138 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 29. September 1914.)

Als Vertreter des Bundes in der schweizerischen Nationalparkkommission werden gewählt : Oberst Dr. Bühlmann, Nationalrat in Gross-Höchstetten, und Maurice Decoppet, eidg. Oberforstinspektor in Bern.

Zum Präsidenten der Kommission wird ernannt: Dr. Paul Sarasin in Basel, Präsident des schweizerischen Bundes für Naturschutz.

Ausser den Genannten gehören der Nationalparkkommission noch an : Dr. Casimir de Candolle in Genf, und Dr. Stephan Brunies in Basel, Sekretär des schweizerischen Bundes für Naturschutz.

Dem Kanton St. G a l l e n wird an die zu 22,000 Fr. veranschlagte Sohlenpflästerung am Freibach, von der Löwenbrücke in Thal bis zur Brücke Dufour, Gemeinde Rheineck, ein Bundesbeitrag von 25 °/o bewilligt, höchstens 5500 Fr.

Das Militärdepartement wird zur Abhaltung folgender Militärschulen der Sanitätstruppen ermächtigt: 1. Sanitäts-Gefreitenschule VIIIa in Andermatt (für zirka 30 Mann) vom 5. Oktober bis 3. November 1914.

2. Sanitäts-Unteroffiziersschule IV in Airolo vom 7. Oktober bis 26. November 1914.

3. Sänitäts-Rekrutenschule IV, beginnend am 30. November, in Basel, unter Vordatierung der für 1915 fälligen ersten Rekrutenschule der Sanitätstruppe, also hauptsächlich für Rekruten des Jahrganges 1895, sowie für Nachzügler früherer Jahrgänge und für aus anderen Waffengattungen zur Sanitätstruppe versetzte, nicht ausexerzierte Rekruten.

(Vom 30. September 1914.)

Der Bundesrat hat das Politische Departement, in Verbindung mit dem Justiz- und Polizeidepartement, eingeladen, ihm in Fällen besonders schwerer Ausschreitungen einzelner Pressorgane, durch welche die guten Beziehungen der Schweiz zu ändern Mächten gefährdet werden, oder die mit der neutralen Stellung unseres

139 Landes nicht vereinbar sind, Anträge auf Verwarnung solcher Blätter, gegebenenfalls auf zeitweiliges Verbot ihres weitern Erscheinens zu unterbreiten. Er wird hierüber auf Grund von Art. 102, Ziffer 8, der Bundesverfassung und Art. 3 des Bundesbeschlusses vom 3. August 1914 betreffend Massnahmen zum Schutze des Landes und zur Aufrechthaltung der Neutralität Entscheidung treffen.

(Vom 2. Oktober 1914.)

Auf Montag den 5. Oktober 1914 werden folgende Sanitätstruppen aufgeboten : Feldlazarett 16: Korpssammelplatz Teufen.

,, 11 : Stab und Ambulanz I und II. Korpssammelplatz Freiburg.

Ambulanz 20: Korpssammelplatz Lyss.

,, 21 : ,, Freiburg.

,, ' 22 : .

., Luzern.

,, 23 : ,, Rapperswil.

"Wahlen.

(Vom 2. Oktober 1914.)

Politisches Departement.

Kanzlei der Gesandtschaft in Buenos Aires: Kanzleisekretär : Ruch, Rudolf, von Mitlödi, zurzeit Kanzlist der schweizerischen Gesandtschaft in Buenos Aires.

Kanzlist: Rothpletz, Karl, von Aarau, Kaufmann in Argentinien.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bunte, Bundesbeitrag an die Lebensversicherungen der eidg.

Beamten und Angestellten.

Mit Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesrates vom 17. November 1882 und unsere bezügliche Bekanntmachung vom

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1914

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.10.1914

Date Data Seite

138-139

Page Pagina Ref. No

10 025 514

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.