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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungstellen des Bundes Departementen Hüll andern Verwaltungsstellen des Bundes

Auslosung von Obligationen des Bundesanleihens von 1903.

Die Auslosung der pro 15. April 1915 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen des 3 °/o Bundesanleihens von 1903 wird Donnerstag, den 7. Januar 1915, 10 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 71, Bundeshaus Westbau stattfinden.

B e r n , 17. Dezember 1914.

(2.).

Eidg. Finanzdepartement.

Anfertigung von Obligationen-Titel für das II. 5% Eidg.

Anleihen von 1914 von Fr. 50,000.000.

Das eidgenössische Finanzdepartement eröffnet hiermit Konkurrenz für die Anfertigung von 74,020 Obligationen-Titel mit Couponsbogen à 40 Coupons des obgenannten Anleihens, wovon 14,100 Stück à Fr. 100, 21,700 Stück à Fr. 500, 38,220 Stück à Fr. 1000.

Die Ablieferung der Titel hat bis längstens Ende März 1915 zu erfolgen.

Übernahmsofferten sind bis am 3.Januar 1915 franko der unterzeichneten Stelle einzureichen, woselbst auch nähere Auskunft erteilt wird.

B e r n , den 19. Dezember 1914.

Direktion des eidg. Kassen- und Rechnungswesens.

Einfuhr gebrannter Wasser in die Schweiz.

Die im Bundesblatte Nr. 37 vom 16. September 1914 publizierte allgemeine Ermächtigung an Privatpersonen zur Einfuhr

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solcher gebrannter Wasser zum Trinkverbrauche, welche unter die Begriffe Sprit oder Spiritus fallen, wird auf den 4. Januar 1915 aufgehoben. Von diesem Tage an ist die Privateinfuhr vorgenannter Waren ohne spezielle Bewilligung der unterzeichneten Verwaltung verboten.

B e r n , den 17. Dezember 1914.

Eidg. Alkoholverwaltung.

Verschollenheitsruf.

Im Jahre 1880 wanderte Marie von Ah, des Johann und der Franziska geb. Rossacher, geb. den 21. August 1861, von Schwändi, Sarnen, nach Judika, Amerika, aus, soll sich' dort zwei Jahre später verheiratet haben und hat seit 1884, wo sie zum letztenmal an die herwärtigen Angehörigen schrieb, nichts mehr von sich hören lassen. Im Jahre 1891 zog dann auch ihr Bruder Peter Josef von Ah, geb. den 8. März 1863, verehelicht mit Josefina Katharina geb. Ingenfeld, nach Amerika (S. Franzisko) aus.

Seine letzte Nachricht datiert vom Jahre 1905 und ist er seitdem ebenfalls spurlos verschollen.

Interessenten haben nun das Begehren auf Einleitung des Verschollenheitsverfahrens gestellt, und es ergeht zufolgedessen an jedermann, der über Leben oder Tod, über den allfälligen Aufenthaltsort der beiden Obgenannten oder über das Vorhandensein etwaiger hier unbekannter Nachkommen derselben Angaben zu machen in der Lage ist, die Aufforderung, solche Nachrichten bis spätestens den 15. Dezember 1915 der Obergerichtskanzlei in Sarnen zukommen zu lassen. Laufen bis .dahin keine zuverlässigen Meldungen ein, werden die unbekannt Abwesenden für verschollen erklärt, mit der Wirkung, dass die vom Tode abgeleiteten Rechte geltend gemacht werden können, wie wenn der Tod nachgewiesen wäre. Insbesondere wird der hier unter Verwaltung liegende Nachlass von zusammen zirka Fr. 1300 den berechtigten Erben ausgehändigt.

S a r n e n , den 15. Dezember 1.914.

(2.).

Namens der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar: Joh. Wirz.

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Abonnementseinladung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt Fr. 10 im Jahr und Fr. 5 im Halbjahr beträgt, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange dei- Schweiz inbegriffen.

Das Bundesblatt wird enthalten : zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesratos; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzesentwürfen ; Kreisschreiben des Bundesrates ; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Übersichten der Verspätungen der Eisenbahnzüge, Zusammenstellung der Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von erledigten Stellen, sowie Wettbewerbausschreibungen, endlich Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden beigegeben : die erscheinenden Nummern der eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Botschaft zum Voranschlag und der Bericht zur Staatsrechnung der Eidgenossenschaft, die Übersicht der Verhandlungen der eidgenössischen Räte und die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Hülfsgesellschaften im Auslande; ferner als besondere, ständige Beilage des Bundesblattes: das P u b l i k a t i o n s organ für das T r a n s p o r t - und Tarifwesen der Eisenb a h n e n auf dem G e b i e t e der s c h w e i z e r i s c h e n Eidgenossenschaft.

Bestellungen auf das Bundesblatt oder auf die eidgenössische Gesetzsammlung allein können jederzeit, für ein ganzes oder für ein halbes Jahr, vom Januar an gerechnet, direkt bei der Druckerei oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l nicht zurücksenden, werden auch für 1915 als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die eidgenössische Gesetzsammlung allein beträgt Fr. 5 im Jahr und Fr.'2. 50 im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der eidg. Gesetzsammlung, können, solange Vorrat, vom Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden.

Allfällige Klagen über die Versendung des ßundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. IV.

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Linie bei der Buchdruckerei Stämpfli & Cie, in Bern, und nur ausnahmsweise beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei angebracht werden. Klagen sind am besten sofort, Spätestens aber binnen 3 Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer an gerechnet, anzubringen und können später nicht mehr berücksichtigt werden.

B e r n , im Dezember 1914.

(2.).

Schweiz. Bundeskanzlei.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung.

Lieferung von Dienstkleidungsmaterial.

Über die Lieferung der hiernach verzeichneten Gegenstände wird hiermit freie Konkurrenz eröffnet: 1. 8000 Briefträgermützen (mit 2 mm breiter Silberborte), 2. 130 Kondukteurmützen (mit 4 mm breiter Silberborte), 3. 190 Mützen für Oberbriefträger (mit 3 mm breitem Silbersoutache), 4. 400 Postillonshüte.

Das für die Mützen nötige Tuch liefert die Postverwaltung zum Preise von Fr. 11 per Meter. Die Posthörnchen gibt sie kostenlos ab.

Die Lieferfrist wird festgesetzt auf Mitte April 1915.

Die Mützen und die Postillonshüte sind lieferbar an unser Materialbureau (Abteilung.Dienstkleidung) in Bern oder an eine Kreispostdirektion, je nach späterer Verfügung. Die Ablieferung hat franko Fracht und Verpackung zu erfolgen. Das Packmaterial wird, wenn gewünscht, auf Kosten des Lieferanten zurückgesandt.

Ausländische Bewerber werden nicht berücksichtigt.

Muster können bei unserem Materialbureau eingesehen oder bezogen werden.

Angebote sind frankiert und mit- der Aufschrift ,,Eingabe für Dienstkleidungsmaterial" versehen bis zum 5. Januar 1915 an die Oberpostdirektion in Bern zu richten.

B e r n , den 16. Dezember 1914.

(2.).

Schweiz. Oberpostdirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1914

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.12.1914

Date Data Seite

827-830

Page Pagina Ref. No

10 025 600

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