BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bezeichnung technischer Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge gestützt auf das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) 1. Ausgangslage 1.1

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Produktesicherheit (PrSG)1 befugt, technische Normen zu bezeichnen, die geeignet sind, die wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen vom 25. November 2015 (Aufzugsverordnung, AufzV)2 zu konkretisieren. Soweit möglich bezeichnet es international harmonisierte Normen. Werden die bezeichneten Normen angewendet, so wird vermutet, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind.

1.2

Die Europäische Kommission hat gestützt auf Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2014/33/3 in den folgenden Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU technische Normen bezeichnet: Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1220 der Kommission vom 26. Juli 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 hinsichtlich harmonisierter Normen für Sicherheitsregeln für die Konstruktion und Einbau von Feuerwehraufzügen sowie für das Verhalten von Aufzügen im Brandfall, ABl. L 267 vom 27. Juli 2021, S. 17.

2. Bezeichnung 2.1.

Das SECO bezeichnet hiermit die technischen Normen, die gemäss den Veröffentlichungen der EU nach Ziffer 1.2 bezeichnet sind.

2.2.

Die Bezeichnung harmonisierter Normen erfasst nicht deren nationale Vorworte und Anhänge und dergleichen.

3. Ergänzung früherer Bezeichnung Diese Bezeichnung ergänzt die Bezeichnung vom 20. April 20214.

1 2 3

4

SR 930.11 SR 930.112 Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge, ABl. L 96 vom 29. März 2014, S. 251.

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2021-2818

BBl 2021 1977

BBl 2021 1977

4. Einsichtsmöglichkeit und Bezugsquelle 4.1.

Die bezeichneten Normen können kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur, www.snv.ch.

4.2.

Eine konsolidierte Liste der bezeichneten technischen Normen ist auf der Website www.switec.info zu finden. Diese Liste ist rein informativer Natur und entfaltet keine Rechtswirkung.

30. August 2021

SECO - Direktion für Arbeit Produktesicherheit: Rithy Chheng-Gysel

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