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Schweizerisches Bundesblatt 66. Jahrgang.

15. April 1914.

Band II.

Jahrespreis (postfrei in der ganzen Schweiz) : 10 Franken.

Einrückungsgebühr : 15 Rappen die Zeile oder deren Baum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über seine

Geschäftsführung im Jahre 1913.

Departement des Innern.

L Zentralverwaltung.

1. Departementskanzlei.

Der III. Sekretär, Herr Karl Düby, suchte, um in einen privaten Tätigkeitskreis überzutreten, um seine Entlassung auf Ende des Jahres nach. Seinem Gesuche wurde entsprochen und am 30. Dezember als sein Nachfolger gewählt Herr Dr. jur. Fritz Vital von Sent (Graubünden).

2. Gesetzgebung.

1. Der Gesetzentwurf über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte ist vom Ständerate in der Herbstsession behandelt worden und lag zu Ende des Berichtsjahres vor der Kommission des Nationalrates.

2. Der Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend teilweise Abänderung der Bundesverfassung (Erlass von Polizei Vorschriften über den Automobil- und Fahrradverkehr und Gesetzgebung über die Luftschiffahrt), auf dessen Behandlung einzutreten der Ständerat zum zweitenmal abgelehnt hat, liegt von neuem vor dem Nationalrat. Im verflossenen November hat dessen.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

40

606

Kommission einen Bericht und Ergänzungsvorschläge verlangt,, mit deren Ausarbeitung das Departement des Innern gegenwärtig beschäftigt ist.

3. Im Verlaufe des Jahres 1913 hat der Entwurf zu einem abgeänderten Konkordat über den Motor- und Fahrradverkehr die Zustimmung von 14 Kantonen erhalten (Luzern, Uri, Schwyz, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, AppenzellAusserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Aargau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg). Da aber neue Schwierigkeiten aufgetaucht sind, hat uns das Departement des Innern das revidierte Konkordat noch nicht zur Genehmigung unterbreiten können.

Unser Departement des Innern erliess am 10. Dezember 1913 ein Kreisschreiben an die Regierungen der Kantone, wodurch es diese von den Schwierigkeiten in Kenntnis setzte und sie einlud, sich zu erklären, ob sie die Genehmigung des Konkordates wünschen. Sobald die Antworten der Kantone eingelangt sind, werden wir Veranlassung haben, uns zu äussern.

Man kann sich nicht verhehlen, dass die Sachlage äusserst verdriesslich ist. Es erscheint je länger je schwieriger, unter den Kantonen Einstimmigkeit zu erlangen und auf dem Konkordatswege wenigstens eine relativ übereinstimmende Reglementierung herbeizuführen, welche im Interesse einer guten Automobilpolizei sehr notwendig wäre.

Um der aus der Verschiedenheit der kantonalen Reglementierungen entspringenden Rechtsunsicherheit gewissermassen entgegenzuwirken, hat unser Departement des Innern, entsprechend einem von Ihnen ausgesprochenen Wunsche und auf unsern Beschluss vom 21. Dezember 1910, eine Zusammenstellung der Verordnungen über den Automobilverkehr in der Schweiz nebst Übersichtskarte in l : 500,000 herausgegeben. (Zu vergleichen: Kreisschreiben an die Regierungen der Kantone vom 28. Januar 1913, Bundesbl. 1913, I, 207.)

Seit dem 1. April 1913 wird diese Zusammenstellung an der Grenze den fremden, in die Schweiz einfahrenden Automobilisten obligatorisch gegen Entrichtung von Fr. 2 zugestellt.

Sie wird auch im Buchhandel verkauft. Diese Massregel ist von den beteiligten Kreisen günstig aufgenommen worden.

4. Unter dem 7. Februar unterbreiteten wir Ihnen eine Botschaft nebst Entwurf zu einem ßundesgesetz betreffend die Erweiterung der Aufgabe der schweizerischen meteorologischen Zentralanstalt (Bundesbl. 1913, I, 262). Diese Vorlage wurde

607 vom Nationalrate am 18. und vom Ständerate am 19. Dezember angenommen und ist im Bundesblatt vom 31. Dezember mit Festsetzung der Referendumsfrist auf 31. März 1914 veröffentlicht.

5. Unsere im letzten Geschäftsbericht unter Ziff. 6 erwähnte 22. Vorlage der Berichte der Kantone über die Verwendung des Alkoholzehntels für 1911 wurde von Ihnen in der Frühlingssitzung (1. und 8. April) erledigt. Am 18. November (Bundesbl.

1913, V, 35) erfolgte dann unsere 23. gleichartige Vorlage -für 1912. Diese war bei Jahresschluss noch vor Ihnen hängig.

6. Die Studien über die Frage, welche Folge der Motion Seiler (Schaffung eines schweizerischen Verkehrsamtes) zu geben sei, sind so weit vorgeschritten, dass unser Departement des Innern darauf rechnet, im laufenden Jahre eine Vorlage einzubringen.

3. Vollziehung der Bundesverfassung und eidgenössischer Gesetze.

Unterstützung der öffentlichen Primarschule (Bundesgesetz vom 25. Juni 1903).

Der im Voranschlag vorgesehene Beitrag kam an alle Kantone unverkürzt zur Verteilung, und die von den Regierungen der Kantone aufgezählten Verwendungen gaben nicht zu Beanstandungen Anlass.

Über die Verwendung des Beitrages in den Kantonen gibt beiliegende Tabelle Aufschluss.

4. Ausstellungen und Kongresse des In- und Auslandes.

Der Zusammenkünfte dieser Art, an denen wir uns beteiligten, waren auch im Berichtsjahre nur wenige.

Am 7. Februar erwählten wir als schweizerischen Abgeordneten an die internationale Konferenz für Erziehung im Haag (für den Monat September in Aussicht genommen) Herrn Staatsrat Ed. Quartier-La-Tente in Neuenburg. Die Versammlung ist über das Berichtsjahr hinaus verschoben worden..

Am 7. Februar erwählten wir ferner als Delegierten an den internationalen Kongress 'für körperliche Erziehung in Paris (17.

bis 20. März) Herrn Professor Dr. Ed. Claparède in Genf; jedoch unter dem Vorbehalt, dass der eidgenössischen Staatskasse aus dieser Abordnung keine Kosten erwachsen.

Zu Seite 607.

Bumlesbeitrag- -an die Prìmarschmle 1O13.

1

Kantone

Errichtung neuer Lehrstellen

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri Schwyz . . .

Obwalden . .

Nidwaiden . .

Glarus . . .

Zug . . . .

Freiburg . . .

Solothurn . .

Baselstadt . .

Baselland . .

Schaffhausen Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Eh.

St. Gallen . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Teasin . . . .

Waadt . . .

Wallis. . . .

Neuenburg . .

Genf . . . .

10,000. --

Zusammen

2,966. -- 12,600. --

3,122. 70

7,433. 50 -- 2,015. 90 -- 750.60 1,150. -- 2,248. -- -- 9,286. 05 -- 7,166. -- -- 3,200. --

-- -- -- 1,540. 50 -- 1,890. 55

2

Bau und wesentlicher Umbau von Sehnlhäusern

3

70,000. -- 2,000. -- 33,505. 05 1,619. -- 22,000. -- 12,000. -- 4,593. 80 662.-- 2,728. 40 1000.-- 5,740. -- -- 3,705. -- -- -- 351. 60 51.75 48,196. 20 135. 60 4,823. 70 2,398. 80 -- -- -- -- -- -- 9,431. -- 3,337. -- -- 977. 20 58,007. 30 4,122. 70 6,070. -- 12,622. 55 42,256. 30 20,460. 80 -- 32,500. -- -- -- -- 21,646. 80 -- 50,171.20 -- -- 238. 05 18,509. 55

65,369. 80 435,213. 10

4

Errichtung von Turnhallen, Ausbildung anläge von Ton Tarnplätzen Lehrkräften, und Bau von Anschaffung lehrerseminarieu ron Turngeräten

5 Anftessernng von Lehrerbesoldnngen, sowi» Aussetzung ' und Erhöhung!

von | Rnhegehalten '

6

7

Beschaffung von Sehulmobiliar nnd allgemeinen Lehrmitteln

Abgabe ron Schulmaterialien und obligatorischen Lehrmitteln an die Schulkinder, unentgeltlich oder in ermässigten Preisen

60,648. 25 125,208. 25 1,202,364. 8(| , 75,782.95



l'

9

Bundesbeitrag

Gesetzliche Berechtigung auf den Bundesbeitrag

302,349. -- 387,526. 20 100,333. 80 17,690. 40 46,742. 40 13,728. 80 11,030.40 19,989. 60 16,893. 60 83,792. 40 70,224. -- 81,550. 80 45,892. 80 27,658. 20 34,783. 80 11,727.20 181,737. 60 93,655. 20 138,38*0. 20 80,950. 20 124,932. 80 190,474. 20 102,704. 80 79,836. 60 92,943. 60

302,349. -- 387,526. 20 100,333. 80 17,690. 40 46,742. 40 13,728. 80 11,030. 40 19,989. 60 16,893. 60 83,792. 40 70,224. -- 81,550. 80 45,892. 80 27,658. 20 34,783. 80 11,727. 20 181,737. 60 93,655. 20 138,380. 20 80,950. 20 124,932. 80 190,474. 20 102,704. 80 79,836. 60 92,943. 60

97,871. 52 231,190. 73 63,879. 20 2,357,528. 60

2,357,528. 60

168,349. -- 25,000. -- 182,408. 30 8,284. -- 7,791.-- 3,000. -- -- 35,758.80 6,932.40 580. 80 1,297. 67 4,300. -- 24,519.70 779. 30 4,898. -- 810.-- 5,225. 60 778. 60 57.-- -- 4,405. -- 220.-- 324. 50 -- 19,989. 60 -- -- -- 6,314. 70 4,684. -- 1,721. 10 19,674. 50 10,676. 75 582. 20 -- -- 31,517. 60 13,417. 80 -- -- -- 2,500. -- 39,000. -- -- -- -- 28,606. 75 -- -- -- 24,158. 20 -- 7,178. 80 -- 548.-- -- --' 6,150. -- 1,600. -- 69,060. -- 12,720. -- 1,480. -- 3,100. -- 57,400. -- 7,873. 20 4,152. 45 42,504. 70 7,402. 10 16,643. -- 26,510. -- -- -- 21,256. 20 -- 118,522. 40 -- 6,410. 40 -- -- 168,827. 40 -- 39,704. 80 3,000. -- 4,104. 35 2,870. 35 56,211.-- -- 1,000. -- 10,000. -- 21,173. 75 22,433. 20 · 5,638. 20 7,160. 25 60,030. --

8

Saehhülfe Erziehung schwachbei Ernährung nnd sinniger Kinder Bekleidung in den armer Jahren der Schulkinder Schulpflicht

16,000. -- 90,568. 85 3,000. -- 1,163. 03 1,084. 50 117. 60 360.-- -- 535. 70 100.-- 15,723. -- 40,050. 80 8,000. -- 500.-- 3,098. -- -- 16,235. 75 5,537. -- 5,460. 70 350.-- --

-- 1,313. 60 10,000. -- 11,992.20

11,000. -- 354

11,975.-- 337.-- -- -- -- 2,484. 15 3,277. 15 95. 10 -- -- 3,000. -- 4,025. -- 3,000. -- 13,811.85 3,652. 60 334.-- -- -- -- 2,625. 60 3,907. 75

608

Am 3. März beschlossen wir die Beteiligung am 1. deutschen Kongress für alkoholfreie Jugenderziehung (26.--28. März) in Berlin, und zwar durch die Ernennung des Herrn Dr. R. Hercod, schweizerischen Abstinentensekretär in Lausanne, als Abgeordneten.

Die Wahl geschah unter dem gleichen Vorbehalt wie diejenige des Herrn Professor Dr. Claparède.

Am 4. März ernannten wir die Herren Dr. H. Sahli, Professor der innern Medizin in Bern, und Dr. A. Eternod, Professor der Histologie und Embryologie in Genf, als Vertreter der Schweiz an den für den Monat August in Aussicht genommenen 17. internationalen medizinischen Kongress in London.

Am 14. Juni ernannten wir die Herren Minister Dr. Gh. Lardy, in Paris, und Professor Dr. Raoul Gautier, Direktor des Observatoriums in Genf, zu unsern Vertretern an die internationale Zeit-Konferenz in Paris, welche dann vom 20. bis 25. Oktober dort stattfand. Der erstere der Delegierten war in letzter Stunde verhindert, an der Konferenz teilzunehmen.

Am 16. September und 11. Oktober wurden die Herren Dr. Frédéric Morin, in Colombier und Dr. Franz Ganguillet, Adjunkt des schweizerischen Gesundheitsamtes, als Vertreter der Schweiz an der Tuberkulosekonferenz in Berlin (vom 22. bis 25. Oktober) ernannt.

u. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

l.Zentralbibliothek and interimtionalerSchriftenaustausch.

Zu den bisher vorhandenen Bücherverzeichnissen ist ein neuer Nachtrag (das 3. Supplement) im Druck erschienen, der den Bibliothekzuwachs seit 1908 umfasst. Die daherige Vermehrung beträgt ungefähr 3000 Nummern mit 6--8000 Bänden.

Die Zentralbibliothek erfreut sich fortwährend eines regen Besuches, der durch die Herausgabe des neuen Katalog-Nachtrages gegen das Ende des Jahres noch gesteigert wurde. Immerhin scheint die Benützung auf ihrem Höhepunkt angelangt zu sein, da die Zahl der ausgeliehenen und wieder eingegangenen Bücher seit drei Jahren stets zwischen 18,000 und 19,000 schwankt.

Es mag bei diesem Anlass daran erinnert werden, dass die Bibliothek dem Publikum im allgemeinen nicht offen steht.

Von den eingegangenen Büchergeschenken sind folgende erwähnenswert :

609 1. Von der südamerikanischen Kepublik Uruguay: ,,L'Uruguay à travers un siècle."

2. Von H. Chr. Andersen in Rom : ,,Création d'un centre mondial de communication."

3. Von der Herausgeberin Frau Eugenie Benisch - Darlang in Wien: ,,Mit Goethe durch die Schweiz."

Der auf Grund der internationalen Übereinkunft vom Jahr 1886. mit auswärtigen Staaten vereinbarte gegenseitige Austausch amtlicher und wissenschaftlicher Publikationen hat eine ausserordentlich grosse Zunahme zu verzeichnen. Es sind im ganzen 32,826 Pakete Drucksachen ein- und wieder ausgegangen, die sich auf folgende Staaten verteilen : 1. Schweiz ' 20,378 Pakete 2. Vereinigte Staaten von Nordamerika . .

3,236 ,, 3. Südamerika 610 ,, 4. Frankreich mit Kolonien 2,688 ,, 5. Italien . . .

880 ,, 6. Belgien 626 ,, 7. Niederlande 428 ,, 8. Deutschland, Österreich-Ungarn, Russland, Spanien und übrige europäische, sowie überseeische Länder 3,980 ,, Total

32,826 Pakete

Gegenüber dem Vorjahre ergibt sich demnach ein Mehr von 1464 Bücher-Paketen.

Ausser diesem Tauschverkehr liegt dem Personal der Bibliothek ob, die eidgenössischen Drucksachen (Amtliche Sammlung, Bundesblatt etc.) und andere auf Kosten des Bundes erstellte Publikationen an die öffentlichen Bibliotheken der Schweiz zu vermitteln. Die daherigen Sendungen erfolgten in 8034 Paketen.

2. Landesbibliothek.

Die schweizerische Bibliothekkommission hat im Verlauf des verflossenen Jahres 4 Sitzungen abgehalten, wovon eine in Luzern, verbunden mit der Besichtigung der dortigen Bürgerbibliothek.

Im Personal ist nur eine Änderung eingetreten : Herr Dr.

Wilhelm Meyer, der zum Bibliothekar an der Stadtbibliothek Bern ernannt worden ist, wurde in seiner Stelle als Bibliothek-

610

gehilfe am 18. März ersetzt durch Herrn Edmond Vignier, licencié es lettres, von Genf. Die Wahl ist für das erste Jahr provisorisch. Herr Flavian Hoby, der letztes Jahr unter der nämlichen Bedingung zum Bibliothekdiener gewählt worden war, ist definitiv in seiner Stellung bestätigt worden.

Unter ändern Massnahmen, welche geeignet sind, die nötige Ordnung in den Beständen und deren richtige Erhaltung zu sichern, hat die Kommission die Revision der Abteilung L (Literatur) und die jährliche Zurückrufung aller seit mehr als 4 Wochen ausgeliehenen Werke beschlossen. Das Departement des Innern hat angeordnet, es sei zu diesem Zwecke jedes Jahr während 14 Tagen der Lesesaal zu schliessen und der Ausleihedienst zu unterbrechen.

Die Bemühungen der Direktion gingen im Berichtsjahre in der Hauptsache weniger dahin, die Sammlungen zu vermehren, als vielmehr dahin, das Vorhandene zu katalogisieren. Es wurden nicht bloss für die Neuerwerbungen, sondern auch für mehrere tausend Publikationen von Amtsstellen, Vereinen und Anstalten, Schriften betreffend lokale Angelegenheiten, die Eisenbahnen usw., Titelkopien hergestellt. Bis jetzt hatte man sich damit begnügt, solche Schriften bloss einzureihen, ohne sie zu katalogisieren. 16,700 Zettel der ßürgerbibliothek Luzern wurden mit den Katalogen der Landesbibliothek verglichen. Die Zettel von mehr als 8000 Helvetica der Bürgerbibliothek, die in der Landesbibliothek fehlen, wurden beiseite gelegt, um bei der Herstellung des gemeinsamen Katalogs verwendet zu werden.

In ihrer Eigenschaft als schweizerisches Régional-Bureau hat die Landesbibliothek dem Zentralbureau für den I n t e r n a t i o nalen Katalog in L o n d o n 2968 Zettel von naturwissenschaftlichen Werken und Zeitschriftenartikeln zugesandt. Sie hat ihrerseits 13 neue Bände des Katalogs in je 8 Exemplaren erhalten, womit die Zahl der bis Ende 1913 veröffentlichten Bände auf 200 gestiegen ist.

Die Landesbibliothek ist beauftragt worden, für die Landesausstellung einen Probeausschnitt aus dem geplanten ,,Gesamtkatalog der schweizerischen Bibliotheken" herzustellen.

Die Sammlungen haben sich nicht in so bedeutendem Masse vermehrt, wie in dem vorhergehenden Jahre, das ja freilich Zahlen aufwies, die weit über dem Durchschnitt standen. Der Zuwachs beträgt 15,082 Stück, gegen 19,637 im Jahre 1912. Die Verminderung stammt zum Teil von den Geschenken (11,784 gegen

611

12,332 Stück), in der Hauptsache aber von den Käufen her, deren Zahl von 7405 auf 3298 Stück gefallen ist. Man hat in der Tat ·absichtlich bis auf weiteres die Anschaffung älterer (vor 1901 gedruckter) Werke eingeschränkt, um Zeit für die Ergänzung der Kataloge zu gewinnen.

Der Besuch des Lesesaales weist eine Verminderung auf, deren Ursachen schwer zu bestimmen sind, die aber nach der ungewöhnlichen Vermehrung des letzten Jahres nichts Überraschendes hat. Die Zahl der Besucher, die im Jahre 1912 plötzlich auf 11,543 gestiegen war, ist auf 10,238 zurückgesunken. Diese Zahl ist übrigens immer noch um etwa 2000 höher, als die entsprechenden Zahlen der Jahre 1910 und 1911 betrugen.

Die Benützung der Bibliothek hingegen weist wiederum eine Vermehrung auf, und diese wäre ohne die Unterbrechung des Ausleihedienstes während zwei Wochen wohl noch bedeutender gewesen. Es sind 26,958 Stück ausgeliehen worden, gegen 24,747 im Jahre 1912. Am 31. Dezember waren 3137 (3145) Stück in Benutzung. Die Bücherspedition nach auswärts erforderte ·die Sendung von 2494 (2370) Postpaketen.

Zum Schluss sei noch die dreiwöchentliche Studienreise erwähnt, die der Direktor in den Monaten September und Oktober unternahm.

Das Programm sah den Besuch von zwölf grossen deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken und des internationalen bibliographischen Instituts in Brüssel vor. Die Schlussfolgerungen des eingehenden Berichtes, den der Direktor der Kommission vorlegte, sind für die schweizerischen Bibliotheken und deren auf bessere Ausnützung ihrer zersplitterten Sammlungen abzielenden gemeinsamen Bestrebungen im grossen und ganzen ermutigend. Für die Landesbibliothek speziell enthalten sie auch eine .gewisse Warnung in bezug auf die Erhaltung ihrer HelveticaBestände, d. h. hinsichtlich derjenigen Aufgabe, deren Erfüllung durch die übertriebene Weitherzigkeit der Ausleihebestimmungen und das Fehlen jeglicher Garantieleistung (seitens des Publikums) geradezu bedroht erscheint.

3. Staatsarchiv.

Über die Tätigkeit des Archives im Jahre 1913 ist folgendes anzubringen :

612

1. Gleich wie im Vorjahr und aus den nämlichen Gründen' ist die Arbeit für die 2. S e r i e der A k t e n s a m m l u n g aus d e r Z e i t der h e l v e t i s c h e n R e p u b l i k (1798--1803) auch im Berichtsjahr ohne Förderung, d. h. ausgesetzt geblieben.

2. Die Arbeiten für die P a r i s e r A b s c h r i f t e n s a m m l u n g nahmen den ungestörten Verlauf und ergaben mit Hülfe von drei Kopisten ein Manuskript von 13,678 Folioseiten gegen 13,897 des Vorjahres; das minime Defizit rührt von dem Umstand her, dass die Bureauzeit für die Benutzer des Archivs des Ministeriums der auswärtigenAngelegenheiten, gegenwärtig unserer alleinigen Bezugsquelle, etwas reduziert worden ist. Geschöpft wurde hauptsächlich aus den Aktenserien Fonds suisse (Allgemeine Korrespondenz) und Fonds Genève, wobei erstere bis 1773/74 und letztere 1755/56 fortgeführt und ausserdem die Serien Neuenburg und Wallis nach Tunlichkeit berücksichtigt worden sind. Aus den Fonds spéciaux wurden zumeist die Rubriken Militaire, Finances, Droit, Privilèges commerciaux, Sel ausgebeutet.

An dem Manuskript für die Herausgabe des 6. Bandes der von Herr Dr. Rott bearbeiteten Histoire de la représentation diplomatique, etc., ist fleissig gearbeitet worden und steht die Drucklegung auf Mitte des gegenwärtig laufenden Jahres in bestimmter Aussicht. Er wird den Zeitraum von 1643 bis 1663 umfassen.

3. Über die h i s t o r i s c h e n A r b e i t e n in i t a l i e n i s c h e n A r c h i v e n und deren Ergebnis im Berichtsjahr lässt sich deren Leiter, Herr Dr. Kaspar Wirz, folgendermassen vernehmen : Aus dem Vatikan und dem Staatsarchiv in Rom kam das 4. Heft der Regesten zur Schweizergeschichte, umfassend den Pontiflkat Sixtus IV., zur Bearbeitung und konnte dessen Druck noch vor Schluss des Jahres beendigt werden. Es sind darin 1105 Aktenstücke vereinigt, nämlich 140 vatikanische und 169 Lateran-Bullen, 472 Suppliken, 324 Kameralakten.

Das Staatsarchiv M a i l a n d bot ebenfalls qualitativ wie quantitativ schätzbare Ausbeute, davon seien erwähnt: 71 Korrespondenzen der Mailänder Regierung mit der Schweiz, 41 über den Schwabenkrieg, 82 zwischen dem Herzoge und seinen Kommissären 1466--1468, 42 der Verwaltungsbehörden, 23 Briefe des Gesandten Trautmannsdorf, 17 des Francesco Casati, 21 Dokumente über das Livinental 1120--1777, 18 über Veltliner Grenz-

613

angelegenheiten 1212--1680, ebenso über den Besitzstand der Familie Salis im 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts.

Die Arbeiten im Staatsarehiv F l o r e n z wurden im Frühjahr zum endgültigen Abschluss gebracht und darf dieser Platz als für uns erledigt bezeioh.net werden.

4. Die A r b e i t e n im B u n d e s a r c h i v bestunden der Hauptsache nach neben den vielen und mannigfaltigen laufenden Verwaltungsgeschäften in .der Weiterführung der Sichtung, Bereinigung und Einordnung des Aktenmaterials der 19. Amtsperiode (1903--1905) sowie der zahlreichen Nachschübe älterer Archivalien, die bei früheren periodischen Ablieferungen auf den Departementen zurückbehalten und erst nachträglich an das Archiv abgeliefert worden sind. -- Sodann hat unser Konsulat in NewYork die altern, zum Teil defekten und arg verwahrlosten Bestände seines Archivs im Laufe des Berichtsjahres nach Bern abgeliefert, und von der Gesandtschaft in Paris gingen dem Bundesarchiv in 10 Kisten eine Anzahl Jahrgänge älterer Aktenbestände ihres Archivs, behufs Einverleibung in frühere Ablieferungen, zu. Diese neuen Eingänge sind vorläufig provisorisch untergebracht worden und harren der Bearbeitung. -- Was im Laufe des Jahres an Urkunden aller Art an das Archiv abgegeben wurde, ist verzeichnet und zukommenden Ortes eingereiht worden. -- Der Arehivvei'kehr war das ganze Jahr hindurch ein sehr reger; die Kontrolle verzeichnet für die Ausleihe 6113 Eiuzelstücke und Bände gegen 4835 des Vorjahres, eine Ziffer die früher nie erreicht worden ist, und auch die Zahl der Personen, welche das Archiv an Ort und Stelle, d. h. im Lesesaal benutzten, hat stark zugenommen, und dabei waren wie immer Doktoranden die fleissigsten Gäste. -- Noch bleibt schliesslich bezüglich des Personalbestandes des Archivs zu melden, dass Bundesarchivar Dr. Kaiser mit Rücksicht auf sein hohes Alter und schwankende Gesundheit sich genötigt fand, auf Ende des Berichtsjahres dem Bundesrate die Demission einzureichen. Mit lebhaftem Bedauern sah die Behörde den ausgezeichneten Beamten nach fünfundfünfzigjähriger Dienstzeit aus der eidgenössischen Verwaltung ausscheiden, in welcher er durch unentwegte Pflichttreue, peinlichste Gewissenhaftigkeit und vielseitiges Wirken dem Lande und der historischen Wissenschaft hervorragende Dienste geleistet hat, und wofür ihm bei gegebenen
Anlässen die schmeichelhaftesten Beweise von Achtung und Wertschätzung seitens der Oberbehörden zuteil wurden. Das Archiv hinterlässt er bei seinem Rücktritte in musterhafter Ordnung.

614

4. Eidgenössische Technische Hochschule nebst zugehörigen Anstalten J).

a. Technische Hochschule.

1. Frequenz.

Zur Aufnahme als reguläre Studierende haben sich im Berichtjahre gemeldet: Auf Beginn des Wintersemesters (Oktober 1912) 446 (462) 2) ,, ,, ,, Sommersemesters (April 1913) 13 ( 14) Zusammen

459 (476)

Von diesen wurden aufgenommen: Ohne Prüfung 3 ) Nach bestandener Aufnahmeprüfung . . . .

316 (329) 97 ( 86)

Zusammen

413

(415)

Ihre Anmeldung hatten zurückgezogen . . .

Die Prüfung nicht bestanden hatten . . .

19 27

(19) (42)

Zusammen

46

(61)

Von den zur Prüfung erschienenen 124 (128) Bewerbern waren 44 °/o (44 %) Schweizer und 56 °/o (56 %) Ausländer ; unter den Angemeldeten, die die Prüfung nicht bestanden, 33 % 121 %) Schweizer und 67 % (79 %) Ausländer.

Im ganzen wurden als Studierende aufgenommen : Auf Beginn des Wintersemesters 1912/13 . 400 (402) ,, ,, ,, Sommersemesters 1913 . .

13 ( 13) Zusammen 413 (415), die sich auf die einzelnen Abteilungen verteilen wie folgt: ') Wo nichts anderes bemerkt ist, beziehen sich die Angaben auf das Studienjahr 1912/13, d. h. auf den Zeitraum vom 1. Oktober 1912 bis zum 30. September 1913.

2 ) Die eingeklammerten Zahlen beziehen sich auf das Vorjahr.

3 ) Teils auf Grund von Maturitätszeugnissen schweizerischer Mittelschulen und auswärtiger ebenbürtiger Lehranstalten, teils auf Gruud von Ausweisen über Studien an anderen Hochschulen.

615

Architektenschule 23 ( 19) Ingenieurschule 105 (126) Maschineningenieurschule 156 (142) Chemische Schule 45 (. 44) Pharmazeutische Schule 17 ( 8) Forstschule 20 ( 24) Landwirtschaftliche Schule 18 ( 13) Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik .

6 ( 19) Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften . .

5 ( 4 ) Militärschule*) 18 ( 16) Zusammen 413 (415) Davon fallen auf den 1. Kurs 399 (399), auf Kurse 14 (16), auf die Schweiz 295 = 71 % (287 = auf das Ausland 118 = 29 % (128 = 31 %).

Die Gesamtfrequenz beträgt: Neu Aufgenommene 413 Bisherige Studierende . . . . . . . .

918 Zusammen 1331

höhere 69 %), ( 415) ( 938) (1353)

Hierzu kommen noch 1218 (1064) Zuhörer (zum grössten Teil für die XI. Allgemeine Abteilung), wodurch sich die Zahl der Besucher auf 2549 (2417) erhöht.

Auf die einzelnen Fachschulen verteilt sich die Gesamtzahl der regulären Studierenden wie folgt: Schweizer Ausländer Zusammen

Architektenschule Ingenieurschule Maschineningenieurschule Chemische Schule Pharmazeutische Schule Forstschule Landwirtschaftliche Schule Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften Militärschule Zusammen

54 313 294 86 22 56 41

8 82 235 65 l -- 6

62 395 529 151 23 56 47

30

3

33

14 21 931

-- -- 400

14 21 1331

*) Über diese Abteilung' wird im Abschnitt ,,Militärdepartement" eingehender berichtet.

616 Den einzelnen Kantonen gehören an : Zürich 221, Bern 116, Aargau 64, Baselstadt 60, St. Gallen 47, Thurgau 47, Neuenburg 42, Graubünden 41, Genf 40, · Waadt 38, Solothurn 35, Luzern 33, Tessin 25, Schaff hausen 24, Appenzell A.-Rh. 19, Glarus 17, Baselland 16, Wallis 13, Freiburg 12, Schwyz 8, Zug 6, Uri 4, Obwalden 2, Nidwaiden 1.

Von den Ausländern entstammen: · Österreich-Ungarn 90,Frankreich 53,Deutschland 48,Italien 45, Russland 35, Amerika 23,Holland 18, Griechenland 15,Rumänien 13, Grossbritannien 10, Norwegen 10, Asien 8, Portugal 6, Spanien 5, Türkei 5, Schweden 4, Afrika 3, Australien 3, Dänemark 2, Serbien 2, Belgien l, Luxemburg 1.

Im Laufe des Studienjahres sind ausgetreten : 98 (128) Studierende vor Beendigung ihrer Fachstudien; 222 (288) Studierende nach Beendigung ihrer Fachstudien, mit Abgangszeugnis ; 19 ( 32) Studierende, die nach Beendigung ihrer Fachschule die Studien fortgesetzt haben; gestorben : 10 ( 3) Studierende.

2. Die Studierenden.

Wie bereits erwähnt, schlössen 222 (288) Studierende ihre Studien mit Abgangszeugnis ab.

Von 171 (249) Bewerbern bestanden 156(197) die D i p l o m p r ü f u n g ; die verschiedenen Fachschulen sind dabei wie folgt vertreten : Kandidaten Diplomiert Architektenschule 5 (14) 3 ( 8) Ingenieurschule: Bauingenieure . . . . 37Ì 311 Kulturingenieure . . . --i (65) --[(52) Vermessungsingenieure .

2j 2j Maschineningenieurschule: Masehinening. . 39\,1flq-, 35\raî> Elektroing. . . 33/tlüdJ 33/tMJ Chemische Schule : Technische Chemiker . 27l ,.fii ^^Xrq^ix Elektrochemiker . .

3/t4OJ 3/l Pharmazeutische Schule . . . . · . . -- (--) -- (--) Forstschule 2(4) 2(4) Landwirtschaftliche Schule 13 ( 8) 12 ( 8) Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik 7(7) 6(6) Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften 3(2) 3(2)

617 Wie aus dieser Zusammenstellung hervorgeht, ist die Zahl der Diplomkandidaten und die Zahl der Diplomierten gegenüber dem Vorjahre nicht unbeträchtlich zurückgegangen. Diese Erscheinung ist zum Teil begründet in den durch das neue Reglement und das neue Prüfungsregulativ geschaffenen Verhältnissen. Während unter der frühern Ordnung die Reflektanten für das Diplom fast ausnahmslos mit dem Ablauf der obligatorischen Studienzeit zur Schlussdiplomprilfung kamen, mehren sich jetzt die Fälle mit verlängerter Studienzeit. Es hat dies nichts überraschendes, wenn man bedenkt, dass die Normalstudienpläne beinahe durchgehends auf eine knappe Semesterzahl zugeschnitten sind. So besteht z. B. für die Architektenschule, die Ingenieur-, die Maschineningenieur- und die Chemische Abteilung zurzeit ein siebensemestriger Lehrplan, während an auswärtigen Hochschulen fast durchgehends achtsemestrige Studienpläne eingeführt sind.

Die zeitliche Beschränkung hat selbstverständlich eine starke Belastung einzelner Semester zur Folge. Wer daher gezwungen ist, für einen gewissen Teil des Semesters wegen Militärdienst, Krankheit, Praxis u. s. w. dem Studium zu entsagen, wird in der Regel nur durch eine angemessene Verlängerung der Studienzeit die Lücken zu schliessen vermögen. Dies hat dann auch eine Verschiebung der Prüfungstermine zur Folge. Nach Ablauf des Übergangsstadiums, in dem wir uns augenblicklich noch, befinden (die Regulative sind für die Mehrzahl der Fachschulen erst im Berichtjahre im vollen Umfange zur Geltung gekommen), werden sich die Zahlenverhältnisse wieder mehr den frühern nähern.

Ob und in welchem Masse an dem Rückgang noch andere Faktoren beteiligt sind, lässt sich gegenwärtig der zu kurzen Erfahrungen wegen noch nicht bestimmt feststellen. Doch scheint die Zahl der Studierenden, die das Diplom erhielten, verglichen mit der Gesamtzahl der Studierenden -- selbst wenn den geschilderten Verhältnissen Rechnung getragen wird --, gegenüber früher «inen etwelchen Rückgang erlitten zu haben. Möglicherweise handelt es sich aber um eine zufällige und vorübergehende Erscheinung.

Wenn einerseits die absolute Zahl der Diplomierten geringer geworden ist, zeigt andererseits die relative Zahl eine beträchtliche Steigerung gegenüber den Ergebnissen der Vorjahre :

618 Zahl der Diplomkandidaten

1910 1911 1912 1913

205 249 249 171

Diplomierte Zahl °/o

163 180 197 156

79 72 79 91

Auf Grund der Bestimmungen der Promotionsordnung konnte die D o k t o r w ü r d e 32 Bewerbern verliehen werden (Ingenieurschule l, Maschineningenieurschule 12, Chemische Schule 13, Pharmazeutische Schule l, Landwirtschaftliche Schule l, Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik l, Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften 3).

Seit Inkrafttreten der Promotionsordnung (1. Oktober 1909} bis zum 30. September 1913 sind 89 Promotionen (darunter 7 Ehrenpromotionen) vollzogen worden. Auf die verschiedenen Fachschulen verteilen sie sieh wie folgt : Ingenieurschule 3 (darunter 2 Ehrenpromotionen) Maschineningenieurschule · . . 20 ( ,, 3 ,, ) Chemische Schule . . . . 42 ( ,, l Ehrenpromotion) Pharmazeutische Schule . . . 5 Landwirtschaftliche Schule . . l Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik . . . . 3 (darunter l Ehrenpromotion) Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften 15 P r e i s e . Von den Preisaufgaben, die am Schlüsse des Studienjahres 1910/11 gestellt worden sind, ist einzig die der Landwirtschaftlichen Schule gelöst worden. Der Verfasser, Herr Johann Stähli, Landwirt, von Schupfen (Bern), erhielt für seine Arbeit ,,Vorschläge für eine rationelle Guts- und Betriebseinrichtung des Landgutes des Schweiz. Pestalozziheims Neuhof bei Birr (Kt. Aargau)tt einen Preis von Fr. 400 nebst der silbernen Medaille der Eidgenössischen Technischen Hochschule. Überdies wurde ihm an seine Barauslagen ein Beitrag von Fr. 400 gewährt.

Aus den Erträgnissen der verschiedenen S t i f t u n g e n wurden verwendet : a. H u b e r - S t i f t u n g : Fr. 600 zur Unterstützung bedürftiger Studierender auf botanischen Exkursionen und Fr. 500 für andere Zwecke der Botanik, ferner Fr. 650 an 26 Studierende, die an Exkursionen anderer Richtungen teilnahmen;

61&

b. E s c h e r von der L i n t h - S t i f t u n g : Fr. 542.80 an Studierende beider Hochschulen zur Erleichterung der Teilnahme an geologischen Exkursionen ; c. G e o r g L u n g e - S t i f t u n g : Fr. 800 an eine diplomierte ehemalige Studierende zur Ergänzung ihrer Studien; a. Z e u n e r - S t i f t u n g : Fr. 300 als Stipendium an einen Studierenden der Maschineningenieurschule; e. A l b e r t B a r t h - S t i f t u n g : Fr. 2500 an einen diplomierten Fachlehrer in naturwissenschaftlicher Richtung zur Fortsetzung seiner Studien am geophysikalischen Institut der CarnegieStiftung in Washington, Fr. 800 an einen ehemaligen Studierenden als Studienstipendium an die Kosten einer wissenschaftlichen Arbeit, sowie Fr. 320 an 6 Studierende, die an Exkursionen teilnahmen ; f. S t i f t u n g e n der C h e m i s c h e n S c h u l e : Fr. 540 an 9 Studierende zur Erleichterung der Teilnahme an einer grösseren Exkursion ; g. F ü s s l i - S t i p e n d i e n f o n d s : Fr. 1500 an einen diplomierten Architekten zum Zwecke der Ausführung einer Studienreise nach Italien ; h. F r i e d r i c h - S t i f t u n g : Fr. 2000 als Reisestipendium an einen ehemaligen Studierenden, der das Diplom der Architektenschule besitzt.

S t i p e n d i e n und S c h u l g e l d e r l a s s. Von 34 Studierenden, die sich um ein Stipendium aus der C h â t e l a i n - S t i f t u n g bewarben, erhielten 32 Stipendien von Fr. 200 bis Fr. 700 im Gesamtbetrage von Fr. 12,100.

Von der Bezahlung des Schulgeldes wurden 50 Studierende befreit. 6 Bewerber mussten wegen unzureichender Studienausweise abgewiesen werden.

Zusammen mit den 32 Stipendiaten, die als solche ohne weiteres von der Bezahlung des Schulgeldes und der Laboratoriums- und Prüfungsgebühren befreit waren, genossen somit im ganzen 82 Schulgelderlass.

Das Schweizerische Landwirtschaftsdepartement bewilligte 12 Studierenden der Landwirtschaftlichen Schule entsprechend der kantonalen Leistung Stipendien im Gesamtbetrage von Fr. 3750.

Ausserdem wurde, wie in früheren Jahren, verschiedenen Zuhörern (Studierende der Universität Zürich) die Gebühren für die belegten Vorlesungen erlassen.

620 3. Lehrkörper.

Im Berichtjahre zählte der Lehrkörper: angestellte Professoren 68 Hülfslehrer 4 Titularprofessoren und Privatdozenten 38 Assistenten (einschliesslich Privatassistenten) : Winter . . 73 Sommer . . 68 Ausserdem wirkten, wie in den verflossenen Jahren, bei Übungen ausserordentliche Hülfskräfte mit.

Lehraufträge wurden erteilt: an Privatdozenten und Assistenten: im Wintersemester 1912/13 . . . 12, im Sommersemester 1913 . . . . 10 ; an Dozenten, Ingenieure und höhere Offiziere, die nicht dem Verbände des Lehrkörpers angehören : im Wintersemester 1912/13 . . . 20, im Sommersemester 1913 . . . . 14.

H i n s c h i e d e . Am 19. November 1912 starb ein vielverdienter ehemaliger Lehrer der Eidgenössischen Technischen Hochschule : Herr Prof. Dr. Wilhelm Fiedler, von Zürich, geboren 1832. Fiedler hatte von 1867 bis zu seinem Rücktritte im Jahre 1907 den Lehrstuhl für darstellende Geometrie und Geometrie der Lage (in deutscher Sprache) inné.

Nach längerer Krankheit verschied am 10. November 1912 Herr Dr. Johannes Heuscher, von Gais (Appenzell A.-Rh.), seit 1896 Privatdozent für Zoologie. Vom Oktober 1900 an hielt er auch Vorlesungen über Fischerei und Fischzucht an der Forstschule und der Landwirtschaftlichen Schule. Weiter leistete er unserer Hochschule in seiner Stellung als Assistent des Direktors der zoologischen Sammlungen wertvolle Dienste.

R ü c k t r i t t e . Herr Dr. 0. F. Geiser, Professor für höhere Mathematik, erhielt die nachgesuchte Entlassung von seiner Lehrstelle auf den 30. September 1913 mit dem Ausdrucke des Dankes für die geleisteten Dienste und unter Zusicherung eines Ruhegehaltes. Herr Geiser blickt auf eine fünfzigjährige Tätigkeit an unserer Hochschule zurück: von 1863 bis 1873 war er als Dozent, Repetitor und Stellvertreter tätig, und im Jahre 1873 ·erfolgte seine Wahl zum Professor. Zweimal, von 1881 bis 1887 und 1891 bis 1895, bekleidete er das Amt des Direktors. Als Referent des Schulrates für Maturitäts- und Vertragsangelegen-

621

lieiten hat er sich bleibende Verdienste um die Hebung des Mittelschulwesens erworben.

Wegen Unvereinbarkeit mit der Stelle eines Armeekorpskommandanten sah sich Herr Oberst-K.K. Ulrich Wille, seit 1. Oktober 1907 Professor der Militärwissenschaften, genötigt, den Rücktritt aus der Professur auf den 31. Dezember 1912 zu verlangen. Dem Gesuche wurde mit dem Ausdrucke des Dankes für die geleisteten Dienste entsprochen.

Es traten ferner zurück die Privatdozenten Herren Titularprofessor Dr. Gustave Dumas infolge seiner Wahl zum Professor der höhern Mathematik an der Universität Lausanne, Titularprofessor Dr. Julius Schmidlin wegen Übertritts in die Praxis und Dr. Karl Frey.

Urlaub, Stellvertretungen und Lehraufträge.

Herr Prof. Dr. Roelli, der mit der Ausarbeitung eines Kommentars zum Bundesgesetze über den Versicherungsvertrag beschäftigt ist, erhielt zum Zwecke der Förderung dieser Arbeit Urlaub für das Sommersemcster. Die dreistündige Vorlesung über Sachenrecht an den Abteilungen I, II, VI, VII und XI ist dem Privatdozenten Herrn Dr. H. Leemann übertragen worden. -- Weiter wurde Herr Prof. Dr. Lang seinem Wunsche gemäss aus Gesundheitsrücksichten vom Beginne des Sommersemesters an bis auf weiteres der Pflicht zur Abhaltung von Vorlesungen enthoben. Die Stellvertretung übernahm Herr Universitätsprofessor Dr. Hescheler. -- Überdies mussten verschiedene Professoren wegen Krankheit oder aus ändern Gründen zeitweise beurlaubt werden. Stellvertretung wurde nicht notwendig.

Ausser den üblichen Unterrichtsübertragungen wurden Lehraufträge erteilt: für das ganze Studienjahr Herrn Kantonsschulprofessor Dr. Amberg (Versicherungsmathematik) und Herrn Kantonsschulprofessor Dr. Brandenberger Einführung in den mathematischen Unterricht), ferner für das Wintersemester Herrn Ingenieur Maillart (Eisenbeton) und Herrn Stadtingenieur Wenner (Städtischer Tiefbau). -- Aus verschiedenen Gründen konnte ein Lehrauftrag für Fischerei und Fischzucht noch nicht «rteilt werden.

W a h l e n . Am Schlüsse des Sommersemesters fand die reglementarische Wahl des Rektors und des Vizerektors statt.

Gewählt wurden auf eine Amtsdauer von 2 Jahren gemäss dem Antrage der Gesamtkonferenz die Herren Prof. Dr. Emil Bosshard als Rektor und Prof. Dr. Walter Wyssling als Vizerektor.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

41

622 Die von den Abteilungskonferenzen für eine neue zweijährige Amtsperiode getroffenen Wahlen der Vorstände wurden bestätigt.

Es wurden ernannt: Herr Dr. Hermann Weyl, von Blmshorn (Preussen), Privatdozent an der Universität Göttingen, als Professor für höhere Mathematik mit Amtsantritt auf den 1. Oktober 1913; Herr Dr. Georg Wiegner, von Leipzig, Privatdozent an der Universität Göttingen, als Professor für Chemie, speziell Agrikulturchemie an der land- und forstwirtschaftlichen Abteilung mit Amtsantritt auf den 1. April 1913; Herr Dr. Ernst Winterstein, von Zürich, bisher Titularprofessor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule als Professor für Chemie (speziell allgemeine, anorganische und organische Chemie) an der land- und forstwirtschaftlichen Abteilung, sowie für physiologische Chemie an der pharmazeutischen Abteilung mit Amtsantritt auf den 1. April 1913.

Herrn Prof. Dr. Joseph Zemp wurde unter entsprechender Aenderung seiner Anstellungsbedingungen gestattet, die Wahl zum ausserordentlichen Professor der Kunstgeschichte an der Universität Zürich anzunehmen.

E r n e u e r u n g s w a h l e n . Die Herren Professoren U. Grubenmann, F. Hennings, A. Hirsch, P. Jaccard, E. Laur und F. P. Treadwell, deren Amtsdauer abgelaufen war, wurden in ihren Stellungen bestätigt.

T i t e l e r t e i l u n g . Herrn Privatdozent Dr. G. Dumas ist in Anerkennung seiner wissenschaftlichen Arbeiten und der der Eidgenössischen Technischen Hochschule in seiner Eigenschaft alsDozent seit dem Jahre 1905 geleisteten Dienste in Anwendung von Art. 13 des Bundesgesetzes vom 17. Februar 1854 der Titel vjProfessor"· verliehen worden.

H a b i l i t a t i o n e n . Die venia legendi erhielten: Herr Architekt Hans Bernoulli, von Basel, für Städtebau; Herr Dr. Paul Niggli, von Zoßngen (Aargau), für Mineralogie und Pétrographie (in besonderer Beriicksichtung der physikalisch-chemischen Richtung) ; Herr Dr. Erwin Ott, von Elberfeld (Preusson), für organische Chemie; Herr Dr. Otto Stern, von Sohrau (Oberschlesien), für physikalische Chemie;

623 Herr Dr. Georg Trier, von Prag (Böhmen), für das Grenzgebiet der physiologischen und technischen Chemie; Herr Dr. Mieczyslaw Wolt'ke, von Lask (Russ.-Polen), für Optik.

K o n g r e s s e , K o n f e r e n z e n , S t u d i e n r e i s e n . Es sind abgeordnet worden: Herr Prof. Dr. J. Franel zum Congrès International Olympique in Lausanne im Mai 1913; Herr Prof. F. Bäschlin und Herr Prof. Dr. F. Hennings zur Feier der Eröffnung der Lötschbergbahn (Juni 1913) ; Herr Prof. C. Zwicky an die XIV. Konferenz schweizerischer beamteter Kulturingenieure in Zürich (2. bis 5. Oktober 1913).

Studienreisen ins Ausland unternahmen : Herr Prof. Dr. P. Charton nach Algerien und Tunis zum Zwecke des Studiums der wichtigsten landwirtschaftlichen und technischen Betriebe ; Herr Prof. M. Decoppet nach München, Tübingen, Karlsruhe und Nancy zur Besichtigung der dortigen forstwissenschaftlichen Sammlungen; Herr Prof. Dr. P. Jaccard nach Kopenhagen (Generalversammlung der internationalen botanischen Gesellschaft); Herr Prof. Dr. Kollros nach Wien (Jahresversammlung der deutschen Mathematikervereinigung); Herr Prof. Dr. W. Oechsli nach Wien und Paris (Forschungsarbeiten in Staatsarchiven); Herr Prof. B. Recordon nach Leipzig (Baufachausstellung).

An ihre Reisekosten erhielten die Genannten Beiträge aus der Albert Barth-Stiftung im Gesamtbeträge von Fr. 3600.

4. Unterricht.

Vorlesungen, Übungen und Repetitorien wurden angekündigt : im Wintersemester 1912/13: 434 (416); davon wurden gehalten 417 (406); im Sommersemester 1913: 412 (408); davon wurden gehalten 409 (390).

Der neue Normalstudienplan und das Diplompriifungsregulativ gelangten für alle Fachschulen im^.vollen U m f a n g e zur Geltung.

624 Die Neubesetzung einzelner Lehrkanzeln machten namentlich an der Maschineningenieurschule, aber auch an der land- und forstwirtschaftlichen Abteilung Aenderungen im Studienplan und in den Prüfungsbestimmungen notwendig.

Einige Schwierigkeiten verursachte der Umstand, dass das l a n d - und f o r s t w i r t s c h a f t l i c h e G e b ä u d e , der Umbauarbeiten wegen, deren Aufnahme nicht länger verschoben werden konnte, gleich nach Schluss des Sommersemesters fast vollständig geräumt werden musste. Es war ursprünglich vorgesehen, den östlichen neuen Anbau auf diesen Zeitpunkt bezugsfähig zu machen, um die in den alten Räumen gepflegten Fächer darin unterzubringen. Dieses Ziel liess sich jedoch trotz aller Anstrengung nicht erreichen (siehe unten Seite 627). Deshalb musste für das Wintersemester 1913/14 eine andere provisorische Lösung gesucht werden. Sie konnte, wenn teilweise auch recht dürftig, durch Verlegung der zahlreichen Vorlesungen und Übungen in das Hauptgebäude, das Chemiegebäude, das physikalische Institut und in die Mietsräume an der Clausius-Tannenstrasse gefunden werden. Soweit sich im Moment der Berichterstattung voraussehen lässt, sind, dank den getroffenen Blassnahmen, Störungen von Belang nicht zu befürchten.

Im Anschluss an den Unterricht fanden, wie üblich, Exkursionen statt, davon mehrere ins Ausland (Maschineningenieurschule: Belgien und Deutschland; Chemische Schule: · Rheinlande; Landwirtschaftliche Schule: Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftlichen Gesellschaft in Strassburg). Der vierzehntägige Vermessungskurs für Studierende der Ingenieurschule (Bauingenieure) wurde in Goldau und der vierwöchige Vermessungskurs für Kulturingenieure und Vermessungsingenieure auf dem Zugerberg abgehalten.

5. Unterrichtsmittel und wissenschaftliche Anstalten.

Die Laboratorien und Institute weisen folgende Besuchszahlen auf: Physikalische Laboratorien des physikalischen Instituts Elektrotechnische Laboratorien des physikalischen Instituts Wissenschaftliche Laboratorien des physikalischen Instituts

Zahl der Praktikanten: WinterSommersemester Semester

38 ( 43)

118 (122)

93 (156)

80 ( 59)

13(12)

18 (

;

8)

625 Zahl der Praktikanten: WinterSommersemester semester Analytisch-chemisches Laboratorium : Chemiker 119 (143) 89 ( 87) Studierende des I. Kurses der Maschineningenieurschule (nur im Sommersemester) 28 ( 32) Technisch-chemisches Laboratorium. .

80 (101) 43 ( 58) Physikalisch - chemisches und elektrochemisches Laboratorium . . .

40 ( 23) 19 ( 20) Pharmazeutisches Laboratorium . . .

5 ( 11) 5(8) Agrikulturchemisches Laboratorium . .

15 ( 23) 37 ( 44) Photographisches Laboratorium . . .

32 ( 30) 21 ( 22) Bakteriologisches Laboratorium . . .

7 ( 10) 10 C 5) Bakteriologisches Laboratorium für Landwirte 14 ( 17) 15 ( 17) Modellierwerkstätte (nur im Wintersemester) 40 ( 28) Maschinenlaboratorium : Hydraulische Abteilung 136 (116) 1 *-r ( ^ 57) T..T i j 73 Kalorische Abteilung 172 (179) 74 ( 73) Elektrische Abteilung 36 ( 47) 43 ( 66) f -v f -\ Werkstätte der Maschineningenieurschule Technologisches Praktikum . . . .

84 ( 64) - ( 48) Mineralogisch - petrographisches Praktikum *- \j ( ^ 23) t~iTj j 20 12 ( 15) Botanisches Praktikum 10 V( 6)J · 7" (V 4 ·*-') Geologisches Praktikum . . ' .

32 ( 30) 26 ( 3) Zoologisch - vergleichend anatomisches Praktikum 1(3) -- ( 1) Zoologisches Praktikum für Land- und Forstwirte (nur im Wintersemester) 38 ( 37) Astronomische Übungen (nur im Sommersemester) 36 ( 24) Pharmakognostische Ü b u n g e n . . . .

1(2) 1(1) Untersuchung von Nahrungs- und Genussmitteln(nurimSommersemester) 1(1) -M. *tf

^

J. V J

Auch in diesem Jahre gingen aus den verschiedenen Laboratorien und Instituten wissenschaftliche Arbeiten hervor.

626

6. Sammlungen.

Die Direktoren der Sammlungen und wissenschaftlichen Anstalten wurden auf eine neue zweijährige Amtsdauer gewählt.

Als Mitglied der Aufsichtskommission der K u p f e r s t i c h s a m m l u n g an Stelle des verstorbenen Herrn Professor Dr. Rahu wurde Herr Professor Dr. J. Zemp ernannt.

Im Jahre 1913 veranstaltete die Kupferstichsammlung drei Ausstellungen. Die erste betraf Lithographien von Otto Lasius und Algraphien von Hans Thoma, die zweite repräsentierte die italienischen Meister des Louvre und die dritte betraf schweizerische Scheibenrisse. Die Austellungen waren gut besucht.

Die Zahl der Besucher, die sich Mappen geben Hessen, beträgt 1178.

Von Herrn Otto Lasius wurden der Sammlung 12 Original Lithographien geschenkt.

Die B i b l i o t h e k bat einen Zuwachs von 2566 Bänden erfahren. Sie umfasst nunmehr 83,843 Bände. Von den 2566 Bänden des Zuwachses sind 947 gekauft und 1619 geschenkt.

Von den Handbibliotheken, mit deren Aufnahme im letzten Jahre begonnen wurde, waren bis zum 31. Dezember 1913 24 katalogisiert.

Auch d i e ü b r i g e n S a m m l u n g e n u n d I n s t i t u t e wurden durch zahlreiche und zum Teil sehr wertvolle Zuwendungen bereichert. Erwähnt seien folgende Schenkungen : Von den Erben des verstorbenen Herrn Kaspar Escher-Hess in Zürich eine Gesteinssammlung und Fossilien nebst einer beträchtlichen Anzahl wissenschaftlicher Werke; von Herrn Dozent Dr. Hans Bluntschli in Zürich eine umfangreiche Sammlung von Insekten aus Süd-Amerika; von der Firma Brown, Boveri A. G. in Baden ein Drehstromgenerator mit angebauter Erregermaschine ; von der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft Berlin ein Präzisionsvoltmeter für Wechselstrom und eine Halbwatt-Metallfadenlampe.

Allen Gebern sei auch bei diesem Anlasse der wärmste Dank ausgesprochen.

7. Behörden.

Der Schweizerische Schulrat trat im Jahre 1913 zu zehn Sitzungen zusammen und behandelte 125 Geschäfte.

Das Präsidialprotokoll enthält 528 Geschäftsnummern.

Die Geschäftskontrolle weist 1398 Nummern auf.

627

8. Verschiedenes.

Um- und N e u b a u t e n . Die Arbeiten nahmen einen befriedigenden Fortgang, obschon das Wetter und andere Um·stände (Zahlungsschwierigkeiten eines Unternehmers) mehrfach Verzögerungen, wenn auch nur von kurzer Dauer, veranlassten.

Der N e u b a u an der S o n n e g g - C l a u s i u s s t r a s s e konnte Ende November 1913 unter Dach gebracht werden.

Dessen Bezug wird, wenn nicht unerwartete Störungen eintreten, während der nächsten grossen Ferien, eventuell im Laufe des Wintersemesters 1914/15 erfolgen können.

Komplizierter gestalteten sich die Verhältnisse beim l a n d und f o r s t w i r t s c h a f t l i c h e n G e b ä u d e . Der nordöstliche Teil des an das alte Gebäude anschliessenden Neubaues konnte ohne Rücksichtnahme auf den Unterrichtsbetrieb, weil diesen nicht ernstlich gefährdend, gefördert werden ; die Seitenflügel dagegen durften des verschiedenen Sälen drohenden Lichtentzuges wegen vor Schiuse des Semesters nicht völlig ausgebaut werden.

Die innern Umbauten im alten land- und forstwirtschaftlichen Hause boten mancherlei Schwierigkeiten und verursachten unvorhergesehene Mühe. Es stellte sich die Notwendigkeit heraus, fast alle Räume früher als beabsichtigt war zu entleeren. Es hätte dies grosse Verlegenheiten bereiten können, wäre nicht inzwischen vom Kanton Zürich das alte kantonale Chemiegebäude an der Rämistrasse abgetreten worden, in dessen südlicher Hälfte das ganze Inventar des landwirtschaftlichen Gebäudes ein magaziniert werden konnte.

Diese Komplikationen verzögerten den Umbau ; immerhin konnte die Eindeckung noch vor Eintritt des Winters erfolgen, während die neuen Anbauten bereits im Sommer unter Dach kamen.

Die Inbetriebnahme soll ebenfalls im Laufe des Jahres 1914 möglich werden. Die für die Aufnahme der Agrikulturchemie bestimmten Räume werden vielleicht schon auf Beginn des Sommersemesters 1914 bezugsfähig.

Die Aufnahme der Arbeiten am Polytechnikumsgebäude (Semper-Bau) kann erst geschehen, wenn die naturhistorischen Sammlungen aus den nach der Rämistrasse zu liegenden Sälen in die Neubauten verbracht sind. Die Verlegung der zoologischen Sammlungen in das für diese Zwecke vom Kanton Zürich errichtete Gebäude (neue Universität) ist im Laufe der Herbstferien eifrig betrieben und mit Schluss des Jahres 1913 beendigt

628 worden. Dagegen wird ein weiteres Jahr verfliessen, bis diemineralogischen und geologischen Sammlungen und Institute in ihr zukünftiges Heim an der Clausius-Sonneggstrasse einlogiert sind.

Erst auf diesen Zeitpunkt ungefähr wird mit den A n b a u t e n an das Polytechnikumsgebäude begonnen werden können; nach deren Fertigstellung soll dann allmählich die äussere und innereRenovation des alten Hauses erfolgen.

Ü b e r g a b e des (al te n) k a n t o n a l e n C h e m i e g- e b a n d e s . Das alte kantonale Chemiegebäude an der Rämistrasse (hinter dem Polytechnikumsgebäude), das durch den Aussonderungsvertrag (Art. l, Ziff. 2, c) in das Eigentum des Bundes übergegangen ist, hätte am 9. Juni 1911 (Art. 3 des Vertrages) geräumt sein müssen. Durch eine nachträgliche Verständigung (siehe Geschäftsbericht 1911, Bundesblatt 1912, II, S. 265) ist dem Kanton Zürich die Weiterbenützung bis zum Beginn desWintersemesters 1912/13 gestattet worden. Nach der am 26. Oktober 1912 vollzogenen Räumung hat der Bund davon Besitz genommen. Das Eidg. Departement des Innern stellte das Objekt, das binnen kurzem der Vergrösserung des Polytechnikumsgebäudes wegen abgebrochen werden muss, während der Bauperiode dem Schulrate zur Verfügung, mit der Weisung, dass es nur in dringenden Fällen zu benützen sei und ohne dass dadurch grössere Ausgaben für bauliche Zwecke und Reparaturen entstehen.

Im Laufe des Jahres ist der nördliche Flügel der Bauleitung überlassen worden, während der südliche Flügel als Magazin zur Aufbewahrung des Inventars aus dem land- und forstwirtschaftlichen Gebäude (s. oben) in Anspruch genommen werden musste. Im Mittelbau, ' der früher schon Wohnzwecken diente, konnten an zwei verheiratete Angestellte Wohnungen (die eine als vorübergehender Ersatz der Hauswartswohnung im alten landund forstwirtschaflichen Gebäude, die geräumt werden musste} abgegeben werden.

Eidg. C h e m i e g e b ä u d e . Die Lokale im Chemiegebäudc, die zurzeit von der Pharmazie, der Bakteriologie und Hygiene, der Photographie und den beiden landwirtschaftlichen Versuchsund Untersuchungsanstalten besetzt sind, werden mutmasslich im Laufe des Jahres 1914 durch Bezug der für diese Disziplinen bestimmten Neubauten an der Sonnegg-Clausiusstrasse und in Oerlikon frei. Es sind daher die erforderlichen Erhebungen zur Nutzbarmachung dieser Räume für die verschiedenen /wecke des Chemieunterrichtes gemacht worden. Zur Bestreitung der für

629 die notwendigen Reparaturen, im besondern für die Instandstellung der beiden von den Versuchsanstalten besetzten Flügel und für die Verlegung des Laboratoriums für physikalische Chemie und Elektrochemie erwachsenden Kosten sind entsprechende Beträge in den Voranschlag für das Jahr 1914 eingestellt.

P h y s i k g e b ä u d e . Die durch den Eintritt neuer Lehrkräfte notwendig gewordene Reorganisation des Unterrichtes in Physik und Elektrotechnik (s. Jahresbericht für 1912; Bundesblatt 1913, II, S. 119) rief kostspieligen Ändei'ungen und neuen Einrichtungen in den Laboratorien. Ein Teil davon konnte im Berichtjahre erledigt und aus den ordentlichen Mitteln bestritten werden. Bedeutende Anschaffungen, namentlich für die Hochspannungstechnik, stehen noch bevor. Hiefür sind ausserordentliche Mittel erforderlich, die mit dem Voranschlag 1914 bewilligt worden sind. Ob diese genügen, ist nicht ganz, sicher. Es kann sich unter Umständen die Notwendigkeit herausstellen, das Hochspannungslaboratorium in einem besondern kleineren, den speziellen Zwecken konstruktiv angepassten schuppenartigen Anbau an das Physikgebäude unterzubringen. Die Frage befindet sich zurzeit noch im Stadium der Untersuchung.

Eidgenössische Station für Fischerei und G e w ä s s e r k u n d e . Eine Eingabe der Naturforschenden Gesellschaft Luzern an das Eidg. Departement des Innern über die Errichtung einer eidg. Station für Fischerei und Gewässerkunde am Vierwaldstättersee wurde einer aus dem Kreise der Professoren bestellten fachmännischen Kommission zur Begutachtung überwiesen.

Deren Bericht ist weitergeleitet worden.

W e l t a u s s t e l l u n g in San F r a n z i s c o . Der Schweiz.

Zentralstelle für das Ausstellungswesen wurde auf eine Anfrage eröffnet, dass der Schulrat bereit sei, für die Mitwirkung der E. T. H. an der Weltausstellung in San Franzisco Sorge zu tragen, vorausgesetzt, dass die Beteiligung der Schweiz an dieser Ausstellung grundsätzlich beschlossen werden sollte.

Witwen- und Waisenkasse der Professoren der E. T. H. Der Kapitalbesland beträgt auf den 31. Dezember 1913 Fr. 851,010. 85. An Renten wurden Fr. 23,093.15 ausgezahlt.

Von den Fr. 31,988. 45 betragenden freiwilligen Beiträgen (einschliesslich Promotionsgebühren) sei dankend hervorgehoben eine Schenkung der Erben des verstorbenen Herrn Abegg-Arter in Zürich im Betrage von Fr. 25,000.

30 b. Die Annexanstaiten.

1. Eidgenössische Materialprüfungsanstalt.

Die Inanspruchnahme und die Leistungen ,der Anstalt im Jahre 1913 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: 1. Anzahl der Auftraggeber 2. Anzahl der Anträge 3. Anzahl der Einzelversuche : a. für die gestellten Anträge . . . .

b. für wissenschaftliche Untersuchungen .

c. für den Unterricht G e s a m t z a h l der a u s g e f ü h r t e n V e r s u c h e

Berichtjahr

Vorjahr

709 2,185

635 l,99ö

45,929 6,739 2,966

43,120 11,064 · 2,318

55,634

56,502

Die ausgeführten Arbeiten verteilen sich auf die verseihiedenen Abtei lungen wie folgt : Vorjahr Abteilung: Berichtjahr 32,455 I. Bausteine und Bindemittel 32 763 8,966 11. Mechanische Versuche .

9,278 7,913 6,486 Flaschenprüfung 2,697 2,258 III. Chemisch-technische Versuche 1,815 1,366 Ölprüfung IV. Papierprillüug 532 644 35 253 Mikroskopie und Blakroskopie 3,186 1,489 Physikalische Bestimmungen . . . .

Zusammen wie oben

55,634

56,502

Die Zahl der Auftraggeber und der Aufträge zeigt wiederum eine Erhöhung und Steigerung der Inanspruchnahme der Abteilungen I (Bausteine und Bindemittel) und II (Metalle und Transportflasehen). Die Zahl der Einzelversuche für wissenschaftliche Untersuchungen ist zurückgegangen, da zwei wichtige Arbeiten nahezu zum Abschluss gebracht worden sind: die Versuche von natürlichen Bausteinen der Schweiz in Verbindung mit der schweizerischen geotechnischen Kommission, sowie die Untersuchung schweizerischer Bindemittel für die Landesausstellung 1914. Die Ausarbeitung des umfangreichen Versuchsmatevialw wurde im Berichtjahre nach Tunlichkeit gefördert.

631 Die Kategorie k ü n s t l i c h e B a u s t e i n e weist als wichtigste Untersuchung 750 Sorten (745)*) Beton und Gewölbsteine mit 2649 Einzelversuchen (2534) auf.

Die im Jahre 1912 angekaufte Maschine von D e val zur Prüfung der Abnützung von Strassenschottermaterial wurde für 57 Versuche benützt. Diese Art der Untersuchung des Sehotters in trockenem und auch in nassem Zustande scheint sich zu bewähren und eine gute Beurteilung des Materials zu gestatten. -- Versuche mit Bodenbelagsrnaterial wurden an 39 Sorten (10) vorgenommen. -- Eine wesentliche Zunahme erfuhr die Prüfung von Dachziegel : 93 Sorten (44).

Von den 680 Sorten (692) der untersuchten h y d r a u l i s c h e n B i n d e m i t t e l zeigen die Portlandzemente mit 496 Sorten (477) eine weitere Zunahme, die Kalke mit 120 Sorten (128) eine kleine Abnahme. Kies- und Sandmaterial werden öfters zur Untersuchung ihrer Eignung zur Betonfabrikation eingesandt, u. a. wurde eine umfassende Prüfung mit Material aus Argentinien beantragt und durchgeführt.

Wichtige Versuche wurden an imprägnierten Holz-Stangen vorgenommen.

Die Prüfung von M e t a l l e n ist bezüglich der üblichen Qualitätsproben gleich geblieben ; Versuche an Einzelbestandteilen von Geleis, Wagen, Maschinen, Kupplungen werden häufiger beantragt. -- 81 Drahtseile (64) wurden der Probe unterworfen. -- Die Zahl der an Gletscherseilen unternommenen Proben beträgt 122.

Die Untersuchung von S c h m i e r ö l wurde an 91 Sorten (126) durchgeführt.

Die Zahl der T r a n s p o r t f l a s c h e n , die geprüft wurden, ist wesentlich gestiegen.

Die anderen Kategorien haben für unser Institut bisher nur ·eine kleinere Bedeutung.

An w i s s e n s c h a f t l i c h e n A r b e i t e n sind zu erwähnen : umfassende Proben mit Mörtel und Beton aus dem Jahre 1906 mit Ermittlung der Elastizitätsverhältnisse des Betons. Versuche zur Vereinheitlichung der Festigkeitsprüfung von hydraulischen Bindemitteln. Auf Grund dieser Arbeiten hatte der Direktor die spezielle Kommission des internationalen Verbandes für die Materialprüfungen der Technik im Oktober zu einer Konferenz nach Zürich *) Die eingeklammerten Zahlen beziehen sich auf das Vorjahr.

632 eingeladen, die von Vertretern aus sieben Ländern besucht wurde und einen günstigen Verlauf nahm. -- An einigen Eisenbetonbalkeri wurden Versuche vorgenommen zur Feststellung der Wirkung der Kontinuität über die mittlere Stütze. -- Auf Antrag des Vereins schweizerischer Dampfkesselbesitzer ist eine wichtige Untersuchung von autogengeschweissten Kesselblechen im BerichtJahre in Angriff genommen worden.

Der Direktor wohnte der Sitzung des Vorstandes des internationalen Verbandes für die Materialprüfungen der Technik in Amsterdam bei.

Für die schweizerischen Mitglieder dieses Verbandes und Interessenten wurden zwei Sitzungen in Zürich abgehalten, die eine u. a. mit einem Referat über die hydraulischen Kalke der Schweiz nach den Ergebnissen der Prüfung, die zweite mit einem Referat über die geeignete Stabform bei der Prüfung der Kerbzähigkeit oder Brüchigkeit von Metall. Diese Referate wurden als kleine Hefte der Mitteilungen der Anstalt herausgegeben.

Im Bestand des Personals und im Betrieb sind wichtige Änderungen nicht zu verzeichnen. Es hat sich als notwendig erwiesen, eine neue Maschine zur Festigkeitsprüfung von Bindemitteln zu bestellen.

2. Eidgenössische Prüfungsanstalt für Brennstoffe.

Der Adjunkt wurde wegen Krankheit für die Zeit von Mitte Januar bis Ende April beurlaubt.

Für zwei Assistenten, die die gewünschte Entlassung erhielten, wurden Ersatzwahlen angeordnet. Ebenso traten zwei Laborantinnen zurück, die durch neue ersetzt wurden.

Im Berichtjahre wurden in der Anstalt ausgeführt: 1. Kalorimetrische Bestimmungen, inkl. Ermittlungen des Gehalts der Proben an Feuchtigkeit, Asche und flüchtigen Bestandteilen 4439 2. Elementaranalysen von Brennstoffen 480 3. Prüfung von Gaskohlen auf Gehalt an Asche und flüchtigen Bestandteilen 1065 4. Kohäsionsproben von Briketts 212 o. Verschiedene Untersuchungen 590 Zusammen (1912:

6786 6041)

633

Von den 6786 Untersuchungen wurden unternommen : für die schweizerischen Transportanstalten 3784 ., ,, Industrie und für Private 2190 ,, wissenschaftliche Zwecke 812 Unter den für die Technik ausgeführten Untersuchungen heben wir als neu hervor: die Prüfung von Gassparvorrichtungen, Kohlensparmitteln, Leuchtpetroleum für Eisenbahnbeleuchtung, sowie eine eingehende Vergleichung des Gaskalorimeters von Strache mit demjenigen von Junker.

Von wissenschaftlichen Arbeiten nennen wir : eine Abhandlung ,,Ueber Treiböle" vom Direktor und vom Adjunkten, erschienen in der Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure, sowie ein Aufsatz des Adjunkten ,,Ueber die direkte Bestimmung des Wassers in Brennstoffen durch Destillation mit Xylol" (erscheint in der Zeitschrift für angewandte Chemie).

Der Direktor nahm an der Konstituierung der Schweizerischen Sektion der Internationalen Petroleum-Kommission teil, sowie an einer Werkleiter Versammlung des Schweizerischen Vereins von Gas- und Wasserfaehmännern, woselbst er über seine Beobachtungen auf einer Studienreise (1911) nach dem rheinisch-westfälischen Industriebezirk bezüglich der Veredelung des Steinkohlenteers referierte. An der Tagung der Schweizerischen Sektion der I. P. K. machte er Vorschläge für die Nomenklatur der Erdöle, ·welche von der Sektion einstimmig zur Annahme empfohlen wurden. Ferner wohnte er einer Sitzung der Schweizerischen Lichtmess- und Heizkommission bei und beteiligte sich an der Aufstellung einer Heizwertnorm für Leucht- und Heizgas. Er vertrat die Anstalt an der Jahresversammlung des Schweizerischen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern und hielt daselbst einen Vortrag über Schmelztemperaturen von Steinkohlenaschen.

Wie im Vorjahre für die Depotchefs der Transportanstalten, wurden auch im Berichtjahre für den Verband schweizerischer Heizer und Maschinisten halbtägige Instruktionskurse in der Anstalt abgehalten.

3. Eidgenössische Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen.

An Stelle des Herrn Kantonsforstinspektor F. Enderlin in Chur, dessen Amtsdauer am 30. Juni ablief, wählte der Bundesrat als Mitglied der Aufsichtskommission Herrn Kantonsoberförster K. Wanger in Aarau.

634

Die Aufsichtskommission trat zu ihrer ordentlichen Sitzungam 16. Juli in Burgdorf zusammen. Nach Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes über den derzeitigen Stand der Arbeiten und der Kasse stellte sie das Arbeitsprogramm und das Budget der Anstalt für 1914 auf.

Anschliessend an die Sitzung besichtigte die Aufsichtskommission die Wassermess-Stationen im Rappen- und im Sperbelgraben bei Wasen i. E.

Im Berichtjahre waren zwei Bureaustellen neu zu besetzen.

Eine dritte Stelle, die Ende September frei wurde, konnte mangels geeigneter Bewerber erst auf 1. Januar 1914 wieder besetzt werden. Aus diesem Grunde musste zur Ausführung graphischer Arbeiten vorübergehend eine fremde Hilfskraft herangezogen werden.

Tm Jahre 1913 wurden folgende neue Versuchsflächen angelegt : 1. Vergleichende Untersuchungen über Massenund Gelderträge reiner und gemischter Bestände 2 2. Zuwachs-Untersuchungen im Plenterwalde .

l 3. Einfluss des Lichtuogsbetriebes auf Massenund Gelderträge 2 4. Versuche über den Einfluss der Samenherkunf't l 5. Versuche über die Verjüngung der Eiche durch Saat und Pflanzung 3 6. Düngungsversuche l zusammen 10 Flächen In Wegfall kamen im Verlaufe des Jahres aus verschiedenen Gründen 8 Flächen, und es beträgt die Zahl der Versuchsflächen auf Ende des Jahres 353.

Wiederholt aufgenommen wurden: 1. Ertragsflächen in reinen, gleichaltrigen Beständen 5 2. Durchforstungsversuche 26 3. Einfluss des Lichtungsbetriebes 14 4. Entwicklung natürlich und künstlich begründeter Bestände 2 5. Entwicklung durch Saat und Pflanzung begründeter Bestände 2 6. Versuche über den Einfluss der Samenhcrkunft 35 7. Verschiedene Kulturversuche 14 8. Düngungsversuche 4 zusammen 102 Flächeit

635, Die schädliche Wirkung des nasskalten Wetters im Sommer und Herbst 1912 auf die Versuchskulturen mit Fichten, Lärchen und Föhren verschiedener Herkunft ist eine sehr verschiedene, und es war daher zur sichern Feststellung dieser Unterschiede nötig, fast alle Versuche über den Einfluss der Samenprovenienz im Herbst 1913 aufzunehmen. Die grossen Vorzüge einer den klimatischen Verhältnissen des Standortes entsprechenden Provenienz des Samens kommen durch die umfangreichen Erhebungen wiederum sehr scharf und einwandfrei zum Ausdrucke.

Ende Mai erschien das 3. und letzte Heft des 10. Bandes der ,,Mitteilungen" der Anstalt; die Manuskripte für das 1. Heft des 11. Bandes wurden vollendet.

Ziemlich viel Arbeit im Freien und auf dem Bureau erforderten auch die Vorbereitungen für die Landesausstellung in Bern.

Zur Mithülfe wurden beigezogen die schweizerische Samenkontrollstation in Zürich und die schweizerische agrikulturchemische Anstalt.

Die Anstalt wurde auch dieses Jahr vielfach um Auskunft angegangen und erhielt zahlreiche Besuche.

5. Meteorologische Zentralaiistalt.

In betreff' der im Verlaufe des Berichtsjahres gesetzlich bestimmten Erweiterung des Tätigkeitskreises dieser Anstalt erlauben wir uns, auf das in Abschnitt I, 2 hiervor Gesagte zu verweisen.

Die Anstalt selbst blickte im Jahre 1913 auf eine 50jährige Tätigkeit zurück ; im Dezember 1863 begann sie, nach Gründung des grossen alpinen Beobachtungsnetzes, unter dem Patronat der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft, mit Bundesunterstützung ihr Wirken, um dann mit 1881 ganz in die Obhut der Eidgenossenschaft überzugehen. Hervorgehoben zu werden verdient, dass auf zwei Stationen, nämlich auf Bernhardin und in Castasegna (Bergell), Mitglieder derselben Familien noch jetzt als Beobachter tätig sind, die schon im Dezember 1863 in Funktion getreten waren. Sie haben somit einer nationalen wissenschaftlichen Aufgabe volle 50 Jahre in uneigennütziger Weise ihre Dienste geleistet.

Über die Tätigkeit der Anstalt ist folgendes zu sagen : das.

Netz der meteorologischen Stationen hat noch einen erfreulichen

636 Zuwachs im Gebiet des südlichen Alpenfusses erhalten, indem zu Anfang dieses Jahres, nach Vollendung der Drahtseilbahn Gassarata-Monte Bré, nahe dem letzteren Gipfel, in der Höhe von fast 600 m über Lugano, ein vollständig ausgerüsteter Beobachtungsposten eingerichtet wurde. Für das Studium der Höhennebel über dem Luganer See, die in ihrer Schichtung manche eigentümliche Verhältnisse zeigen, ist diese Station sehr willkommen, zumal sie mit Bewilligung der Telegraphendirektion auch regelmässig morgens noch ein Witterungstelegramm an die Anstalt sendet, das bei den zahlreichen Anfragen im Wintor über die Bewölkungsverhältnisse der Höhenlagen im Süden, oft von Nutzen ist.

Auch im Netze der Regenmess-Stationen hat eine weitere kleine Vermehrung stattgefunden ; es sind im Kreise Orbe (Waadt), in Vallorbe und Vuitebeauf, an zwei für die Regenmessung besonders interessanten Punkten des höhern Waadtländer Jura, nahe der Grenze, neue Posten erstellt worden. Ferner wurde in La Ferrière ein geeigneter Verweser für die dortige neue Station gefunden, der auch die Aufzeichnungen der Gewittererscheinungen in diesem sehr interessanten Gebiet des Neuenburger Jura besorgt.

Leider hat die Anstalt im laufenden Jahre den Verlust eines langjährigen vortrefflichen Beobachters erlitten in der Person des Reallehrers I. C. Gasser in Unter-Hallau. Durch Entgegenkommen der Ortsbehörde gelang es, die Weiterführung dieses für ·die Weinbaustatistik so wichtigen Beobachtungspostens, ohne Unterbrechung zu sichern. Auf Ende 1913 ist an insgesamt 115 meteorologischen und 290 Regenmess-Stationen regelmässig beobachtet worden. Wie schon im letztjährigen Tätigkeitsbericht erwähnt, ist auch die Radiotélégraphie den Zwecken des praktischen Witterungsdienstes nutzbar gemacht worden ; die Einrichtung hat sich ausserordentlich gut bewährt, indem die Anstalt seit Oktober, am spätem Abend, auf radiotelegraphischem Wege von der Grossstation auf dem Eiffelturm noch täglich wichtige Nachmittagstelegramme über die Witterungstatbestände im Gebiet des Atlantischen Ozeans und Mittelmeeres erhält; trotz oft sehr starker Gewitterstörungen im vergangenen Sommer ist der Betrieb der neuen Radiostation ohne die geringste Unterbrechung vor sich gegangen. Es sei noch kurz eine weitere Aufgabe erwähnt, für welche die Anstalt im Berichtsjahre sich
angestrengt hat, eine Lösung zu finden. Es zeigte sich in den letzten Jahren immer- dringlicher die Notwendigkeit, -- im Interesse der schweizerischen Wasserwirtschaft -- während des Winters an

637

schwer zugänglichen Punkten des Hochgebirges Niederschlagssarnmler aufzustellen, die gestatten, dea gefallenen Schnee (und Regen) monatelang zu bewahren, sodass bloss in der günstigen Jahreszeit eine einmalige Messung notwendig wird. Die bisherigen Versuche haben ermunternde Ergebnisse erzielt; allein es fehlte dem Instrument, nach verschiedenen Erfahrungen, doch ein wichtiger Teil, nämlich ein Windschutzring, wodurch die gefallenen Niederschläge wohl um 20 °/o wegen Sistierung der Windverwehungen vermehrt würden. Es sind nun verschiedene solche praktische Niederschlagssammler konstruiert und seit dem Herbste in der eigentlichen Firnregion, gegen 3000 m Höhe, plaziert worden ; unter anderem erhielt auch die Gletscherkommission für ihre Messungen im obersten Teil des Rhonegletschers ein solches Instrument zur Verfügung gestellt und durch die Vermittlung des Vorstandes der Schweizerischen Landestopographie wurde letzteres bereits im August am Thälistock in 2800 m Höhe plaziert.

Über die laufenden Publikationen der Anstalt sei erwähnt, dass der Jahrgang 1912 der Annalen, ebenso die Ergebnisse der Niederschlagsmessungen sämtlicher Stationen für 1912, bis zürn Schlüsse des Jahres druckfertig erstellt und herausgegeben wurden. Die Drucklegung des Jahrgangs 1913 beider Publikationen ist im vollen Gang und dürfte bis im Spätherbst fertigerstellt werden.

Die Kontrolle über die von der Zentralanstalt ausgegebenen Witterungsprognosen geben an den beiden Orten Zürich und Luzern, wo dieselben seit Jahren streng geprüft werden, nachstehende Ergebnisse, wobei unter I die Prozentzahl der Treffer, unter II diejenigen der Halbtreffer, unter III diejenigen der Fehlprognosenfiguriert: ZUrich

Luzern

I 70% 70°/o II 23°/o 25°/o III 7% 5°/o Aus den iu Luzern seit 1884 vorgenommenen und also nunmehr 30jährigen Aufzeichnungen über die Treffsicherheit der Züricher Witterungsproguosen ergibt sich ein Jahresmittel von 69 °/o Volltreffer, 25 % Halbtreffer und 6 % Fehlprognosen.

Im laufenden Jahre ist demnach jener Durchschnitt der Treffsicherheit I in Luzern noch urn l °/o übertroffen worden.

Erfreulich ist es, wie die Bedeutung der Meteorologie und namentlich des praktischen Wetterdienstes in der Öffentlichkeit Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

42

638 immer mehr anerkannt wird. Die tägliche telegraphische Prognosenabgabe an die Beteiligten aller Kreise, speziell an landwirtschaftliche Genossenschaften, Verkehrsvereine, Gemeinderatskanzleien, Kurgenossenschaften etc. weist seit dem letzten Jahr wieder einen Fortschritt auf; das letzte, für Juli 1913 angelegte Adressenverzeichnis von seiten der Telegraphendirektion Zürich zeigt bereits 140 Abonnenten.

6. Schweizerisches Landesmuseum und Erhaltung raterländischer Altertümer.

a. Schweizerisches Landesmuseum.

Die L a n d e s m u s e u m s k o m m i s s i o n erlitt in ihrem Bestände keine Veränderungen. Zur Erledigung ihrer Geschäfte hielt sie fünf Sitzungen in Zürich und eine auf Schloss Wildegg ab. Für die Vorbereitungen zu den Erweiterungsbauten des Museums und zur Prüfung der Frage betreffend die Ablösung der Baupflichten von Seite der Stadt Zürich wurde vom Departement des Innern eine Spezialkommission ernannt, bestehend aus dem Präsidenten und einem Mitgliede der Landesmuseumskommission, sowie Herrn Professor Dr. H. Rolli an der Eidgenössischen Technischen Hochschule. Anderseits betraute der Stadtrat von Zürich Herrn Professor G. Gull mit der Ausarbeitung der Pläne und der Aufstellung eines Kosten Voranschlages, gestützt auf die Studien der Direktion und die Grundrissskizzen, welcher dieser schon angefertigt hatte.

Aus dem V e r w a l t u n g s p e r s o n a l wurde für die vakanto Stelle des Vize-Direktors gewählt Herr D. Viollier aus Genf, bisher Assistent für die prähistorische Abteilung, mit Amtsantritt auf 1. August, und für die infolgedessen freigewordene dritte Assistentenstelle Herr Karl Frei aus Frauenfeld, bisher Volontärassistent, mit Amtsantritt auf 1. Januar 1914. -- Von den Angestellten starb' ein Aufseher und eine Aufseherin.

Der Ankauf der wertvollen Glasgemäldesammlung des Herrn Professor Dr. J. R. Rahn sei. machte es wünschenswert, die für die Vermehrung der Sammlungen zur Verfügung stehenden Mittel vor allem zu diesem Zwecke zu verwenden.

An bedeutenderen Objekten wurden erworben : eine interessante Wappenscheibe von zirka 1520 aus Rapperswil, ein schönes Renaissance-Altärchen aus dem Kanton Luzern, vier reich geschnitzte vergoldete Rokoko-Kerzenträger, wie sie bei Prozes-

639 sionen zur Verwendung kommen, aus dem Kanton Tessin. Aus dem Legate der Frau Lucie Habrich del Solo wurde bis jetzt eine ausserordentlich reich geschnitzte Truhe mit den Wappen de Werra und de Cresta aus dem Jahre 1682 angekauft als Beispiel des Walliserbarock in seiner reichsten Entwicklung.

Von den Erben des Herrn Direktor Abegg-Arter in Zürich erhielt das Landesmuseum die Barsumme von Fr. 5000, welche zur Herstellung von Modellen alamannischer Bauernhäuser verwendet werden soll, von denen das eines Grossbauernhauses mit seiner gesamten innern Einrichtung in vollständiger Naturtreue bereits angefertigt wurde.

Fräulein Pauline Escher in Zürich, testierte dem Landesmuseum unter anderem ein zürcherisches Gesangbuch in reichverziertem Einbände, und Herr Eugène Aunant aus Rolle zwei Glasgemälde aus der bekannten Glasmalerwerkstätte der Murer in Zürich, welche zürcherische Bogenschützenschiessen von zirka 1600 darstellen und dadurch einen interessanten Beitrag zur Stadtgeschichte liefern.

Unter den Geschenken verdienen einige sehr interessante Kostümstücke aus zürcherischem Privatbesitz besonderer Erwähnung.

Ausser durch einige Ankäufe vermehrte die prähistorische Abteilung ihre Bestände zufolge der Ausbaggerung des bekannten Pfahlbaues im ,,Haumesser" bei Wollishofen und durch die Abdeckung eines Grabhügels aus der Hallstattzeit in Niederweningen.

Ganz besonders reichlich aber wurde im Beriohtjahre die M ü n z s a m m l u n g bedacht durch das Legat des Herrn A. BallyHerzog sei., gew. in Schönenwerd, welcher dem schweizerischen Landesmuseum seine in Fachkreisen hoch geschätzte Sammlung schweizerischer Münzen und Medaillen vermachte, die über 3800 Stücke umfasst. Ausserdem testierte er demselben, neben dem historischen Museum in Aarau und den Stadtmuseen von Ölten und Solothurn, seine Sammlung römischer und ausländischer Goldmünzen mit der Bestimmung, dass diese vom Landesmuseum zu dem ihm gutdünkenden Preise verkauft und aus dem Erlöse ihm, sowie den Museen in Aarau und Solothurn je zwei Siebentel, dem Museum in Ölten ein Siebentel ausbezahlt werden soll. Dieser Verkauf brachte dem Landesmuseum weitere Fr. 20,000 in bar. Für das Nähere verweisen wir auf den gedruckten Jahresbericht der Anstalt.

Die Sammlung von Abgüssen erhielt einen aussergewöhnlich

640

wertvollen Zuwachs durch die Abformung der meistenteils aus Holzobjekten bestehenden Funde aus La Tene.

Herr Johannes Stutz in Rüschlikon vermehrte seine dem Landesmuseum testierte Bildersammlung um 510 Blatt und 14 Bücher und Hefte im Werte von Fr. 1944. Über die Vermehrung der SpezialSammlungen des Landesmuseums wird der Jahresbericht Aufschluss erteilen.

Über die im letztjährigen Geschäftsbericht vorläufig angekündigte letztwillige Schenkung der Fräulein Julia v. Effinger sei., gew. auf Schloss Wildegg (verstorben am 25. Oktober 1912) ist hier folgendes anzubringen: Diese Dame hat durch letzte Willensverordnung vom 23. Juli 1912, gerichtlich eröffnet den 5. November des nämlichen Jahres, verfügt : ,,Demnach setze ich hinsichtlich der Verteilung meines Nachlasses, unter Ausschliessung noch vorhandener Intestats-Erben, als alleinigen oder Haupterben meines Vermögens, die schweizerische Eidgenossenschaft zuhanden des schweizerischen Landesmuseums ein, eventuell, falls diese aus irgend einem Grunde die Erbschaft nicht antreten sollte, die Historisch-Antiquarische Gesellschaft der Schweiz, und zwar, den einen wie den ändern Erben, unter folgenden Bedingungen und Bestimmungen :" ,,Das Schloss Wildegg nebst Hof, Garten und den Halden des Schlosshügels, sowie der anstossende Wald, am Kestenberg, sollen in ihrem bisherigen Zustand erhalten und der Aufsicht und Verwaltung der Kommission des schweizerischen Landesmuseums, eventuell der Historisch-Antiquarischen Gesellschaft, unterstellt werden."

,,Die in meiner Hinterlassenschaft befindlichen wertvollem altertümlichen Gegenstände, wie Möbel, Gerätschaften, Bilder, Glasscheiben, Waffen, Teile von Rüstuugen, alte Bücher und Urkunden, insbesondere alle Erinnerungen an die Familie von Effinger, sind in dem alten Burggebäude zu belassen, respektive, soferu sie sich anderswo befinden, in dieses zu versetzen und dort aufzubewahren -- soweit nicht nachstehend die Herausgabe einzelner Stücke von mir an Legatare verfügt wird, oder ausnahms- .

weise die Übertragung des einen oder ändern Stückes in das Landesmuseum nach Zürich als angezeigt erscheint -- und sind die dazu geeigneten Räume des genannten alten Gebäudes nebst Schlosshof, gemäss einem von der Kommission des Landesmuseums, eventuell der Historisch-Antiquarischen Gesellschaft festzustellenden

641

Réglemente zu bestimmten Tagen und Zeiten dem Besuch des Publikums zu öffnen."

,,Der Ertrag des bei meinem Ableben noch vorhandenen und seither nicht verkauften Grundbesitzes, sowie der Zins des nach Ausrichtung der Legate verbleibenden Kapitalvermögens, soll zur Verwaltung, zum Unterhalt, zur Verschönerung und Verbesserung der bestehenden Gebäude und Anlagen, allenfalls auch zu Umbauten und zur Anschaffung geeigneter altertümlicher Gegenstände dienen.a Nach diesen Verfügungen folgt im Testament die Aussetzung einer Anzahl Legate im Betrage von Fr. 104,000. Hieran schliessen sich Anordnungen zugunsten zweier Stiftungen, folgenden Inhalts : ,,Nr. 1. Ein Drittel des nach Ausrichtung der oben vorgeschriebenen Legate und Auszahlungen noch verbleibenden Kapitalvermögens soll dem Komitee des Aarauer Diakonissenhauses der Riehener Schwestern zur Gründung eines Heims für ältere, vereinsamte oder pflegebedürftige, weibliche Personen, oder, wenn der Platz genügt, zugleich eines Ferienhauses für noch im Dienste stehende weibliche Dienstboten überlassen werden.ct ,,Ein Zehntel des Verkaufspreises der verkäuflichen Liegenschaften (die also nicht, wie das Schloss nebst Hof, Garten, Halden des Schlosshügels und Kestenbergwaldes, im bisherigen Zustand erhalten werden sollen) soll überdies dieser Stiftung Nr. l zugewendet werden.a (Durch ein Kodizill vom 19. Oktober 1912 wird in Bezug auf diese Stiftung die Abänderung getroffen, dass der Anschluss an die Diakonissenanstalt Riehen und das Aarauer Komitee aufgehoben sein und dass es der Gehülfin der Testatorin, Fräulein Pauline ron Peyer, freistehen soll, ein Komitee nach ihrem Gutlinden zu wählen und die Zweckbestimmung der Stiftung unter Umständen zu einem ähnlichen Zwecke zu ändern oder zu erweitern.)

,,2. Stiftung. Ein zweites Drittel des verbleibenden Kapitalvermögens soll der aargauischen Gesellschaft vom Blauen Kreuz, als Beitrag an die Kosten einer bescheidenen Vergrösserung und des Betriebes der von mir gestifteten Trinkerheilanstalt auf Kernenberg, unter der Bedingung zugestellt ' werden, dass dieser der Charakter einer kleinern, dem Landkomplex entsprechenden, in christlichem Sinn geleiteten Privatanstalt unter dem Namen der Stifterin gewahrt werde."

Das Ende Dezember durch die Gemeindebehörde von Möriken

642 (Wohüsitzgemeinde der Erblasserin) aufgenommene Inventar erzeigt ein reines Vermögen von Fr. 1,007,713. 10.

Durch Beschluss vom 24. Februar 1913 erklärten wir dio Annahme der Erbschaft und die Bereitwilligkeit, die darauf lastenden Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Dauer des Berichtsjahres wurde von der Liquidation der Verlassenschaft in Anspruch genommen, welche durch zwei im Testament ernannte Willensvollstrecker geführt wird. Es kann daher erst im nächsten Geschäftsbericht Näheres über die Gestaltung des patriotischen Vermächtnisses mitgeteilt werden.

b. Übrige Verwendungen für Erhaltung vaterländischer Altertümer gemäss dem Bundesbeschluss vom 30. Juni 1886.

1. Für B e t e i l i g u n g an A u s g r a b u n g e n wurden verausgabt Fr. 14,140.70 Hierunter sind enthalten die Beiträge an die Ausgrabungen in Avenches, Windisch, Martigny, La Tene, Basel-Augst, Colombier, und die Grabungen, welche die Expertenkommission selbst ausführen lässt.

2. B e t e i l i g u n g an der E r h a l t u n g historisch oder künstlerisch bedeutsam er B a u d e n k m ä l e r ,, 71,043.-- Hierunter befinden sich Beiträge von Fr. 2000--5000 an die Herstellung der Kirchen in Lugano (San Lorenzo), Cossonay, Beilenz (St. Peter und Etienne), Luzern, Hauterive (Freiburg), der Schlösser Neueoburg etc. ; ferner ist darunter ein Beitrag von Fr. 8,000 an den Bau eines ,,Vindonissa-Museuma in Brugg.

3. G r a p h i s c h e A u f n a h m e n von K u n s t d e n k i n ä l e r n , die unabwendbar dem Verschwinden entgegengehen . . ,, 2,831.95 4. U n t e r s t ü t z u n g k a n t o n a l e r Sammlungen zur Erwerbung vaterländ i s c h e r A l t e r t ü m e r (10 Beiträge) . ,, 15,012.70 Zusammen Fr. 103,028. 35 Im Anschlüsse hieran sei noch kurz über die Verwendung des unter Rubrik B IX, 13, des Budgets für ,,Untei-stüt/.ung

643

kantonaler Altertümersammlungen"' vorgesehenen Kredites von Fr. 15,000 berichtet. Aus dieser Summe wurden an 7 Kantonsuud Gemeindebehörden und 3 historische Vereine Beiträge von Fr. 500 bis Fr. 4500 zur Erwerbung von Altertümern verabfolgt (Gesamtausgabe Fr. 15,012. 70). Für das Nähere wird auf das Ihren Kommissionen zur Verfügung gehaltene Verzeichnis verwiesen.

7. Gottfried Keller-Stiftung.

Die Kommission trat zur Behandlung der laufenden Geschäfte im Berichtjahre dreimal zusammen und zwar am 10./ll. April in Lausanne, am 30. Mai in Solothurn und am 9. Dezember in Basel.

Für G. Segantinis Triptychon wurde die II. Rate mit Fr. 50,000 an die eidgenössische Staatskasse zurückbezahlt.

Es sind folgende Käufe abgeschlossen worden: 1. Ernest Bieler ,,L'eau mystérieuse", Gemälde in Tempera auf Leinwand. Deponiert im Palais de Rumine in Lausanne.

2. Silber-vergoldetes Trinkgeschirr, genannt ,,Hobelbecher", eine Arbeit des Hans Jakob Bullinger von Zürich. Dieser Becher wurde im Jahre 1658 von Ratsherr Hans Trüeb der Zunft zu Zirnmerleuten in Zürich überreicht; bei Auflösung der Zünfte im Jahre 1798 ging das treffliche Stück in zürcherischen Privatbesitz über, aus welchem die Stiftung es nun erworben hat. Über die endgültige Deponierung dieses Bechers ist noch nichts verfügt.

Auf Rechnung 1914 und 1915 sicherte sich die Kommission fünf Arbeiten von Ferdinand Hodler, ein Solbstporträt und vier Studien zum ,,L'élu* (Der Auserwählte). Die näheren Mitteilungen gehören in den nächstjährigen Rechenschaftsbericht.

8. Museum Tela in Ligornetto.

Übersicht über den Besuch: Verkaufte Eintrittskarten Verkaufte Kataloge zu 50 Cts. zu 25 Cts. zusammen zu 50 Cts.

I. Quartal . 161 II.

,, . 313 III.

,, . 633 IV.

,, . 306 Zusammen 1413 1912:1514

11 31 65 18 125 120

172 344 698 324 1538 1634

7 20 14 85 126 224

Erlös Fr.

86. 75 174. 25 339. 75 200. -- 800. 75 904.--

644

9. Berset-Müller-Stiftung.

Die Verwaltungskommission hielt zur Erledigung der Geschäfte vier, und der engere Ausschuss acht Sitzungen. Der Gang der Anstalt war auch im Berichtsjahre ein ruhiger und normaler. Im Personalbestand der Pfleglinge trat nur die Änderung ein, dass auf den 20. Juni ein neuer weiblicher Pflegling eintrat, wogegen im Dezember ein männlicher Insasse freiwillig die Anstalt verliess, um, wie er sagte, in einem Alters- und Krankenasj'l seiner Heimatgemeinde zu sterben. Die Zahl der Pfleglinge betrug auf Anfang und auf Schluss des Jahres 15.

Die Gesamtausgaben für das gesamte Personal betrugen Fr. 15,935. 80, d. h. Fr. 4414. 20 weniger als vom Voranschlag (Fr. 20,350) in Aussicht genommen waren. Für die Nahrung wurden Fr. 6840.52 ausgegeben; d. h. zirka Fr. 1.10 für den Tag und die Person.

10. Pflege der Kunst.

Im periodischen Austritt aus der Kunstkomrnission befanden sich auf Ende 1912 die Herren Joseph Reichlen, Maler in Freiburg, Charles Giron, Maler in Morges, und Paul Ulrich, Architekt in Zürich. An deren Stelle wählten wir die Herren Richard Bühler, Fabrikant in Winterthur, Ed. Ravel, Maler und Professor in Genf, und Charles L'Eplattenier, Maler und Bildhauer in La Chauxde-Fonds.

Die Kunstkommission versammelte sich zu drei Sitzungen, am 27./30. Januar in Bern, Schwyz und Zürich, den 10. April in Basel und am 6./ll. September in Zürich und München.

Zur Behandlung gelangten folgende Gegenstände : Die Prüfung der Bewerbungen um Verleihung von Stipendien, Organisation der schweizerischen Abteilung an der internationalen Kunstausstellung in München 1913, Aufstellung der Spezialreglemente für die schweizerische graphische Kunstabteilung an der internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig 1914, sowie für die XII. Nationale Kunstausstellung in Beru 1914, Nationaldenkmal in Schwyz, General Herzog-Denkmal, Denkmal zur Erinnerung an den Eintritt des Wallis in den Schweizerbund (auf dem Planta), Vergrösserung des transportablen Ausstellungsgebäudes, verschiedene Subventionsgesuche, Eingaben und Beschwerden.

645

Für die Vorbehandlung mehrerer die Ausstellungen und das Nationaldenkmal in Schwyz betreffender Fragen mussten durch Subkommissionen verschiedene Sitzungen abgehalten werden.

Als Ergebnis der Tätigkeit der Kunstkommission sind folgende Vorgänge namhaft zu machen : 1. Die Verleihung von 10 Stipendien zu je Fr. 2000 an 7 Maler und 3 Bildhauer; insgesamt hatten sich 121 Bewerber angemeldet.

2. Die Ausrichtung nachstehender Beiträge : a. an den schweizerischen Kunstverein Fr. 12,000 für Ankäufe und Fr. 1200 an die Organisationskosten der Turnusausstellung ; b. an die Gesellschaft schweizerischer Maler, Bildhauer und Architekten Fr. 2000 für die Organisation einer Gesellschaftsausstellung.

3. Die Genehmigung der die XII. Nationale Kunstausstellung in Bern 1914 und die graphische Kunstabteilung an der internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik in Leipzig 1914 betreffenden Spezialreglemente.

4. An der vom 11. bis 27. April in Basel abgehaltenen Vorausstellung der schweizerischen Abteilung der internationalen Kunstausstellung, München 1913, wurden auf Antrag der Kunstkommission Ankäufe für Fr. 25,588. 20 gemacht. Darunter sind : 3 Öl- und Temperagemälde, 3 Radierungen, 2 Holzschnitte, l Büste aus Silber, l Bro'nzeplakette und 2 Marmorskulpturen. Auf Anordnung des damaligen Chefs des Departements des Innern sind diese Kunstwerke jedoch noch nicht verteilt worden; sie sollen vielmehr, um womöglich alle nach Art. 46 der Vollziehungsverordnung vom 25. Januar 1910 in Betracht fallenden öffentlichen Museen und öffentlichen Gebäude des Bundes berücksichtigen zu können, erst mit den nächstjährigen Ankäufen an der XII. Nationalausstellung in Bern zur Verteilung gelangen.

In die Reihe der dabei zu berücksichtigenden öffentlichen Museen ist dasjenige der Einwohnergemeinde Ölten neu aufgenommen worden.

5. Schweizerische Abteilung an der internationalen Kunstausstellung in München.

Einer Einladung der Bayerischen Gesandtschaft in Bern Folge leistend, sicherten wir, wie in früheren Jahren, die Beteiligung der Schweiz auch für diese internationale Kunstausstellung zu.

Dagegen ist die dortige schweizerische Abteilung insofern ab-

646 weichend von der bisherigen Übung organisiert worden, als man sich nicht von allen angemeldeten Künstlern Werke einschicken liess, sondern nur von 187 dazu von der Kunstkommission vorgängig auserwählten. Zu dieser Neuerung ist man erstlich im Interesse der Kostenersparnis und sodann insbesondere auch aus dem Grunde gelangt, um nicht vielleicht 1500 Werke einschicken zu lassen, von denen, des verfügbaren Raumes wegen, bloss et\va der zehnte Teil hätte berücksichtigt werden können. Von den ausgewählten Künstlern sind dann doch 360 Werke eingesandt und davon sind insgesamt 145 angenommen worden. Auch sind dieses Jahr zum ersten Male die angenommenen Werke durch Veranstaltung einer Vorausstellung in Basel einem weitern Publikum zugänglich gemacht worden.

11. Unterstützung der Kulturbestrebuugen von Vereinen und Privaten.

1. Allgemeine geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz.

Im Jahre 1913 wurde im Rahmen der ,,Quellen zur Schweizergeschichte "·'· die Publikation der neuen Serie ,,Handbücher" mit Band I, enthaltend ,,Bibliographie der Schweizergeschichtett eröffnet, herausgegeben durch Herrn Bibliothekar Dr. Barth. Das von diesem gesammelte Material ist so reich, dass es auf drei Bände verteilt werden muss. Ausserdem erschien im Berichtsjahre in der /weiten Abteilung der ,,Quellen" unter der Rubrik ,,Akten" der absehliessende zweite Band der ,,Dokumente zur Geschichte des Bürgermeisters Hans Waldmann", herausgegeben durch Dr. Gagliardi in Zürich. Nebstdem liegt im Druck ein von Herrn Dr. Rufer vorbereiteter Band ,,Korrespondenz der französischen Residenten in Graubilnden zur Zeit der französischen Revolution".

2. Schweizerische naturforschende Gesellschaft.

a. G e o d ä t i s c h e K o m m i s s i o n . Die Abhaltung der ordentlichen Jahressitzung dieser Behörde wurde etwas verzögert durch Krankheit des Sekretärs; sie fand am 14. Juni in Genf statt. An derselben wurden zunächst einige administrative Fragen erledigt, dann erfolgte die Entgegennahme der Berichte über die im Jahre 1912 ausgeführten Arbeiten; hieran reihte sich die Behandlung einiger wissenschaftlicher Fragen ; endlieh wurde das Arbeitsprogramm für das Jahr 1913--14 festgesetzt.

647

Die Arbeiten von 1913 sind die Fortsetzung derjenigen von 1912. Der erste Ingenieur führte die Schweremessungen weiter, zunächst auf zwei Stationen im Innern des Lötschbergtunnels und in Goppenstein, Messungen, die bis Ende Mai beendigt waren ; sodann vom Juni bis September an elf Punkten der Kantone Graubünden und Tessin mit den Vergicichs-Messungen in Basel.

Es sind die Stationen Reichenau-Tamins, Saflen-Neukirch, Ilanz, Flims, Vais, Truus, Teniger-Bad, Disentis, Santa-Maria auf Lukmanier, Olivone und Acquarossa-Comprovasco ; endlich in der Westschweiz Genf und Neuenburg. Die schlechte Witterung des Sommers beeinträchtigte den Fortschritt der Arbeiten insoweit, dass die im Programm noch vorgesehenen zwei Stationen des Kantons Waadt nicht mehr erledigt werden konnten.

Der zweite Ingenieur unterstützte den ersten bei den SchwereBestimmungen im Lötschbergtunnel ; hierauf nahm er vom Juli an, in Verbindung mit dem dritten Ingenieur, die Bestimmungen der seit einem Jahre unterbrochenen Längen-Unterschiede wieder auf. Von August bis Oktober 1913 wurden, vom schlechten Wetter vielfach unterbrochen, die Abstände Gurten-Genf und Genf-Basel ermittelt.

Diese Messungen werden in Verbindung mit denjenigen der vorhergehenden Jahre in dem 14. Bande der Veröffentlichungen der Kommission erscheinen, der gegenwärtig unter der Presse ist. Das gedruckte Protokoll über die Sitzung vom 14. Juni 1913 erschien im Verlaufe des Sommers. Es enthält einen einlässlichen historischen Bericht des Herrn Professor Dr. A. Riggenbach über die Aufgabe einer magnetischen Aufnahme der Schweiz, welche vom Zentralkomitee der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft der geodätischen Kommission zugewiesen worden ist. Ferner enthält das Protokoll einen Bericht des Herrn Professor Dr. Raoul Gautier über die 17. allgemeine Versammlung der internationalen geodätischen Vereinigung in Hamburg, im September 1912.

b. G e o l o g i s c h e K o m m i s s i o n . Diese versammelte sich zu drei Sitzungen (1. Februar, 31. Mai und 20. Dezember), an denen 118 Geschäfte erledigt wurden; in die Zwischenzeit fallen noch 23 Präsidialverfügungen. Die Behörde erlitt den Verlust ihres Mitgliedes Herrn Professor Dr. A. Balzer (Bern), welcher ihr seit 1888 angehört hatte und am 4. November nach längerm Leiden verstarb. Ausser einer Reihe von
Privatuntersuchungen verdankt ihm die Kommission mehrere wichtige Beiträge zur geologischen Erforschung unseres Vaterlandes. Was die Arbeiten betrifft, wurden im Berichtsjahre folgende Textbände und Karten vollendet und versandt:

648

1. Lieferung 20, 2. Teil, enthaltend : Arnold Heim : Monographie der Churfirsten-Mattstockgruppe, d. h. die Fortsetzung des Textes zur Walenseekarte in l : 25,000 (erschienen 1907).

2. Lieferung 41 : ein Sammelband mit zwei kleinern Arbeiten von F. Zyndel; der Gebirgsbau von Mittelbünden und R. Frei; die diluvialen Gletscher der Schweiz mit einer Karte der schweizerischen Gletscher in l : 1,000,000.

3. Lieferung 42, enthaltend: A. W. Keller, die autochthone Kreide am Bifertenstock-Selbsanft, mit einer geologischen Karte in l : 15,000.

4. Lieferung 43 : R. Schider, Geologie der Schrattenfluh, mit einer geologischen Karte in l : 25,000.

5. Spezialkarte Nr. 67 : S. Mühlberg und P. Niggli, Karte der Roggen-Born-Boowald (Aarburg und Umgebung) in l : 25,000, mit Erläuterungen.

6. Spezialkarte Nr. 69 : S. Rabowski, Simmental und Diemtigtal, l : 50,000.

Beinahe fertig, mit Ausnahme von Titel und Register, sind die zwei Bände: 7. Lieferung 34 : Alph. Jeannet, Monographie géologique des Tours d'Aï.

8. Lieferung 40 : Gogarten-Hauswirt, schweizerisch-geologische Bibliographie von 1900--1910.

Neben diesen Veröffentlichungen her gingen die Arbeiten für Revision vergriffener Blätter der geologischen Karte der Schweiz; es ist eine zweite Auflage folgender Blätter in Angriff genommen: Nr. Vili, IX, XIII, XIV, XVII und XXII.

Die auf gemeinsame Kosten unternommenen Aufnahmen der Grenzgebiete des Grossherzogtums Baden und der Schweiz (Schaffhausen) (zu vergleichen ßundesbl. 1908, V, 52, ad 3) bestanden im Berichtsjahre in Arbeiten am Blatt ,,Wiechs" der badischen Karte, das fast den ganzen Kanton Schaffhausen umfasst. Dieses Blatt soll im Jahre 1914 gedruckt werden.

c. D e n k s c h r i f t e n k o m m i s s i o n und die mit i h r e r A u f g a b e i n B e z i e h u n g s t e h e n d e n A r b e i t e n . Jener Ausschuss hat im Jahre 1913 als Bände 47, 48 und 49 I veröffentlicht : Ernst Bärtschi ; das westschweizerische Mittelland ; Versuch einer morphologischen Darstellung (20 Bogen 4°, mit 19 Textfiguren und l Karte).

649 Josias Braun (Chur) ; die Vegetationsverhältnisse der Schneestufe in den rätisch-lepontischen Alpen. Ein Beitrag des Pflanzenlebens an seinen äussersten Grenzen (44 '/s Bogen in 4° mit einer Isochionenkarte, 4 Lichtdrucktafeln und Textfiguren).

Conrad Keller (Zürich); Studien über die Haustiere in den Kaukasusländern (8 Bogen in 4° mit 21 Textfiguren in 8 Tafeln).

Ferner hat die Kommission -- als Beilage zu den Verhandlungen über die 95. Jahresversammlung der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft (1912 in Altdorf) -- Nekrologe und Biographien der in den Jahren 1911 und 1912 verstorbenen Mitglieder dieser Gesellschaft veröffentlicht.

Mit Bezug auf den der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft während der Jahre 1912 und 1913 verabfolgten ausserordentlichen Beitrag von je Fr. 5000 für Veröffentlichung der Ergebnisse der Forschung über die Bewegung des Rhonegletschers ist hier vorläufig zu bemerken, dass an der wissenschaftlichen Darstellung dieses Gegenstandes fleissig gearbeitet wird und dass deren Veröffentlichung für das Jahr 1914 in den ,,Denkschriften"1 der Gesellschaft in Aussicht genommen ist.

Die K o m m i s s i o n für die K r y p t o g a m e n f l o r a der Schweiz veröffentlichte als Band IV, Heft 2, der ,,Beiträge zur Kryptogamenflora der Schweiz" eine Arbeit des Herrn Professor Dr. Chodat in Genf: ,,Monographies d'Algues en culture pure" (283 Seiten, mit 201 Textfiguren und 9 farbigen Tafeln).

Die Veröffentlichungen der z o o l o g i s c h e n G e s e l l s c h a f t in der ,,Revue suisse de Zoologie" (Herausgeber Herr Professor Dr. Bédot in Genf) umfassen 19 Arbeiten schweizerischer Gelehrter. Für das Nähere verweisen wir auf den bei den Akten liegenden Bericht.

Die schweizerische g e o t e c h n i s c h e K o m m i s s i o n versammelte sich am 6. Dezember zur Erledigung ihrer üblichen Jahresgeschäfte. Ihre Aufgaben, bestehend einerseits in der Untersuchung der natürlichen Bausteine und anderseits in der Ausarbeitung einer Rohmaterialkarte wurden, soweit wie möglich, gefördert. Zu Ende des Jahres lagen über die Monographie der schweizerischen Bausteine und Dachschiefer 20 Bogen fertig gedruckt vor. Der Druck der hiezu dienenden Steinbruchkarte wurde der Firma Kümmerly & Frey in Bern übertragen. Der ,,Stein·band" soll bei Eröffnung der Landesausstellung als 5. Lieferung der geotechnischen Serie zur Geologie der Schweiz fertig vorliegen. Von der ,,Rohmaterialkarte"1 soll eine 1. Lieferung in

650

l : 2GO,000 und in l : 500,000, darstellend die Vorkommnisse an Erzen, Salz, Kohlen, Asphalt und Torf, nebst einem kurzen begleitenden Text ebenfalls auf die Landesausstellung hin (Gruppen 8 und 55) fertiggestellt worden.

C o n c i l i u m b i b l i o g r a p h i c u m des H e r r n D r. H. F i e l d i n Z ü r i c h . Die Tätigkeit dieses Instituts war auch während des Berichtsjahres eine sehr rege, obschon die Zahl der publizierten Bücherzettel hinter derjenigen des Jahres zurückbleibt.

Herr Direktor Dr. Field hat sowohl im Interesse seiner Anstalt, wie als Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten Nordamerikas und der Stnithsonian Institution an dem im März in Monaco stattgefundenen internationalen Zoologenkongress teilgenommen, der sich mit der Aufstellung einer allgemein gültigen Nomenklatur der Tierarten beschäftigte, und dabei das Seinige zur Lösung dieser schwierigen Aufgabe beigetragen.

Die Veröffentlichung der Zettel, deren Ziffer bis jetzt im ganzen auf ungefähr 43 Millionen gestiegen ist, war folgende : 1. Paläontologie 1,930 (1912: 2,809> 2. Allgemeine Biologie u. Mikroskopie 698 (1912: 874} 3. Zoologie 18,284 (1912: 23,400) 4. Anatomie 2,000 (1912: 2,071) 5. Physiologie 8,350 (1912: 8,222) 3. Wörterbücher der schweizerischen Mundarten.

a. I d i o t i k o n der d e u t s c h e n M u n d a r t e n . Der Bestand des leitenden Ausschusses erfuhr im Berichtsjahre keine Veränderung. Leider lässt sich auch diesmal von der Redaktion nicht dasselbe sagen. Im Herbst musste Herrn Dr. W. Wiget, welcher der letztern seit 1910 angehört hatte, die Entlassung von der Stelle erteilt werden, nachdem ihm schon im Sommer vorher ein Urlaub auf unbestimmte Zeit war gewährt worden.

An seinen Platz trat auf 1. Januar 1914 Herr Dr. K. Stucki aus St. Gallen.

F o r t g a n g des I d i o t i k o n s . Aus den im vorigen erwähnten Umständen erklärt es sich, dass im Berichtsjahr ausnahmsweise nur zwei Hefte (74 und 75) ausgegeben werden konnten. Heft 74 bringt die Stämme satz bis sete (Anfang), Heft 75 führt die Gruppe s-s und damit den VH. Band zu Ende und eröffnet den VIII. Band mit dem Buchstaben sdì, von dem es die Gruppen seh -\- Vokal und sch-b (bis schiib-') enthält. Vom 76. Heft hat der Satz begonnen.

65t

Den grössten Teil der beiden Hefte beansprucht die umfangreiche Sippe, die sich um die Verben sitzen und setzen schart.

E r g ä n z u n g s a r b e i t e n zum I d i o t i k o n . Von den im Auftrage des Ausschusses vom Hauptredaktor herausgegebenen ,,Beiträgen zur Schweizerdeutschen Grammatik11 (Frauenfeld bei Huber & Co.) erschienen im Frühjahr die schon im letzen Bericht angekündigten Arbeiten von Dr. J . B e r g e r, ,,Die Laute der Mundarten des St. Galler Rheintals und des angrenzenden vorarlbergischen Gebiets"1 und von Prof. Dr. K. B o h n e n b e r g er in Tübingen über ,,Die Mundart der deutschen Walliser im Heimattal und in den Aussenortena.

Das vom Unternehmen des Idiotikons subventionierte Phonog r a m m a r e h i v wurde in das neue Universitätsgebäude übergesiedelt. Zu dem frühern Bestände von 128 Platten kommen im Berichtsjahre 44 neue. Von diesen wurden 11 mit Proben der Patois des Kantons N e u e n b u r g bei einem zweitägigen Aufenthalt in Neuenburg gewonnen. Ferner konnten einige Tessiner Dialekte durch die Bemühungen des Herrn Prof. C. S a l v i o n i von der Universität Mailand in Bellinzona auf 13 Platten festgehalten werden. Eine weitere Anzahl kam von Basel und enthält die Aussprache dortiger Mundarten.

Sonstige V e r m e h r u n g der Sammlungen. M i t a r b e i t e r .

Auch im Berichtsjahr gingen den Sammlungen wieder verschiedere wertvolle Beiträge zu, so eine Zusammenstellung obersimmentalischer Idiotismen von Herrn Lehrer H. A l l e m a n n an der Lenk als Nachtrag zu seiner im letzten Bericht erwähnten Sammlung, und eine wertvolle Sammlung basellandschaftlicher Ausdrücke von Herrn Lehrer T. B e r l i n in Pratteln.

6. W ö r t e r b u c h d e r M u n d a r t e n d e r W e s t s c h w e i z .

Es waren im Berichtsjahre nur noch wenige Korrespondenten tätig, und die Redaktoren sammelten noch an den Punkten, wo die Materialien als ungenügend erachtet wurden, so z. B. im Einflschtal und in der Broye-Gegend. Die Hauptsorge ist nun das Ordnen. Die 60,000 vereinzelten Zettel, von denen im letzten Bericht die Rede war, wurden unter sich zu einer alphabetischen Reihe vereinigt. Der Hauptredaktor ist besonders damit beschäftigt, die Wörter, die jetzt alle nach Kantonen geordnet sind, in eine Serie zusammenzuziehen. Der Buchstabe A ist beendet.

Da die genauesten phonetischen Aufzeichnungen den allgemeinen Tonfall der Mundarten nicht wiedergeben können, und es später für die Wissenschaft von Nutzen sein wird, ihn direkt

652 zu studieren, wurden 11 grammophonische Aufnahmen gemacht, und zwar im Kanton ' Neuenburg, wo es schon sehr schwierig ist, ächte Vertreter der längst ausgestorbenen Dialekte zu finden.

Die Platten werden durch mechanisches Verfahren zu Dauerplatten verwandelt, die im Phonogramm-Archiv in Zürich aufbewahrt werden.

Solange die Ordnung des Materials dauert, geben gedruckte Vorarbeiten über den Wert des Materials Auskunft. Im abgelaufenen Jahre wurden folgende Werke veröffentlicht : E. Tappolet, über die Ursachen des W o r t r e i c h t u m s bei den Haustiernamen der französischen Schweiz; die a l l e m a n n i s c h e n L e h n w ö r t e r in den M u n d a r t e n der f r a n z ö s i s c h e n S c h w e i z . Die Jahrgänge X--XII des B u l l e t i n du G l o s s a i r e erschienen vereinigt unter dem Titel E t r e n n e s h e l v é t i e n n e s (258 Seiten) Herrn Prof.

Schuchardt in Graz gewidmet. Herr Jeanjaquet veröffentlichte verschiedene neuenburgische und genferische Texte. Grössere Arbeiten wurden für den Druck vorbereitet: der zweite Band der B i b l i o g r a p h i e und die p h o n e t i s c h e n L i s t e n von 62 Gemeinden. Die Ortsnamenuntersuchung schreitet vorwärts: sie wurde besonders im Gebiet der Waadtländer Alpen und im Westen der Waadt gefördert.

c. R ä t o r o m a n i s c h e s W ö r t e r b u c h . Das Unternehmen hat durch den im September eingetretenen Tod des sehr tüchtigen Redaktors des Wörterbuches, Herrn Dr. Florian Melcher, einen schweren Sehlag erlitten; denn neben der noch zu vollendenden Sammlung und Ordnung des Materials hätte nun die Hauptarbeit, die Redaktion des Werkes, beginnen sollen. Diese Arbeit erscheint jetzt für längere Zeit zurückgestellt, da der neue, am 1. Dezember eingetretene Redaktor, Herr Dr. Caspar Pult, Professor an der Kantonssehule in St. Gallen, dem Unternehmen nur einen Teil seiner Zeit widmen kann. Auch wird er sich vor allem mit dem bereits gesammelten und zum Teil gesichteten Material vertraut machen müssen und wird erst, wenn er dieses vollständig beherrscht und sich in die Arbeitsmethode seines Vorgängers eingelebt hat, mit vollem Erfolge weiterarbeiten können. Sehr zu statten kommt der Umstand, dass der Sekretär des Unternehmens, Herr Casanova, in der Schule des Herrn Melcher sei. gute Fortschritte gemacht hat und nun fähig ist, bei den Arbeiten mitzuhelfen, die wissenschaftliche Kenntnisse verlangen.

653 In bezug auf die Arbeiten selbst ist folgendes anzubringen : Es wurde wieder mit Hülfe der Korrespondenten eine erkleckliche Anzahl Sammelblätter erledigt. Der Redaktor und der Sekretär machten persönliche Aufnahmen im Engadin (Bevers, Samaden und Unterengadin), im Oberland (Brigels und Somvix) und im Hinterrheingebiet (Bonaduz, Ems, Domleschg, Surava).

Auch die Excerpte aus der Literatur, sowie die Sichtung und Einordnung des Materials wurden fortgesetzt.

d. W ö r t e r b u c h der s c h w e i z e r i s c h - i t a l i e n i s c h e n M u n d a r t e n . Auch dieses Unternehmen hat nach dem Berichte seines Leiters, Herr Carl Salvioni, den Verlust dreier sehr tüchtiger und dem Werke sehr ergebener Korrespondenten zu beklagen. Abgesehen hiervon ist die Sammlung des Materials nach allen Richtungen in befriedigender Weise vorgeschritten; auch die Sichtung und Ordnung desselben ist, soweit wie möglich, gefördert worden. Die Direktion hat einen Phonographen angeschafft, um die Aussprache der Wörter für die Zukunft festzuhalten.

4. Schweizerische statistische Gesellschaft.

Seitdem die Durchführung grösserer Erhebungen Sache des statistischen Amtes und der Berufsverbände geworden ist, liegt die. Haupttätigkeit der Gesellschaft einerseits in der Herausgabe ihres Organs, der ,,Zeitschrift für Schweiz. Statistik" und anderseits in der Veranstaltung einer jährlichen Generalversammlung ihrer Mitglieder zu gemeinsamer Tagung mit den amtlichen Statistikern. Die Zeitung erschien im Berichtsjahre in der bisherigen Form und Anordnung; sie umfasst 5 Lieferungen von zusammen 510 Quartseiten.

Die Hauptversammlung fand im Oktober in Stans statt zur Entgegennahme zweier Berichte über den Stand der von den kantonalen Finanzdirektoren unternommenen Darstellung des Finanzhaushaltes des Bundes, der Kantone und der Gemeinden und eines Vertrages über das schweizerische Fabrikwesen im Lichte des Entwurfes zu einem neuen Fabrikgesetze. Die übrige Zeit war der Partialrevision der seit der Gründung der Gesellschaft (1864) unverändert gebliebenen Statuten und der Neubestellung des Direktionskomitees gewidmet. Die Statutenrevision bezweckt die Verbesserung der Finanzlage der Gesellschaft, sowie der Anlage der Zeitschrift. Für das Nähere hierüber wird auf das Schlussheft des Jahrganges 1913 der letztern verwiesen.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

43

654

5. Zeitschrift ,,Repertorio di Giurisprudenza patria".

Diese Monatsschrift (Herausgeber : Herren Dr. St. Gabuzzi und A. Bonzanigo in BellinzonaJ ist auch während des Jahres 1913 mit programmgemässem Inhalt regelmässig erschienen.

6. Bibliographie der schweizerischen Landeskunde.

Im verflossenen Jahre sind veröffentlicht worden : Faszikel IV, 3 a : Die Seen, von Professor Dr. H. A. Forel ; herausgegeben von Professor Dr. H. Waiser und Dr. L. W. Collet.

Unmittelbar vor der Herausgabe steht: Faszikel V, 5, Heft 5 : Weltliche Bräuche und Sitten, Sprichwörter, Inschriften, von Dr. H. Heinemann in Luzern.

Im Drucke befindet sich : Faszikel V, 9, f. Heft 5 : Gewerbe und Industrie, von Herrn Bd. Boos-Jegher in Zürich.

^o 7. Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler.

.

Über die im Berichtsjahre auf die Empfehlung des Vorstandes dieser Gesellschaft stattgefundenen Herstellungen historischer Kunstdenkmäler und Ausgrabungen stehen die summarischen Angaben oben unter Abschnitt II, 6 (Landesmuseum).

8. Schweizerischer Turnlehrerverein.

Im abgelaufenen Jahre konnte bei der Veranstaltung von Lehrkursen im Mädchenturnen der deutsche und der französische Landesteil berücksichtigt werden, indem vom 28. Juli bis 9. August ein Kurs für Ti. und III. Stufe in Peterlingen und vom 13. bis 25. Oktober ein solcher für I. und II. Stufe in Brugg abgehalten wurde, und zwar unter folgender Beteiligung:

655 Kurs in Peterlingen Kurs in Brugg Kursleiter : Teilnehmer aus den Kantonen

HH. Hartmann in HH. Bossbard und Lausanne und Schaufelberger in Guinand in Locamo Zürich

Zürich Bern Luzern Freiburg Solothurn Baselstadt Schaffhausen Appenzell A.-Rh. . . . . . .

St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Neuenburg Genf Zusammen

2 4 l 2 -- -- -- -- -- l -- -- 3 14 2 3 32 (16 männliche und 16 weibliehe Teilnehmer

4 4 l -- l l l 2 l l 4 2 -- l -- -- 23 (11 Lehrer und 12 Lehrerinnen)

Die Kosten des ersten Kurses beliefen sich auf Fr. 1883. 20, diejenigen des Kurses in Brugg auf Fr. 1474. 95.

Das Vereinsorgan, die ,,Monatsblätter für die physische Erziehung der Jugend", wurde wie bisher der ,,Schweizerischen Lehrerzeitung1' beigelegt und erhielt infolgedessen eine Auflage von 6000 (Kostenaufwand Fr. 2200), d. h. einen um so grössern Einfluss auf den Leserkreis.

Endlich hat der schweizerische Turnlehrerverein gemeinsam mit der ,,Schweizerischen Gesellschaft für Schulgesundheitspflege"1 die Herausgabe einer ,,Turnschule für das Mädchenturnentt an die Hand genommen.

9. Unterstützung der Musik.

Aus dem Kredit für Unterstützung der Musik erhalten Beiträge : der schweizerische Tonkünstlerverein Fr. 9000, der

656

schweizerische musikpädagogische Verband Fr. 1500 und der schweizerische Lehrerverein zuhanden seiner Musikkommission ebenfalls Fr. 1500.

Der s c h w e i z e r i s c h e T o n k ü n s t l e r v e r e i n , dessen Rechnungsjahr von Mai zu Mai geht, hat im Berichtsjahre auf Rechnung seines Beitrages folgende Verwendungen gemacht : Tonkünstlerversammlung in St. Gallen (Juni 1913) Fr. HOOO. -- (Aufführungen neuerer Werke schweizerischer Künstler: 2 Orchester- und 2 Kammermusikkonzerte.)

Beitrag an den schweizerischen Musikverband . ,, 1000. -- 6 Stipendien zu Fr. 500 ,, 3000. -- Beitrag an die Musikbibliothek in Basel . . . ,, 500. -- Kosten von Musikkopiaturen (Orchester-Leseproben) ,, 465. 40 Fr. 7965. 40 An eine Anzahl auswärtiger Orchesterdirigenten wurden Partituren schweizerischer Werke, die im ,,nationalen Verlag"1 erschienen sind, mit einem Kreisschreiben gratis versandt, um die Adressaten zur Aufführung dieser Werke zu veranlassen.

Der s c h w e i z e r i s c h e m u s i k p ä d a g o g i s c h e V e r b a n d veranstaltete, wie schon im letztjährigen Berichte angekündigt, einen Kurs für Schul- und Chorgesang in Wil (St. Gallen), vom 12. bis 19. Oktober, der von 122 Teilnehmern (inbegriffen 2 Hospitanten) aus den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Obwalden, Zug, Freiburg, Solothurn, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau und Tessin besucht war. Das kursleitende (unterrichtende) Personal bestand aus den Herren Musikdirektoren P. Fassbänder und H. Häusermann in Zürich, und C. Vogler in Baden. Unterrichtsfächer : Stimmbildung, Tonbildung, Aussprache, Schul- und Primavistagesang, Harmonie-, Vortrags- und Formenlehre, und Chorgesang.

Neben der Tätigkeit in dieser Richtung hat der Verband sein Wirken noch auf zwei andere Gebiete gerichtet, wofür er vom Gesichtspunkte der Pädagogik aus Anerkennung und Ermunterung verdient : es sind dies die Veranstaltung von Prüfungen für Musiklehrer und Musiklehrerinnen, sowie die Massnah men zum Schütze des Publikums gegen Ausbeutung durch ungenügend qualifizierte Lehrkräfte. Im ersteren Gebiete hat der Verband, wie aus seinem Berichte hervorgeht, schon nennenswerte Erfolge zu verzeichnen.

657

Von der M u s i k k o m m i s s i o n des s c h w e i z e r i s c h e n L e h r e r v e r e i n s wurde wie in früheren Jahren ein Gesangskurs für Lehrer und Gesangsdirektoren veranstaltet, der vom 20. Juli bis 2. August in Luzern stattfand und 91 Teilnehmer aus 14 Kantonen zählte. Leitendes und unterrichtendes Personal : Herr Rektor Egli in Luzern, Herr Professor Linder in Küssnacht, Herr Rüst in Gossau, Herr Hess und Fräulein Scheibaur aus Basel.

Der Kurs wurde in zwei Abteilungen mit besonderm Stundenplan, aber gleichem Programm geführt. Die Kosten beliefen sich auf Fr. 2302.15 ; hieran leistete die Stadt Luzern einen Beitrag von Fr. 700. Die Musikkommission, wie die Teilnehmer waren mit dem Erfolge des Kurses sehr zufrieden.

10. Jugendschriftenkommissionen.

Diejenige des schweizerischen Lehrervereins veröffentlichte auf Ostern ihr 36. Heft der ,,Mitteilungen über Jugendschriften an Eltern, Lehrer und Bibliothekvorstände" (9 Bogen stark in 8°).

Im Oktober folgte dieser Publikation ein revidiertes Bücherverzeichnis, das unter Mithülfe des schweizerischen Buchhändlervereins in zirka 30,000 Exemplaren verbreitet wurde. Aus den ,,Mitteilungen" veröffentlichte die ,,Schweizerische Lehrerzeitung" im November als literarische Beilage eine Besprechung der Novitäten.

Mitte November liess die Kommission unter dem Titel ,,Jugendlust" das V. Bändchen Erzählungen neuerer schweizerischer Dichter (C. 12) erscheinen, enthaltend 5 Erzählungen von Johannes Jegerlehner.

Nebstdem suchte die Kommission für die beiden unter ihr Patronat genommenen periodischen Schriften für die Jugend (,,Illustrierte schweizerische Schülerzeitung", für 8. bis 12. Jahr, ,,Der Jugend Borna, Monatsschrift für Sekundär- und obere Primarschulen) eine wirksame Propaganda zu eröffnen, was eine erfreuliche Zunahme der Abonnenten zur Folge hatte.

Die Jugendschriftenkommission der pädagogischen Gesellschaft der romanischen Schweiz sucht in ähnlicher Weise ihrer Aufgabe nachzukommen ; sie veröffentlichte das 12. Faszikel ihrer bibliographischen Mitteilungen an Eltern, an das Lehrerpersonal und an die Bibliothekvorstände (4 Bogen stark in 8°). Der Bericht dieser Behörde schliesst mit der Mitteilung, dass sie sich gezwungen sehe, sich nach neuen Hülfsquellen umzusehen, indem die von den Buchhändlern im Hinblick auf den gemeinnützigen Zweck der ,,Mitteilungen" gewährten Vorteile immer geringer werden.

658 11. Schweizerische Gesellschaft für Volkskunde.

Die periodischen Veröffentlichungen dieser Gesellschaft, die Vierteljahrsschrift ,,Schweizerisches Archiv für Volkskunde" und die Monatsschrift ,,Schweizerische Volkskunde", sind auch während des Berichtsjahres -- erstere als Band XVII, letztere als Band III -- regelmässig erschienen. Nebstdem wurden eine Anzahl auf die Volkskunde bezüglicher Schriften in freier Folge veröffentlicht.

Für das Nähere über den Inhalt dieser Publikationen verweisen wir auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung gehaltenen Exemplare.

Auch die Sammlung und Herausgabe der schweizerischen Volkslieder, wofür die Gesellschaft einen besonderen Beitrag von Fr. 3000 bezieht, ist, soweit wie möglich, gefördert worden. Für die deutsche Abteilung wurden von 52 Einsendern Beiträge geliefert, darunter einige grössere Sammlungen mit Melodien. Eigene Erhebungen liess die Kommission durch zwei musikalisch und volkskundlich geschulte Damen im Prättigau machen, Erhebungen, deren Ergebnis zirka 150 Originalaufzeichnungen waren. Der Zuwachs betrug im Jahre 656 Nummern. Gesamtbestand auf Ende Januar 1914: 14,087 Nummern mit 2591 Melodien. Der Präsident der Kommission für Sammlung der Volkslieder der romanischen Schweiz, Herr Professor A. Rossat, hat während seiner Ferien verschiedene Gegenden der Westschweiz zu Sammlungszwecken bereist und dabei reiches Material gefunden. Sein letzter, im Juni verflossenen Jahres der Generalversammlung in Altdorf vorgetragener Bericht gab ungefähr 3000 Lieder mit 2000 Melodien an ; er hofft, es für die nächste Versammlung auf zirka 3500 Lieder und 2500 Melodien zu bringen.

12. Schweizerischer eîektrotediniseher Verein.

Die Tätigkeit der Eichstätte vollzog sich im Rahmen des vorhergehenden Jahres. Die Zahl der geprüften Apparate blieb allerdings gegenüber dem Vorjahre zurück und betrug 5001, während das Jahr 1912 5765 aufwies. Die Ursache hiervon liegt darin, dass ein grosses kantonales Elektrizitätswerk um mehr als 1000 Elektrizitätszähler weniger einsandte, da sein jährlicher Bedarf an Zählern geringer geworden ist. Die Zahl der für die übrigen Auftraggeber geprüften Apparate ist dagegen um 250 gestiegen.

Gleichzeitig vermehrte sich auch die Zahl der Elektrizitätswerke, Gemeinden, Bahnen, Genossenschaften etc., welche die Eichstätte in Anspruch nahmen; sie betrug 155 gegenüber 131 im Vorjahre.

In 39 Fällen wurden Prüfungen an Zählern und anderen elek-

659 trischen Messapparaten an Ort und Stelle ausgeführt und dabei 176 Apparate kontrolliert. In 15 Fällen wurden an Interessenten Präzisionsinstrumente für Abnahmeprüfungen, Messungen au Motoren etc. ausgeliehen, wobei die Eichstätte das Beobachtungspersonal zur Verfügung stellte.

Die Reihe der Elektrizitätswerke, die alle ihre neuen Zähler bei Lieferung von den Fabriken zur erstmaligen Prüfung direkt an die Eichstätte senden lassen, hat sich vergrössert. Diese Werke haben ein für allemal die Anstalt beauftragt, alle für sie einlaufenden Zähler der Normalprüfung zu unterziehen und für jeden einzelnen Zähler Prüfatteste in einfacher oder zuhanden ihrer Konsumenten in doppelter Ausfertigung auszustellen. Kleine Einstellarbeiten werden, wenn sich Fehler finden, gleichzeitig ohne weiteres ausgeführt.

Die im letzten Bericht angekündigte Erweiterung der Messbereiche auf 30000 Volt und 1200 Ampère Wechsel- und Drehstrom ist an Hand genommen worden. Für den Strom-Messbereich ist dieselbe durchgeführt, für den Spannungs-Messbereich sind die Bestellungen erfolgt. Für die Ladung der Akkumulatorenbatterien wurde eine separate Drehstrom-Gleichstrom-Umformergruppe, bestehend aus einem Drehstrommotor, einem Gleichstromgenerator für 120 Ampère 190 Volt und einem solchen von 500 Ampère 17 Volt, aufgestellt. Die Gesamtkosten dieser Anschaffungen belaufen sich auf rund Fr. 12000. Zum Ausleihen an Interessenten wurde ein registrierendes Voltmeter von 0--900 Volt in Verbindung mit einem Spannungswandler bis 16000 Volt angekauft für den Betrag von Fr. 800.

13. Schweizerischer Lebensversicherungsverein.

Aus dem Bericht dieses Vereins ist folgendes hervorzuheben : I. Aufnahme neuer Versicherungen.

Policen

Tab. IA 60/85, Versicherung aufs Alter 853 j / ,, IB 8 o,Boo,B 5 5undB5o0 (gemischt).

., IIB8o0,Bco°,B550und, ]> Bso0 (gemischt) .

J

bisFr.15,000 ( mitärztlicher
10

Fr.

Mitglieder

7 für

40,000

635

595

n

2,706,000

12

10

H

19,000

Zusammen 657 gegenüber 1912 von 591 somit mehr 1913 um 66

612 für 2,765,000 542 Î) 2,529,000 236,000 70 ÎÏ

660

Die Abteilung der Rentenversicherung hat auch im Jahre 1913 keine neuen Abschlüsse aufzuweisen ; jedoch darf die Zahl der übrigen Versicherungen gegenüber dem Vorjahre als ein für die Entwicklung des Vereins günstiges Zeichen angesehen werden, um so eher, als das Berichtsjahr nicht durch eine periodische Gehaltserhöhung des Personals, ein Faktor, der für den Zuwachs unseres Vereins sehr viel beiträgt, begünstigt war wie 1912.

Von den obenerwähnten neuen Versicherungen wurden 35 Policen mit Fr. 131,000 Versicherungssumme rückversichert..

II. Abgänge fanden statt: «. Durch Tod b. ,, Ablauf c.

,, Rückkauf d. ,, Übertritt e. ,, Austritt und Reduktion . . .

f.

,, Verzicht (Streichung) . . . .

Zusammen gegenüber 1912

Policen 108 53 47 21 9 3 241 230

Mitglieder 88 für 35 ,, 45 ,, 19 ,, 8 ,, 3 ,, 198 193

für ,,

Fr.

329,706 139,992 179,725 92,000 24,000 12,000 777,423 744,841

Von den durch Tod erloschenen Versicherungen, die gegenüber 1912 um 6 Policen (10 Mitglieder) und Fr. 14,883 Summe zurückgeblieben sind, waren Fr. 25,000 rückversichert.

Infolge Rücktritts wurden im Jahre 1913 8 neue reduzierte Policen für Fr. 1598 Versicherungssumme errichtet.

Nach. Abzug der Abgänge ergibt sich für das verflossene Jahr eine Gesamtvermehrung des Versicherungsbestandes um 424 Policen (414 Mitglieder) für Fr. 1,989,175 Summen.

Zur Auszahlung gelangten : 7 Renten für Fr. 2532, wovon 4 Renten für ,, 2200 rückversichert sind, während l Rentenpolice mit Fr. 300 Rente durch Übertritt zur Todesfallversicherung erloschen ist.

Der gesamte Versicherungsbestand beträgt Ende 1913 : a. T o d e s v e r s i c h e r u n g e n .

9437 Mitglieder mit 10,935 Policen für Fr. 40,904,111 Summe.

b. R e n t e n v e r s i c h e r u n g e n .

9 Mitglieder mit 22 Policen für Fr. 11,939 Rente.

661 Da das Deckungskapital auf Ende 1913 noch nicht berechnet ist, können zurzeit über das finanzielle Resultat noch keine Angaben gemacht, sondern es muss auf den später erscheinenden, gedruckten Bericht verwiesen werden.

Nach vorläufiger, annähernder Berechnung darf für das Jahr 1913 eine Mindersterblichkeit von zirka Fr. 270,000 erwartet werden, falls nicht noch weitere, bis jetzt noch nicht gemeldete Todesfälle vom Vorjahre, angezeigt werden.

III. Bundesbeitrag.

Der auf 1. Januar 1913 zur Verfügung gestandene Bundessubventionsfonds von Fr. 41,521. 99 ist mit dem dem Verein im Berichtsjahre zugeflossenen Bundesbeitrag wieder zur Herabsetzung der tarifmässigen Prämien der im eidgenössischen Dienste stehenden Vereinsmitglieder um 25 °/o verwendet worden, wodurch deren Leistungen auf 3/
Ferner wurde an 616 ausserhalb des Vereins versicherte eidgenössische Beamte und Angestellte ein Gesamtbeitrag von Fr. 16,915 zur Ermässigung ihrer Prämien um 25 °/o bis zum Höchstbetrage von Fr. 5000 Versicherungssumme ausbezahlt.

Sparkasseneinlagen wurden in 1913 7 im Gesamtbetrage von Fr. 455 gemacht, wofür den Einlegern aus dem Bundesbeitrag Fr. 174 gutgeschrieben wurden.

IV. KassavorscMsse.

Im Berichtsjahre wurden an Vereinsmitglieder gegen Hinterlage ihrer Policen in 262 Posten Vorschüsse im Betrage von Fr. 203,395 ausbezahlt, denen für Fr. 128,904. 50 Vorschussrückzahlungen gegenüberstehen. (In 1912 betrugen die Vorschüsse Fr. 166,125 und die Rückzahlungen Fr. 88,879. 55.)

V. Neue Tarife.

In der letztjährigen Generalversammlung des Vereins, vom 9. und 10. September 1913, wurde die Neueinführung folgender Tarife beschlossen : 1. Sparversicherung und 2. Versicherung mit bestimmtem Auszahlungstermin. Es ist zu hoffen, dass diese Tarife durch regen Zuspruch der interessierten Kreise zum weitern gedeihlichen Ausbau des Vereins beitragen werden.

662 VI. Kassarechnung.

Diese zeigt an Einnahmen Fr. 2,228,275. 07 und an Ausgaben Fr. 2,196,051.91; es erzeigt sich somit ein Einnahmenüberschuss von Fr. 32,223.16.

Das Vermögen beträgt auf Ende des Berichtsjahres Franken 11,016,934.11 und hat sich während dieses letztern vermehrt um Fr. 355,197. 72.

Die dem Verein im Jahre 1913 zugeflossenen Ordnungsbussen betragen im ganzen Fr. 6196. 40. (Art. 5 der Verordnung vom 3. Juli 1906.)

14. Jahrbücher des Unterrichtswesens.

In den ersten Monaten des Berichtsjahres erschien der 25. Jahrgang (1911) des Jahrbuches des Unterrichtswesens der Schweiz in deutscher Sprache, herausgegeben von Herrn Staatsschreiher Dr. A. Huber in Zürich (mit Beilagen 40 Bogen stark, Gr.-8°).

Davon wurden 600 Expemplare zur üblichen Verwendung bezogen.

Um Mitte des Jahres kam das gleichartige, durch Herrn Professor Fr. Guëx, Seminardirektor in Lausanne, bearbeitete Unterrichtsjahrbuch in französischer Sprache heraus (Jahrgang 1913, 26 Bogen stark). Hiervon wurden 500 Exemplare bezogen.

15. Schulwandkarts der Schweiz.

Während des Berichtsjahres wurden unentgeltlich abgegeben : an Schulen 232 Exemplare und 5 Freiexemplare an Behörden und Anstalten, zusammen 237. Verkauft wurden in der Schweiz 127 und im Ausland 140 Exemplare, zusammen 267. Seit dem Erscheinen der ersten Ausgabe im Jahre 1902 wurden an schweizerische Schulen gratis verabfolgt 10,580 Karten und verkauft im ganzen 4433 Exemplare.

16. internationaler Katalog der wissenschaftlichen Literatur.

Für das Nähere hierüber wird auf den Abschnitt 2 oben (Landesbibliothek) verwiesen.

17. Schweizerischer Schulatlas.

Die Zusicherung des 1. Beitrages an die Herausgabe eines schweizerischen Schulatlas (Beschluss vom 21. März 1906) erfolgte unter der Voraussetzung, dass dem Bunde das Verfügungsrecht

663

über die Platten mit den Originalzeichnungen des Atlas zustehe. Diese Bedingung hat zu einem Streit zwischen der für das Unternehmen verantwortlichen Konferenz der schweizerischen Erziehungsdirektoren und dem Drucker des Werkes, der Kartographia Winterthur A.-G., geführt, welche Anspruch auf die Platten erhob. Der Anstand wurde in den ersten Monaten des Berichtsjahres durch eine Vereinbarung in befriedigender Weise beseitigt.

Über die einzelnen Teile des Kartenwerkes ist folgendes zu berichten : a. D e u t s c h e A u s g a b e des M i t t e l s c h u l a t l a s . Von der zweiten Auflage sind noch zirka 3000 Exemplare vorhanden ; diese werden ausreichen, um den Bedarf des Schuljahres 1914/15 gerade zu decken. Daher ist auf Frühjahr 1915 eine neue Auflage nötig.

Diese ist in einer Zahl von 18,000 Exemplaren in Auftrag gegeben worden; sie wird vertragsmässig auf Frühjahr 1915 fertig werden.

b. F r a n z ö s i s c h e A u s g a b e d e s M i t t e l s c h u l a t l a s .

Hiervon sind noch 5000 Exemplare vorrätig. Diese werden bis 1819 ausreichen; es ist also vorläufig noch keine weitere Auflage nötig.

c. I t a l i e n i s c h e A u s g a b e des M i t t e l s c h u l a t l a s .

Hier hat der Streit mit der Kartographia eine unangenehme Verzögerung herbeigeführt. Die Kartographia verspricht aber, die italienische Ausgabe bis im Frühling 1914 fertig zu machen.

d.. S e k u n d a r s c h u l a t l a s . Die erste Auflage ist vollständig vergriffen; daher wurde durch die Vereinbarung vom 31. März eine zweite Auflage von 24,000 Exemplaren bestellt. Der Umfang ist gleich geblieben (88 Seiten), ebenso der Preis von Fr. 4 für ein Exemplar in losen Blättern. Dagegen sind nun darin alle die sogenannten halbierten Karten beseitigt und durch andere ersetzt.

Ferner ist neu aufgenommen eine Karte von Palästina in l : 1,000,000.

Von den S1^ Druckbogen sind jetzt 3 abgeliefert ; 2 sind unter der Presse, so dass der Atlas auf Beginn des neuen Schuljahres fertig sein wird.

e. P r i m a r s c h u l a t l a s . Die Erziehungsdirektion von Zürich hatte an die Erziehungsdirektorenkonferenz das Gesuch gestellt, es möchte ihr die Benutzung der Platten des schweizerischen Schulatlas zu einem reduzierten Atlas für die Oberklassen der Primarschule gestattet werden. Die Delegation für den Schulatlas

664

bewilligte dies gegen eine Entschädigung von 20 Rappen für das Exemplar von 44 Seiten (22 doppelte Karten) oder aber von nicht ganz einem Rappen für das Exemplar einer Karte.

Zum Schluss muss noch des schweren Verlustes gedacht werden, den das Atlasunternehmen erlitten hat: Am 21. August starb der ständige' Sekretär der Erziehungsdirektorenkonferenz, zugleich Sekretär der Atlasdelegation und Präsident der technischen Subkommission für den Schulatlas, Herr Dr. Albert Huber, Staatsschreiber in Zürich.

Herr Staatsschreiber Dr. Huber ist für das Atlasunternehmen tatsächlich die treibende Kraft gewesen. Seine Energie, seine unermüdliche Arbeitsfähigkeit und seine gründliche Kenntnis der Verwaltung, sowie auch seine Bekanntschaft mit den Herren Erziehungsdirektoren haben mächtig dazu mitgeholfen, dass der Atlas trotz der vielen Schwierigkeiten, die sich namentlich bei der ausführenden Firma einstellten, schliesslich zu einem guten Ende geführt wurde.

Als Nachfolger des Herrn Dr. Huber wurde Herr Prof. Dr.

August Appli zum Sekretär der Atlasdelegation gewählt, so dass jetzt die Redaktion und Administration des Werkes in den gleichen Händen liegt.

18. Schweizerische permanente Schulausstellungen.

Über das Statistische dieser Anstalten gibt nebenstehende Übersicht Auskunft.

Über den Gang der Anstalten im Berichtsjahre ist folgendes anzubringen : a. P e s t a l o z z i a n u m in Z ü r i c h . Eine Hauptfrage für die Schulausstellung ist immer noch die Beschaffung eines eigenen Hauses. Eine Kommission des Vereins beschäftigte sich damit, ohne indes zu bestimmten Vorschlägen zu gelangen. Abgesehen hiervon war das Jahr 1913, wie der Bericht der Direktion sagt, ein Jahr ruhiger Arbeit, die freilieh durch die Nachwirkungen der innern Umgestaltung der Anstalt wesentlich vermehrt wurde.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung, zu der die Stadt Zürich im vorhergehenden Jahre einen ausserordentlichen Kredit vou Fr. 7000 bewilligt hat, kamen noch weitere Ausgaben für Tablare, Vitrinen etc., welche die Mittel sehr in Anspruch nehmen, so dass die Rechnung mit einem Defizit schliesst. Ausser den Neuanschaffungen und der Ausstellung ausgewählter Sammlungsgegen-

Zürich

Bern

Luzern

Freiburg

Locamo

Lausanne

Sitten

Neuenburg

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Kantons- und Gemeindebeiträge .

12,789. 70

21,560. 50

1,581. 50

6,176. 20

1,874. 90

2,130. 55

1,940. 70

2,142. 50

Bundesbeitrag . .

7,800. --

9,300. --

1,500. -

3,000. --

1,500. --

2,500. --

1,500. --

3,000. --

Einnahmen . . .

20,589. 70

30,860. 50

3,081. 50

9,176. 20

3,374. 90

4,630. 55

3,440. 70

5,142. 50

Ausgaben

21,927. 45

30,137. --

3,081. 10

9,113.50

3,374. 90

4,630. 55

3,440. 70

5,792. 90

+ 723. 50

+ 40.--

+ 62. 70

--

--

--

-- 650. 40

13,172. 60

56,100. --

6,161. --

46,189. 80

Anzahl

Anzahl

Anzahl

1913

. . .

Saldo Inventarwert

-- 1,337. 75 . .

135,911. 80 140.113. --

12,747. -- 101,225. 70

Anzahl 18,726

Anzahl 7,990

Anzahl

500

Anzahl 5,847

Anzahl

Besuche . . . .

631

750

815

839

Ausgeliehene Gegenstände . .

22,516

26,126

200

3,022

720

2,180

636

2,364

Ül

666

stände wurden in den einzelnen Abteilungen, soweit der Raum es gestattete, die Ausstellungen von Modellen, Modellier- und Metallarbeiten, Handarbeiten, Zeichnungen etc. fortgesetzt. Als regeltnässige Publikation erschien das ,,Pestalozzianum", Mitteilungen der permanenten Schulausstellung Zürich, Jahrgang X, 202 Seiten; ferner der Jahresbericht von 1911 und 1912,16 Seiten.

Überdies beteiligte sich die gewerbliche Abteilung an der Herausgabe des Schulzeichnens. Mit der üblichen Weihnachtsausstellung von Jugendschriften und Wandschmuck für das Haus verband die Direktion den Verkauf von billigen Jugendschriften, der von erfreulichem Erfolge begleitet war.

b. Die p e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g in Bern.

Zur Belebung dés Besuches der Anstalt wurden mehrere Veranstaltungen getroffen : Einführung der elektrischen Beleuchtung, Anbringung von Schaufenstern, Öffnung am Sonntag von 10 bis 12 Uhr. Durch diese Neuerungen wurde die Zahl der Besucher fast verdoppelt. Nachdem für die Primarschulen und Sekundärschulen ein reichhaltiges Anschauungsmaterial gesammelt ist, hat die Direktion ihre Aufmerksamkeit den Fortbildungsschulen zugewendet, in denen der Unterricht mehr auf die praktischen Lebensbedürfnisse Rücksicht nehmen sollte. Zu dein Zwecke wurden mehrere Modelle angeschafft. Für die Heimatkunde wurde ein Relief von Bern und Umgebung im Massstabe von l : 15,000 erworben (verfertigt von dem Reliefbauer Herrn Reichlin). Zudem bot sich Gelegenheit zum Ankauf einer bedeutenden Sammlung heimatkundlicher Literatur aus dem Besitze der Landesbibliothek. Durch Anschaffungen wurden die Sammlungen um 1645 Nummern und durch Geschenke um 2684 Nummern, zusammen um 4229 Stücke vermehrt. Der Wirkungskreis der Anstalt (Ausleiheverkehr) erstreckt sich bald über die ganze Schweiz.

c. Die p e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g in L u z e r n .

Auch das verflossene Jahr war für diese Anstalt eine Zeit weiterer Entwicklung; es wurde ihr möglich, viele und praktische Anschaffungen zu machen, wie ein Tellurium von Schotte, mit Uhrwerk; ein Apparat für drahtlose Télégraphie, Doppelstation mit Morse-Schreibapparat ; ein Photographieapparat ; verschiedene Präparate von Nahrungsmittelanalysen von Buchhold, München; verschiedene Tierskelette von der Limaea, München ; Tier- und Pflanzentabellen von
0. Schmeil und ,,die Wunder der Kleintierwelta von Max Riedel. Von der Zentralstelle für hygienische Lehrmittel in Dresden wurden die von Fachmännern bearbeiteten amtlichen Sonderkataloge der internationalen Hygieneausstellung

667

in Dresden angeschafft, die jederzeit ein wertvolles Nachschlagewerk bilden werden. Durch verschiedene Zuwendungen von Ausstellern und Gönnern ist es der Leitung möglich geworden, in den Räumen der Ausstellung ein Musterzimmer einzurichten, eine für Lehrer und Schulverwalter willkommene Einrichtung.

d. Das p ä d a g o g i s c h e M u s e u m in F r e i b u r g hat im Berichtsjahre die Sammlung von Wandbildern für den Religionsunterricht fortgesetzt und ebenso diejenige biographischer Dokumente über P. Girard. Das Museum beschränkt seine Ausleihetätigkeit nicht nur auf den Kanton Freiburg, sondern es hat Ausleihen von Gegenständen gemacht an Schulkreise der Kantone Bern, Waadt, Wallis, Neuenburg, St. Gallen und Tessin.

e. Das S c h u l m u s e u m in L a u s a n n e hat auch im Berichtsjahre seine Anschaffungen von Tabellenwerken und Sammlungen für den Anschauungsunterricht fortgesetzt. Für das Nähere müssen wir auf den Bericht der Direktion des Museums selbst, verweisen.

f. P e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g i n N e u e n b u r g . .

Die im letzten Geschäftsbericht berührte Lokalfrage hat sich im Berichtsjahre dahin abgeklärt, dass die Schulausstellung nach dem Plane über die Verlegung der Universität in ihren dermaligen Räumen verbleiben kann. Der die Ausstellung leitende Ausschuss, welcher sieben Mitglieder zählt, verlor zwei durch Tod ; sie wurden ersetzt durch die Wahl des Schulinspektors des Bergkreises und des Primarsehuldirektors von Neuenburg. Dieser Ausschuss hielt zur Erledigung seiner Geschäfte acht Sitzungen, die Erwerbungen und Fragen der Verwaltung zum Gegenstande hatten.

Es wurde dem Komitee ein Angestellter des Erziehungsdepartements als ständiger Adjunkt und Aufseher der Ausstellung zugeordnet. Die Sammlungen wurden, soweit die Mittel es erlaubten, vermehrt, die Ausstellung erfreute sich eines regen Besuches und deren Bibliothek einer vergleichungsweise lebhaften Benutzung.

g. P ä d a g o g i s c h e s M u s e u m in S i t t e n . Die Schulausstellung hat im verflossenen Jahre ihren Zweck in normaler Weise, verfolgt; ihre Entwicklung zeigt sich in den Anschaffungen und in der Benutzung. Die pädagogische Bibliothek, welche Ende 1912 bei 500 Bände und Broschüren zählte, hat sich im Laufe des Jahres 1913 durch Anschaffungen und Geschenke um 100 Nummern
vermehrt. Anderseits hat sich auch das Museum um eine Anzahl dem Anschauungsunterricht dienender Gegenstände bereichert, namentlich aus dem Gebiete der Projektionsapparate.

668

Sowohl die Bibliothek, als die Ausstellung haben lebhaften Zuspruch erhalten und eine grosse Anzahl Gegenstände an pädagogische und andere Kreise ausgeliehen, welche glücklich waren, hier anerkannte Neuheiten zu finden.

ii. P ä d a g o g i s c h e s M u s e u m d e s K a n t o n s T e s s i n in L o c a m o . Auch diese Anstalt hat sich im verflossenen Jahre nach Massgabe ihrer Mittel weiter entwickelt. Es gilt von ihr das Nämliche, das schon im Bericht des Vorjahres gesagt wurde.

19. Schweizerische Arbeitstische an auswärtigen wissenschaftlichen Anstalten.

a. A r b e i t s p l ä t z e am z o o l o g i s c h e n I n s t i t u t des H e r r n Dr. D o h r n in N e a p e l und an der b i o l o g i s c h e n S t a t i o n in R o s s k o f f (Küste von Finistère). Die Station von Neapel wurde im verflossenen Jahre besucht von den Herren Dr. F. Baltzer aus Bern, Privatdozent in Würzburg, von' Mitte März bis Mai ; Dr. Fr. Baumann, Privatdozent in Bern, während der Monate August und September, und Dr. Gotthold Steiner in Thalwil, vom 1. Oktober 1913 bis 1. Januar 1914.

Für den Platz in Rosskoff langte keine Bewerbung ein ; infolgedessen entschloss sich der Präsident der Aufsichtskommission, Herr Professor Dr. Theodor Studer in Bern, die Station während des Monats August bis Anfang September zu besuchen, um deren Einrichtungen näher kennen zu lernen. Für das Nähere aus dessen Mitteilungen, sowie über die von den oben genannten drei Forschern in Neapel betriebenen Studien erlauben wir uns auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung gehaltenen Berichte zu verweisen.

6. A r b e i t s t i s c h e am p h y s i o l o g i s c h e n I n s t i t u t M a r e y in B o u l o g n e s. S. und im a l p i n e n I n s t i t u t ,,Mosso" auf Gol d ' O l e n . Der erstere wurde vom 12. März bis 12. April durch Herrn cand. med. Edw. Scholtz in Bern benutzt, und zwar zu Studien über die Wirkung des kinemato.graphischen Lichtreizes auf die Augenpupille.

Die zwei Plätze auf Col d'Olen, wovon der eine den Kantonen gehört, welche Universitäten besitzen, wurden benutzt von Herrn Prof. Dr. G. Senn, Vorsteher des botanischen Gartens in Basel, vom 23. Juli bis 16. August; einige Zeit von Herrn Privatdozcnten Dr. Oskar Baudisch in Zürich, vom 6. bis 29. August, und von Herrn cand. med. Helmut Weber in Zürich, vom 29. Juli

669 bis 24. August. Herr Prof. Dr. Senn machte Studien über die Physiologie der Hochgebirgspflanzen. Herr Dr. Saudisch über lichtchemische Reaktionen, die in engem Zusammenhang mit der Assimilation des Stickstoffes in Pflanzen stehen. Herr cand. Weber machte Untersuchungen über Blutzirkulation im Hochgebirge.

20. Internationale seismologische Vereinigung.

Im Berichtsjahre fand keine Zusammenkunft statt. Die Tätigkeit auf dem Gebiete der Erdbebenbeobachtung wird von nun an nicht mehr unter selbständiger Aufschrift erscheinen, sondern entsprechend dem unter Abschnitt 1.2. hiervon angeführten Bundesgesetz, vom 19. Dezember 1913, betreffend die Erweiterung der Aufgabe der schweizerischen meteorologischen Zentralanstalt im Berichte über diese letztere zur Darstellung gelangen.

21. Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen.

Dieser Verein hat im Berichtsjahre seine Tätigkeit zur Verbesserung des Loses der Blinden ohne Unterbrechung fortgesetzt.

Aus seinem Berichte sind folgende Punkte hervorzuheben: Er hat beschlossen, aus seiner Kasse alljährlich einen Betrag auszuscheiden als Fonds für ein zu gründendes Pflegehaus für alte und gebrechliche Blinde; gleichzeitig hat er zur Unterstützung der hierauf zielenden Sammlungen das Institut der ,,Geburtskarten für Blinde" gegründet, welche darin besteht, dass den Eltern neugeborner Kinder, welche zugunsten der Blinden ein Geschenk an die Zentralstelle des schweizerischen Blindenwesens (Langgasse-St. Gallen) einsenden, eine künstlerisch ausgeführte Geburtskarte (Erinnerungskarte) zugestellt wird. Um diesem Sammeln «um Erfolge zu verhelfen, hat er die Hebammen in Mitwirkung gezogen und es hat sich gezeigt, dass die Gründung des Instituts kein Fehlgriff war ; die Eingänge für dasselbe haben vom Beginn der Sammlung (15. September 1913) bis Jahresschluss Fr. 1049. 80 (bestehend aus 228 Gaben) abgeworfen. Die Jahresrechnung zeigt folgende direkte Verwendungen zur Verbesserung des Loses der Blinden: Unterstützungen an Blindenfürsorgevereine Fr. 400, Unterstützungen an 23 einzelne Blinde Fr. 1963 ; zusammen Fr. 2363.

Die reinen Auslagen des Z entrai Vereins sind auf Fr. 4464. 36 angewachsen, denen gegenüber der Bundesbeitrag von Fr. 3000 steht. Der Fehlbetrag von Fr. 1464. 36 konnte aus Gaben von Privaten gedeckt werden.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

44

670

22. Schweizerische Vereinigung für Heimatschutz.

Das seit der Gründung dieses Vereins herausgegebene Organ (,,Illustrierte Zeitschrift für Heimatschutz") erschien auch im Berichtsjahre regelmässig, d. h. monatlich. Seine Kosten beanspruchen den grössten Teil der Mittel der Vereinseinnahmen. Die Haupttätigkeit des Vorstands war den Vorbereitungen zur Beteiligung an der Landesausstellung gewidmet, welche für den Gedanken des Heimatschutzes kräftige Propaganda machen solL 23. Schweizerische Gesellschaft für Schulgesundheitspflege.

Diese Gesellschaft unterzog in ihrer Jahresversammlung ÌB Aarau die Frage der beruflichen Ausbildung in Anstalten einer eingehenden Beratung. Als Grundlage des Referates diente ein reiches Material, das der Hauptreferent, Lehrer J. Hepp, Zürich, auf einer durch den Vorstand veranlassten Studienreise in Deutschland und Österreich gewonnen hatte. Die Arbeit, die den eidgenössischen Räten bei ihren Beratungen über die Massnahmen des Jugendstrafrechtes wertvolle Dienste leisten kann, ist dem Berichte angeschlossen. Weiter beschäftigte sich die Jahresversammlung mit der Frage des Hygieneunterrichtes in den Lehrerbildungsanstalten und in der Volksschule und nahm einen Bericht über die Kinderschutzeinrichtungen in Ungarn entgegen. Auf Anregung der Jahresversammlung wurde vom Vorstand eine Organisation für die schweizerischen Ferienkolonien angebahnt und ebenso die Anregung weitergeführt, bei Anlass der Landesausstellung in Bern eine schweizerische soziale Jugendfürsorgewoche anzuordnen zur Behandlung der Hauptfragen der Jugendfürsorge.

Im Jahre 1913 erschien der XIH. Band des Jahrbuches für Schulgesundheitspflege mit dem von Herrn Pfarrer Wild in Mönchaltorf redigierten Anhang : Jahrbuch der Jugendfürsorge (646 und 253 Seiten.) Die ,,Schweizerischen Blätter für Schulgesundheitspflege und Kinderschutz"1 nebst Beilage: ,,Revue suisse romande d'Hygiène scolaire et de Protection de l'Enfance" erschien wiederum in 10 Nummern und wurde -- ohne die Beilage -- der schweizerischen Lehrerzeitung beigegeben.

24. Schweizerische balneologische Gesellschaft.

Im Berichtsjahre hat sich der Vorstand hauptsächlich mit der Vorbereitung der englischen Ausgabe der ,,Bäder und Kurorte

871 der Schweiz" beschäftigt. Leider verstarb der Übersetzer, bevor er das Manuskript vollendet hatte. Dies zog eine Verzögerung der Arbeit und eine teilweise Erhöhung der Übersetzungskosten nach sich.

25. Schweizerische Konferenz für das idiotenwesen.

Diese Vereinigung hat ihren Namen umgewandelt in ,,Schweizerische Konferenz für Erziehung und Pflege 'Geistesschwacher" und sich an ihrer am 27. und 28. Juni in Herisau abgehaltenen Jahresversammlung hauptsächlich, mit der Fürsorge für die der Schule entlassenen Schwachbegabten und Schwachsinnigen beschäftigt.

Der einlässliche Bericht über die Verhandlungen dieser Tagung wird in den ersten Monaten laufenden Jahres im Drucke erscheinen und unentgeltlich an die beteiligten Kreise versandt werden. Ein beträchtlicher Teil des Bundesbeitrages ist für Deckung der daherigen Kosten berechnet.

26. Handbuch der Geographie der Schweiz.

Im verflossenen Jahre wurden die handschriftlichen Materialien gesammelt und nach Kategorien geordnet. Nebstdem wurde mit der Abfassung des Buches begonnen. Es liegen eine Anzahl Abschnitte mit Literaturanhängen vor. Nebstdem wurden noch einige Exkursionen zu topographischen Studien ausgeführt. Für das Nähere wird auf den Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Bericht des Kedaktors, Herrn Professor Dr. G. Früh, verwiesen.

27. Schweizerische Gesellschaft fUr Urgeschichte.

Diese jetzt 265 Mitglieder zählende Gesellschaft hielt am 18. und 19. Oktober ihre Hauptversammlung in St. Gallen und auf dem Montlinger Berg, an welcher Bronzefunde von Montlingen, Entdeckungen von Latene, von Neunkirch, vom Drachenloch bei Stans, von St. Sulpice und vom Brienzersee behandelt wurden.

Als wissenschaftliche Publikation hat die Gesellschaft im Juli des Berichtsjahres ihren fünften Jahresbericht (umfassend die Zeit von Juli 1912 bis Ende Juni 1913) veröffentlicht, einen reich mit Portraits und Abbildungen von Fundgegenständen ausgestatteten1 Band von i91/2 Bogen in Kleinquart. Wir erlauben uns, für das Nähere auf dessen Inhalt zu verweisen.

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672

28. Ausgabe der Schriften des P. Placidus a Spescha.

Diese in den Jahren 1911 und 1912 mit einem Beitrage von je Fr. 500 unterstützte Veröffentlichung mehrerer Gesellschaften Graubündens ist im September des Berichtsjahres (39 Bogen stark, Lex.- 8), ausgestattet mit Portraits und Textbildern, erschienen.

29. Schweizerischer Zentral-Krippenverein.

Die Mitgliederzahl dieses Vereins betrug auf Ende des Berichtsjahres 319. Von den 70 schweizerischen Krippen sind dem Zentralverein 28 deutsche, 13 französische und l italienische beigetreten.

Der Bundesbeitrag von Fr. 3000 wurde zu je Fr. 400 verteilt an die Lokalkrippen in Orbe (Waadt), Peseux (Neuenburg), Loge Àmitié (Chaux-de-Fonds), Novaggio bei Lugano, Richterswil (Zürich), Örtskrippe St. Gallen und Zürich Köchlistrasse. Fr. 200 wurden zu späterer Verwendung zurückgestellt.

Sämtliche unterstützten Krippen waren genötigt, den ihnen zugewiesenen Beitrag im wesentlichen zur Deckung von Betriebsdefiziten zu verwenden.

30. Verein zur Verbreitung guter Schriften.

Der Bundesbeitrag wurde verwendet zur Deckung der Ausgaben für Porti und Frachten (Fr. 7575. 89), Erhöhung des Verkaufsrabattes wegen Abschaffung der Portofreiheit (Fr. 7545.13) und Mehrbesoldung der Beamten und Angestellten aus dem gleichen Grunde (Fr. 1217. 25), zusammen Fr. 16,338. 27. Von allen drei Vereinen (Zürich, Bern und Basel) wurden 23 Volksschriften, darunter 7 im Nachdruck, herausgegeben. Die Gesamtauflagen derselben betrugen 414,630 Stück ; Erstellungskosten Fr. 41,773. 70.

Der Gesamtabsatz betrug 497,937 Stück und der Gesamterlös Fr. 80,360. 48. An Wohltätigkeits-, Kranken- und Strafanstalten wurden geschenkweise 27,338 Exemplare verabfolgt. Die Zahl der bedienten Verkaufsablagen betrug 1423. Vereinsmitglieder haben: Zürich 448, Bern 1100 und Basel 467; Gesamtzahl 2015.

31. Schweizerische Schulstatistik auf die Landesausstellung.

Die Bearbeitung des gesamten Primarschulwesens nahm die erste Hälfte des Jahres 1913 stark in Anspruch. Im August verstarb unerwartet der Redaktor des Werkes, Herr Staatsschreiber Dr. A. Huber, was für das Unternehmen ein grosser Verlust war.

Die Leitung übernahm hierauf der Präsident der Delegation der

673

Konferenz schweizerischer Erziehungsdirektoren, Herr Regierungsrat G. Bay, in Liestal. Dank seiner Energie und der Tüchtigkeit des Bureaupersonals ging die Fortsetzung des Werkes dann ohne Unterbrechung vor sich. Aus finanziellen Rücksichten mussten jedoch die statistischen Teile wesentlich zusammengezogen werden, was indessen dem Werte des Werkes keinen Eintrag tun wird.

Im letzten Quartal konnte mit der Drucklegung begonnen werden. Der Druck wurde derart gefördert, dass auf die Eröffnung der Landesausstellung und im Verlaufe derselben der gesamte statistische Teil des Werkes dem Departement des Innern vorgelegt werden kann; er wird die Bearbeitung des Primär- (inkl.

Kleinkinder- und Fortbildungsschulen und Knabenhandarbeit), Sekundär-, Mittel- und Hochschulwesens umfassen. Dem beruflichen Bildungswesen wird ein besonderer Band gewidmet, wov
32.

,,Das Bürgerhaus der Schweiz" als Publikation des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins.

Das Unternehmen ist laut dem vorliegenden Berichte in erfreulichem Fortgang begriffen. Im Berichtsjahre erschien der dritte Band ,,St. Gallen-Appenzell". Überdies konnte bis Ende Oktober 1913 das ganze Material für den Band ,,Schwyza mit Text an den Verleger versandt werden, wo Anfang 1914 die Drucklegung beginnen soll. Band II ,,Genf" des Werkes, der in einer Auflage von 1500 Exemplaren gedruckt wurde, war Mitte 1913 schon vergriffen. Es war auf Ende Januar 1914 die Drucklegung einer zweiten Auflage in Aussicht genommen. Die Arbeiten für eine Anzahl anderer Bände sind, in raschem Gange.

33. Inventarisierung der in der Schweiz befindlichen Wiegendrucke durch die Vereinigung schweizerischer Bibliothekare.

Die Arbeiten an diesem Werke sind im Berichtsjahre tunlichst gefördert worden, jedoch noch nicht zum Abschlüsse gelangt. Sie bestanden in der Sammlung und Ordnung der Titelzettel, deren 12,831 eingelangt sind. Es stehen noch aus die Beschreibungen über zirka 100 bis 120 angemeldete Exemplare.

Ein kleiner Teil des Titelmaterials bedarf noch näherer Untersuchung, d. h. der Vergleichung mit den zu verzeichnenden Drucken.

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34. Internationale Kommission für jährliche Publikation physikalisch-chemischer Tabellen.

Im Juni des Berichtsjahres ist der zweite Band dieses Werkes erschienen und gleich dem ersten der Bibliothek der eidgenössischen technischen Hochschule zugewiesen worden.

35. Historischer Verein des Kantons Genf.

Zur Erklärung dieses Abschnittes verweisen wir auf unsere Botschaft zum Voranschlag für 1913 (Rubrik VI, Ziffer 33, Seite 45) und begnügen uns, hier beizufügen, dass die Veröffentlichung der diplomatischen Korrespondenz Charles Pictets von Rochemont und Francis dlvernois im Berichtsjahre sehr vorgeschritten ist. Der 1. Band (von 750 Seiten) ist fertig und 150 Seiten vom 2. Band sind druckbereit.

36. Internationale Kommission fUr Mathematikunterricht.

Diese am vierten internationalen Mathematikerkongress (April 1908) in Rom gegründete Vereinigung bezweckt die Ermittlung der Organisation, Pflege und Hebung des Mathematikunterrichtes in den Kulturstaaten. Dem internationalen Ausschuss stehen nationale, von den beteiligten Staaten ernannte Kommissionen zur Seite. Für das Nähere über die Tätigkeit dieser seit 1909 mit einem bescheidenen Beitrage unterstützten Institution verweisen -wir auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Akten.

37. Französische Ausgabe der Geschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft von Dr. J. Dierauer.

Die Bände IH .und IV dieses Werkes, für deren Unterstützung der Voranschlag für 1913 einen Kredit von Fr. 3000 .vorsah, sind im Verlaufe des Jahres erschienen und in je 150 Exemplaren von unserm Departement des Innern bezogen worden.

38. Schweizerische Armenpflegerkonferenzen.

Die ,,ständige Kommission der Schweizerischen Armenpflegerkonferenzen", welche im Berichtsjahre zum erstenmal einen Bundesbeitrag von Fr. 500 an die Kosten ihrer Verwaltungsausgaben bezog, hat über ihre Arbeiten und Verhandlungen einen einlässlichen Bericht eingereicht, dem zu entnehmen ist, dass sie sich an drei Sitzungen mit mehrern für die Armenpflege wich-

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tigen Gegenständen befasst hat. Wir müssen uns darauf beschränken, auf den Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Bericht zu verweisen.

39. Bürgerbibliothek Luzern.

Durch das auf 1. Januar 1912 in Kraft getretene Bundesgesetz vom 29. September 1911 über die schweizerische Landesbibliothek hat die Bürgerbibliothek in Luzern eine von jener ökonomisch selbständige Stellung erlangt, indem ihr nun durch Art. 6 des Gesetzes für immer ein Jahreskredit von Fr. 12,000 aus Bundesmitteln zugewiesen ist. Dementsprechend wird von jetzt an über die Tätigkeit der Anstalt alljährlich auch abgesondert Bericht zu erstatten sein. Die Bürgerbibliothek in Luzern ist Eigentum der dortigen Korporationsgüterverwaltung und steht unter der Aufsicht und Oberleitung einer Kommission, die dermal aus folgenden Mitgliedern besteht: Herren A. Gurdi, Präsident, Dr. G. L. Brandstetter, Vizepräsident, Dr. Franz Bucher-Zeller, Dr. M. Godet, Dr. J. H. Graf, Hans Hindemann und Felix von Schumacher, Regierungsrat. Die Herren Dr. M. Godet, Direktor der schweizerischen Landesbibliothek, und Prof. Dr. J. H. Graf sind unsere Abgeordneten in der Behörde.

Über die Arbeit der Anstalt ist folgendes zu berichten: Die Bibliothekleitung beschäftigte sich neben den ordentlichen Bibliothekaufgaben mit der Vereinheitlichung der beiden Parallelalphabete der Kataloge, wozu die Mitarbeit am schweizerischen Nachweisekatalog Gelegenheit bot. Diese bestand vorzugsweise in der Nachlieferung der in viele Tausende gehenden Titelkopien des Katalogzuwachses seit Bestehen der Sammelstelle, also seit 1896.

Indem diese in den schon 1896/1897 mit Bundeshülfe erstellten Gesamtkatalog der Bürger bibliothek nachgetragen wurden, löste man gleichzeitig zwei Aufgaben. Einerseits konnten die freiwerdenden Titeloriginale der schweizerischen Landesbibliothek für ihren schweizerischen Nachweiskatalog zugewiesen werden, anderseits wurde für die Bürgerbibliothek wieder der Vorteil eines einzigen Alphabetes hergestellt.

Damit war eine gelegentliche Revision der Titel und ihres Bestandes verbunden, und zwar in Anpassung an die Katalogisierungsart der schweizerischen Landesbibliothek in Bern.

Der Dublettenverkehr als Austausch mit derselben bewegte sich in bisheriger normaler Weise.

Erworben durch Kauf, Schenkung etc. wurden 2496 Stück (1912: 3844). Benutzt an Ort und durch Versendung 5858

676

(1912: 7022); die Besucherzahl des Lesezimmers betrug 3239 (1912: 4011). Die Reduktion dieser Zahl ist auf die Ausschaltung, resp. Einschränkung des Schülerlesekreises zurückzuführen, welche sowohl wegen des geringen Bestandes des Bibliothekpersonals angeordnet wurde, als auch deswegen, weil sie im Interesse der internen Leitungsaufgabe der Bibliothek gelegen war.

40. Konferenz der Erziehungsdirektoren der französischen Schweiz.

Der unter dieser Aufschrift im Budget für 1913 vorgesehene Kredit von Fr. 6000 bildet einen Beitrag an die Kosten der Veröffentlichung einer Sammlung Monographien pädagogischen Inhaltes auf die Landesausstellung 1914. Solcher Arbeiten sind 24 in Aussicht genommen ; sie sind während des Berichtsjahres von ihren Verfassern vollendet worden und befinden sich im Druck.

Der sie umfassende Band (von 500 bis 600 Seiten) wird voraussichtlich kurz vor der Eröffnung der Ausstellung erscheinen.

III. Statistisches Bureau.

Die im Arbeitsprogramm für das Jahr 1913. festgesetzten Arbeiten wurden erledigt wie folgt: 1. E i d g . V o l k s z ä h l u n g vom 1. D e z e m b e r 1910.

Im Berichtsjahre wurde die Numerierung der Zählkarten nach dem Berufe beendigt und die Aufarbeitung des Materials nach dem Geschlechte, der Konfession, der Muttersprache, dem Geburtsorte und der Heimatzugehörigkeit vorgenommen.

2. S t a t i s t i k der E i n b ü r g e r u n g e n . Für das Jahrfünft 1909--1913 soll mittelst Zählkarten eine Erhebung über die Zahl der Einbürgerungen stattfinden, wobei für jede eingebürgerte Familie, sowie für jede eingebürgerte Einzelperson von den Kantonsbehörden eine Zählkarte auszufüllen ist. Im Berichtsjahre wurden die Karten für 1911 und 1912 eingesammelt.

3. Eidg. V i e h z ä h l u n g vom 21. A p r i l 1911. Die Ergebnisse der Bienenzählung, wie der Viehzählung wurden fertig bearbeitet und als Lieferung 178 und 179 der ,,Schweizerischen Statistik11 in deutscher und französischer Ausgabe veröffentlicht.

4. Eidg. B e t r i e b s z ä h l u n g 1905. Zum Abschlüsse dieser Erhebung wurden eine Anzahl kantonsweiser Zusammenstellungen der Betriebszählungsergebnisse ausgeführt, die für eine künftige Zählung als Grundlage zu Vergleichungen dienen werden.

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5. Die B e w e g u n g der B e v ö l k e r u n g in der Schweiz.

Diese Veröffentlichung wurde für das Jahr 1911 in, gegenüber früher, bedeutend erweitertem Umfange ausgearbeitet und befindet sich gegenwärtig im Drucke. Die Bearbeitung für das Jahr 1912 ist im Gange.

6. Die g e r i c h t l i c h e n E h e s c h e i d u n g e n im J a h r e 1912.

Die Zusammenstellung für 1911, deren Fertigstellung im Manuskript im letzten Geschäftsberichte angezeigt worden war, erschien im Januar als Separatabdruck. Die Ehescheidungen des Jahres 1912 sind fertig bearbeitet.

7. Z u s a m m e n s t e l l u n g ü b e r die L e g i t i m a t i o n vore h e l i c h g e b o r e n e r K i n d e r im J a h r e 1912. Erschien im Monat November als Separatabdruck aus der ^Zeitschrift für schweizerische Statistika.

8. Ehe, G e b u r t u n d Tod in der s c h w e i z e r i s c h e n B e v ö l k e r u n g w ä h r e n d der 10 J a h r e 1891 --1900.

Der III. Teil dieser die Bevölkerungsvorgänge zusammenfassenden Arbeit, die Sterbetafel 1889--1900 enthaltend, wurde im April herausgegeben. Die Tabellen des IV. Teiles (Sterbefälle) sind, wie bereits im letzten Geschäftsbericht erwähnt, gedruckt; die dazu gehörende Einleitung ist im Manuskript fertigerstellt und befindet sich im Drucke. Die Tabellen des V. Teiles (Todesursachen) konnten ebenfalls in Druck gegeben werden.

Von den Ergebnissen des Jahrzehnts 1901--1910 wurden bereits eine grosse Anzahl von Zusammenzügen im Manuskripte ausgearbeitet.

9. Das sanitarisch-demographische Wochenbulletin für 1913 erschien in regelmässiger Weise, als Jahresband 832 Grossoktavseiten aufweisend, vom eidg. Gesundheitsamte und vom statistischen Bureau gemeinsam herausgegeben.

10. Der Bestand und die Bewegung der Gefängnisb e v ö l k e r u n g . Die Jahreszusammenstellung für das Jahr 1913 wurde in bisheriger Weise für den Druck fertigerstellt. Die gleichen Ergebnisse für 1912 erschienen als kleine Broschüre am 25. Mai.

11. P ä d a g o g i s c h e P r ü f u n g bei der R e k r u t i e r u n g im H e r b s t e 1912. Die Aufarbeitung der Ergebnisse fand in bisheriger Weise statt. Den Tabellen wurde eine kantonsweise Übersicht der Prüfungsergebnisse der Rekruten mit blosser Primarschulbildung für das Jahrfünft 1908--1912 beigefügt. Diese Teilergebnisse haben eine bloss ergänzende Bedeutung und
finden deshalb auch nur von 5 zu 5 Jahren Aufnahme. Die Veröffentlichung über die Prüfungen von 1912 erschien, im übrigen unverändert, in deutscher und französischer Ausgabe am 10. November.

678

12. Sanitarische Untersuchung der Wehrpflichtigen im H e r b s t e 1910. Im Berichtsjahre wurde die Erstellung des Zählmaterials durch Abschrift aus den ,,sanitarischen Untersuchungskontrollen1', sowie die Aufarbeitung beendigt. Der Druck ist soweit gefördert, dass der Tabellenteil nächstens die Presse verlassen wird. Ferner wurde mit der Abschrift der sanitarischen Untersuchungskontrollen von 1911 begonnen.

13. Die P r ü f u n g ü b e r die k ö r p e r l i c h e L e i s t u n g s fähigkeit der Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung im H e r b s t e 1912. Bearbeitung und Drucklegung wurden in gewohnter Weise vorgenommen. Auch die Veröffentlichung erfolgte im November, wie bisher, in der ,,Zeitschrift für schweizerische Statistik" und durch Separatabzüge aus derselben.

14. S t a t i s t i s c h e s J a h r b u c h 1912. Dasselbe eschien als XXI. Jahrgang am 10. Juni.

15. G r a p h i s c h - s t a t i s t i s c h e r A t l a s . Eine Reihe von graphischen Darstellungen ist bereits hergestellt und der Atlas so vorbereitet, dass er im kommenden Frühjahr zur Austeilung gelangen wird.

16. Die B e w e g u n g der Aktiengesellschaften w ä h r e n d des J a h r e s 1912. Anschliessend an die vorangehenden Jahre wurde die Bewegung des Grundkapitals der Aktiengesellschaften während des Jahres 1912 dargestellt (Neugründungen und Kapitalerhöhungen; Liquidationen und Kapitalverminderungen).

17. B e a r b e i t u n g der G r u n d z ü g e des F i n a n z h a u s h a l t e s d e s B u n d e s , d e r Kantone u n d d e r G e m e i n d e n .

Die Staatsrechnungen der Kantone wurden nach dem vom Vorstande der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren ausgearbeiteten Schema ausgeschieden und den Kantonsbehörden zur Prüfung und Ergänzung zugestellt.

18. S c h w e i z e r i s c h e B i b l i o t h e k s t a t i s t i k . Das eingegangene Material wurde auf seine Richtigkeit nachgeprüft und die Tabellen nach dem im Jahre 1912 entworfenen Plane ausgearbeitet.

19. B e a r b e i t u n g der E r g e b n i s s e der ärztlichen Untersuchung der beim E i n t r i t t e in die Schule mit g e i s t i g e n oder k ö r p e r l i c h e n G e b r e c h e n b e h a f t e t e n K i n d e r , S c h u l j a h r 1911/1912. Nachdem das Material 'aus einer Reihe von Kantonen, die damit im Rückstande waren, eingelangt war, konnten
die üblichen Zusammenstellungen ausgearbeitet und, wie früher, in die ,,Zeitschrift für schweizerische Statistik11 aufgenommen werden j der weitern Verbreitung dienten auch Separatabzüge. Die Tabellen für das Schuljahr 1912/1913 wurden zwar beendigt, jedoch noch nicht veröffentlicht.

679

20. I r r e n s t a t i s t i k . Aus Mangel an verfügbaren Arbeitskräften musste die geplante Zusammenstellung der Ergebnisse einer o- oder 10jährigen Periode unterlassen werden; dagegen ·erschien im Jahrbuch die alljährliche Übersicht über die Bewegung der Bevölkerung in den staatlichen Irrenanstalten für das Jahr 1911.

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21. A r e a l s t a t i s t i k . Diese Arbeit wurde zum Abschlüsse gebracht und als 184. Lieferung der ,,schweizerischen Statistik11 mit einem aus 18, die politische Gebietseinteilung der Kantone darstellenden Karten bestehenden Anhange herausgegeben.

22. Statistik der i n t e r k a n t o n a l e n A r m e n p f l e g e .

Das Material dieser Erhebung lief erst auf Neujahr 1914 von den Kantonen vollständig ein. Es wurde jeweilen nach Eingang sofort gesichtet, so dass mit den von einzelneu kantonalen Behörden verlangten Ergänzungsarbeiten schon im Herbst begonnen werden konnte.

23. Sammeln der A u s w e i s k a r t e n der A u t o m o b i l und M o t o r f a h r z e u g b e s i t z e r der S c h w e i z . Diese Ausweiskarten wurden, wie bisher, eingesammelt und nach den von den kantonalen Polizeidirektionen eingesandten Verzeichnissen kontrolliert. Eine statistische Zusammenstellung der Ergebnisse wurde nicht vorgenommen, ist dagegen für 1914 geplant.

24. V o r a r b e i t e n zur B e t e i l i g u n g an der s c h w e i z e r i s c h e n L a n d e s a u s s t e l l u n g in B e r n 1914. Das eidgenössische statistische Bureau wird eich an der Landesausstellung in Gruppe 44 kollektiv mit allen statistischen Amtsstellen der Kantone und Städte der Schweiz beteiligen. Die Ausstellung wird sich in der Hauptsache auf graphische Darstellungen beschränke^ von denen im Berichtsjahre eine Anzahl fertiggestellt, andere in Arbeit genommen wurden.

25. R e d a k t i o n der Zeitschrift für s c h w e i z e r i s c h e S t a t i s t i k . Im Jahre 1913 wurden 5 Lieferungen mit 510 Quartseiten veröffentlicht. Der Direktor des statistischen Bureaus, der -- mit Genehmigung des Bundesrates -- seit 1889 die Redaktion dieser von der schweizerischen statistischen Gesellschaft herausgegebenen Zeitschrift nebenamtlich besorgte, hat auf 1. Januar 1914 diese Obliegenheit niedergelegt. Infolge einer im Oktober von der Jahresversammlung der statistischen Gesellschaft in Stans beschlossenen
Neuorganisation und Erweiterung des Inhaltes der Zeitschrift ist nun deren Leitung einem ständigen Redaktor übertragen worden.

26. S a m m l u n g der Z e i t u n g s a u s s c h n i t t e für 1913.

Diese Arbeit wurde in gewohnter Weise bewerkstelligt.

680 Auch im abgelaufenen Jahre nahm die Beantwortung einer grossen Zahl von Anfragen über die verschiedensten statistischen Gebiete, die von allen Seiten an das Bureau gerichtet wurden, einen bedeutenden Teil der Zeit des Direktors, wie einer Reihe weiterer Beamten in Anspruch.

Es mag der Hinweis gestattet sein, dass diese Auskünfte" nicht bloss durch den Zeitaufwand, sondern auch namentlich durch die jedesmalige Arbeitsunterbrechung in Betracht fallen.

Als ausserordentliche Arbeit, mit der das Bureau von uns beauftragt wurde, sei noch die Prüfung der Unterschriften zu den beiden Volksbegehren betreffend Einführung der Proportionalwahl des Nationalrates und betreffend Einführung des fakultativen Referendums bei Staatsverträgen erwähnt. Diese beiden Unterschriftenprüfungen umfassten zusammen 187,379 Unterschriften und beschäftigten in den Monaten August, September und November 6--8 Beamte während 15 Tagen.

IV. Gesundheitsamt.

1. Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

a. Pocken.

1913 wurden 22 Pockenerkrankungen ohne einen einzigen Todesfall gemeldet gegenüber 17 Erkrankungen und 3 Todesfallen im Vorjahr. Zum erstenmal seit 1876, d. h. seit der Einführung der eidgenössischen Statistik der Todesursachen, ist die Schweiz von Pockentodesfällen verschont geblieben. Nach Kantonen, Monaten und Impfzustand sowie nach dem Alter und Impfzustand, verteilen sich diese 22 Erkrankungen wie folgt: Kantone

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) In Seon. 5) In Klein-Döttingen. 6) In Vallorbe. ') In Voilages. 8) In La Plaine.

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*) Über die 3 Fälle in Vollèges (Wallis) erhielten wir gar keine Angaben; sie sind daher in dieser Tabelle nicht aufgenommen.

Die aus dem Kanton Graubünden, aus Igis, Zizers, Malans, Untervaz und Campfér gemeldeten Fälle gehören zu der kleinen, bereits im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten Pockenepidemie, die Ende 1912 in Igis ausbrach. Dank den von den Behörden ergriffenen Massnahmen blieb die Seuche auf einen engen Raum und auf 16 Personen beschränkt. Die Herkunft der Epidemie blieb dunkel. Ohne dafür einen untrüglichen Beweis zu besitzen, vermutet man, der erste erkannte Fall in Igis, ein Arbeiter der Papierfabrik Landquart, habe sich den Pockenkeim beim Lumpensortieren geholt. Da auch die Posthalterin von Zizers angesteckt wurde, so musste das Postbureau daselbst geschlossen, das Personal beurlaubt und der Postdienst durch Aushilfspersonal in einem ändern Gebäude besorgt werden. Eine Ansteckung der Posthalterin durch Briefschaften aus verseuchten Häusern darf als ausgeschlossen betrachtet werden, da, sobald die Natur der Erkrankungen festgestellt worden war, jeder Verkehr zwischen den verseuchten Häusern und der Post untersagt wurde.

Der Seuchenausbruch in Klein-Döttingen im Aargau blieb auf zwei Familien im Dorf beschränkt. Auch hier war die Herkunft nicht zu ermitteln. Der Vater der zuerst Erkrankten, ein Maurer, hatte in einer früher von Italienern besetzten Barake gewohnt

682

und vielleicht von dort den Ansteckungsstoff nach Hause gebracht, da, ja die italienischen Arbeiter nicht so selten die Pocken einschleppen.

Der Fall in Seon betrifft die Mutter des im letzten Geschäftsbericht erwähnten Mädchens, welches den Pockenkeim in einer Pension in Davos von einer russischen Dame geholt hatte und einige Tage nach seiner Rückkehr von Davos in Seon erkrankt war.

Um eine Familienepidemie handelte es sich ebenfalls in La Plaine (Genf), wo der Keim durch einen aus Marokko zurückgekehrten jungen Mann eingeschleppt worden ist. Derselbe hatte bei den dortigen Besatzungstruppen gedient und einige Tage nach seiner Rückkehr einen leichten, nicht weiter beachteten Ausschlagbekommen, bei dem es sich wohl um Variolois (leichte Pocken) handelte ; denn bald nachher erkrankten Vater und Mutter an unverkennbar echten Blattern.

Die Erkrankungen in Wädenswil und Luzern sind sehr wahrscheinlich auf Ansteckungen im Ausland, im erstem Falle in Paris, im letztern in Mailand, zurückzuführen ; der Ursprung der Erkrankung in Vallorbe konnte nicht ermittelt werden.

Über die 3 Ende des Jahres in Vollèges (Wallis) beobachteten Pockenfälle endlich fehlen uns bis zur Stunde nähere Angaben.

Über die Höhe der im Jahre 1912 gemäss Art. 8 des Epidemiengesetzes an Kantone und Gemeinden für Pockenbekämpfung ausgerichteten ßundesbeiträge gibt nachfolgende Zusammenstellung Auskunft : _d> :t5

Auslagen gemäss S Art. 8 des Z Epidemien« gesetzes NI

2

Kanton

Gemeinde

Dauer der Erkrankungen

Fr.

Zürich Wädenswil 20. Mai bis 12. Juli 1913 1 Bern Bern Pockenverdächtiger Fall Luzern Luzern 17. April bis 14. Juni 1913 1 Graubönden Davos 28. Nov. 12 bis 18. Febr. 13 2 Igis 10. Dez 12 bis 1. Febr. 13 8 » Malans 25. Dez. 12 bis 17. Febr. 13 2 n Silvaplana 16. Jan. bis 19. März 1913 1 n Untervaz 1 1. bis 26. Januar 1913 n Zizers 31. Dez. 12 bis 10. Febr. 13 3 n Kanton Vorsorgliche Massnahmen n Aargau Aarburg 6. April bis 1. Mai 1912 --1 Klein-DSttingen AnfangMärz bis20.April 13 5 ÌJ Seon' . 23.Dez.12bisEndeFebr.13 2 n Waadt 1 Vallorbe 3. Mai bis 17. Juni 1913

Bundes* beitrag Fr.

682. 70 1.365. 36 80.20 40. 10 1,867. 08 933. 55 1,122. 80 561. 40 3,544. 80 1,772. 40 1,786. 13 893. 05 792. 45 1,584. 90 707. 13 353. 60 2,135. 09 521.85 260. 90 990. 65 495. 35, 434. 35 217. 20, 1,941. 06 970. 55 637. 35 313. 70

i.oe?. 50:

18,718. 75 9,359. 45

683

b. Pest.

Über diese Seuche, die seit bald 20 Jahren in der Krankheits- und Sterbestatistik wieder einen hervorragenden Platz einnimmt, nachdem sie seit langem vollständig verschwunden schien, haben wir unsern frühern Berichten nichts wesentlich Neues beizufügen. Seit Ursache und Art der Übertragung, insbesondere die Rolle der Ratten bei der letztern, bekannt sind, gehört die Pest zu den wirksam bekämpfbaren Seuchen. Wenn wir von den Epidemien in Neapel und Oporto zu Beginn des gegenwärtigen Seuchenzuges absehen, konnte trotz wiederholt eingeschleppter Pestfälle die Entstehung von Seuchenherden in den grossen Seehäfen Europas verhindert werden, auch ist die Schweiz bis jetzt vollständig verschont geblieben.

Britisch Indien ist gegenwärtig der grösste Pestherd der Welt; 1913 wurden den Behörden dieses Landes 199,652, und in den 18 Jahren von 1896 bis und mit 1913 8,041,537 Pesttodesfälle angezeigt.

Aus Ägypten sind 1913 654 Erkrankungen gemeldet worden, wovon 95 aus Alexandrien und 25 aus Port Said.

In Russland ist ein ständiger Herd in der Kirgisensteppe von Uralsk entstanden, wo die Pest jedes Jahr Opfer fordert; daneben wurde eine kleine engbegrenzte Epidemie aus dem Donschen Gebiet gerneidet.

Die übrigen Pestherde verteilen sich über den ganzen Erdkreis; wir haben sie schon in frühern Berichten erwähnt, neue von Belang sind nicht hinzugekommen.

Jedes Jahr kommen vereinzelte Pestfälle in irgendeinem grösseren Seehafen Europas vor; so wurde 1913 ein solcher unter der Bemannung eines von Buenos Ayres in Triest angekommenen Dampfers beobachtet.

Da die Schweiz im Berichtsjahr nie von Pest bedroht war, kamen wir auch nicht in den Fall, unsere früher ergriffenen Schutzmassnahmen zu Verschärfen, sondern haben dieselben auch dieses Jahr wieder unverändert zur Anwendung gebracht.

c. Cholera.

Die in unserm letztjährigen Bericht auf den Zeitpunkt des Friedensschlusses zwischen den Balkanstaaten vorausgesehene Weiterverbreituug der Cholera von ihrem ursprunglichen Herde bei Konstantinopel und Tschataldja aus ist richtig eingetroffen. Die Seuche hat die zurückkehrenden Truppen nach Hause zurück-

684

begleitet und Bulgarien, Serbien und Rumänien hintereinander heimgesucht. Im Herbst erreichte sie ihren Höhepunkt und raffte viele Opfer hinweg, deren Zahl mangels genügender Angaben nicht genauer festgesetzt werden kann. Mit Eintritt der kalten Jahreszeit sind dann die Seuchenherde allmählich erloschen.

Die aus Österreich-Ungarn, insbesondere aus Ungarn, Kroatien und Slavonien, Bosnien, sowie aus einigen galizischen Orten gemeldeten Cholerafalle hangen wohl samt und sonders mit deiEpidemie auf der Balkanhalbinsel zusammen. In Bosnien blieb die Cholera auf den Bezirk Tuzla, in Ungarn vorwiegend auf die an der Grenze gegen Serbien und Rumänien gelegenen Komitate beschränkt, wozu noch einige ungarische und galizische Stationen an der Eisenbahn von Budapest nach Lemberg hinzukamen.

In gleicher Weise hat in der Türkei die Rückkehr der Truppen in die Heimat die Verschleppung der Cholera und die Entstehung neuer Seuchenherde begünstigt, unter welchen, soweit unsere Erkundigungen reichen, diejenigen von Smyrna und Trapezunt (am Schwarzen Meer) die wichtigsten waren. Ende Jahres war die Krankheit in Konstantinopel noch nicht erloschen.

Russland, welches während mehrerer Jahre der Schauplatz ausgedehnter und schwerer Choleraepidemien war, scheint sich des unheimlichen Gastes wenigstens teilweise entledigt zu haben.

1913 wurden nur noch im Süden des Reiches, in einigen Bezirken der Krim und Bessarabiens, sowie in den Städten Kiew, Cherson, Odessa und Nikolajew Choleraepidemien beobachtet, die übrigens wenig ausgedehnt waren und gegen Ende des Jahres erloschen.

Ausserhalb Europas herrschte die Cholera in ihren Lieblingsgebieten, die wir in frühern Berichten schon des öfteren namhaft gemacht haben.

Bemerkenswert ist, dass die Cholera trotz ihrer starken Verbreitung auf der Balkanhalbinsel auf dieselbe beschränkt blieb und Westeuropa vollständig verschonte. Es beweist dies die Wirksamkeit und die Güte der von den Kulturs°taaten gegen die Cholera und die Pest vereinbarten internationalen Schutzmassnahmen, die im Gegensatz zu den alten Quarantänen ohne Schädigung wirtschaftlicher Interessen durchführbar sind.

In dieser Hinsicht versprechen wir uns sehr gute Erfolge von der am 17. Januar 1912 in Paris abgeschlossenen neuen internationalen Übereinkunft betreffend Schutzmassnahmen gegen Cholera, Pest und
Gelbfieber, die Sie nach Einsicht unserer Botschaft vom 7. Juni 1913 in Ihrer Herbsttagung genehmigt haben.

Dieselbe tritt an die Stelle der frühern, 1903 ebenfalls in Paris

685 abgeschlossenen internationalen Vereinbarung, sie in verschiedenen in obiger Botschaft näher ausgeführten Punkten zweckmässig ergänzend.

Da die Cholera im verflossenen Jahr unser Land niemals bedrohte, so brauchten wir gegen dieselbe keine besondern Massnahmen zu ergreifen. Wir beschränkten uns darauf, Bulgarien, Serbien, Rumänien und gewisse Teile von Österreich-Ungarn als choleraverseucht zu erklären und gegenüber den Herkünften aus diesen Ländern diejenigen Bestimmungen unserer Verordnung vom 30. Dezember 1899 / 4. Februar 1908 über die Massnahmen zum Schutz gegen die Cholera und die Pest in Anwendung zu bringen, welche die Überwachung von Reisenden aus verseuchten Bezirken am Ankunftsort und den Waren- und Güterverkehr aus diesen Gebieten betreffen. Die gleichen Massnahmen waren schon am 6. Dezember 1912 gegenüber den Herkünften aus der Türkei getroffen worden.

Die von den Kantonen ausgeführten Choleraschutzmassnahmen, wie Kontrolle des Gepäcks und der Waren aus verseuchten Bezirken an der Grenze, ärztliche Überwachung am Ankunftsort derjenigen Reisenden, die vor weniger als 5 Tagen aus verseuchten Bezirken abgereist waren, haben insgesamt Kosten im Betrage von Fr. 4,225. 20 verursacht, welche sich auf die Kantone Zürich (Fr. 1,462.20), Baselstadt (Fr. 382.--), St. Gallen (Fr. 1223.29), Tessin (Fr. 795.80), Waadt (Fr. 333.--) und Neuenburg (Fr. 28.--) verteilen.

Gemäss Art. 8 des Epidemiengesetzes haben wir diesen Kantonen die Hälfte ihrer Auslagen mit zusammen Fr. 2,112.60 vergütet.

d. Diphtherie.

24 Kantone und Halbkantone, d. h. einer mehr als letztes Jahr, meldeten unserm Gesundheitsamt regelmässig die in ihrem Gebiet angezeigten Diphtherieerkrankungen, während nur 14, d. h.

einer weniger als 1912, den Ärzten den Vorteil der unentgeltlichen bakteriologischen Untersuchung diphtherieverdächtigen Materials gewähren. Die Zahl der ausgeführten bakteriologischen Untersuchungen betrug 8207, so dass unser Beitrag an die einzelne Untersuchung auf Fr. 1. 20 angesetzt werden musste, wollten wir den bewilligten Kredit von Fr. 10,000 nicht überschreiten.

Um der Wiederholung eines schon oft vorgekommenen Missverständnisses vorzubeugen, erinnern wir daran, dass der zur Verfügung des Bundesrates stehende Kredit nicht dazu bestimmt ist, bakteriologische Diphtherieforschungen zu unterstützen, sondern Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

45

686 nur dafür da ist, um die behandelnden Ärzte möglichst rasch über die wahre Natur der von ihnen beobachteten diphtherieverdächtigen Erkrankungen aufzuklären. Daraus geht hervor, das» serienweise Untersuchungen, wie solche in Ortschaften, Schulen, Anstalten usw. vorgenommen werden, um Keimträger zu ermitteln, d. h. Personen, die Diphtheriebazillen beherbergen, ohne Krankheitserscheinungen zu zeigen, keinen Anspruch auf den Bundesbeitrag erheben können. Das gleiche gilt von denjenigen bakteriologischen Untersuchungen, die nach gestellter Diphtheriediagnose ermitteln sollen, wie lange nach erfolgter Heilung sich noch Diphtheriebazillen in den erkrankt gewesenen Organen der Genesenen vorfinden.

Derartige Untersuchungen sind zweifellos sehr nützlich, allein, so lange Sie nicht anders entscheiden, werden sie eben ausschliesslich auf Kosten der betreffenden Kantone, Gemeinden oder Privaten erfolgen müssen.

Die Angaben über die Verteilung der angezeigten Diphtheriefalle und der mit Bundesunterstützung ausgeführten bakteriologischen Untersuchungen nach Kantonen werden Sie in den Verzeichnissen finden, die wir zu Ihrer Verfügung halten.

e. Genickstarre.

1913 wurden 30 Fälle gegenüber 31 im Vorjahr angezeigt,, woraus man schliessen könnte, dass die Krankheit sich ungefähr auf gleicher Höhe erhalten habe. Wenn man aber bedenkt, dass die Anzeigen von Jahr y,u Jahr regelmässiger und genauer erfolgen, so darf man aus der Zahl der angezeigten Fälle auf einen neuen Rückgang der Krankheit schliessen.

Die 30 gemeldeten Fälle verteilen sich auf die einzelnen Kantone wie folgt: Zürich 3, Bern 6, Schwyz l, Baselstadt l, Graubünden 8, Aargau 6, Thurgau l, Tessin, l, Waadt 2 und Wallis 1.

Wie wir schon in unsern frühern Berichten mitgeteilt haben,, hält das Serum- und Impfinstitut in Bern vertragsgemäss Genickstarreserum bereit zur Abgabe um den halben Preis an Behörde» und öffentliche Spitäler. Im Berichtsjahr wurden von ihm 92 Dosen Serum an Spitäler (Brugg, Winterthur, Aarau, Neuenburg, Münsterlingen, St. Loup und Bern) und an Ärzte geliefert.

f. Absonderungshäuser und Desinfektionsanstalten.

Auf Grund von Art. 8 des Epidemiengesetzes und der Art. 5,, 7 und 11 des zugehörigen Reglements vom 4. November 1887

687

haben wir im Berichtsjahr an die Erstellung und Einrichtung von Absonderungshäusern und Desinfektionsanstalten, sowie au die Anschaffung von Desinfektionsapparaten in 14 Fällen insgesamt Fr. 47,804.75 ausgegeben. 4 Beiträge wurden an die Kantone Aargau, Solothurn und Waadt für Absonderungshausbauten in Baden (Fr. 15,976.20), Brugg (Teilzahlung Fr. 7,300), Biberist (Fr. 10,835) und Orbe (Fr. 10,340.05) ausgerichtet, der Rest (Fr. 3,353.05) an den Kanton Zürich ausbezahlt für Beiträge an die Anschaffung von Formaldehyddesinfektionsapparaten seitens der Gemeinden Dielsdorf, Flaach, Grossandelflngen, Bülach, Kloten, Thalwil, Birmensdorf, Dübendorf, Oberstammheim und Marthalen.

Die immer dringendere Erstellung des Absonderungshauses in Brig wurde neuerdings verzögert, weil sich die beteiligten Verwaltungen nicht über den Bauplatz einigen konnten ; doch scheint die Einigung heute erzielt, so dass wir hoffen dürfen, Brig werde bald die erforderlichen Einrichtungen besitzen, mittels welcher wir Seucheneinbrüchen an diesem richtigen Eingangstor unserer Südgrenze begegnen können.

Ebenso hat in Pruntrut die Platzfrage den Absonderungshausbau verzögert, doch dürften die Hindernisse nicht unüberwindlich sein und eine endgültige Lösung nicht lange mehr auf sich warten lassen.

g. Pasteurinstitut in Bern.

1913 haben sich 7 von wutkranken oder wutverdächtigen Tieren gebissene Personen einer Wutschutzbehandlung im Berner Pasteurinstitut unterzogen, an dessen Betrieb der Bund bekanntlich dem Kanton Bern einen jährlichen Beitrag von Fr. 6000 gewährt.

In 3 Fällen konnte die Behandlung schon 2 Tage nach dem verdächtigen Biss eingeleitet werden, in den 4 übrigen waren 5 -- 63 Tage seit demselben verstrichen. Bei keinem der Gebissenen hatte die Behandlung abnorme Erscheinungen zur Folge und bei keinem der Behandelten sind bisher Zeichen von Wuterkrankung beobachtet worden.

Ausserdem hatte das Institut das Gehirn von vier Hunden und eines Huhnes auf Tollwut zu untersuchen, doch nur in einem einzigen Falle mit positivem Ergebnis.

2. Leichentransportweseii.

Unser Beschluss vom 9. April 1897 überträgt dem Direktor

688

des schweizerischen Gesundheitsamtes in Ausführung von Art 14, lit. 6, der Verordnung betreffend den Leichentransport, vom 6. Oktober 1891, die Ausstellung von Leichenpässen für Leichentransporte in oder durch die Schweiz. 1913 wurden deren 12 ausgestellt, wovon 8 für Leichen aus Frankreich, 2 für solche aus Italien und je einer für Leichen aus Russland und Tunesien.

Wir haben unsere Gesandschaft in Wien beauftragt, die österreichisch-ungarische Regierung anzufragen, ob sie bereit wäre, mit der Schweiz eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Leichenpässen abzuschliessen, wie solche mit dem Deutschen Reich besteht, sind jedoch bis jetzt ohne bestimmte Antwort geblieben.

3. Tuberkulosegesetzgebung.

Nachdem das Schweizervolk die ihm unterbreitete Abänderung von Art. 69 B. V. in der Abstimmung vom 4. Mai 1913 gutgeheissen und damit dem Bund vermehrte Befugnisse in der Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren übertragen hat, haben wir die zuständige Verwaltungsabteilung mit den Vorarbeiten zu einem eidgenössischen Tuberkulosegesetz betraut. Wir werden Ihnen sobald als möglich einen daherigen Entwurf vorlegen.

Im Laufe dieses Jahres wird die I n t e r n a t i o n a l e T u b e r k u l o s e k o n f e r e n z , welche abwechselnd in den meisten Hauptstädten Europas, ferner in Washington und letztes Jahr in Berlin getagt hat, in Bern zusammentreten. Sie stellt die jährliche Zusammenkunft der Internationalen Vereinigung gegen die Tuberkulose dar, welche den Kampf gegen diese Krankheit erfolgreicher gestalten will und die verschiedenartigen hierbei in Betracht fallenden Fragen vollständiger und gründlicher lösen kann, als dies einem Kongress möglich ist.

4. Bropfforsehung.

Die zur Erforschung der Ursachen des Kropfes eingesetzte Studienkommission, der Sie während einiger Jahre einen Beitrag gewährt haben, hat 'ihre Arbeiten beendigt und wird im Laufe dieses Jahres einen zusammenfassenden Bericht über ihre Forschungsergebnisse herausgeben, den wir zu Ihrer Verfügung halten werden.

6ö9 5. Medizinalprüfungswesen.

a. Eidgenössische Reifeprüfungen für Kandidaten medizinischer Berufsarten.

Die eidgenössische Maturitätskommission hat in ihrer Zusammensetzung keine Änderung erfahren.

Über die stattgefundenen Prüfungen gibt nachfolgende Tabelle Aufschluss :

Einheimische ° .

Fremde . . .

·ä*

Vor der Prllf ungi zurückgetreten 1

I. Vollständig rrììlnnp.

Zürich 17.-- 20. März

Kandidaten

37 12

19 8

15 3

3 1

Angemeldete

Ort und Zeit

Durchgefallen 1

Bidg. Maturitätsprüfungen 1913 für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte.

fs P s

Freiburg 17.-- 20. März

Einheimische Fremde .

9 4

8 3

-- 1

1 --

Bern 29. Sept. bis 2. Okt.

Einheimische Fremde .

24

13

10 5

10 4

4 4

Genf 29. Sept. bis 2. Okt.

Einheimische Fremde

4

4 2

5 1

2 1

114

59

39

16

18 3 10 12 7 50

12 3

2

4

8 6 5 34

1 3 1 7

1 3 1

11

II. ïaolipriilimpn in Latelo.

Einheimische Zürich (Frühjahr) Fremde Einheimische Freiburg ,, Bern (Herbst) Einheimische Einheimische Genf

9

690 b. Eidgenössische Medizinalprüfungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte.

Aufl. Juli 1913 wurden der Leitende Ausschuss und sämtliche Prüfungskommissionen auf eine neue Amtsdauer wiedergewählt, wobei der verstorbene Vizepräsident für den Prüfungssitz Bern, Herr Dr. K. Dick sei., durch Herrn Dr. La Nicca ebendaselbst ersetzt wurde. Ebenso wurde Herr Prof. Dr. Courvoisier auf eine neue Amtsdauer als Präsident des Leitenden Ausschusses wiederbestätigt.

Gleichzeitig haben wir die drei ausserordentlichen Mitglieder des Leitenden Ausschusses, welche gemäss Art. 5 der neuen Medizinalprüfungs-Verordnung die, Berufsarten der Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte vertreten sollen, gewählt, und zwar: als Vertreter der Zahnärzte: Herrn Prof. Dr. Eternod, in Genf; als Vertreter der Apotheker : Herrn Prof. Dr. Tschirch, in Bern ; als Vertreter der Tierärzte: Herrn Prof. Dr. Bürgi, in Zürich.

Im Berichtsjahr ist der Leitende Ausschuss zweimal, am 10. Januar und am 9. Dezember, zusammengetreten.

Mit 1. Januar 1913 ist die von uns am 29. November 1912 erlassene neue Verordnung für die eidgenössischen Medizinalprüfungen in Kraft getreten, ° immerhin mit der Einschränkung, dass die in den besondern Prüfungsbestimmungen des HI. Abschnittes enthaltenen Neuerungen nicht sogleich zur Anwendung kommen sollen gegenüber Kandidaten, welche ihre Studien vor Inkrafttreten der neuen Verordnung begonnen haben. Die Übergangsbestimmungen enthalten daher in Abschnitt V gewisse Vergünstigungen für derartige Kandidaten und setzen ihnen gewisse Fristen, bis zu welchen sie verschiedene Prüfungen noch nach den Bestimmungen der alten Verordnung ablegen können.

Abschnitt IV enthält sodann eine Reihe von Bestimmungen, ·welche gegen Besitzer kantonaler und ausländischer Ausweise, welche die eidgenössischen Prüfungen bestehen und ein eidgenössisches Diplom erwerben wollen, anzuwenden sind.

Dieselben waren in der alten Verordnung nicht enthalten, hatten sich jedoch durch die Praxis im Laufe der Zeit herausgebildet und bewährt, so dass es wünschbar erschien, sie in der neuen Verordnung festzulegen und zu allgemeiner Kenntnis zu bringen.

Doch ergab sich schon im Laufe dieses ersten Jahres ihres Bestehens, dass nicht alle vorkommenden Fälle in genügender Weise berücksichtigt worden waren, weshalb wir unter zwei Malen, am 18. März und am 14. Oktober, nachträgliche Beschlüsse zur Abänderung dieser Bestimmungen fassen mussten.

691

Auch traten, wie das in Übergangszeiten gewöhnlich vorkommt, einige Fälle ein, welche weder nach den Bestimmungen der alten noch streng nach denjenigen der neuen Verordnung ·erledigt werden konnten und deshalb von Fall zu Fall besonders ·entschieden werden mussten.

Im Berichtsjahr haben 705 P r ü f u n g e n stattgefunden, weitaus die höchste bis jetzt erreichte Zahl, 32 mehr als 1912 und 101 mehr als 1911. Die Zunahme betrifft besonders die naturwissenschaftlichen Prüfungen der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Dieselben schwankten lange Jahre zwischen 160 und 200, sind jedoch seit 1910 anhaltend über 200, 1912 auf 249 und im Berichtsjahr sogar auf 283 gestiegen. Sollten, was aus den Prüfungsverzeichnissen nicht zu erkennen ist, unter dieser grossen Zahl von Kandidaten recht viele Zahnärzte und Tierärzte sein, «o wäre das sehr erfreulich, da diese Berufsarten in der Schweiz zu spärlich vertreten zu sein scheinen. Bedenklich aber wäre es, wenn in der grossen Zahl sich ein stark vermehrter Andrang zum ärztlichen Fach ausdrücken sollte.

Unter den ä r z t l i c h e n P r ü f u n g e n standen die 147 anatomisch-physiologischen wenig über dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre (134), die 129 Fachprüfungen dagegen ziemlich bedeutend darüber (108).

Die 54 z a h n ä r z t l i c h e n P r ü f u n g e n stellen die höchste,, bis jetzt erreichte Zahl dar und übertreffen den Durchschnitt der 5 letzten Jahre (38) erheblich.

Die 51 A p o t h e k e r p r ü f u n g e n sind dagegen unter dem fünfjährigen Durchschnitt (66), ja unter sämtlichen Zahlen der letzten 5 Jahre (69, 66, 55, 84 und 57) geblieben. Und doch wäre eine erhebliche Zunahme dringendes Bedürfnis.

Die 41 t i e r ä r z t l i c h e n P r ü f u n g e n stellen die höchste, seit langen Jahren beobachtete Zahl dar und stehen bedeutend über dem fünfjährigen Durchschnitt (28).

Über die Verteilung der 705 Prüfungen nach Berufsarten, Prüfungssitz und Erfolg gibt nachstehende Tabelle Aufschluss: Von Von ,, ,, 283 276 54

den 705 Prüfungen waren erfolglos . . . 125 = 17,7 % den 606 erstmaligen Prüfungen waren erfolglos 84 = 12,i % ,, 76 zweiten ,, ,, ,, 37 = 48,9 % ,, 23 dritten ,, ,, ,, 4 = 17,4% naturwissenschaftl. Prüfungen, wovon erfolglos 67 = 23,7 °/o ärztliche ,, ,, ,, 33 = 12,o%> zahnärztliche ,, ,, ,, 10 = 18,6 %

Eidgenössische Medizinalprüfungen im Jahr 1913.

Art der Prüfungen

Basel

Bern

1 0

1 0

Naturwissenschaft!. Prüfungen 29 30 Anatom.-physiolog.

,, 21 Fachprüfungen Ärztliche Prüfungen .

51 Anatom. -physiol. Prüfungen . -- Fachprüfungen 2 2 Zahnärztliche Prüfungen Naturwissenschaftl. Prüfungen -- Gehülfenprüfungen 1 1 Fachprüfungen Apothekerprüfungen . .

2 Anatom.-physiol. Prüfungen . -- Fachprüfungen -- Tierärztliche Prüfungen .

-- Zusammen 84 Zusammen

10 10 3 13 -- -- -- -- -- -- -- -- --

23

107

Freiburg 1

0

Lausanne

Genf 1

0

1

34 6 25 8 45 8 31 19 -- -- -- 16 2 15 22 14 20 2 -- -- -- 2 30 2 37 39 -- -- 2 3 8 3 -- 9 -- -- -- -- -- -- -- -- 2 3 17 3 -- -- -- 2 1 -- --7 --1 -- -- 2 8 -- 3 -- 4 3 1 -- -- -- -- 2 1 12 10 -- 7 -- -- 10 3 -- -- -- -- 6 -- -- -- -- -- -- 16 3 -- -- -- -- -- 101 16 25 8 99 11 83 117

33

110

l =; erfolgreich, 0 -- erfolglos.

Neuen-

0

1

15 2 3 5 2 -- 2 -- 1 4 5 -- -- -- 27

5 -- -- --

110

0

O) «5 IsS

Zürich

1

Total

0

47 20 216 67 283

45 -- 41 -- -- 86 -- 7 -- -- -- 13 -- -- -- 20 -- 2 -- -- 5 -- -- -- 4 -- 11 -- -- 11 -- -- 8 -- -- -- 19 5 183 5

0

1

Zusammen

8 3 11 3 2 5 -- -- 1 1 2 1 3 40

223

125 118 243 20 24 44 4 23 15 42 21 14 35 580

22 11 33 8 2 10 1 2 6 9 5 1 6 125

705

147 129 276 28 26 54 5 25 21 51 26 15 41 705

693

51 pharmazeutische Prüfungen, wovon erfolglos 9 = 17,6 °/» 41 tierärztliche ,, ,, ,, 6 = 14,9 °/o Es fanden statt: in Basel 107 Prüfungen, wovon erfolglos 23 = 21,6 %· ,, Bern 117 ,, ,, ,, 16 = 13,, »/o ,, Freiburg 33 ,, 8 = 24,2 % ,, Genf 110 ,, ,, 11 = 10,o %>· ,, Lausanne 110 ,, ,, ,, 27 = 24,4 % ,, Neuenburg 5 ,, ,, ,, --= -- ,, Zürich 223 ,, ,, ,, 40 = 17,, % oder mit Abzug der nur in Bern und Zürich stattfindenden tierärztlichen Prüfungen: in Basel 107 Prüfungen, wovon erfolglos 23 = 21,5 % ,, Bern 98 ,, 13 = 13,, % ,, Freiburg 33 ,, ,, ,, 8 = 24,2 % * Genf 110 ,, ,, ,, 11 = 10,o ·/» ,, Lausanne 110 ,, ^ 27 = 24,4 % fl ,, Neuenburg 5 ,, ,, --= -- fl ,, Zürich 201 ,, ,, ,, 37 = 18,4 % Von weitern Prüfungen tnussten nach dreimaligem Durchfall auf immer ausgeschlossen werden: bei den med. naturwissenschaftlichen Prüfungen 2 Kandidaten und bei den med. anatom.-physiologischen und den med. Fachprüfungen je l Kandidat.

Von den 705 Kandidaten waren: a. S c h w e i z e r , aus den Kantonen: Bern Luzern .

Uri Schwyz .

Obwalden Nidwaiden Glarus .

Zug Frei bürg .

Solothurn .

Baselstadt Baselland .

94 ( 8) 34 2 . . 14 . .

7 ( 1) 3 4 . .

4 ( 1) . . 24 . . 24 ( 4) 37 ( 3) . . 13 C 1)

. . .

.

.

.

.

.

.

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen Graubünden .

Aargau Thurgau . . . .

Tessin Waadt . . . . . .

Wallis Neuenburg Genf

7(1} 1 28 (2) 31 (1) 48(4) 27 (3) 10 75(4) 23 30 39 (3)

Zusammen Schweiz 662 worunter 53 Damen (bei den einzelnen Kantonen in Klammern angegeben).

-694

b. A u s l ä n d e r : Deutschland . . .

Luxemburg Schweden . . . .

·Österreich .

England . . . .

Frankreich.

17 (5) l 1 4 (1) 3 2

Italien Russland . . . .

Rumänien . . . .

Persien Nordamerika . . .

4 7 (4) l 2 l -- Zusammen Ausländer 43 worunter 10 Damen (bei den einzelnen Ländern in Klammern angegeben).

6. Ausführung des Lebensmittelgesetzes, a. Eidgenössische und kantonale Vollziehungsbestimmungen.

Am 1. Januar 1913 trat das Bundesgesetz betreffend das Verbot von Kunstwein und Kunstmost, vom 7. März 1912, samt der zudienenden Vollziehungsverordnung vom 12. Dezember 1912 in Kraft. Für die daherige Kontrolle kommen nach Art. 17 dieses Gesetzes die Bestimmungen der Art. 11--20 des Bundesgesetzes betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen und die entsprechenden Bestimmungen der Vollziehungsverordnungen sachgemäss zur Anwendung. Dio Kontrolle des Weines an der Landesgrenze muss, wie bei den sonstigen Lebensrnitteln (exklusive Fleisch), durch die Zollämter und die den wichtigeren Zollämtern zugeteilten besonderen Sachverständigen besorgt werden.

An der schon im Jahre 1912 begonnenen und für mehrere Abschnitte durchgeführten Revision der Verordnung betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 29. Januar 1909, wurde weitergearbeitet. Durch Bundesratsbeschluss vom '14. Januar 1913 wurde der Abschnitt A ,,Allgemeine Bestimmungen" dieser Verordnung abgeändert. Es hatte sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmungen durch einige allgemeine Vorschriften zum Schütze der Gesundheit und zur Verhütung von Täuschungen im 'Verkehr mit den Waren und Gegenständen, welche den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes unterliegen, zu ergänzen.

Um auch noch die übrigen Abschnitte der genannten Verordnung einer Durchsicht zu unterziehen, und die eingelangten Abänderungsanträge von Fachexperten, sowie die Eingaben verschiedener Interessentengruppen gründlich zu prüfen, wurden

695

grössere Kommissionen, vorwiegend aus Interessenten bestehend, unter Beiziehung einiger wissenschaftlicher Sachverständigen einberufen. Die Sitzungen dieser Kommissionen fanden statt am 20.

und 21. Juni, am 30. Juni und 1. Juli und am 7. und 8. Juli.

Nach Bereinigung der Verhandlungen dieser Kommissionen wird es nun bald möglich sein, die ganze revidierte Verordnung neu herauszugeben. Zahlreiche Eingaben aus Interessentenkreisen betreffend die Abänderung dieser oder jener Bestimmung der Verordnung werden durch diese Revision ihre Erledigung finden.

Von kantonalen Erlassen, für welche im Jahre 1913 die Genehmigung durch den Bundesrat eingeholt wurde, sind hier einzig anzuführen : 1. Eine Abänderung des Dienstreglements des Kantons Bern betreffend die Funktionen und Obliegenheiten der Beamten und Angestellten des Laboratoriums für die Untersuchung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 7.

Januar 1913.

2. Beschluss des Staatsrates des Kantons Waadt betreffend den Verkehr mit Schwämmen (essbaren Pilzen), vom 22. Juli 1913.

Ferner sind folgende kantonale Erlasse zu erwähnen, für äie eine Genehmigung durch den Bundesrat nicht erforderlich war : 1. Kanton Wallis. Dekret zu den Bundesgesetzen betreffend das Absinthverbot, vom 24. Juni, und das Verbot von Kunstwein und Kunstmost, vom 19. Mai 1913.

2. Kanton Waadt. Vollziehungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend das Verbot von Kunstwein und Kunstmost, vom 26. November 1913.

b. Laboratorium des Gesundheitsamtes.

Laut dem nun im IV. Jahrgang erschienenen Publikationsorgan ,,Mitteilungen aus dem Gebiete der Lebensmitteluntersuchung und Hygienea sind die folgenden wesentlicheren Ergebnisse von Versuchen, die teilweise schon in früheren Jahren begonnen worden waren, aus dem Laboratorium hervorgegangen : Quercetinbestimmung im Wein; Die Bestimmung der Bromabsorption des Weines; Contribution à l'étude des farines ; Bestimmung und Nachweis des Methylalkohols; Analysen einiger Branntweine aus Obst ;

646

Über Farbenreaktionen mit Weinbestandteilen: «. Nachweis von Tryptophol, ß. Eine Farbenreaktion, herrührend von Pentosen ; Die Praxis der Zuckerbestimmung nach Allihn; Über Raumdesinfektionsversuche mit dem Apparat ,,Fortschritt" ; Über quantitatives Sublimieren (zweite Mitteilung); Graissage des cafés torréfiés; Tabelle zur Ermittlung des Traubenzuckers, InvertzuckersT Milchzuckers und Malzzuckers aus dem gewogenen Kupferoxydul.

Teils zur Überprüfung der Grenzkontrolle, teils zur Begutachtung aufgetauchter Fragen von prinzipieller Bedeutung und zur Beurteilung neuer Erscheinungen im Lebensmittelverkehr wurde eine grössere Anzahl von Versuchen und sonstigen Arbeiten notwendig, die wir nicht publizierten. Von diesen kleineren Arbeiten seien erwähnt: Zahlreiche Weinuntersuchungen ; Bakteriologische Milchuntersuchungen ; Mehrere Honiguntersuchungen ; Bakteriologische Untersuchung verschiedener Limonaden ; Versuche über die Konservierung von Fruchtsäften mit verschiedenen Konservierungsmitteln ; Untersuchung von Konservierungsmitteln ; Bakteriologische Untersuchungen über die Keimflora in- und ausländischer Buttersorten ; Bestimmung des Säuregrades in mehreren Proben gesäuerter Butter ; Konservierung von Eigelb mit schwefliger Säure ; Untersuchung von Eierkonserven ; Untersuchung von Öl in Sardinenbiichsen ; Untersuchung von Absinthimitationen; Bakteriologische Untersuchung von 2 Proben Sauerkraut.

Einige andere Versuche waren am Ende des Jahres noch nicht zum Abschluss gelangt.

Wie in früheren Jahren, wurden an die kantonalen Untersuchungsanstalten auf Wunsch spezifische Sera zum Nachweis von Pferdefleisch und zur Unterscheidung des echten Bienenhonigs von Kunsthonig unentgeltlich geliefert. Im Laufe des Jahres 1913.

wurden abgegeben : Antipferdeserum : 6 Sendungen von zusammen 18 cm8,

697 Antibienenhonigserum : 29 Sendungen von zusammen 176 cms, Normalserum : 5 Sendungen von zusammen 23 cm8.

In Ausführung von Art. 4 der Verordnung betreffend die Ausübung der Grenzkontrolle im Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 29. Januar 1909, fand vom 31. März bis zum 12. April ein Kurs für eidgenössische Lebensmittelexperten statt, an welchem die beiden bisher den Zollbehörden unterstellten Beamten, Herr Dr. Lozeron und Herr J. Bienz, teilnahmen. Diese Beamten sind infolge des Inkrafttretens des Bundesgesetzes betreffend das Verbot von Kunstwein und Kunstmost dem schweizerischen Gesundheitsamt zugeteilt worden. Sie werden aber auch in ihrer jetzigen Stellung speziell für die Weinkontrolle an der Landesgrenze verwendet.

Die vom schweizerischen Verein analytischer Chemiker schon früher begonnenen Arbeiten für die Revision des schweizerischen Lebensmittelbuches, welches nach Art. 55 des Bundesgesetzes betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen die Bestimmungen über die anzuwendenden Untersuchungsmethoden und die Grundsätze in der Beurteilung der Untersuchungsobjekte enthalten soll, wurden vom Personal des Laboratoriums ·des Gesundheitsamtes unterstützt. Nachdem der II. Abschnitt, umfassend die Kapitel ,,Milchprodukte (exklusiveButter)"1, ,,Honiga, ,,Süsswein, Schaumwein, Obstwein etc."' und ,,Spirituosena, in neuer Fassung fertiggestellt ist, konnten nun die Kapitel ,,Kaffee und Kaffeesurrogate, Tee, Kakao und Schokoladea, ,,Speisefette und Speiseöle" und ,,Gewürze11 in Arbeit genommen werden.

Bei den Fortschritten, die nicht nur auf dem Gebiete der Untersuchungsmethoden, sondern namentlich auch in der Auffindung und Anwendung neuer Methoden der Verfälschung der Lebensmittel gemacht worden sind, erscheint die Revision des Lebensmittelbuches unerlässlich. Zudem ist die letzte Auflage dieses Buches, das auch im Auslande guten Absatz gefunden hat, schon jetzt vergriffen, und eine rasche Durchführung der im Gange befindlichen Revision notwendig.

Das Laboratoriumspersonal, und insbesondere der Vorsteher des Laboratoriums, wurde das ganze Jahr hindurch auch durch schriftliche Arbeiten, Berichte, Gutachten etc. stark in Anspruch genommen.

An Stelle des bisherigen Hülfsassistenten der bakteriologischen Abteilung des Laboratoriums ist anfangs August 1913 Herr Dr. med. Geilinger angestellt worden. Sonstige Änderungen im Laboratoriumspersonal sind nicht zu verzeichnen.

698 c. Prüfungen eidgenössischer Lebensmittelchemiker.

Die Fachprüfung auf Grund der Verordnung betreffend die Anforderungen an die Lebensmittelchemiker, vom 29. Januar 1909, welche der Bundesrat in Ausführung von Art. 9, Abs. 2, des Lebensmittelgesetzes erlassen hat, ist seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes von 7 Kandidaten bestanden worden, nämlich den Herren Dr. Pio Spinelli, von Sagno (Tessin), Dr. Jules Langel, von Bôle (Neuenburg), Gustav Bonifazi, von Mons (Graubünden), Dr. Marcel Bornand, von Ste. Croix (Waadt), Dr. Léon Panchaud, von Plainpalais (Genf), Dr. Felix Schott, von Breslau (Deutschland), und Dr. Ernst Scheurer, von Ins (Bern).

Bei den beiden letzteren Kandidaten war zur Ergänzung der Ausweise an Stelle des Zeugnisses für die bestandene Vorprüfung noch die Prüfung in Botanik nachzuholen.

Gestützt auf Art. 17 der vorgenannten Verordnung war das Diplom für Lebensmittelchemiker an 72 Fachleute, die sich über die erforderliche Bildung und Praxis ausgewiesen hatten, ohne Prüfung erteilt worden.

d. Die Kontrolle der Lebensmittel (ausgenommen Fleisch) und Gebrauchsgegenstände.

I. In den Kantonen.

Sämtliche Kantonsregierungen haben nach Massgabe von Art. 56, Abs. 4, des Lebensmittelgesetzes ihre Berichte über die Ausführung dieses Gesetzes und die dabei gemachten Beobachtungen eingesandt. Wir entnehmen dieser Berichterstattung folgendes : Die Ausführung des Lebensmittelgesetzes und der zudienenden Verordnungen begegnet auch in denjenigen Kantonen, in denen früher keine geregelte Kontrolle ausgeübt wurde, nur noch vereinzelten Schwierigkeiten. Man kann sich der Einsicht nicht verschliessen, dass zur Herstellung und Erhaltung geordneter Verhältnisse im Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen die einlässliche und ständige Kontrolle eine Notwendigkeit geworden ist, und dass die bestehenden Vorschriften dabei eine gute Handhabe bieten. Daher ist auch die Zahl der Beanstandungen zurückgegangen. Die Wirkungen gereichen nicht nur den Konsumenten, sondern auch dem ehrlichen Handelsstande

699

zum Vorteil. Selbst die Inhaber von Betrieben für die Herstellung von Lebensmittelsurrogaten, die einer besonderen Beaufsichtigung unterstellt sind, gewinnen dadurch, indem gewisse Vorurteile im Publikum gegen die Surrogate verschwinden. Dies zeigt die eigentümliche, freilich nicht gerade erwünschte Tatsache, dass in einigen Landesteilen die Landwirte mehr und mehr die aus ihrem Betriebe hervorgegangenen Produkte, wie Butter, Honig etc. verkaufen, um dafür Margarine, Kochfett und Kunsthonig zum Eigengebrauch zu kaufen.

Im allgemeinen haben sich die Geschäftsinhaber an die regelmässige Überwachung ihrer Betriebe gewöhnt und sind bemüht,, den Vorschriften nachzuleben. Ein erfreulicher Fortschritt gegenüber früheren Jahren zeigt sich auch hinsichtlich der Ordnung und Reinlichkeit in den Aufbewahrungs- und Verkaufsräumlichkeiten, I n s t r u k t i o n s k u r s e für Lebensmittelinspektoren und Ortsexperten, die laut Art. 9, Abs. 3, des Lebensmittelgesetzes durch die Kantone zu veranstalten sind, haben nach Bedürfnis stattgefunden. Die Mühe, solche Kurse zu veranstalten, darf nicht gescheut werden. Die Kurse bilden unzweifelhaft eines der besten, Mittel, um die Tätigkeit der Ortsexperten und der Gesundheitskommissionen anzuregen.

Die kantonalen I n s p e k t o r e n leisten überall recht anerkennenswerte Dienste. Der fleissigen Arbeit dieser Beamten ist es vielerorts zu verdanken, dass überhaupt eine geregelte Kontrolle stattfindet. Nur ist die Zahl derselben in mehreren Kantonen noch ungenügend. Wenn auch den örtlichen Verhältnissen ohne Zweifel Rechnung getragen werden muss, so sollte es doch nicht vorkommen, dass der Inspektor erst nach 3--4 Jahren die sämtlichen Geschäfte seines Kreises auch nur einmal besucht, hat, wie dies laut Bericht der Aufsichtsbehörde eines Kantonsder Fall war. Im Kanton Bern ist eine vierte ständige Lebensmittelinspektorenstelle geschaffen worden.

Die O r t s g e s u n d h e i t s b e h ö r d e n und O r t s e x p e r t e n haben in vielen grösseren Gemeinden ihre Aufgabe richtig erfasst, und eine erfolgreiche Tätigkeit entwickelt; in kleineren Gemeinden allerdings ist ihre Leistung oft noch ungenügend und beschränkt sich mehr nur auf die gelegentliche Begleitung des kantonalen Inspektors 'oder die Ausführung einzelner Weisungen kantonaler Kontrollorgane.

Wie in Tabelle
II ersichtlich, ist die Zahl der E i n s p r a c h e n und damit auch der administrativen Oberexpertisen gegen Befunde von kantonalen (und städtischen) Untersuchungs-

700

.anstalten und Lebensmittelinspektoren (Art. 16 des Lebensmittelgesetzes) zurückgegangen. In mehreren Kantonen ist von dem Rechte der Einsprache gar kein Gebrauch gemacht worden.

A b s i n t h v e r b o t . Während aus der Ostschweiz Fälle von Übertretungen des Bundesgesetzes betreffend das Absinthverbot nicht gemeldet werden, waren in mehreren Kantonen der französischen Schweiz und auch im Tessin zahlreiche Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieses Gesetzes zu ahnden. Insbesondere wird versucht, Nachahmungen des Absinths und Essenzen zur Herstellung solcher in den Verkehr zu bringen.

K u n s t w e i n v e r b o t . Über die Wirkung des Bundesgesetzes betreffend das Verbot von Kunstwein und Kunstmost lauten die Mitteilungen aus den einzelnen Kantonen ebenfalls verschieden.

Im Kanton Waadt wurden in Ausführung dieses Gesetzes 62 Beanstandungen vorgenommen und ungefähr 300,000 Liter angeblicher Wein beschlagnahmt. Auch anderwärts waren Strafverfolgungen wegen Übertretungen dieses Gesetzes öfters notwendig. Der geheime Handel mit Kunstwein ist vielerorts nur schwer zu unterdrücken. Gegenüber wenig optimistischen Äusserungen aus der Ostschweiz sei hier eine Stelle aus dem Berichte eines westschweizerischen Kantons angeführt, welche lautet : ,,Das Gesetz betreffend das Kunstweinverbot wird, richtig angewendet, unserem Kanton und speziell den Weinproduzenten gute Dienste leistentt.

Die Zahl der im ganzen Lande untersuchten kontrollpflichtigen Objekte ist, wie aus Tabelle I hervorgeht, auf 58,873 gestiegen.

Gegenüber dem Jahre 1912 bedeutet dies eine Vermehrung von 2161 Objekten. Dagegen ist die Zahl der Beanstandungen und damit auch der Prozentsatz derselben etwas zurückgegangen.

Letzterer betrug im Berichtsjahre 13,68% (1912: 14,74%).

Die Verschiedenheit der Organisation der einzelnen Untersuchungsanstalten und der Art der Probenentnahmen kommt wiederum deutlich zum Ausdruck nicht nur in der Zahl der Untersuchungen überhaupt, sondern insbesondere auch im Prozentsatz der Beanstandungen. Wo vorwiegend Serienuntersuchungen -ausgeführt werden, betragen die Beanstandungen kaum über 6--7°/o der untersuchten Objekte, während die Unters uchungs-anstalten, denen fast ausschliesslich befundene verdächtige Waren eingeliefert werden, meistens über 30°/o der analysierten Proben beanstanden mussten. Die Proben waren hier erst infolge des ungünstigen Ergebnisses von Voruntersuchungen erhoben und «ingesandt worden. Für die ausgedehnteren Kantone erscheint

701 letzteres Vorgehen richtiger. Dies bestätigt z. B. folgender Satz aus dem Berichte einer kantonalen Untersuchungsanstalt: ,,Da die Lebensmittelinspektoren auf ihren Inspektionsreisen mit der kontrollpflichtigen Ware direkt an Ort und Stelle Vorprüfungen ausführen, so finden keine nutzlosen Probenerhebungen statt".

Wie in Tabelle III ersichtlich ist, entfallen 34,608 der in den kantonalen Untersuchungsanstalten ausgeführten Untersuchungen auf Milch. Es beträgt dies 59,9 °/o der sämtlichen Untersuchungen.

Weinproben wurden 5634, und Trinkwasserproben 3865 analysiert.

Bei den Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen gaben insbesondere Gefässe mit schlechter, d. h. stark bleihaltiger Verzinnung Anlass zu Untersuchungen und Beanstandungen.

Der Bestimmung, nach welcher Koch-, Ess- und Trinkgeschirre, sowie andere bei der Zubereitung und beim Génuss von Lebensmitteln zur Verwendung gelangende Werkzeuge und Einrichtungen nicht aus Blei oder aus einer mehr als 10 °/o Blei enthaltenden Metallegierung hergestellt, oder mit einem Zinn verzinnt sein dürfen, das mehr als l °/o Blei enthält, muss aus hygienischen Gründen entschieden Nachachtung verschafft werden.

Wie weit die kantonalen Lebensmittelinspektoren, Ortsexperten und Ortsgesundheitsbehörden selbständig Beanstandungen vorgenommen haben, zeigt Tabelle IV. Die Tätigkeit auch dieser Organe, und namentlich der Lebensmittelinspektoren, ist eine sehr umfangreiche. Aus der Zusammenstellung ist allerdings auch ersichtlich, dass verschiedene Ortsexperten und Ortsgesundheitsbehörden entweder an ihre Aufgabe noch nicht richtig herangetreten sind, oder doch die Berichterstattung über ihre Tätigkeit gänzlich unterlassen haben.

II. An der Lcmdesgrense.

Über die Ergebnisse der Grenzkontrolle, mit Ausnahme der durch die Grenztierärzte ausgeübten Kontrolle von Fleisch und Fleischwaren, über die an anderer- Stelle berichtet wird, geben die Tabellen V und VI Auskunft.

Die meisten Einsendungen von Proben verdächtiger Waren, sowie Meldungen über unrichtig bezeichnete oder nicht vorschriftsgemäss verpackte Lebensmittel (Art. 28 und 33 des Bundesgesetzes) kamen aus dem Zollkreis VI. Dem Gewichte nach allerdings entfallen die meisten beanstandeten Waren auf den IV. Zollkreis. Die Zahl der wegen augenscheinlicher Verdorbenheit an der Grenze zurückgewiesenen Sendungen (Art. 35 des Uuudesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

46

702

Bundesgesetzes) ist nicht sehr bedeutend und betrifft vorwiegend Obst, Eier, Butter usw.

Nach Art. l des Bundesgesetzes betreffend das Verbot von Kunstwein und Kunstmost ist auch die Einfuhr dieser Getränke verboten. Dies ist nach Art. l des Bundesgesetzes betreffend das Absinthverbot ebenfalls beim Absinth der Fall. Während nun aber Absinth durch die Organe der Grenzkontrolle meistens ohne Schwierigkeit als solcher erkannt werden kann, trifft dies bei Kunstwein gewöhnlich nicht zu. Es bedarf meistens einlässlicher Untersuchungen in den zuständigen Untersuchungsanstalten, um den Beweis zu erbringen, dass Kunstwein vorliegt. Unrichtig und im Widerspruch mit Art. 28, Abs. 3, des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes wäre es aber, wenn das fragliche Getränk, gestützt auf blossen Verdacht der Organe der Grenzkontrolle, von Amtes wegen an der Grenze zurückgehalten würde.

Wie aus Tabelle VI ersichtlich ist, gab der Wein am häufigsten Anlass zur Einsendung von Proben und zu Meldungen. Es mag dies zum Teil daher rühren, weil Weisung erteilt worden war, von bedeutenderen Sendungen auch ohne speziellen Verdacht Proben zur genaueren Untersuchung zu erheben. Immerhin mussten im ganzen 107 Sendungen im Gewichte von 1,385,208 kg beanstandet werden. Wie viele dieser Fälle vom Kunstweinverbot betroffen wurden, wird erst später nach Erledigung der hängigen Strafuntersuchungen zu ermitteln sein. Gegenüber den verschiedentlich zur Äusserung gelangten Ansichten, die grösstenteils auf ungenügeader Orientierung beruhten, kann hier festgestellt werden, dass die Weinkontrolle infolge der Inkraftsetzung des Kunstweinverbotes möglichst intensiv und mit Erfolg betrieben wird, wobei die früher gemachten Erfahrungen gute Dienste leisten. Die bisher den Zollbehörden zur Verfügung gestandenen Beamten funktionieren auch in ihrer jetzigen Stellung als Weinexperten, und die Zahl der von der Landesgrenze an die kantonalen Laboratorien zur Untersuchung gelangenden Weinprobeo ist grösser geworden. Infolge von Beanstandungen bedeutenderer Weinsendûngen sind meistens mehrere Kantonschemiker und sonstige Fachmänner, die über jahrzehntelange Erfahrung verfügen, als Oberexperten zugezogen worden.

Infolge einer Mitteilung der Zollbehörden, dass häufig versucht werde, Absinth von Frankreich aus über unsere Landesgrenze zu schmuggeln,
wurden die Regierungen der Kantone Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg und Bern in einem besondera Kreisschreiben ermahnt, durch ihre Polizeiorgane bei der Unterdrückung dieser Vorkommnisse nach Möglichkeit mitzuwirken.

703 Tabelle I.

Untersuchung von kontrollpflichtigen Waren in den kantonalen (und städtischen) Untersuchungsanstalten.

Zahl der untersuchten Objekte

Untersuchungsanstalten Kantone und Städte

Zürich - Kanton ,, -Stadt .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri . . . .

Schwyz . . .

Obwalden . .

Nidwaiden . .

Glarus . . .

Zug . . . .

Freiburg . .

Solothurn . .

Baselstadt . .

Baselland . .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell l.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden Aargau . . .

Thurgau . .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg . .

Genf . . . .

Sitz der Von Aus dem ZuUntersuchungs- Zoll- inländ.

anstalten ämtern Verkehr sammen

Zürich

. .

Zahl

Zahl

170 -- 102 43 2 18

2,935

10,907 Bern . .

1,233 Luzern . .

563 272 i 1047 > Brunnen . . · 218 152 1 1,429 Glarus . .

Zug ...

-- 982 Freiburg . .

13 2,690 Solothurn .

10 1,536 158 5,260 1 Basel . . . | 7 66 7 Schaflhausen 1,124 6 157 Ì ( \ St. Gallen . ' 1 60 3,529 1 1 64 Chur . . .

65 1,165 Aarau . .

20 4,238 Frauenfeld .

4 2,735 Lugano . .

190 1,188 Lausanne 180 5,873 Sitten . . .

17 561 Neuenburg .

53 2,133 Genf . . .79 5,610 n

1210

57,663

Beanstandete Proben Zusammen

Zahl

Zahl

3,105 10,907 1,335 606 274 1065 218 152 1,430 982 2,703 1,546 5,418 73 1,131 163 61 3,593 1,230 4,258 2,739 1,378 6,053 578 2,186 5,689

317 781 463 218 56 231 27 18

58,873

248

> 10,20

7,16 34,68 35,97 20,43 21,69 12,38 11,84 17,34

129 13,13 512 18,94 107 6,92 647 11,94 15 20,54 167 14,76 62 38,os 36 59,oi 455 12,66 212 17,23 594 13,95 572 20,88 393 28,52 947 15,64 90 17,12 381 17,42 347 6,09

8025

13,63

Zusammenstellung der administrativen Oberexpertisen gegen Befunde von kantonalen (und städtischen) Untersuchungsanstalten und Lebensmittelinspektoren (Art. 16 des Lebensmittelgesetzes).

Tabelle II.

Es wurden Oberexpertisen verlangt gegen Befunde von Untersuchungsanstalten Kantone (und Städte) Zusammen a f*(

Zürich, Kanton Zürich Stadt Bern Luzern Uri


Obwalden

1

Glarus Zus Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland

' " ' I I I " *

: . .

. .

Übertrag

24

Lebensmittelinspektoren

Der Befund der Vorinstanz wurde nicht bestätigt bestätigt Fälle

4 3 5

Fälle

Der Befund der Vorinstanz wurde nicht bestätigt bestätigt

Noch nicht erledigt

Zusammen

Falle

Falle

Falle

Fälle

26

6

20

1 5 32

1 3 10

22

2 2 2 1

1

3

1

15

5

/ l

-

4

2

Noch nicht erledigt Falle

~3

O *·

Zusammenstellung der administrativen Oberexpertisen gegen Befunde von kantonalen (und städtischen) Untersuchungsanstalten und Lebensmittelinspektoren (Art. 16 des Lebensmittelgesetzes).

Tabelle II.

Es wurden Oberexpertisen verlangt gegen Befände von Lebensmittelinspektoren

Untersuchungsanstalten Kantone (und Städte)

Zusammen

Übertrag Schaflhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh . . .

S t . Gallen Graubnnden Aargau Thurgau TCSSÌQ Waadt Wallis Ncueuburg Gcaf .

.

.

. . . .

. . . .

bestätigt

nicht bestätigt

Fälle

Fälle

Fälle

24

15

}; 10

11 . . . .

Der Befund der Vorinstanz wurde

5

1 1

9 7

14 1 1

11

63

44

Zusammen

F&lle

Fälle

Fälle

Fälle

32

10

22

4

1 1

1

1

10 1

3 1

3 1

3

3

23

23

71

41

-_{

4

1 10

Der Befund der Vorinstanz wurde nicht bestätigt bestätigt

Noch nicht erledigt

9

Noch nicht erledigt Fälle

1

2

5

24

6

~3

O Öl

706

Tabelle IH.

Übersicht der in den kantonalen (und städtischen) Untersuchungsanstalten untersuchten kontrollpflichtigen Waren, nach Warengattungen geordnet.

Nr.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Warengattungen

Untersuchte Objekte

a. Lebensmittel.

Bier 329 Branntweine und Liköre .

1,297 Brot 285 Butter 1,548 Eier 175 Eierkonserven 7 Eis (Tafeleis) 10 Essig u n d Essigessenz . . . . 666 2,546 Fleisch und Fleischwaren .

Fruchtsäfte 26 Gemüse, frisches 10 Gemüse, gedörrtes . . . .

12 Gemüsekonserven 82 Gewürze 849 581 Honia: Hülsenfrüchte 7 Kaffee 285 Kaffeesurrogate 172 Kakao 152 Käse . . .

72 Kohlensaure Wasser (künstliche) 81 Konditoreiwaren 152 Konfitüren 50 Körnerfrüchte 101 Limonaden 192 Mahlprodukte 284 Übertrag

Beanstandungen Zahl

58 565 55 347 133 2 113 345 13 1 2 21 125 119 4 141 31 11 35 18 25 9 11 73 81

9,971 2,338

°/o

17,63 43,56 19,29

22,« 76,00 28,67

0,oo 17,96 : 13,65

50,oo 10,oo 16,60

25,r,i 14,7, !

20,48 i

57,,4 49,47 18,02

7,23

48,6i 22,28 16,44

18,00 10,8.

38,os 28,52

--

;

707

Nr.

27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Untersuchte Objekte

Warengattungen

Beanstandungen Zahl

%

Übertrag '9,971 2,338 Milch 34,608 2,859 Milchkonserven 1 25 Mineralwasser 8 3 Obst frisches 15 25 Obst, gedörrtes 82 33 Obstkonserven 54 19 Obstwein 239 30 Paniermehl .

.

.

2 1 Pilze frische .

1 10 Piine, gedörrte, und Konserven .

1 0 Presshefe 6 13 Schokolade 115 19 Sirupe 370 156 Speisefette (ausgenommen Butter) 123 915 Speiseöle 946 155 48 Tee .

. . .

0 Töigwaren .

. .

.

351 129 Trink wasser 3,865 559 Wein 5,634 12,28 Zucker (Glukose) 83 14 Verschiedene andere Lebensmittel 301 74

24,58

Zusammen Lebensmittel 57,666

13,46

7,763

8,26

4,00 37,50 60,00 40,24

35,i3 12,55

50,00 10,0o 0,oo 46,« 16,51

42,i6 13,44 16,33

0,00 36,76 14,46 21,79 16,86

b. Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände.

1 Farben für Lebensmittel .

2 Garne, Gespinste und Gewebe zu

27

6

22,22 '

Bekleidungszwecken . . . .

Geschirre, Gefässe und Geräte für Lebensmittel Kinderspielwaren

6

0

0,00

478 51

105 15

Übertrag

562

126

3 4

21,96

29,41

--

708

Nr.

5

6 7 8 9 10

Warengattungen

Untersuchte Objekte

Beanstandungen Zahl

%

Übertrag

562

Kosmetische Mittel Mal- und Anstrichfarben .

Petroleum .

Umhüllungs- und Packmaterial für Lebensmittel Zinn (zum Löten und Verzinnen) Verschiedene Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände . . . .

31 26 126

126 7 6 23

181 38

30 13

243

57

23,45

1207

262

21,70

Lebensmittel 57,666 Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände 1,207

7,763

13,4,6

262

21,70

Zusammen 58,873

8,025

Zusammen Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände . . . .

22,58 1

23,07 18,20

16,57

34,21

2htsammen/3ug.

13,03

7U9>

Tabelle IV.

Zahl der durch die Lebensmittelinspektoren, Ortsexperten und Ortsgesundheitsbehörden erfolgten selbständigen Beanstandungen (Art. 7 und 16 der Verordnung betreffend die technischen Befugnisse der kantonalen Lebensmittelinspektoren und der Ortsexperten vom 29. Januar 1909).

Die Beanstandung erfolgte durch Lebensmittelinspekt oren

Kautone

Ortsexperten und Ortsgesundheitsbehörden Tu £U-

5 iZ 'E

2 Zürich 108 Bern . . . .

867 Luzeru 115 Uri 25 96 Schwyz . . . .

Obwalden . . . .

14 Niclwalden . . .

28 98 Glarus 102 Zus 97 Freiburg . . . .

Solothurn . . . .

78 542 Baselstadt. . . .

Basel land . . . .

217 Schaff'hausén . . .

9 27 Appenzell A.-Rh. .

19 Appenzell I.-Rh.

67 S t . Gallen . . . .

100 Graubünden . . .

Aargau 243 314 Thurgau . . . .

Tessi n 117 1244 Waadt . . . .

55 Wallis Neuenburg . . .

89 Genf 40 4711

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65 70

146 15 4 11 13 3 19 21 -- 19 99 -- 5 13 -- 96 130 1 7

2 2 2 -- 743

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205 223 17 33 99 17 11 28 18 72 --

28 113 8 32 10 92 51 652 194 22 94 8 16 -- 2043

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547 1788 839 532 175 6 118 67 158 68 12 15 75 31 29 1 11 -- -- -- 116 -- 93 71 12 -- 66 2 126 -- 235 558 71 176 1834 436 365 -- 67 114 115 1027 17 12 52 -- 19 -- 4948 5108

375 80 57 -- -- -- 2

408 1029 4,525 131 574 3,316 9 519 9 4 210 17 44 485 2 -- 124 4 10 156 10 13 214 ·

-- -- --

16 -- -- -- 31 2 39 -- 1

-- 26

-- -- -- 37

--

--

-- --

5

-- 25 15 195 --

3 324 11

5 -- -- -- -- 608 1194

2

140

201 78 705 672 29 139 168

-- 190 1,198 110 621 701 4,230 -- 874 15 346 443 3,249 24 134 159 -- -- 59 3196 22,551

Tabelle f.

Probenentnahmen von verdächtigen Waren und Meldungen über unrichtig bezeichnete oder nicht vorschriftsgemäss verpackte Lebensmittel (Art. 28 LG) und Rückweisungen von augenscheinlich verdorbenen Waren (Art. 35 LG).

Zollgebiete

Sendungen

I. Zollgebiet II.

,, III.

,, IV.

,, V.

,, VI.

,,

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

355 100 115 296 217 382

1465

Gewicht

kg

Durch die Uutersuchungsunstiilt beftustcindet

Sendungen

Gewicht

kg

Wegen augenscheinlicher Verdorbenheit an der Grenze zurückgewiesen

Seudungeu

Total Beanstandungen und RUckweisungen

Gewicht kg

Sendungen

263 67 42 215 119 326

844,554 203,043 34,080 1,171,209 458,459 1,003,955

1032

3,715,300

261 65 38 209 116 314

844,528 197,733 27,177 1,171,039 458,024 992,660

2

26

2 4 6 3 12

5,310 6,903

170 435 11,295

5,906,871 1003

3,691,161

29

24,139

1,302,377 324,459 333,076 1,629,358 1,056,727 1,260,874

h-^

O

Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle in den einzelnen Zollgebieten.

Von dei1 Grenzkontrolle Proben zur Untersucbung eingesandt

-a

Gewicht

kg

711

Tabelle VI.

Ergebnisse der Grenzkontrolle im allgemeinen.

Beanstandungen Warengrattnngen

Von d. Grenzkontrolle Proben zur Untersuchung eingesandt Sendungen

Gewicht k*

a. Lebensmittel.

1 . Butter . . . .

2. Eier und Eierkouserven 3. Fruchtsäfte und Sirupe 4 . Gewürze . . . .

5. Honig 6 Kaft'ep 7. Kaffeesurrogate 8. Kakao und Schokolade 9 Käse 10. Kunstkäse . . .

11. Mehl und Getreide 12. Speisefette (ausgen.

Butter) . . . .

1 3 . Speiseöle . . . .

14 Tee 15. Teigwarea . . .

16. Wein 17. Zucker (Glukose) .

18. Verschiedene andere Lebensmittel .

Seuduugpn

Gewicht IM

SeuGewicht dungeo kg

45

21,920

26

12,157

2

1,775

13

43,835

9

42,056

3

· 5,076

20 23 90 118 13

3,885 6,608 91,296 417,085 7,215

8 15 66 108 9

1,820 4,016 44,104 361,528 6,876 1

78

4 2,357 29 10,313 2 72 110 1,407,559

2,357 4 23 4,889 72 2 94 1,221,679

41 31,050 267 282,633 91 29,445 24 10,243 279 2,955,122 20 171,946

9,390 28 251,224 237 87 26,210 9,892 21 107 1,385.208 166,182 17

148

397,363

Zusammen Lebensmittel 1337 5,889,947 b. Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände .

Durch die Untersuchungsanstalt beanstandet

Wegen augenscheinlicher Verdorbenheit an der Grenze zurückgewiesen

128

k

16,924

131,730

23

17,210

920 3,681,390

29

24,139

29

24,139

59

83

9,771

Zusammen 1465 5,906,871 1003 3,691,161

712 e. Beaufsichtigung des Schlachtens, der Fleischschau und des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren.

I. Eidgenössische Aufsieht.

1. Zu der im letzten Jahresbericht erwähnten Beschwerde des Metzgermeistervereins des Kantons Wallis und des westschweizerischen Metzgermeisterverbandes wegen Nichtbeachtung des Hausierverbotes für Fleisch und Fleischwaren durch die Aufsichtsbehörden des Kantons Wallis ist ergänzend folgendes nachzutragen : Nachdem der Staatsrat des Kantons Wallis von unserm Departement des Innern eingeladen worden war, über seine bezüglichen Anordnungen Bericht zu erstatten, hat er geantwortet, er sei im Begriffe, die kantonale Ausführungsverordnung betreffend das Schlachten, die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren abzuändern, wobei die Bestimmungen über den Hausierhandel mit Fleisch und Fleischwaren schärfer gefasst werden sollen. Unterdessen seien die Bezirkstierärzte angewiesen worden, in ihren Bezirken den missbräuchlichen Fleischhausierhandel unnachsichtlich zu unterdrücken. Seither neuerdings erhobene Klagen haben wir dem Staatsrat übermittelt und ihn um strikte Ausführung seines Beschlusses ersucht.

2. Eine Beschwerde von Dr. E. H. und 27 anderen Hauseigentümern in Lachen (Kanton Schwyz) gegen einen Entscheid des Regierungsrates des Kantons Schwyz betreffend Baubewilligung für die Erstellung eines Schlachthauses in Lachen wurde gestützt auf das Gutachten einer Expertenkommission gutgeheissen.

Damit wurde die vom Gemeinderat von Lachen dem dortigen Metzgermeister M. erteilte und vom Regierungsrat des Kantons Schwyz genehmigte Bewilligung zur Erstellung eines Schlachthauses, weil mit Art. 8 der eidgenössischen Verordnung betreffend das Schlachten, die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch und Fleisch waren, vom 29. Januar 1909, im Widerspruch stehend, aufgehoben (s. Bundesbl., Jahrg. 1913, Bd. I, S. 632).

Eine ähnliche Beschwerde gegen einen Schlachthausbau in Wallenstadt ist zurzeit noch anhängig.

3. Durch Urteil vom 12. März 1913 hatte das solothurnische Amtsgericht B. den wegen Verkauf von Hundefleisch angeklagten Metzger G. K. freigesprochen. Es ging dabei von der Erwägung aus, das in Art. 24 der bundesrätlichen Verordnung betreffend das Schlachten, die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch

713

und Fleischwaren ausgesprochene Verbot des Inverkehrbringens von Hunde- und Katzenfleisch sei ungültig, weil es über die in Art. 54 des Bundesgesetzes betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen dem Bundesrat übertragenen Kompetenzen hinausgeht. Der Kassationshof des Bundesgerichts hat aber laut seinem Urteil vom 24. September 1913 die Rechtsgültigkeit des in Frage stehenden Verbots anerkannt und das angefochtene Urteil aufgehoben.

4. Die k. und k. österreichisch-ungarische Gesandtschaft in Bern teilt uns mit Note vom 2. November 1913 mit, die Handelsund Gewerbekammer in Prag sei durch Vertreter von Prager Firmen darauf aufmerksam gemacht worden, dass einzelne holländische und andere Firmen ihre Ware in der Schweiz als ,,Präger''" Schinken und ,,Prager"1 Selchwaren feilbieten und verkaufen. Auf diese Weise ziehe die Konkurrenz nicht nur materiellen Gewinn aus dem guten Ruf der Prager Ware, sondern schädige anderseits diesen guten Ruf selbst. Die kantonalen Aufsichtsbehörden wurden eingeladen, der Überwachung des Verkehrs mit ausländischen Fleischwaren vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken und Zuwiderhandlungen gegen die diesen Verkehr betreffenden Vorschriften strafrechtlich zu verfolgen.

II. Kantonale Aufsicht.

1. Ernennung der Fleischschauer.

Art. 7, Absatz 2, des Lebensmittelgesetzes, wonach die Fleischschau, wenn möglich, einem patentierten Tierarzt übertragen werden soll, wird verschieden angewendet. Während in einzelnen Kantonen die Gesundheitsbehörden verpflichtet sind, bei der Wahl von Fleischschauern in erster Linie allfällige Anmeldungen von Tierärzten zu berücksichtigen, kann es in ändern vorkommen, dass sogar die Fleischschau an grössern öffentlichen Schlachthäusern an Laien übertragen wird, auch wenn die Bewerberliste mehrere Tierärzte aufweist. Da die Gesellschaft schweizerischer Tierärzte gegenüber einem solchen Falle Stellung genommen hat, wird die eidgenössische Aufsichtsbehörde nächsthin sich mit der Interpretation der genannten Vorschrift zu befassen haben.

Zug berichtet, dass sämtliche Tierärzte des Kantons Inhaber von Fleischschauerstellen seien ; auch St. Gallen meldet, dass in sämtlichen Gemeinden, in denen patentierte Tierärzte wohnen, solche als Fleischschauer amtieren, und dass, wo die örtlichen Verhältnisse es zulassen, der gleiche Tierarzt mehrere Fleisch-

714 schaukreise bediene. Im Kanton Genf sind sämtliche Fleischschauerstellen durch Tierärzte besetzt. Im übrigen wiegen die Laienfleischschauer der Zahl nach vor, weil namentlich in den kleinern Ortschaften häufig kein Tierarzt zur Verfügung steht.

2. InstnMionshirse für Fleischschauer.

Im Jahr 1913 sind für angehende Fleischschauer, die kein schweizerisches tierärztliches Diplom besitzen, in folgenden Kantonen Instruktionskurse abgehalten worden: Bern 2 Kurse von je 6 Tagen mit 29 Teilnehmern Uri . . .

8 IKurs ·n 11 n n n ·n 1 1 15 Schwyz n 11 ·n t> 7l T) n 11 Nidwaiden 11 - i> ·n ·n ·n ·n ·n n 1 i Solothurn .

16 n 11 ·n ·n n ;i -n 1 12 Baselland .

n -1 T) ·n 11 ·n ·n ·i 4 Appenzell A.-Rh. 1 ,, 11 n n ;; n ·n ·11 St. Gallen 10 ·n ·n n n ·i> - n 11 62 3 Kurse n ;i T) ·n Waadt. .

·n ·n 30 IKurs 11 ·o ·n fl Wallis. .

·n 11 Zusammen 13 Kurse mit

197 Teilnehmern

Wiederholungskurse für Fleischschauer, die nicht im Besitze eines tierärztlichen Diploms sind, fanden statt in den Kantonen : Bern .

19 Kurse von J e 1 Tag mit 398 Teilnehmern 1 Kurs Nidwaiden 20 ·n ·n 1 n ·n ·n Solothurn .

7 Kurse n ·n 2 n 11 122 11 2 Kurse ·n 11 1 n 84 Baselland . .

11 ·n 1 Kurs 11 Appenzell A.-Rh.

11 ;i 2 11 11 ·n Zusammen

30 Kurse mit

635 Teilnehmern

Bern hat 11 Kursteilnehmern den Fähigkeitsausweis verweigert, weil sie bei der Prüfung die nötige Punktzahl nicht erreichten. Waadt hat 2 Bewerber zurückgewiesen wegen Unvereinbarkeit ihrer Beamtung oder ihres Berufes mit dem Amt eines Fleischschauers. Im übrigen nahen alle Teilnehmer die Prüfung mit Erfolg bestanden.

3. Öffentliche

Schlachthäuser und private SchlachtloJcale.

Mit den neu errichteten öffentlichen Schlachthäusern der grössern Städte werden in der Regel auch Kadaververwertungs-

715oder Vernichtungsanlagen verbunden. Im Schlachthaus der Stadt Genf ist im Berichtsjahr die seit langem dringend gewünschte elektrische Beleuchtung eingeführt und dem Schlachthaus Luzern ist eine Heizanlage zur Erzeugung trockener Luft angeschlossen worden.

Die privaten Schlachtlokale geben immer noch häufig zu Aussetzungen Anlass. In landwirtschaftlichen Betrieben wird noch öfters unter freiem Himmel, in Scheunen, Schuppen, Ställen,.

Kellern etc. geschlachtet. Immerhin hat die durch die eidgenössische Lebensmittelgesetzgebung bedingte Neuordnung der Fleischschau zu vielen Verbesserungen auf diesem Gebiet Anlass gegeben. Bin Zürcher Amtstierarzt bezeichnet als wünschenswert,, dass alle grössern Ortschaften (z. B. mit mehr als 5000 Einwohnern), die noch keine öffentlichen Schlachthäuser besitzen, gesetzlich verhalten werden könnten, Fonds zur Erstellung solcher anzulegen.

4. Die Tätigkeit der Fleischschauer.

Die Kontrollführung der Fleischschauer wird im allgemeinen als befriedigend bezeichnet. Leider fehlen auch Klagen über oberflächliche Fleischschau nicht ; es betrifft dies meistens Fleischschauer, die nicht im Besitz eines tierärztlichen Diploms sind.

So meldet ein Kanton (Zürich), einer seiner Laienfleischschauer habe von 107 geschlachteten Kühen und Rindern keinen einzigen Fall von Tuberkulose verzeichnet, und ein anderer (Tessin) führt 7 Fleischschaukreise an, worunter einen mit über 5500 und 3 mit je über 1000 Einwohnern, in denen alle geschlachteten Tiere als bankwürdig beurteilt wurden und wo die Fleischschauer sich auch nicht einmal zur Beanstandung irgendwelcher Organe veranlasst gesehen haben. Ob dies ausschliesslich Laienfleischschauer betrifft, ist uns zurzeit nicht bekannt. Die kantonale Aufsichtsbehörde hat eine Untersuchung angeordnet.

5. Zubereitungs-, Aufbewahrungs- und Verhaufslolcale für Fleisch und Fleischwaren ; Geräte und Maschinen.

Die Fleischverkaufslokale der grösseren Ortschaften, namentlich der Städte, entsprechen hinsichtlich Grosse, Einrichtung, Beleuchtung, Lüftung und Reinhaltung fast ausnahmslos den Verordnungsvorschriften. Dagegen musste sowohl in kleineren als auch in grösseren Ortschaften leider noch häufig eingeschritten werden gegen unzulässige Zustände in Aufbewahrungsräumen für Fleisch und Fleischwaren, in Kuttlereien, Fleischhackereien uad Wurste-

716

reien, Salzereien, Räuchereien etc. Es ist erfreulich, dass die Kühlanlagen im Metzgereigewerbe in raschem Zunehmen begriffen sind, und dass sich auch die elektrisch betriebenen Hack- und ·Knetmaschinen immer mehr Eingang verschaffen.

·6. Bei der Kontrolle des Verlcelirs mit Fleisch und Fleisclitvaren bis jetzt gemachte Beobachtungen tind Erfahrungen; Oberexpertisen, Bestrafungen.

Der Überschuss der Einfuhr über die Ausfuhr frischen Fleisches von Tieren des Rindvieh-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegeschlechtes und aus solchen hergestellten Fleischwaren beziffert sich laut der schweizerischen Handelsstatistik seit dem Inkrafttreten, des gegenwärtigen Zolltarifs wie folgt: ....

_. . .

Frisches Fleisch

n · t.

Fle,schwaren

Fleisch und Fleischwafen zusammen

Fr.

Fr.

Fr.

1906 . . . 4,653,800 2,417,400 7,071,200 1907 . . . 6,014,600 2,870,400 8,885,000 1908 . . . 8,177,600 2,882,400 11,060,000 1909 . . . 7,307,500 2,406,500 9,714,000 1910 . . . 6,583,300 2,398,600 8,981,900 1911 . . . 17,044,600 3,382,500 20,427,100 1912 . . . 20,162,600 3,636,600 23,799,200 1913 . . . 12,784,600 3,074,500 15,859,100 Nachdem die Einfuhr in den Jahren 1911 und 1912 eine ·ungewöhnliche Höhe erreicht hatte, ist sie letztes Jahr wieder ·stark zurückgegangen. Gegenüber 1912 beträgt die Abnahme für frisches Fleisch 36,e %i für Fleischwaren 15,s % und für beide zusammen 33,36 °/o.

In der Rubrik ,,Frisches Fleischtt ist auch das überseeische ·Gefrierfleisch Inbegriffen. Die Einfuhr von solchem betrug: 1911 Fr. 1,113,300 1912 ,, 2,479,800 1913 ,, 2,403,900 Gegenüber 1912 ist also ein Rückgang der Gefrierfleischeinfuhr von 3,6 °/o zu verzeichnen.

Auch hinsichtlich der Fleischbeschaffung ist im Vergleich zu ·den früheren Jahren eine wesentliche Änderung eingetreten.

Während in den Jahren 1911 und 1912 das Inland bloss un-

717 gefähr 64,6 % des Fleischbedarfes zu decken vermochte, hat es im Jahre 1913 73,8% aufgebracht. Es mag sein, dass die Zahl der inländischen Schlachttiere durch die starke Verbreitung der Maul- und Klauenseuche etwas vermehrt worden ist. Im wesentlichen ist der Umschwung aber zweifellos auf eine durch den Rückgang des Milchpreises bedingte Kursänderung der schweizerischen Landwirtschaft zurückzuführen, wie aus folgender Zusammenstellung hervorgeht, An inländischem Vieh wurden ge.schlachtet : Ochsen KUhe Rinder Jahr Stiere Stück Stück Stück Stüek 18,143 20,566 92,326 32,680 1911 1912 19,917 88,319 31,207 17,706

Zusammen 1911/12

38,060

38,272

180,645

63,887

Mittel 1911/12 1913

19,030 20,249

19,136 21,323

90,322 101,584

31,943 38,806

Ver- l Stück l mehrung Ì % % l Jahr

1,219

2,187

11,262

6,863

11,43

12,47

Kälber Stück 290,894 317,844

Schafe Stück 43,512 46,763

Ziegen Stück 38,794 42,552

Schweine Stück 317,084 359,703

.Zusammen 1911/12

608,738

90,275

81,346

676,787

Mittel 1911/12 1913

304,369 345,847

45,137 59,821

40,673 53,520

338,393 421,150

1911 1912

6,40

21,48

41,478 14,684 Ver- \ Stück ( 12,847 82,757 mehrung l > \ 24,« 31,59 13,63 32,63 Der Umstand, dass letztes Jahr 18,125 Stück Kühe und Rinder mehr zur Schlachtbank geliefert worden sind, als durchschnittlich in den beiden vorhergehenden Jahren, weist auf ein Abflauen der Milchproduktion hin, und die starke Zunahme der Schlachtziffern für Ochsen, Kälber, Schafe und Schweine zeigt, dass der Ausgleich in vermehrter Mastviehproduktion gesucht wird.

Einzelne kantonale Berichterstatter beklagen sich noch immer über nachlässige Ausfüllung der Fleischbegleitscheine und Talons und über unregelmässige Ablieferung der letzteren. In solchen Fällen dürfte wohl der zeitweilige Entzug der Begleitformulare, Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

47

718

wie er in Art. 6, Absatz 2, des bezüglichen Bundesratsbeschlusses vom 9. April 1910 vorgesehen ist, am ehesten Ordnung schaffen.

Oberexpertisen, für welche die kantonalen Aufsichtsbehörden den Obmann zu ernennen hatten, wurden verhältnismässig wenig verlangt. Die meisten fielen im Sinne der Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheides aus. Über die Oberexpertisen in den Gemeinden fehlen zumeist die Angaben.

Die meisten Widerhandlungen gegen die Vorschriften über das Schlachten, die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren, wie Nichtablieferung von Fleischschauzeugnissen, Verwendung von Begleitscheintalons zur Spedition von Fleisch und Fleischwaren, Umgehung der Fleischschau oder Nachkontrolle, Nichtbeachtung der Schlachthausreglemente, Widerhandlung gegen die Vorschriften über das Einbringen von Fleisch und Fleischwaren in andere Gemeinden, gewerbsmässiges Schlachten ohne Lokal, Übertretung der Hausier Vorschriften, Fleischschmuggel an der Grenze, Verkauf von Gefrierfleisch ohne Bewilligung, Verwendung von solchem zu Wurstwaren, Verwendung von künstlich gefärbten Wursthüllen, Mehlzusatz zum Wurstteig, unreinliche Lokale und Geräte etc., wurden mit kleineren Geldbussen geahndet. Für schwerere Vergehen, wie Verkauf von bedingt bankwürdigem Fleisch als bankwürdiges, Verkauf von verdorbenem Fleisch, von Fleisch verendeter Tiere, neugeborener oder totgeborener Kälber usw., wurden Geldbussen bis zu Fr. 600, zum Teil verbunden mit Gefängnis bis zu 14 Tagen, ausgesprochen.

Mehrere Berichte heben lobend hervor, dass der gehoffte Erfolg der Bundesgesetzgebung über das Schlachten, die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren nicht ausgeblieben sei.

Über die durch die Fleischschauer kontrollierten Schlachtungen, die Beurteilung des Fleisches, das Vorkommen der Tuberkulose bei den Schlachttieren, die Einfuhr von Schlachttieren und Fleisch, den Fleischkonsum und die Fleischbeschaffung geben die nachstehenden Tabellen Aufschluss.

f. Bundesbeiträge an die Kosten der kantonalen Lebensmittelkontrolle.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der die Lebensmittelkontrolle betreffenden Rechnungen und der von uns gemäss Art. 10 des Bundesgesetzes bewilligten Bundesbeiträge.

Kosten der Lebensmittelkontrolle in den Kantonen im Jahre 1913.

Bruttoausgaben Besoldungen des LaBetriebsno ratoriumspersonals kosten der und der LebensmittelLaboratorien inspektoren

Kantone

9,798. 99 9,486. 45 12,971. 96 9,392. 32 3,119. 45 4,519. 70 4,825. 86 6,181. 18 3,287. 20 6,975. 81 5,096. -- 1,733. 19 2,570. -- 1,206. 05 18,521. 75 6,375. 90 9,988. 53 6,010. 43 6,247. 02 16,647. 71 1,880. -- 3,888. 63 3,991.50

Fr.

32,100. -- 34,855. -- 38,015. -- 18,500. -- 12,010. 35 10,000. -- 5,718. 65 12,000. -- 11,000. -- 37,758. 35 3,600. -- 9,100. -- 2,000. -- 1,500. -- 25,465. -- 13,038. 50 21,121.40 19,700. -- 11,900. -- 37,900. -- 8,670. -- 14,650. -- 25,105. --

154,215. 63

405,707. 25

Fr.

Zürich (Kanton) .

Zürich (Stadt) . .

Bern Luzern Urkantone Glarus . . . .

Zug . .

Freiburg .

Solothurn Baselstadt .

Baselland Schaffhausen . .

Appenzell A.-Kh. .

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen Graubünden . .

Aargau Tburgau Tessin . . .

Waadt Wallis Neuenburg Genf

. .

. .

. .

. .

. .

. .

Kosten der kantonalen Instruktionskurse Fr.

6,011. 05 1,737. 30

2,521. 90

854. 70 479. 65 610. 90

3,413.-- 2,230. 75 20.-- 17,879. 25

Einnahmen Zusammen Fr.

Fr.

41,898. 99 4,381. 90 44,341. 45 11,013. -- 8,947. 80 56,998. 01 27,892. 32 3,496. 05 16,867. 10 2,369. 15 14,519. 70 871. 65 10,044. 51 250.-- 18,181. 18 3,367. 35 14,287. 20 1,526. -- 44,734. 16 10,040. 19 11,217. 90 819. 35 10,833. 19 1,305. -- 5,424. 70 2,706. 05 44,466. 40 23,003. 90 3,932. 35 20,025. 30 31,109. 93 3,126. 90 25,710. 43 4,286. -- 18,147. 02 2,076. 50 57,960. 71 19,726. 55 12,780. 75 716. 15 18,558. 63 4,757. 40 29,096. 50 4,908. 80 577,802. 13 114,921. 99

Nettoausgaben

Fr.

Bundesbeitrag

Fr.

37,517. 09 33,328. 45 48,050. 21 24,396. 27 14,497. 95 13,648. 05 9,794. 51 14,813. 83 12,761. 20 34,693. 97 10,398. 55 9,528. 19 5,424. 70 2,706. 05 21,462. 50 16,092. 95 27,983. 03 21,424. 43 16,070. 52 38,234. 16 12,064. 60 13,801. 23 24,187. 70

18,758. 55 16,664. 20 24,025. 10 12,198. 15 7,248. 95 6,824. -- 4,899. 25 7,406. 90 6,380. 60 17,347. -- 5,199. 35 4,764. 10 2,712. 35 1,353.-- 10,731.25 8,046. 45 13,991. 50 10,712. 20 8,035. 25 19,117. 10 6,032. 30 6,900. 60 12,093. 85

462,880. 24

231,442. --

720

I, Übersicht der von der Fleisohschau A. Geschlachtete Zahl der Scklachttiere Tiergattnngen

Davon waren

ordnungsaus dem aus dem ge- notInland Ausland Zusammen gemäss schlachtet geschlachtet

Stück Stück Stück Stück Stück 20,249 25,443 24,947 5,194 496 21,323 48,251 69,574 68,965 G09 85,938 16,205 .

101,584 559 102,143 39,064 38,806 35,493 3,571 258 .

345,847 23,249 369,096 365,265 3,831 . .

59,821 85,615 145,436 145,237 199 54,373 53,520 52,753 1,620 853 . . . . 421,150 21,459 442,609 435,360 7,249 11,687 9,948 1,739 8,323 3,364 Zusammen 1,070,623 188,802 1,259.425 1,223,906 35,519 *) Einzelne Berichte enthalten die Anzahl der Tiere mit ungeniess-

Stiere Ochsen .

Kühe . .

Rinder Kälber .

Schafe .

Ziegen Schweine Pferde

B. Einfuhrsendungen von fleischschaupflichtigem Fleisch Aus dem Inland i

Ergebnis der Untersuchung

Fieischgattungen Zusammen

1. F r i s c h e s Fleisch.

Stierfleisch Ochsenfleisch . . . .

Kuhfleisch Rindfleisch Kalbfleisch Schaffleisch . . . .

Ziegenfleisch . . . .

Schweinefleisch. . . .

| Pferdefleisch . . . .

Zusammen

kg 563,824 7,481,796 2,312,001 1,825,917 2,685,406 856,010 198,386 4,723,324 439,674 21,086,338

gesund

beanstandet

kg 563,242 7,475,118 2,283,686 1,821,244 2,682,592 855,262 197,714 4,718,104 433,844 21,030,806

kg 582 6,678 28,315 4,673 2.814 '748 672 5,220 5,830 55,532

721

Tabelle I A.

ausgeführten Untersuchungen.

Tiere.

Ergebnisse «1er Fleischschau.

Tierkörper beurteilt als bedingt unbankwürdig geniessbar

bankwürdig

Einzelne Organe mussten beseitigt werden

Von den geschlachteten Tieren zeigten Erscheinungen der Tuberkulose

örtliche

Euter

Stück Stück Stück Stück Stück *) 309 25,069 65 2,810 1,405 69,092 426 56 2,581 13,728 26,844 86,213 13,215 15,926 2,715 1,689 36,657 1,360 1,908 499 3,276 8 1,037 6,615 364,398 3,661 1,191 145,150 255 48,287 181 31 854 452 169 53,067 954 16 439,147 2,827 26,914 4,474 2 635 10,710 615 362 1,528 36 5,852 1,229,503 24,070 130,956 27,323 1,715 baren Organen, ander 2 die Anza. il der bes îitigten Orjjane.

ausgebreitete Stück | 80 1 78 3,713 184 136 4 69 427 5 4,696

Tabelle IB.

und aus solchem hergestellten Fieischwaren.

Aus dem Ausland

Zusammen

Ergebnis der Untersuchung Zusammen gesund

beanstandet

kg 305,720 4,010,438 390,535 660,343 1,801,824 487,138 65,670 5,607,521

kg 303,660 3,995,611 390,421 660,343 1,800,891 486,000 65,634 5,601,237

kg 2,060 14,827 114

13,329,189

13,303,797

25,392

933 1,138 36 6,284

Ergebnis der Untersuchung Zusammen gesund

kg kg 869,544 866,902 11,492,234 11,470,729 2,702,536 2,674,107 2,486,260 2,481,587 4,487,230 4,483,483 1,343,148 1,341,262 264,056 263,348 10,330,845 10,319,341 439,674 433,844 34,415,527 34,334,603

beanstandet

kg 2,642 21.505 28,4,29 4,673 3,747 1,886 708 11,504 5,830 80,924

722 Aus dem Inland Ergebnis der Untersuchung

Fleischgattnngen Zusammen

kg

gesund

beanstandet

kg

kg

2. F l e i s c h w a r e n .

Wurstwaren .

Andere Fleischwaren . .

Zusammen

3,424,011 1,671,449 5,095,460

3,421,760 1,669,266 5,091,026

2,251 2,183 4,434

Zusammenzug.

1. Frisches Fleisch . . .

2 . Fleischwaren . . . .

Zusammen

21,086,338 5,095,460 26,181,798

21,030,806 5,091,026 26,121,832

55,532 4,434 59,966

C. Einfuhrsendungen von Fleisch und Fleischwaren von Geflügel, Aus dem Inland Ergebnis der Untersuchung

Fleïschgattuiîgen Zusammen

gesund

beanstandet

kg

kg

kg

228,161 423,868 55,407

228,104 423,277 55,098

57 591 309

8,518 715,954

8,477 714,956

41 998

2. F l e i s c h w a r e n .

Konserven in Büchsen und ändern Gefäesen .

Andere Fleischwaren Zusammen

31,631 305,837 337,468

31,179 305,756 336,935

452 81 533

Zusammenzug.

1. Frisches Fleisch . . .

2 . Fleischwaren . . . .

Zusammen

715,954 337,468 1,053,422

714,956 336,935 1,051,891

998 533 1,531

1. F r i s c h e s Fleisch.

Geflügel Fische Wildbret Andere Tiere oder Tierkörper Zusammen

723 Aus dem Ausland

Zusammen

Ergebnis der Untersuchung Zusammen

kg

881,980 797,138 1,679,118

gesund

beanstandet

kg

kg

875,766 795,004 1,670,770

13,329,189 13,303,797 1,679,118 1,670,770 15,008,307 14,974,567

Ergebnis der Untersuchung Zusammen

kg

gesund

beanstandet

kg

kg

4,297,526 2,464,270 6,761,796

8,465 4,317 12,782

25,392 34,415,527 34,334,603 8,348 6,774,578 6,761,796 33,740 41,190,105 41,096,399

80,924 12,782

6,214 2,184 8,348

4,305,991 2,468,587 6,774,578

93,706

Tc ibelle I G.

Fischen, Wildbret, Krusten- u. Weichtieren, Fröschen u. Schildkröten.

Zusammen

Aus dein Ausland Ergebnis der Untersuchung Zusammen

kg

gesund

beanstandet

kg

kg

Ergebnis der Untersuchung Zusammen

kg

gesund

beanstandet

kg

kg

2,120,915 1,717,258 395,419

2,119,105 1,710,625 392,732

1,810 6,633 2,687

2,349,076 2,141,126 450,826

2,347,209 2,133,902 447,830

1,867 7,224 2,996

70,658 4,304,250

70,530 4,292,992

128 11,258

79,176 5,020,204

79,007 5,007,948

169 12,256

890,695 607,564 1,498,259

889,863 607,409 1,497,272

832 155 987

922,326 913,401 1,835,727

921,042 913,165 1,834,207

1,284 236 1,520

4,304,250 1,498,259 5,802,509

4,292,992 1,497,252 5,790,244

11,258 987 12,245

5,020,204 1,835,727 6,855,931

5,007,948 1,834,187 6,842,135

12,256 1,540 13,796

724

Schlachtungen in (ieschlachtete

Kantone

1

Zürich . . . .

Bern Luzern . . . .

Uri . . . .

Schwyz . . . .

Obwalden .

Nidwaiden .

GHarus . . . .

Zug Freiburg Solothurn .

Baselstadt . . .

Baselland .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen . . .

Graubünden Aargau . . . .

Thurgau Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg .

Genf Zusammen

Stiere

Ochsen

Kühe

Rinder

Stück

Stück

Stück 10,305 21,039

Stück

7,412 1,482 957 119 478 41 71 273 286 219 880 1,164 363 549 1,067 77 5,265

447 1,073 2,149 287 386 123 148 127 25,443

11,503 3,927

1,093 281 397 24 26 1,585 547 360 313

8,271 953

7,497

4,852

4,201

1,685 123 552 108 93 359 394 597

2,579

653 918 769 2,506 3,080

2,649

12,282

4,691

629 1,065 994 26

2,788

148 1,592 810 547 122 3,163 669

6,268 2,606

2,319 1,520 3,791

1,248 3,413 799 9,146 2,193

343

6,750 4,775 2,773 3,835 2,394

4,421 6,400

1,150 914

865 1,043 614 430 71

69,574

102,143

39,064

6,854

5,376 4,705

725

Tabelle II.

den Kantonen, Tiere Kälber

Schafe

Ziegen

Schweine

Pferde

Stück

Stück

Stück

Stück

Stück

Stück

39,111

8,521 1,499 13,421 3,667 3,406 273 1,596 1,782 1,569 1,513 563 208 152 33 1,114 653 335 48 2,193 1,270 385 720 47 6,426 294 379 163 161 426 1,290 35 1,344 7,593 1,385 10,298 10,093 622 2,070 238 383 3,809 23,257 281 15,503 2,469 3,951 106 2,403 38 59,824

64,759 114,792 13,600 1,122 7,362 1,558 1,428 4,234 4,028 8,947 14,680 16,559 5,740 9,307 7,420 1,185 39,885 7,519 22,112 18,804 10,830 33,540 2,167 16,877 14,154

1,679 2,003 524 9 119 225 25 97 75 115 187 452 320 250 135 4 2,445 111 668 412 148 672 28 251 693

152,286 212,765 53,159 8,237 23,639 5,154 5,256 15,119 15,030 23,968 30,746 67,613 19,833 17,721 20,470 4,629 113,166 42,294 52,987 46,188 62,363 98,981 20,722 42,464 104,635

54,373

442,609

11,687

1,259,425

47,582 23,350 2,252 9,070 1,774 2,510 6,035 6,811 6,026 7,852 25,844 7,728 4,168 5,178 1,037 38,016 8,358 11,997 13,202 16,603 36,867 8,633 16,678 22,414 369,096

145,436

Zusammen

726

III. Zusammenstellung der FleischA. Einfuhr von fleischschaupfiichtigem Fleisch Frisches Kaiitouö

Stierfieisch

Ochsenfleisch

Kuhfleisch

Rindfleisch Kalbfleisch

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern . . . .

Uri Schwyz . . . .

Obwalden . . .

Nidwalden . . .

Glarus . . . .

Zug Freiburg . . .

Solothurn . . .

Baselstadt . . .

Baselland . . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . . .

Grauhünden . .

Aargau . . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg Genf

kg kg kg 54,631 589,263 3,833 36,650 150,223 14,256 -- 750 39,008 -- -- -- -- --.

2,143 -- -- -- -- -- -- .._ -- 1,632 -- -- -- -- -- -- -- -- -- 74,070 1,161,309 3,819 -- -- 17,492 -- 1,658 93,821 3,712 280 45,970 -- -- -- 40,179 201,402 3,357 -- 6,528 145,162 -- -- -- -- -- 2,590 3,745 68,723 7,199 645 264,339 4,578 -- 8,487 3,016 1,463 323,125 -- 81,689 895,749 350,197

-- -- -- -- -- 24 -- .._ . ..

-- -- -- -- --· -- 567,193 1,134,205 106,841 -- 246 -- 1,429 11,789 40,269 -- 20 -- -- -- -- 6,846 7,736 1,807 1,424 12,705 24,456 | -- -- -- .-- -- 776 2,826 25,493 8,896 4,796 42,128 57,057 j 422 8,320 590 4,744 44,159 29,405 57,425 479,756 133,059

Zusammen

305,720 4,010,438 390,535

660,343 1,801,824 487,138 !

kg 3,688 9,550 -- -- --

kg 32,946 1,248 1,339 -- -- -- --

Schaffleisch

kg 58,852 8,161 15,779 --

i Nach der vom Zolldepartement herausgegebenen ,,schweizei'ischen Handelswaren der obgenannten Art Die Ausfuhr von frischem Fleisch und Fleis^liwarp.n Überschuss der Einfuhr über die Ausfuhr

727 Tabelle III A.

einfuhr der Kantone aus dem Ausland.

und aus solchem hergestellten Fleischwaren.

Fleisch Ziegenfleisch

kg

Fleischwaren Schweine- Zusammen fleisch

kg

5,762

18 -- -- --

151,593 71,172 4,441

-- --

kg

Wurstwaren

kg

900,568 264,595 291,578 34,287 61,317 2,733 2,143

--

1,319

--

1,861 205 1,480 -- -- -- 1,000 -- -- 89 -- 2,146 2,146 6,852 -- 1,292 4,524,467 7,573,196 152,396 -- 5,002 22,740 6,862 -- 446,677 . 595,643 222 232 52,664 2,450 --

Andere Fleischwaren

Zusammen

kg

kg

252,617 25,529 1,197

517,212 59,816 3,930

-- 397

1,319

397

3»Y

10,286

11,766 1,000

13,627 1,000

--

63

152

4,218 305,571

11,070 457,967 7,826

964 -- --

152

--

13,216 8,031,163 30,566 595,865 52,664

222

^34,726 6,834 18,722 6,167 4,483134,201 21,509 111,646 71,857

5,814 20,347 10,813 7,940 1,219 89,472 6,691 42,532 11,468

40,540 27,181 29,535 14,107 5,702 223,673 28,200 154,178 83,325

345,832 246,259 29,535 21,616 200,116 598,897 69,279 590,010 2,330,230

65,670 5,607,521 13,329,189 881,980

797,138

1,679,118

15,008,307

6,040

729 --158 2,252

246 -- -- 48,941

37,925 28,074

-- 3,985 75,280 1,435 20,244 32,936 199,489

305,292 219,078

--

7,509 194,414 375,224 41,079 435,832 2,246,905

Statistik" betrug dit Einfuhr y on frischein Fleisch und Fleisch16,460,900 601,800 15,859,100

728

III. Zusammenstellung der Fleischî. Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren von Geflügel, Fischen, Frisches i

Kantone

Zürich | Bern 1 Luzcni i Uri i Schwyz Obwalden Nidwülden Glarus

Zue

Geflügel

Fische

kg 357,558 182,513 361,595

kg 298,870 133,378 360,700

Freiburg Solothurn .

Baselstadt Baselland Schaffhausen .

Appenzell A.-Rli. . . .

Appenzell I.-Rh. . . .

St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt . . . .

Wallis Neuenburg Genf Zusammen

1,470 371

55,634 80,520 25,130 257

31,665 40,342 30,448 1.368 15 364,131 8,526 36,481 370,712

2,120,915 1,717,258

555,728 8,387 50,984 440,668

kg 83,233 8,819 36,264

9,036 495 2,000 7,356 1,921 2,893 16,921

100

Andere Tiere oder Tierkörper

Wildbret

kg 5,464 1,103 22.254

350 998 575

8,615 1,661 5,237 34

1,205

60,794

2,892

6,494 182,345

294 37,446

395,419

70,658

Nach der vom Zolldeparte ment hera usgegebene n ,,Schweiz . HandelsFleischwaren der obgenaiinten Art Die Ausfuhr von frischem Fleisch un d Fleischwaren der obgenannten Überschuss der Einfuhr üb er die Aus fuhr

.

.

.

. . .

729

Tabelle HI B.

einfuhr der Kantone aus dem Ausland.

Wildbret, Krusten- und Weichtieren, Fröschen und Schildkröten.

Fleischwaren

Fleisch Zusammen

Konserven in Andere Büchsen und ändern Gelassen Fleischwaren kg

kg 86,092

kg 831,217

588,135

4,961 901,347

330,774 1,682,160

--

1,351

1,351

1,351

486 -- -- 370 --

440 -- --

-- --

926

9,962

-- -- 2,900

--

kg

kg

745,125 325,813 780,813

86,092 4,461 313,212

-- 9,036

595 2,000 9,176 3,290 2,893 17,496

Zusammen Zusammen

--500

15,054

595 370

17,954

2,000 9,546 3,290 20,847 17,496

-- 95,914 123,728 60,815 1,659

Z -- -- -- -- 1,426

4,325 4,424 1,430

15

105 25

983,545 16,913 94,253 1,031,171

42,926 2,353 38,852 376,580

4,304,250

890,695

4,325 4,424 1,430

105 25

.

40

12,718

44,352 2,353 38,946 389,298

1,027,897 19,266 133,199 1,420,469

607,564

1,498,259

5,802,509

-- 94

r Statistik" betru 2 die Einfuhr von frischem . leisch und

Ajt

100,239 128,152 62,245 1,764

.

9,695,700 621,400 9,074,300

730

IV, VerhältnisAuf je 100 geschlachtete fleischschau-

Schlachtung

Herkunft

Tiergattungen

inländische

ordnungsNotausgemässe schlachländische Schlachtung tung

Stück

Stück

Stück

Stück

79,58

20,42

98,05

1,95

30,92

69,08

99,i2

0,88

Kühe

99,45

0,56

84,i8

15,87

Rinder

99,34

0,66

90,86

9,14

Kälber

93,70

6,30

98,42

1,58

Schafe

41,13

58,87

99,86

0,U

Ziegen

98,43

Stiere Ochsen

Schweine

.

. . .

. . . .

Pferde Zusammen

1 57

97,02

95,15

4,86

98,36

71,21

28,79

85,oi

14,99

1,64 14,88

97,18

2,82

73Î

Tabelle IV.

Berechnungen.

Pflichtige Tiere einer Gattung kommen :

Tierkörper beurteilt als bankwürdig

bedingt bankwürdig

Stück

Stück

Stück

98,53

1,21

0,26

99,31

0,61

84,40 93,,4

Tiere mit Erscheinungen der Tuberkulose

unörtliche geniessbar

Euter

ausge- Zusammen breitete Stück

Stück

Stück

5,52

--

0,03

5,55

0,08

3,70

--

0,ii

3,81

12,94

2,66

15,59

1,65

3,64

20,88

4,88

1,28

0,35

0,02

4,71

5,08

98,83

0,.J9

0,18

0,82

0,04

0,36

99,80 97,60

0,17

0,03

0,12

1,57

0,83

0,31

99,22

0,64

0,14

91,64

5,26

97,63

1,91

Stück .

0,12 0,13

0,47

1,01

0,09

1,10

3,io

0,81

0,04

0,35

0,46

2,,,

0,37

2,68

0,03

0,14

732 Tabelle V.

V. Verbrauch von fleischschaupflichtigem fleisch und aus solchem hergestellten Fleischwaren in der Schweiz im Jahr 1913.

1. Fleisch von im Inland ausgeführten Schlachtungen.

DurchGeniessbare schnittsGewonnenes Fleisch Tierkörper gewicht J ) kg Stück kg 9,643,640 25,378 380 Stiere 25,026,480 Ochsen 69,518 360 99,428 280 27,839,840 Kühe 9,641,250 38,565 250 Rinder 368,059 55 20,243,245 Kälber 145,4Q5 26 3,780,530 Schafe . . . .

53,921 15 808,815 Ziehen 441,974 100 44,197,400 Schweine 3,397,500 Pferde .

. . . .

11,325 300 Zusammen 1,253,573 144,578,700 59,966 Davon nachtraglich beanst andet (Tab. IB) .

144.518.734 Zum Verbrauch gelangten Tiergattungen

2. Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren obiger Art.

Überschuss der Einfuhr über die Ausfuhr laut der kg ,,Schweiz. Handelsstatistik11 (Tab. III A) . . . 15,859,100 Davon wurde beanstandet (Tab. I B ) . . . .

33,740 Zum Verbrauch gelangte 15,825,360 Zusammenzug.

kg Verbrauchtes Fleisch inländischer Schlachtung . 144,518,734 Verbrauchtes Einfuhrfleisch .

15,825,360 Total Fleischverbrauch in der Schweiz . . . . 160,344,094 Verbrauch auf den Kopf der Bevölkerung8) 41,358 J ) Nach den Angaben der Scblachthausverwaltung an der Engehalde in Bern.

*) Nach den Angaben des eidg. statistischen Bureaus betrug die mutmassliche Bevölkerungszahl auf Mitte 1913 3,877,000.

733 Tabelle VI.

"VI, Übersicht über die Fleischbesohaffung im Jahr 1913.

(Fleisch und Fleischwaren von Tieren des Rindvieh-, Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Pferdegeschlechtes.)

1. Fleisch inländischer Herkunft.

(Schlachtungen von inländischem Vieh.)

Tiergattungen

Zusammen Schlachttiere Stück

Stiere Ochsen .

Kühe . .

Rinder .

Kälber . .

Schafe Ziegen .

Schweine Pferde . .

Ungeniessbare Geniessbare Tierkörper Tierkbrper Stück

Stück

52 20,249 20,197 21,323 17 21,306 98,884 101,584 2,700 496 38,310 38,806 972 344,875 345,847 59,821 13 59,808 445 53,075 53,520 604 420,546 421,150 8,323 258 8,065

Zusammen 1,070,623 5,557 1,065,066

Bundesblatt.

66. Jahrg. Bd. II.

Durchschnittsgewicht

Gewonnenes Fleisch

kg

fcg

380 7,674,860 360 7,670,160 280 27,687,520 250 9,577,500 55 18,968,125 26 1,555,008 15 796,125 100 42,054,600 2,419,500 300 118,403,398

48

734

2. Fleisch ausländischer Herkunft.

a. Im Inland ausgeführte Schlachtungen von ausländischem Vieh.

Unge-

Zusammen niessbare Geniessbare DurchSchlachtTierTierkirper schnittsgewicht tiere körper

Tiergattungen

Gewonnenes Fleisch

Stück

.

Stück 5,194 48,251 559 258 23,249 85,615 853 21,459 3,364

13 39 15 3 65 18 7 31 104

48,212 544 255 23,184 85,597 846 21,428 3,260

380 1,968,780 360 17,356,320 280 152,320 63,750 250 55 1,275,120 26 2,225,522 15 12,690 100 2,142,800 300 978,000

Zusammen

188,802

295

188,507

26,175,302

Stiere .

Ochsen .

Kühe .

Rinder .

Kälber .

Schafe Ziegen .

Schweine Pferde .

.

.

.

.

Stück 5,181

kg

kg

b. Einfuhr von Fleisch und Fleischioaren.

Überschuss der Einfuhr über die Ausfuhr laut der ,,Schweiz. Handelsstatistik" (Tab. III A)

15,859,100

Total Fleisch und Fleisch waren ausländischer Herkunft

42,034,402

Zusammenzug, Fleisch inländischer Herkunft.

Fleisch ausländischer Herkunft Zusammen Fleischbedarf

118,403,398 kg 42,034,402 ,, 160,437,800 kg

73,8o % 26,20 %

735

V. Oberbauinspektorat.

A. Allgemeines.

Landesausstellung.

Im Dezember des Berichtsjahres sind die Vorsteher sämtlicher kantonaler Bauämter zu einer Zusammenkunft in Bern eingeladen worden, um in Sachen ihrer Kollektivausstellung abschliessende Bestimmungen zu treffen.

Die Arbeiten für unsere Ausstellung sind schon sehr fortgeschritten.

Schweizerischer Wasserwirtsohaftsverband.

Der vom schweizerischen Wasserwirtschaftsverband nachgesuchte Beitrag für das Jahr 1914 wurde auf Fr. 5000 bemessen.

Internationaler Schiffahrtskongress.

Als amtliche schweizerische Vertreter am .XIII. internationalen Sehiffahrtskongress, der im Jahr 1915 in Stockholm stattfinden wird, sind der eidgenössische Oberbauinspektor, Herr von Moiiot, und der Direktor der schweizerischen Landeshydrographie, Herr Dr. Collet, bezeichnet worden.

B. Strassen und Brücken.

Internationaler Strassenkongress.

An den III. internationalen Strassenkongress von 1913, in London, ist als Vertreter der Schweiz Herr Staatsrat Etier, Baudirektor des Kantons Waadt, abgeordnet worden.

Eröffnung der Âlpenstrassen.

Diese Strassen sind im Berichtsjahre rechtzeitig fahrbar gemacht worden. Im Juli wurde der Verkehr auf der Grimselstrasse, infolge einer Rutschung, oberhalb des Handeckfalles, auf kurze Zeit gestört.

Strasse Burg-Biederthal.

Der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin ist mitgeteilt worden, dass der Kanton Bern an seine Teilstrecke einen Staatsbeitrag von 75 °/o der Baukosten bewilligt und die Absicht habe, mit den Arbeiten zu beginnen.

Samnaunstrasse.

Die Gesamtausgaben betrugen bis Ende Oktober 1913 Fr., 1,608,590. 36 gegenüber einem Kostenvoranschlag vqn Fr. 1,798,000. · :

736

Die eigentlichen Strassenbauten sind beendigt, dagegen werden noch Studien über die allfällige Erstellung einer Lawinengallerie gemacht.

Strasse Brusio-Viano.

Einem Gesuch der Regierung des Kantons Graubünden entsprechend, wurde beschlossen, den bei den eidgenössischen Räten zu verlangenden Kredit auf Fr. 68,250 festzusetzen, unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, dass sich der Kanton verpflichte ein fahrbares Strässchen von 2,iso m Breite und 14 °/0 grösster Steigung, von Brusio bis zum schweizerischen Zollhaus Viano, projektgemäss bis zum 1. Oktober 1915 zu bauen und von diesem Zeitpunkte an zu unterhalten.

Luftseilbahn Indemini-Langensee.

Nach Kenntnisnahme der Berichte unserer in dieser Angelegenheit beteiligten Departemente über die Verbindung von Indemini mit dem Gestade des Langensees haben wir beschlossen die Beitragsleistung an eine Luftseilbahn, anstatt an eine Strasse auf Grund von Art. 23 der Bundesverfassung als zulässig zu erklären und das Eisenbahndepartement einzuladen das vorgelegte Projekt einer Luftseilbahn einer Prüfung zu unterziehen und nach Abschluss letzterer die Angelegenheit an das eidgenössische Departement des Innern zur endgültigen Antragstellung weiterzuleiten.

Der Bericht des eidgenössischen Eisenbahndepartemenfcs ist der Regierung des Kantons Tessin zur Aufstellung einer neuen Vorlage übermittelt worden.

Grenzbereinigung zwischen der Schweiz und Italien an der Brücke über den Isnellabach.

Als technisches Mitglied der schweizerischen Abordnung ist Herr A. von Steiger, Ingenieur des eidgenössischen Oberbauinspektorates, bezeichnet worden.

Stand der auf 1. Januar 1914 für Strassen- und Brückenbauten bewilligten Bundesbeiträge.

Kanton Graubünden.

Samnaunstrasse. Nachsubvention.

Voranschlag . . Fr. 800,000 Auf Ende 1913 bezahlt Fr. 320,000 Bewilligter Beitrag ,, 640,000 Bleiben noch zu bezahlen ,, 320,000

737

C. Allgemeines Wasserbauwesen.

1. Allgemeiner Bericht.

Wie im Vorjahre, sind auch im Jahr 1913 nur wenige Hochwasser zu erwähnen.

Grösseren Schaden hatte man nur am Tessin, der in der Nacht vom 8./9. Oktober einen ungewöhnlich hohen Wasserstand erreichte und seit Beginn der Korrektion noch nie so angestiegen war. Der Hochwasserdamm am rechten Ufer, unterhalb der Einmündung des Progero, sowie der Eisenbahndamm beim Durchlass des Reazzinobaches wurden durchbrochen. Die Zerstörung des Bahndammes veranlasste die Entgleisung eines Zuges und eine längere Unterbrechung des Betriebes.

Auch die Maggia und der Vedeggio schwollen zu gleicher Zeit beträchtlich an, ohne aber nennenswerten Schaden zu verursachen.

Am 13. November sind in der Westschweiz Hochwasser eingetreten, wie z. B. an der G-erine im Kanton Freiburg und an der Orbe und Broye im Kanton Waadt.

Ein Gewitter in dem Gebiet der Gryonne, Kanton Waadl hatte die Zerstörung einer neu erstellten hölzernen Sperre zur Folge ; in demselben Bach zeigten sich im Béton der Talsperren bei Bouillet Zersetzungserscheinungen, die dem Gypsgehalt des Bachwassers und dem zum Bau verwendeten Sande zugeschrieben werden.

Die Korrektionsarbeiten an der Muota, Kanton Schwyz, die sich bis jetzt sehr gut bewährt haben, sind von der Finanzkommission der eidgenössischen Räte in Augenschein genommen worden.

Am Schächen bei Altdorf sind die Korrektionsarbeiten, von der Reuss aufwärts bis zur Hartolfingerbrücke, fertig und von diesem Punkt an bachaufwärts sehr fortgeschritten. Die Perimeterverteilung wird im Jahre 1914 abgeschlossen sein.

Von den im Berichtsjahre in Ausführung begriffenen Bauten sind folgende hervorzuheben : Die Korrektion der Landquart im Kanton Graubünden, die Wiederherstellungs- und Brückenbauten an der Thur auf thurgauischem Gebiet, die Korrektionsarbeiten an der Sihl, Kanton Zürich, an der Aare in den Kantonen Aargau, Solothurn und Bern, an der Reuss bei der Mühlau und unterhalb Bremgarten, an der Kander und Zuflüssen bei Reichenbach, an der Kleinen Emme im Entlebuch, am Avancon bei Bex und am Tessin.

738

Von Bauten an kleinern Gewässern sind unter ändern zu nennen die am Sernft und an der Rufiruns bei Hätzingen, Kanton Glarus, am Wannenbach, an der Jona und am Dürrenbach bei Eichberg, Kanton St. Gallen.

Im allgemeinen ist im Anschluss an die letzten zwei Jahre viel gearbeitet worden, und auch in nächster Zeit wird eine starke Abnahme der Bautätigkeit kaum zu spüren sein.

2. Oberaufsicht über die Wasserpolizei.

Aufnahmen und Messungen.

Im Jahre 1913 sind folgende Aufnahmen gemacht worden : A a r e g e b i e t : Längenprofile und Messtischaufnahmen in der Gürbe, nebst Aufnahme des Hochwasserspiegels vom 13. November 1913, von Burgistein bis zur Aare; Längenprofile und Messtischaufnahmen am Lammbach bei Brienz, Kanton Bern.

R e u s s g e b i e t : Aufnahmen an der Engelberger-Aa bei Buren und am Schächen.

L i m m a t g e b i e t : Messtischaufnahmen im Erosionskessel der Ruhställiruns bei Mollis.

R h o n e g e b i e t : Fortsetzung der Projektstudien für die Entsumpfung der Rhoneebene zwischen Sitten und Riddes; Aufnahme von Längenprofilen und Querprofilen an der Rhone, zwischen der Brücke von Brancon und der Einmündung der Drance.

T e s s i n g e b i e t : Einnivellieren der Hochwasserdärnme am Tessin und des Wasserspiegels vom 14./15. Oktober 1913, zwischen Bellinzona und dem Langensee ; Messtischaufnahmen der Ausmündungen von Tessin und Maggia in den Langensee, nebst Sondierungen, Aufnahme des Hochwasserspiegels vom 14./15 Oktober 1913, von der Asconabrücke abwärts bis zum See.

Ein Teil dieser Messungen, nebst verschiedenen photographischen Aufnahmen, waren für die in Ausarbeitung befindliche dritte Lieferung der ,,Wildbachverbauungen in der Schweiz" bestimmt.

Wasserverkehr auf dem Rhein.

Die Grossherzoglich Badische Regierung hat uns mitgeteilt, sie beabsichtige die Zustimmung dazu zu geben, dass dem Kanton Basel-Stadt und der Aktiengesellschaft Kraftiibertragungswerke Rhëinfelden, als Konzessionsinhaber der Wasserkraftanlage AugstWyhlen, die Bewilligung zum Betrieb einer Motorbootfähre über

739 den Rhein bei Kaiseraugst unter gewissen' Bedingungen erteilt werde.

Die Regierung des Kantons Aargau wünschte an diesen Bedingungen einiges zu ändern und gab einen eigenen Entwurf ein, der der Grossherzoglich Badischen Regierung zur Rückäusserung zugestellt worden ist. Derselben wurde auch mitgeteilt, dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft es ablehne an die Kosten der Höherlegung der Fährseile an den Rheinfähren bei Grenzach und Schweizerhalle einen Beitrag zu leisten. Die Höherlegung der Seile um 5 m bei Schweizerhalle wird auf Kosten des Vereins für die Schiffahrt auf dem Oberrhein ausgeführt ; von einer ähnlichen Arbeit bei Grenzach wird zurzeit abgesehen.

Regulierung der Wasserstände des Bodensees.

Die im Dezember 1912 beschlossenen Vorbesprechungen haben ih Bern stattgefunden, und zwar am 9. Januar 1913, mit den Vertretern von Kanton und Stadt Schaffhausen, und am 18.

desselben Monats mit den Abgeordneten sämtlicher schweizerischer Uferstaaten. Man einigte sich über die Stellungnahme der Schweiz gegenüber den fremden Uferstaaten, mit deren Vertretern eine internationale Konferenz in Konstanz am 30. Januar abgehalten wurde.

Von Deutschland waren Bayern, Württemberg, Baden, Preussen, Elsass-Lothringen und Hessen vertreten, denen sich Österreich und die Schweiz anschlössen. Von letzterer waren Abgeordnete des Bundesrates und der Kantone St. Gallen, Thurgau und Schaff hausen anwesend ; die übrigen beteiligten Kantone hatten die Verfechtung ihrer Interessen den Vertretern des Bundes überlassen.

Es wurde erörtert, ob der Wiederaufnahme der Untersuchungen wegen der Regulierung der Bodenseewasserstände Folge gegeben werden soll oder nicht, ob diese Untersuchungen auf die Fragen der Rheinschiffahrt und der Benützung der Rheinwasserkräfte ausgedehnt werden sollen, und ob insbesondere eine Studienkommission für die Sammlung der erforderlichen hydrographischen, technischen und wirtschaftlichen Unterlagen und für die Ergänzung des schon vorhandenen Materials einzusetzen sei.

Die Vertreter sämtlicher beteiligter Staaten sprachen sich in zustimmendem Sinne aus; es wurde nur von Seiten einiger deutscher Staaten und Österreichs bemerkt, dass die Erörterung

740

sich vorläufig nur auf rein technische Fragen, nicht aber auf solche wirtschaftlicher Natur erstrecken solle, da einige der betreffenden Vertreter zur Besprechung wirtschaftlicher Fragen nicht bevollmächtigt seien.

Nach Kenntnisnahme des Konferenzprotokolls haben wir in den internationalen Ausschuss für die Untersuchungen betreffend Regulierung der Bodenseewasserstände gewählt: die Herren Dr. Calonder, Ständerat, in Chur, Oberbauinspektor v. Morlot und Dr. Collet, Direktor der schweizerischen Landeshj'drographie.

Herr Dr. Calonder, der inzwischen als Mitglied des Bundesrates gewählt worden ist, wurde durch die Herren Dr. Spahn, Nationalrat in Schaffhausen, und Dr. Max Huber, Professor in Zürich, ersetzt, welche als juristische Vertreter des Bundesrates bei allen Verhandlungen an Bodensee und Rhein ernannt worden sind. Nach Genehmigung des Protokolls durch die beteiligten Staaten fand eine erste Zusammenkunft des Sonderausschusses II in Konstanz am 10. Juni 1913 statt.

Rheinregulierung.

Auf sein Ansuchen hin wurde Herr Oberingenieur v. Graffenried von Bern, der seit Beginn der Bauarbeiten der internationalen Rheinregulierungskommission als Mitglied angehört hat, auf Ende des Jahres unter Verdankung der geleisteten, hervorragenden Dienste vom Bundesrate dieser Mitgliedschaft enthoben. Die Ersatzwahl fällt ins nächste Jahr.

Bei den österreichischen Kommissionsmitgliedern ist im Laufe des Jahres eine Änderung durch Rücktritt von Herrn Hofrat Dorna eingetreten, der durch Herrn Freiherr von Rungg, derzeit Vizepräsident der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg, ersetzt wurde.

Die von beiden Regierungen mit der Überprüfung des Rechnungswesens betrauten Abgeordneten haben im September die Jahresrechnung für 1912 geprüft und ihren Bericht ausgefertigt.

Die Rheinregulierungskommission hat 1912 in einer ausführlichen Vorlage ihre Anträge für die Klarstellung der Bestimmungen des Art. 8 des Staatsvertrages, der die Grundlage für die Regelung des späteren Unterhaltes der Rheinregulierungswerke bilden soll, eingereicht; schweizerischerseits sind diese Vorschläge gutgeheissen worden ; vom österreichischen Ministerium steht eine Entscheidung immer noch aus.

741

Die Berichte beider Bauleiter konstatieren den ordnungsgemässen Zustand des Fussacher Durchstiches. Die erforderlichen geringfügigen Unterhaltsarbeiten sind von den zuständigen Unterhaltspflichtigen auszuführen. Weder die langsam fortschreitenden Auflandungen der Vorländer in einzelnen Partien des Durchstiches, noch die erheblich sich vergrössernde Deltabildung an seiner Mündung geben zurzeit zu Bedenken Anlass oder erfordern ein baldiges Einschreiten.

Von der Zwischenstrecke ist die rechte Seite fertig ausgebaut; auf dem schweizerischen Ufer wird die Vollendung der noch erforderlichen Arbeiten erst bei Eintritt besonders günstiger Umstände erfolgen.

Am Diepoldsauer Durchstiche wurden an grössern Arbeiten ausgeführt : Materialgewinnung, teils aus dem alten Rheinbette und teils im Binnenlande, zur Anschüttung der Vorländer, Dämme und Bermen. Der im letzten Bericht erwähnte Rückstand in der Arbeitsleistung ist nun von der Unternehmung eingebracht worden; die Herstellung der Faschinenunterlagen unter die Steinvorgründe bei Lettengrund; die Herstellung der Steinvorgründe, der Böschungspflästerungen und Traversenbauten auf den fertig geschütteten Strecken ; die Montierung der Eisenkonstruktionen der drei Durchstichsbrücken.

Die dafür aufgewendeten Baukosten belaufen sich auf ungefähr Fr. 3,000,000.

Auf der oberen Strecke erfolgte der Abtrag der hohen Wuhrungen und Vorländer am linken Ufer bei der neuerstellten Vorlandbrücke bei Kriessern.

Wasserleitung über die Rhone bei Bouveret.

Dem vom Kanton Waadt eingesandten Projekt für eine Wasserleitung über die Rhone bei Bouveret, vermittelst eines eisernen Hängesteges, ist die Genehmigung erteilt worden.

Regulierung der Wasserstände des Luganersees.

Infolge der Einsprachen der schweizerischen Ufergemeinden gegen die in den Konferenzen von 1910 und 1912 angenommene oberste Grenze der zulässigen Aufstauung des Seespiegels ist die k. italienische Regierung auf Ansuchen der Regierung des Kantons Tessin eingeladen worden die Verhandlungen auf anderer Grundlage wieder aufzunehmen.

742

Nach einer Besprechung der schweizerischen Abgeordneten in Bern am 10. Oktober fand die Konferenz mit den italienischen Vertretern am 13.--16. Oktober 1913 in Lugano statt, in welcher beschlossen worden ist, die Studien und Unterhandlungen über diese Angelegenheit fortzusetzen.

Wasserwerksanlagen.

Wasserwerk am Rhein bei Rheinfelden.

Eine von der Grossherzoglich Badischen Regierung eingesandte Abschrift eines Erlasses über den Betrieb der im Jahre 1912 erstellten Krananlage beim Kraftwerk Rheinfelden ist nach Prüfung der Vorlage der Regierung des Kantons Aargau zugestellt worden.

Wasserwerk am Rhein bei Schwörstaat.

Auf Ansuchen der Regierung des Kantons Aargau ist die Grossherzoglich Badische Regierung angefragt worden, ob sie geneigt sei die Verhandlungen betreffend die Erstellung eines Kraftwerkes am Rhein, bei Schwörstadt, fortzusetzen. Die Antwort Badens, die der Regierung von Aargau zugestellt worden ist, lautete ablehnend, weil über die dem badischen Staate vorzubehaltende Ausnützung der Schwörstadter Gefällsstufe im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden könne.

Wasserwerk am Rhein bei Laufenburg.

Einer Eingabe des Kraftwerkes Laufenburg um die Verlängerung der Baufrist bis zum 31. Dezember 1914 ist sowohl von badischer als auch von schweizerischer Seite zugestimmt worden.

Wasserwerk am Rhein bei Eglisau.

Von der Erklärung der Grossherzoglich Badischen Regierung, dass der schweizerische und der badische Genehmigungsbescheid zur Errichtung dieses Kraftwerkes allseitig unter Zugrundlegung übereinstimmender Pläne erteilt sei, wurde den Regierungen der Kantone Zürich und Schaffhausen Kenntnis gegeben, mit dem Bemerken, dass die Konzession der schweizerischen Eidgenossenschaft zur Errichtung einer Wasserkraftanlage am Rhein bei Eglisau vom 3. September 1913 nunmehr in rechtliche Wirksamkeit getreten sei.

Wasserwerk Molinis-Lüen.

Der Regierung des Kantons Graubünden wurde mitgeteilt, dass gegen die Erstellung eines Wasserwerkes an der Plessur, bei Molinis-Lüen, in wasserbaupolizeilicher Hinsicht nichts eingewendet werde.

743

Wasserwerk an der Rhone bei Chancy-Pougny.

Nach abschliessenden Verhandlungen mit der französischen Botschaft in Bern und dem Staatsrate des Kantons Genf über den Entwurf einer Konzessionsbewilligung zur Erstellung eines Wasserwerks an der Rhone bei Chancy-Pougny ist die Übereinkunft mit Frankreich, betreffend die Gewinnung der Wasserkräfte der Rhone an dieser Stelle, den eidgenössischen Räten in einer Botschaft zur Einsicht vorgelegt worden.

3. Beiträge an Korrektionen und Verbauungen innerhalb der Kompetenz des Bundesrates, a. Im Berichtsjahre zugesicherte Beiträge.

KostenVoranschlags-

Kanton Zürich.

summen 1. Korrektion des Krebsbaches, GeFr.

meinde Hirzel 15,000. -- 2. Ergänzungsarbeiten an der Töss 125,000. -- 140,000. -- Kanton Bern.

1. "Wiederherstellungsarbeiten an der Zulg, oberhalb der Müllerschwelle bei Steffisburg . . .

16,000. -- 2. Ergänzungsarbeiten am ZulgÜberfall in die Aare . . . .

25,000. -- 3. Umbau der Schleusen im Aarekanal bei Nidau 180,000. -- 4. Verbauung des Kurzeneigrabens ·bei Wasen . . . . . . . 125,000. -- 5. Uferschutzbauten an der Saane, zwischen Gsteig und Gstaad . 20,000. -- 6. Verbauung des Schiundbaches bei Wengi 120,000.-- 7. Korrektion der Grünen, Sumiswald-Lützelflüh 125,000.-- 8. Korrektion der Ilfis, Ergänzungsarbeiten 125,000.-- 9. Korrektion des Badrybaches in Münster 60,000.-- 10. Verbauung des Lombaches, oberer Lauf 100,000.-- 896,000. --

Beiträge aus der,

Bundeskasse Fr.

5,000. -- 50,000. -- 55,000. --

6,400. -- 10,000. -- 50,000. -- 50,000. -- 8,000. -- 48,000.-- 50,000.-- 50,000.-- 15,000.-- 50,000.-- 337,400. --

744

Kanton I/usern.

Verbauung der Kleinen Fontanne bei Menznau Kanton Uri.

1. Verbauung des Gruonbaches bei Flüelen 10. Verbauung des Evibacb.es .

Kanton Obwalden.

1. Verbauung des Zindlibaches bei Sächseln 2. Verbauung des Laui- und Rothmoosgrabens bei Giswil .

Ranton Nidwaiden.

Umbau der Achereggbrücke bei Stausstaad Kanton Glarus.

1. Entwässerung an der Klausenstrasse bei Staldenbrunnen, Verbauung der Tschingelkopfruns .

2. Korrektion der Linth bei Linthal . 3. Verbauung des Erkelmbaches bei Mühlehorn ·.

4. Verbauung des Kalt- und Greissbaches b e i Ennenda . . . .

Kanton Freiburg.

1. Uferschutz am Murtensee bei Praz-Nant 2. Uferschutz am Murtensee bei Motier 3. Korrektion des Plaisancebaches bei Riaz

Kostenvoranschlagesummen Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse Fr.

545000. --

18,000. --

50,000. -- 100,000. --

25,000. -- 50,000. --

150,000. --

75,000. --

22,000. --

8,800. --

100,000. --

50,000. --

122,000. --

58,800. --

126,000. --

50,000. --

17,200. -- 25,000. --

6,880. -- 10,000. --

4,500. --

1,800. --

23,076. 01

11,538. --

69,776. 01

30,218. --

60,000. --

24,000. --

4,865. 40

1,946. --

80,000. --

32,000. --

144,865. 40

57,946. --

745 Kosten voranschlagssummen

Beiträge Bundeskasse

Fr.

Fr.

aus der

Kanton St. Gatten.

1. Korrektion des Hörlisteggrabens bei St. Margrethen . . . .

42,000. -- 2. Verbauung des Kähbaches bei Degersheim 22,000. -- 3. Ergänzungen an der Simmi bei Garns und Grabs . . . . . 100,000. -- 4. Ergänzungen am Bärschnerbach bei Wallenstadt 100,000. -- 5. Uferschutz an der Sitter bei Oberegg 4,000. --

1.

2.

·3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

16,800. -- 8,800. -- 50,000. -- 50,000. -- 1,600. --

268,000. --

127,200. --

100,000.--

50,000.--

100,000. --

50,000. --

Kanton GrauMnden.

Korrektion der Calancasca bei Grono Entwässerung im Nivaiglertobel bei Obervatz Verbauung der Lochrüfe bei Fläsch Korrektion der Moësa bei Soazza Korrektion des Schanielabaches bei Ascharina Kanalisation des Fexbaehes bei Sils-Maria . . . . . . .

Korrektion der Val Quaunas bei Sta. Maria Korrektion von Plessur und Telfsbach bei Molinis Verbauung des Aclatobels bei Versam und Tenna . . . .

Entwässerung im Rutschgebiet von Brienz

100,000. -- 120,000. --

50,000. -- 48,000. --

100,000.--

50,000.--

20,000.--

6,660.--

14,000. --

5,600. --

40,000. --

20,000. --

40,000. --

16,000. --

25,000. --

12,500. --

Übertrag

659,000. --

308,760. --

746 KostenVoranschlagssummen

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

Fr.

Übertrag 659,000. -- Verbauung des Sumnaapraderbaches, unterer Teil . . . .· 15,000.-- Verbauung des Summapraderbaches, mittlerer und oberer · Teil 85,000.-- Verbauung des Landwassers bei Churwalden 25,000. -- Verbauung der Val Ruina bei Fuldera 95,000.-- Verbauung der Archia G-ronda bei Valcava 32,000. -- Verbauung der Cugniellertöbel und des Casellatobels bei Sils .

55,000. -- Verbauung des Schwenditobels bei Luzein 35,000. -- Verbauung des Porteinertobels bei Katzis 100,000. -- Sicherung am Riale di Arvigo 100,000. --

Fr.

308,760. --

1,201,000.--

570,260.--

50,000. --

20,000. --

Kanton Aargau.

Korrektion des Möhlinbaches bei Zeiningen

1.

2.

3.

4.

Beiträge aus der Bundeskasse

6,000.-- 42,500.-- 10,000. -- 47,500.-- 16,000. -- 22,000. -- 17,500. -- 50,000. -- 50,000. --

Kanton Thurgau.

Korrektion der Sitter . . . 125,000. -- Korrektion der Aach zwischen Erlen und Oberaach . . . . .

46,000. -- Korrektion des Dorfbaches von Istighofen 15,000. -- Korrektion des Mooswiesenbaches bei Wigoltingen 30,000. --

10,000. --

216,000. --

83,840. --

50,000. -- 18,840. -- 5,000. --

747 Kostenvoranschlags-

summen Fr.

1.

2.

3.

4.

5.

Kanton Tessin.

Korrektion des Raggio bei lerna . .

Verbauung der Rutschung Agno Korrektion von Orino Leggiuna bei Malvaglia .

Korrektion des Cassone Lugano .

Korrektion der Breggia Buffalora

Beiträge aus der

Bundeskasse Fr.

Ba50,000. --

20,000. --

11,000. --

3,666. --

63,000. --

31,500. --

60,000. --

24,000. --

40,000. --

16,000. --

224,000.--

95,166.--

bei und bei bei

Eanton Waadt, 1. Korrektion der Petite Glane und des Fossé neuf, II . . . . 125,000. -- 2. Korrektion der Orbe au Saut du Day, II 121,000. -- 3. Erhöhung und Verstärkung der Rhonedämme . . . . . .

60,000. -- 4. Verbauung der Runsen von Lavev, II 60,000. -- 5. Korrektion des Nozon bei Orny 40,000. -- 6. Korrektion des Baches von Essert-Pittet 15,000 -- 7. Korrektion des Baches von 41,000. -- Ependes Kanton Wallis.

1. Entwässerung oberhalb luden .

2.. Umbau der Rhonebrücke bei Brigerbad . . . .

3. Korrektion der Visp bei Sildeck 4.. Kolmatierung im Rhonegrund bei Visp .

50,000. -- 40,330. -- 24,000. -- 24,000. -- 16,000. 3,750 -- 13,700. --

462,000. --

171,780 --

70,000. --

35,000. --

45,000. -- 20,000. --

18,000 -- 8,000. --

6,000. --

2,000. --

141,000.--

63,000. --

748 KostenVoranschlagssummen

Kanton Neuenburg.

1. Korrektion des Seyon b.Valangin 2. Korrektion der Reuse bei St. Sulpice 3. Korrektion des Bied des Ponts bei Ponts-Martel

Beiträge aus der Bundeskasse

Fr.

29,500.--

Fr.

11,800.--

32,500.--

13,000.--

85,000. -- 147,000. --

34,000. -- 58,800. --

Kanton Genf.

Uferschutz an der Hermance . . 10,000. -- 4,000. -- Gesamtbetrag 4,421,641.41 1,875,970. Dem Kanton Graubünden wurde für Versuche mit Faschinensperren in der Nolla bei Thusis ein Betrag von Fr. 3000 aus dem Allgemeinen Schutzbautenfonds zur Verfügung gestellt.

b. Im Berichtsjahre bezahlte Beiträge.

An den Kanton Zürich Fr. 43,180.-- ,, ,, ,, Bern ,, 209,556.40 ,, ,, ,, Luzern ,, 12,700.-- ,, ,, » U r i ,, 10,000.,, ,, ,, Schwyz ,, 23,300.., ,, ,, Obwalden 80,736.10 fl ,,, ,, ,, Nidwaiden ,, 23,960. -- ,,

r,

v

Claras

« ,, ,, ,, ,, ,, ,, ^

,,

,, ,, ,,

,, ,,

Z»g Freiburg äolothurn Basel-Land Schafifhausen Appenzell A.-Rh St. Gallen Graubünden

-n

-n

Aargau

B

,,

,,

n

Thurgau ,, 52,618.10 Tessin 37,387.40 n Waadt . . . . . . . . ,, 95,121.85 Wallis ,, 101,370.22 Neuenburg ,, 10,000.-- Genf ,, 7,600. Gesamtbetrag Fr. 1,250,000.--

·n

,, -,, , , r

»

B v

,, ^ fl

,, fl

B

,, fl n

B

,, fl

,, ,, B

*

,, 104,271.90 fl

5,839.41 13,136.-- 5,507.25 5,000.-- 7,000.-- 6,255.-- ,, 58,100. -- ,, 291,225. 37 ,, ,, ,, ,,

fl

,,

46,135. --

749 Das ausführliche Verzeichnis der bezahlten Bundesbeiträge ist beim eidgenössischen Oberbauinspektorate einzusehen und wird ·der eidgenössischen Finanzkommission mitgeteilt.

An den Kanton Tessin sind ausserdem noch Fr. 1000- aus ·dem Allgemeinen Schutzbautenfonds ausgerichtet worden.

G. Durch Bundesratsbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Beiträge.

Zusammenstellung auf 1. Januar 1914.

Kantone

Koste uvoranschlagssummen

Fr.

Zürich . . .

Bern . . .

LUzern . . .

Uri . . . .

Schwyz . .

Obwalden . .

Nidwaiden .

ölarus . . .

Zug . . .

Freiburg . .

Solothurn . .

Baselstadt Baselland . .

Schaffhausen .

Appenzell l.-Rh.

St. Gallen . .

üraubünden .

Aargau . . .

Thurgau . .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg Genf . . .

Zusammen

. 457,000.-- 5,689,700. -- 353,100. -- 319,000. -- 759,500. -- 1,001,000. -- 413,000. -- 1,247,976. 01 152,500. -- 1,034,000. -- 236,500. -- 264,000. -- 220,500. -- 88,600. -- 142,000. -- 1,156,000. -- 5,014,950. -- 828,240. -- 704,300. -- 846,100. -- 2,031,400. -- 1,883,400. -- 444,600. -- 143,000. --

Höchatoetrug Ausder bewilligten bezahlte Bundesbeiträge Fr.

Fr.

Bleiben zu bezahlen auf 1. Januar 1914 Fr.

175,200. -- 2,261,919.-- 140,443. 35 158,200. -- 365,000. -- 490,200. -- 193,500. -- 594,048. -- 62,000. -- 413,600. -- 78,835. -- 88,000. -- 88,200. -- 35,440. -- 71,000. -- 530,830. -- 2,210,992. -- 198,080. 67 272,720. -- 358,756. -- 786,440. -- 795,788. 20 176,840. -- 58,900. --

84,480. -- 882,661. 67 71,800. -- 20,000. -- 205,613. 87 233,950. -- 82,700. -- 324,441. 90 16,739. 41 145,966. 65 49,079. 95 9,500. -- 28,100. -- 20,400. -- 30,000. -- 191,300.-- 702,516. 69 101,500. -- 104,200. -- 85,177. 94 244,679. 40 284,596. 50 53,150. -- 24,000. --

90,720. -- 1,379,257. 33 68,643. 35 138,200. -- 159,386. 13 256,250. -- 110,800. -- 269,606. 10 45,260. 59 267,633. 35 29,755. 05 78,500. -- 60,100. -- 15,040. -- 41,000. -- 339,530. -- 1,508,475. 31 96,580. 67 168,520. -- 273,578. 06 541,760. 60 511,191.70 123,690. -- 34,900. --

25,430,366. 01 10,604,932. 22

3,996,553. 98

6,608,378. 24

Das durchschnittliche Beitragsverhältnis berechnet sich zu 41,7i% (1912: 41,«9 %)· Die zugesicherte Beitragssumme hat gegenüber dem Vorjahre um Fr. 1,064,332. 05 und die noch zu bezahlende Summe um Fr. 563,650. 83 zugenommen.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

49

.750 4. Beiträge an Korrektionen und Verbauungen gemäss besonderer Bundesbeschlüsse.

a. Im Berichtsjahre zugesicherte Beiträge.

,. . ,, . ... .

Kantone und Werke

Datum des KostenBeschlusses Voranschlag

Kanton Bern.

Korrektion und Verbauung der Grossen Emme auf Gebiet des Kantons Bern . . .

Fr-

Beitragssumme

Fr.

6. Juni

4,032,700 1,629,676. 70'

Kanton Luzern.

Korrektion der Reuss von der Einmündung der Kleinen Emme bis zu den Kantonsgrenzen von Aargau und Zug 18. Juni

2,940,000 1,470,000.--

Kanton Zug.

Korrektion der Reuss .

.10. Okt.

2,000,000 1,000,000. --

Kanton Thurgau.

Ergänzungsarbeiten an der Thur auf thurgauischem Gebiete 10. Okt.

3,295,500 1,318,200.--

.

Kanton Tessin.

Verbauung des Laveggiobaches von Mendrisio bis zum Luganersee 18. Juni Zusammen

420,000

189,000. --

12,688,200 5,606,876. 70

In Kraft getreten sind die Bundesbeschlüsse: vom 11. Dezember 1912 für die Verbauung der Rufiruns und vom 18. desselben Monates betreffend Korrektion des Untertalbaches und des Sernft, Kanton Glarus; vom 13. Dezember 1912 betreffend Korrektion der Trßme irr* Kanton Freiburg; vom 17. Dezember 1912 betreffend Korrektion des Wannenbaches und vom 20. desselben Monates betreffend Korrektion der Gossauer Dorfgewässer, * Kanton St. Gallen; vom 17. Dezember 1912 für die Korrektion der Wyna, Kanton.

Aargau ^

751

vom 6. Dezember 1912 betreffend Wiederherstellung der Gryonneverbauung, Kanton Waadt; vorn 6. Juni 1913 betreffend Korrektion und Verbauung der Grossen Emme, Kanton Bern; vom 18. Juni 1913 betreffend Reusskorrektion im Kanton Luzern ; vom 10. Oktober 1913 betreffend Ergänzungsarbeiten an der Thur, Kanton Thurgau.

In Behandlung sind geblieben die Vorlagen für die Korrektion des Sulgenbaches bei Bern, für die Korrektion der Oberried er Gewässer (Aubach und Zuflüsse), Kanton St. Gallen, und für die Entsumpfungskanäle der Rhoneebene bei Martigny, Kanton Wallis.

Dem Gesuche der Regierung von Zug um Verlängerung der Frist für die Aunahmserklärung betreffend Verbauung des Hüribaches und seiner Zuflüsse bis Ende 1913 ist entsprochen worden.

Für die Bauzeit der Reusskorrektion, I. Teil, im Kanton Aargau ist die Frist bis Ende 1921 verlängert worden und ebenso für die Korrektion des Bied zwischen Locle und dem Col des Roches, Kanton Neuenburg, bis Ende 1918.

Der Regierung des Kantons Zürich wurde auf ihr Ansuchen mitgeteilt, dass die am linken Ufer der Limmat bei der Hardmiihle notwendig gewordenen Arbeiten als Bestandteil der von den eidgenössischen Räten am 28. Juni 1895 genehmigten Gewässerkorrektion anerkannt -werden sollen, unter dem Vorbehalt jedoch, dass die Mehrkosten, über die Voranschlagssumme von Fr. 210,000 hinaus, von dem Bundesbeitrag ausgeschlossen werden.

Nach Prüfung einer Eingabe von Güterbesitzern an der Stillen Reuss bei Altdorf betreffend Schädigung durch Rückstauung genannten Gewässers wurde das eidgenössische Departement des Innern ermächtigt, der Regierung eine Summe von Fr. 14,958 auszuzahlen, und letzterer mitgeteilt, dass mit Rücksicht auf die jetzige solide Eindämmung des Schächens jedes weitere Entschädigungsbegehren der Uferanwohner abgewiesen werde.

b. Im Berichtsjahre bezahlte Kanton Zürich.

1. Korrektion der Limmat 2. Korrektion der Eulach zwischen Elgg Schottikon 3. Korrektion der Sihl, zwischen Hütten der Einmündung in die Limmat . .

Beiträge.

Fr.

29,900. --

,,

35,000.--

,,

57,400. --

und und . .

Fr. 122,300.--

752 Kanton Bern.

1. Verbauung des Lamm- und des Schwandenbaches bei Brienz Fr. 30,000. -- 2. Korrektion der Sense zwischen Schwarzwasser und Saane ,, 20,000. -- 3. Verbauung und Korrektion der Grossen Emme vom Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn ,, 16,911.-- 4. Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse . ,, 20,000. -- 5. Korrektion der Aare zwischen Runtigen und Aarberg ,, 21,200. -- 6. Korrektion der Kander von der Engstligen bis zum Wehr der Kanderwerke in Spiez ,, 50,000. -- 7. Korrektion der Aare bei Bern . . . . ,, 52,000. -- 8. Korrektion der Grossen Simme bei St. Stephan ,, 60,000.-- 9. Verbauung des Bundergrabens bei Kandergrund ,, 25,000.--- 10. Wiederherstellungsarbeiten an der Emme . ,, 90,000. -- 11. Korrektion undVerbauung der Grossen Emme ,, 200,000.-- Fr. 585,111. -- Kanton Luzern.

Korrektion der Kleinen Emme zwischen Flühli und der Reuss . . . . . '

Fr. 80,000. --

Kanton Uri.

Verbauung des Schächens bei Altdorf

. . .

Fr. 220,400.

Kanton Selnoys.

1. Verbauung des Rütibaches bei Reichenburg 2. Korrektion der Muota und der Starzlen im Muotatal

Fr.

4,200.

,, 300,000.

Fr. 304,200. --

Kanton Nidwaiden,.

Korrektion der Engelberger-Aa und ihrer Zuflüsse

Fr. 25,000. --

753 Kanton Glarus.

1. Verbauung des Dorf bâches von Eilten . . Fr. 2,200.-- 2. Verbauung des Rufiruns bei Hätzingen-Diesbach ., 80,600.--· 3. Korrektion des Untertalbaches und des Sernft zwischen Elm und Engi ,, 85,000. -- Fr. 167,200. -- Kanton Freiburg.

1. Korrektion der Sense zwischen Schwarzwasser und Saane Fr. 15,000.-- 2. Korrektion der Trême bei Bulle . . . . ,, 25,000.-- Fr. 40,000.-- Kanton Basel-Stadt.

Rheinkorrektion bei Basel von der Rheinschanze bis zur Gasanstalt

1.

2.

3.

4.

0.

6.

7.

8.

Fr. 31,281. 43

Kanton St. Gallen.

Rheinkorrektion, III. Nachsubvention . . . Fr. 19,880. -- Korrektion der Thur bei Wattwil . . . ,, 110,000.-- Verbauung des Dürrenbaches bei Eichberg ,, 100,000. -- Verbauung des Tscherlach er bâches bei Wallenstadt ,, 3,848.70 Fortsetzung der internationalen Rheinregulierung ,, 645,000.-- Korrektion der Jona bei Jona ,, 55,000. -- Korrektion des Wannenbaches bei Schanis . ,, 60,000. -- Korrektion der Gossauer-Dorfgewässer . . ,, 50,500. -- Fr. 1,044,228. 70

Kanton Graiibünden.

1. Fortsetzung der Rheinkorrektion . . . . Fr. 104,548. 81 2. Korrektion der Landquart und ihrer Zuflüsse zwischen Mombiel und dem Rhein . . . ,, 500,000. -- Fr. 604,548. 81 Kanton Aargau.

"1. Reusskorrektion, Strecke Kleindietwil-Bremgarten Fr. 13,600. -- 2. Reusskorrektion, Strecke Fischbach-Göslikon ,, 33,600. -- Übertrag

Fr. 47,200.--

754 Übertrag 3. Reusskorrektion, Strecke Göslikon-Aarau .

4. Aarekorrektion von Aarau bis Stilli 5. Reusskorrektion, Grenze Luzern-Bggenwil, oberer Abschnitt

Fr. 47,200. -- ,, 3,400. -- ,, 45,000. -- ,,

34,100. --

Fr. 129,7007-- Kanton Thurgau.

1. Korrektion der Thur 2. Uferschutz am Bodensee, Untersee und Rhein

Fr. 50,200. -- ,, 19,650. Fr.

69,850. --

Fr.

2,149. 29

Kanton Tessin.

1. Schutzbauten am Sasso Rosso bei Airolo .

2. Korrektion des Vedeggio, OstariettabrückeLuganersee 3. Tessinkorrektion, Piotta-Quinto 4. Tessinkorrektion, Moësa-Langensee 5. Tessinkorrektion, Brenno-Moësa . . . .

,,

16,700. -- 44,100.-- ,, 100,000. -- ,, 50,000. --

Vi

Fr. 212,949. 29 Kanton Waadt.

1. Korrektion der Broye von Brivaux bis zum Pont neuf Fr. 18,434.-- 2. Korrektion des Avancen bei Bex . . . . ,, 50,000. -- 3. Wiederherstellung der Gryonne-Verbauung bei Bex ,, 55,000. -- Fr. 123,434. -- Kanton Wallis.

1. Verbauung der Gamsen bei Glis . . .

2. Verbauung der Lozence und ihrer Zuflüsse bei Chamoson 3. Korrektion der Rhone zwischen Brig und dem Genfersee 4. Entsumpfung der Rhoneebene bei SaillonFully .

Gesamtbetrag

Fr.

600. --

,,

10,000. --

,,

40,000. --

,,

20,000.---

"Fr!

70,600. --

Fr. 3,830,803. 23

755

·c. Durch Bundesbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Beiträge.

Zusammenstellung auf 1. Januar 1914.

Kantone

Kostenvoranschlagssummen

Fr.

Zürich . .

Bern . . .

Luzern . .

Uri .

Schwyz . .

Nidwaiden .

Glarus . .

Zug . . .

Freiburg . .

Solothurn St. Gallen .

Graubünden .

Aargau . .

Thurgau . .

Tessin . . .

Waadt . .

Wallis . .

Neuenburg .

Höchstbetrag Ausder bewilligten bezahlte Bundesbeitrage Fr.

Fr.

Bleiben zu bezahlen auf 1. Januar 1914 Fr.

. 1,950,000. -- 780,000. -- 615,700.-- 164,300. -- . 10,850,417.80 4,467,735. 60 1,553,800. -- 2,913,935. 60 . 4,540,000. -- 2,270,000. -- 466,821. 51 1,803,178. 49 2,204 000 224,200. -- 1,102,000. -- 877,800. -- . 2,850,000. -- 1,425,000. -- 577,250. -- 847,750. -- 660,000. -- 325,000. -- 75,000. -- 250,000. -- 750,000. -- 511,400. -- . 1,500,000. -- 238,600. -- -- . 2,400,000. -- 1,200,000. -- 1,200,000. -- 440,000. -- 343,720. . 1,100,000. -- 96,280. -- . -- 478,000. -- . 1,403,000. -- 478,000. -- . 11,713,000.-- 8,285,950. -- 4,821,880. -- 3,464,070. -- . 6,170,000.-- 2,975,000. --- 1,654,980. 23 1,320,019. 77 . 4,142,000.-- 1,769,800. -- 637,641. 65 1,132,158. 35 . 3,879,200. -- 1,551,680. -- 36,000. -- 1,515,680. -- . 6,047,546. -- 3,002,773. -- 1,607,900. -- 1,394,873. -- . 3,725,000. -- 1,642,500. -- 982,734. -- 659,766. -- . 3,168,000. -- 1,584,000. -- 848,400. -- 735,600. -- 430,000. -- 229,000. -- 860,000. -- 201,000. -- 69,152,163. 80 34,479,438. 60 15,449,487. 39 19,029,951.21

Das durchschnittliche Beitragsverhältnis berechnet sich zu 49,86% (1912: 50,26%) und mit Abrechnung der Rheinregulierung ZU 45,73%.

Die Summen für Kostenvoranschläge, für bewilligte und noch auszubezahlende Bundesbeiträge haben gegenüber dem Vorjahre zugenommen, und zwar erstere um Fr. 7,519,200 und letztere um Fr. 3,504,326. 70, bezw. Fr. 1,305,703. 89.

5. Schiffahrt.

Dem vom Nordostschweizerischen Verband für Schiffahrt Rhein-Bodensee geäusserten Wunsche, dass bei der Projektierung der Umgehung des Moserdammes bei Schaffhausen die Benutzbarkeit des linksrheinischen Fabrikareals Ziegler in Neuhausen mitberücksichtigt werde, ist entsprochen worden, da sich auch

756

die Regierung des Grossherzogtums Baden mit dieser Anregung einverstanden erklärt hatte. Der genannte Verband, sowie der internationale Rheinschiffahrtsverband in Konstanz wurden ermächtigt, die nachträglichen Unterlagen dem internationalen Preisgericht zur Verfügung zu stellen.

Die von der deutschen Gesandtschaft erfolgte Zustellung von Exemplaren des Gesetzentwurfes betreffend den Ausbau von Wasserkräften im obera Quellgebiet der Weser, sowie der Empfang einer Karte des Verkehrs auf deutschen Wasserstrassen im Jahre 1910 wurde verdankt.

Der Zusammenstellung des Schiffs- und Güterverkehrs im Rheinhafen Basel für 1913 ist zu entnehmen, dass die Zufuhr, verglichen mit derjenigen des Jahres 1912, von 47,149 t auf 62,376 t und die Abfuhr von 24,051 t auf 34,277 t gestiegen ist; der Gesamtverkehr betrug demnach 96,653 t (1912: 71,200 t).

Bei der Bergfahrt schwankte die Belastung zwischen 100 und 700 t und betrug durchschnittlich 380 t per Kahn, gegen 432 t im Vorjahre. Bei der Talfahrt gingen 22 von 164 Kähnen leer ab, die übrigen 142 Kähne hatten eine durchschnittliche Belastung von 241 t, gegen 264 t im Vorjahre.

Die Talgüter betrugen 35% des Gesamtverkehrs (1912: 34 °/o). In den Monaten Oktober bis Dezember gelangten noch 8 Schleppzüge nach Basel, während im Vorjahre die letzte Ladung am 22. September ankam.

Es sind im Berichtsjahre 33,497 t Kohlen eingeführt worden ; talwärts wurden hauptsächlich kondensierte Milch (8896 t), Zement (7605 t), sowie Karbid, Piritasche, Ferrosilizium, Aluminium und Asphalt befördert.

Von dem westschweizerischen Verband für die Schiffahrt von der Rhone zum Rhein sind die technischen und wirtschaftlichen Studien fortgesetzt worden; erstere sind für die Strecke GenfOlten beendigt.

An Bundesbeiträgen wurden im Berichtsjahre verabfolgt: An den Verein für Schiffahrt auf dem Oberrhehi in Basel Fr. 25,000 An den Nordostschweizerischen Verband für Schiffahrt Rhein-Bodensee in Goldach für die Projektierungsarbeiten · n 10,000 Ein Gesuch dieses Verbandes um Erhöhung des Beitrages auf Fr. 15,000 für das Jahr 1914 ist dahin beschieden worden, dass an die Verbandskosten ein weiterer Beitrag von Fr. 2000 im Voranschlag aufgenommen werden soll.

757

An das Syndicat suisse pour l'étude de la navigation du Rhône au Rhin in Genf Fr. 10,000 An die Schiffahrtseinrichtungen in Basel und an die Probefahrten auf dem Rhein ist auf Grund des Bundesbeschlusses vom 15. April 1910 ein Bundesbeitrag von Fr. 74,110 ausgerichtet worden.

6. Linthkommission.

S i t z u n g e n wurden zwei abgehalten, die erste in Zürich und die zweite in Weesen und Grynau.

Vom P e r i m e t e r wurde eine Auflage von 4 Rappen der Ar bezogen.

Am E s c h e r k a n a l wurden die Wiederherstellungsarbeiten der durch das Hochwasser vom Jahre 1910 zerstörten Steinwuhre fortgesetzt und diese auf eine Länge von 88 m umgebaut.

Sodann wurde auf Ende des Jahres am Anfang des Kupfernkrummes das seinerzeit mit einfüssiger Böschung erstellte, nun aber defekt gewordene Steinwuhr linkseitig auf eine Länge von 30 m abgebrochen und mit dem Umbau nach anderthalbfüssiger Böschung begonnen. Die Faschinenwuhre am Ausfluss des Escherkanals wurden erhöht und beim rechtseitigen Wuhr von der Eisenbahnbrücke abwärts eine Steinvorlage von 120 m Länge angebracht: ebenso sind die Auffüllungsarbeiten bei der Ofenegg fortgesetzt worden.

Im ersten Quartal wurde die neue Brücke über den Escherkanal im Gäsi montiert und der eiserne Steg gegen den Kupfernkrumm hin versetzt. Zu der neuen Brücke wurden rechtseitig die Auffahrten vom Steinbruch Rundkopf her und für den Linthdamm erstellt und die Widerlager für die Hintergrabenbrücke neu aufgeführt. Im Dotationsboden wurden eine grössere Anzahl hochstämmige Bäume versetzt und aus den Gäsiwaldungen den Herren F. und C. Jenny in Ziegelbrücke Pfähle und Flechtruten, und der eidgenössischen Pulververwaltung in Chur ein grösseres Quantum Pulverholz geliefert.

Am L i n t h k a n a l sind neue Steinwuhre in einer Gesamtlänge von 280 m erstellt worden, sowie Uferpflästerungen in einer Länge von 315 m. Wuhrhinterfüllungen und Uferregulierungen wurden zwischen Rothbrücke und Grynau beidseitig auf rund 1200 m Länge ausgeführt und auf 300 m Stein vorlagen angebracht.

Im Dotationsboden wurden die erforderlichen Aus- und Aufforstungen gemacht, Kies gerüstet für den eigenen Bedarf und

758

zum Verkauf, und für die Dammwege und Dammplätze die nötigen Unterhaltsarbeiten ausgeführt; ebenso wurden in deu Hinterkanälen unterhalb Grynau die nötigen Ausreinigungsarbeiten vorgenommen.

Die S c h i f f a h r t auf dem Linthkanal weist für das Jahr 1913 nur noch 14 Schiffe mit 254 t Landesprodukten auf.

Die von den Schiffern dem Recker bezahlten Taxen belaufen sich auf Fr. 273.

Die Ergebnisse der Betriebs- und Fondsrechnung für das Jahr 1913 sind folgende: Betriebsrechnung.

I. Einnahmen.

a. O r d e n t l i c h e : Linthzollentschädigung des Bundes . . . Fr. 15,143. -- Pachtzinse des laufenden Jahres . . . ,, 11,298. 36 Kapitalzinse, verfallen im laufenden Jahre ,, 10,551. 95 Beiträge des Linthbezirkes ,, 17,558. 07 Erlös für nicht inventierten Boden . . . ,, 135. -- Verschiedenes . ,, 8,374. 11 Fr. 63,060. 49 b. A u s s e r o r d e n t l i c h e : Rückvergütung der Hintergrabengenossamen Gesamteinnahmen

,,

3,403. 77

Fr. 66,464. 26

II. Ausgaben.

a. B a u - und U n t e r h a l t s k o s t e n : Escherkanal Linthkanal Neue Brücke im Gasi

Fr. 13,391. 60 ,, 24,416. 49 ,, 12,512. 10

b. V e r w a l t u n g s k o s t e n

Fr. 50,320. 19 ,, 12,841. 12

c. Arbeiten für die Hintergrabengenossamen

Fr. 63,161. 31 ,, 3,403. 77

Gesamtausgaben

Fr. 66,565. 08

Ausgabenüberschuss der Betriebsrechnung

Fr.

100. 82

759 Fondsrechnung.

Aktiva.

Liegenschaften Fr.

Mobiliar ,, Schuldbriefe und Obligationen ,, Kapitalzinsrestanzen ,, Outhaben bei der Kreditanstalt Glarus . . . ,, Barschaft ,, Vermögensbestand Ende 1913 Fr.

,, ,, 1912*) ,, Vermögensvermehrung Fr.

119,137. 84 13,997. 28 250,427. 77 2,042. 50 13,067. 30 1,453. 03 400,125. 72 399,910. 66 215. 06

Passiva: Keine.

VI. Abteilung für Landeshydrographie.

1. Allgemeines.

Die Abteilung für Landeshydrographie hat sich im Berichtsjahre speziell mit der Statistik der ausgenutzten und noch verfügbaren Wasserkräfte der Schweiz, sowie mit verschiedenen internationalen Fragen betreffend die Regulierung von Seen oder die Ausnutzung von Gewässerstrecken, welche die Grenze unseres Landes bilden, beschäftigt. Diese letztern Fragen sind stets gemeinsam mit dem politischen Departement und dem Oberbauinspektorat behandelt worden. Einige besondere hydrographische Studien (Abflussverhältnisse des Lac de Joux, Wassermessungen mittelst Salzlösung), welche im Vorjahre begonnen wurden, haben durch obgenannte Arbeiten eine Unterbrechung erlitten; sie werden indessen nach Beendigung der Wasserkraftstatistik wieder aufgenommen werden.

Entwurf eines Bundesgesetzes über die Ausnutzung der Wasserkräfte. Das Departement des Innern verfolgte die Verhandlungen der ständerätlichen Kommission betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Ausnutzung der Wasserkräfte. Sodann sind von der Abteilung für Landeshydrographie die Fragen über die Ausfuhr von Wasserkräften nach dem Ausland, die Binnenschiffahrt und die Ausnutzung von Gewässerstrecken, welche die Landesgrenze bilden, studiert worden.

*) Nach Bereinigung der Jahresrechnung für 1912 betrug der Vermögensbestand Fr. 399,910. 66 und nicht Fr. 399,810. 66, wie im letzten Geschäftsbericht irrtümlich angegeben worden ist.

760

Auskitnftsgesuehe. Infolge der fortwährend zunehmenden, ofc mit längern Nachforschungen oder Berechnungen verbundenen.

Auskunftsgesuche hat der Vorsteher des Departements des Innern sich veranlasst gesehen, die Abteilung für Landeshydrographie anzuweisen, ihre auf solche Auskünfte verwendete Zeit nach Massgabe des Tarifs des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins in Rechnung zu bringen.

2. Das schweizerische Pegelnetz.

Zur Bestimmung der Wassermengen für die schweizerische Wasserkraftstatistik sind im Berichtsjahre noch folgende Pegelstationen neu errichtet worden : 1. Vättis [St. Peter] (Tamina) 2. Wängi (Murg) 3. Rorbas (Töss) 4. Schwerzenbach (Glatt) 5. Frauental (Lorze) 6. Weesen [Gäsi] (Escherkanal) 7. Blatten (Massa) Letztere Station, sowie Lugano wurden mit Limnigraphen ausgerüstet.

Dagegen kamen die nachstehenden Stationen in. Wegfall: a) Stationen, deren Skalen zerstört oder abgebrochen wurden : 1. Amlikon (Thur) 2. Stad (Aare) 3. Seeburg (Vierwaldstättersee) b) Stationen, deren Skalen bestehen, die aber für die schweizerische Landeshydrographie nicht mehr beobachtet werden : 4. Vättis [Stag] Schüelabrücke (Tamina) 5. Zwingen-Grellingen, Kanaleinlaui' (Birs) 6. Zwingen-Grellingen, Kanalauslauf (Birs) 7. Bodio-Giornico (Tessin) 8. Roveredo (Moësa) 9. Maggia-Moghegno (Maggia) Es ergibt sich somit gegenüber dem Vorjahre eine Verminderung um 2 Stationen, so dass die Anzahl der dem Netz angehörenden Pegelstationen auf Ende des Jahres 1913 514 beträgt, welche mit Ausnahme von Gletsch (Rhone) alle regelmässig beobachtet wurden.

Das Fixpunktnetz der Abteilung für Landeshydrographie hat keine wesentliche Veränderungen erfahren.

76t

3. Täglicher Wasserstandsnachrichtendienst.

Der tägliche Meldedienst erstreckte sich auf 51 Hauptpegelstationen.

Für die Zustellung des täglichen Wasserstandsbulletins wird von Privaten eine Abonnementsgebühr von Fr. 12 erhoben.

iuov.

4. Telegraphischer Hochwassernachrichtendienst.

Dieser Dienst ist in unveränderter Weise weitergeführt worden.

5. Feldarbeiten.

Wassermessungen. Im ganzen sind 175 Wassermessungen ausgeführt worden, die sich auf die verschiedenen Einzugsgebiete wie folgt verteilen : I . Rhein . . . . . . . . 5 1 II. Aare 37 III. Reuss 12 IV. Limmat 6 V. Rhone 47 VI. Tessin 15 VII. Adda -- Vili. Inn 6 IX. Etsch l Zusammen

175

Diese Wassermessungen sind zum grössten Teil schon ausgearbeitet.

Querprofile. 118 Querproflle sind aufgenommen worden. Sie beziehen sich auf Pegelstationen der Abteilung für Landeshydrographie mit Ausnahme von 23 Profilen, welche zur Bestimmung der Geschiebeführung der Rhone bei Leuk dienen.

Längenprofile. Aufgenommen wurde das Längenprofil deiMassa von Bitsch bis zum Aletschgletscher.

Kontrolle der Pegelstationen. Es wurden 148 Stationen in Bezug auf ihren Unterhalt kontrolliert.

Nivellements. Die folgenden Nivellements gelangten zur Ausführung : Naters - Blatten - Gebidembrücke (Aletsch) ; NiederriedOltigen.

Aufstellung von Abftussmengerikurven. Im Berichtsjahre sind die folgenden Abflussmengenkurven vervollständigt oder neu aufgestellt worden :

762

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

1.

2.

3.

4.

o.

6.

7.

8.

9.

Tarn in a Julia Albula Thur Thur Thur Thur Neeker Sitter Sitter Ergolz Birs Glatt Glatt Murg Aare Unterwasser Urbachwasser Aare Aare Lütschine Simme Kander Orbe

Rhein/gebiet : Vättis Savognin Müstail Alt-St. Johann Stein Neu-St. Johann Lichtensteig Neckertal Appenzell Bischofszell Äugst Münchenstein Schwerzenbach Oberglatt Wängi Aaregebiet : Innertkirchen Brienzwiler Interlaken Gsteig Diemtigen Hondrich Orbe Reussgebiet -.

1. Engelberger-Aa 2. Lorze 1.

2.

3.

4.

6.

6.

Wil Frauental

Limmatgebiet : Schwanden Linth, ohne Sernf Linth, mit Sernf Gasi ;1 Escherkanal Untersiten Sihl Sihlbrugg Sihl Limmat Zürich (Unterhard)

1. Rhone 2. Rhone 3. Fiescherbach

Rhoiiegebiet : Oberwald Reckingen Fiesch

763

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

Massa Visp Rhone Borgne Drance de Bagne Drance d'Entremont Drance Eau-Noire Barberine

Blatten Visp Gampenen Bramois Châble Sembrancher Martigny Châtelard Le Bouqu

Tessingebiet :

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Loderio S. Giacomo Lumino Bellinzona Fusio Lodano

Brenno Moësa Moësa Tessin Maggia Maggia Inngebiet :

1. Imi 2.

3.

4.

5.

6.

7.

Rosegbach Imi Chamuerabach Inn Inri Clemgia Spöl

St. Moritz Pontresina Samaden Campovasto Scanfs Martinsbruck Schuls Zernez

Addagebiet : 1. Rombach Münster also im ganzen 59 Abflussmengenkurven.

Quellen im Gebiet des Münster-Grenclien-Tunnels. Die Quellen im Gebiet des Münster-Grenchen-Tunnels sind während der Monate Februar, März, Juli und Oktober gemessen worden. In den übrigen Monaten haben zahlreiche Kontrollmessungen stattgefunden, nachdem zwischen den interessierten Gemeinden und der BernerAlpenbahn-Gesellschaft Meinungsverschiedenheiten zutage getreten waren.

Als die Quelle, welche die Gemeinde Grenchen mit Wasser versorgte, infolge der Tunnelarbeiten angeschnitten wurde, waren es die Erhebungen der Landeshydrographie, welche als Grundlage für die zu leistende Entschädigung dienten. Ein ähnlicher Fall, wenn auch von geringerer Bedeutung, zeigte sich für einen Teil der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Münster.

764

Weitere Wassermessungen, auf Kosten der Berner-AlpenbahnGesellschaft, sind im Kanal beim Nord- und beim Südeingang des genannten Tunnels ausgeführt worden.

Aaredelta im Bielersee. Die bathymetrische Karte des Aaredeltas im Bielersee wurde erstmals 1878 von R. R. Reber aufgenommen, sodann ein zweites Mal im Jahr 1897 durch die schweizerische Landestopographie und das eidgenössische Oberbauinspektorat. Die schweizerische Landeshydrographie hat in diesem Jahr das Delta neu aufgenommen, und zwar vorgängig der durch das Stauwehr des Elektrizitätswerkes Kallnach verursachten Veränderung der Geschiebeführung der Aare. Die aufgenommene Fläche beträgt 7,s km s ; 6000 Lotungen wurden längs 50 Radialprofilen, welche von einem bestimmten, in der Verlängerung der St. Petersinsel gelegenen Punkt (800 m vom Ufer entfernt) ausgingen, durchgeführt.

Geschiebeführung der Gewässer. Das Studium der Wasserverhältnisse der am Aletschgletscher entspringenden Massa hat die Abteilung für Landeshydrographie bestimmt, der Geschiebeführung der Gewässer ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Frage der von der Massa geführten Geschiebemenge ist den Sommer und Herbst hindurch eingehend untersucht worden ; diese Studien werden weiterhin verfolgt und sollen auch auf verschiedene andere schweizerische Gewässer ausgedehnt werden.

Dank des Entgegenkommens der Aluminium-Industrie A.-G.

in Neuhausen konnten bei Lenk Versuche zur Ermittlung der während 24 Stunden im Rhonebett vom Wasser mitgeführten Sandmengen angestellt werden, in der Weise, dass beim Kanal des Werkes von Chippis das Wasser vorübergehend vollkommen gestaut wurde.

Gegen Ende des Jahres sind Anstalten getroffen worden, um die mit der Zeit oberhalb des neuen Elektrizitätswerkes Kallnach durch die Kiesablagerung im Aarebett bewirkten Veränderungen festzustellen. Derartige Studien betreffend die Geschiebeführung der Gewässer sind dazu bestimmt, die Aufstellung von Projekten für Kolmatierungsanlagen und Sammelbecken zu erleichtern und geben den Technikern ein Bild von der Bedeutung der Sinkstofführung.

Seewlisee. Auf Ansuchen des Oberbauinspektorats fand durch die Abteilung für Landeshydrographie eine Untersuchung des unterirdischen Abflusses des Seewlisees (Uri, Windgälle) statt. Zu diesem Zwecke wurden 10 kg Fluoreszin in die ,,Abflusstrichter" des nördlichen Seeufers geschüttet. Dieses Verfahren erbrachte

765 denn auch den Beweis einer unterirdischen Verbindung des Seewlisees mit den an der Kantonsstrasse bei Schattdorf gelegenen Quellen, welche zum Teil den Zufluss der ,,Stillen Reuss" bilden.

Wasserverhältnisse des Märjelensees. Die bezüglichen Studien sind im Berichtsjahre zu Ende geführt worden; die Resultate werderi im nächsten Jahre zur Veröffentlichung gelangen.

6. Seeregulierungen.

Bodensee. In einer am 9. Januar in Bern unter dem Vorsitz des Vorstehers des Departements des Innern stattgefundenen Konferenz stellten die Vertreter von Stadt und Kanton Schaffhausen das Gesuch, es möchte Vorsorge getroffen werden, dass die Regulierung des Bodensees für die Stadt Schaffhausen in keiner Weise nachteilig sei. Demgegenüber gab der Vorsteher .des Departements des Innern die Versicherung ab, dass die Interessen von Stadt und Kanton Schaffhausen im Auge behalten werden.

Am 18. Januar fand in Bern unter dem Vorsitz des Departementschefs eine Konferenz statt, an welcher die verschiedenen, an der Bpdenseeregulierung interessierten Kantone vertreten waren, nämlich: St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Zürich, Aargau, Baselstadt und Baselland. Die Vertreter genehmigten die im Bodenseeregulierungsprojekt des Herrn Bossard, Ingenieur bei der schweizerischen Landeshydrographie, niedergelegten Schlussfolgerungen, mit Ausnahme der letzten, die gestrichen wurde. Wir sehen .davon ab, diese Schlussfolgerungen hier wiederzugeben, nachdem sie bereits im Geschäftsberichte 1911 bekanntgegeben wurden.

Die erste internationale Konferenz betreffend Regulierung des Bodensees fand am 30. Januar in Konstanz statt. Es nahmen daran Vertreter der nachgenannten Staaten teil : Schweiz, Bayern, Württemberg, Baden, Preussen, Elsass-Lothringen, Hessen . und Österreich. Herr Ingenieur Bossard von der schweizerischen Landeshydrographie, der Verfasser des Regulierungsprojektes, unterbreitete der Versammlung seine Studien und Schlussfolgerungen. Dieses vom schweizerischen Standpunkte aus aufgestellte Projekt, von dem jeder Abordnung der beteiligten Staaten ein Exemplar ausgehändigt wurde, wird der Diskussion über die Grundsätze der Regulierung als Grundlage dienen. Sämtliche Vertreter erkannten die Wünschbarkeit, die wichtige Angelegenheit von neuem zu prüfen ;und sowohl vom technischen als auch vom wirtschaftlichen Standpunkte aus weiter zu verfolgen und erklärten sich bereit, bei ihren Regierungen in diesem Sinne vorstellig zu werden. Es Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

50

766

wurde sodann beschlossen, den interessierten Regierungen die Bildung einer internationalen Kommission vorzuschlagen, die sich aus Vertretern der 8 vorgenannten Staaten zusammensetzen würde und sich mit den bezüglichen Studien zu befassen hätte. Gemäss -diesen Beschlüssen trat die internationale Kommission für die Regulierung des Bodensees am 9./10. Juni wiederum in Konstanz zu einer Sitzung zusammen, in welcher beschlossen wurde, die Arbeit unter 3 Subkommissionen zu verteilen, welche sich in der Folge vereinigen würden zum Zwecke der Bestimmung der zur Aufstellung des endgültigen Regulierungsprojektes dienenden Angaben. Um den Beteiligten die Prüfung des schweizerischen Projektes zu erleichtern, hat der Vorsteher der schweizerischen Landeshydrographie dessen baldige Veröffentlichung in Aussicht gestellt.

Luganersee. Einem Gesuch des Tessiner Staatsrates entsprechend, haben wir das Protokoll der vom 4. bis 6. September 1912 in Lugano stattgefundenen zweiten internationalen Konferenz nicht genehmigt. Es musste in der Tat anerkannt werden, dass die in diesem Protokoll festgesetzte Staugrenze. von l.io m am Pegel von Ponte Tresa für die betreffenden Ufergemeinden nachteilig sei. Nachdem sich die kgl. italienische Regierung zur Wiederaufnahme der Unterhandlungen bereit erklärt hatte, tagte eine dritte Konferenz vom 13. bis 16. Oktober in Lugano. Die italienische Delegation nahm Kenntnis vom Begehren der schweizerischen Vertretung, dahingehend, es sei die Staugfrenze niedriger anzusetzen und versprach, die Frage in ihrer neuen Form behandeln zu wollen. Wir werden der kgl. italienischen Regierung demnächst das nochmals durchgesehene und vervollständigte Projekt der schweizerischen Landeshydrographie (Verfasser Herr Ingenieur Carlo Ghezzi) unterbreiten.

Vierwaldstättersee. Die Experten mussten ihr Regulierungsprojekt abändern, wobei sie den in der Luzerner Konferenz vom 16. Oktober 1912 ausgesprochenen Wünschen Rechnung zu tragen hatten. Die Abteilung für Landeshydrographie lieferte hierzu ihre neuesten Daten und wachte darüber, dass das neue Projekt auf bestmöglichster Grundlage aufgebaut werde.

Projekt einer Stauwehranlq,ge am Tessiti unterhalb des Langensees sur Speisung der ,,Ganali Demaniali". Die kgl. italienische Regierung unterbreitete uns am 23. September 1912 ihr Stauwehrprojekt, genannt
,,Canali Demaniali", am Tessin unterhalb Sesto Calende. Gestutzt auf den Bericht der Landeshydrographie haben wir die kgl. italienische Regierung darauf hingev iesen, dass die

767 beabsichtigten Arbeiten auf die Wasserverhältnisse des Langensees von Nachteil sein müssten, insbesondere bei Hochwasser, und dass auch die Fischerei geschädigt würde, indem das Projekt keine Fischleitern vorsieht. Des weitern würde durch die vorgesehenen Arbeiten am Tessin die Schiffahrt auf diesem Gewässer in Frage gestellt, während doch, auf Grund der Verträge von Wien (1815) und Zürich (1859), die freie Schiffahrt auf dem Po, welcher den Tessin in sich, aufnimmt, garantiert ist.

7. Flächeninhalte der Einzugsgebiete.

Zur Bestimmung von Wasserscheiden wurden in den nachbezeichneten Gebieten Rekognoszierungen auf dem Terrain vorgenommen : Rhein von der Tamina bis zur Thur, Rhein von der Aare bis nach Hüningen ; Orbe, Zihl ; Aare vom Bielersee bis zum Rhein.

Im Berichtsjahre wurden die Flächeninhalte der Einzugsgebiete nachbezeichneter Gewässer planimetriert : J. Sheingebiet.

'

Gebiet D. Rhein, von der Tamina und dem Mühlbach bis zum Bodensee ,, E. Rhein, von der Mündung in den Bodensee bis zum Ausfluss bei der Konstanzer Brücke .

,, F. Rhein, vom Ausfluss bei der Konstanzer Brücke bis zur Mündung in den Untersee ,, G. Rhein, von der Mündung in den Untersee bis zum Pegel bei Stein ^ H. Rhein, vom Pegel bei Stein bis zur Thur ,, K. Rhein, von der Thur bis zur Aare (2207.832 -- 961.5) L. .Rhein, von der Aare bis zur Birs . .

T ,, M. Birs, von den Quellen bis zum Rhein .

,, N. Rhein, von der Birs bis zur Schiffbrücke in Hüningen Anhang, a. Kleine schweizerische Gebiete, deren Wasser erst unterhalb der Hüninger Schiffbrücke in den Rhein mündet .

Übertrag

Km 2

1,668.350 4,799.292 29.394 535.sis 488.350 1,246.332 1,310.583 923.340 573.357 6.i$9 11,581.502

768 . -.-

·

.

Km 3

.

Übertrag

11,581.503

II. Aaregebiet.

Gebiet F. Broye, von den Quellen bis zum Neuenburgersee ,, Gr. Zihl, von den Quellen bis zum Ausfluss aus dem Neuenburgersee ,, H. Zihl, vom Ausfluss aus dem Neuenburgersee bis zum Ausfluss aus dem Bielersee ,, I. Aare, vom Ausfluss aus dem Bielersee bis zur Emme ,, K. Emme-, von den Quellen bis zur Aare (982.580 -- 369.5) . ,, L. Aare, von der Mündung der Emme bis zur Reuss und Limmat (2150.4oo -- 308.6) ,, M. Aare, von der Mündung der Limmat bis zum Rhein

853.504 1,817.813 493.553 341.400 613.030 1,841 .soo 158.56»

IV. lÄmmatgebiet.

Gebiet D. Limmat, von der Mündung der Sihl bis zur Aare

241.TOS

V. EhonegeMet.

Gebiet b. Allaine, von den Quellen bis und mit der Coeuvate Anhang, c. Kleine schweizerische Gebiete, deren Wasser erst unterhalb St. Hippolyte in den Doubs mündet

318.604

Zusammen

18,263.659

1.887

8. Instrumente und Messmethoden.

Tarierungen von Wassermessflügeln. Im Berichtsjahre wurden 20 Wassermessflügel der Abteilung für Landeshydrographie und 23 Flügel für Private (gegen Rückvergütung der Kosten) tariert.

Neubau der Flügelprüfungsanstalt in der Papiermütile bei Bern.

Wir haben im letzten Berichte mitgeteilt, dass die seit 19 Jahren im Betrieb stehende Anlage gänzlich baufällig geworden sei, und ihre Einrichtungen den heutigen Anforderungen an eine zuverlässige und genaue Eichung nicht mehr genügen. Die Fortschritte im Wasserturbinenbau erfordern eine gleiche Vervoll-

76à

kommnung der zugehörigen Messinstrumente und ihrer Eichung'.

Auf Grund von Untersuchungen der Abteilung für Landeshydrographie und einer Konkurrenz unter schweizerischen Firmen ist ein definitives Projekt für eine neue Anstalt aufgestellt worden, das Anspruch auf allseitige Berücksichtigung moderner Grundsätze erhebt. Das Projekt sieht eine Verlängerung' der bestehenden Kanallänge von 130 auf 174 m vor. Der früher im Betrieb gestandene Prüfungswagen wird durch einen solchen neuester Konstruktion ersetzt. Der Antrieb ist elektrisch; und gestattet die Beibehaltung einer gleichbleibenden Geschwindigkeit auf längere Dauer. Die Registrierung der Fahrgeschwindigkeit und die Zahl der Umdrehungen des Flügels erfolgt auf automatischem. Wege. Damit fallen die Hülfskräfte für die Fortbewegung des Wagens weg, was eine wesentliche Ersparnis an Arbeitslöhnen bedeutet.

Mitte November wurden die Bauten in Angriff genommen.

Die Verlängerung des Kanals, der Wagenschuppen und die elektrischen Instrumente konnten in der Hauptsache im Berichtsjahre fertig erstellt werden. Somit wird es möglich sein, die neue Anstalt im Frühjahr 1914 dem Betriebe zu übergeben. Sie befähigt die Abteilung für Landeshydrographie, die an sie auf diesem Gebiete herantretenden Aufgaben zu bewältigen. Damit kann auch weitern, sich mit der Hydrometrie befassenden Kreisen vollste Gewähr für eine einwandfreie Tarierung der Messinstrumente geboten werden.

Instrumentenbau. Im Berichtsjahre sind zwei neue Flügeltypen und ein die Höhe der Flügellage direkt zeigender Flügelhalter, ferner ein neuer, konstruktiv bedeutend vereinfachter Lirnnigraph und ein Wasserstandsfernmeldeapparat konstruiert worden.

.

' 9. Schweizerische Wasserkraftstatistik.

Die im Jahre 1912 im Auftrag des Vorstehers. des Departements des Innern begonnene schweizerische Wasserkraftstatistik wurde im Berichtsjahre energisch weitergeführt. Die sämtlichen Kantonsregierungen haben in Bezug auf die ausgenutzten Wasserkräfte der Landeshydrographie ihre Mitwirkung angedeihen lassen, wofür wir ihnen an dieser Stelle ihr Entgegenkommen aufs beste verdanken. Einige unerledigt gebliebene Punkte wurden durch die Organe der Landeshydrographie an Ort und Stelle vervollständigt. So wird es möglich sein, auf die Landesausstellung hin eine treffliche Übersicht des nationalen Schaffens auf diesem Gebiete vor Augen führen zu können. Sämtliche Werke über

770

20 PS haben einen Fragebogen zugestellt erhalten, worin um Bekanntgabe aller wünschbaren technischen Daten ersucht wurde.

Wir sind gegenwärtig im Besitz von rund 1300 solcher beantworteter Fragebogen, welche ebensoviele Werke mit mehr als 20 PS darstellen. Diese Zusammenstellung bedeutet einen ersten Schritt zur Schaffung eines eidgenössischen Wasserrechtskatasters.

Die Zusammenstellung der noch verfügbaren Wasserkräfte machte vorerst noch einzelne Erhebungen auf dem Felde nötig.

Die Ausarbeitung dieses Materials wurde wirksam gefördert. Es sind denn auch bereits 2930 km Längenprofile (von denen 850 km auf die Aare und ihre Zuflüsse, 1420 km auf die Rhone und ihre Zuflüsse und 660 km auf den Tessin und dessen Zuflüsse entfallen) gezeichnet und 59 Abflussmengenkurven ergänzt oder neu aufgestellt worden. Diese einmal vervollständigten Daten, in Verbindung mit den Pegelbeobachtungen, werden mit ziemlicher Genauigkeit die Schätzung der noch verfügbaren Wasserkräfte der Schweiz ermöglichen. Die umfangreiche Arbeit dürfte bis zur Eröffnung der Ausstellung beendigt sein.

10. Binnenschiffahrt.

Die Abteilung für Landeshydrographie war im Berichtsjahre an den nachbezeichneten Zusammenkünften vertreten: 1. Generalversammlung der ,,Association suisse pour la Navigation du Rhône au Rhinu am 15. Juni in Neuenburg; 2. Generalversammlung des Rheinschiffahrtsverbandes am 13. Juli in Ravensburg; 3. Generalversammlung des Deutsch-Österreichisch-UngarischSchweizerischen Verbandes für Schiffahrt vom 19. bis 23. August in Konstanz; 4. Generalversammlung des Vereins für Schiffahrt auf dem Oberrhein am 23. August in Basel.

Sodann wohnte der Vorsteher der Landeshydrographie einem am 27. November bei Anlass der Generalversammlung der Sektion Lausanne der ,,Association suisse pour la Navigation du Rhône au Rhin" abgehaltenen Vortrag des Herrn Dr. J. Valloton bei, welcher die Binnenschiffahrts-Artikel des Bundesgesetz-Entwurfes über die Ausnutzung der Wasserkräfte behandelte.

Die Wasserverhältnisse des Rheins bei Basel bilden den Gegenstand einer besondern Studie, die im Laufe des kommenden Jahres zur Veröffentlichung gelangen wird.

771 Die Abteilung für Landeshydrographie hat im besondern auch noch ihr Augenmerk darauf gerichtet, dass an den Gewässern der schweizerischen Hochebene, die für die Schiffahrt in Betracht fallen, ständige Pegelbeobachtungen, in Verbindung mit Abflussmeugenkurven, zur Erhebung gelangen.

11. Publikationen.

Im Berichtsjahre gelangten die nachverzeichneten Publikationen zum Versand : 1. Hauptergebnisse der schweizerischen hydrometrischen Beobachtungen für das Jahr 1910.

2. Hauptergebnisse der schweizerischen hydrometrischen Beobachtungen für das Jahr 1911.

3. Graphische Darstellungen der schweizerischen hydrometrischen Beobachtungen für das Jahr 1911.

4. Mitteilungen der Abteilung für Landeshydrographie : Nr. 1. Jaugeages par titrations et essais comparatifs effectués à l'usine hydroélectrique de l'Ackersand, simultanément avec une solution salée, un moulinet électrique et un déversoir.

5. Mitteilungen der Abteilung für Landeshydrographie: Nr. 2. Vergleichsversuche mit Flügel- und Schirmapparat zur Bestimmung der Wassermengen.

43. Mitteilungen der Abteilung für Landeshydrographie: Nr. 3. Gutachten über die Regulierung des Bodensees, mit einem Band Planbeilagen.

7. Wasserverhältnisse der Schweiz. Rhonegebiet von den Quellen bis zum Genfersee. Vierter Teil : Wassermessungen.

8. Wasserverhältnisse der Schweiz. Tessingebiet von den Quellen bis zum Canale Villoresi und Addagebiet von den Quellen bis zum Naviglio di Paderno. Erster Teil : Die Flächeninhalte.

Folgende Publikationen sind im Manuskript fertiggestellt worden : 1. Graphische Darstellungen der schweizerischen hydrometrischen Beobachtungen für das Jahr 1912.

2. Mitteilungen der schweizerischen Landeshydrographie : Nr. 4. Progetto per la sistemazione del lago Ceresio.

772

3. Mitteilungen der schweizerischen Landeshydrographie : Nr. 5. Niederschlag und Abfluss im bündnerischen Rheingebiet.

12. Wasserkräfte für den elektrischen Betrieb der S. B. B.

Ausfuhr der Wasserkräfte der obern Leventina nach der Nordseite des G-otthards. Das Departement des Innern diente als Vermittlungsstelle zwischen der Generaldirektion der S. B. B. und dem Staatsrat des Kantons Tessins in Sachen der Ausfuhr der Wasserkräfte der obern Leventina nach der Nordseite des Gotthards. Diese Angelegenheit harrt noch der Erledigung.

Chemische Beschaffenheit des Ritomseeioassers. Nachdem die S. B. B. den Ritomsee als Sammelbecken in Aussicht genommen haben, welches die nötige Kraft zum elektrischen Betrieb der Gotthardlinie liefern soll, hat die Landeshydrographie eine chemische Untersuchung des schwefelhaltigen Wassers dieses Sees vorgenommen, um den Konstrukteuren Wegleitung zu geben hinsichtlich der zu verwendenden Leitungsröhren.

13. Internationale Verhältnisse an Grenzgewässern.

(Art. 24bis der Bundesverfassung.)

KompetensltonflM betreffend Ausnutzung der Barberine su Kraftzwecken, herbeigeführt durch, die Einsprache des Walliser Staatsrates (8. September 1913). Am 11. Dezember 1912 unternahmen die S. B. B. bei den Walliser Gemeinden Vernayaz-Salvan und Finhaut Schritte, um bezüglich der Konzessionserteilung für die Ausnutzung der Barberine zu Kraftzweeken in Unterhandlungen zu treten.

In der Folge reichte auch die Société d'électro-chimie in Paris ein Konzessionsgesuch für die nämlichen Wasserkräfte ein.

Mit Schreiben vom 5. Mai 1913 erteilte die Gemeinde Vernayaz-Salvan der Société d'électro-chimie die nachgesuchte Konzession für die Ausnutzung der vorgenannten Wasserkräfte, soweit es sich um ihr Gebiet handelte; gleichzeitig erhielt die Gesuchstellerin die/ Erlaubnis, zum Zwecke der Anlage eines Sammelbeckens, beim untern Ausgang des Plateaus der Barberine ein Stauwehr zu errichten. -- Die Gemeinde Finhaut ihrerseits erteilte mit Schreiben vom 13. Mai 1913 der Société d'électo-chimie in Paris eine ähnliche Konzession für :die Wasserkräfte, welche gewonnen werden können :

Beilage zum Geschäftsbericht der Abteilung für Landeshydrographie 1913.

Zu Seite 772,

L5. Ausfuhr elektrischer Energie nach dem Auslande von 1906 bis Ende 1913.

Gestützt auf Bundesbeschluss vom 31. März 1906 (Gültigkeitsdauer verlängert lurch Bundesbeschluss vorn 24. März 1909).

Nr.

1.

Datum des B. B. B.

6. 7. 06

2.

18.

3.

4.

13.

26.

30.

7.

1. 07 4.

11.

3.

10.

Ausfahrdauer

Ausfuhrbewilligung erteilt an

Abgabezentrale

Compagnie vaudoise des forces motrices des lacs de Joux et de l'Orbe Compagnie vaudoise des forces motrices des lacs de Joux et de l'Orbe Kraftwerke Brusio A -G

07 07 Ì 09 > Kanton Schaffhausen 10 J

Julien Wandel, La Ferrit re (Frankreich)

La Dernier bei Vallorbe Me ntcherand . . .

Ça

.

Ze (E tiergie stammt aus den Kraftwerken Beznau-Löntsch)

5.

18. 2. 08 ) 1. 9. 08 /

6.

7.

6. 3. 08 26. 5. 08

Firma Bucher-Durrer in Lugano

8.

28. 8. 08

Stadt Genf

9.

10.

1. 12. 08 19. 3. 09

Gemeinde Mesocco und Società della ferrovia elettrica

11.

27. 3. 09

Kraftwerke Brusio A -G

12.

13.

14.

9. 11. 09 28. 12. 09 12. 9. 10

Stadt Genf . . . .

Kraftwerke Bezoau-Löntsch in Baden

15.

24.

El aktrische Anläge an der Verzasca . . .

Ma El îktrizitatswerk der Gemeinde Verrières-suisses (Energie stammt aus den Werken der Compagnie vaudoiae des forées motrices) Ch Be Sa Ça (Energie stammt aus dem Werke Rofobia) . .

3. 11

Strom ibnehmer resp. Verbrauchsort

Co ulouvreniere . . .

. . .

. .

Be znäu Rh einfeldeii " .

(E nergie stammt aus den Kraftwerken Beznau-Löntsch) Be znau v

Société électrique du Bois d'Amont et des Rousses (Frankreich) Società lombarda per dis ribuzioue di energia elettrica (Italien) .

. .

Grossh. badische Gemeint en : Altenburg, Jestetten, Lottstetten, Baltersweil, Erzingen, Griesscn, Stühlin »en, Gottmadingen, Biethingen, Arien, Riela singen, Randegg, Murbach, Gailingen , Biisingen, Oehningen, Biisslingen, Wiechs, Geisslingen, Schlatt, Berwangen, Bü hl, Dettighofen, Eichberg, Rechberg, Riedern, Weisswil Fratelli Villoresi in Mail and resp. Società Varesina per imprese elettriche in Varese (Italien) .

Gemeinde Campione (Ital en) Alirand & Gurtner in Ve 'rières-françaises (Frankreich)

Jahre

Zeitraum

10

1906--1916

30

41

20 17

1907--1927 1907--1924

147 16000

200 21757

10

1909--1919

2000

2720

10 10 10

1908--1918 1908--1918 1908--1918

735

1000 25 5

15 10

1909--1924 1909--1919

300 2000

Société anonyme des ehern ins de fer du Salève in Genf für Bahnstrecke auf französischem Territorium) Kraftwerk Laufenburg (G ßbiet des Grossherzogtums Baden) i Italien (Die Ausfuhrbewilligung ist pur eine grundsätzliche. Der B. R. wirrt Über das Maximum der auszuführenden Energ e Beschluss fassen, sobald definitive Projekte vorliegen.)

Società lombarda per dis firibuzione di energia elettrica (Italien) (Es darf nur der Deberscl]uss der Im Puschlav nicht verwendbaren Energiemenge ausgeführt werden.)

Compagnie du Chemin de fer Genève- Veyrier (Bahnstrecke auf franz. Territorium) Stadt Konstanz und Bezug er in Konstanz und Umgebung (Grossherzogtum Baden) Stromabonnenten auf Geh jet des Grossherzogtums Baden

20 20 ca. 2

Schloss Rötteln und um liegende Häuser bei der Kaiserstuhler Rheinbrücke (Grossherzogtum Baden j

15

1911--1926

ca. 2'/2 9

bis zur Fertigstellung des Mon t d'Or-Tunnels 1912--1921

20

26. 5. 11 t 8. 8. 11 1

Compagnie vaudoise des forces motrices des lacs de Joux et de l'Orbe

La Dernier b e i Vallorbe . . .

Bauunternehmung des M(>nt d'Or-Tunnels, Longevilles (Frankreich)

17.

18.

28. 9. 11 1. 12. 11

Elektrizitätswerk Basel

Basei B«sei

10

19.

W isserwerk Olten-Gösgen

22.

29.

23.

26.

27.

14.

1.

Elektrizitätsgesellschaft S Gas- und Elektrizitätsgese ischaft ,,Brema" in Bremen-, für die Gemeinde Hüningen (Elsass) Société des Houillères de Ronchamp, für die Gegend von Beifort (Frankreich) und Elsass · Oberelsass und Départem ent du Doubs

23.

22. 10. 12

24.

27. 6. 13

20.

21.

11 \ 12 / 12 12 \ 12 / 12

A -G Motor" Baden A.-G. ,,Motor", Baden und Credito Ticinese Locamo

27.

25. 11. 13

Société électrique du Mont d'Or à Mouthe

. . .

6000 8160 ursprünglio ie Leistung der Z sntrale 1909--1929 147 200 1909--1929 2000 2720 bis zur ï röffnung des Kraft2208 3000 werkes Augst-Wyhlen 10

13,7

408

6 20

1912--1918 1912--1932

4416 4416

6000 6000

Société des Houillères de Ronchamp et Compagnie Lorraine d'électricité, Nancy, für die Gegend von Be Ifort u n d Nancy (Frankreich) . . .

20

1917--1937

La Dernier bei Vallorbe

Elie Guyon, Hotelier, au:i Fourgs (Frankreich)

20

1912--1932

18832 \2208 147

12000 3000 200

Ll Dernier

Crétin Camille, Gutsbesit zer in Verrieres-de-Joux (Frankreich)

20

1912--1932

37

50

20 20 20

] 913--1933 j 915--1935 vom Dat im der erstmaligen

500 12000 11040

680 16320 15000

110

150

bei Vallorbe

B, sktrizitätswerk Äugst. Wasserkraftanlage Neue Welt w der Birs, Dampfanlage der Elektra Birseck .

3. 10. 13 11. 10. 13

1909--1929

300

SP tez Hägiieck, Kalluach . . . .

25.

26.

408 2720

i 912-1922

·

Bernische Kraftwerke A -G Compagnie vaudoise des forces motrices des lacs de Joux et de l'Orbe Compagnie vaudoise des forces motrices des lace de Joux et de l'Orbe · Genossenschaft für Elektrizitätsverteilung ,,Elektra

3,7

300 136 408

Be znau . .

18,4

PS

1220 \ 100 300

Kraftwerke Beznau-Löntsch

Elektr Werk Ölten-Aarburg A -G.

KW

20

16.

12.

8.

1.

2.

12.

3.

TVrg.-giTYin.1ft

Exportmenge

El îktrizitatswerke Laufenburg u n d Beznau . . . .

(iEnergie aus den Wasserkräften des MaggiageMetes) La Dernier bei Vallorbe

.

. . . .

. . . .

Ortschaften im Oberelsas s: 1. auf der Linie Häsingen-Buschweiler; 2. auf der Linie Wenzweiler - Vo kensherg - Neuweiler - Niederhagenthal- Oberhageiithal ; 3. auf der Linie Leime A.-G. Elektrizitätswerke Lonza i n Waldshut (Grossherzogtum Baden) . . . .

Mouthe und umliegende Semeindea (Frankreich)

20

Ener jielieferuug an 1913--1933

773

a. aus der Barberine Ton der Gebietsgrenze der Gemeinde Einbaut bis zur Mündung der Barberine in die Eau-Noire j b. aus der Eau-Noire von der schweizerisch-französischen Grenze bis zur Mündung dieses Gewässers in den Trient.

Durch Entscheid vom 9. Juli 1913 teilten wir dem Staatsrat des Kantons Wallis mit, dass die Gemeinden Vernayaz-Salvan und Finhaut nicht berechtigt seien, von sich aus über die Wasserkräfte der beiden, die Landesgrenze bildenden Gewässer Barberine und Eau-Noire zu verfügen, da dieses Recht nach Art. 24bi" der Bundesverfassung einzig dem Bunde zukomme.

Mit Eingabe vom 8. September 1913 bestritt der Staatsrat des Kantons Wallis vor dem schweizerischen Bundesgericht die Kompetenz des Bundesrates, den genannten Gemeinden das Recht der Konzessionserteilung für die Wasserkräfte der Barberine und der Eau-Noire zu entziehen.

Unsere Antwort auf den Rekurs des Walliser Staatsrates ist am 14. November 1913 an das Bundesgericht abgegangen.

Wasserkräfte des schweizerisch-französischen Doubs. Seit Jahren hatte sich der Bundesrat zu wiederholten Malen mit Fragen betreffend die Wasserkräfte des Doubs an der schweizerisch-französischen Grenze zu befassen. Es sind zwischen dem Departement des Innern und den Regierungen der an der Verwertung der Wasserkräfte des Doubs interessierten Kantone Unterhandlungen eingeleitet worden.

Der Bundesrat hat seinerseits die Unterhandlungen mit der französischen Regierung wieder aufgenommen.

14. Schweizerische Landesausstellung.

Die Vorbereitungen der Landeshydrographie für die schweizerische Landesausstellung (Gruppe 34 : Wasserwirtschaft) sind so weit vorgeschritten, als die laufenden Geschäfte es ermöglicht haben.

VII. Direktion der eidgenössischen Bauten.

A. Allgemeines.

Nachdem verschiedene schweizerische Kantons- und , Stadtbehörden für das Verfahren bei Regelung öffentlicher Arbeiten allgemeine Grundsätze aufgestellt haben und auch vom schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein und vom schweizerischen Baumeisterverband bezügliche Beschlüsse gefasst worden.

774

sind, ist der Zeitpunkt herangerückt, das Postulat Nr. 629 zu behandeln, durch welches der Bundesrat eingeladen wurde, Bericht und Antrag einzubringen, ob nicht das Verfahren betreffend die Vergebung öffentlicher Arbeiten für alle Abteilungen der Bundesverwaltung mit Einschluss der Bundesbahnen durch einen Bundesbeschluss einheitlich zu ordnen sei.

Wir haben unser Departement des Innern beauftragt, die Angelegenheit nunmehr einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und uns in Bälde eine bezügliche Vorlage zu unterbreiten.

B. Hochbauteil.

Wir haben in der Botschaft betreffend den Voranschlag für das Jahr 1914 darauf hingewiesen, dass der bisherige Kredit von Fr. 230,000 für den o r d e n t l i c h e n U n t e r h a l t der e i d g e n ö s s i s c h e n G e b ä u d e wegen stetiger Zunahme der Gebäudezahl und allmählicher Steigerung der Kosten des Unterhaltes für ältere G-ebäude nicht mehr genüge. Sie haben unserm Antrag auf Erhöhung des Kredites auf Fr. 250,000 beigestimmt.

Die Eidgenossenschaft besitzt gegenwärtig 1523 Gebäude, deren Gesamtwert 100 Millionen Franken übersteigt. Eine genauere Feststellung des Wertes ergibt sich erst durch die in Aussicht genommene Neuschätzung der dem Bunde gehörenden Liegenschaften an Hand des im abgelaufenen Jahre aufgenommenen Inventars.

Im Jahre 1906 wurde im Zollgebäude an der Bundesgasse in Bern eine Warmwasserheizung erstellt. Da sich bald nach Inbetriebsetzung der Zentralheizung an den Heizkesseln undichte Stellen zeigten, wurde der Lieferant angehalten, die Schäden in seinen Kosten auszubessern, wozu er vertragsgemäss verpflichtet ist. Spätere Untersuchungen der Kessel durch den Dampfkesselinspektor ergaben neuerdings Undichtheiten an denselben, die vom Ersteller der Heizanlage jeweilen nur ungenügend verbessert wurden. Im Inspektionsbericht vom 25. Juli 1913 wird betont, dass einzig der Ersatz der Heizkessel durch neue Abhülfe bringen könne.

Da sich die betreffende Firma weigerte, die Auswechslung der Kessel in ihren Kosten vorzunehmen, haben wir im September 1913 wegen Nichterfüllung des Werkvertrages beim Bundesgericht Klage angehoben mit dem. Begehren auf Ersatz der Heizkessel, eventuell auf Schadenersatz. Das Urteil des Bundesgerichtes ist zurzeit noch ausstehend.

775

Von den an 99 Gebäuden ausgeführten U m b a u - und Erg ä n z u n g s a r b e i t e n führen wir der Kürze halber nur. die wichtigsten an, nämlich: Der erste Teil der Instandstellung und der teilweisen Erneuerung der Sandsteinfassaden des B u n d e s h a u s e s Westb a u (Süd-, West- und Nordfassaden des westlichen Gebäudeflügels).

Umbau des L a s t a u f z u g e s im Druckereiflügel des Landestopographiegebäudes in Bern.

Erneuern der B l e c h d a c h u n g e n über den v i e r F u t t e r m a g a z i n e n bei den a l t e n K a s e r n e n s t a l l u n g e n in Thun.

Vergrösserung der F u h r w e r k s r e m i s e der K o n s t r u k tionswerkstätte in Thun.

Umbau der grossen H o l z t r o c k n u n g s k a m m e r n in der K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e in T h u n nebst Einrichtung einer modernen Ventilationsanlage.

Neue D a m p f k e s s e l a n l a g e für die Heizung der K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e in Thun.

Einrichtung eines Schiesskartenbureaus im Dachstock des G e b ä u d e s der A r t i l l e r i e v e r s u c h s s t a t i o n in Thun.

K a s e r n e F r a u e n f e l d . Verbesserung der Küchenanlagen in der Kaserne, Umbau der Abortanlage zu den Mannschaftslokalen über den südlichen Stallungen, Umbauten in den Kasernenstallungen 7, 8, 9, 15 und 16.

K a s e r n e Brugg. Einrichtungen zur Unterbringung von Mannschaftsbetten im kleinen Theoriesaal, Ergänzungsarbeiten in den Dachstockräumen.

Erstellung einer Schlosserwerkstätte und eines Lokales für Schmirgelmaschinen im Zeughaus auf dem B e u n d e n f e l d in B e r n , Einrichtung eines zweiten Bureaus im B e k l e i d u n g s m a g a z i n und bauliche Änderungen im Keller der Ausrüstungsk o n t r o l l e daselbst.

Verschiedene Um bauarbeiten in der K r i e g s p u l v e r f a b r i k Wo r bl a u f e n.

Bauliche Änderungen und Neueinrichtungen in verschiedenen G-ebäuden der a l t e n W a f f e n f a b r i k in B e r n .

Neueindeckung von zwei Gebäuden der P u l v er m U h i e in La v aux.

Umdeckung des Z e u g h a u s e s Nr. 2 in K r i e n s .

Innere Einrichtungen in den Z e u g h ä u s e r n P a y e r n e und Rapperswil.

776

Eingreifende Umbauten ain Ö k o n o m i e g e b ä u d e beim Lehrerasyl i m M e l c h e n b ü h l b e i B e r n .

Erstellung von Blitzableitungen auf den Ö k o n o m e g e b ä u d e n an der S t e g h a l d e bei A m s o l d i n g e n .

Einrichtung einer Wohnung für Zollwächter in der zum angekauften . Z o l l h a u s in S t e i n a./R. gehörenden S c h e u n e .

·Bauliche Verbesserungen im G r e n z w ä c h t e r w o h n h a u s in Campocologno.

Erhöhung des Z o l l h a u s e s in R e g g i a n a (Tessin) um ein Stockwerk.

Eingreifende Reparaturen am W o h n g e b ä u d e f ü r das Zollpersonal in Luino.

Einrichtung einer Waschküche im Z o l l g e b ä u d e bei der obern Brücke in St. G i n g o . l p h .

Wassereinrichtung in sämtlichen Küchen und Aborten des Z o l l g e b ä u d e s in G r a n d - S a c c o n n e x (Genf).

V e r s u c h s a n s t a l t in W ä d e n s w i l . Ersatz der verfaulten hölzernen Unterzüge im Erdgeschoss des Direktionsgebäudes durch eiserne Unterzüge und Einführung der elektrischen Beleuchtung in vier Gebäuden.

H e n g s t e n - u n d F o h l e n d e p o t i n A v e n c h e s . Vergrösserung des Heuschuppens im Pâquis ; Verschalung der offenen Heuschuppen, Umdeckung des Daches der Reitbahn.

Fortsetzung der U m b a u t e n im P o s t g e b ä u d e in L a u sanne.

Bauliche Änderungen in den P o s t g e b ä u d e n F r e i b u r g , Neuenburg, Bern, Thun und Interlaken.

Umänderung der elektrischen Beleuchtungsanlage im T e l e graphengebäudeinBern.

Erstellung einer Zentralheizung und Einführung der elektrischen - Beleuchtung im P o s t g e b ä u d e in L i e s f c a l .

Bauliche Änderungen in den Räumen für den Telegrapheriund Telephondienst im P o s t g e b ä u d e in L u z e r n .

Erstellung einer Hauswartwohnung im Dachstock des P o s t gebäudesinSarnen.

Im H a u p t p o s t g e b ä u d e in Z ü r i c h wurden Verbesserungen an der Zentralheizung ausgeführt, sowie ein Personenaufzug für die Telegraphenverwaltung und neue Aborte erstellt.

Die vorgesehenen Umbauarbeiten in den Telegraphenlokalen mussten auf Wunsch der Telegraphenverwaltung auf das laufende Jahr verschoben werden.

. . · '· ·

777,

.

Im Postgebäude ia Frauenfeld wurden die erforderlichen Einrichtungen für die Verlegung des Checkbureaus in den ersten Stock und verschiedene damit zusammenhängende Arbeiten ausgeführt.

Mit dem Freskogemälde an der Südwand des Ständeratssaales ist im Frühjahr 1913 begonnen worden. Bis Ende 1913 waren drei Felder gemalt. Die Arbeit nimmt einen raschen Fortgang, so dass auf Mitte Mai 1914 die Vollendung der ganzen Arbeit erwartet werden kann.

In Entsprechung eines Gesuches des Stadtrates von Zürich um Überlassung der fünf Kartons zu dem Wandgemälde werden ihm diese nach Fertigstellung desselben zur- Ausschmückung des neuen Stadthauses in Zürich überlassen werden.

Da mit den Arbeiten zur Vergrösserung des H a u p t g e b ä u d e s der P u l v e r m a g a z i n e in D e i s s w i l erst anfangs November begonnen werden konnte, wird das vergrösserte Ma-" gazin erst im Laufe des Monats Februar 1914 zum Bezüge bereit .stehen.

Auf Wunsch der Zollverwaltung sind die im Voranschlag vorgesehenen baulichen Änderungen im Z o l l h a u s in M a r t i n s ' b r ü c k nicht ausgeführt worden ; dagegen wurde der hierfür bewilligte Kredit für die Erstellung eines k l e i n e n G r e n z w ä c h t e r h ä u s c h e n s daselbst verwendet.

Auf Antrag des Militärdepartements haben wir zu Ende des Berichtsjahres an den M u n i t i o n s m a g a z i n e n in der Z e n t r a l s c h w e i z behufs grösserer Sicherung derselben verschiedene bauliche Ergänzungsarbeiten in Ausführung bringen lassen.

Mit der Ausführung der im Voranschlag vorgesehenen baulichen Änderungen und Einrichtungen in den Z o l l h ä u s e r n in A s ta no u n d Ter m i n e (T essin) muss verschiedener Umstände halber bis zum nächsten Frühjahr zugewartet ·werden.

Die Erweiterung der Telegraphenlokale im P o s t g e b ä u d e in S c h a f f h a u s e n konnte nicht vollendet werden. Dies wird ·erst nach der Übersiedelung des Fabrikinspektorates aus den Räumen im Postgebäude ins neue Zolldirektionsgebäude geschehen.

Neubauten.

Im Berichtsjahr waren 48 Gebäude im Bau begriffen, wovoa vollendet und bezogen worden sind:

778

Ein L a b o r i e r g e b ä u d e für die Munitionsfabrik in Thun.

Ein S c h u p p e n mit Holzlagerplatz für die Konstruktionswerkstätte in T h u n .

Das W e r k s t a t t g e b ä u d e mit Wohnung beim Z e u g h a u s Nr. 3 in F r a u e n f e l d .

Zwei G e t r e i d e m a g a z i n e bei der Station A11 d o r f (ein Sacklagermagazin und ein Silomagazin).

Ein F u t t e r m a g a z i n auf dem Waffenplatz B i è r e .

Neubauten für die W a f f e n f a b r i k auf dem hintern Wilerfeld in Bern, nämlich: ein M o n t i e r u n g s g e b ä n d e , ein Werks t a t t g e b ä u d e , ein S c h i e s s s t a n d g e b ä u d e mit Bureaux, Schiesshalle und Abwartwohnung, ein K e s s e l h a u s und ein K o h l e n s c h u p p e n . Sämtliche Gebäude konnten im Monat Mai bezogen werden.

Ein S p r e n g s t o f f m a g a z i n im Kanton W a a d t .

Vier S ' c h u t z h ü t t e n für Grenzwachen im Hochgebirge des Kantons T essin.

Ein Z o l l g e b ä u d e in M o n t v o i e (Berner Jura).

Ein Z o l l g e b ä u d e in R i e h e n - W e i l .

Je ein Z o l l g e b ä u d e in W u n d e r k l i n g e n , H a u s e n H a i l au und H e m i s h o f e n (Kanton Schaff hausen).

Ein Z o l l h a u s in R h e i n e c k .

Ein Z o l l g e b ä u d e in Schmitter (St. Gallisches Rheintal).

Das Z o l l h a u s in B r e n o (Tessin).

Ein Z o l l g e b ä u d e in G o n d o.

Das Z o l l g e b ä u d e in Bossy (Genf).

Ein Z o l l g e b ä u d e in Les C h a r b o n n i è r e s (Jouxtai).

Ein H ü l f s l a b o r a t o r i u m und ein K e l l e r zur Aufbewahrung feuergefährlicher Stoffe für die agrikulturchemische Anstalt der V e r s u c h s a n s t a l t auf dem L i e b e f e l d bei B e r n .

In Ausführung begriffene Neubauten, deren Vollendung in das Jahr 1914 fallt: V e r w a l t u n g s g e b a u . d e an der Theodor Kocher-Gasse in Bern. Wurde während des Berichtsjahres im Rohbau vollendet und eingedeckt. Die äussern Malerarbeiten und die Bildhauerarbeiten sind grösstenteils ausgeführt und die Zentralheizung,, so wie-die äussern Schreiner- und G-laserarbeiten, Rolladen und der Personenaufzug in Ausführung begriffen.

779 Da wegen nachträglicher Änderungen an der Anlage des dritten Stockwerkes und des Dachstockes ein programmgernässes Fortschreiten der Bauarbeiten nicht möglich war, so kann der ursprünglich auf 1. Mai 1914 in Aussicht genommene Vollendungstermin nicht eingehalten werden, so dass der Bezug desGebäudes auf nächsten Herbst verschoben werden muss.

Gebäude für das e i d g e n ö s s i s c h e A m t für Mass und G e w i c h t auf dem Kirchenfeld in .Bern. Mit den Arbeiten zu dieser Baute konnte anfangs April begonnen werden, und es würden diese soweit gefördert, dass das Gebäude auf Ende des.

Jahres eingedeckt war. Das Gebäude wird auf nächsten.Herbst zum Bezüge bereit sein. · L a n d - u n d f o r s t w i r t s c h a f t l i c h e s I n s t i t u t der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Z ü r i c h . Während des Berichtsjahres sind die Anbauten auf der Ostseite des Gebäudes und die Terrassendecke, sowie die Anbauten der Seitenflügel erstellt worden. Die neue Hauptfassade, die auf l,s Meter Distanz, von derjenigen des alten Baues aufgeführt wurde, ist vollendet.

Der innere Umbau des alten Gebäudes, das bis zum Schluss des Sommersemesters für die Lehrzwecke benutzt worden ist, konnte erst Ende Juli in Angriff genommen und dann aber sogefördert werden, dass die Dachterrasse mit allen Spenglerarbeiteir bis Ende Dezember fertiggestellt und die wasserdichte Abdeckung aufgebracht war.

Im Innern der neuen Gebäudeteile wurden die Verputzund Gipserarbeiten gemacht und die Zentralheizungsanlage erstellt.

Einige Störungen im Baubetrieb verursachten Ende August die infolge Insolvenzerklärung des Unternehmers der Maurerarbeiten notwendig gewordene Übertragung der betreffenden Arbeiten an einen ändern Unternehmer. , Auf der Ostseite des Gebäudes wurden auf dem zum Landund forstwirtschaftlichen Institut gehörenden Gelände die Versuchsgärten angelegt und sodann das vergrösserte Gewächshaus unter Verwendung der noch brauchbaren Teile des alten abgebrochenen Gewächshauses erstellt.

N a t u r w i s s e n s c h a f t l i c h e s I n s t i t u t der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Z ü r i c h . Zufolge der ungünstigen Witterung in den Monaten Januar und Februar konnten die Bauarbeiten erst im März wieder aufgenommen werden. Das Mauerwerk und die Eisenbetonkonstruktionen einschliesslich Dach-

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haut und die Zimmerarbeiten wurden so gefördert, dass die Dachdeckerarbeiten und Spenglerarbeiten am ganzen Bau noch vor Eintritt des Winters erstellt werden konnten. Das Oberlicht über demi Lichthof wurde verglast und die wasserdichte Abdeckung der Dachterrassen ausgeführt.

Von den Umgebungsarbeiten wurden die Stützmauern an der Sonneggstrasse und auf der Nordseite gegen die Nachbargrundstiieke erstellt.

Das Gebäude für die F l ü g e l p r ü f u n g s a n s t a l t der L a n d e s h y d r o g r a p h i e in der P a p i e r m ü h l e bei B e r n wurde im Rohbau vollendet und eingedeckt.

Z e u g h a u s a n l a g e in Lys s. Die vorgesehenen drei Zeughäuser und das Werkstattgebäude mit Wohnung und Schuppen sind im Rohbau vollendet und eingedeckt worden.

Die Munitions- und Sprengstoffmagazine gelangen im Frühjahr zur Ausführung.

Der innere Ausbau des neuen Z o l l d i r e k t i o n s g e b ä u d e s in Schaffhausen wurde so weit gefördert, dass es im Frühjahr bezogen werden kann.

Das Z o l l g e b ä u d e in M a g l i o di C o l l a (Tessin) ist mit Ausnahme der Malerarbeiten fertiggestellt und wird im Frühjahr der Zollverwaltung zur Benützung übergeben werden.

Die Arbeiten zum Z o l l g e b ä u d e an der Strasse von Chancy nach Valeiry-Lajoux sind so weit vorgerückt, dass es im Frühjahr bezogen werden kann.

Das Z o l l g e b ä u d e ,,Le C h o b e r t c t bei La B r é v i n e .

Der für die Bauarbeiten in der betreffenden Höhenlage sehr ungünstige Sommer machte es, da die Austrocknung der Mauern nur sehr langsam fortschritt, unmöglich, das Haus auf Ende des Berichtsjahres fertigzustellen ; jedoch wird dies bis nächsten Sommer der Fall sein.

L a n d w i r t s c h a f t l i c h e V e r s u c h s a n s t a l t in Oerl i k o n . Das Hauptgebäude nebst Depeudenzgebäude und Glashaus wurden im Rohbau vollendet, und es sind der innere Ausbau und die Umgebungsarbeiten so weit vorgerückt, dass die ganze Anlage auf Anfang nächsten Sommers dem Betrieb übergeben werden kann.

Die Arbeiten am Postgebäude in Aarau sind nicht ganz nach Programm vorgerückt. Es wurden, die Maurer-, Steinhauer- und die armierten Betonarbeiten ausgeführt und der Dachstuhl aufgestellt, das Dach jedoch nur zur Hälfte eingedeckt.

Für den Remisenbau sind die Fundamente betoniert worden.

781 Das T e l e p h o n g e b ä u d e a n d e r H o t t i n g e r s t r a s s e in Z ü r i c h . Diese Baute ist im Rohbauo vollendet und eingedeckt worden. Die Übergabe an die Telephonverwaltung kann im nächsten Sommer erfolgen.

P o s t n e u b a u in St. G a l l e n. Alle Arbeiten zu diesem Gebäude sind im Berichtsjahre so weit gefördert worden, dass dessen Fertigstellung auf Mitte nächsten Sommers mit Sicherheit zu erwarten ist.

In E r m a t i n g e n wurde die L i e g e n s c h a f t zum H e c h t , welche zu Zollzwecken Verwendung finden soll, käuflich erworben.

In St. M a r g r e t h e n wurde an der projektierten Rheinbrücke ein Bauplatz für ein neues Z o l l g e b ä u d e angekauft, für dessen Erstellung im diesjährigen Voranschlag der erforderliche Kredit bewilligt worden ist.

Nachdem die Frage betreffend die Lage der Brücke über den die Landesgrenze bildenden Bach Isnella bei D i r i n e l l a (Tessin), über die wir im letzten Geschäftsbericht berichtet haben, entschieden worden war, konnte der Bauplatz für das im Voranschlag vorgesehene Z o l l h a u s daselbst gewählt werden. Die bezüglichen Kaufsunterhandlungen mit der in Paris wohnenden Besitzerin der fraglichen Liegenschaft haben sich wegen zu hoher Forderung sehr in die Länge gezogen. Erst am Schluss des Berichtsjahres konnten die Bedingungen für den Ankauf des Bauterrains zu einem angemessenen Preis mit der Verkäuferin vereinbart werden, so dass dem Beginn der Bauarbeiten nichts mehr im Wege steht.

Die Arbeiten zum Z o l l h a u s in T r o i n e x (Genf ) konnten nicht in Angriff genommen werden, weil die in Paris wohnende Vorbesitzerin des Bauplatzes Einsprache gegen die Ausführung des Bauprojektes hatte erheben lassen. Die Schwierigkeiten, die sich der Errichtung des Gebäudes entgegengestellt hatten, sind nun gehoben, so dass im Frühjahr mit dem Bau begonnen werden kann.

In L e s B r e n e t s ist auf Antrag der Zollverwaltung ein dem Zollamt gegenüberliegendes Grundstück angekauft worden, um zu verhindern, dass solches von Privaten überbaut werde, wodurch der Aufsichtsdienst erschwert worden wäre.

P o s t d i e n s t g e b ä u d e an der Z e n t r a l b a h n s t r a s s e in B a s e l . Der Zivilprozess mit dem Unternehmer der elektrischen Lichtleitungen in diesem Gebäude, von dem wir bereits Buiidesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

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*im letztjährigen Geschäftsbericht gesprochen haben, ist vorn Bundesgericht durch Urteil ,,vom 18. März 1913 in der Hauptsache zu unsern Gunsten entschieden worden.

P o s t g e b ä u d e in L u g a n o . Der Unternehmer der Brd-, Fundations- und Maurerarbeiten zu diesem Neubau stellte nach erfolgter Abrechnung und Auszahlung eine weitere Forderung im Betrage von zirka Fr. 21,000 für verschiedene Arbeiten und entgangenen Unternehmergewinn. Wir haben diese Nachforderung abgelehnt, worauf der Unternehmer unterm 13. Oktober 1913 beim Bundesgericht Klage einreichte. Die Sache ist gegenwärtig noch hängig.

Die Baupläne nebst Kostenberechnung für das T e l e p h o n gebäude an der B r a n d s c h e n k e s t r a s s e in ZürichSein a u sind Ihnen mit unserer Botschaft auf die Dezembersession zugestellt worden, so dass wir annehmen dürfen, mit den Bauarbeiten im Frühjahr 1914 beginnen zu können.

In betreff der M a g a z i n b a u t e n der T e l e g r a p h e n und T e l e p h o n v e r w a l t u n g bei der alten Station 0 s t e r m u n d i g e n verweisen wir auf die einschlägige Botschaft vom 20. Januar 1914.

C. Strassen- und Wasserbauten.

Der ordentliche Unterhalt der Strassen, Wege, Industriegeleise und Brücken, sowie der Uferversicherungen an Flüssen, Bächen und Fabrikkanälen auf den Liegenschaften des Bundes wurde in üblicher Weise besorgt. Nebstdem gelangten, die durch den Voranschlag bewilligten Arbeiten zur Ausführung, von denen hier erwähnt werden: Korrektion der Z u f a h r t s s t r a s s e zu den Gebäuden der R e m o n t e n d e p o t f i l i a l e im Sand bei Schönbühl.

Erstellung von S t r a s s e n - und G e l e i s e a n l a g e n in der n e u e n W a f f e n f a b r i k auf dem hintern Wilerfeld in Bern, sowie einer Umzäunung um das ganze Areal daselbst.

Fortsetzung der U f e r v e r s i c h e r u n g e n am l i n k e n A a r e u f e r längs der Allmend in T h un.

N e u a n s t r i c h der im Jahre 1893 durch die Eidgenossenschaft erstellten e i s e r n e n B r ü c k e über die Aare bei der Pferder e g i e a n s t a l t in T h u n , bei welchem Anlasse auch eine Belastungsprobe vorgenommen wurde, die vollauf befriedigte.

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Fortsetzung der W u h r a r b e i t e n an der T hu r bei der Ochsenfurt (Waffenplatz Frauenfeld).

Verlängerung des W a s s e r m e s s k a n a l s für die F l ü g e l p r ü f u n g s a n s t a l t der Landeshydrographie in der Papiermühle bei Bern.

Erstellung eines S a m m e l b a s s i n s für die Abwasserleitung der Stallungen des K a v a l l e r i e - R e m o n t e n d e p o t s im S a n d -bei S c h ö n b ü h l mit Überlauf in den dortigen Wassergraben, mit besonderen Vorrichtungen, um die Wiederholung von Fischvergiftungen im Urtenenbach zu verhüten.

Die Erstellung eines neuen Ökonomiegebäudes daselbst (siehe D, III hiernach) bedingte die Erweiterung des Hydrantennetzes der Remontendepotfiliale.

Die W a s s e r v e r s o r g u n g der Z o l l h ä u s e r in L u g n e z (Berner Jura), Le Reposoir bei Vallorbe und in L'Auberson (Waadt).

Die Erstellung einer Z i s t e r n e bei der G r e n z w a c h t h ü t t e auf dem Col de C o u x (Wallis).

An die Kosten der Erstellung einer S t r a s s e W o r b l a u f e n W e g m ü h l e - D e i s s w i l wurde der Gemeinde Bolligen ein Beitrag von zirka Fr. 52,000 gleich 40 °/o der Gesamtkosten bewilligt. Im Voranschlag 1913 ist hierfür eine erste Rate von Fr. 26,000 eingestellt, von denen jedoch nur Fr. 10,000 zur Auszahlung gelangten, da der Stand der Arbeiten einen höhern Beitrag nicht gestattete.

An die K o r r e k t i o n der B r o y e zwischen den Brücken von St. Aubin und Villars-le-Grand, das heisst auf Gebiet des H e n g s t e n - und F o h l e n d e p o t s in A v e n c h e s , hat die Eidgenossenschaft in verschiedenen Raten einen Beitrag von Fr. 16,951. 85 gleich zirka 20 % geleistet. Die letzte Rate gelangte im Dezember 1913 zur Auszahlung.

Die im Voranschlag vorgesehene E i n f r i e d i g u n g zum Schütze des P u l v e r m a g a z i n s in der Kriegspulverfabrik W o r b l a u f e n war seinerzeit wegen des Baues der Worblentalbahn verlangt worden. Nach Inbetriebsetzung der Bahn zeigte sich, dass die vorgeschlagene Massnahme nicht absolut erforderlich

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sei, weshalb auf Antrag der genannten Fabrikverwaltung von der Erstellung der Sicherung abgesehen wurde.

Die S t r a s s e n a n l a g e vom Bahnhof bis zur M u n i t i o n s f a b r i k in A l t d o r f konnte aus den schon im letztjährigen Bericht auseinandergesetzten Gründen auch im Berichtsjahr nicht zur Ausführung gelangen.

Wir haben uns veranlasst gesehen, die Verhältnisse am Bergabhang beim Z o l l h a u s in M a d o n n a di P o n t e (Tessin) vor der Inangriffnahme der im Voranschlag vorgesehenen S c h u t z a r b e i t e n g e g e n S t e i n s c h l ä g e noch durch einen Geologen näher untersuchen zu lassen. Gestützt auf das betreffende Gutachten sollen die Schutzarbeiten nunmehr im laufenden Jahr in Ausführung gebracht werden, wobei wir darauf aufmerksam machen müssen, dass der bewilligte Kredit von Fr. 6000 voraussichtlich etwas überschritten werden wird.

Bezüglich der Verbesserung der S t r a s s e und des P l a t z e s vor dem Z o l l h a u s e in G r a s s i e r verweisen wir auf unsere Ausführungen im Geschäftsbericht für das Jahr 1912. Die Unterhandlungen zwischen dem Kanton Waadt und dem französischen Bautenministerium betreffs der neuen Brücke über den Boiron sind noch nicht zum Abschluss gelangt.

Die Erledigung der Frage der T r i n k w a s s e r v e r s o r g u n g des Z o l l h a u s e s in C a m e d o (Tessin) muss verschiedener Umstände wegen auf das Jahr 1914 verschoben werden.

Mit den Arbeiten für die W a s s e r v e r s o r g u n g des Z o l l h a u s e s in B i a u f o n d konnte, da sich die Unterhandlungen wegen der Durchgangsrechte und der Verschreibung der betreffenden Dienstbarkeitsverträge in die Länge gezogen haben, erst im Spätherbst begonnen werden. Früh eingetretene Kälte und starker Schneefall brachten die Arbeiten zum Stillstand, so dass sie erst im nächsten Frühjahr 1914 zum Abschluss gelangen werden.

D. Planentwürfe und Kostenberechnungen für in Beratung liegende Bauprojekte und Begutachtung bautechnischer Fragen, sowie Überwachung von Bauausführungen in für die Bundesverwaltung gemieteten Gebunden.

Auch während des Berichtsjahres sind eine grosse Anzahl Geschäfte bautechnischer Natur von unserer Baudirektion begutachtet worden. Diese betreffen :

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I. Für das Departement des Innern.

(Gesundheitsamt.)

Lebensmitteluntersuchungsanstalten in Zug, Biel, Genf und Basel; Absonderungshäuser in Wald (Zürich), Borgen, Thun, Vernier (Genf), Vallorbe und Uster; Desinfektionsanstalt in St. Gallen.

II. Für das Militärdepartement.

Kasernen in Colombier und Liestal ; Militärküche auf der Sichtern bei Liestal ; Kasernen Luzern (Waffenplatz) und St. Gallen ; Waffenplatz Bellinzona; Kasernen in Chur und Zürich.

III. Für das Finanzdepartement.

N e u e s Ö k o n o m i e g e b ä u d e i m S a n d b e i Schönbühl.

Dieses nach den Plänen der eidgenössischen Baudirektion auf Kosten des Pächters F. Pulver in Bern erstellte Gebäude soll gemäss den Bestimmungen des Pachtvertrages nach dessen Auflösung an den Bund übergehen.

Neutaxierung der Mietzinse für Dienstwohnungen in sämtlichen eidgenössischen Gebäuden, sowie in gemieteten Lokalen.

Erstellung eines Inventars über die Liegenschaften des Bundes, wobei auch die Baudirektion in Anspruch genommen wurde.

IV. Für die Zollverwaltung.

Zollgebäude Meyrin-Gare.

V. Für die Post- und Telegraphenvenvaltung.

Post- und Telegraphenlokale in Samaden, Lachen (Schwyz), Arosa, Bern-Kirchenfeld, Travers, Chur, Carouge, Andermatt, Chêne-Bourg, Schottland, Cham, Steffisburg, Flums, Buchs-Dorf Wil (St. Gallen), St. Biaise, Buchs-Bahnhof, Silvaplana, Ennenda, Pontresina, Horgen, Brig-Bahnhof, Orbe, St. Moritz-Bad, DavosPlatz, Steckborn, Grenchen, Rorschach, Zürich-Bahnhof, Biel-Ost, Uster, Lausanne-Bahnhof, Rheineck, Plainpalais, Murren, Turgi, Chésières, Vallorbe-transit, Basel badischer Bahnhof, Zürich-Predigerplatz, Reconvilier, Poschiavo, Wald (Zürich), Genf-Rhone, Pruntrut l, Colombier, Langenthal, Montana-Vermala, Meilen, Dornach, Lützelflüh, Bulle, Landeron, Baar, Laupen, Bulle, Campocologno, Pratteln, Birsfelden, Lyss, St. Maurice, Aarau, Kirchberg und Thun (Perrondach).

Telephonzentrale in Mariastein.

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Überdies war die Baudirektion auch im abgelaufenen Jahr sowohl mit der Ausarbeitung von Projekten und der Aufstellung von Kostenberechnungen für den Voranschlag, als mit der Erstellung der technischen Unterlagen zu den besondern Botschaften betreffend Bewilligung von Krediten für die Ausführung von grösseren Bauten stark beschäftigt.

Im März wurde zur Erlangung von Entwürfen für den Neubau des Bundesgerichtsgebäudes in Lausanne ·ein Wettbewerb veranstaltet. Es sind 84 Entwürfe eingelangt, welche am 3., 4. und 5. September 1913 durch das Preisgericht beurteilt worden sind.

Gestützt auf den ausführlichen Bericht unseres Departements des Innern, der nachstehend abgedruckt ist, haben wir beschlossen, durch die vom Preisgericht mit einem ersten Preise bedachten Architekten Prince & Béguin in Neuenburg kostenlos für den Bund ein neues Projekt ausarbeiten zu lassen, das bis Ende April 1914 vorgelegt werden soll. Wenn Prince & Béguin innert der angesetzten Frist ein neues Projekt einreichen, das vom Bundesrat angenommen wird, so soll ihnen die Ausarbeitung der definitiven Pläne und die Bauleitung übertragen werden.

Andernfalls wird der Bundesrat ohne weitere Rücksicht auf die Herren Prince & Béguin seine Massnahmen treffen, sei es, dass er einen zweiten Wettbewerb anordnet, sei es, dass er einen oder mehrere Architekten mit der Ausarbeitung eines Projektes beauftragt.

Der Bericht des Departements des Innern lautet: ,,Von den fünf mit Preisen bedachten Projekten wurde dasjenige der Herren Prince & Béguin, Architekten in Neuenburg, vom Preisgericht in erste Linie gestellt und mit einem ersten Preise im Betrage von Fr. 5000 ausgezeichnet.

Bei den Jury-Mitgliedern hat die Meinung obgewaltet, dass das erstprämierte Projekt die Erteilung des Bauauftrages rechtfertige, indem sich die Verfasser durch ihre Arbeit darüber ausgewiesen haben, dass sie die nötigen praktischen und künstlerischen Qualitäten besitzen, um die gestellte Aufgabe zu gutem Ende zu führen. Immer-hin hat das Preisgericht diese seine Auffassung im Berichte nicht ausgesprochen.

In Artikel 11 des Konkurrenzprogrammes wurde gesagt, dass man beabsichtige, einem der Verfasser der prämierten oder

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angekauften Projekte die Ausarbeitung der definitiven Baupläne und eventuell auch die Bauleitung zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf einen solchen Auftrag wurde jedoch den Konkurrenten nicht zugesichert, sondern es hat sich der Bundesrat über die schliessliche Entscheidung in dieser Frage volle Freiheit vorbehalten. Trotzdem dringen die Architekten Prince & Béguin darauf, dass ihnen, als den Verfassern des mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurfs, die Ausarbeitung der definitiven Pläne und die Bauleitung übertragen werden.

Das Departement des Innern ist vom Resultat des Wettbewerbs durchaus nicht befriedigt. Es liegt, nach seiner Auffassung, kein Entwurf vor, der sowohl mit Rücksicht auf die praktischen Bedürfnisse wie auch in ästhetischer Hinsicht als eine hervorragende, als die Lösung der allerdings schwierigen architektonischen Aufgabe anerkannt werden kann. Wenn auch das Projekt von Prince & Béguin, wie das Departement einräumt, bemerkenswerte Vorzüge aufweist, so hätte es keineswegs mit einem ersten Preise bedacht werden sollen, namentlich mit Rücksicht darauf, dass die Fassaden durchaus ungenügend sind. Immerhin ist anzuerkennen, dass das Projekt der Herren Prince & Béguin unter den Wettwerbprojekten das beste oder eines der besten war.

Die Baukommission des Bundesgerichtes hat sich einlässlich mit der Angelegenheit befasst und im Einverständnis mit dem Bundesgericht dem Departement des Innern Bericht erstattet. Sie vermisst in den Projekten und speziell auch bei dem erstprämierten Entwurf den monumentalen Charakter, den das Gebäude haben sollte ; sie regt sodann Ausschaltung der Programmbestimmung an, wonach der Bau für eine künftige Erweiterung eingerichtet werden solle, und schlägt vor, statt einer künftigen Vergrösserung von 18 Richter- und 10 G-erichtsschreiberzimmern und 3 Sitzungssälen das Bauprogramm derart abzuändern, dass von Anfang an im Gebäude ein disponibler Raum für einen spätem Einbau vorzusehen wäre. Dieser Einbau hätte in bedeutend bescheidenerem Rahmen zu erfolgen, als die im Programm vorgesehene Vergrösserung.

Die Baukommission findet ferner, dass der stattgefundene Wettbewerb eine genügend sichere Indikation für die Bezeichnung des Architekten, dem die Ausarbeitung des definitiven Projektes anvertraut werden soll, nicht geliefert habe, und glaubt daher, dass es
angezeigt sei, einen engern Wettbewerb zu veranstalten. Zu diesem Wettbewerb sollten nach der Meinung der Baukommission nicht nur die Verfasser der fünf prämierten Ent-

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würfe, sondern auch eine Anzahl anderer Teilnehmer an der ersten Konkurrenz eingeladen werden, insbesondere die nicht prämierten Verfasser von vier besonders bezeichneten Projekten, deren Ankauf von ihr empfohlen wird.

Das Departement des Innern glaubt indessen, vor allem die Anregung betreffend Änderung des Bauprogrammes ablehnen zu müssen. Diese Frage wurde seinerzeit von allen zuständigen Instanzen eingehend begutachtet und vom Bundesrate nach sehr gründlicher Prüfung entschieden. Ein Zurückkommen auf jenen Beschluss erscheint nicht begründet. Das vom Bundesrate am 28. Februar 1913 genehmigte und dem Preisgerichte unterbreitete Bauprogramm hat auch künftig die Basis aller Massnahmen zu bilden.

Was den Ankauf der vom Bundesgericht vorgesehenen nicht prämierten Entwürfe anbelangt, so hat die Jury gefunden, dass die betreffenden Projekte keineswegs besonders gute Ideen enthalten, die für das definitive Projekt irgendwie verwendbar wären.

In der Regel werden bei Konkurrenzen nur solche Projekte angekauft, welche hervorragende Ideen enthalten, die jedoch mit dem der Konkurrenz zugrunde gelegten Programm nicht im Einklang stehen und deshalb von der Prämierung ausgeschlossen werden müssen. Dies trifft im vorliegenden Falle nicht zu. Im Bericht des Preisgerichtes wird ausgeführt, warum jedes der in Frage stehenden vier Projekte hinter den prämierten zurückstehe.

Einen Antrag auf Ankauf irgendeines der nicht prämierten Projekte hat die Jury nicht gestellt. Wenn auch das Departement diese Projekte zum Teil günstiger beurteilt, als das Preisgericht, so kann es doch nicht finden, dass sie so bedeutende, in den prämierten Entwürfen nicht enthaltene Ideen aufweisen, um ihre Anschaffung zu rechtfertigen. Dies um so weniger, als ein solches Verfahren ungewöhnlich wäre und den Reklamationen der Verfasser anderer nicht prämierter Entwürfe, namentlich solcher, die vom Preisgericht günstiger beurteilt worden sind, Tür und Tor öffnen würde. Das Departement des Innern kann daher nicht empfehlen, auf diesen Antrag der Baukommission einzutreten.

Ebensowenig kann es dem Begehren um Veranstaltung eines engern Wettbewerbes beipflichten.

Gegen die Anregung, ausser den prämierten Bewerbern auch die Verfasser einiger nichtprämierter Entwürfe zu einer solchen engern Konkurrenz zuzuziehen, sprechen die gleichen Gründe, die gegen den Ankauf dieser Projekte angeführt wurden. Unzweifelhaft würde gegen eine solche Bevorzugung einzelner nicht

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prämierter Entwürfe aus der Mitte der übrigen Bewerber heftig protestiert werden.

Auch einen engern Wettbewerb nur unter den Prämierten kann das Departement nicht befürworten, weil diese Architekten ja Gelegenheit gehabt haben, zu zeigen, was sie können, und von einem weiteren Wettbewerb unter den gleichen Fachleuten nichts Besseres von Belang zu erwarten ist.

Wenn sich wirklich herausstellt, dass ein zweiter Wettbewerb nötig ist, um zu einem befriedigenden Projekt zu gelangen -- was durchaus nicht ausgeschlossen ist --, dann soll dieser zweite Wettbewerb ganz unbeschränkt sein und von einer neuen Jury beurteilt werden.

Es muss, wie schon weiter oben betont wurde, ohne weiteres zugegeben werden, dass das Projekt der Herren Prince & Béguin, obwohl es mit einem ersten Preis von Fr. 5000 ausgezeichnet wurde, in bezug auf die architektonische Gestaltung des Gebäudes ungenügend ist. Die Fassaden sind unbedeutend und ohne charakteristisches Gepräge. Wenn auch nach wie vor für dieses Gerichtsgebäude keine luxuriöse Architektur gewünscht wird, so sollen die Fassaden doch bei aller Einfachheit des Stils die hohe nationale Bedeutung des Gebäudes in markanter und würdiger Weise zum Ausdruck bringen. Sodann muss darauf hingewiesen werden, wie wichtig es ist, dass Anlage und Charakter des ganzen Gebäudes dem Bauplatz und der Umgebung (Park Mon Repos) möglichst angepasst werden. Auch nach dieser Richtung kann das Projekt nicht als gelungen anerkannt werden.

Dabei herrscht nicht etwa die Auffassung vor, als ob es sich nur um partielle äussere Mängel der Architektur handle, die durch leichte Modifikationen gehoben werden können. Vielmehr ist zu betonen, dass das Gebäude in allen seinen Teilen nach innen und nach aussen ein organisches Ganzes bilden muss und dass daher Änderungen im Äussern notwendigerweise Änderungen im Innern nach sich ziehen und umgekehrt.

Wie soll nun vorgegangen werden, um zu einem in allen Hauptpunkten befriedigenden Projekt zu gelangen ? Nach striktem Rechte haben Prince & Béguin keinen Anspruch auf irgendwelche besondere Berücksichtigung. Der Bundesrat hätte gemäss dem Wortlaut des Wettbewerbprogramms zweifelsohne das Recht, einen neuen Wettbewerb anzuordnen oder einen Auftrag zur Entwerfung eines neuen Projektes und zur Ausarbeitung der definitiven Pläne, sowie zur Bauleitung irgend einem ändern Archi-

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tekten zu erteilen. Allein Gründe der Billigkeit und Zweckmässigkeit sprechen dagegen, dass man jetzt schon die Herren Prince & Béguin ausschalte. Nach der Ansicht des Preisgerichtes und nach der in Architektenkreisen herrschenden Anschauung gehört den Herren Prince & Béguin der Auftrag zur Ausarbeitung der Pläne und zur Bauleitung, weil sie im Wettbewerb den ersten Preis erlangt haben. Dazu kommt, dass Prince & Béguin zu den bekanntesten, erfahrensten Architekten der Schweiz gehören. Sie sind die Verfasser der Pläne des auch von Fachleuten als sehr gelungen bezeichneten Post- und Telegraphengebäudes in Neuenburg, bei welchem Bau ihnen gemeinschaftlich mit Architekt Rychner die Leitung der Arbeiten übertragen war. Sie haben bei Plankonkurrenzen eine grosse Zahl von Preisen errungen, unter anderai beim Kasino - Wettbewerb in Bern den zweiten Preis; ein erster wurde in diesem Wettbewerb nicht erteilt.

Mit Rücksicht auf alle diese Umstände ist es geboten, den Architekten Prince & Béguin die Möglichkeit einzuräumen, einen neuen Entwurf auszuarbeiten und dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Dieses Verfahren erscheint auch zweckmässig. Denn es ist durchaus nicht sicher, dass aus einem zweiten Wettbewerb ein vollgenügendes Projekt hervorgehen würde, und ebensowenig ist sicher darauf zu rechnen, dass irgend ein anderer Architekt eine bessere Lösung fände als diejenige, die von einem neuen, gründlichen Studium der ganzen Frage seitens der Herren Prince & Béguin zu erwarten ist. Prince & Béguin versichern, dass sie imstande sein werden, ein vollauf befriedigendes Projekt auszuarbeiten, und dass sie sich die grösste Mühe geben werden.

An ihrem guten. Willen, der übrigens durch ihr höchsteigenes grosses Interesse angespornt wird, ist nicht im geringsten zu zweifeln. Immerhin muss gesagt werden, dass es den Herren Prince & Béguin ausserordentlich schwer fallen wird, sich von ihrer bisherigen architektonischen Auffassung loszumachen und eine ganz neue originelle Lösung zu finden. Gelingt es den Herren Prince & Béguin, ein neues Projekt auszuarbeiten, das der Bundesrat als vollwertig genehmigen kann, so ist es recht und billig, ihnen die Ausarbeitung der definitiven Pläne und die Leitung der Arbeiten zu übertragen. Damit ist dann sowohl den Interessen des Bundes wie der Herren Prince & Béguin
gedient. Wenn dagegen Prince & Béguin nicht imstande sind, ein annehmbares neues Projekt zu entwerfen, so verlieren sie auch vom Standpunkt der Billigkeit jeden Anspruch auf weitere Berücksichtigung.

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Unter den gegebenen Umständen rechtfertigt es sich, den Herren Prince & Béguin für das neue Projekt kein Honorar zu gewähren.

Als Grundlage des neuen Projektes hat das Wettbewerbprogramm vom 1. März 1913 zu dienen. Die Ausführungen des Berichtes des Preisgerichtes vom 15. September 1913 und die Eingabe des Bundesgerichtes vom 22. Oktober 1913 können die Herren Prince & Béguin ganz nach ihrem freien Ermessen würdigen. In bezug auf die innere Einrichtung und Einteilung des Gebäudes soll dem Bundesgericht Anlass gegeben werden, weitere Anregungen, immerhin im Rahmen des Programms, dem Departement des Innern zuhanden der Herren Prince & Béguin mitzuteilen.

Irgendwelche Vorschriften und .Weisungen über die Gestaltung des neuen Projektes werden den Herren Prince & Béguin nicht erteilt. Vielmehr ist es eben ihre Aufgabe, von sich aus und nach ihrer individuellen Auffassung in jeder Beziehung die richtige architektonische Lösung zu finden.

Um den Herren Prince & Béguin möglichst entgegenzukommen, soll ihnen zur Vorlegung des neuen Projektes Frist bis Ende April 1914 gewährt werden.

Wenn Prince
Was die Begutachtung des neuen Projektes der Herren Prince & Béguin zuhanden des Departementes und des Bundesrates anbelangt, so ist das Departement des Innern der Ansicht, dass die Jury des stattgehabten Wettbewerbes gänzlich auszuschalten sei und dass der Departementschef ganz nach seinem Gutfinden nebst dem eidgenössischen Baudirektor Experten zuziehen soll.a E. Gefoäudeassekuranz.

Keine Bemerkungen.

F. Mobiliarwesen.

Bezüglich des Unterhaltes des Mobiliars in den Bureaux der eidgenössischen Zentralverwaltung, sowie der Neuanschaffungen sind keine besondern Bemerkungen anzubringen.

792 Die Zeichnungen und Angebotformulare für die innern Einrichtungen und für die Lieferung des Mobiliars in das Gebäude des A m t e s für Mass und G e w i c h t wurden vorbereitet, so dass die bezügliche Konkurrenzausschreibung rechtzeitig wird erfolgen können.

Für die innere Einrichtung und das Mobiliar der l a n d wirtschaftlichen Versuchsanstalten in Oerlikon sind die Kostenberechnungen zur Auswirkung des nötigen Kredites aufgestellt und hernach die Zeichnungen und Angebotformulare so rechtzeitig angefertigt worden, dass die Vergebung der Lieferungen noch vor Jahreswende stattfinden konnte.

6. Beschaffung von Bnreaulokalen für die eidgenössische Zentralverwaltung; Haus- und Gärtnerdienst.

Dem Bundesamt für Sozialversicherung wurden im gemieteten lu. Stock des Nationalbankgebäudes die erforderlichen Bureaulokale zugewiesen. Diese Massregel erforderte die Ausquartierung des in diesen Räumlichkeiten untergebracht gewesenen Inspektorates für kaufmännisches Bildungswesen und des Sekretariates für Patenttaxen der Handelsreisenden. Für ersteres wurden vorübergehend zwei Bureaux im I. Stock des Hauses Nr. 34 an der Bundesgasse gemietet, letzteres konnte im Hause Nr. l an der Schwanengasse untergebracht werden.

Das eidgenössische Sanitätsmagazin wurde wegen Aufkiindung der Mietverträge im Monat Mai von Spitalackerstrasse 74/76 nach Spitalackerstrasse 59 verlegt.

Der Haus- und Gärtnerdienst vollzog sich in gewohnter Weise.

VIII. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

A. Forstwesen.

G e s e t z g e b u n g . Die revidierte Vollziehungsverordnung des Kantons Appenzell I.-Rh. zum Bundesgesetz betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei, vom 11. Oktober 1902,

793

wurde genehmigt. Der Kanton Neuenburg ist der Einladung des Bundesrates zur Revision seines Forstgesetzes im Sinne des erwähnten Bundesgesetzes immer noch nicht nachgekommen.

F o r s t p e r s o n a l . Der Stand der eidgenössischen und höheren kantonalen Forststellen, zu deren Bekleidung der Besitz eines forstlichen Wählbarkeitszeugnisses erforderlich ist, war Ende 1913 nachstehender : a. bei der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei, bei der eidgenössischen Forstschule und der Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen 13 b. bei den Kantonen 147 c. bei Gemeinden und öffentlichen Korporationen . .

46 Zusammen

206

(1912: 207) Unter lit. b sind die Stellen von 3 Adjunkten von Kreisforstämtern des Kantons Bern, l Forsttechniker in Graubünden und 3 Adjunkten (forestiers-aménagistes) des Kantons Waadt mit aufgeführt, die nur zum Teil von genannten Kantonen besoldet werden.

Da verschiedene der oben angeführten Forststellen von den nämlichen Beamten bekleidet werden, so vermindert sich die Zahl der höhern Forstbeamten auf 198.

Das Verhältnis der Forstbeamten zu den ihnen unterstellten Waldungen ist im allgemeinen ein befriedigendes, indem in 19 Kantonen auf einen Beamten nur 5000 ha oder wenig mehr fallen, im Kanton Tessin dagegen 9050 ha und im Wallis sogar 9946 ha. Unser Bemühen, dieses Verhältnis günstiger zu gestalten, blieb bisher ohne Erfolg.

Die Zahl der Unterförster, an deren Besoldungen der Bund sich durch Beiträge beteiligt, ist im Berichtsjahr von 1157 auf 1219 gestiegen.

Die Besoldungen des höheren und unteren Forstpersonals der Kantone, Gemeinden und Korporationen und die Bundesbeiträge an dieselben stellen sich für das Jahr 1913 wie folgt zusammen :

794 Be d U

1 a g5nerUnd Fr.

·--*«·· Fr.

687,785. lo

208,629. 31

200,535. 70 888,320. 85

25,889. 11 234,518. 42

2. Für das untere Forstpersonal mit einer Besoldung von wenigstens Fr. 500 . . 1,308,741.03

188,340. 64

1. Für das höhere Forstpersonal: a. der Kantone b. der Gemeinden und Korporationen a

Zusammen 2,197,061.88 422,859.06 (1912: 2,087,396.36 404,667. 02) Es haben sich die Besoldungen des höheren Forstpersonals seit 1912 gehoben um ...

Fr. 19,564. 35 des unteren Forstpersonals um ,, 90,101.17 Zusammen Fr. 109,665. 52 An die Versicherung von 750 Forstbeamten gegen Unfall, im Gesamtbetrag von Fr. 35,323. 63, wurden vom Bund Fr. 11,188. 57 beigetragen.

F o r s t l i c h e P r ü f u n g e n . Die forstlich-wissenschaftliche Prüfung an der Forstschule der technischen Hochschule in Zürich haben 2 Examinanden bestanden. Es fand eine forstlich-praktische Staatsprüfung statt, und es konnte sämtlichen neun Geprüften das Zeugnis der Wählbarkeit an eine höhere eidgenössische oder kantonale Forstbeamtung ausgestellt werden.

Zur Führung eines Tagebuches durch die Forstkandidaten und zur Erstattung eines Berichtes über ihre forstliche Praxis an die Prüfungskommission wurde unterm 29. Dezember 1913 eine Anleitung erlassen.

F o r s t k u r s e . Es wurden solche abgehalten : A. Zweimonatliche i n t e r k a n t o n a l e Kurse: 1. in Champ-du-Moulin, Kanton Neuenburg, die zweite Hälfte eines von 14 Bernern und 8 Neuenburgern besuchten Kurses, der vom 7. April bis 3. Mai dauerte; 2. in Filisur, Kanton Graubünden, die erste Kurshälfte, vom 21. April bis 7. Mai, und die zweite in Ems, vom 13. Oktober bis 8. November, mit Beteiligung von 3 Schülern aus dem Kanton Uri, 3 aus Schwyz, 2 aus Nidwaiden, l aus Glarus, 5 aus

795

St. Gallen, 8 aus Graubünden und 2 aus Wallis, zusammen 24 Zöglinge; 3. im Schnittweierbad, Kanton Bern, vom 21. April bis 17. Mai, in Oberburg, vom 18. bis 30. August, und in Zollbrück, vom 15. bis 17. September, besucht von 21 Bernern und 2 Freiburgern.

Die Dreiteilung eines Kurses ist nicht zweckmässig und fand entgegen der diesfälligen Bestimmung in Art. 23 der bundesrätlichen Vollziehungsverordnung vom 13. März 1903 statt; 4. in Attisholz und Bettlach, Kanton Solothurn, vom 27. April bis 17. Mai und vom 5. bis 31. Oktober in Bettlach und Mariastein, besucht von 15 Solothurnern, 6 Baselländlern und l Schaff hauser.

Von diesen 22 zur ersten Kurshälfte eingerückten Schülern nahmen aus verschiedenen Gründen 6 an der zweiten Hälfte nicht teil.

B. B a n n w a r t e n k u r s e : Es fand nur ein solcher im Kanton Zürich statt, der nur 4 Wochen dauerte und von 23 Zöglingen besucht war.

W a l d v e r m e s s u n g e n kamen im Berichtsjahr nachstehende zur Ausführung in den Kantonen: Obwalden . . . 541 ha Baselland . . .

289 ,, Graubünden . . 3977 ,, Tessin . . .

281 ,, Zusammen 5088 ha W a l d a r e a l . Dasselbe betrug nach Angabe der Kantone Ende 1913 917,081 ha und stützt sich zum Teil auf ältere Vermessungen oder auch nur auf die topographischen Karten, zum Teil auf neuere instruktionsgemässe Aufnahmen.

W a l d a u s r e u t u n g e n fanden in Schutzwaldungen 35, in Nichtschutzwaldungen 61, in einer Gesamtausdehnung von 37,io ha statt, wofür 40,is ha Ersatzaufforstungen vorgenommen wurden.

Ausscheidungen von S c h u t z w a l d u n g e n . Der-Kanton Tessin hat seine sämtlichen Waldungen als Schutzwaldungen erklärt und der Kanton Waadt eine Revision der Ausscheidung vorgenommen, durch welche bisherige Nichtschutzwaldungen den Schutzwaldungen zufallen.

A b l ö s u n g e n v o n forstschädlichen D i e n s t b a r k e i t e n .

Diese für das Forstwesen wichtigen Arbeiten sind in einigen Kantonen längst schon durchgeführt, in anderen noch hängig und

796

es müssen letztere immer wieder gemahnt werden, den diesfälligen Bestimmungen des Bundesgesetzes Nachachtung zu verschaffen.

Im Berichtsjahr wurden abgelöst: Beholzungsrechte . . 8 Weidrechte 11 Zaunrechte l Vermischte Rechte . . 3 Zusammen 23 (1912: 22) Die Ablösungen fanden in einem Betrage von Fr. 14,706. --, sowie durch Abtretung einer Waldfläche von 26 ha statt.

W i r t s c h a f t s p l ä n e . Da die Triangulation höherer Ordnung über einige Landesteile noch nicht abgeschlossen ist, so kann in denselben mit der Waldvermessung auch noch nicht begonnen werden ; aber auch in solchen, wo diese Grundlage vorhanden ist, wurde oft der Kosten wegen mit der Detailaufnahme gezögert.

Wenn einmal, nach den Bestimmungen des Schlusstitels zum Schweiz. Zivilgesetzbuch, die Wald Vermessungen zur Ausführung gelangt sein werden, wird es auch mit dem Entwurf von definitiven Wirtsehaftsplänen rascher vorwärtsgehen. Einige Kantone behelfen sich noch ausschliesslich mit provisorischen Wirtschaftsplänen.

Solche wurden 19 neu erstellt in den Kantonen Bern, Luzern, Glarus, Graubünden und Tessin über 3147 ha und für 1919 ha revidiert.

Definitive Wirtschaftspläne wurden von 12 Kantonen 46 neu erstellt über 13,525 ha, und ferner fanden von 8 Kantonen 90 Revisionen von solchen statt, wovon 57 Hauptrevisionen über 9712 ha und 33 Zwischenrevisionen über 4796 ha. 7 Kantone haben sich im Berichtsjahr mit Entwürfen von Wirtschaftsplänen nicht befasst und ebensowenig mit Revisionen solcher.

H o l z n u t z u n g e n (Haupt- und Zwischennutzungen) fanden im Berichtsjahr nach Tabelle I in öffentlichen Waldungen statt : in den kantonalen Staatswaldungen . . . .

169,010 m 3 ,, ,, Gemeinde- und Korporationswaldungen 1,831,165 ,, Zusammen (Tabelle I.)

2,000,175 m8

(1912: 2,061,644 ms)

K u l t u r w e s e n . Der Flächeninhalt der Pflanzgärten von Kantonen, Gemeinden, Korporationen und Privaten betrug Ende 1913 246 ha.

Zu Seite 796.

Tabelle I.

Ordentliche und ansserordentliche Holznutznngen in den öffentlichen Waldungen im Jahr 1913.

Staatswaldungen Kanton

Hauptr

\1 ZwischenNutzung

m8

Zürich Bern Luzern .

Uri Schwyz Unterwaiden o. d. W.

Unterwaiden n. d. W.

Grlarus Zug .

.

. .

*^ 6 Freiburg Solothurn . r .

Basel-Stadt . . . .

Basel-Landschaft Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell l.-Rh.

S t . Gallen . . . .

Graubünden . . . .

Âargau Thurgau ·*· "*"'^«'»* · · · Tessin Waadt Wallis . . . .

Neuenburg . . . .

Genf Zusammen

8,345 39,534 3,503 1,440 -- 563

m3

4,473 12,315 573 -- '-- 161

Gemeinde- und KorporationsTvaldnngen Zusammen m8

12,818

51,849 4,076 1,440 -- 724 _ _,__

10,616 3,776 -- -- 9,124 -- -- 2,572 382 11,246 5,974 7

7

22,747 47 3,865 23 123,757

5,155 7 872 -- -- 2,626 339 6 1,660 369 6,232 2,819 _

15,771 4,648 -- -- 11,750 339 6 4,232 751 17,478 8,793 _

6,321 _

29,068 47 5,197 23

1,332 -- 45,253

169,010

Haupt-

ZwischenNutzung

m8

72,899 268,224 24,884 119,447 27,440 19,926 16,580 13,676 14,473 53,909 83,201 1,721 31,060 26,574 1,856 2,388 61,333 164,044 122,791 21,150 ) 64,732 > 147,690 j 62,728 i 67,629 99 1,490,454

m"

Zusammen m3

Im aresamten Haupt-

ZwischenNutzung

ni»

29,091 64,554 7,641 16,192 2,782 2,720 3,088 870 4,159 19,703 7 18,695 389 8,572 7,036 1,936 684 23,478 21,033 62,441 7,302 319 22,220 7,831 7,975

101,990 332,778 32,525 135,639 30,222 22,646 19,668 14,546 18,632 73,612 7 101,896 2,110 39,632 33,610 3,792 3,072 84,811 185,077 185,232 28,452 65,051 7 169,910 i 70,559 75,604 99

307,758 28,387 120,887 27,440 19,926 17,143 13,676 7 14,473 64,525 7 86,977 1,721 31,060 35,698 1,856 2,388 63,905 164,426 134,037 27,124 64,732 170,437 62,775 71,494 122

340,711

1,831,165

I,6l4,211

7

81,244

1 i

m3

33,564 76,869 8,214 16,192 2,782 2,720 3,249 870 4,159 i 24,858 i 19,567 389 8,572 '9,662 2,275 690 25,138 21,402 68,673 10,121 319 28,541 7,831 9,307 385,964

Zusammen m3

114,808

384,627 36,601 137,079 30,222 22,646 20,392 14,546 18,632 89,383 7 106,544 2,110 39,632 45,360 4,131 3,078 89,043 185,828 202,710 37,245 65,051 i 198,978 70,606 t 80,801 122 2,000,175

797

Zu Aufforstungen kamen zur Verwendung, meist verschult: Nadelholzpflanzen 15,173,302 Stück Laubholzpflanzen 5,541,892 ,, Zusammen 20,715,194 Stück (Tabelle II.)

(1912: 20,958,196 Stück) Davon wurden im betr. Kanton erzogen 17.831,657 Stück von auswärts angekauft immer noch . .

2,883,537 ,, Bei letzterer Zahl sind leider 6 Kantone mit der hohen Zahl von über 200,000 bis 386,920 Stück Pflanzen beteiligt.

Zu Saaten wurden 5124 kg Samen verwendet (1912: 7631 kg).

W a l d w e g b a u und Dr a h t s e i l r i e s & n . Die Leistungen auf diesem für die Waldwirtschaft und die Nutzungen so überaus wichtigen Gebiet sind wieder höchst erfreulich, obwohl sie ·diejenigen der zwei Vorjahre nicht ganz erreichen. Die Kosten der Erstellung der Transportanstalten beliefen sich im Berichtsjahr immerhin auf Fr. 935,997.67 und der Bundesbeitrag an dieselben auf Fr. 180,020.77.

Auch die 73 vom Bundesrat genehmigten, aber noch nicht ausgeführten Projekte und 7 Nachtragsprojekte, zusammen 80, erreichen mit Fr. 1,141,647,07 nicht ganz den Kostenbetrag der vorjährigen. Der an diese Projekte zugesicherte Bundesbeitrag beläuft sich auf Fr. 227,979,41. Unter eben genannten Projekten ist auch die Drahtseilriese Arvel der Gemeinde Noville (Waadt) Inbegriffen.

Aufforstungen und Verbaue mit Bundesunters t ü t z u n g . Die Kosten der im Berichtsjahr ausgeführten 130 Projekte übersteigen diejenigen des Vorjahres (Fr. 894,068.95) und belaufen sich auf Fr. 924,691.07 und die Bundesbeiträge an dieselben auf Fr. 599,862.69.

Zur Genehmigung kamen 55 neu angemeldete und 15 Nachtragsprojekte in einem Kostenvoranschlag von Fr. 1,336,630. 70 (1912: Fr. 1,189,806.34), an welchen Bundesbeiträge von Fr. 780,509.10 ·zugesichert wurden. Also auch Mehrbeträge im Vergleich zum Vorjahr 1912.

F o r s t s t a t i s t i k . Die 4. Lieferung: ,,Produktion und Verbrauch von Nutzholz" enthält, als direkte Fortsetzung der 3. Lieferung, die Holzindustrie, behandelt anhand der eidgenössischen Betriebszählung 1905, sowie die Einfuhr von Laubnutzholz in die Schweiz .in den Jahren 1909--1912, erhoben durch Spezial-Enquete der eidgenössischen Oberzolldirektion. Die Lieferung wird im' nächsten Frühjahr erscheinen.

Bundesblatt.

66. Jahrg.

Bd. II.

52

Zu Seite 797.

Tabelle II.

Zu Aufforstungen verwendetes Kulturmaterial im Jahr 1913.

IVadelhölzer-

Lautohölzer

Kanton Fichten

Zürich

Weisstannen

720,440

272,030

Andere Nadelhölzer

Arven

Lärchen

Znsammen

Buchen

Andere Lanhhölzer

Ton den verwendeten Pflanzen wurden

Im. gesamten

Zusammen i

Verschulte Pflanzen

Unverschnlte Pflanzen

Zusammen

im Kanton erzogen

von auswärts angekauft

Same

37,690

400

86,390

1,116,950

254,130

178,960

433,090

1,448,240

101,800

1,550,040

1,178,140

371,900

kg393

363,205

3,315,584

623,670

313,905

937,575

3,741,069

512,090

4,253,159

3,911,659

341,500

893

2,042,894

794,630

80,730

34,125

380,150

374,750

11,450

7,300

143,600

917,250

86,800

93,670

180,470

856,720

241,000

1,097,720

710,800

386,920

76,064

16,195

12,232

7,593

8,618

120,702

3,700

9,000

12,700

121,702

11,700

133,402

128,402

5,000

55

185,550

76,570

6,650

3,140

6,300

278,210

36,870

15,192

52,062

268,380

61,892

330,272

325,572

4,700

27

Unterwaiden o. d. W.

69,150

33,825

12,550

3,600

4,170

123,295

11,536

30,636

42,172

123,295

42,172

165,467

165,467

Unterwaiden n. d. W.

105,650

47,050

9,340

12,000

1,030

175,070

32,070

36,300

68,370

207,540

35,900

243,440

223,440

20,000

Glarus

139,620

510

5,030

1,800

10,150

27,150

37,300

145,690

39,300

184,990

160,990

24,000

66

Zug

112,400

39,600

200

167,700

4,600

172,300

136,800

35,500

126

Freiburg

747,850

181,800

50,645

. . . .

335,215

201,600

11,340

Basel-Stadt . . . .

3,500

850

Basel-Landschaft . .

19,910

59,110

-- 1,350

203,270

36,342

16,120

Bern Luzern

. . . .

Uri Schwyz

Solothurn

Schaffhausen

. . .

730

147,690

2,800

155,000

8,500

8,800

17,300

26,320

50,440

1,057,055

256,390

97,210

353,600

1,119,985

290,670

1,410,655

1,281,255

129,400

297

2,400

62,645

613,200

222,560

77,670

300,230

622,445

290,985

913,430

663,130

250,300

1,700

--

6,050

27,585

1,000

28,585

30,135

4,500

34,635

31,435

3,200

13,700

94,070

100,290

51,120

151,410

172,200

73,280

245,480

210,800

34,680

67,190

322,942

205,861

48,524

254,385

442,393

134,934

577,327

515,217

62,110

422 84 273 805

--

20

1,756

Appenzell A.-Rh. . .

127,555

27,195

4,925

--

161,431

32,493

1,619

34,112

193,043

2,500

195,543

187,343

8,200

Appenzel) I.-Rh. . .

53,725

6,500

2,765

9,500

7,735

80,225

8,450

1,170

9,620

89,345

500

89,845

35,845

54,000

341,980

64,650

23,015

31,800

58,475

519,920

26,495

30,190

56,685

484,935

91,670

576,605

490,955

85,650

454,940

1,780

295,128

179,325

116,987

1,048,160

32,845

138,440

171,285

1,065,308

154,137

1,219,445

1,126,653

92,792

9 16

Aargau

481,235

1,154,714

57,173

176,793

1,869,915

810,280

219,237

1,029,517

1,833,246

1,066,186

2,899,432

2,503,232

396,200

1,300

Thurgau

110,815

35,708

9,426

59,543

215,492

42,888

67,239

110,127

276,630

48,989

325,619

271,969

53,650

114

Tessin

114,419

14,720

80,554

25,180

6,565

241,438

145,480

262,660

408,140

623,953

25,625

649,578

521,168

128,410

1,434,235 160,795

187,900

109,605

6,200

143,160

.310,045

565,220

2,230,580

215,740

2,446.320

2,390,105

56,215

4,200

137,673

10,770

36,350

1,881,100 349,788

255,175

500

90,757

91,257

352,745

88,300

441,045

306,895

134,150

56 111

230,905

54,560

8,710

3,000

61,140

358,315

99,125

97,205

196,330

450,750

103,895

554,645

354,385

200,260

77

50

425

3,150

825

4,450

350

350

4,750

50

4,800

8,652,317

3,687,214

987,451

1,480,147

15,173,302

2,153,179

5,541,892

17,072,779

3,642,415

20,715,194

S t . Gallen

. . . .

Graubünden

.

. .

Waadt Wallis Neuenburg . . . .

Genf Zusammen

i

366,173

3,388,713

-- --

4,800 17,831,6 37

2,883,537

5,124

798

Ein- und Ausfuhr von Holz im Jahr 1912: Alles, Tabellen und Diagramme sind auf den Tag nachgetragen. Über den Holzverkehr der Schweiz seit 1885 steht nunmehr eine übersichtliche graphische Darstellung zur Verfügung, worin auch über die Holzbilanz der Schweiz und das Prozentverhältnis zwischen Wert und Zollansatz nach den Tarifen des Jahres 1902 für die einzelnen Positionen von Holz Aufschlags erteilt ist.

Die Spezialerhebung über das Detail der eingeführten Laubholzarten ist 1913 wieder gemacht worden; die Resultate sind in der 4. Lieferung der Forststatistik enthalten.

Die Sägereienkarte ist grösstenteils erstellt ; es wird aus derselben im Detail ersichtlich, wo diese Industrie noch nicht in der für die Produktion genügenden Weise vertreten ist.

Im Sommer 1913 fand wieder eine f o r s t l i c h e S t u d i e n r e i s e für das höhere Forstpersonal statt, an der sich 13 Beamte der französischen Schweiz beteiligten. Sie führte durch Waldungen; der Kantone Zürich, Thurgau, Schaffhausen und St. Gallen und dauerte 6 Tage.

V e r s c h i e d e n e s . Die Ergebnisse der im Herbst 191& durch kantonale Forstbeamte stattgefundenen Beobachtungen über die Bewegungen der verschiedenen Gletscherzungen sind au» folgender Zusammenstellung ersichtlich: Flußgebiet

Kantone

(Wallis DU «"«"» ^Waadt Aare Bern P füri Keuss ^Obwalden Linth Glarus /Graubünden D, .

Rhein ISt. Gallen Inn Graubilnden Adda Graubünden Graubünden Wallis Tessin 1913 Zusammen 1912 ,, 1911 ,,

I

BaobachV.r.10«.

RUrtlHtt Un,er.

a ftungen ,h wahru°no a,, .1.1.., ändflrt «tlnr «ahr|j zweilil- ÏJJ]": ändert slth sicntr | | zweilil,, 8chl||1 (1| ha(t tungen M'^^^m

16 -- 7-- 8 -- 6 -- 3 -, l -- 7 -- 2 3 -- 2 -- l -- l-- 2 -- 59 l 51 2 67 l

-- l 4 -- _ -- 1 2 -- -- l l -- 10 9 l

schl n ich " s.Sicl

ha

-- 2 2 -- 1 1 -- 15 ! i -- -- 2 --

13 -- -- 4 -- 1 1 -- -- -- _ _ _ l -- -- 1 3 --

-- -- -- -- 2 8 12 l

l 2 -- -- -- 24 24 42

-- -- -- -- -- 5 2 l

2 -- -- -- -- 10 2 13

-- -- -- -- -- -- 8

799

Die Tendenz zum Vorstoss, die sich 1912 bemerkbar machte, hat im Jahr 1913 angehalten und ist namentlich ausgesprochen bei den Gletschern der Kantone Bern, Obwalden und Waadt.

Die westliche Zunge des Firnälpeligletschers (Obwalden) ist der einzige Gletscher mit sicher ausgesprochenem Vorstoss.

Vom Werke ,,Baum- und W a l d b i l d e r aus der Schweiz" ist die 3. Serie erschienen.

Der Bestand der A l p e n g ä r t e n erhielt sich unverändert auch im Berichtsjahr. Es sind dies: Linnaea bei Bourg-St-Pierre, Wallis; Pont de Nant und Rochers de Naye, Waadt; Rigi-Scheidegg, Kanton Luzern und Muot Marias in Sils, Oberengadin, Graubünden. Die Beiträge an dieselben beliefen sich auf Fr. 2700. --.

Wie bisanhin, erhielten ferner Beiträge: 1. Der schweizerische Forst verein . . Fr. 5000. -- 2. Der Verband schweizerischer Unterförster ,, 1000. -- 3. Die Sektion Bern des S. A. C. für das Alpine Museum ,, 500. -- Die R o y a l S c o t t i s h A r b o r i c u l t u r a l S o c i e t y hat die Schweiz (Bern, Zürich und Graubünden) während 10 Tagen bereist, unter Führung der betreffenden schweizerischen Forstbeamten.

B. Jagd und Vogelschutz, a. Jagd.

Einer Eingabe des schweizerischen Jagd- und Wildschutzvereins Diana vom 15. April 1913, es möchten zwei Verfügungen des Kantons Glarus in bezug auf das Verbot der Erlegung von säugenden Gemsgeissen und der sogenannten Treibjagd, gestutzt auf das Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz, aufgehoben werden, konnten wir, in Erwägung unserer diesfälligen Beschlussnahme vom 21. Mai 1912, keine Folge geben.

Der von der schweizerischen Naturschutzkommission eingereichte Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz, sowie Eingaben der schweizerischen ornithologischen Gesellschaft und des schweizerischen Kanarienzüchterverbandes um Erleichterung der Beschaffung einheimischer Vögel, ferner die anlässlich der Beratung des Geschäftsberichtes für 1912 gefallenen Bemerkungen, lassen die Wünschbarkeit einer Revision des bestehenden Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz immer stärker hervortreten.

800

Eine Einsprache des Jagdvereins St. Moritz gegen die vom Kanton Graubünden für 1913 beschlossene Verlegung der Jagd auf die Zeit vom 18, September bis 11. Oktober wurde abschlägig beantwortet, angesichts der durch die allgemein heftig auftretende Maul- und Klauenseuche gerechtfertigten ausserordentlichen Massnahmen und in Erwägung, dass durch die Verschiebung keine Nachteile für die Hochwildjagd eintreten dürften.

Eine Anfrage des Kantons Genf, ob der Abschuss von Amseln im Herbst bis nach beendigter Weinlese in Weingärten und eingefriedigten Obstgärten für letztere nicht in dem Sinne erweitert werden könnte, dass der Abschuss schon früher zum Schütze der Obstkulturen und Gärten gestattet würde, mussten wir angesichts der bestimmten Fassung des Art. 17 des Bundesgesetzes in verneinendem Sinne beantworten.

Das Verbot der Frühlingsjagd jeder Art zu Lande wird in verschiedenen Kantonen, trotz von uns stattgefundener Mahnung, nicht gehandhabt, insofern als die Bewilligungen zur Entenjagd nicht auf die Seen beschränkt werden.

Auf dem Gebiet der kantonalen Jagdgesetzgebung ist einzig der Erlass einer revidierten Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz durch den Kanton Glarus zu verzeichnen, welcher Verordnung wir unterm 14. Juni die Genehmigung erteilten.

Durch Schlussnahme des Grossen Rates des Kantons Graubünden vom 18. November 1913 wurde für das Gebiet des zu schaffenden schweizerischen Nationalparkes im Unterengadin während der Dauer seines Bestehens der absolute Jagdbann ausgesprochen.

Für Besoldungen und Taggelder der 48 Wildhüter der eidgenössischen Jagdbannbezirke wurden für 1913 Fr. 56,318. 35 ausgegeben. Die Gesamtausgaben für die Wildhut in den Bannbezirken belaufen sich im Berichtsjahr auf Fr. 66,085. 65 und der gesetzliche Bundesbeitrag von einem Drittel auf Fr. 22,028. 55. (Tab. IH.)

Die beträchtliche Ausgabenvermehrung gegenüber dem Vorjahr ist einer neuen Organisation der Wildhut im Bannbezirk DiableretsMuveran des Kantons Waadt, sowie den Besoldungserhöhungen der Wildhüter in verschiedenen Kantonen zuzuschreiben.

92 Frevelfalle gelangten durch die Wildhüter zur Vorzeigung, welch letztere 423 Stück Haar- und 766 Stück Federraubwild erlegten.

Zur Inspektion kamen die Bannbezirke Schratten (Luzern), Mont Pleureur-Mont Blanc de Seillon und Mont Dolent (Wallis).

Zu Seite 800.

Tabelle III.

Wildhut in den Jagdbannbezirken im Jahre 1913.

Bannbezir-lce

Tätigkeit der Wildhüter Kosten «1er "Wildhirt WildGrosse Erlegtes Raubwild hfiter, Fixe UnfallEntZulage i deren FrevelSchussBesoldungen versicherung Bewaffnung schädigung fUr und Anzahl anzeigen Haar- Feder- oder Betrag der fUr Wohnung prämien Bezirk Kanton der Taggelder Wildhüter ' Ausrüstung Munition und Kleidun; wild wild

Kanton Name

km2

Bern Luzern

1 Faulhorn 2 Kander-Kien-Suldtal

.

. . . Schratten .

km2

172 5 | 290 2 118

15 6

64 21

30

1

1

7

71

2

75

2

40 96

St. Gallen

5.70

2

9

1,230. --

120.--

48.90

22.65

1

3

8

7

953.--

54.05

15.--

1

2

7

13

696.--

36.--

5. --

91 \ 100 9

2 1

1

20 1

84 30 > 5,100.--

134. 10

2 Kaisereggkette

26 34 i 60

3 1

11 1

37 3

22' 2 \ 3,484.40

82.80

1

4

17

28

810.--

60.--

27

(

9

Säntis

1



3

1

20

50

2,395. --

222. 80

92

92

3

2

13

50

5,700. --

30 34 56

120

1 1 1

186

. . . .

96

. . . .

. . 1. La Monse-Rochers de Charmey . . .

. .

. .

. . . . Graue Hörner · .

2. Piz Beverin 3. Bernina 1. Pizzo di Claro . . .

2. Pizzo Ruscada e Campolungo

. .

.

.

.

Waadt

Diablerets-Muveran .

Wallis

1 . Mont Pleureur et Mont Blanc de Seillon 2. Mont Dolent 3. Haut de Cry

Neuenburg

140.--

224. 90

Graubünden . . . . 1. Piz d'Aela Tessin

358. 50

60.--

1. Kärpfstock 2. Rauti-Tros (Wildasyl)

Appenzell l.-Rh.

336.--

700.--

. . . . Pfannßnstock-Hoher Turm .

Appenzell A.-Rh.

Fr.

5

Unterwaiden n. d. W. .

Freiburg . .

3

Fr.

36.--

Unterwaiden o. d. W. . Hutstock-Urirotstock

Glarus

166 j. 9,319.-- 18

Fr.

700.--

30

Uri

Schwyz

Fr.

·

3 14 9

2 3 > 4,300.--

1

7 7

4 4 ? 5,884.45

4

21

33

130 2 119 | 375 2 126 2

3 4

31 25 11

14 92

51 423

59 | 109 2 50 2 74

·

. . . . Montagne d e Boudry-la-Tourne . . . .

Zusatnme n

24 1583

74

24 1583

3

48

4

76.90

180.--

30.-- 2,070. -- 56,318.35 1575. 75

130.80

Verschiedenes

Zusammen

Bandesbeitrag

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

172.55

10,556. 95

3,518. 98

36.40

813.--

271.--

27.10

990. 60

330. 20

13.94

160. 75 50.--

18.--

126.--

1,696.35

565. 45

22.62

31.--

453.--

1,506. 05

502. 02

37.65

120.--

857.--

285. 67

8.93

6,255. 15

2,085. 05

62.55

172.--

750.--

90. 80

4,408. --

1,469. 33

73.47

70.50

947. 50

315. 83

105. 28

115.--

2,732. 80

910. 93

151.82

32. 80

5,978. 15

1,992. 72

64.98

17.--

4,701. 20

1,567. 07

39.18

68.75

0,363. 20

2,121. 07

58.38

114.--

9,004!. 30

3,001. 43

121. 68

--

6,874. 40

2,291.47

18.33

2,40i. --

800. 33

100. 04 41.75

106. 55

165. --

109. 50 300.--

16.--

53.60

330.-- 33.05

200. 70

881. 25

-[j[_

208. 40

69.80

187.--

993. 80

189. 15

293. 50

7.--

80.--

48 17 > 6,155.50 192 19 766

124. 50

14.60

144.--

70.15

Fr.

27.--

29.30

7,821. --

Fr.

Zeitweilige AushUlfe

Leistungen der Kantone für den km2 Hannbezirkfläche

60.--

114.--

489. 25 2942. 70 1143.95 1027. 60

594. 25 66,08EJ. 65 22,028. 55 l

L

1

801 Die in Aussicht genommene Inspektion verschiedener anderer Banngebiete musste infolge Erkrankung von Jagdinspektoren, sowie Unzugänglichkeit der betreifenden Gebiete wegen dort herrschender Viehseuche auf später verschoben werden.

Für den Bannbezirk Schratten wird der Wildstand als nicht befriedigend bezeichnet und auch die "Wildhut als ungenügend erklärt. Der Bericht über die Walliser Bezirke spricht sich im allgemeinen befriedigend aus, betont jedoch die Notwendigkeit einer Verstärkung der Hut im Bezirk Mont Pleureur-Mont Blanc de Seillon, sowie die Wünschbarkeit einer bessern Belohnung der Wildhüter. Dem erstem Verlangen ist der Kanton Wallis bereits nachgekommen durch Anstellung eines weitern Wildhüters, während für die zweite Anregung eine nähere Prüfung in Aussicht gestellt wird.

Im allgemeinen kann für die Bannbezirke eine normale Zunahme des Gemsbestandes verzeichnet werden, in einzelnen Bezirken auch eine beträchtliche Vermehrung des Rehwildes.

Die Murmeltiere nehmen überall stark zu, und es wird an verschiedenen Orten über deren Schaden in den Alpweiden geklagt.

Wenn auch für das Federwild die Berichte weniger günstig lauten, so werden doch für verschiedene Bezirke schöne Bestände an Birk-, Hasel- und Schneehühnern angegeben. Beim Raubwild spielt immer noch der Fuchs die Hauptrolle, der in verschiedenen Bezirken noch häufig vorkommt. Für die Mehrzahl der Bezirke wird auch das Vorkommen des Steinadlers erwähnt.

Mit unserer Ermächtigung kamen durch die Wildhüter zum Abschuss: 10 alte Gemsböcke im Bezirk Kander-Kien-Suldtal, l Bock im Bezirk Faulhorn (Kt. Bern), 40 Gemsen und 58 Murmeltiere im Bezirk Karpfen (Kt. Glarus), 16 Gemsen und 60 Murmeltiere im Bezirk Graue Hörner (Kt. St. Gallen), im gesamten 67 Gemsen und 118 Murmeltiere. Drei Gemsen, als von der Maul- und Klauenseuche befallen verdächtig, wurden vom Wildhüter des Bezirkes Graue Hörner abgeschossen und dem Kantonstierarzt zur Untersuchung eingeliefert. Letztere ergab jedoch keine Spur von vorhandener Seuche.

Nach dem Bulletin Nr. 26 vom 1. August 1913 betrug die Zahl der Jagdfrevler, denen durch Strafurteil wegen Rückfälligkeit die Berechtigung zur Ausübung der Jagd auf die Dauer von 3 oder mehr Jahren entzogen worden war, 57.

Die Steinwildkolonie des Bannbezirkes Graue Hörner hat sich im Berichtsjahr um 2 Kitzen vermehrt und zeigt ein gutes Gedeihen.

802

b. Vogelschutz.

Durch Kreisschreiben vom 21. Januar (B. B. 1913, Bd. I, S. 194) haben wir die Kantone eingeladen, alle in Anwendung der Strafbestimmung in Art. 21, Ziffer 6, lit. ö, des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz ergangenen Gerichtsurteile, Strafentscheide von Verwaltungsbehörden und Entscheide von Überweisungsbehörden, welche die Ein- und Durchfuhr, das Feilbieten, den Kauf und Verkauf von nach Art. 17 des Bundesgesetzes geschützten Vögeln betreffen, für die Zeitdauer bis 31. Dezember 1917 der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei zuhanden des Bundesrates einzusenden.

Die Ermächtigung zur Einfuhr lebender, unter Bundesschutz stehender Vögel zwecks Haltung im Käfig wurde für 254 Stück erteilt. Das bisherige Verfahren der Ausstellung solcher Einfuhrbewilligungen wurde vereinfacht. Vom Katalog der schweizerischen Vögel kam die X. Lieferung, die Schmätzer und Stelzen behandelnd, 13 Bogen stark, zur Veröffentlichung.

Verschiedene Klagen über mangelhafte Handhabung des eidgenössischen Jagd- und Vogelschutzgesetzes im Tessin gaben uns Veranlassung, solche der dortigen Regierung zur Kenntnis zu bringen. Es wurde von letzterer zugegeben, dass die Durchführung des Gesetzes noch zu wünschen übrig lasse, zugleich aber bemerkt, die geschilderten Missstände seien stark übertrieben. Erfreulicherweise macht sich im Tessin selbst eine kräftige Bewegung zur Beseitigung der bisher herrschenden Missstände auf dem Gebiet des Vogelschutzes bemerkbar.

Von den eidgenössischen Grenzwächtern und den kantonalen Polizeiorganen wurden im Jahr 1913 im Tessin 8751 Stück Vogelfanggeräte (gegenüber 11,614 im Jahr 1912) konfisziert, wofür Bund und Kanton je zur Hälfte Fr. 180.96 an Prämien ausrichteten.

Aus verschiedenen Nachrichten ergibt sich, dass der internationalen Übereinkunft zum Schütze der der Landwirtschaft nützlichen Vögel, vom 19. März 1902, nicht in allen Ländern, welche derselben beigetreten sind, in wünschbarem Masse Vollzug verschafft wird und eine strengere Einhaltung der bezüglichen Vorschriften sehr zu begrüssen wäre.

Von der Regierung Grossbritanniens sind erneuerte Schritte unternommen worden zur Anbahnung eines internationalen Übereinkommens betreffend ein Verbot der Einfuhr von Federn und Bälgen von in Freiheit lebenden Vögeln. Wir haben uns auf bezügliche Anfrage hin bereit erklärt, uns an einer zu diesem Zwecke einzuberufenden Konferenz zu beteiligen.

803

C. Fischerei.

In der B u n d e s g e s e t z g e b u n g über die Fischerei trat im Berichtsjahre keine Änderung ein.

V o l l z i e h u n g s v e r o r d n u n g e n und Erlasse. Am 10. Januar 1913 erteilten wir dem Kanton Bern unsere Zustimmung zur Aufhebung des am 26. Juli 1905 erlassenen Fischerei"verbotes für die Allaine und deren Zuflüsse.

Ein Beschluss des Regierungsrates des Kantons Luzern vom 11. Januar 1913 betreffend die Fischerei im Sempachersee erhielt am 28. gleichen Monats unsere Genehmigung. Ebenso genehmigten wir, am 7. Februar 1913, das von den Kantonen Freiburg, Waadt und Neuenburg erlassene Vollzugsreglement vom 8. November 1912 zum Konkordat betr. die Fischerei im Neuenburgersee vom 16. Mai 1903.

Einem Gesuche des Kantons Bern um ausnahmsweise Zulassung des Gebrauches engmaschiger Netze in der oberen Strecke ·der Allaine behufs Fang und Versetzung untermässiger Fische wurde am 18. März 1913 entsprochen; ebenso, am.20. August 1913, einem Gesuche des Kantons Graubünden betr. die Verwendung von Netzen mit 23 mm Maschenweite im Gardinasee {Maloja).

Mit Beschluss vom 11. April 1913 haben wir für Barsche {Egli, Kretzer), die nachgewiesenermassen aus dem Bodensee (mit Untersee und Rhein) stammen, das in Art. 19 des Bundesgesetzes über die Fischerei festgesetzte Marktverbot für Barsche unter 15 cm Länge für das Gebiet der Kantone St. Gallen und Thurgau ausser Geltung gesetzt.

Am 16. Mai 1913 fand ein Beschluss des Regierungsrates ·des Kantons Graubünden vom 13. Mai 1913 betreffend die zeitliche Einschränkung des Fischfanges in den fliessenden Gewässern des Oberengadins unsere Genehmigung. Den gleichen Kanton haben wir am 31. Mai ermächtigt, von der Einrichtung eines Schongebietes bei der Einmündung des Poschiavino ia den See von Puschlav abzusehen.

Das Vollziehungsgesetz des Kantons Glarus vom 18. Mai 1913 zum Bundesgesetz über die Fischerei wurde am 14. Juni, ·ein Beschluss des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 18. April 1913 betr. Abänderung des § 5 der kantonalen Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei am 9. Juli 1913 genehmigt. Des weiteren erteilten wir am 5. August 1913 dem Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Neuen-

804

bürg vom 30. Mai und 21. Juni 1913 betr. die Fischerei in der Zihl unsere Genehmigung.

Die vom Kanton Luzern nachgesuchte Ermächtigung /um Gebrauch der Garnfalle für den Fang von Laichforellen in der luzernischen Strecke der Reuss während der Forellenschonzeit 1913 wurde am 20. August 1913 unter einschränkenden Bedingungen ausnahmsweise erteilt.

Genehmigt wurden ferner: am 1. November 1913 ein Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern vom 28. Oktober 1913 betr. die Einschränkung der Angelfischerei in der Aare zwischen Thun und Bern, am 7. November die neue aargauischeVollziehungsverordnung vom 18. August 1913 zum Bundesgesetz über die Fischerei, und am 30. Dezember 1913 das zwischen den Kantonen Waadt, Wallis und Genf abgeschlossene Konkordat für die Fischerei im schweizerischen Teil des Genfersees und in den fliessenden Grenzgewässern zwischen Genf, Wallis und Waadt.

Im Berichtsjahre wurde die Gestattung des Hechtfanges im Zuger-. Aegeri-, Hallwiler- und Lungernsee, des Brachsmenfanges im Zürich- uad Wallensee, des Hecht- und Brachsmenfanges im Sarnersee, des Hecht-, Karpfen- und Brachsmenfanges im Vierwaldstättersee, des Hecht-, Egli- und Haselfanges im Sempacherund Baldeggersee, sowie der Fang von Forellen mit dem Zugschwebgarn im Thuner- und Brienzersee, während der Frühjahrsschonzeit unter beschränkenden Bestimmungen ausnahmsweise, gemäss Art. 15, Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Fischerei, bewilligt.

Die Berechtigung zum Fischfang ist drei Fischern aus den Kantonen Tessin, Waadt und Neuenburg auf die Dauer von 2--5 Jahren, gemäss Art. 32, Ziff. 2, des Bundesgesetzes, entzogen worden.

Ü b e r e i n k ü n f t e . Die Konferenz der Bevollmächtigten der Bodenseeuferstaaten in Angelegenheiten der Bodenseefischerei fand am 4. Juli 1913 in Konstanz statt. Als Vertreter der Schweiz war an diese Konferenz unser Fischereiinspektor als stellvertretender Bevollmächtigter und Sachverständiger abgeordnet. Den beteiligten Kantonen St. Gallen und Thurgau ist unsererseitsGelegenheit geboten worden, sich an der Konferenz vertreten zu lassen; St. Gallen hatte Herrn Regierungsrat Schubiger, Thurgau Herrn Schweizer abgeordnet. Aus den Verhandlungen der Konferenz seien hier besonders erwähnt die Beratungen über die Einführung einheitlicher Grundsätze für die Bodenseefischerei-

805

Statistik, über die Änderung der Schonzeit für die Blaufeichen, und die Neuregelung des Blaufelchenfanges während der Laichzeit, über die Motorbootfischerei und die Sollbegrenzung der Fischereipatente. In Ausführung der Konferenzbeschlüsse erfolgte im gegenseitigen Einverständnis der Regierungen sämtlicher Uferstaaten unser Beschluss vom 7. November 1913 betr. Blaufelchenschonzeit und Blaufelchenfang während der Schonzeit im Bodensee (Obersee). Ferner haben wir im Einverständnis und unter Mitwirkung der beteiligten Kantone St. Gallen und Thurgau die Durchführung einer vom 1. Januar 1914 an aufzunehmenden Bodenseefischereistatistik organisiert, wie sie von Deutschland seit mehreren Jahren, von Österreich seit Mitte 1913 geführt wird.

Am 2. Mai 1913 haben wir eine Verordnung betr. die Fischerei in den der Schweiz und Italien gemeinschaftlichen Gewässern zur schweizerisch-italienischen Fischerei-Übereinkunft vom 13. Juni 1906 erlassen und auf den 1. Juni 1913 in Kraft gesetzt.

F i s c h e r e i a u f s i e h t . Nach den uns von den Kantonen zugekommenen Berichten befanden sich im Berichtsjahre 170 Fischereiaufseher im kantonalen Dienst, die zeitweise von 11 Gehülfen unterstützt wurden. Die Besoldungen, Taggelder und Reiseentschädigungen der Aufseher beliefen sich auf Fr. 100,797.78 (1912 : Fr. 94,862.31). Der Bund leistete an diese Kosten einen Beitrag von 50 % oder Fr. 50,398.93 (1912 : Fr. 47,431.20).

Für den Abschuss von fischereischädlichen Tieren verausgabten die Kantone Fr. 943.-- (1912 : Fr. 730.50); der Bund beteiligte sich daran mit Fr. 419.30 (1912 : Fr. 325.15). In obigen Ziffern über die Fischereiaufsicht ist der Kanton Genf, der für 1913 weder ein Beitragsgesuch noch einen bezüglichen Bericht einreichte, nicht inbegriffen.

G e w ä s s e r v e r u n r e i n i g u n g . Im Berichtsjahre hatten wir uns in 7 Fällen mit der Verunreinigung von Fischgewässern durch Fabrikabgänge und sonstige schädliche Stoffe zu befassen; sie betrafen Verunreinigungen der Birs bei Moutier, der Schuß bei Courtelary, der Worblen bei Deisswil, der Emme bei Emmenbrücke, des Rheins bei Rheinfelden, der Aach bei Arbon, der Reuse und Noiraigue im Kanton Neuen bürg. Wir sahen uns veranlaßt, von den betreffenden Kantonen die Beseitigung bestehender Übelstände oder, wo es sich um Projekte handelte, vorbeugende Maßnahmen zu verlangen.

Fischwege.

In Fragen der Erhaltung des freien Zuges-

806

der Fische wurden wir auch im Berichtsjahre wieder häufig in Anspruch genommen, und zwar hauptsächlich bei 1. dem projektierten Wasserwerk Eglisau, 2. dem Kraftwerk Augst-Wyhlen, 3. der Poschiavino-Mündung bei Cantone (Poschiavo), 4. dem Kraftwerk Rheinfelden, 5. Der Mühle Rod bei Orbe, 6. dem projektierten Kraftwerk Olten-Gösgen, 7. dem neuen Kulmwerk bei St. Moritz, 8. verschiedenen kleineren Wasserwerken Graubündens.

Verschiedene Projekte für die Erstellung von Fischwegen wurden begutachtet und genehmigt. Ferner ordneten wir in Fällen, in denen aus technischen oder finanziellen Gründen von der Errichtung zweckdienlicher Fischpässe abgesehen werden musste, die alljährliche Einsetzung einer angemessenen Menge von Jungfischen in die fraglichen Gewässer auf Kosten der betreffenden Kraftwerkbesitzer an.

F i s c h z u c h t . Während der Brutperiode 1912/13 waren 191 Fischbrutanstalten im Betrieb, gegen 192 im Vorjahre; die Fläche der Brutunterlagen betrug 645,06 m 2 und die Stückzahl der Brutgläser 591. Aus 121,556,550 Stück eingelegten Eiern wurden 97,422,880 Fischchen gewonnen, von denen, mit Inbegriff von 60,302 Sommerungen und Jährlingen, 97,150,882 Stück {1911/12: 81,050,630 Stück) unter amtlicher Kontrolle in öffentliche Gewässer ausgesetzt wurden. Es folgt hier ein Auszug aus der Zusammenstellung der erbrüteten Fischchen: a. Inländische Arten: Stück Lachse 1,292,400 Lachsbastarde 103,000 Seeforellen 2,546,800 Fluss- und Bachforellen 7,373,030 Rötel (Saiblinge) 4,350,050 Äschen 2,227,500 Felchen 70,809,100 Hechte 8,370,500 Barsche (Egli) 90,000 Aale (als Montée bezogen) 146,000 b. Ausländische Arten : Regenbogenforellen 93,500 Bachsaiblinge . .

21,000 (Tabelle IV) Zusammen 97,422,880

Zu Seite 806.

Tabelle IV.

r ^TMo,, i«, .flhwriratecihBn Fischbrutanstalten während der Brutperiode 1912/1913.

o V** «»*·«'* *»»"·"*··

I iHla LLLLLg CJ-i U.C1

1

!

i

Zürich Bern Luzern Uri Schwj-z Unterwaiden o. d. W. .

: Unterwaiden n. d. W. .

Glarus Zug Solothurn · Baselstadt !

i ' ,

. . . .

. . . .

Schaffhauseu .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

S t . Gallen . .

GraubUnden . .

Aargan Thurgau Tessin Waadt i Wallis

.

.

.

.

.

.

.

.

.

5 40 13 1 3 1 1 1 i 6 7 1 7 t 2 1 21 3 35 7 14 11 5 1

j Genf Im gesamten

191

Lachs (Trutta salar L.)

255,500

158,600 562,000 231,000 3,500

Lachsbas lard

58,000

Seelorelle (Trutta lacustrisL.)

106,500 78,400 104,800 305,500 8,000 122,000 260,000 38,300 50,700

70,000 173,500

236,000 10,000 387,000 996,500

Fluss- und Bachforelle (Trutta fario L.)

489,500 2,601,600 254,000

""""

20,000 40,000

64,000

2,215,000

1,895,000 960,000

870,000 420,000

3,674,500 7,400,000

1,462,200



3,051,000

1,192,500 55,000 21,000

7,595,000

48,000

5,000 2,868,000 5,200

72,000 511,000 20,000 380,000

15,900,000 10,196,100 2,180,000 4,630,000

10,400

3,661,000

Im gesamten

Lachs (Trutta salar L.)

Lachsbastami

Seeforelle (Trutta acustris L.)

Fluss- und Bachforelle *i|2 (Trutta P 13 fario L.) £

S

450,000

120,000 3,090,000 752,500 14,259,000 14,286,000

244,800 130,000 90,150 504,100 245,500 39,300 212,000 71,600 115,000 60,000 793,600 395,000 1,157,600 150,700 369,900 32,500

Felchen (Coregoni)

Medii (Esos lucius L.)

1,368,000 2,814,000 35,000 100,000

4,589,500 17,731,500 16,923,800 305,500 3,017,800 1,502,000 260,000 168,800 8,328,550 7,904,100 245,500 197,900 774,000 1,565,100 115,000 60,000 10,057,600 395.000 17,370,600 13,681,800 5,!)59,900 6,044,200

226,000

146,450 500,000 212,500 3,450 204,000

40,000

63,000

153,700 230,200 63,500

89,726,600 11,223,000 i 100,000 121,556,550 1,446,600 128,000 3,004,400 8,036,350 115,000 26,000 4,692,200 3,058,400

1,292,400 103,000 2,546,800 7,373,030

252,300 72,000

!

RBtel Salmo salvelinus L.)

90,000 415,000 13,000 70,000 2,387,300 32,000 57,000 89,300 236,600 256,000 240,600 6,500 116,400 250,000 34,000 128,000 1,384,850 38,700 87,650 441,300 225,900 35,200 196,300 66,600 113,600 58,000 163,100 758,900 48,500 18,000 45,000 364,330 3,000 1,052,950 10,000 135,100 2,618,600 366,800 344,500 4,000 902,300 32,100

4,286,900 72,000

363,200

e

Bachsalbllng (Salmo foiitinalie)

1

Kantone

Äsche Rötel 3 2-- '5 3 a (Salmo sal- (Thymallns vulgaris velinus L.) Nilss.)

tu *-- TM

lussbarech (Perca vtatilis L.)

'

Rogen bogentorello [Salmo irideus Gibb.)

-vrsn0-oe^i-7.i;a Eier'

Äsche Tbymallus vulgaris Nilsa.)

»al

Felcben (Coregoni)

Hecht (Anguilla (Esox vulgvil lucius L.) Flem.)

Russbarach (Perca Huviatilis L

,V«seebr-iitete Flsclichen Im gesamten

527,000 250,000

3,500,000 2,727,000 5,500,000

775,000 6,172,000 54,500 381,600 17,000 325,200 10,400

892,500

12,638,000 8,198,100 2,002,000 30,000 1,915,000 3,350,000

Summe der unter uniticher Konirolle im In Bffentllche im geGewässer im samten Betrieb im geausgesetzten m' samten Betrieb Sammerlinge ms Bruti äche

Eierunterlagen

4,119,000 13,681,100 12,635,900 256,000 2,294,100 1,206,400 250,000 16Ü,000 7,738,200 5,941,300 225,900 181,650 696,300 1,117,100 113,000 58,000 8,101,450 364,330 13,952,450 10,726,800 141,000 90,000 5,522,900 4,613,600

4,086,500 13,610,300 12,635,!)00 256,000 2,291,600 1,196,400 242,500 162,000 7,738,200 5,941,300 225,900 181,650 694,800 1,117,100 61,600 58,000 7,966,950 364,330 13,935,450 10,726,800 5,582,900 4,609,600

66.» 84.18

42.18

31.55

17.M

10.-- 20.81

-- .50

2.8S

2Ì88

3.33

3.33

3,401,300 63,500

3,401,300 63,500

26.05 12.-

100,000 2,830,000 400,000 5,000 563,800 10,628,000 10,711,000 ,542,000 1,520,000 840,000

Summe der unier amtlicher Kontrolle In Offen II k h e Gewässer ausgesetzten Fischchen

3,007,000

70,809,100 8,370,500 146,000 90,000 93,500 21,000 4,350,050 2,227,500

75.37

7

3.20

3.20

72.90

44.10

28.83 6.30 4.80

10.6»

5.09

4,270 3,100

25 65 90

19 55 74

13 6

10 6

2,564

49 21 3

41 21

3,003

4.80

19.,,

18.8!

21.60

21.60

2.70

2.70

.00

.60

22.10 lO.si

20.43

61.71

46.38

3.;.

52.31 78.17

Brulg User Amjhl

2,000 3

2,498 28

27

19,324

61 56 28 43

2,510

65.67

80 87 28 43

19.55

50

28

7,609 11,064

591

469

60,302

10.64

2.80

47.24

12.-

645 o« 485 16

2,360

Kantone

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Unterwaiden o. d. W.

Unterwaiden n. d. W.

Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell Â.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Im gesamten

807

Für die Erbrütung und Aussetzung obiger Fischchen richtete der Bund an die Kantone, zuhanden der Besitzer der Brutanstalten, einen Beitrag von Fr. 35,061 (1912 : Fr. 32,930) aus, gestützt auf einen Bericht unserer Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei über den Zustand der Fischbrutanstalten und deren Betrieb.

In obigen Zahlen sind die Leistungen der Fischbrutanstalten im Kanton Wallis nicht inbegriffen; nähere Angaben hierüber liegen nicht vor, da sich diese Anstalten im Berichtsjahre nicht um einen Bundesbeitrag beworben haben.

V e r s c h i e d e n e s . An den schweizerischen Fischereiverein ·wurde, wie bisher, ein Jahresbeitrag von Fr. 4000 ausgerichtet.

Dem internationalen Bodenseefischerverband wurde an die Kosten für die im Jahre 1913 vorgenommene Besetzung des Bodensees mit Jungfischen, entsprechend dem Vorgehen der übrigen Uferstaaten, ein Buhdesbeitrag von Fr. 300 bewilligt.

IX. Abteilung für Mass und Gewicht.

Die Mass- und Gewichtskommission hielt im verflossenen ·Geschäftsjahr 3 Sitzungen (12. März, 23. August und 29. November) ·ab, in welchen nebst der- Beratung des Budgets und des Geschäftsberichtes des Amtes eine Reihe von Eingaben beraten und entweder erledigt oder diesbezügliche Anträge an das Departement gestellt wurden. Zur Eichung in der Schweiz wurden 6 nasse und 8 trockene Gasmessersysteme zugelassen, und es wurden für die Durchführung der Gasmesserverordnung eine Reihe wesentlicher Beschlüsse gefasst. Ferner wurde die Federwage von Dopp zum Abwägen von Passagiergepäck und ein neuer Messapparat von Chapallaz zur Eichung zugelassen. Die Kommission prüfte ferner die Massnahmen des Amtes für die instrumentelle Ausrüstung des Neubaues.

Am 23. Dezember wählten wir als Mechaniker Herrn Ernst Messerli, von Rürnligen, bisherigen Angestellten der Obertelegraphendirektion, als Kanzleigehülfen Frl. Martha Mauderli, von Ölten, bisherige provisorische Angestellte des Amtes und als technischen Gehülfen Herrn Wilhelm Dettwyler von Langen brück, ebenfalls bisher provisorisch angestellt.

In Ausführung unseres Beschlusses vom 22. März wählte das Departement des Innern als Prüfbeamten in Lugano Herrn A.

Tettamanti, Eichmeister in Lugano. Die Einrichtungen dieses Prüf-

808

amtes verzögerten sich bis zum Herbst, sodass der Betrieb desselben erst im Oktober aufgenommen werden konnte. Am 30.

Dezember starb nach längerer Krankheit der Prüf beamte in Zürich, Herr Heinrich Ott; er wurde ersetzt durch den Prüfbeamten von La Chaux-de-Fonds, Herrn Karl Schweizer. Alle Prüfbeamten wurden provisorisch auf l Jahr, d. h. bis Ende März, 1914 gewählt, resp. bestätigt.

"Am 17. Januar genehmigten wir die uns zur Prüfung eingereichte Verordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 1912, betreffend die Zahl der Eichstätten und den Umfang der Eichbezirke, und ebenso am. 23. Dezember eine vom Kanton Appenzell a. Rh. eingereichte kantonale Vollziehungsverordnung vom 27. November 1913 zum Bundesgesetz über Mass und Gewicht.

J)a Ende März 1913 das Provisorium betreffend die Übernahme der frühern kantonalen Eichstätten für Gasmesser zu Ende' ging, beschlossen wir am 22. März 1913, dass bis auf weiteres die Zahl der Prüfämter für Gasmesser auf 11 festgesetzt werde.

Zu den bisherigen Prüfämtern in Bern, Zürich, Genf, Luzern,, Basel, St. Gallen, La Chaux-de-Fonds, Solothurn, Lausanne, Vevey kam neu hinzu das Prüfamt in Lugano.

Das Amt veranstaltete vom 31. März bis 4. April einen Instruktionskurs für neu zu wählende Eichmeister französischer Zunge. An demselben beteiligten sich 5 Aspiranten aus den Kantonen Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf, welche auf Grund der Scblussprüfungen den kantonalen Behörden zur Wahl empfohlen werden konnten. Die durch Gesetz und Verordnung vorgesehenen Inspektionen über das Mass- und Gewichtswesen erstreckten sich im abgelaufenen Jahre auf die Kantone Busel, Appenzell und St. Gallen. Ausserdem wurde entsprechend dem Art. 25 der Gasmesserverordnung eine Inspektion über die Gasmesserregister in den Gaswerken angeordnet, wobei es sich erwies, dass eine grosse Zahl von Gaswerken den gesetzlichen Bestimmungen betreffend die periodische Nacheichung der im Verkehr stehenden Gasmesser nicht nachgekommen war. Wir verweisen hier auf die auf dem Departement des Innern vorhandenen Inspektionsberichte. Die Bekanntmachung der durch die Massund Gewichtskommission und das Amt gefassten Beschlüsse in Angelegenheiten, welche verordnungsgemäss dem Entscheide der Kommission oder dem Amte zustehen, erfolgte wie bisher in den ^Mitteilungen an die schweizerischen Eichmeister"1, von welchem im Jahre 1913 die Nummern 7 bis 9 erschienen sind.

809

Leider müssen wir konstatieren, dass den Bestimmungen der Art. 63 (mittelfeine Gewichte) und 77 (Prüfung der Lastwagen) der Vollziehungsverordnung vom 12. Januar 1912 nicht von allen Kantonen nachgelebt wurde, indem die Prüfung der mittelfeinen Gewichte und der Lastwagen noch nicht überall .geregelt worden ist. Unseres Wissens haben sich die Kantone Zürich und Appenzell I.-Rh. mit der Frage noch gar nicht beschäftigt.

Mitte April 1913 wurde mit dem Neubau des Gebäudes für das Amt für Mass und Gewicht begonnen, und dasselbe kam bis Ende des Jahres unter Dach. Die Vorarbeiten für die instrumentelle Ausrüstung und für die nötigen Dispositionen der Installationen nahmen das Amt in ausgedehntem Masse in Anspruch.

Trotzdem wurden eine Reihe wesentlicher Arbeiten auf metronomischem Gebiete durchgeführt. Eingereichte Prüfungsbegehren von neuen Instrumentenarten nötigen das Amt, seine Ausrüstung zu ergänzen. Es ist dies ein Beweis, dass die Kreise der Industrie und Technik immer mehr das Amt für die Prüfung ihrer Instrumente in Anspruch nehmen.

An Prüfungen wurden im Jahre 1913 durch das Amt -ausgeführt : Längenmasse und Messapparate, Ausdehnungskoeffizienten usw 108 Wagen 104 Gewichte 2324 Volumenmessungen 280 Thermometer '36 Gasmesserkubizierapparate 26 Fasskubizierapparate 21 Kontrollgasmesser und Experimentiergasmesser . .

21 Grosse Gasmesser 4 Diverse Prüfungen 20 Dazu kam die Lieferung von Ausrüstungsgegenständen, Er-gänzungs- und Ersatzbestandteilen für die kantonalen Eichstätten {Hohlmasse, Wagen,. Normal- und Gebrauchsprobegewichte, Libellen etc.) An Stempeln wurden 1566 Stück abgegeben. Die Zahl der ausgehenden Berichte 'und Korrespondenzen des Amtes belief sich im Berichtsjahre auf 13009, und diejenige der eingehenden Briefschaften auf 6005.

Auf den Prüfämtern für Gasmesser kann ebenfalls eine erfreuliche Zunahme der vorgenommenen Prüfungen konstatiert

810 werden. Die Zahl der geprüften Gasmesser betrug 52949, wie folgt verteilt: Nasse Trockene Total Gasmesser Gasmesser 22 Prüfamt N r . 1 Bern . . . .

1765 1787 ,, 2 Zürich . . .

343 21317 21660 ·r.

4550 ,, 3 Genf . . . 5171 9721 n 52 4533 ,, 4 Luzern .

4585 ·n 144 4561 ,, 5 Basel 4705 ·n ,, 6 St. Gallen . .

38 3564 3602 ·n 482 ,, 7 Chaux-de-Fonds 608 1090 ·n -- 1876 ,, 8 Solothurn 1876 ·n 2464 409 ,, 9 Lausanne 2873 11 28 855 883 ,, 10 Vevey . . .

n 153 14 167 ,, 11 Lugano .

.

.

n Summe 8897 44052 52949 CJ

Von diesen Gasmessern mussten 1628 Stück zurückgewiesen werden.

Mit Bezug auf die Details der Tätigkeit des Amtes verweisen wir auf den ausführlichen Bericht der Direktion an die eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission, welchen wir Ihren Kommissionen zur Verfügung halten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 30. März

1914.

Im Namen des Schweiz. Bunderrates, Der Bundespräsident: Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1913.

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1914

Année Anno Band

2

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15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.04.1914

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