BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Trägerverein für die Höhere Fachprüfung für Marketingleiterinnen und Marketingleiter hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Diplomierter Marketingleiter / Diplomierte Marketingleiterin eingereicht.

Der Schweizerische Trägerverein für die Höhere Fachprüfung für Verkaufsleiterinnen und Verkaufsleiter hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Diplomierter Verkaufsleiter / Diplomierte Verkaufsleiterin mit Vertiefungsrichtung Verkaufsleitung resp. mit Vertiefungsrichtung Key-Account-Management eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

17. März 2021

2021-0754

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

BBl 2021 531

BBl 2021 531

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