BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Genehmigung Richtplan Basel-Landschaft, Anpassung 2017 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 15. April 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 31. März 2021 werden die Richtplananpassungen 2017 des Kantons Basel-Landschaft unter Vorbehalt von Ziffer 2 und mit dem Auftrag in Ziffer 3 genehmigt.

2.

Die Massnahme «A18 Muggenbergtunnel, Neubau (inkl. Anschlüsse)» wird unter dem Vorbehalt genehmigt, dass sich der Koordinationsstand «Festsetzung» auf die räumliche Abstimmung des Kantons Basel-Landschaft bezieht und dass die Finanzierung durch den Bund noch nicht gesichert ist.

3.

Der Kanton Basel-Landschaft wird aufgefordert, im Rahmen der nächsten Anpassung des Kapitels Verkehr alle Vorhaben in der Kompetenz des Bundes in den Objektblättern V 2.2 und V 2.3 mit dem Zusatz «Kompetenz Bund» zu kennzeichnen. Bei Vorhaben, die vom Bund nicht geplant werden, hat der Kanton Basel-Landschaft überdies zu bezeichnen, dass es sich um Vorhaben in seinem Interesse handelt.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, Telefon 061 552 59 33

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Telefon 058 463 13 78

21. April 2021

2021-1212

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2021 848

BBl 2021 848

2/2