27,1 Im Nationalrate war ihm leider nur eine kurze Laufbahn beschieden. Und doch gehörte er der Zolltarifkommission an, für die er besonders befähigt war. Aber er konnte dem Kate nicht, mehr Zeugnis ablegen von seinem Können und seinen reichen Erfahrungen. Die Krankheit hat ihn vor der Zeit niedergeworfen.

Wir beklagen in tiefer Trauer den viel zu frühen Heimgang dieser volkstümlichen Gestalt. Dankbaren Herzens bezeugen wir Maurice Despland, dass er seinem Lande auf eidgenössischem wie auf kantonalem Gebiete zahlreiche und wichtige Dienste geleistet hat.

Sein Andenken zu ehren, lade ich Sie ein, sich von Ihren Sitzen zu erheben.

Samstag, den 31. Januar 1914 wurde die Tagung geschlossen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 23. Januar 1914.)

Dem Kanton W a a d t werden an die Kosten der Errichtung eines Lazarettes im internationalen Bahnhof Vallorbe folgende Beiträge zugesichert : 1. für den Bau des Lazarettes, samt Landankauf, ein fester Beitrag von Fr. 15,000 2. für sanitäre Einrichtungen, Möbel usw. . . ,, 5,191 Gesamtbeitrag höchstens Fr. 20,191 Dem Kauton G e n f wird an die Kosten einer Lebensmitteluntersuchungsanstalt ein Höchstbeitrag von 126,250 Fr. bewilligt.

Der diesjährige Ertrag der Bundesfeier-Postkarte wird der Pestalozzi-Neuhofstiftung in Birr zugewendet, und zwar zum Zwecke der Einrichtung beruflicher Betriebe im Sinne der Ausführungen des Gesuches des Bundesfeierkomitees.

272 An die im Jahre 1915 in der zweiten Hälfte des Monates Juni in Berlin beginnende 9. Session des Internationalen Eiseubahnkongresses werden vom Bundesrate drei Delegierte abgeordnet, nämlich: die Herren R. W i n k l e r , Direktor der technischen Abteilung des Departements, Mitglied der ständigen Kommission des Internationalen Eisenbahnkongresses; M. Pestalozzi, Direktor der administrativen Abteilung des Departements undDr. K. B i e d e r m a n n , Sekretär des Departements.

Der Bundesrat hat das Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement beauftragt, in Verbindung mit dem Justiennd dem Finanzdepartement zu prüfen, ob nicht bundesrechtliche Vorschriften über das Bankwesen zu erlassen seien und im Falle der Bejahung der Frage eine Vorlage einzubringen. Der Zweck der Bundesgesetzgebung soll in erster Linie der Schute der in irgend einer Form in Kreditinstituten angelegten oder investierten Kapitalien sein.

(Vom 26. Januar 1914.)

Feldprediger Hauptmann Dütschler vom Infanterieregiment 33 wird zum Feldlazarett 16 versetzt und der bisherige protestantische Feldprediger des Feldlazarettes 16, Hauptmann W a i s e r , Peter, in Chur, dem Regimentsstabe 33 zugeteilt.

Der Feldprediger des Infanterieregiments 14, Hauptinauzt Bürgi, wird entsprechend gestelltem Ansuchen unter Verdankungder geleisteten Dienste als Feldprediger des Infanterieregiments 14 entlassen und an dessen Stelle dem Regiment 14 als Feldprediger zugeteilt: Hauptmann P f i s t e r , Benjamin, in Rüderswil, zurzeit Feldprediger des Infanterieregiments 42.

Für den grenztierärztlichen Dienst werden folgende Änderungen beschlossen : Die Herren H. Lienhard, in Dielsdorf, Grenztierarzt bei t» Zollamt Kaiserstuhl, E. Dolder, in Bülach, Grenztierarzt beim Zollamt Wil-Grenze, und F. Baumann, in Ermatingen, Grenztierarzt beim Zollamt Ermatingen, werden auf den 1. Februar 1914 wegen Schliessung dieser Zollämter für den grenztierärztlichen

273 Dienst als Greiiztierärzte entlassen, unter Verdankung der geleisteten Dienste.

Als Grenztierärzte werden neu gewählt mit Amtsantritt auf 1. Februar 1914: « für die Zollämter Croix-de-Rozon und Meyrin - Strasse Herr Duvillard, Albert, Tierarzt, in Genf; für die Zollämter Ouchy und Lausanne-Entrepôt Herr A.

Borgeaud, Tierarzt, in Lausanne ; für die Zollämter Col-des-Roches Bahnhof und Strasse, L'Ecrenaz und Cerneux-Péquignot Herr E. Latour, Tierarzt, in Locle; für die Zollämter Chiasso-Bahnhof und Chiasso-Strasse als ständig die Herren G. Marcii, Tierarzt, in Chiasso, und Ch. Perusset, Tierarzt, in Lugano ; Herr Perusset mit Domizil in Chiasso und mit der Aufgabe, auf Zusehen hin auch den Dienst in Lugano, Morcote und Pontetrèsa zu besorgen ; für die Zollämter Locamo und Brissago Herr H. Jeanneret, Tierarzt, in Locamo.

Der von der A.-G. Schwyzer Strassenbahnen für den Bau ihrer Linie Schwyz-Brunnen vorgelegte Finanzausweis im Betrage von 663,000 Fr. wird, vorbehaltlich der Prüfung der Baurechnung nach der Bauvollendung, genehmigt.

(Vom 30. Januar 1914.)

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst: 1. Auf Grund eines Beschlusses des Bundesrates vom 19. März 1912 wurde die Oberpostdirektion zur versuchsweisen Ausführung nachstehender Neuerungen ermächtigt: «. Abholung von Postpaketen in der Wohnung des Absenders; b. Aufgabe dringender Pakete und eingeschriebener Briefpostsendungen ausserhalb der ordentlichen Schalterstunden ; c. Ausgabe von Postlagerkarten.

Diese Neuerungen werden endgültig beibehalten.

2. Die Postverwaltung wird ermächtigt, da wo die Verhältnisse sich für die Einrichtung dieses Dienstes eignen, auch die Abholung von Paketen und eingeschriebenen Briefpostsendungen ausserhalb der ordentlichen Schalterstunden zu gestatten. Die Abholungsgebühr beträgt 30 Rappen für eine Sendung. Werden gleichzeitig mehrere dem gleichen Empfänger gehörende Post-

274 Sendungen erhoben, so ist für den ersten Gegenstand eine Gebühr von 30 Rappen und für jeden weitern Gegenstand eine Gebühr von 10 Rappen zu entrichten.

3. Bei "äer Aufgabe von Postsendungen ausserhalb der ordentlichen Schalterstunden mussten bis jetzt für jeden Gegenstand 30 Rappen entrichtet werden. Diese Gebühr wird herabgesetzt auf 30 Rappen für den ersten Gegenstand und 10 Rappen für jeden weitern Gegenstand, wenn gleichzeitig vom gleichen Absender mehrere Postsendungen aufgegeben werden.

4. Die Gültigkeitsdauer der Postlagerkarte wird von einem Monat auf ein Jahr verlängert. Die Gebühr von 30 Rappen, die bis jetzt monatlich zu bezahlen war, ist nur noch einmal beim Bezug der Postiagerkarte zu entrichten.

Herrn Henry B a u e r - W a g n e r wird das Exequatur erteilt als Honorarkonsul der Dominikanischen Republik in Bern.

Wachtmeister Ciocco wird, entsprechend gestelltem Ansuchen, und unter Verdankung der geleisteten Dienste, als Richter im Divisionsgericht 6 entlassen und an dessen Stelle zum Richter im Divisionsgericht 6 ernannt : W i l d , Anton, Fourier Füsilierkompagnie V/l H l, in Appenzcll, bisher Ersatzmann im Divisionsgericht 6.

Zum Ersatzmann im Divisionsgericht 6 wird ferner ernannt B a t t a g l i a , Nicolo, Fourier Verpflegungskompagnie II/6, in Chur.

Dem Gesuche des Herrn Rutishauser um Entlassung als eidgenössischer Staatsbuchhalter wird, unter Verdankung der geleisteten Dienste, auf den 31. März, eventuell auf Mitte April, entsprochen.

Das Finauzdepartement wird zur Ausschreibung nachbezeichneter Stellen ermächtigt: 1. die Stelle des eidgenössischen Staatsbuchhalters (wird eventuell durch Beförderung besetzt) ; 2. die Stelle eines Gehülfen des Staatsbuchhalters (IV. Besoldungsklasse), insofern die Stelle ad l mittelst Beförderung besetzt wird.

275Dem Kanton L uz e r n wird an die 16,524 Fr. betragendeHerstellung der noch zu renovierenden 102 Bildertafeln auf der Kapellbrücke in Luzern ein Bundesbeitrag von 40%, höchstens6600 Fr., zugesichert.

Dem Kanton O b w a l d e n wird an die zu 10,000 Fr. veranschlagte Ergänzung der Verbauung im Eichbühlbach ein Bundesbeitrag von 50 % zugesichert, höchstens 5000 Fr.

Dem Kanton G r a u b ü n d e n wird an die 60,000 Fr. betragenden Kosten der rechtsufrigen Bewuhrung der Moësa bei Grotti di Cabbiolo, Gemeinde Lostallo, ein Bundesbeitrag von 40% zugesichert, höchstens 24,000 Fr.

Dem Kanton T essi n wird an die zu 40,000 Fr. veranschlagte Bewuhrung der Faloppia bei Chiasso ein Bundesbeitrag, von 33 1/3 % zugesichtert, höchstens 13,333 Fr.

Wahlen.

(Vom 26. Januar 1914.)

Departement des Innern.

Landeshydrographie.

Juristischer Adjunkt: Dr. Mutzner, Paul, von Maienfeld und Chur,.

bisher Adjunkt II. Klasse beim Justizdepartement.

Kanzlist II. Klasse : Wildberger, Heinrich, von Neunkirch, bisher provisorischer Gehülfe der Abteilung für Landeshydrographie.

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04.02.1914

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