BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hatte am 22. Juni 2020 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die Censi & Ferrari SA impresa costruzioni, Savioni Attilio SA, F.lli Somaini SA sowie deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften eröffnet.

Die Untersuchung wurde am 21. Juni 2021 auf weitere Unternehmen ausgedehnt und gemäss Artikel 27 KG gegen die Rigassi e Pinchetti SA, Mancini & Marti SA, BONADEI & CEREGHETTI SA sowie deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften eröffnet. Die vorliegende Untersuchung kann auf weitere Unternehmen ausgedehnt werden, welche an den nachfolgend beschriebenen Abreden beteiligt gewesen sind.

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat Kenntnis von allfälligen weiteren Abreden zwischen Bauunternehmen in den Regionen Moesa und Sopraceneri erlangt.

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass diese mutmasslichen Abreden der Aufteilung und preislichen Abstimmung von Vergabeprojekten dienen und damit unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Artikel 5 KG darstellen.

Es steht Dritten offen, sich innerhalb von 30 Tagen ­ Beginn des Fristenlaufes mit vorliegender Publikation ­ durch eine Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Meldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern, Tel.: 058 462 20 40.

5. Juli 2021

2021-2246

Sekretariat der Wettbewerbskommission

BBl 2021 1532

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