540

<» a. die vom Bundesrate genehmigten Verträge mit Ausnahme der Staatsverträge, ö. alle vom ßundesrate ausgehenden Wahlakte, c. alle vom Bundesrate ausgehenden Offiziersbrevets für Stabsoffiziere, d. die vom Bundesrate erteilten Vollmachten, e. die Beschlüsse über die Bewilligung von Bundesbeiträgen, soweit sie in den Geschäftskreis des Bundesrates fallen.

5. Die Schlussnahmen der eidgenössischen Räte sind durch die Bundeskanzlei, den beteiligten Departementen zur Kenntnis zu bringen und zu vollziehen.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 12. November 1914.)

Den Bundesbehörden ist vom schweizerischen Baumeisterverband der Betrag von 10,000 Fr. zur freien Verfügung gestellt worden. Diese Spende ist dem Fonds für spezielle militärische Zwecke überwiesen und gebührend verdankt worden.

(Vom 13. November 1914.)

Der Übereinkunft vom 23. August/ 6. September 1913, zwischen der Regierung von Baselstadt und dem badischen Finanzministerium, betreffend Ablösung der Steuerfreiheit der badischen Eisenbahnbeamten mit badischer Staatsangehörigkeit im Kanton Baselstadt, wird vom Bundesrate die Genehmigung erteilt.

Unter Berufung auf Art. 102, Ziffer 8, der Bundesverfassung, auf Art. 3 des Bundesbeschlusses betreffend Massnahmen zum Schütze des Landes und zur Aufrechthaltung der Neutralität vom 3. August 1914, werden die Redaktionen des ,,Jura Bernois", des ,,Nouvelliste valaisan" und der ,,Feuille d'Avis de Ste. Croix" wegen verschiedener zu Beanstandung Veranlassung gebender Zeitungsartikel verwarnt. Es wird ihnen eröffnet, dass bei weiterer Aufnahme von Artikeln, durch welche fremde Völker, ihre

541 Staatsoberhäupter, Regierungen oder Armeen beschimpft und die guten Beziehungen, die die Schweiz mit anderen Staaten unterhält, oder die aus der Neutralität sich ergebenden Pflichten verletzt würden, der Bundesrat zum Verbot der Herausgabe der betreffenden Blätter 'schreiten würde.

Als Ersatzmann der ärztlichen Fachprüfungskommission in Bern wird Herr Dr. med. Fritz S e i l e r , Privatdozent, in Bern gewählt.

(Vom 17. November 1914.)

Dem Kanton Z ü r i c h wird an die auf 32,000 Fr. veranschlagten Kosten der Verbauung des untern Laufes des Kimlibaches bei Schwerzenbach ein Bundesbeitrag von 30 °/o, oder höchstens 9600 Fr., zugesichert.

Dem Kanton B e r n wird an die auf 150,000 Fr. veranschlagten Kosten der Verbauung der untern Gürbe vom Stockmattgut bis nahe der Einmündung in die Aare ein Bundesbeitrag von 3äVs %, oder höchstens 50,000 Fr., zugesichert.

Dem Kanton T essi n wird an die auf 30,000 Fr. veranschlagten Kosten der Wiederherstellungsarbeiten am Trodo bei Quartino ein Bundesbeitrag von 40 °/o, oder höchstens 12,000 Fr., zugesichert.

Der Gesundheitsbehörde von Höngg wird an die auf 185 Fr.

veranschlagten Kosten der Anschaffung eines Desinfektionsapparates ein Bundesbeitrag von '/a, oder 61 Fr. 70 Rp., gewährt.

(Vom 18. November 1914.)

,Die in Basel wohnhaft gewesenen Eheleute Caspar und Rosine Henriette Strübi-Spörlin, sei., haben der eidgenössischen Winkelriedstiftung ein Legat von 200 Fr. vermacht.

Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. IV.

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Herr Dr. Airoldì in Lugano übermittelt 285 Fr. als Restbetrag einer Sammlung im Kauton Tessin für die Militäraviatik.

Die Gabe ist angemessen verdankt worden.

(.Vom 19. November 1914.)

Herr Pierre Brielmayer, Villa Paulista, Petit-Lancy près Genève, übermittelt die schöne Gabe von 5000 Fr., speziell für die zurzeit mobilisierten schweizerischen Truppen. Die Summe wird dem Fonds für spezielle militärische Zwecke überwiesen. · Die Gabe wird gebührend verdankt.

(Vom 20. November 1914.)

Der Bundesrat hat für die Montag den 7. Dezember 1914, vormittags 10 Uhr, beginnende ordentliche Wintertagung der Bundesversammlung folgende Verhandlungsgegenstände festgestellt : Wahlaktenprüfung.

Bureaux-Neubestellung.

Bundesrat. Neubestellung : a. Wahl der sieben Mitglieder des Bundesrates.

6. Wahl des Bundespräsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesrates.

Wahl des Kanzlers der Eidgenossenschaft.

Wahlen von Kommissionen : a. Geschäftsprüfung für 1914.

6. Wahlaktenprüfung.

c. Finanzkommissioneu.

d. Alkoholkommissionen.

e. Petitionskommissionen.

f. Eisenbahnkonzessionen.

g. Zolltarif und Handelsverträge.

h. Bundesbahnkommissionen.

i. Begnadigungskommission.

lt. Militärkommission des Ständerates.

Verhältniswahl für die Nationalratswahlen. Volksbegehren.

Verweigerung der Einbürgerung Faisst.

Unterstellung von Staats vertragen unter das Referendum. Volksbegehren.

Schweizerisch-französische Erklärung betreffend Marokko.

Schiedsvertrag mit Grossbritannien.

Volksabstimmung vom 25. Oktober 1914.

543

Automobilwesen und Luftschiffahrt.

Nutzbarmachung der Wasserkräfte.

Korrektion des Sulgenbaches bei Bern.

Korrektion der Oberrieter Gewässer.

Hochwasserdämme am Tessin.

Entsumpfung der Rhoneebene.

Alkoholzehntel 1913.

Seez -Verbauung.

Bundesstrafrecht. Ergänzung.

Berner Übereinkunft. Zusatzprotokoll.

Verfassung Zug.

Begnadigungsgesuche.

Spielbanken. Volksbegehren.

Militärversicherung.

Beschwerden gegen die Dienstbefreiungsverordnung.

Militärsteuerrekurs J. Gurtner.

Voranschlag für das Jahr 1915.

Nachtragskredite für das Jahr 1914 (II. Folge).

Alkoholverwaltung.

· a. Geschäftsbericht und Rechnung für das Jahr 1913.

b. Betriebsvoranschlag für 1915.

Westschweizerische Versuchsanstalt für Weinbau.

Eisenbahngeschäfte : a. Molésonbahn.

b. Landquart-Landesgrenze.

c. Luzern-Unterwaldner Bahnen.

d. Kandersteg-Oeschinensee.

e. Martigny-Orsières.

f. Sitten-Lenk (Rawilbahn).

g. Erlach-Landeron-Prêles.

Ti. Zuger Strassenbahnen.

i. Uerikon-Hinwil-Bauma.

lt. Sitten-Mayens de Sion.

l. Chur-Bivio.

m. Schwyz-Seewen-Brunnen.

Tarifwesen der Bundesbahnen. Revision.

-· Surbtalbahn. Bau durch die S. B. B.

Pensionierte Eisenbahner der S. B. B. Eingabe betreffend Teuerungszulage.

Geschäftsbericht und Rechnungen der Bundesbahnen für das Jahr 1913.

Voranschlag der Bundesbahnen für 1915.

544

Errichtung einer Postsparkasse.

Erhöhung der Telephongebühren.

Motion Studer (Winterthur). (Abänderung des Arbeitszeitgeset/es.)

Motion Richard (Bundesarbeiten).

Motion Weber (St. Gallen). (Alters- und Invalidenversicherung.)

Motion Richard (Mitgliederzahl des Bundesrates).

Motion Göttisheim. (Spezialbahnen.)

Motion Moll. (Zivilrechtspflege.)

Postulat Grimm (Bundessteuer).

Motion Grimm (Ausweisungen).

Motion Affolter. (Fruchtlose Pfändung und Konkursfolgen.)

Postulat Grimm. (Schiessen ausser Dienst.)

Motion Arthur Eugster. (Tabaksteuer oder Tabakmonopol.)

Motion Bertoni. (Güterzusammenlegung.)

Interpellation Balmer. (Getreideeinfuhr auf den südlichen Zufahrtslinien der Bundesbahnen.)

Allfällig weiter hinzukommende Geschäfte.

Dem Kanton L u z e r n wird an die zu 850 Fr. veranschlagten Kosten einer Entwässerung und Rutschverbauung auf der Liegenschaft ,,Hinter Kohlhütten", bei Escholzmatt, ein Bundesbeitrag von 20 °/o, oder höchstens 170 Fr., zugesichert.

V^ahlen.

(Vom 20. November 1914.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Obertelegraphendirektion.

Sekretär II. Klasse bei der Sektion Materialverwaltung: Flutsch, Ulrich, von Schiers (Graubünden), zurzeit Gehülfe I. Klasse bei der nämlichen Sektion.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1914

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47

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25.11.1914

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540-544

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