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Richtplan des Kantons Bern Genehmigung der Anpassungen 18 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 11. Januar 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 4. Januar 2021 wird die Richtplananpassung 18 des Kantons Bern unter Vorbehalt von Ziffer 2­6 und mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 7­9 genehmigt.

2.

Im Massnahmenblatt «C_21 Anlagen zur Windenergieproduktion fördern» werden die Windenergiegebiete «S18 Gibelegg-Würze» (Vororientierung) und «S19 Belpberg» (Vororientierung) aus dem kantonalen Richtplan gestrichen.

3.

Das Massnahmenblatt «R_10 Grimsel-Tunnel» (Festsetzung) wird auf den Koordinationsstand «Zwischenergebnis» zurückgestuft.

4.

Im Kapitel «B4 Motorisierter Individualverkehr» werden die Anpassungen genehmigt, soweit kein Ausbau der Passstrasse A8 am Brünig, sondern die Sanierung von lokalen Problemstellen vorgesehen ist. Der Kanton Bern wird aufgefordert, dies im Rahmen der nächsten Richtplananpassung entsprechend zu korrigieren.

5.

Der Bund kann mit einer allfälligen späteren Festsetzung des Grimsel-Tunnels im kantonalen Richtplan nicht zu einer (Mit-)Finanzierung dieses Vorhabens verpflichtet werden.

6.

Im Massnahmenblatt «R_10 Grimsel-Tunnel» werden sämtliche Aussagen, die den Rückbau der bestehenden Freileitung Innertkirchen-Ulrichen fordern oder verbindlich vorsehen, als kantonales Interesse zur Kenntnis genommen; sie entfalten für den Bund keinerlei Bindungswirkung.

7.

Der Kanton Bern wird aufgefordert, im Rahmen der nächsten Richtplananpassung: a. im Massnahmenblatt «C_14 Abbaustandorte mit übergeordnetem Koordinationsbedarf» oder in den dazugehörigen Erläuterungen den gesamtkantonalen Bedarf von Abbaustandorten aufzuzeigen; b. im Massnahmenblatt «C_15 Abfallanlagen von kantonaler Bedeutung (Sachplan Abfall)» oder in den dazugehörigen Erläuterungen den gesamt-kantonalen Bedarf von Abfallanlagen aufzuzeigen.

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8.

Der Kanton Bern wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des Richtplans: a. im Massnahmenblatt «B_13 Das Nationalstrassennetz ausbauen (Engpassbeseitigung und Betrieb)» die Liste der durch die Massnahmen betroffenen Gemeinden zu vervollständigen; b. bei der nächsten Anpassung des Massnahmenblattes «C_23 Touristische Entwicklung räumlich steuern» in den Erläuterungen zu präzisieren, was beim Grundsatz «Bestehende Ausflugsziele, Ausflugsstationen und Ausgangspunkte ausserhalb der Intensiverholungsgebiete können bei guter Einordnung in Natur/Landschaft und bei genügender Erschliessung massvoll erweitert werden» unter «massvoll erweitert» zu verstehen ist; c. die Vorhaben in unmittelbarer Nähe zu Nachbarkantonen und mit direkten gewichtigen Auswirkungen auf deren Raum im kantonalen Richtplan abzustimmen.

9.

Der Kanton Bern wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung dafür zu sorgen, dass: a. beim Abbaustandort «Bümberg» die Wirkung der geplanten Wildtierpassage für die Durchlässigkeit des überregionalen Wildtierkorridors BE 11a durch die Erweiterung des Abbaustandorts Bümberg nicht gefährdet wird; b. bei den Abbaustandorten «Vorberg» in Biel, «Chrützwald» in Lyss, «Gritt» in Schüpfen und «Bümberg» in Heimberg die rechtlichen Bestimmungen zum Grundwasser berücksichtigt werden; c. beim Windenergiegebiet «S15 Stockere-Mauss-Rosshäusern» (Festsetzung) für die räumliche Abstimmung Kontakt mit der Flugsicherung Skyguide aufgenommen wird, die weitere Planung mit den Bodenmessstationen von MeteoSchweiz abgestimmt wird und die Objekte des Bundesinventars der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS), insbesondere bei der Planung der Erschliessungen zu den einzelnen Windenergieanlagen, berücksichtigt werden; d. beim Windenergiegebiet «S17 Lindental-Kohlholz» (Festsetzung) für die räumliche Abstimmung Kontakt mit der Flugsicherung Skyguide aufgenommen wird und die weitere Planung mit den Bodenmessstationen von MeteoSchweiz abgestimmt wird; e. beim bereits genehmigten Windenergiegebiet «S8 Vechigen» (Festsetzung) der Nutzungskonflikt mit dem Korridor einer Abflugroute des Flughafens Bern-Belp gelöst werden; f. im Falle einer Nichtaufnahme des Vorhabens «Verteilzentrum Brunnmatt» in Roggwil in den kantonalen Richtplan auf Nutzungsplanungsstufe die Interessen des Kantons Luzern berücksichtigt werden.

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Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, Tel. 031 633 77 30

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

28. Juli 2021

Bundesamt für Raumentwicklung

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