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tion erhoben oder einen Ausweis über Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit vorgelegt. Er hatte auch während der vom Gerichte verfügten Ausforschung seines Aufenthaltes genügend Zeit zur Bezahlung der Steuer, und die Tatsache, dass er sie drei Tage nach der Urteilsfällung zu entrichten imstande war, beweist, dass es ihm bei gutem Willen wohl möglich gewesen wäre, seine Pflicht rechtzeitig zu erfüllen.

A n t r a g : Gottfried Enzen sei mit seinem Gesuche um Begnadigung abzuweisen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den. 1. Dezember 1914.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schatzmann.

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Bericht des

Bundesrates an den Nationalist betreffend die Nationalratswahlen für die XXIII. Amtsperiode.

(Vom 4. Dezember 1914.)

Herr Alterspräsident !

Herren Nationalräte !

Gestützt auf die Vorschriften der Bundesverfassung und der einschlägigen Bundesgesetzgebung haben wir, da der Ablauf der XXII. Amtsperiode des Nationalrates bevorstand, mit Kreisschreiben

675 vom 21. Juli abbin die Kantonsregierungen eingeladen, die nötigen Verfügungen für die Neuwahlen in jene Behörde zu treffen.

Artikel 16 des Bundesgesetzes vom 19. Juli 1872 betreffend die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen setzt den Beginn der Erneuerungswahlen jeweilen auf den letzten Sonntag im Oktober fest.

Nach Ausbruch der Kriegswirren und angesichts des Unistandes, dass ein grosser Teil der Schweizerbürger unter den Fahnen stand, wurde die Frage aufgeworfen, ob es sich nicht empfehlen dürfte, die Wahlen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Wir beschlossen jedoch, von einer Verschiebung abzusehen, da die verfassungsmässige Amtsdauer des Nationalrates am 6. Dezember und diejenige des Bundesrates am 31. Dezember 1914 zu Ende geht und der vom Gesetze bestimmte Wahltag bei einem zweiten Wahlgang nicht zu früh ist. Gleichzeitig änderten wir, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 3. August 1914 betreffend Massnahmen zum Schutz der Neutralität, das bisherige Verfahren bei Abstimmungen und Wahlen der Militärs ab und regelten es für diesen Anlass durch Beschluss vom 23. September 1914 (A.

S. n. F., Bd. XXX, S. 485).

Unterm 23. Oktober erklärten wir sodann diese Bestimmung auch für die Teilnahme der Wehvmänner an einem allfälligen zweiten Wahlgang in Kraft.

Im ersten Wahlgang, am 25. Oktober, kamen 180 Wahlen zustande. Nachwahlen wurden nötig in 6 Wahlkreisen für 9 Sitze.

Sie fanden am 8. November statt.

Im zweiten Wahlgang wurden gewählt: Im 12. Wahlkreise : Herr Henri Simonin, von Bémont, in Bern.

Im 40. Wahlkreise : Herr Jakob Zingg, von und in Bürglen.

· Im 41. Wahlkreise: Herr Francesco Vassalli, von Riva, in Lugano.

,, Angelo Tardimi, von und in Baierna.

Im 42. Wahlkreise: Herr Francesco Balli, von Cavergno, in Locamo.

,, Giuseppe Caüori, von Sonogno, in Muralto.

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Im 48. Wahlkreise : Herr Charles-Théophile Naine, von Nods, in Lausanne.

,, Ernest-Paul Graber, von La Chaux-de-Fonds und Langenbruck, in La Chaux-de-Fonds.

Im 49. Wahlkreise: Herr Louis Willemin, von und in Genf.

Die Ermittlung der Wahlergebnisse gab nirgends Anlass zu Anständen. An einzelnen Orten, so namentlich in den Kantonen Basel-Stadt und Genf, fielen eine Anzahl von Wehrmännern abgegebene Stimmen ausser Betracht, weil die Protokolle der betreffenden Wahlbuteaux zu spcät, d. h. erst nach der endgültigen Feststellung des Resultates, eingingen. Sie fand in Basel am 31.

und in Genf am 27. Oktober statt, während am ersteren Orte das letzte Protokoll am 1. November, in Genf sogar erst am 4. November eintraf. Die Zahlen, um die es sich dabei handelt, sind aber so geringfügig, dass sie das Ergebnis der Wahlen nicht zu beeinflussen vermöchten. Schwyz hat die Resultate bis in die letzten Tage nachgetragen.

Zusammenstellung.

Gewählt im ersten Wahlgang Gewählt im zweiten Wahlgang Zusammen

180 Mitglieder 9 Mitglieder 189 Mitglieder

Einsprachen sind keine eingelangt.

B e r n , den 4. Dezember

1914.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzinann.

Seilage : Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammluug.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an den Nationalrat betreffend die Nationalratswahlen für die XXIII. Amtsperiode. (Vom 4. Dezember 1914.)

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Jahr

1914

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4

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49

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.12.1914

Date Data Seite

674-676

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