BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Eidgenössische Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel ­ für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 25. März 2021 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 12. Dezember 2017 «Stop der Hochpreisinsel ­ für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» (BBl 2018 217) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.

22 der 23 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees haben fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.

Gemäss Artikel 73a und 75a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG) als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Wenn also die Referendumsfrist für diese gesetzliche Änderung am 18. Juli 2021 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2021 757), wird der Rückzug der Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel ­ für faire Preise (Fair-PreisInitiative)» wirksam und der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über diese Volksinitiative Umgang nehmen.

31. März 2021

2021-1084

Bundeskanzlei

BBl 2021 758

BBl 2021 758

2/2