439

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an die Verbauung des Lammbaches und des Schwandenbaches bei Brienz im Kanton Bern.

(Vom 23. Februar 1897.)

Tit.

Mit Schreiben vom 8. August 1896 hat uns die Regierung des Kantons Bern folgende Mitteilung gemacht: ,,Am 27. Mai abbin löste sich an den steilen Hängen des ßrienzergrates, an der Gummenalp, eine gewaltige Felsmase ab, rutschte in den durch Schneewasser angeschwollenen Lammbach hinter der sogenannten ,,blauen Egga und staute denselben zu einem See, welcher am 31. Mai die Absturzmasse durchbrach und, das Bachbett tief aufreißend, zu Thal stürzte. Dort trat der Muhrgang aus und überzog, alles verwüstend, die Straße und das Land zwischen den Ortschaften Schwanden, Hofstetten und Kienholz.

Am Damm der Brünigbahn kam die Masse zum Stehen, und das Wasser konnte durch zwei Durchlässe nach dem Brienzersee abfließen. Die Ortschaft Kienholz war stark gefährdet, einige Häuser stunden tief im Wasser und Schlamm und mußten geräumt werden. Der Straßenverkehr war etliche Tage unterbrochen und auch die Bahnzüge konnten, obschon der Bahnkörper verhältnismäßig wenig litt, vom 31. Mai bis 1. Juni nicht fahren.

440

Der Bezirksingenieur ordnete sofort die nötigen Räumungen und Wiedereinleitung des Baches in sein altes Bett an und trai überhaupt alle Maßnahmen zur Einschränkung des Muhrganges.1' Der Regierungsrat bewilligte hierfür einen Kredit von Fr. 10,000, beauftragte Privatdocent Dr. Kißliug in Bern mit einer geologischen Untersuchung der Terrainverhältnisse im Laimngrabcu und faßte nachstehenden Besclüuß, welcher mit Auslassung speciell administrativ bernischer Vorkehren folgendermaßen lautote : ,,1. Die Baudirektion erhält den Auftrag, den Lauf des Lainiiibaches hinter der ^blauen Egga unverzüglich freizulegen und das dortige Trümmergebiet thunlichst entwässern zu lassen.

2. Die Baudircktion wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem schweizerischen Oberbauinspektorat und den beteiligten Gemeinden ein Verbauungsprojekt des Lammbaches aufzustellen.

In Nr. 3 wird die Krediterteilung und Verrechnung behandelt.

4. Die Forstdirektion erhält den Auftrag, über die Aufforstung des Lammbachgebietes Programm und Voranschlag aufzustellen.

5. Die beteiligten Gemeinden Brienz, Schwanden und Ilofstetten werden eingeladen, sich behufs gemeinsamer, rationeller Verbauung des Lammbaches zu einem Schwellenbezirk zu vereinigen und hierfür Schwellenreglement und Kataster aufzustellen.

Der Regierungsstatthalter von Interlakon wird beauftragt, die Organisation des Schwellenbezirks zu leiten. Zur Einsendung'dieser Vorlagen wird eine Frist von 4 Monaten, d. h. bis 31. Oktober 1896, bestimmt.

6. Das Verbauungsprojekt wird beim Bundesrat angemeldet und ihm der Bericht des geologischen Experten zur Kenntnis gebracht.10 Gleichzeitig stellte die Regierung von Bern das Ansuchen an uns, wir möchten die sofort auszuführenden Entwässerungsarboiton und die allfälligen ändern dringenden Bauten als integrierenden Bestandteil einer in der nächsten Zeit mit Hülfe von Bund und Kanton auszuführenden Verbauung des Lammbaches anerkennen und subventionsfähig erklären, welche Zusicherung wir genannter Behörde unterm 21. August 1896 erteilt haben.

Infolge einer Mitteilung der bernischen Baudirektion vom 11. September 1896, daß der Zustand des Baches sich sehr verschlimmert habe, und durch bedeutende Schlammergüsse noch weitere Häuser und Kulturboden verschüttet worden, daher sofortige fernere Arbeiten zur absoluten Notwendigkeit geworden

441

seien, für welche die Regierung und der Große Rat bereits einen Kredit von Fr. 45,000 bewilligt hätten, haben wir unterm 19. September auch hierzu unsere Einwilligung gegeben und bemerkt, daß wir nun die baldige Zusendung des definitiven Subventionsgesuehes samt diesbezüglichem Verbauungs- und Aufforstungsprojekt gewärtigen.

Die Regierung von Bern hat dasselbe dann unterm 1. Dezember 1896 samt Projekt mit folgendem Schreiben eingesandt: ,,Bezugnehmend auf Ihre Zuschriften vom 21. August und 19. September abhin beehren wir uns, Ihnen im Anschlüsse das von unserem Oberingenieur aufgestellte Projekt für die Verbauung des L a m m b a c h es bei B r i e n z zur Genehmigung und Subventionierung einzusenden.

Die Vorlage sieht für den Oberlauf des Baches bis zum Schuttkegel hauptsächlich Sperrwerke, Sohlenversicherungen, Befestigungen und Entwässerungen der losen Uferhänge vor. Zu oberst im Schuttkegelgebiet sind ebenfalls Querbauten, nach abwärts bis zur BrienzMeiringenstraße Einfassungsdämme und Pfahlreihen vorgesehen; von der Straße bis zum See ist eine gemauerte Schale projektiert.

Am Ausgang der Schlucht mündet von rechts der Schwandenbach ein, für welchen schon vor einigen Jahren Verbauungen in Aussicht genommen waren, die aber nicht zur Verwirklichung gelangten. Jetzt ist es angezeigt, diesen Wildbach in den Bereich des gesamten Unternehmens einzubeziehen. Die Kommission der vereinigten Schwellenbezirke ist damit einverstanden, ebenso mit dem Projekte im allgemeinen.

Der Kostenvoranschlag beträgt Fr. 810,000, nämlich für den Lammbach Fr. 730,000 und für den Schwandenbach Fr. 80,000.

Derselbe enthält in der untersten Abteilung einen Ansatz von Fr. 151,000 für Gewinnung von Ablageplätzen. Von letzteren wird zwar ein Teil kultivierbar bleiben, oder es später wieder werden, so daß ein gewisser Gegenwert vorhanden sein wird, der aber hier nicht in Rechnung gebracht werden kann.

Gestützt auf Ihre eingangs erwähnten Zuschriften sind die dringendsten Versicherungsbauten, wofür unser Große Rat unterm 9. September abhin vorläufig Fr. 45,000 bewilligt hat, im Einverständnis Ihres Oberbauinspektorates sofort in Angriff genommen und möglichst gefördert worden. Für die Durchführung der ganzen Verbauung dürften acht Jahre erforderlich sein. Dit; Reihenfolge der verschiedenen Arbeiten kann in den jährlichen Bauprogrammon und den Detailplänen joweilen festgestellt werden.

ßundesblatt. 49. .iahrg. Bd. L

31

442

Für die forstlichen Maßnahmen wird von unserer Forstdirektion ein besonderes Projekt vorbereitet.

Indem wir uns gestatten, für weitere Details auf die Ihrem Departement des Innern seiner Zeit mitgeteilten gedruckten Berichte unserer Baubeamten und des geologischen Exporten zu verweisen,.

empfehlen wir Ihnen unser eingangs gestelltes Gesuch um Bewilligung eines Bundesbeitrages bestens.''· Der L a m m b a c h und der S c h w a n d e n b a c h entspringen unterhalb dem Grat, welcher vom Brienzer-Rothorn (2351 m. ü. M.)

zum Arnihaken (2217 m.) der Hohen Gumm (2137 m.) und dem Arnifirst (2208 m.} sich hinzieht.

Das Einzugsgebiet der Bäche ist 4,s und 3,a km2, also beide zusammen 7,s km2.

Was den L a m m b a c h speciell anbelangt, so ist zu bemerken, daß vor der letzten Katastrophe zu oberst sich ein Kessel gebildet hat, dessen Wände mehr oder weniger steil in das eigentliche Bachgerinne herunterreichten. Dann folgte! eine mit Geschieben angefüllte Schlucht, in welcher seiner Zeit eine hoho Thalsperre eingesetzt worden war. Um einen Ausbruch gegen die Ortschaften Schwanden und Hofstetten zu verhindern, waren zu beiden Seiten eine Serie verschieden hoher Mauern erstellt worden. Auf dem Schuttkegel floß der Bach in zwei Gerinnen, deren westliches auch den Schwandenbach aufnahm und in einer gepflasterten Schale dem Brienzersee zuführte. Die Totallänge des Baches vom Ausgang aus der Schlucht bis zur ,,blauen Egg" beträgt 1544 m., wovon.

773 m. Gefalle von 14 % bis 20 %, 224 m. 23 % und 547 m.

27 % bis 32 % haben.

Die Entstehung des von der Regierung von Bern in ihrem ersten Schreiben erwähnten Muhrganges wird in dem geologischen Expertenberichte vom 22. Juni 1896 folgendermaßen angegeben : Von der Gummenalp her zieht sich steil abwärts in das Lammbachtobel eine im obern Teil bewaldete Rippe, der Rufisatz genannt. An ihrem Ende löste sich am Mittwoch den 26. Mai 1896 (nach ändern Angaben erst am 28.) eine bedeutende Masse los und rutschte in die Mulde hinter der ,,blauen Egg11, diese selbst zum größten Teil zudeckend.

Die Bewegung war ein Abgleiten (kein Sturz), so daß der Fuß der sich loslösenden Masse an die gegenüberliegende rechte Tobelwand hinaufgeschoben wurde, während die Decke samt ihrer Vegetation an den Fuß der Abbruchwand zu liegen kam. Offenbar war das Abgleiten ein allmähliches, denn von den mitge-

443

führten Tannen stehen einzelne aufrecht und vom glatten Moospolster umgeben, wie wenn sie noch an ihrer ursprünglichen Stelle wären.

Durch den Schlipf am Beginn des Sammelkanals wurde dem Lammbach der Weg verlegt und das Wasser zu einem See gestaut.

Wie nun sein Spiegel bis zur Höhe des sperrenden Schuttriegels gestiegen war, fand die Entleerung statt. Eine breite und tiefe Rinne wurde ausgerissen.

Das durch den Absturz der ,,blauen Egg" bedingte starke Gefalle sodann rief einer außerordentlich intensiven Erosionsthätigkeit des mit großer Gewalt ausfließenden Wassers. Ein Stück der an der ,,blauen Egga liegenden Trümmermasse wurde weggeführt und dadurch eine große Vertiefung erzeugt.

Mit elementarer Gewalt stürzte nun der Schlammstrom ins Tobel des Lammbaches hinab und erzeugte dort den unheilvollen Muhrgang, indem der größte Teil des Materials desselben aus dem eigentlichen Sammelkanal stammt, in den der Wildbach am 31. Mai sein Bett um wenigstens 6 Meter tiefer in die Sehuttmasse eingeschnitten hat. Infolgedessen sind übermaximale Böschungen entstanden, die Schuttgehänge müssen in das Bachtobel herabgleiten, bis die normale Böschung wieder hergestellt ist.

Infolge der nachherigen, andauernden Regenperiode änderten sich nun die Verhältnisse im Sammelkanal in besorgniserregender Weise, worüber in einem weitern geologischen Berichte vom 9. September nachstehendes gesagt wird : ,,Der Schlipf an der ,,blauen Egga zwar liegt noch zum größten Teil festgehalten. Durch die großen Niederschläge der letzten Zeit aber wurde dort ein gutes Stück mitfortgerissen.

Geradezu erstaunlich ist sodann die Erosionsthätigkeit des Wildbaches in der Sohle des Tobels. Am Ausgang bei der alten Thalsperre, von der übrigens nur noch einige Reste zu erkennen sind, hat er sich nicht weniger als 26,s m. in sein früheres Schuttbett eingeschnitten.

Durch das tiefe Einschneiden ist der Gleichgewichtszustand der beiden Schutthalden zu beiden Seiten des ganzen Samrnelkanales zerstört worden. Beständig rutschen größere oder kleinere Partien des Steilufers nach. Die Bewegung greift hinauf in die obern Partien der Gehänge. Unter donnerndem Gepolter lösen sich da und dort ganze große Schuttmassen los, gleiten hinab ins Bachbett, versperren dem Bach seinen Weg und drängen ihn auf die andere Seite, bis er sich Platz geschafft und einen Teil des

444

hindernden Materials als Muhrgang fortschafft. So wird der niedergegangene Schutt, wenn er genügend durchnäßt ist, periodisch dem Tobelausgang zugeführt und so häuft sich im Sammelkanal beständig Material zu neuen Muhrgängen an.a Im letzten geologischen Berichte vom 19. September wird die fortschreitende Veränderung im Larnmbachtobel aufs neue konstatiert und dabei die verschiedenen Stellen angegeben, wo Felsriegel sichtbar werden, und aufs neue die außerordentliche Beweglichkeit des Materials in der Sohle hervorgehoben.

Auf diesen letztern Bericht hin wurde nun, wie schon erwähnt, die Anhandnahme von Arbeiten, welche die Sohle fixieren sollten, beschlossen und mit dem Bau zweier Sperren im Sanimelkanal bei Felsriegel I, sowie unterhalb an einer Stelle, wo der Fels beidseitig zu Tage trat, begonnen.

Zu dem von der Regierung von Bern eingesandten Projekt übergehend, führen wir hier zuerst den generellen Kostenvoranschlag wörtlich an, die Besprechung der einzelnen Unterabteilungen an denselben anknüpfend.

A. Unterste Abteilung.

Ablageplatz unterhalb der ersten Sperre bei Nr.

lauf in den See.

1. A b l a g e p l a t z (Grunderwerb, Eindämmungen, "Wasserableitungen, Pfahlreihen etc.) . . .

2. A b s c h l u ß des A b l a g e p l a t z e s und Abl e i t u n g in dea See Erhöhung und Korrektion der Staatsstraße .

Änderungen am Bahnkörper der Jura-SimplonBahu 3. F e s t l e g e n der B a c h r u n s e (Nr. 21--25) Total Abteilung A

21 und AusFr. '205,000 ,, ,,

45,000 13,500

,, ,,

52,000 11,500

Fr. 327,000

B. Abteilung zwischen den Thalsperren bei Nr. 16 +«o und 21.

Steinerne Sperre bei Nr. 21 ; große steinerne Thalsperre bei Nr. 16+ 60 ; Sohl- und Fußversicherungen in Holz, Pfahlreihen etc.

Total Abteilung B Fr. 35,000

445

C. Abteilung von Nr. 16 + 60 bis unterhalb der blauen Egg.

Nr. 4 + 20.

Zwei große steinerne Thalsperren mit Versperren ; Zwischensperren in Holz ; Ufer- und Sohlversicherungen ; Entwässerungen ; provisorische Bauten etc.

Total Abteilung C Fr. 175,000 D. Abteilung bei der blauen Egg.

Nr. 0--4+ 20.

Befestigung der seitlichen Hänge; Erstellung einer Schale; "Wasserableitung und Entwässerungen.

Total Abteilung D Fr. 39,000 E. Bauten oberhalb der blauen Egg.

Verbauungen der beiden größern Wasserrinnen ; Entwässerungen und Verschiedenes.

Total Abteilung E Fr. 45,000 Rekapitulation für den Lammtaach.

A. Unterste Abteilung B. Von Nr. 16--21 C. Von Nr. 21 bis unterhalb der blauen Egg.

Nr. 4 + 2iJ D. Bei der blauen Egg E. Oberhalb der blauen Egg Unvorhergesehenes, Administration und Bauleitung

Fr. 327,000 ,, 35,000

Total

Fr. 730,000

,, 175,000 ,, 39,000 ,, 45,000 ,, 109,000

Was nun zuerst die Bauten der untersten Abteilung anbelangt, so dient der Ablagerungsplatz dazu, den umliegenden Gebäulichkeiten von Kienholz, Schwanden und Hofstetten, dann der Straße und der Brünigbahn bald möglichste Sicherung durch das Aufhalten der bis hierher gelangenden Geschiebe- und Schlammmassen zu bieten. Daß dies nur in gewissem Maße erfolgen kann, ist einleuchtend, da dieser Ablagerungsplatz, wenn er auch durch zweckmäßig verwendete Mittel, Pfahlreihen, Verebnungen, Wassorableitungen etc. so viel wie möglieh ausgenutzt wird, doch nur eine beschränkte Menge von Material aufzunehmen im stände ist.

Die Notwendigkeit, denselben aber zu erstellen, ergiebt sich aus

446

der Thatsache, daß eine längere Zeit erforderlich sein wird, bis die Verbauung im obern Gebiete auch nur einigermaßen Sicherheit bieten kann.

Um nun dem vereinigten Lamm- und Schwandenbache ungehinderten Abfluß zu verschaffen, ist es notwendig, das Durchflußprofil der Schale durch Höherhalten der Straßen- und Eisenbahnbrücken zu vergrößern. Dies benötigt auch die weitere Ausdehnung der beidseitigen Rampen, für welche Arbeiten besondere Beträge im Kostenvoranschlage aufgenommen wurden.

Die bisherige Richtung der Schale mußte beibehalten werden, um mit derselben in den tiefen See auszumünden.

Im Schreiben der Regierung von Bern vom 1. Dezember 1896 wird erwähnt, daß für die unterste Abteilung ein Ansatz von Fr. 151,000 für Gewinnung von Ablageplätzen angesetzt sei, von welchen später wieder ein gewisser Teil knlturfähig gemacht werden könne und einen großen Gegenwert repräsentiere, der aber hier nicht in Rechnung gebracht werden könne. Wir bemerken hierzu, daß wir gegen den erwähnten Landerwerb nichts einzuwenden haben, daß wir hingegen erwarten, daß bei der Abrechnung der Erlös der wieder kulturfähig gemachten und dannzumal schon verkauften Grundstücke in Abzug gebracht werde.

Der Ablaufkanal Nr. 16 + 68 bis 24 wird durch eine nun bloßgelegte Felsstufe in zwei Abteilungen geteilt, mit übrigens analogem Charakter. Die verschiedenen Muhrgänge haben eine 4 bis 7 Meter breite Rinne ausgefegt, welche nun gleichmäßig zu gestalten ist und deren Sohle und Böschungen versichert werden müssen.

Zu oberst dieser Strecke tritt der Fels beidseitig zu Tage und befindet sich dort eine sehr geeignete Stelle zur Erstellung einer eigentlichen Thalsperre. Um dem unterhalb befindlichen Gelände nun nach Kräften einige Sicherheit zu verschaffen, hat man hier sofort mit dem Bau begonnen und ist derselbe im Verlaufe des Winters auf 6 Meter Höhe gediehen.

Zum Schutz der Arbeiter wurden dann oberhalb noch Einbauten aus Flechtwerk und Pfählen ausgeführt, welche allfällige Schlammergüsse verlangsamen und Auflandungen bewirken sollen.

Auf der nächstfolgenden obern Abteilung von 16 + 66 bis unterhalb der blauen Egg sind sehr bedeutende Bauten vorgesehen.

An hierzu geeigneten Stellen sollen hohe Sperren als feste Stützpunkte für ein System provisorischer Bauten erstellt werden, welche das ausgewaschene Rinnsal im Lammbachtobel nach und nach

447

wieder erhöhen und so den unterspülten Hängen einen festen Fuß geben, ein Verfahren, das in Frankreich vielfach angewendet wurde und zu sehr guten Resultaten geführt hat.

Diese Bauweise ist im Lammbach durchaus angezeigt, indem das wirklich wetterbeständige Steinmaterial selten ist und mit bedeutenden Kosten herbeigeschafft werden muß. Man ist also darauf angewiesen, damit sparsam umzugehen und die Anzahl solcher großer Bauwerke thunlichst zu reduzieren.

Ist dann von Sperre zu Sperre das Rinnsal erhöht, so kann das Bachbett in endgültiger Weise ausgebaut werden, wobei nur eine reduzierte Breite mit definitiven Arbeiten zu versehen sein wird.

Entwässerungen, Abgrabungen, sowie Abflachungen zu steiler Böschungen und besonders auch Anpflanzungen müssen dann eine definitive Beruhigung dieser Strecke herbeiführen.

Zur nächstfolgenden Partie übergehend, nämlich zu derjenigen unmittelbar bei und über der blauen Egg, Nr. 0--4 + 20 , so ist hier zu bemerken, daß die wichtigste, aber auch schwierigste Aufgabe in der unschädlichen Wasserableitung liegt. Über die Masse der Felsablösung hinweg ist eine durchgehende Schale projektiert, indem hier sowohl eine Versicherung der Sohle als der Borde notwendig ist. Auch ist eine Ausschüttung zum Ablassen des kleinen Sees, der sich dort gebildet hat, vorgesehen. Endlich sind noch Befestigungen an den Hängen und Entwässerungen in Aussicht genommen.

Bei der außerordentlichen Veränderung, welcher diese Strecke und die unmittelbar unterhalb liegende unterworfen sind, ist es ungemein schwer, zum voraus ein bestimmtes Projekt aufzustellen; man kann nur gewisse, anderweitig schon erprobte Grundsätze zur Durchführung in Aussicht nehmen, dann aber unter Berücksichtigung der jährlichen Beobachtungen im Bache selbst, Schritt für Schritt bis zur gänzlichen Verbauung des Wild bâches weiter gehen.

Im obersten Gebiete endlich ist noch die Verbauung der verschiedenen Rinnen vorgesehen, wobei bei denjenigen Runsen, welche unbedeutend Wasser führen, eine Versicherung der Sohle mittelst Spreitlagen von Tannästen und Pfählen, wie solche in Frankreich unter dem Namen ,,garnissages"' bekannt sind, versucht werden soll. Für Entwässerungen, Abflachen zu steiler Böschungen ist ein gewisser Posten vorgesehen, ebenso ein ziemlieh großer für Unvorhergesehenes, Administration und Bauleitung, denn ersteres wird hier ohne Zweifel in sehr bedeutendem Umfange nicht ausbleiben.

448

Was dann ini fernem die Verbauung des S c h w a n d e n b a e h e s anbelangt, so beträgt die Voranschlagssummo Fr. 80,000 und zerfällt in folgende Unterabteilungen : 1. Drei größere Thalsperren Fr. 33,000 2. Fünf kleinere Traversen 15,000 fl 3. Eindämmungen auf dem Schuttkegel . . . . ,, 10,000 4. Fassung und Ableitung der Quellen in den Brüchen ,, 6,000 5. Entwässerungen .n 3,000 6. Verlegung des Bachbettes ,, 4,000 7. Unvorhergesehenes ,, 9,000 Total

Fr. 80,000

Beim Schwandenbach handelt es sich vorerst darum, den angebrochenen Hängen wieder einen festen Fuß zu geben. Dann aber ist es sehr wichtig, daß baldmöglichst eine sorgfältige Fassung und sichere Ableitung der Quellen stattfinde, welche gegenwärtig in den verschiedenen Absitzungen und Spalten sich ergießen und so Bodenbewegungen verursachen.

Wohl in wenigen Fällen ist eine möglichst vollständige Aufforstung des Einzugsgebietes eines Baches und die Beptlanzung der Einzugshänge desselben so wichtig wie im Lammbache; ist doch die Decke, welche die Vegetation bildet, durchaus notwendig zur definitiven Verschirmung des aufgelagerten Bodens im Tobel und der abgeflachten Böschungen längs der verschiedenen Rinnen.

Im Lammbach müssen daher die Arbeiten des Ingenieurs unbedingt Hand in Hand mit denjenigen des Försters gehen, wenn man einen bleibenden Erfolg erreichen will.

Gemäß Beschluß der Regierung des Kantons Bern vom 4. Juli 1896 hat die Forstdirektion den Auftrag erhalten, über die Aufforstung des Lammbachgebietes Programm und Voranschlag aufzustellen. Wenn auch bisher ein Projekt noch nicht eingegangen ist, so besteht deswegen unserer Ansicht nach kein Grund, eine Verschiebung der Angelegenheit vorzunehmen, indem der Kanton Bern zweifelsohne seinen diesfälligen Verpflichtungen nachkommen wird.

Es erscheint hier beinahe müßig, die Frage zu erörtern, ob diese Verbauung im allgemeinen Interesse sei und daher vom Bunde subventioniert worden könne. Ohne Verbauung des Lammbachos und des Schwandenbaches wird Kienholz und zum Teil auch Schwanden dem allmählichen Untergange preisgegeben. Die Brünigbahn und Brünigstraße bleiben in hohem Grade gefährdet und die

449

Kommunikation nach dem obera Aarthale, Meiringen mit Grimselund Sustenübergang, unsicher. Die Vornahme dieser Verbauungen ist daher ein Gebot absoluter Notwendigkeit.

Was dann das Beitragsverhältnis anbelangt, so sind hier 50 °/o vollständig gerechtfertigt, denn die Interessenten sind durchaus unvermögend, so große Summen aufzubringen, und auch der Kanton Bern muß hier ganz ausnahmsweise eingreifen, um die Ausführung dieser Werke zu sichern.

Von der Regierung von Bern wurde für die Durchführung der ganzen Verbauung eine Bauzeit von 8 Jahren in Aussicht genommen , so daß das jährliche Maximum Fr. 50,000 betragen würde. Um nun aber zu ermöglichen, daß in den ersten Jahren an beiden Bächen möglichst energisch gearbeitet werde, so schlagen wir vor, für die ersten 4 Jahre das Maximum auf Fr. 70,000 zu erhöhen, es aber für die nachfolgenden 4 Jahre auf Fr. 81,250 herabzusetzen.

Somit erlauben wir uns, den h. eidgenössischen Räten den hier nachfolgenden Beschlußentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen, und benutzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 23. Februar 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

450

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für die Verbauung des Lammbaches und des Schwandenbaches bei Brienz.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht zweier Schreiben der Regierung des Kantons Bern, vom 8.August und 1. Dezember 1896, einer Botschaft des Bundesrates, vom 23. Februar 1897; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Bern wird für die Verbauung des Lammbaches und des Schwandenbaches bei Brienz ein Bundesbeitrag zugesichert. Dieser Beitrag wird festgesetzt auf 50 °/o der wirklichen Kosten bis zum Maximum von Fr. 405,000, als 50°/o der Voranschlagssumme von Fr. 810,000.

Art. 2. Für die Ausführung der Arbeiten werden 8 Jahre eingeräumt, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art. 7) an gerechnet.

Art. 3. Das Ausführungsprojekt und der definitive Kosten veranschlag bedürfen der Genehmigung des Bundesrates.

451 Art. 4. Die Ausbezahlung dieser Subvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäß von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Departement des Innern verifizierten Kostenausweisen ; das jährliche Maximum für die 4 ersten Jahre beträgt Fr. 70,000, far die 4 spätem Fr. 31,250, und die Auszahlung desselben findet erstmals im Jahre 1897 statt.

Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschließlich Expropriationen und unmittelbare Bauaufsicht, dann die Kosten der Anfertigung des Aust'ührungsprojektes und des speciellen Kosten Voranschlages, sowie die Aufnahme des Perimeters; dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgend welche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht Geldbeschaffung und Verzinsung.

Art. 5. Dem eidgenössischen Departement des Innern sind jährliche Bauprogramme zur Genehmigung einzureichen.

Art. 6. Der Bundesrat läßt die planmäßige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke den Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 7. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem von seilen des Kantoas Bern die Ausführung der Verbauung des Lamm- und Seh wanden bâches, sowie die in Art. 9 vorgesehenen Aufforstungsarbeiten unter den Bestimmungen dieses Beschlusses gesichert sein wird.

Für die Vorlegung des bezüglichen Ausweises wird der Regierung eine Frist von einem Jahr, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, gesetzt. Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

452 Art. 8. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäß dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze vom Kanton Bern zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 9. Im Gebiete des Lammbaches und Schwandenbaches sind die Aufforstungsarbeiten, welche zur Ergänzung der Wirkung der Verbauung nötig erscheinen, gemäß einem mit dem eidgenössischen Departement des Innern zu vereinbarenden Projekte gegen Bewilligung einer besondern Subvention hierfür auszufuhren.

Art. 10. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 11. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an die Verbauung des Lammbaches und des Schwandenbaches bei Brienz im Kanton Bern. (Vom 23. Februar 1897.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1897

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.02.1897

Date Data Seite

439-452

Page Pagina Ref. No

10 017 753

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.