januar 1914.)

Durch Bundesbeschluss vom 20. Juni 1912 (E. A. S. XXVIII, 130) erteilten Sie einem Initiativkomitee, vertreten durch die HH Ribordy, Ständerat, und Mithafte die Konzession für eine Schmalspurbahn von Sitten nach Lenk über den Rawil (Rawilbahn).

Am 14. Juni 1912 wurde von einem aus den meisten Konzessionären der genannten Bahn bestehenden Initiativkomitee ein Konzessionsgesuch für eine in Ayent von der Rawilbahn abzweigende Linie Ayent-Lens-Montana eingereicht.

Mit Botschaft vom 7. Juni 1913 legten wir Ihnen den Beschlussesentwurf betreffend Konzession der genannten Linie AyentLens-Montana vor. Allein infolge der Einsprachen, die vom Verwaltungsrat der gegenwärtig im Betrieb stehenden Drahtseilbahn Siders-Montana-Vermala und von verschiedenen an dieser Bahn interessierten Gemeinden gegen dieses Konzessionsgesuch erhoben wurden, beschlossen die Eisenbahnkommissionen der beiden Räte, sich vor der Behandlung des Gesuches zuerst an Ort und Stelle über das Tracé der projektierten Linie Ayent-Montana zu unterrichten. Die Besichtigung des Tracés fand am 27., 28. und 29. August 1913 in Gegenwart der Beteiligten statt. Einer der Konzessionäre der Rawilbahn, Herr Ribordy, erklärte den Eisenbahnkommissionen, dass das Initiativkomitee der Rawilbahn damit beschäftigt sei, die Abänderung des Tracés der Rawilbahn zu studieren. Statt dem rechten Ufer der Lienne zu folgen, wie die

259 mit dem Konzessionsgesuch eingereichten Pläne es vorsahen, würde die Linie über Icogne, Lens und Montana führen und sich dann auf dem linken Ufer der Lienne direkt nach dem Rawil wenden. Da im Falle der Verwirklichung dieser Möglichkeit das Konzessionpgesuch für eine Eisenbahn von Ayent nach Montana dahinfiele, so wurde beschlossen, bis auf weiteres mit der Behandlung dieses Konzessionsgesuches zuzuwarten, bis man über die vom Initiativkomitee der Rawilbahn zu treffende Entscheidung Gewissheit hätte.

Herr Ribordy, der mit Schreiben des Eisenbahndepartements vom 16. September 1913 eingeladen wurde, sich üher den getroffenen Entscheid auszusprechen, antwortete am 22. November 1913, dass das Initiativkomitee der Eisenbahn Ayent-Montana bereit sei, auf sein Konzessionsgesuch für diese Bahn zu verzichten, wenn das Eiseubahndepartement ihm die Zusicherung gebe, dass das Tracé der Rawillinie in obgenanntem Sinne abgeändert werden könne. Im Anschlüsse an das genannte Schreiben stellte Herr Ribordy im Namen des Initiativkomitees der Rawilbahn mit Abzweigung nach Montana mit Eingabe vom 10. Dezember 1913 das Gesuch um Abänderung der Konzession der Eisenbahn Sitten-Rawil-Lenk vom 20. Juni 1912 im Sinne der Fortsetzung des Tracés der Linie über Icogne, Lens und Montana. Der Gesuchsteller beschreibt das Tracé, dessen Annahme er wünscht, wie folgt: Bis Ayent werde das ursprüngliche Tracé beibehalten. Von Ay'ent an wende sich die Linie gegen die Mühlen von Lens im Tale der Lienne, steige dann zu den Dörfern Icogne und Lens und erreiche den Mittelpunkt des Kurortes Montana. Von da an führe sie auf dem linken Ufer der Lienne direkt bis zum Fusse des Rawilpasses; auf der bernischen Seite werde das ursprüngliche Tracé beibehalten.

Die verlangte Abänderung betrifft demnach den Art. 6 der Konzession vom 20. Juni 1912. Dieser Artikel würde folgenden Wortlaut erhalten : ,,Die Konzessionäre werden ermächtigt, die Linie in zwei Sektionen zu erstellen, nämlich: 1. Sitten-Ayent ; 2. Ayent-Montana-Rawil-Lenk."1 Mit Schreiben vom 17. Dezember 1913 hat das Eisenbahndepartement dieses Konzessionsänderungsgesuch dem Staatsrat des Kantons Wallis zur Vernehmlassung zugestellt. In diesem Schreiben machte das Eisenbahndepartement die Kantonsregierung darauf

260 aufmerksam, dass das betreffende Gesuch um Abänderung der Konzession mit der Konzession der bereits im Betriebe stehenden Drahtseilbahn Siders-Montana-Vermala in Konkurrenz trete, dass aber diese Konkurrenz nicht gefährlich erscheine, da . vorausgesetzt sei, dass die Linie Ayent-Montana nicht für sich allein, sondern zusammen mit derjenigen von Montana nach Lenk erstellt werden müsse.

In seiner Vernehmlassung vom 15. Januar 1914 hat sich der Staatsrat des Kantons Wallis zugunsten der verlangten Konzessionsänderung ausgesprochen ; hierbei hat er davon Vormerk genommen, dass Art. 6 der Konzession der Rawilbahn vom 20. Juni 1912 eine derartige Fassung erhalte, dass die zweite Sektion von der unteilbaren Strecke Ayent-Montana-Rawil-Lenk gebildet werde. Hinsichtlich der Frage der Konkurrenz betreffend die Drahtseilbahn Siders-Montana-Vermala äussert sich der Staatsrat wie folgt: Er habe sich schon wiederholt über die Einsprache der Drahtseilbahn Siders-Montana ausgesprochen, indem er diese Einsprache mit den schon in seinen frühern Schreiben geltend gemachten Gründen, auf die er sich berufe, zurückwies. Er halte dafür, dass kein Grund vorliege, von diesem Standpunkt abzugehen, selbst wenn die Drahtseilbahn ihre Einsprache aufrechterhalten sollte.

Mit Schreiben vom 16. Januar 1914 ersuchte das Eisenbahndepartement die Direktion der Drahtseilbahn, sich über die verlangte Konzessionsänderung ausz u sprechen.

In ihrer Antwort vom 19. Januar 1914 erklärte die genannte Direktion, dass sie diese Frage dem Verwaltungsrate der Gesellschaft vorlegen werde. Das Eisenbahndepartement erachtete es aber nicht für angezeigt, den Entscheid de°s Verwaltungsrates abzuwarten, der sich schon wiederholt über diese Frage im Sinne der Aufrechthaltung seiner Einsprache geäussert hatte. Wir verweisen in dieser Beziehung auf unsere Botschaft vom 7. Juni 1913 betreffend die Konzession einer Schmalspurbahn von Ayent nach Montana über Lens (Abzweigung der Eisenbahn von Sitten nach Lenk über den Rawil). Da die Strecke Ayent-Montana nur zusammen mit der Linie Montana-Lenk erstellt werden kann, so haben wir in dieser Botschaft die auch jetzt noch von uns aufrechterhaltene Ansicht vertreten, dass die Einsprache der Drahtseilbahn Siders-Montana-Vermala nicht begründet sei.

Ausserdem ist zu bemerken, dass das Gesuch um Abänderung der Konzession der Rawilbahn in Konkurrenz tritt mit dem von den HH. Dubuis, Ingenieur in Sitten, und Mithafte am 4. April

261 1908 eingereichten Konzessionsgesuche für eine Eisenbahn von Sidei's über Lens nach Montana-Vermala.

In der oben erwähnten Vernehmlassung vom 15. Januar 1914 hat sich der Staatsrat des Kantons Wallis auch üher dieses Konzessionsprojekt ausgesprochen. -- ,,Es ist nicht angezeigt", sagt er, ,,die Abänderung der Konzession der Rawilbahn wegen des vorliegenden Konzessionsgesuches der Herren Dubuis und Mithafte zu verzögern. Das Projekt der Rawilbahn ist von weit grösserer Bedeutung als dieses Konzessionsgesuch."^ Mit Schreiben vom 16. Januar 1914 gab das Eisenbahndepartement dem Herrn Dubuis Kenntnis von dem Gesuche um Änderung der Konzession der Rawilbahn ; es teilte ihm auch die Vernehmlassung der, Kantonsregierung mit, indem es ihn darauf aufmerksam machte, dass sein Projekt in zu unmittelbarer Konkurrenz mit der bestehenden Drahtseilbahn stehe, als dass es berücksichtigt werden könnte. Mit Schreiben vom 22. Januar 1914 antwortete Herr Dubuis namens des Initiativkomitees, dass er das Konzessionsgesuch zurückziehe.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf betreffend die Abänderung der Konzession der Rawilbahn zur Annahme und benützen den Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 30. Januar

1914.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schatzmann.

Bimdesblatt. 66. Jahrg. Bd. I.

262

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Abänderung der Konzession der Schmalspurbahn von Sitten nach Lenk über den Rawil.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. der Eingaben der durch Herrn Ribordy, Ständerat, in Sitten, vertretenen Konzessionäre einer Schmalspurbahn von Sitten, nach Lenk über den Rawil, vom 22. November und 10. Dezember 1913 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 30. Januar 1914, beschliesst: I. Art. 6, Abs. l und 2, der am 20. Juni 1912 einem Initiativkomitee, vertreten durch die Herren J. Ribordy, Ständerat, in Sitten, und P. Vernier, Grossrat, in Lenk, erteilte Konzession einer schmalspurigen Eisenbahn von Sitten nach Lenk über den Rawil (E. A. S. XXVIII, 130) wird wie folgt abgeändert: ,,Die Konzessionäre werden ermächtigt, die Linie in zwei Sektionen zu erstellen, nämlich : 1. Sitten--Ayent, · 2. Ayent--Montana--Rawil--Lenk. a II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, der am 15. Februar 1914 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Abänderung der Konzession der Schmalspurbahn von Sitten nach Lenk über den Rawil. (Vom 30. Januar 1914.)

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04.02.1914

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