5-95 nie los werden, dass so viele Menschenleben in der Blüte ihres Alters geopfert werden mussten."

Und unser Kollege schliesst seinen Aufsatz mit dieser Aussage, die gleichsam einen Abriss seiner sittlichen Persönlichkeit und seines ganzen Programms darstellt: · ,,Die geistige Kerntruppe der Welt bedauert den verfrühten Tod eines Prinzen, der es verstanden hätte, die verhängnisvollen Gegensätze zu glätten und den Frieden nicht durch fortwährende Kriegsdrohungen, sondern durch Mässigung und Verständigung walten zu lassen."

Beim Lesen dieser Worte von so rührender Einfachheit werden sich ohne Zweifel viele fragen, ob sich ihr Urheber je einen Tod hätte wünschen können, der eine logischere Krönung seines Lebens des Kampfes und zugleich der Hoffnung auf den Frieden gewesen wäre.

Das Andenken unseres Kollegen zu ehren, ersuche ich Sie, Herren Ständeräte, sich von Ihren Sitzen zu erheben.

Die Tagung ist am 4. April 1914 geschlossen worden.

Die Übersicht der Verhandlungen wird in einigen Tagen als Beilage zum Bundesblatte erscheinen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 28. März 1914.)

Am 26. März 1914 hat zwischen dem Bundespräsidenten, Herrn Hoffmann, und dem Geschäftsträger von Portugal, in Bern, der Austausch der Ratifikationsurkunden des am 19. Juni 1913 mit Portugal abgeschlossenen Übereinkommens zur Verlängerung des Schiedsabkommens zwischen der Schweiz und Portugal, vom 18. August 1905, stattgefunden.

(Vom 30. März 1914.)

Das allgemeine Bauprojekt der Strassenbahnen des Kantons

596

Baselstadt für die Strecke Riehen-Landesgrenze der Linie BaselRiehen-Lörrach wird genehmigt.

(Vom 3. April 1914.)

Dem Kanton N e u e n b u r g wird an die zu 26,700 Fr. veranschlagten Kosten der Anlage eines Wegnetzes für die Waldungen auf der Côte de Chaumont, Eigentum der Gemeinden Enges und Cressier und der Korporation St. Martin, ein Bundesbeitrag von 20 °/o, oder höchstens 5340 Fr., zugesichert.

An die zu 100,000 Fr. veranschlagten Kosten der Verbauung des Mühlebaches (III. Sektion) in Engi, Kanton Glarus, sowie für die Ergänzungsbauten dieses Baches, wird ein Bundesbeitrag von 50%, oder höchstens 50,000 Fr., bewilligt.

"Wahlen.

(Vom 3. April 1914.)

Militär-département.

Quartiermeister des Infanterieregiments 32 : Hauptmann Fischer, Otto, von und in Romanshorn, gegenwärtig Quartiermeister des Füsilierbataillons 80.

Buchhaltungsgehülfe des Oberkriegskommissariats : Reusser, Ernst, von Aeschlen, in Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Bundesblatt

Dans

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In

Foglio federale

Jahr

1914

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.04.1914

Date Data Seite

595-596

Page Pagina Ref. No

10 025 340

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